X.

Die Sachproduktion im Kollektivstaat.

Von den Zweigen der Sachproduktion soll hier nur die Landwirtschaft

besprochen werden, weil in derselben der Kleinbetrieb heute noch

vorwiegt und weil die kollektivistische Organisation der Produktion

gerade auf die Landwirtschaft am meisten umgestaltend wirkt. Es ist

nicht nur die Produktionsweise, welche dabei in Betracht kommt, sondern

auch die örtliche Verteilung der Bevölkerung.

Es ist ein Gebrechen unserer Zeit, daß man, auf den internationalen

Gütertausch rechnend, sich nicht den Kopf darüber zerbricht, ob die

heimische Landwirtschaft soviel Nahrungsmittel zu erzeugen vermag, als

zur Erhaltung der heimischen Bevölkerung notwendig ist. Ein Land, das

der Zufuhren von Nahrungsmitteln aus Rußland und Amerika bedarf, um

seine Bewohner zu ernähren, kann einmal bittere Erfahrungen machen.

Die russische Bevölkerung vermehrt sich in solchem Maße, daß sie bald

auf eine Ausfuhr von Nahrungsmitteln wird verzichten müssen und auch

Nordamerika, dessen Bevölkerung sich in 100 Jahren verfünfzehnfacht

hat, wird in wenigen Dezennien den Export von Nahrungsmitteln

einschränken müssen. Ja, die Nahrungsmittel sind ein so unentbehrliches

Produkt, daß die Länder, welche im Überflusse produzieren, sich bald

dahin einigen werden, sie mit einem Ausfuhrzolle zu belegen.

Bekannt ist, daß die bäuerlichen Arbeiter immer mehr nach den

Städten gravitieren, daß die gewerbliche Bevölkerung sich immer mehr

vermehrt und die bäuerliche abnimmt. Daß das auf die Ausdehnung

der Lebensmittelproduktion von Einfluß sein muß, ist auf der Hand

liegend. Der Kollektivstaat kann diesem Übel abhelfen und meine

organisatorischen Vorschläge sind darauf berechnet.

In der Landwirtschaft macht sich die von mir vorgeschlagene Verteilung

der Bevölkerung, die nur im kollektivistischen Staate durchgeführt

werden kann, nach zwei Richtungen nützlich. Da nämlich, sobald die

Verteilung der Bevölkerung über das Land nach den Bedürfnissen des

öffentlichen Wohles, des Volkswohles, stattfindet, ein viel größerer

Prozentsatz der Bevölkerung in den ackerbautreibenden Landgemeinden

angesiedelt wird, wird den landwirtschaftlichen Flächen beinahe alles

wiedererstattet, was ihnen in der menschlichen Nahrung entzogen wird.

Die der Landwirtschaft wieder zugeführten menschlichen Fäkalien werden

um die Hälfte mehr betragen als heute, wo ein großer Teil durch die

Schwemmkanäle der großen Städte in die Flüsse abgeleitet wird.

Aus der für den Kollektivstaat brauchbaren Verteilung der Bevölkerung

wird aber noch ein anderer ausschlaggebender Vorteil für die

Landwirtschaft entspringen. Nachdem die Industriebevölkerung, die

heute zum überwiegenden Teile in den Städten wohnt, im Kollektivstaate

beinahe ausnahmslos in den Dörfern angesiedelt wird, sind zur Zeit

der Ernte und in anderen Perioden, wo die Landwirtschaft plötzlich

vieler Hände bedarf, viel mehr Arbeitskräfte zur Verfügung, als heute.

Die Industriebevölkerung kann in dringenden Fällen aufgeboten werden,

der landwirtschaftlichen Bevölkerung ihre Unterstützung zu gewähren

und ebenso werden die landwirtschaftlichen Arbeiter im Winter der

Industriebevölkerung zu Hilfe kommen können.

In der Landwirtschaft ist es von der größten Wichtigkeit, daß jede

Arbeit genau zur richtigen Zeit vor sich geht. Man darf nicht zu früh

noch zu spät säen, pflanzen und ernten und oft hängt die Rettung der

Feldfrüchte davon ab, ob eine Arbeit einen Tag früher oder später

vorgenommen wird. In katholischen Ländern machen die vielen Feiertage

und die strenge Beobachtung der Sonntagsruhe oft Schaden, wenn schon

die katholische Geistlichkeit im Interesse der Landwirtschaft manche

Konzession macht.

Der Kollektivismus gestattet in dieser Hinsicht eine größere Anpassung

der Arbeit nach Zeit und Umständen. Wenn in den benachbarten Gemeinden

A, B und C die Höhenlage so verschieden ist, daß die Zeit der Reife

von Gemeinde zu Gemeinde um 3 bis 4 Tage variiert, so ist in Betracht

zu ziehen, ob es sich nicht empfiehlt, die Arbeitskräfte je zweier

Gemeinden mit denen der dritten zu vereinigen, wenn in dieser allein

der günstige Zeitpunkt für die Ernte gekommen ist. Dabei wird man

aber auch die dadurch bedingte Wanderung der Arbeiter als ökonomischen

Verlust in Rechnung zu stellen haben, insofern sie größere Wegestrecken

zur Arbeitsstelle zurücklegen müssen.

Es entsteht die Frage, ob die Staatsverwaltung in der Lage sein

wird, eine intensive, gleichmäßige und rationelle Bearbeitung des

Bodens zu erzielen, wenn das Eigentumsinteresse der Bauern wegfällt,

das umsomehr, nachdem der Großgrundbesitz mit der Ausnützung der

Arbeitskräfte keineswegs die besten Erfahrungen macht, kleinere

Grundbesitzer aber, die nicht der bäuerlichen Bevölkerung angehören, in

der Regel gar keinen Ertrag zu erzielen vermögen, ihre Arbeiter wenig

leisten, viel verzehren und sie auch wohl bestehlen. Der Kollektivismus

ist aber mit solcher Bewirtschaftung nicht zu vergleichen. Ein

Spekulant, der ohne Kenntnis der Landwirtschaft ein Gut erwirbt und

selbst bewirtschaftet, selbst nicht mitarbeitet, die Morgenstunden

verschläft, und in allem von einem Knechte abhängig ist, der umso

besser fährt, je mehr der Eigentümer Schaden leidet, wird natürlich

schlimme Erfahrungen machen und die Arbeitskräfte nicht so ausnützen

können, wie sie im Kollektivstaat ausgenützt werden können und sollen.

Auch wird ein solcher Gutsbesitzer unzufrieden sein, wenn ihm das

Gut keine entsprechende Verzinsung des Kapitals abwirft, das in der

Regel unverhältnismäßig hoch ist, weil unsere Gutspreise viel zu hoch

sind. Solche Güter wechseln auch den Eigentümer sehr oft und auf einen

unkundigen Besitzer kommt zumeist ein anderer, der ebenso wenig von der

Verwaltung versteht.

Die Verwaltung im Kollektivstaat ist eine stabile, es liegen die

Erfahrungen früherer Jahre vor, man weiß, was man den Arbeitern zumuten

kann, der Verwaltungsbeamte und seine Organe müssen schon vom frühen

Morgen Dienst machen, wenn die Arbeiten beginnen und so wird es nicht

fehlen, daß eine richtige Bearbeitung erzielt wird, wobei auch in

Anschlag zu bringen ist, daß zur unrechtmäßigen Zueignung der Früchte

in der zukünftigen Ordnung weder eine Gelegenheit noch eine Versuchung

vorliegt.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 137 / 152 题