4. Zeitschriften, Bücher, Bibliotheken.

Dem Zeitungswesen muß man eine eingehende Betrachtung widmen, weil das

Zeitungswesen auch in der künftigen Gesellschaftsordnung eine wichtige

Rolle spielen wird und weil es einiges Nachdenken kostet, sich die

Befriedigung jener Bedürfnisse im künftigen Staate klar zu machen, die

heute durch die Zeitungspresse befriedigt werden. Dabei wird vor allem

die Preßfreiheit in Betracht kommen, für welche man sich einen Platz

in einer Gesellschaftsordnung nicht leicht denken kann, in welcher der

Staat alleiniger Produzent ist. Es soll gar nicht darauf verwiesen

werden, daß die politische Partei in der künftigen Verfassung keine

Rolle spielen soll. Es wird vielmehr zu zeigen sein, daß im sozialen

Staate Interessengegensätze und Opposition mit voller Freiheit zu Worte

kommen können und außerdem ist zu zeigen, was die künftige Zeitung zu

leisten haben und wie sie zu verbreiten sein wird.

Es wird also zu unterscheiden sein: a) die Presse für Staats- und

allgemeine Angelegenheiten, b) die Fachpresse, 1. für Wissenschaft,

2. für Kunst und 3. für Technik und c) die Presse für Unterhaltung und

schöne Literatur.

a) Die Presse für Staats- und allgemeine Angelegenheiten.

Hier wird es sich besonders darum handeln, der Opposition und den

Interessengegensätzen eine Gelegenheit zu bieten, sich geltend zu

machen und davon wird auch die Rede sein, doch sollen vorher in großen

Zügen die Aufgaben, die Einrichtung und die Verbreitung dieser Presse

geschildert werden.

Diese Presse wird sich gliedern in das Reichs-, Provinz-, Kreis- und

Bezirksblatt. Während das Reichsblatt, das in Österreich in einer

großen Zahl von Landessprachen zu erscheinen hätte, an jede Gemeinde

zu senden ist, ist das Provinz-, Kreis- und Bezirksblatt hauptsächlich

nur für die Gemeinden bestimmt, welche in der betreffenden Provinz, dem

betreffenden Kreise oder Bezirke liegen. Allein trotzdem diese Blätter

ein allgemeines Interesse nur für einen Teil der Gemeinden haben, so

müssen sie doch in einer beschränkten Anzahl von Exemplaren überall

hindringen. Es wird genügen, wenn nur wenigstens in jeder Kreisstadt

mindestens einige Exemplare auch der fremden Blätter aufliegen.

Sämtliche Provinz-, Kreis- und Bezirksblätter müßten also wenigstens in

jeder Kreisstadt zu finden und von dort leihweise zu beziehen sein.

Ebenso ist es einleuchtend, daß ein größeres Bedürfnis besteht, das

heimische Bezirksblatt und das heimische Kreisblatt als das Provinz-

und Reichsblatt zu lesen und daß demnach die Gemeinden und Quartiere

eine größere Anzahl von Exemplaren des einheimischen Kreis- und

Bezirksblattes beanspruchen werden. Nachdem aber unter 1000 Einwohnern

überhaupt nur etwa 600 eigenberechtigte Personen zu rechnen sind, davon

auch nur ein Teil die Blätter lesen will und Wert darauf legen wird,

sie am Tage des Erscheinens zu lesen, die meisten aber es sich genügen

lassen, sie einmal in der Woche zu durchfliegen, so kann man schätzen,

daß es genügt, wenn jede Gemeinde und Quartier je 10 Exemplare des

heimischen Kreis- und Bezirksblattes und je 5 Exemplare des Provinz-

und Reichsblattes erhält, die eine Woche lang im Lesesaal aufliegen.

Nur ein Exemplar aller Blätter wird in jeder Gemeinde und Quartier,

vielleicht nur eines im Bezirke, dauernd aufbewahrt und gebunden. Die

Sammlung der übrigen Exemplare zur Wiederverwertung des Papierstoffes

wird sich im Kollektivstaat mit einer Sicherheit und Vollständigkeit

vollziehen, welche in unseren anarchischen Zuständen nicht denkbar

wäre.

Demnach wird die Versorgung =aller= Bewohner mit dieser Art von

Blättern im Kollektivstaat schwerlich einen größeren in Arbeit

ausgedrückten Aufwand verursachen, als heute die Versorgung einiger

hunderttausend Zeitungsleser.

