1. Die Kultur der Zerealien.

Sie wird einen eigenen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion

bilden und der Verwaltungsbeamte wird daher einen dazu geeigneten

landwirtschaftlichen Arbeiter mit dessen Oberleitung betrauen. Der

Leiter wird Abteilungsführer bestellen, die ihn unterstützen. Für den

Anbau der verschiedenen Feldfrüchte im Staate wird die Eignung des

Bodens und der durch die Verteilung bedingte Transport der Erzeugnisse

vom Erzeugungsorte zur Verkaufsstelle in Betracht kommen. Es mag

sein, daß bestimmte Gebiete in Ungarn sich so zum Weizenbau eignen,

daß man in Österreich auf mehr und gehaltreicheren Weizen rechnen

kann, wenn er nur in Ungarn angebaut wird. Das bedingt aber wieder

die Notwendigkeit, den Weizen oder das Weizenmehl von dort nach

allen anderen Teilen des Reiches zu verfrachten, insoferne es nicht

ökonomischer erscheint, den Weizen zum Teil über die westlichen Grenzen

nach dem Auslande zu liefern und eine gleiche Menge aus Rumänien und

Südrußland einzuführen. Dabei wird aber die Verwaltung noch eine Frage

zu prüfen haben, ob nämlich eine völlige Vereinigung der Kultur einer

Frucht auf einem engbegrenzten Gebiete nicht eine größere Gefahr einer

totalen Mißernte bringt, als die Verteilung des Anbaues auf das ganze

Reich, wenngleich mit geringerer Rücksicht auf die Vorzüge des Bodens.

Die oben erwähnten merkantilen Vorteile werden beim Anbau schwerlich in

Rechnung gezogen werden können, weil zur Anbauzeit die wahrscheinlichen

Ernteergebnisse noch nicht übersehen werden können, welche einen

internationalen Ausgleich mit verschiedenen Auslandsstaaten zur

Folge haben müssen. Eher wird man trachten, sich vom Auslandshandel

unabhängig zu machen und dabei wird eine rationelle Einlagerung der

verschiedenen Körnerfrüchte von Vorteil sein. Diese Einlagerung ist

tunlichst zu dezentralisieren, ganz im Gegensatze zur heutigen Methode,

Zentrallagerhäuser anzulegen. In alledem ist ersichtlich, daß eine

zentralisierte Wirtschaft viel unabhängiger von Zufällen ist, alle

maßgebenden Verhältnisse besser übersehen und die Arbeitskräfte mit

weit größerer Bewegungsfreiheit dorthin lenken kann, wo der dringendste

Bedarf danach ist.

Der Gesamtplan für den Anbau der Zerealien wird alljährlich auf

folgende Art zustande kommen. Jeder Verwaltungsbeamte in den

Landgemeinden wird mit Rücksicht auf frühere Erfahrungen, auf

die Bodenbeschaffenheit, die Fruchtfolge und die wahrscheinlichen

Witterungsverhältnisse angeben, welche Flächen für den Anbau überhaupt

und zum Anbau der einzelnen Fruchtgattungen zur Verfügung stehen und

welches der wahrscheinliche Ernteertrag sein mag. Da auf manchen

Flächen zweierlei Fruchtgattungen angebaut werden können, wird er

entsprechende Alternativvorschläge machen, aber das Gutachten dahin

abgeben, welche Fruchtgattungen auf diesen Lagen das beste Erträgnis

versprechen, und dieses Gutachten wird er genau begründen und mit den

statistischen Ausweisen belegen. Dabei können auch die meteorologischen

Beobachtungen einer Reihe früherer Jahre von Belang sein. Diese

Vorschläge der einzelnen Gemeindeverwaltungsbeamten werden in einer

Kommission, die der Bezirksbeamte einberuft, überprüft und aus den ihm

vorliegenden Vorschlägen setzt der Letztere seine Alternativvorschläge

für den ganzen Bezirk, der Kreisbeamte für den ganzen Kreis, der

Provinzbeamte für die ganze Provinz zusammen und nachdem selbe bei

der Zentralregierung eingelangt sind, erfolgt von dort die definitive

Aufteilung des Anbaues der Zerealien. Dabei mögen auch die restlichen

Vorräte der verschiedenen Fruchtarten in Betracht kommen.

Die Kreis- und Provinzbeamten werden schwerlich so, wie die

Bezirksbeamten eine Überprüfung der Vorschläge vornehmen können,

während der Bezirksbeamte wohl so mit den Lokalverhältnissen und den

sachverständigen Personen vertraut ist, daß ihm ein Urteil zugetraut

werden kann. Die Zentralverwaltung teilt den Anbau der einzelnen

Fruchtgattungen auf die Provinzen, die Provinzialverwaltung auf die

Kreise, die Kreisverwaltung auf die Bezirke, der Bezirksbeamte auf die

Gemeinden auf.

Selbstverständlich wird die Staatsverwaltung bedacht sein, den

Bodenertrag durch künstliche Düngung zu erhöhen. Auch für Ersatz

der menschlichen Arbeit in der Landwirtschaft durch Maschinen

wird nach Tunlichkeit zu sorgen sein, wenn auch die wichtigsten

landwirtschaftlichen Maschinen nur in den ebenen Landstrichen

Verwendung finden. Die Arbeitsersparnis durch Maschinen kommt im

Kollektivstaat nicht einer Arbeiter- oder Unternehmergruppe, sondern

dem ganzen Volke zugute, daher jeder gleichmäßig daran interessiert

ist, daß die Maschinen überhaupt und daß sie vorzugsweise dort zur

Anwendung kommen, wo der Erfolg am größten ist.

Es ist klar, daß beim Betriebe der Landwirtschaft alle Ergebnisse

der Wissenschaft ausgenützt werden müssen, aber man darf darum

die Erfahrungen der Ungelehrten nicht gering anschlagen. Es ist

noch nicht erwiesen, daß der heutige Großbetrieb dem bäuerlichen

landwirtschaftlichen Betrieb, was die Ausbeute anbelangt, überlegen

ist, obgleich dort in der Regel nach theoretischen Prinzipien

verfahren wird. Die finanziellen Erfolge der heutigen Ökonomen

kommen für uns deshalb nicht in Betracht, weil sie meist auf Kosten

des Menschenmaterials erzielt werden. Der landwirtschaftliche

Arbeiter im bäuerlichen Dienste ist viel besser gehalten als der

im herrschaftlichen Dienste angestellte Knecht. Dafür versumpft der

Letztere.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 138 / 152 题