Die Wasserwirtschaft im Kollektivstaate verdient eine besondere
Betrachtung, weil sich dabei die Vorteile des Kollektivismus recht
anschaulich zeigen. Es scheint, daß hier, bei der Erörterung des
kollektivistischen Betriebes der Landwirtschaft, der Ort ist,
über diesen Gegenstand zu sprechen, weil das Wasser zwar für die
verschiedensten Bedürfnisse in Betracht kommt, die Bewässerung aber die
wichtigste Verwendung des Wassers ist.
In unserer Zeit des wirtschaftlichen Individualismus sind wir in der
Wasserwirtschaft weit hinter dem Altertum und selbst hinter der Zeit
der maurischen Herrschaft in Spanien, ja hinter der Zeit der Herrschaft
der Inkas in Peru zurück. Das beweist, daß man dem Kollektivismus
in allen Zeiten schon wiederholt näher gestanden ist als heute. Es
scheint, daß man ein Privateigentum an Grund und Boden in alten Zeiten
nicht anerkannte und daß sich der Landesherr auch als Eigentümer von
Grund und Boden betrachtete. Das erleichterte in Mesopotamien und
Ägypten die großen Wasseranlagen, welche in unserer Zeit kaum zustande
gebracht werden könnten.
Das Wasser kommt in Betracht als Förderer der Landwirtschaft, als
Förderer der Gesundheit, Reinlichkeit und der Lebenshaltung der
Einzelnen, als Transportmittel, als Kraftquelle und als Grundlage der
Fischzucht, endlich im Gegensatze zu alle dem als Zerstörer.
In Gebirgsländern wie Österreich ist das Wasser wegen seines Gefälles
wichtiger als anderswo, sowohl nützlicher als gefährlicher. Es drängt
sich demnach der Gedanke auf, welche Aufgabe der Staatsverwaltung
in Beziehung auf die Wasserwirtschaft gestellt würde, wenn die
ganze Wirtschaft verstaatlicht wäre. Der Staat hätte nicht nur
allen Wasserschäden vorzubeugen, sondern auch alle natürlichen
und regelmäßigen Wasserläufe und alle erforderlichen künstlichen
Ansammlungen und Abläufe für die nützlichste Verwertung einzurichten
und die gesamten Gewässer dem größten Nutzeffekte dienstbar zu machen.
In unserer Zeit kann man oft bemerken, daß der Vorteil des einen
zugleich der Schaden des andern ist. Man behauptet, daß die Abfuhr der
Industriewässer oft zu großen Beschädigungen der Fischzucht und selbst
der Hygiene führt. Das kann im Kollektivismus der Staat verhüten, und
außerdem verteilt sich Nutzen und Schaden auf alle.
Was andere Produktionszweige anbelangt, so wird der Kollektivismus auf
ihren Betrieb nicht besonders einwirken. Die Industrie wird nur den
Vorteil haben, der aus dem ausnahmslosen Großbetriebe entsteht, und
der Kollektivstaat hat ein Generalmonopol, aber nicht zur Bereicherung
von Unternehmern, sondern zur Bereicherung des ganzen Volkes. Doch
ist hier zu bemerken, daß dem Erfindungsgeiste für Maschinen und
Werkzeuge, Arbeitsmethoden und Verwaltung im Kollektivstaate dieselbe
Betätigung, ja vielleicht eine größere eröffnet wird, als in unserer
industriellen Wirtschaft den Fabrikdirektoren und Unternehmern. Denn
wer immer eine Verbesserung vorzuschlagen hat, wird Gelegenheit haben,
seine Vorschläge zu veröffentlichen, wenn ihm die Staatsverwaltung kein
Gehör schenkt, und so wird er es zu Versuchen bringen und, wenn sein
Vorschlag sich bewährt, auch reichlichen Lohn ernten.