Man erspart aber auch unendlich viel an journalistischer

Administrationsarbeit, weil diese im Kollektivstaat in nichts anderem

besteht, als im Abzählen der Exemplare und deren Ausfolgung an das

Zugbegleitungspersonal und die Frächter. Der damit betraute Schaffner

hat nach einem ihm vorliegenden Schema in jeder Station in der er

anhält oder die er durchfliegt, nur eine gewisse Anzahl Exemplare

auszufolgen. Nicht einmal eine einzige Adresse zu schreiben ist

notwendig.

Nachdem nun ersichtlich ist, daß die Versorgung der gesamten

Bevölkerung mit diesen Blättern gar keine Schwierigkeiten macht,

handelt es sich darum, zu erörtern, was in denselben Aufnahme zu finden

hat.

Den wichtigsten Inhalt bildet die Statistik der Bevölkerungs-, Güter-

und Arbeitsbewegung, soweit sie nach VI, 8, täglich fixiert wird und

in Beilagen auch jene, die wöchentlich oder monatlich fixiert wird.

Letztere kann in 6, beziehungsweise 25 Tagespublikationen aufgeteilt

werden, welche verschiedene Gebiete der Statistik umfassen und der

Bevölkerung successive geliefert werden. Diese Blätter bringen weiter

die Kundmachung der Verordnungen und Gesetze, Personalveränderungen,

Ausschreibung von Stellen, welche an Bewerber zu vergeben sind,

Geburts-, Trauungs- und Todesanzeigen, dann Nekrologe und die

Verleihung von Auszeichnungen, endlich gewisse Vereinsnachrichten.

Weiter nun sind diese Blätter der Erörterung von Gesetzes- und

Verfassungsvorschlägen und der Kritik der Verwaltung gewidmet. Hierin

hat diese Presse die heutige Parteipresse zu ersetzen. Darum erscheint

es notwendig, für jedes solche Blatt außer dem staatlich bestellten

Schriftleiter auch einen oder mehrere Schriftleiter zu bestellen, die

von der Bevölkerung nach einem zu bestimmenden Modus zu wählen sind

und es muß ihnen ein bestimmter Raum des Blattes für ihre eigenen

Erörterungen, wie auch für die Reproduktion jener Meinungsäußerungen

eingeräumt werden, welche den einlaufenden Briefen zu entnehmen sind.

Besteht noch irgend etwas den heutigen Parteien Verwandtes fort, so

kann man sich recht gut denken, daß bei den Blättern höherer Ordnung

fünf bis zehn solche Redakteure, die zu wählen sind, angestellt

werden. Es ist evident, daß es zur Aufklärung viel mehr dient, wenn

die verschiedensten Richtungen in ein und demselben Blatte vertreten

sind, als wenn man verschiedene Anschauungen in verschiedenen Blättern

aufsuchen muß. Auch ermöglicht diese Einrichtung, daß Rede und

Gegenrede, Kritik und Gegenkritik gleichzeitig erscheinen.

Bezüglich der Verteilung des Benützungsrechtes der Zeitungen und des

Rechtes, seine Anschauungen in diesen Blättern zu veröffentlichen, wird

das Erforderliche in VIII, 9, c, gesagt.

Der der Statistik einzuräumende Teil eines solchen Blattes wird sehr

umfangreich sein, am geringsten im Bezirksblatte, am ausgedehntesten

im Reichsblatte. Denn im ganzen Reiche ist Produktion, dann

Verteilung von Gütern und Arbeit viel mannigfaltiger, als in den

einzelnen Bezirken. Es ist wohl nicht notwendig zu sagen, und geht

aus VI, 8, hervor, daß das Bezirksblatt an statistischen Daten die

Ortssummarien als Einzelposten und als Ergebnis das Bezirkssummarium,

das Kreisblatt die Bezirkssummarien als Einzelposten und das

Ergebnis als Kreissummarium bringen wird u. s. f., daß aber die

Gesamtpublikation alle =statistischen= Einzelaufnahmen bringen wird

mit Ausnahme der Einzelposten in den Gemeinden und Quartieren. Allein

die Originalaufnahmen und Detailrechnungen der Gemeinden und Quartiere

werden immerhin in vier oder fünf Exemplaren ausgefertigt, wovon eins

im Gemeindepalast ausgehängt wird, während je ein Exemplar dem Bezirks-

und dem Kreisbeamten zugestellt wird und so scheint eine genügende

Kontrolle auch für Gemeinden und Quartiere gesichert zu sein.

In besonders erregten Zeiten, wo die Bevölkerung sich über

Zeitungsberichte auf das Schnellste unterrichten will, so bei Wahlen,

verfassungsmäßigen Beschlüssen, in Kriegsfällen, bei wichtigen

Ereignissen im Leben hervorragender Personen, wird sich die Gemeinde im

Bibliothekssaale versammeln und sich die Berichte vorlesen lassen.

b) Die Fachpresse.

