2. Das Vereinswesen.

Das Vereinswesen hat der Staat zu fördern, so weit es sich um

Vereinszwecke handelt, die im öffentlichen Interesse gelegen sind

und insoferne diese Vereine eine materielle Unterstützung brauchen.

Die Vereinsmitglieder haben dem Vereinszwecke ihre freie Zeit zu

widmen und die Erfüllung ihrer Arbeitsverpflichtung dem Staate

gegenüber unvermindert einzuhalten. In Anbetracht der Wichtigkeit

der Vereinszwecke kann es sich darum handeln, den Vereinen solche

materielle Mittel zuzuwenden, welche die Vereinsmitglieder nicht

schaffen können. In einem beschränkten Maße können sie allerdings auch

die materiellen Mittel aufbringen, insofern es sich nur darum handelt,

einen Teil der zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien beizutragen.

Die staatliche Förderung wird verschiedenes umfassen. Die Regierung

wird, spontan oder auf Antrag die Statuten entwerfen und die

Bedingungen feststellen, unter welchen sie ihre Unterstützung zusagt,

sie wird die Werbung von Mitgliedern erleichtern durch Ankündigungen in

den Blättern und durch Versendung von Prospekten an die Gemeinden, sie

wird unter der Bedingung einer lebhaften Beteiligung von Mitgliedern

Behelfe bereitstellen, so Noten und Instrumente für musikalische

Vereine, Chemikalien und Apparate für Vereine zur Förderung der Chemie,

Instrumente und Apparate für Beobachtungen in der Meteorologie,

Astronomie und für biologische Untersuchungen, zur Herstellung von

Präparaten u. dergl., sie wird den Sportvereinen Boote, Automobile,

Pferde, Hunde zur Verfügung stellen und Prämien zur Aneiferung

der Mitglieder bewilligen, dem literarischen Vereine nach Maßgabe

seiner Bedeutung vielleicht eine Druckerei einrichten, Werke aus dem

Auslande besorgen; für Zusammenkünfte können Reisebewilligungen und

Urlaub koncediert werden und unter Umständen können sogar Gebäude

aufgeführt werden, um besonders wichtigen Vereinen die Erreichung

des Vereinszweckes zu erleichtern, oder den Eifer der Mitglieder

anzuspornen. Es sei nun gestattet, einige besonders wichtige

Vereinszwecke zu erwähnen.

Außer dem in VI, 8, d, Bemerkten dient ein Reichsverein für

=Rechnungskontrolle=, =Statistik= und =Volkswirtschaft=. Die

Verrechnung der gesamten Verteilung der Arbeit und der Produkte

erfolgt nach VI, 8, durch regelmäßig publizierte statistische Ausweise.

Obwohl nun dieselben jedermann zugänglich und in öffentlichen Blättern

enthalten sind, ist doch anzunehmen, daß diese Publizität nicht genügen

wird, um eine genaue Kontrolle durch das Volk sicherzustellen. Das

Material ist so massenhaft, daß man annehmen kann, es werde sich

schließlich niemand um die Verrechnung kümmern, als die berufenen

Organe der Staatsverwaltung, wobei allerdings die niederen Ämter von

den höheren, aber auch letztere von den niederen überwacht werden.

Um eine sichere und intensive Kontrolle durch das Volk zu veranlassen,

wird das Zustandekommen eines Vereins erwünscht sein, welcher aus

vielen tausenden von Mitgliedern bestehen müßte, die sich nach

einem von ihnen angenommenen Plane in die Arbeit der Überprüfung zu

teilen und die Zusammenstellungen nachzurechnen, sowie die ersten

Aufstellungen mit den in den Gemeinden aufliegenden Originalrechnungen

zu vergleichen hätten. Es wird dann nicht leicht ein Irrtum oder gar

eine Falschbuchung übersehen werden, besonders, wenn für die Entdeckung

von Irrtümern oder Fälschungen Prämien ausgeworfen würden, welche die

Staatsverwaltung dem Vereine zu bewilligen hätte.

