Dem Zeitungswesen muß man eine eingehende Betrachtung widmen, weil das
Zeitungswesen auch in der künftigen Gesellschaftsordnung eine wichtige
Rolle spielen wird und weil es einiges Nachdenken kostet, sich die
Befriedigung jener Bedürfnisse im künftigen Staate klar zu machen, die
heute durch die Zeitungspresse befriedigt werden. Dabei wird vor allem
die Preßfreiheit in Betracht kommen, für welche man sich einen Platz
in einer Gesellschaftsordnung nicht leicht denken kann, in welcher der
Staat alleiniger Produzent ist. Es soll gar nicht darauf verwiesen
werden, daß die politische Partei in der künftigen Verfassung keine
Rolle spielen soll. Es wird vielmehr zu zeigen sein, daß im sozialen
Staate Interessengegensätze und Opposition mit voller Freiheit zu Worte
kommen können und außerdem ist zu zeigen, was die künftige Zeitung zu
leisten haben und wie sie zu verbreiten sein wird.
Es wird also zu unterscheiden sein: a) die Presse für Staats- und
allgemeine Angelegenheiten, b) die Fachpresse, 1. für Wissenschaft,
2. für Kunst und 3. für Technik und c) die Presse für Unterhaltung und
schöne Literatur.
a) Die Presse für Staats- und allgemeine Angelegenheiten.
Hier wird es sich besonders darum handeln, der Opposition und den
Interessengegensätzen eine Gelegenheit zu bieten, sich geltend zu
machen und davon wird auch die Rede sein, doch sollen vorher in großen
Zügen die Aufgaben, die Einrichtung und die Verbreitung dieser Presse
geschildert werden.
Diese Presse wird sich gliedern in das Reichs-, Provinz-, Kreis- und
Bezirksblatt. Während das Reichsblatt, das in Österreich in einer
großen Zahl von Landessprachen zu erscheinen hätte, an jede Gemeinde
zu senden ist, ist das Provinz-, Kreis- und Bezirksblatt hauptsächlich
nur für die Gemeinden bestimmt, welche in der betreffenden Provinz, dem
betreffenden Kreise oder Bezirke liegen. Allein trotzdem diese Blätter
ein allgemeines Interesse nur für einen Teil der Gemeinden haben, so
müssen sie doch in einer beschränkten Anzahl von Exemplaren überall
hindringen. Es wird genügen, wenn nur wenigstens in jeder Kreisstadt
mindestens einige Exemplare auch der fremden Blätter aufliegen.
Sämtliche Provinz-, Kreis- und Bezirksblätter müßten also wenigstens in
jeder Kreisstadt zu finden und von dort leihweise zu beziehen sein.
Ebenso ist es einleuchtend, daß ein größeres Bedürfnis besteht, das
heimische Bezirksblatt und das heimische Kreisblatt als das Provinz-
und Reichsblatt zu lesen und daß demnach die Gemeinden und Quartiere
eine größere Anzahl von Exemplaren des einheimischen Kreis- und
Bezirksblattes beanspruchen werden. Nachdem aber unter 1000 Einwohnern
überhaupt nur etwa 600 eigenberechtigte Personen zu rechnen sind, davon
auch nur ein Teil die Blätter lesen will und Wert darauf legen wird,
sie am Tage des Erscheinens zu lesen, die meisten aber es sich genügen
lassen, sie einmal in der Woche zu durchfliegen, so kann man schätzen,
daß es genügt, wenn jede Gemeinde und Quartier je 10 Exemplare des
heimischen Kreis- und Bezirksblattes und je 5 Exemplare des Provinz-
und Reichsblattes erhält, die eine Woche lang im Lesesaal aufliegen.
Nur ein Exemplar aller Blätter wird in jeder Gemeinde und Quartier,
vielleicht nur eines im Bezirke, dauernd aufbewahrt und gebunden. Die
Sammlung der übrigen Exemplare zur Wiederverwertung des Papierstoffes
wird sich im Kollektivstaat mit einer Sicherheit und Vollständigkeit
vollziehen, welche in unseren anarchischen Zuständen nicht denkbar
wäre.
Demnach wird die Versorgung =aller= Bewohner mit dieser Art von
Blättern im Kollektivstaat schwerlich einen größeren in Arbeit
ausgedrückten Aufwand verursachen, als heute die Versorgung einiger
hunderttausend Zeitungsleser.
