Die Verteilung im Kollektivstaat.
Nachdem der Kollektivstaat allein besitzt, steht es ihm zu, die Güter
zu verteilen. Der Besitzende sucht von den Früchten seines Besitzes
so viel als möglich für sich zu erhalten und für die Bewirtschaftung
seines Besitzes so wenig als möglich Opfer zu bringen. So wird der
Staat auch nur sein egoistisches Interesse im Auge behalten und das
öffentliche Wohl über jedes Einzelinteresse stellen. Da aber der
Staat unpersönlich ist, wird der Erfolg seiner Wirtschaft immer der
Gesamtheit zu statten kommen.
Die Verteilung erfolgt nach den Volksbeschlüssen, welche in der Regel
nur allgemeine Gesetze aufstellen, und Sache der Staatsverwaltung ist
es, die Gesetze auf die einzelnen Fälle anzuwenden. Die Verteilung hat
zum Gegenstande die Arbeit und die Güter.