Im Zusammenhang damit hätte der Verein die Aufgabe, die Zweckmäßigkeit

der statistischen Tabellen zu prüfen und auf neue Kombinationen

und Methoden der Aufstellung und Summierung zu dringen. Die

statistischen Tabellen sollen nämlich auch über die Richtigkeit der

Verteilungsgesetze Aufschluß geben. Es ist denkbar, daß die Tabellen,

richtig zusammengestellt, dartun können, ob die Ärzte, die Lehrer, die

Grubenarbeiter mit Rücksicht auf den Rechtsgrundsatz der Verteilung,

XI, 1, d, _Alinea_: »Der oberste Verteilungsgrundsatz« begünstigt

oder zurückgesetzt sind. Obwohl jede einzelne Gruppe ein Interesse

hat, nachzurechnen und ihre Interessen wahrzunehmen, würde sich doch

jener Verein besonders dazu eignen. Es wird sich dabei besonders

darum handeln, in den Gruppen neue Teilungen oder Zusammenordnungen

vorzunehmen. Wenn alle Grubenarbeiter bezüglich der Sterblichkeit

zusammengeworfen sind und nach der Gesamtsterblichkeit bei der

Verteilung der Arbeit und der Genüsse nach demselben Maßstabe behandelt

werden, so kann es sich als notwendig erweisen, die Kohlengräber

auszuscheiden, wonach sich herausstellen kann, daß sie ungünstiger

gestellt sind, als die anderen Grubenarbeiter, diese aber besser,

als andere Berufe. Das zu entdecken und klar zu legen, wäre eine

Aufgabe eines solchen Vereins. Dabei ist aber im Auge zu behalten,

daß eine all zu kleinliche Spaltung der Arbeitergruppen deshalb nicht

zweckmäßig ist, weil die statistische Tabelle nur als Material für

Massenbeobachtungen einen Wert hat.

Dadurch nun, daß der Verein in letzterer Hinsicht sich nützlich

erweist, fördert er zugleich die Volkswirtschaft, weil die

Zweckmäßigkeit der Volkswirtschaft mit der Gerechtigkeit der Verteilung

zusammenfällt. Die Begünstigung einer Gruppe ist eine Vergeudung im

Verbrauche und die Zurücksetzung einer Gruppe beeinträchtigt deren

produktiven Wert.

Von großer Wichtigkeit werden ferner =literarische Vereine= sein,

weshalb auf diesem Gebiete die Gründung von Vereinen sehr wünschenswert

sein wird. Selbe werden sich national und nach Gegenständen gliedern.

Es hat zwar die Staatsverwaltung zunächst die Aufgabe, welche heute

die Verleger haben, nämlich die literarischen Produkte, welche sie

für geeignet hält, zu veröffentlichen. Die Verleger treten heute

als Unternehmer zwischen die Schriftsteller und die Leser für die

literarischen Erzeugnisse. Bei dem großen Umfange von kaufmännischer

Arbeit, die der Verleger zu bewältigen hat, kann er nur wenig Zeit

der Prüfung von Manuskripten widmen und in keinem Fall kann er ein

hervorragendes kritisches Verständnis für den Wert der ihm angebotenen

Werke haben. Er ist demnach gezwungen, das Gutachten von Kritikern

einzuholen. Der Verleger hat aber auch ein anderes Mittel, um

gewinnbringende Geschäfte zu machen, wenngleich er die Manuskripte

nicht zu beurteilen vermag. Er hält sich an Namen, sei es, daß der

Schriftsteller schon bekannt ist und man darauf rechnen kann, daß

seine Werke gesucht werden, oder daß der Verfasser ein Professor ist,

der viele Zuhörer hat, daher man auf einen Absatz bei seinen Schülern

hoffen kann. So bietet das Verlegerwesen, so unentbehrlich es in

unserer Gesellschaftsordnung ist, weder eine Gewähr, daß alle guten

Werke gedruckt, noch daß recht erbärmliche Arbeiten zurückgewiesen

werden, da ja der Kolportageroman am ehesten Gewinn verspricht.

Freilich wird der angesehene deutsche Verleger es verschmähen, diese

Schundliteratur zu pflegen, aber sie findet doch ihre Verleger und

darum wirkt das Verlegerwesen eher schädlich als veredelnd. Der

rücksichtslose Spekulant wird beinahe sicher vermögend, während der

ehrenvolle Verleger, der sich der Literatur verpflichtet hält, oft

große Verluste erleidet. Die Ursache der großen Kosten der Bücher ist,

daß die Bücher, welche Absatz finden, auch die Verluste hereinbringen

müssen, welche der Verleger ohne sein Verschulden an anderen Werken

erleidet.

Trotzdem nun das Verlegerwesen, wie überhaupt das Unternehmerwesen,

eine sehr mangelhafte Einrichtung ist, so schrickt doch jeder

Schriftsteller vor dem Gedanken zurück, daß der Staat der alleinige

Verleger werden soll. Man glaubt, daß es nur Protektionskindern

gelingen wird, das Erscheinen ihrer Werke zu erleben und das ist ein

Hauptgrund, weshalb die Schriftsteller den Sozialstaat perhorreszieren.

Das hat nun auch einigen Grund. Würde nur die Staatsverwaltung darüber

entscheiden können, ob ein Werk gedruckt werden soll, so würde das

Verlagswesen nicht viel gewinnen.

