Das Vereinswesen hat der Staat zu fördern, so weit es sich um
Vereinszwecke handelt, die im öffentlichen Interesse gelegen sind
und insoferne diese Vereine eine materielle Unterstützung brauchen.
Die Vereinsmitglieder haben dem Vereinszwecke ihre freie Zeit zu
widmen und die Erfüllung ihrer Arbeitsverpflichtung dem Staate
gegenüber unvermindert einzuhalten. In Anbetracht der Wichtigkeit
der Vereinszwecke kann es sich darum handeln, den Vereinen solche
materielle Mittel zuzuwenden, welche die Vereinsmitglieder nicht
schaffen können. In einem beschränkten Maße können sie allerdings auch
die materiellen Mittel aufbringen, insofern es sich nur darum handelt,
einen Teil der zur Verteilung gelangenden Konsumtibilien beizutragen.
Die staatliche Förderung wird verschiedenes umfassen. Die Regierung
wird, spontan oder auf Antrag die Statuten entwerfen und die
Bedingungen feststellen, unter welchen sie ihre Unterstützung zusagt,
sie wird die Werbung von Mitgliedern erleichtern durch Ankündigungen in
den Blättern und durch Versendung von Prospekten an die Gemeinden, sie
wird unter der Bedingung einer lebhaften Beteiligung von Mitgliedern
Behelfe bereitstellen, so Noten und Instrumente für musikalische
Vereine, Chemikalien und Apparate für Vereine zur Förderung der Chemie,
Instrumente und Apparate für Beobachtungen in der Meteorologie,
Astronomie und für biologische Untersuchungen, zur Herstellung von
Präparaten u. dergl., sie wird den Sportvereinen Boote, Automobile,
Pferde, Hunde zur Verfügung stellen und Prämien zur Aneiferung
der Mitglieder bewilligen, dem literarischen Vereine nach Maßgabe
seiner Bedeutung vielleicht eine Druckerei einrichten, Werke aus dem
Auslande besorgen; für Zusammenkünfte können Reisebewilligungen und
Urlaub koncediert werden und unter Umständen können sogar Gebäude
aufgeführt werden, um besonders wichtigen Vereinen die Erreichung
des Vereinszweckes zu erleichtern, oder den Eifer der Mitglieder
anzuspornen. Es sei nun gestattet, einige besonders wichtige
Vereinszwecke zu erwähnen.
Außer dem in VI, 8, d, Bemerkten dient ein Reichsverein für
=Rechnungskontrolle=, =Statistik= und =Volkswirtschaft=. Die
Verrechnung der gesamten Verteilung der Arbeit und der Produkte
erfolgt nach VI, 8, durch regelmäßig publizierte statistische Ausweise.
Obwohl nun dieselben jedermann zugänglich und in öffentlichen Blättern
enthalten sind, ist doch anzunehmen, daß diese Publizität nicht genügen
wird, um eine genaue Kontrolle durch das Volk sicherzustellen. Das
Material ist so massenhaft, daß man annehmen kann, es werde sich
schließlich niemand um die Verrechnung kümmern, als die berufenen
Organe der Staatsverwaltung, wobei allerdings die niederen Ämter von
den höheren, aber auch letztere von den niederen überwacht werden.
Um eine sichere und intensive Kontrolle durch das Volk zu veranlassen,
wird das Zustandekommen eines Vereins erwünscht sein, welcher aus
vielen tausenden von Mitgliedern bestehen müßte, die sich nach
einem von ihnen angenommenen Plane in die Arbeit der Überprüfung zu
teilen und die Zusammenstellungen nachzurechnen, sowie die ersten
Aufstellungen mit den in den Gemeinden aufliegenden Originalrechnungen
zu vergleichen hätten. Es wird dann nicht leicht ein Irrtum oder gar
eine Falschbuchung übersehen werden, besonders, wenn für die Entdeckung
von Irrtümern oder Fälschungen Prämien ausgeworfen würden, welche die
Staatsverwaltung dem Vereine zu bewilligen hätte.
Im Zusammenhang damit hätte der Verein die Aufgabe, die Zweckmäßigkeit
der statistischen Tabellen zu prüfen und auf neue Kombinationen
und Methoden der Aufstellung und Summierung zu dringen. Die
statistischen Tabellen sollen nämlich auch über die Richtigkeit der
Verteilungsgesetze Aufschluß geben. Es ist denkbar, daß die Tabellen,
richtig zusammengestellt, dartun können, ob die Ärzte, die Lehrer, die
Grubenarbeiter mit Rücksicht auf den Rechtsgrundsatz der Verteilung,
XI, 1, d, _Alinea_: »Der oberste Verteilungsgrundsatz« begünstigt
oder zurückgesetzt sind. Obwohl jede einzelne Gruppe ein Interesse
hat, nachzurechnen und ihre Interessen wahrzunehmen, würde sich doch
jener Verein besonders dazu eignen. Es wird sich dabei besonders
darum handeln, in den Gruppen neue Teilungen oder Zusammenordnungen
vorzunehmen. Wenn alle Grubenarbeiter bezüglich der Sterblichkeit
zusammengeworfen sind und nach der Gesamtsterblichkeit bei der
Verteilung der Arbeit und der Genüsse nach demselben Maßstabe behandelt
werden, so kann es sich als notwendig erweisen, die Kohlengräber
auszuscheiden, wonach sich herausstellen kann, daß sie ungünstiger
gestellt sind, als die anderen Grubenarbeiter, diese aber besser,
als andere Berufe. Das zu entdecken und klar zu legen, wäre eine
Aufgabe eines solchen Vereins. Dabei ist aber im Auge zu behalten,
daß eine all zu kleinliche Spaltung der Arbeitergruppen deshalb nicht
zweckmäßig ist, weil die statistische Tabelle nur als Material für
Massenbeobachtungen einen Wert hat.
