Die ganze Bevölkerung ist mit Arbeitskleidern, Gesellschaftskleidern
und Festkleidern zu versorgen. Der Aufwand wird ein abgestufter
sein nach Kategorien. Die Massenproduktion wird einer gewissen
Mannigfaltigkeit nicht im Wege stehen. Bei den Stoffen wird das in
VIII, 9, e, erwähnte Wahlrecht zur Geltung kommen. In jedem Bezirke
oder wenigstens in jedem Kreise werden Produktionsanstalten errichtet
werden, welche für Wäsche, Kleider, Hüte und Beschuhung zu sorgen haben
und die fabrikmäßig hergestellten Erzeugnisse jedem Einzelnen anpassen
sollen. Da der Staat für so viele Millionen von Individuen zu sorgen
hat, kann die fabrikmäßige Erzeugung mit größter Berücksichtigung der
individuellen Körperverhältnisse vereinbart werden.
Die abgetragenen Kleider fallen wieder der staatlichen Produktion zu,
welche das Brauchbare wieder verwendet und die gänzlich abgenützten
Stoffe einer Umarbeitung, die Hadern der Papierbereitung zuführt.
Gesellschafts- und Festkleider werden in gewissen Zeitintervallen
geliefert, so daß die tunlichste Schonung der Kleider im Interesse des
Trägers liegt. Die Arbeitskleider sollen besonders dem Berufe angepaßt
sein und vollkommen Schutz gegen Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und die
mit der Arbeit verbundenen Gefahren bieten. Man wird darauf halten,
daß jeder nach beendeter Arbeit sich vollkommen reinigt und badet
und dann die Gesellschaftskleider anlegt. Insofern jemand dauernd mit
Schmutzarbeiten zu tun hätte, oder durch die Art der Arbeit, der er
sich widmet, gehindert wäre, sich jeden Tag vollkommen zu reinigen,
würde er wohl für diese Zeit aus dem geselligen Leben ausscheiden.
Die Statistik der Stoffeproduktion gibt einen genauen Maßstab für die
Grenzen des Verbrauches. Wer unter sonst gleichen Umständen kostbarere
Stoffe wählt, wird die Kleider entsprechend länger tragen müssen.
In der Bekleidung wird ein weiter Spielraum gezogen werden zwischen
dem einfachsten Arbeiter der Rohproduktion und den Höchstverdienten.
Letzteren werden die kostbarsten Stoffe und die sorgfältigste
Arbeit zugestanden und man mag ihnen auch zugestehen, daß sie die
Gesellschaftskleider nach einem halben Jahre, einem Monate, ja einer
Woche gegen neue Kleider vertauschen.
Den Frauen wird man erlauben können, sich die Gesellschaftskleider
nach ihrem individuellen Geschmacke aufzuputzen. Sie werden bei der
Verteilung der Konsumtibilien, VIII, 5, besonders auf solche Gespinnste
und Stoffe reflektieren, welche ihnen gestatten, etwas für Putz zu
tun. Ob man der hervorragenden Frauenschönheit gewissermaßen von
Staatswegen wird huldigen dürfen durch Zuweisung besonders prächtigem
Kleidungsstoffe, ist eine ebenso heikle Frage wie die, ob es statthaft
ist, hervorragend schöne Mädchen und Frauen in größerem Maße an
Festlichkeiten und geselligen Vereinigungen höherer Art teilnehmen zu
lassen. Es ist anzunehmen, daß Frauenschönheit einen Anspruch geben
wird, eine Stellung in den städtischen Ansiedlungen zu erhalten und so
mag dem ästhetischen Bedürfnisse, schöne Frauen in den Vordergrund zu
schieben, Genüge geschehen.
Hier mag eingeschaltet werden, daß die Juwelen und sonstiger kostbarer
Frauenschmuck ebenso Kollektiveigentum sein müssen, wie alles andere.
Dieser Schmuck wird in Schatzkammern verwahrt und bald diesen, bald
jenen Hals zieren. Bei Hochzeiten, imposanten Festlichkeiten höherer
Ordnung werden die Frauen und Mädchen, welche daran teilnehmen,
nicht bloß nach anderen sozialen Rücksichten gewählt als heute,
sondern insbesondere auch nach körperlichen Vorzügen und bei solcher
Gelegenheit werden die Schönsten nach künstlerischen Rücksichten
gekleidet und geschmückt und es wird der kostbare, seit tausenden
von Jahren aufgespeicherte Schmuck eher den Hals einer schönen
Volksschullehrerin, als einer häßlichen Gräfin zieren.