Man erspart aber auch unendlich viel an journalistischer
Administrationsarbeit, weil diese im Kollektivstaat in nichts anderem
besteht, als im Abzählen der Exemplare und deren Ausfolgung an das
Zugbegleitungspersonal und die Frächter. Der damit betraute Schaffner
hat nach einem ihm vorliegenden Schema in jeder Station in der er
anhält oder die er durchfliegt, nur eine gewisse Anzahl Exemplare
auszufolgen. Nicht einmal eine einzige Adresse zu schreiben ist
notwendig.
Nachdem nun ersichtlich ist, daß die Versorgung der gesamten
Bevölkerung mit diesen Blättern gar keine Schwierigkeiten macht,
handelt es sich darum, zu erörtern, was in denselben Aufnahme zu finden
hat.
Den wichtigsten Inhalt bildet die Statistik der Bevölkerungs-, Güter-
und Arbeitsbewegung, soweit sie nach VI, 8, täglich fixiert wird und
in Beilagen auch jene, die wöchentlich oder monatlich fixiert wird.
Letztere kann in 6, beziehungsweise 25 Tagespublikationen aufgeteilt
werden, welche verschiedene Gebiete der Statistik umfassen und der
Bevölkerung successive geliefert werden. Diese Blätter bringen weiter
die Kundmachung der Verordnungen und Gesetze, Personalveränderungen,
Ausschreibung von Stellen, welche an Bewerber zu vergeben sind,
Geburts-, Trauungs- und Todesanzeigen, dann Nekrologe und die
Verleihung von Auszeichnungen, endlich gewisse Vereinsnachrichten.
Weiter nun sind diese Blätter der Erörterung von Gesetzes- und
Verfassungsvorschlägen und der Kritik der Verwaltung gewidmet. Hierin
hat diese Presse die heutige Parteipresse zu ersetzen. Darum erscheint
es notwendig, für jedes solche Blatt außer dem staatlich bestellten
Schriftleiter auch einen oder mehrere Schriftleiter zu bestellen, die
von der Bevölkerung nach einem zu bestimmenden Modus zu wählen sind
und es muß ihnen ein bestimmter Raum des Blattes für ihre eigenen
Erörterungen, wie auch für die Reproduktion jener Meinungsäußerungen
eingeräumt werden, welche den einlaufenden Briefen zu entnehmen sind.
Besteht noch irgend etwas den heutigen Parteien Verwandtes fort, so
kann man sich recht gut denken, daß bei den Blättern höherer Ordnung
fünf bis zehn solche Redakteure, die zu wählen sind, angestellt
werden. Es ist evident, daß es zur Aufklärung viel mehr dient, wenn
die verschiedensten Richtungen in ein und demselben Blatte vertreten
sind, als wenn man verschiedene Anschauungen in verschiedenen Blättern
aufsuchen muß. Auch ermöglicht diese Einrichtung, daß Rede und
Gegenrede, Kritik und Gegenkritik gleichzeitig erscheinen.
Bezüglich der Verteilung des Benützungsrechtes der Zeitungen und des
Rechtes, seine Anschauungen in diesen Blättern zu veröffentlichen, wird
das Erforderliche in VIII, 9, c, gesagt.
Der der Statistik einzuräumende Teil eines solchen Blattes wird sehr
umfangreich sein, am geringsten im Bezirksblatte, am ausgedehntesten
im Reichsblatte. Denn im ganzen Reiche ist Produktion, dann
Verteilung von Gütern und Arbeit viel mannigfaltiger, als in den
einzelnen Bezirken. Es ist wohl nicht notwendig zu sagen, und geht
aus VI, 8, hervor, daß das Bezirksblatt an statistischen Daten die
Ortssummarien als Einzelposten und als Ergebnis das Bezirkssummarium,
das Kreisblatt die Bezirkssummarien als Einzelposten und das
Ergebnis als Kreissummarium bringen wird u. s. f., daß aber die
Gesamtpublikation alle =statistischen= Einzelaufnahmen bringen wird
mit Ausnahme der Einzelposten in den Gemeinden und Quartieren. Allein
die Originalaufnahmen und Detailrechnungen der Gemeinden und Quartiere
werden immerhin in vier oder fünf Exemplaren ausgefertigt, wovon eins
im Gemeindepalast ausgehängt wird, während je ein Exemplar dem Bezirks-
und dem Kreisbeamten zugestellt wird und so scheint eine genügende
Kontrolle auch für Gemeinden und Quartiere gesichert zu sein.
In besonders erregten Zeiten, wo die Bevölkerung sich über
Zeitungsberichte auf das Schnellste unterrichten will, so bei Wahlen,
verfassungsmäßigen Beschlüssen, in Kriegsfällen, bei wichtigen
Ereignissen im Leben hervorragender Personen, wird sich die Gemeinde im
Bibliothekssaale versammeln und sich die Berichte vorlesen lassen.
b) Die Fachpresse.