Dadurch nun, daß der Verein in letzterer Hinsicht sich nützlich
erweist, fördert er zugleich die Volkswirtschaft, weil die
Zweckmäßigkeit der Volkswirtschaft mit der Gerechtigkeit der Verteilung
zusammenfällt. Die Begünstigung einer Gruppe ist eine Vergeudung im
Verbrauche und die Zurücksetzung einer Gruppe beeinträchtigt deren
produktiven Wert.
Von großer Wichtigkeit werden ferner =literarische Vereine= sein,
weshalb auf diesem Gebiete die Gründung von Vereinen sehr wünschenswert
sein wird. Selbe werden sich national und nach Gegenständen gliedern.
Es hat zwar die Staatsverwaltung zunächst die Aufgabe, welche heute
die Verleger haben, nämlich die literarischen Produkte, welche sie
für geeignet hält, zu veröffentlichen. Die Verleger treten heute
als Unternehmer zwischen die Schriftsteller und die Leser für die
literarischen Erzeugnisse. Bei dem großen Umfange von kaufmännischer
Arbeit, die der Verleger zu bewältigen hat, kann er nur wenig Zeit
der Prüfung von Manuskripten widmen und in keinem Fall kann er ein
hervorragendes kritisches Verständnis für den Wert der ihm angebotenen
Werke haben. Er ist demnach gezwungen, das Gutachten von Kritikern
einzuholen. Der Verleger hat aber auch ein anderes Mittel, um
gewinnbringende Geschäfte zu machen, wenngleich er die Manuskripte
nicht zu beurteilen vermag. Er hält sich an Namen, sei es, daß der
Schriftsteller schon bekannt ist und man darauf rechnen kann, daß
seine Werke gesucht werden, oder daß der Verfasser ein Professor ist,
der viele Zuhörer hat, daher man auf einen Absatz bei seinen Schülern
hoffen kann. So bietet das Verlegerwesen, so unentbehrlich es in
unserer Gesellschaftsordnung ist, weder eine Gewähr, daß alle guten
Werke gedruckt, noch daß recht erbärmliche Arbeiten zurückgewiesen
werden, da ja der Kolportageroman am ehesten Gewinn verspricht.
Freilich wird der angesehene deutsche Verleger es verschmähen, diese
Schundliteratur zu pflegen, aber sie findet doch ihre Verleger und
darum wirkt das Verlegerwesen eher schädlich als veredelnd. Der
rücksichtslose Spekulant wird beinahe sicher vermögend, während der
ehrenvolle Verleger, der sich der Literatur verpflichtet hält, oft
große Verluste erleidet. Die Ursache der großen Kosten der Bücher ist,
daß die Bücher, welche Absatz finden, auch die Verluste hereinbringen
müssen, welche der Verleger ohne sein Verschulden an anderen Werken
erleidet.
Trotzdem nun das Verlegerwesen, wie überhaupt das Unternehmerwesen,
eine sehr mangelhafte Einrichtung ist, so schrickt doch jeder
Schriftsteller vor dem Gedanken zurück, daß der Staat der alleinige
Verleger werden soll. Man glaubt, daß es nur Protektionskindern
gelingen wird, das Erscheinen ihrer Werke zu erleben und das ist ein
Hauptgrund, weshalb die Schriftsteller den Sozialstaat perhorreszieren.
Das hat nun auch einigen Grund. Würde nur die Staatsverwaltung darüber
entscheiden können, ob ein Werk gedruckt werden soll, so würde das
Verlagswesen nicht viel gewinnen.
