3. Die Bekleidung.

Die ganze Bevölkerung ist mit Arbeitskleidern, Gesellschaftskleidern

und Festkleidern zu versorgen. Der Aufwand wird ein abgestufter

sein nach Kategorien. Die Massenproduktion wird einer gewissen

Mannigfaltigkeit nicht im Wege stehen. Bei den Stoffen wird das in

VIII, 9, e, erwähnte Wahlrecht zur Geltung kommen. In jedem Bezirke

oder wenigstens in jedem Kreise werden Produktionsanstalten errichtet

werden, welche für Wäsche, Kleider, Hüte und Beschuhung zu sorgen haben

und die fabrikmäßig hergestellten Erzeugnisse jedem Einzelnen anpassen

sollen. Da der Staat für so viele Millionen von Individuen zu sorgen

hat, kann die fabrikmäßige Erzeugung mit größter Berücksichtigung der

individuellen Körperverhältnisse vereinbart werden.

Die abgetragenen Kleider fallen wieder der staatlichen Produktion zu,

welche das Brauchbare wieder verwendet und die gänzlich abgenützten

Stoffe einer Umarbeitung, die Hadern der Papierbereitung zuführt.

Gesellschafts- und Festkleider werden in gewissen Zeitintervallen

geliefert, so daß die tunlichste Schonung der Kleider im Interesse des

Trägers liegt. Die Arbeitskleider sollen besonders dem Berufe angepaßt

sein und vollkommen Schutz gegen Hitze, Kälte, Feuchtigkeit und die

mit der Arbeit verbundenen Gefahren bieten. Man wird darauf halten,

daß jeder nach beendeter Arbeit sich vollkommen reinigt und badet

und dann die Gesellschaftskleider anlegt. Insofern jemand dauernd mit

Schmutzarbeiten zu tun hätte, oder durch die Art der Arbeit, der er

sich widmet, gehindert wäre, sich jeden Tag vollkommen zu reinigen,

würde er wohl für diese Zeit aus dem geselligen Leben ausscheiden.

Die Statistik der Stoffeproduktion gibt einen genauen Maßstab für die

Grenzen des Verbrauches. Wer unter sonst gleichen Umständen kostbarere

Stoffe wählt, wird die Kleider entsprechend länger tragen müssen.

In der Bekleidung wird ein weiter Spielraum gezogen werden zwischen

dem einfachsten Arbeiter der Rohproduktion und den Höchstverdienten.

Letzteren werden die kostbarsten Stoffe und die sorgfältigste

Arbeit zugestanden und man mag ihnen auch zugestehen, daß sie die

Gesellschaftskleider nach einem halben Jahre, einem Monate, ja einer

Woche gegen neue Kleider vertauschen.

Den Frauen wird man erlauben können, sich die Gesellschaftskleider

nach ihrem individuellen Geschmacke aufzuputzen. Sie werden bei der

Verteilung der Konsumtibilien, VIII, 5, besonders auf solche Gespinnste

und Stoffe reflektieren, welche ihnen gestatten, etwas für Putz zu

tun. Ob man der hervorragenden Frauenschönheit gewissermaßen von

Staatswegen wird huldigen dürfen durch Zuweisung besonders prächtigem

Kleidungsstoffe, ist eine ebenso heikle Frage wie die, ob es statthaft

ist, hervorragend schöne Mädchen und Frauen in größerem Maße an

Festlichkeiten und geselligen Vereinigungen höherer Art teilnehmen zu

lassen. Es ist anzunehmen, daß Frauenschönheit einen Anspruch geben

wird, eine Stellung in den städtischen Ansiedlungen zu erhalten und so

mag dem ästhetischen Bedürfnisse, schöne Frauen in den Vordergrund zu

schieben, Genüge geschehen.

Hier mag eingeschaltet werden, daß die Juwelen und sonstiger kostbarer

Frauenschmuck ebenso Kollektiveigentum sein müssen, wie alles andere.

Dieser Schmuck wird in Schatzkammern verwahrt und bald diesen, bald

jenen Hals zieren. Bei Hochzeiten, imposanten Festlichkeiten höherer

Ordnung werden die Frauen und Mädchen, welche daran teilnehmen,

nicht bloß nach anderen sozialen Rücksichten gewählt als heute,

sondern insbesondere auch nach körperlichen Vorzügen und bei solcher

Gelegenheit werden die Schönsten nach künstlerischen Rücksichten

gekleidet und geschmückt und es wird der kostbare, seit tausenden

von Jahren aufgespeicherte Schmuck eher den Hals einer schönen

Volksschullehrerin, als einer häßlichen Gräfin zieren.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 135 / 152 题