5. Wasserwirtschaft.

Die Wasserwirtschaft im Kollektivstaate verdient eine besondere

Betrachtung, weil sich dabei die Vorteile des Kollektivismus recht

anschaulich zeigen. Es scheint, daß hier, bei der Erörterung des

kollektivistischen Betriebes der Landwirtschaft, der Ort ist,

über diesen Gegenstand zu sprechen, weil das Wasser zwar für die

verschiedensten Bedürfnisse in Betracht kommt, die Bewässerung aber die

wichtigste Verwendung des Wassers ist.

In unserer Zeit des wirtschaftlichen Individualismus sind wir in der

Wasserwirtschaft weit hinter dem Altertum und selbst hinter der Zeit

der maurischen Herrschaft in Spanien, ja hinter der Zeit der Herrschaft

der Inkas in Peru zurück. Das beweist, daß man dem Kollektivismus

in allen Zeiten schon wiederholt näher gestanden ist als heute. Es

scheint, daß man ein Privateigentum an Grund und Boden in alten Zeiten

nicht anerkannte und daß sich der Landesherr auch als Eigentümer von

Grund und Boden betrachtete. Das erleichterte in Mesopotamien und

Ägypten die großen Wasseranlagen, welche in unserer Zeit kaum zustande

gebracht werden könnten.

Das Wasser kommt in Betracht als Förderer der Landwirtschaft, als

Förderer der Gesundheit, Reinlichkeit und der Lebenshaltung der

Einzelnen, als Transportmittel, als Kraftquelle und als Grundlage der

Fischzucht, endlich im Gegensatze zu alle dem als Zerstörer.

In Gebirgsländern wie Österreich ist das Wasser wegen seines Gefälles

wichtiger als anderswo, sowohl nützlicher als gefährlicher. Es drängt

sich demnach der Gedanke auf, welche Aufgabe der Staatsverwaltung

in Beziehung auf die Wasserwirtschaft gestellt würde, wenn die

ganze Wirtschaft verstaatlicht wäre. Der Staat hätte nicht nur

allen Wasserschäden vorzubeugen, sondern auch alle natürlichen

und regelmäßigen Wasserläufe und alle erforderlichen künstlichen

Ansammlungen und Abläufe für die nützlichste Verwertung einzurichten

und die gesamten Gewässer dem größten Nutzeffekte dienstbar zu machen.

In unserer Zeit kann man oft bemerken, daß der Vorteil des einen

zugleich der Schaden des andern ist. Man behauptet, daß die Abfuhr der

Industriewässer oft zu großen Beschädigungen der Fischzucht und selbst

der Hygiene führt. Das kann im Kollektivismus der Staat verhüten, und

außerdem verteilt sich Nutzen und Schaden auf alle.

Was andere Produktionszweige anbelangt, so wird der Kollektivismus auf

ihren Betrieb nicht besonders einwirken. Die Industrie wird nur den

Vorteil haben, der aus dem ausnahmslosen Großbetriebe entsteht, und

der Kollektivstaat hat ein Generalmonopol, aber nicht zur Bereicherung

von Unternehmern, sondern zur Bereicherung des ganzen Volkes. Doch

ist hier zu bemerken, daß dem Erfindungsgeiste für Maschinen und

Werkzeuge, Arbeitsmethoden und Verwaltung im Kollektivstaate dieselbe

Betätigung, ja vielleicht eine größere eröffnet wird, als in unserer

industriellen Wirtschaft den Fabrikdirektoren und Unternehmern. Denn

wer immer eine Verbesserung vorzuschlagen hat, wird Gelegenheit haben,

seine Vorschläge zu veröffentlichen, wenn ihm die Staatsverwaltung kein

Gehör schenkt, und so wird er es zu Versuchen bringen und, wenn sein

Vorschlag sich bewährt, auch reichlichen Lohn ernten.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 142 / 152 题