Sie wird einen eigenen Zweig der landwirtschaftlichen Produktion
bilden und der Verwaltungsbeamte wird daher einen dazu geeigneten
landwirtschaftlichen Arbeiter mit dessen Oberleitung betrauen. Der
Leiter wird Abteilungsführer bestellen, die ihn unterstützen. Für den
Anbau der verschiedenen Feldfrüchte im Staate wird die Eignung des
Bodens und der durch die Verteilung bedingte Transport der Erzeugnisse
vom Erzeugungsorte zur Verkaufsstelle in Betracht kommen. Es mag
sein, daß bestimmte Gebiete in Ungarn sich so zum Weizenbau eignen,
daß man in Österreich auf mehr und gehaltreicheren Weizen rechnen
kann, wenn er nur in Ungarn angebaut wird. Das bedingt aber wieder
die Notwendigkeit, den Weizen oder das Weizenmehl von dort nach
allen anderen Teilen des Reiches zu verfrachten, insoferne es nicht
ökonomischer erscheint, den Weizen zum Teil über die westlichen Grenzen
nach dem Auslande zu liefern und eine gleiche Menge aus Rumänien und
Südrußland einzuführen. Dabei wird aber die Verwaltung noch eine Frage
zu prüfen haben, ob nämlich eine völlige Vereinigung der Kultur einer
Frucht auf einem engbegrenzten Gebiete nicht eine größere Gefahr einer
totalen Mißernte bringt, als die Verteilung des Anbaues auf das ganze
Reich, wenngleich mit geringerer Rücksicht auf die Vorzüge des Bodens.
Die oben erwähnten merkantilen Vorteile werden beim Anbau schwerlich in
Rechnung gezogen werden können, weil zur Anbauzeit die wahrscheinlichen
Ernteergebnisse noch nicht übersehen werden können, welche einen
internationalen Ausgleich mit verschiedenen Auslandsstaaten zur
Folge haben müssen. Eher wird man trachten, sich vom Auslandshandel
unabhängig zu machen und dabei wird eine rationelle Einlagerung der
verschiedenen Körnerfrüchte von Vorteil sein. Diese Einlagerung ist
tunlichst zu dezentralisieren, ganz im Gegensatze zur heutigen Methode,
Zentrallagerhäuser anzulegen. In alledem ist ersichtlich, daß eine
zentralisierte Wirtschaft viel unabhängiger von Zufällen ist, alle
maßgebenden Verhältnisse besser übersehen und die Arbeitskräfte mit
weit größerer Bewegungsfreiheit dorthin lenken kann, wo der dringendste
Bedarf danach ist.
Der Gesamtplan für den Anbau der Zerealien wird alljährlich auf
folgende Art zustande kommen. Jeder Verwaltungsbeamte in den
Landgemeinden wird mit Rücksicht auf frühere Erfahrungen, auf
die Bodenbeschaffenheit, die Fruchtfolge und die wahrscheinlichen
Witterungsverhältnisse angeben, welche Flächen für den Anbau überhaupt
und zum Anbau der einzelnen Fruchtgattungen zur Verfügung stehen und
welches der wahrscheinliche Ernteertrag sein mag. Da auf manchen
Flächen zweierlei Fruchtgattungen angebaut werden können, wird er
entsprechende Alternativvorschläge machen, aber das Gutachten dahin
abgeben, welche Fruchtgattungen auf diesen Lagen das beste Erträgnis
versprechen, und dieses Gutachten wird er genau begründen und mit den
statistischen Ausweisen belegen. Dabei können auch die meteorologischen
Beobachtungen einer Reihe früherer Jahre von Belang sein. Diese
Vorschläge der einzelnen Gemeindeverwaltungsbeamten werden in einer
Kommission, die der Bezirksbeamte einberuft, überprüft und aus den ihm
vorliegenden Vorschlägen setzt der Letztere seine Alternativvorschläge
für den ganzen Bezirk, der Kreisbeamte für den ganzen Kreis, der
Provinzbeamte für die ganze Provinz zusammen und nachdem selbe bei
der Zentralregierung eingelangt sind, erfolgt von dort die definitive
Aufteilung des Anbaues der Zerealien. Dabei mögen auch die restlichen
Vorräte der verschiedenen Fruchtarten in Betracht kommen.
Die Kreis- und Provinzbeamten werden schwerlich so, wie die
Bezirksbeamten eine Überprüfung der Vorschläge vornehmen können,
während der Bezirksbeamte wohl so mit den Lokalverhältnissen und den
sachverständigen Personen vertraut ist, daß ihm ein Urteil zugetraut
werden kann. Die Zentralverwaltung teilt den Anbau der einzelnen
Fruchtgattungen auf die Provinzen, die Provinzialverwaltung auf die
Kreise, die Kreisverwaltung auf die Bezirke, der Bezirksbeamte auf die
Gemeinden auf.
Selbstverständlich wird die Staatsverwaltung bedacht sein, den
Bodenertrag durch künstliche Düngung zu erhöhen. Auch für Ersatz
der menschlichen Arbeit in der Landwirtschaft durch Maschinen
wird nach Tunlichkeit zu sorgen sein, wenn auch die wichtigsten
landwirtschaftlichen Maschinen nur in den ebenen Landstrichen
Verwendung finden. Die Arbeitsersparnis durch Maschinen kommt im
Kollektivstaat nicht einer Arbeiter- oder Unternehmergruppe, sondern
dem ganzen Volke zugute, daher jeder gleichmäßig daran interessiert
ist, daß die Maschinen überhaupt und daß sie vorzugsweise dort zur
Anwendung kommen, wo der Erfolg am größten ist.
Es ist klar, daß beim Betriebe der Landwirtschaft alle Ergebnisse
der Wissenschaft ausgenützt werden müssen, aber man darf darum
die Erfahrungen der Ungelehrten nicht gering anschlagen. Es ist
noch nicht erwiesen, daß der heutige Großbetrieb dem bäuerlichen
landwirtschaftlichen Betrieb, was die Ausbeute anbelangt, überlegen
ist, obgleich dort in der Regel nach theoretischen Prinzipien
verfahren wird. Die finanziellen Erfolge der heutigen Ökonomen
kommen für uns deshalb nicht in Betracht, weil sie meist auf Kosten
des Menschenmaterials erzielt werden. Der landwirtschaftliche
Arbeiter im bäuerlichen Dienste ist viel besser gehalten als der
im herrschaftlichen Dienste angestellte Knecht. Dafür versumpft der
Letztere.