Diese umfaßt alle Zweige der Wissenschaft, Kunst und Technik. Es

werden demnach sicherlich sehr zahlreiche Blätter dieser Art, und

wahrscheinlich als Wochen- oder Monatsschriften erscheinen. Die

Herausgabe erfolgt von staatswegen von den betreffenden staatlichen

Anstalten, aber es kann auch Vereinen das Recht der Herausgabe von

Fachblättern eingeräumt und ihnen zu diesem Ende alles Erforderliche

zur Verfügung gestellt werden. Die staatlichen Verteilungsgrundsätze

bestimmen, wieviel Papier, Satz, Druckarbeit und welche Verteilung

der Blätter an Einzelne und Gemeinden ihnen zugestanden wird. So

zum Beispiel 16 Oktavdruckseiten in wöchentlicher Auflage von 2100

Exemplaren, wovon 2000 für jeden Bezirk und 100 als Freiexemplare

für bestimmte, vom Vereine zu bezeichnende Personen zu rechnen wären.

Bestehen in irgend einem Zweige der Wissenschaft, Kunst und Technik

verschiedene Richtungen, zum Beispiel Theorien medizinischer Schulen,

Neuerungen in der Malerei usw., so wäre denselben das Wort zu erteilen,

analog den Andeutungen, welche darüber in dem Abschnitte VIII, 4, a,

über die Presse für Staats- und allgemeine Angelegenheiten gemacht

werden. Man könnte die Aufsätze, welche aufgenommen werden, vor der

Veröffentlichung im Bürstenabzug einem Gegner des Verfassers, einem

oppositionellen Vereine, einem Schriftsteller oder Künstler, gegen

den sich die Kritik ausspricht, zusenden, damit entgegenstehende

Anschauungen oder eine kurze Verteidigung in Fußnoten zur Geltung

gebracht, oder eine Antikritik vorbereitet werden könne.

Was die Fachpresse auf technischem Gebiete anbelangt, so spalten

sich die Fächer auch in sehr viele Zweige. Nicht nur die Technik

im engeren Sinne, die Landwirtschaft, Forstkultur, Bergbau und

die großen Industrien brauchen diese Presse, sondern nach den

heutigen Erfahrungen wird man eine Fachpresse für jedes Gewerbe, für

Gerberei, Textilindustrie, Keramik- und Brauindustrie ebenso, wie für

Kleidermacher, Schuhmacher, Tischler und Gelbgießer schaffen müssen und

es wird sich überall ebenso um die eigentliche Technik der Herstellung,

wie um schöne Formen handeln, daher die meisten gewerblichen

Fachblätter ihre Illustrationen ebenso haben werden, wie heute, nur

viel reichlicher und eine allgemeinere Verbreitung.

c) Die Unterhaltungspresse und schöne Literatur.

Sie wird nicht wie heute die Zeitungen Romane und Novellen

in Abschnitten bringen, weil diese Schöpfungen Gegenstand der

Veröffentlichung in Buchform bilden und der heutige Gebrauch nicht den

Bedürfnissen der Leser, sondern der Zeitungsunternehmer entspricht.

Allein kleine Aufsätze, Gelegenheitsgedichte, Anekdoten, witzige

und satirische Produkte kleinen Umfangs, Kritiken, Reiseberichte und

dergleichen werden wohl ihr Unterkommen in periodischen, wahrscheinlich

illustrierten Blättern finden, welche entweder allen Gemeinden, oder

allen Bezirken zugemittelt werden. In einem vielsprachigen Lande wird

jede Nationalität ihre schöne Literatur haben. Wie die Annahme von

Beiträgen zur Veröffentlichung erfolgen wird, ist eine Verteilungsfrage

und es ist darum immer neben den staatlichen Blättern auch besonders

in diesem für die allgemeine Volksbildung so wichtigen Zweige der

Literatur, wozu auch populärwissenschaftliche Nachrichten gehören,

größeren und verdienteren Vereinen ein begrenztes Publikationsrecht

nach den oben VIII, 4, b, bei der Fachpresse erörterten Grundsätzen

einzuräumen. Sind doch gespielte Schachpartien und Schachprobleme

gewiß auch in Zukunft Gegenstand der literarischen Verbreitung und

Besprechung.

d) Bücher.

Außer der periodischen Presse wird der Staat auch für jene Literatur zu

sorgen haben, welche in Buchform erscheint.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 122 / 152 题