4. Die sonstigen Bedürfnisse, außer Wohnung, Nahrung und Kleidung.

Wie es damit gehalten wird, ist aus obigen Schilderungen zu entnehmen.

Von Erziehung und Unterricht, Krankenpflege und ärztlicher Hilfe

war in V, 2, und 3, c und VII, 5, die Rede; um jedermann Reisen zu

ermöglichen, sollen nach XI, 1, b _Alinea_: »Nimmt man nur« jährliche

Urlaube erteilt werden und die Reiselegitimation würde die Anweisung

auf die gewählten und bewilligten Beförderungsstrecken enthalten. Man

könnte 100 Eisenbahnmeilen im Jahre als Minimum verteilen und etwa in

der Form anweisen: Innsbruck -- Salzburg -- Salzburg -- Innsbruck --

Innsbruck -- Bludenz -- Bludenz -- Innsbruck. Die Reisebewilligung

würde mitinbegreifen freie Station in allen Urgemeinden und

Bezirksgemeinden des namhaft gemachten und in der Reiselegitimation zu

limitierenden Reisegebietes, in den Städten und der Reichshauptstadt

nur, wenn sie ausdrücklich namhaft gemacht sind. Analog wäre die

Verteilung der Benützung anderer Reisegelegenheiten einzurichten und

die Benützung unbesetzter Velocipedes wäre jedermann frei. Der Besuch

von Theatern und Konzerten usw. würde das Recht voraussetzen, sich in

der betreffenden Stadt aufzuhalten. Andere Erlustigungen würden nur

die reichliche Verteilung der Behelfe voraussetzen. Das Lesebedürfnis

wird durch Verleihung befriediget, wobei bei Neuerscheinungen der

höhere Rang Anspruch auf frühere Zuweisung begründen würde. Auch

die Gestattung des Domizilwechsels würde einem Bedürfnisse der

Arbeitsbefreiten entgegenkommen, wobei aber die Wahl des Aufenthaltes

in Städten einzuschränken wäre. Besonders bei dem Domizilwechsel sind

die Arbeitsbefreiten der höheren Berufe zu bevorzugen. Man könnte

den Arbeitsbefreiten des niedersten Berufes den Domizilwechsel in

Urgemeinden und Bezirksgemeinden ein oder zweimal im Jahre, denen der

höchsten Berufe ohne Beschränkung der Zahl und der Orte einräumen.

Die Einräumung von Auslandsreisen, XII, 2, wäre wohl nur für

Bevorzugte oder zu Ausbildungszwecken tunlich. Im Verkehr mit ähnlich

organisierten Nachbarstaaten würde ein Austausch von Reisebewilligungen

vertragsmäßig geregelt.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 136 / 152 题