Diese umfaßt alle Zweige der Wissenschaft, Kunst und Technik. Es
werden demnach sicherlich sehr zahlreiche Blätter dieser Art, und
wahrscheinlich als Wochen- oder Monatsschriften erscheinen. Die
Herausgabe erfolgt von staatswegen von den betreffenden staatlichen
Anstalten, aber es kann auch Vereinen das Recht der Herausgabe von
Fachblättern eingeräumt und ihnen zu diesem Ende alles Erforderliche
zur Verfügung gestellt werden. Die staatlichen Verteilungsgrundsätze
bestimmen, wieviel Papier, Satz, Druckarbeit und welche Verteilung
der Blätter an Einzelne und Gemeinden ihnen zugestanden wird. So
zum Beispiel 16 Oktavdruckseiten in wöchentlicher Auflage von 2100
Exemplaren, wovon 2000 für jeden Bezirk und 100 als Freiexemplare
für bestimmte, vom Vereine zu bezeichnende Personen zu rechnen wären.
Bestehen in irgend einem Zweige der Wissenschaft, Kunst und Technik
verschiedene Richtungen, zum Beispiel Theorien medizinischer Schulen,
Neuerungen in der Malerei usw., so wäre denselben das Wort zu erteilen,
analog den Andeutungen, welche darüber in dem Abschnitte VIII, 4, a,
über die Presse für Staats- und allgemeine Angelegenheiten gemacht
werden. Man könnte die Aufsätze, welche aufgenommen werden, vor der
Veröffentlichung im Bürstenabzug einem Gegner des Verfassers, einem
oppositionellen Vereine, einem Schriftsteller oder Künstler, gegen
den sich die Kritik ausspricht, zusenden, damit entgegenstehende
Anschauungen oder eine kurze Verteidigung in Fußnoten zur Geltung
gebracht, oder eine Antikritik vorbereitet werden könne.
Was die Fachpresse auf technischem Gebiete anbelangt, so spalten
sich die Fächer auch in sehr viele Zweige. Nicht nur die Technik
im engeren Sinne, die Landwirtschaft, Forstkultur, Bergbau und
die großen Industrien brauchen diese Presse, sondern nach den
heutigen Erfahrungen wird man eine Fachpresse für jedes Gewerbe, für
Gerberei, Textilindustrie, Keramik- und Brauindustrie ebenso, wie für
Kleidermacher, Schuhmacher, Tischler und Gelbgießer schaffen müssen und
es wird sich überall ebenso um die eigentliche Technik der Herstellung,
wie um schöne Formen handeln, daher die meisten gewerblichen
Fachblätter ihre Illustrationen ebenso haben werden, wie heute, nur
viel reichlicher und eine allgemeinere Verbreitung.
c) Die Unterhaltungspresse und schöne Literatur.
Sie wird nicht wie heute die Zeitungen Romane und Novellen
in Abschnitten bringen, weil diese Schöpfungen Gegenstand der
Veröffentlichung in Buchform bilden und der heutige Gebrauch nicht den
Bedürfnissen der Leser, sondern der Zeitungsunternehmer entspricht.
Allein kleine Aufsätze, Gelegenheitsgedichte, Anekdoten, witzige
und satirische Produkte kleinen Umfangs, Kritiken, Reiseberichte und
dergleichen werden wohl ihr Unterkommen in periodischen, wahrscheinlich
illustrierten Blättern finden, welche entweder allen Gemeinden, oder
allen Bezirken zugemittelt werden. In einem vielsprachigen Lande wird
jede Nationalität ihre schöne Literatur haben. Wie die Annahme von
Beiträgen zur Veröffentlichung erfolgen wird, ist eine Verteilungsfrage
und es ist darum immer neben den staatlichen Blättern auch besonders
in diesem für die allgemeine Volksbildung so wichtigen Zweige der
Literatur, wozu auch populärwissenschaftliche Nachrichten gehören,
größeren und verdienteren Vereinen ein begrenztes Publikationsrecht
nach den oben VIII, 4, b, bei der Fachpresse erörterten Grundsätzen
einzuräumen. Sind doch gespielte Schachpartien und Schachprobleme
gewiß auch in Zukunft Gegenstand der literarischen Verbreitung und
Besprechung.
d) Bücher.
Außer der periodischen Presse wird der Staat auch für jene Literatur zu
sorgen haben, welche in Buchform erscheint.