Die Gesamtheit der Einrichtungen, welche den Schriftstellern im
Sozialstaat eine Gewähr bieten, daß ihnen mit mehr Wahrscheinlichkeit
als heute Gerechtigkeit widerfahren wird, wird in VIII, 4, d, 2,
_Alinea_: »Der Anlaß« dargestellt, allein für die schöne Literatur
werden die literarischen Vereine und für die wissenschaftliche
Literatur die zahlreichen wissenschaftlichen Fachvereine an der
Sichtung der Manuskripte sich beteiligen. Wenn die Manuskripte, die
den Vereinen entweder von den Schriftstellern direkt eingesendet
oder ihnen als einer Art Beirat von der Staatsverwaltung oder anderen
verlagsberechtigten Körperschaften (VIII, ebenda) zugewiesen werden,
unter die Vereinsmitglieder zur Prüfung verteilt und von ihnen
darüber in Versammlungen referiert wird, so kann man annehmen, daß
manches brauchbare Werk gerettet wird, das heute von einem Verleger
zum anderen wandert. Allein man kann diese Vereine nicht bloß mit der
Begutachtung betrauen, man kann ihnen auch das Verlagsrecht für eine
gewisse Anzahl von Werken einräumen, nicht in dem Sinne, daß sie einen
Unternehmergewinn erzielen, was der Natur der Gesellschaftsordnung,
aber auch der Natur des Vereinswesens widerstreben würde, wohl aber
in dem Sinne, daß sie die besten jener Werke in den staatlichen
Druckereien zum Drucke zu befördern oder in ihrer eigenen Druckerei
drucken zu lassen berechtigt werden, welche ihrem Rat entgegen
zurückgewiesen wurden.
Die literarischen Vereine werden sich wahrscheinlich auch bemühen,
der schönen Literatur eine bestimmte Richtung zu geben, sie werden
den Schriftstellern vielleicht Winke geben können, wie die Werke zu
verbessern seien und sie werden Vorleseabende veranstalten, um auch
solche Manuskripte bekannt zu machen, die von Bedeutung erscheinen,
obwohl sie nicht zum Drucke gelangen konnten.
Auch in einer anderen Richtung werden diese Vereine sich nützlich
machen, wenn sie eine genügende Anzahl von Mitgliedern haben. Sie
werden die Auslandsliteratur kennen lernen und Einfluß darauf nehmen,
welche Werke in größerer Zahl vom Auslande angeschafft oder von welchen
Übersetzungen veranstaltet werden sollen, denn wenn auch selbst dafür
Verwaltungsorgane bestellt werden müssen, so wird es doch einer großen
Zahl freiwilliger Kräfte bedürfen, um nur einen erheblichen Teil der
Auslandsliteratur durchzuprüfen.
Daß also literarische Vereine ganz außerordentliches durch Begutachtung
von Werken, durch Ermunterung zum Schaffen und Genießen und durch
Beeinflussung der Richtung leisten können, welche die Literatur von
Zeit zu Zeit einschlägt, ist nicht zu bezweifeln. Ebenso ist gewiß, daß
der Staat sehr viel zur Förderung solcher Vereine tun kann und daß das
Volk der Staatsverwaltung zu diesem Ende nach Maßgabe der Nützlichkeit
solcher Vereine die erforderlichen Mittel bewilligen wird.
Außer diesen beiden Gattungen von Vereinen, den literarischen Vereinen
und dem Verein zur Prüfung der statistischen Ausweise, werden für
alle Zweige der Naturwissenschaft, der Produktion, der Geschichte,
des Spiels und Sports, für Erforschung und Fortbildung der Sprache
und für alle Arten von Künsten, vor allem die Musik und die bildenden
Künste, Vereine zu schaffen sein, welchen gleichfalls ein Einfluß,
analog demjenigen, einzuräumen sein wird, welchen man den literarischen
Vereinen nach obigen Erörterungen einräumen wird.
Der Vereine für Musik und Kunst wird man sich besonders als Beirat für
die Verwaltung bedienen bei streitigen Fragen der Verteilung, ob man
diesen oder jenen in eine Fachschule aufnehmen soll, wem man Behelfe
(Farben, Musikinstrumente oder Noten) zur Verfügung stellen, welche
Werke man zur Ausführung bringen soll.
Hier wäre noch der =Vereinstätigkeit im Bibliothekswesen= zu gedenken.
Auch im Bibliothekswesen wird sich freiwillige Kooperation nützlich
machen. Der Staatsverwaltung obliegt es zwar, für die Vermehrung,
Verteilung, Ordnung, den Schutz und die Versendung der Bücher Sorge
zu tragen, je mehr freiwillige Mitarbeiter sie aber findet, um so
vollkommener wird das alles geleistet werden. Man wird besonders die
Studierenden der Hochschulen heranzuziehen trachten, um in recht kurzer
Zeit Neuaufstellungen durchzuführen, Kataloge zu ergänzen und andere
Arbeiten für Bibliothekszwecke durchzuführen.
Eine besondere Aufgabe der staatlichen Bibliotheksverwaltung
wird es aber sein, jedem für seinen besonderen Zweck die
Literatur nachzuweisen. Da wird nun diese Aufgabe gründlicher
und mehr ins Einzelne gehend gelöst werden, wenn sich an
diesen Literaturnachweisungen auch die Vereine beteiligen. Ein
Privatunternehmen dieser Art, welches solche Nachweisungen gegen
Entgelt lieferte, bald aber einging, ist vor Jahren in Berlin gegründet
worden.