10. Pflichtgefühl.

Die wichtigste Tugend ist die gewissenhafte Erfüllung aller Pflichten

gegen den Staat und die Gesellschaft. Sie fordert völlige Hingabe an

den Beruf, gewissenhafte Schonung des gesellschaftlichen Eigentums

und tunlichste Verhinderung jeder Beschädigung der gesellschaftlichen

Interessen. Die Gewissenhaftigkeit wird auch bei Wahlen und

Abstimmungen geübt werden müssen, bei welchen nicht Privatinteressen,

sondern das öffentliche Wohl allein entscheiden soll. Die Geschichte

unserer Tage wird reichliches Material bieten zum Beweise der

Verächtlichkeit und Schädlichkeit des Parteitreibens.

In allen vorbezeichneten Richtungen wird die =ganze= Jugend erzogen und

zur Selbsterziehung und wechselseitigen Erziehung angehalten werden.

Die Frage, welcher Zwangsmittel sich die Erziehung bedienen dürfe,

kann auch nur die Zukunft beantworten. Die gelindesten Zwangsmittel

sind die besten und nur, insofern mildere Strafen versagen, kann man

zu härteren übergehen. Ununterbrochene Einwirkung, Beaufsichtigung und

Beharrlichkeit sind die besten Erziehungsmittel. Der erfahrene Erzieher

wird nach allgemeinen Grundsätzen verfahren und doch der Eigenart des

Einzelnen gerecht werden.

Die eingehende Erörterung des Erziehungswesens war deshalb geboten,

weil sie klar ergibt, daß der Kollektivismus durch seine Organisation

vieles ermöglicht, was der Individualismus zu leisten nicht vermag. Die

hier geschilderten Erziehungsaufgaben sind besonders darauf gerichtet,

=alle= für das kollektive Leben geeignet zu machen.

Die »Neue, freie Presse« vom 20. September 1903 Seite 17 beschreibt die

»Gemeinsame Erziehung von Mädchen und Knaben im Landeserziehungsheim«

wie folgt.

»Ein eigenes Heim auf dem Lande vereinigt Schüler und Lehrer zu einem

freien und kräftigen, gesunden und frohen Leben. Die Einfachheit

ländlicher Verhältnisse erhellt den Geist des Kindes und macht ihn

aufnahmefähig für alles Große und Schöne. Doch wird die erreichbare

Nähe einer großen Stadt mit ihren mannigfachen Bildungsstätten ein

wünschenswerter Vorteil sein. Das Leben auf dem Lande bietet auch

die Freiheit der Bewegung -- Spiel, Laufen, Turnen, Wandern -- und

die Arbeit im Garten, im Haushalte, in der Werkstätte, die den Körper

stärkt und stählt. Das Bewußtsein der körperlichen Tüchtigkeit und der

rege Wetteifer, wie ihn das Leben in der Gemeinschaft erzeugt, gibt

gesundes Selbstvertrauen, gibt Ausdauer, Entschlossenheit und Mut.

Und dieses Zusammenleben wird alle sozialen Tugenden natürlich und

ohne Zwang um so leichter entstehen lassen, als zu dieser Gemeinschaft

auch Lehrer gehören mit ihrer ganzen Persönlichkeit und in vertrautem

Verkehr, als Kameraden und Freunde, darum als Leiter und Berater des

jugendlichen Lebens.

Welche Vorteile sich aus diesem Zusammenleben für den Unterricht

ergeben, ist offenbar. Daß auf Grund des persönlichen Verhältnisses

eine Disziplin ohne Strenge und Rauhigkeit möglich ist, ist ein

selbstverständliches Ergebnis des Gesamtgeistes, der Unterricht ist ein

Teil des gesamten Lebens. Die Klassen sind sehr klein und ermöglichen

das Eingehen auf die Eigenart des Einzelnen. Der Lehrer kennt genau den

Vorstellungskreis seines Schülers und die Eindrücke, die ihn bewegen.

So bieten sich ihm mannigfache Anknüpfungspunkte, die den Unterricht in

steter Beziehung mit dem Leben erhalten.«

So ein Organ des wirtschaftlichen Individualismus. Ihm ist eine

Erziehung ein Ideal, welche doch gerade in unserer Gesellschaftsordnung

unmöglich ist. Und wie viel tiefer kann man das Problem erfassen im

Kollektivismus, wo das System allgemein durchgeführt wird und selbst

wieder nur einen Teil des gesamten Organismus bildet, in welchem alle

Teile aufeinander berechnet sind.

Hätte der Staat immer so, wie es hier gefordert wird, seine

Verpflichtungen gegen die Jugend erfüllt, =so wäre die Kaiserin

Elisabeth nicht ermordet worden=, denn Luchenie war ein _outcast_,

von frühester Jugend an hilflos, ohne Familie, Erziehung, genügenden

Unterricht, auf den Umgang mit Elenden und Feinden der Gesellschaft

angewiesen. Feinde der Gesellschaft! Ist nicht die Gesellschaft eine

Feindin jener Armen? Tut denn =sie= ihre Pflicht? Hören wir.

Im August 1902 wurde über eine Verhandlung gegen eine einarmige

Einbrecherin berichtet. Franziska Machelek war das Kind armer Eltern

und vom 7. Jahre an verwaist. Vom Knochenfraß befallen, mit 21 Wunden

am Rücken kam sie in ein Spital, wurde aber von da, =weil sie unheilbar

war=, entlassen und heimgeschickt. Die Gemeinde wies sie fort und der

Bürgermeister sagte. »Du mußt betteln«. Sie kam in eine Schule, aber

nach 6 Wochen wurde sie krank und wohnte -- wie eine Aussätzige -- in

einem verfallenen und unbewohnten Hause, und niemand kam zu ihr, =denn

sie hatte eine ansteckende Krankheit=. Sie bettelte, aber sie stahl

dann auch und wurde eingesperrt. »Das war ein Glück für mich, wenn

ich im Arrest war, war ich froh.« Dreizehnjährig kam sie wieder in

ein Spital und da =wurde ihr der linke Arm abgenommen= und erst mit 28

Jahren wurde sie gesund und lebte dann einige Zeit bei einer Tante, bis

diese starb. Jetzt war sie wieder angewiesen zu betteln und zu stehlen.

In der Strafanstalt erwarb sie etwas mit Sticken. Da sie einarmig war,

mußte sie die Nadel mit dem Munde herausziehen und so stickte sie,

=bis ihr der Mund geschwollen war=. Auf =diese= Art erwarb sie sich

im Zuchthause einen Überverdienst von 5 fl 25 Kr. Als ihre Strafzeit

um war, gab ihr die Strafanstalt von jenen 5 fl 25 Kr. nur 25 Kr.

auf die Hand und ließ sie vom Schubführer nach Hause befördern. Dort

angekommen, sagte der Bürgermeister, =die Strafanstalt habe für sie 5

fl eingesandt, damit seien die Schubkosten bezahlt=. Bald darauf wurde

die Einarmige verführt und =als sie ein Kind gebar=, verlassen.

Sollte eine solche Gesellschaft keine Feinde haben?

Gibt es denn Pflichten gegen eine Gesellschaft, die keine Pflichten

gegen uns hat?

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 116 / 152 题