Die Gesamtheit der Einrichtungen, welche den Schriftstellern im

Sozialstaat eine Gewähr bieten, daß ihnen mit mehr Wahrscheinlichkeit

als heute Gerechtigkeit widerfahren wird, wird in VIII, 4, d, 2,

_Alinea_: »Der Anlaß« dargestellt, allein für die schöne Literatur

werden die literarischen Vereine und für die wissenschaftliche

Literatur die zahlreichen wissenschaftlichen Fachvereine an der

Sichtung der Manuskripte sich beteiligen. Wenn die Manuskripte, die

den Vereinen entweder von den Schriftstellern direkt eingesendet

oder ihnen als einer Art Beirat von der Staatsverwaltung oder anderen

verlagsberechtigten Körperschaften (VIII, ebenda) zugewiesen werden,

unter die Vereinsmitglieder zur Prüfung verteilt und von ihnen

darüber in Versammlungen referiert wird, so kann man annehmen, daß

manches brauchbare Werk gerettet wird, das heute von einem Verleger

zum anderen wandert. Allein man kann diese Vereine nicht bloß mit der

Begutachtung betrauen, man kann ihnen auch das Verlagsrecht für eine

gewisse Anzahl von Werken einräumen, nicht in dem Sinne, daß sie einen

Unternehmergewinn erzielen, was der Natur der Gesellschaftsordnung,

aber auch der Natur des Vereinswesens widerstreben würde, wohl aber

in dem Sinne, daß sie die besten jener Werke in den staatlichen

Druckereien zum Drucke zu befördern oder in ihrer eigenen Druckerei

drucken zu lassen berechtigt werden, welche ihrem Rat entgegen

zurückgewiesen wurden.

Die literarischen Vereine werden sich wahrscheinlich auch bemühen,

der schönen Literatur eine bestimmte Richtung zu geben, sie werden

den Schriftstellern vielleicht Winke geben können, wie die Werke zu

verbessern seien und sie werden Vorleseabende veranstalten, um auch

solche Manuskripte bekannt zu machen, die von Bedeutung erscheinen,

obwohl sie nicht zum Drucke gelangen konnten.

Auch in einer anderen Richtung werden diese Vereine sich nützlich

machen, wenn sie eine genügende Anzahl von Mitgliedern haben. Sie

werden die Auslandsliteratur kennen lernen und Einfluß darauf nehmen,

welche Werke in größerer Zahl vom Auslande angeschafft oder von welchen

Übersetzungen veranstaltet werden sollen, denn wenn auch selbst dafür

Verwaltungsorgane bestellt werden müssen, so wird es doch einer großen

Zahl freiwilliger Kräfte bedürfen, um nur einen erheblichen Teil der

Auslandsliteratur durchzuprüfen.

Daß also literarische Vereine ganz außerordentliches durch Begutachtung

von Werken, durch Ermunterung zum Schaffen und Genießen und durch

Beeinflussung der Richtung leisten können, welche die Literatur von

Zeit zu Zeit einschlägt, ist nicht zu bezweifeln. Ebenso ist gewiß, daß

der Staat sehr viel zur Förderung solcher Vereine tun kann und daß das

Volk der Staatsverwaltung zu diesem Ende nach Maßgabe der Nützlichkeit

solcher Vereine die erforderlichen Mittel bewilligen wird.

Außer diesen beiden Gattungen von Vereinen, den literarischen Vereinen

und dem Verein zur Prüfung der statistischen Ausweise, werden für

alle Zweige der Naturwissenschaft, der Produktion, der Geschichte,

des Spiels und Sports, für Erforschung und Fortbildung der Sprache

und für alle Arten von Künsten, vor allem die Musik und die bildenden

Künste, Vereine zu schaffen sein, welchen gleichfalls ein Einfluß,

analog demjenigen, einzuräumen sein wird, welchen man den literarischen

Vereinen nach obigen Erörterungen einräumen wird.

Der Vereine für Musik und Kunst wird man sich besonders als Beirat für

die Verwaltung bedienen bei streitigen Fragen der Verteilung, ob man

diesen oder jenen in eine Fachschule aufnehmen soll, wem man Behelfe

(Farben, Musikinstrumente oder Noten) zur Verfügung stellen, welche

Werke man zur Ausführung bringen soll.

Hier wäre noch der =Vereinstätigkeit im Bibliothekswesen= zu gedenken.

Auch im Bibliothekswesen wird sich freiwillige Kooperation nützlich

machen. Der Staatsverwaltung obliegt es zwar, für die Vermehrung,

Verteilung, Ordnung, den Schutz und die Versendung der Bücher Sorge

zu tragen, je mehr freiwillige Mitarbeiter sie aber findet, um so

vollkommener wird das alles geleistet werden. Man wird besonders die

Studierenden der Hochschulen heranzuziehen trachten, um in recht kurzer

Zeit Neuaufstellungen durchzuführen, Kataloge zu ergänzen und andere

Arbeiten für Bibliothekszwecke durchzuführen.

Eine besondere Aufgabe der staatlichen Bibliotheksverwaltung

wird es aber sein, jedem für seinen besonderen Zweck die

Literatur nachzuweisen. Da wird nun diese Aufgabe gründlicher

und mehr ins Einzelne gehend gelöst werden, wenn sich an

diesen Literaturnachweisungen auch die Vereine beteiligen. Ein

Privatunternehmen dieser Art, welches solche Nachweisungen gegen

Entgelt lieferte, bald aber einging, ist vor Jahren in Berlin gegründet

worden.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 120 / 152 题