Die wichtigste Tugend ist die gewissenhafte Erfüllung aller Pflichten
gegen den Staat und die Gesellschaft. Sie fordert völlige Hingabe an
den Beruf, gewissenhafte Schonung des gesellschaftlichen Eigentums
und tunlichste Verhinderung jeder Beschädigung der gesellschaftlichen
Interessen. Die Gewissenhaftigkeit wird auch bei Wahlen und
Abstimmungen geübt werden müssen, bei welchen nicht Privatinteressen,
sondern das öffentliche Wohl allein entscheiden soll. Die Geschichte
unserer Tage wird reichliches Material bieten zum Beweise der
Verächtlichkeit und Schädlichkeit des Parteitreibens.
In allen vorbezeichneten Richtungen wird die =ganze= Jugend erzogen und
zur Selbsterziehung und wechselseitigen Erziehung angehalten werden.
Die Frage, welcher Zwangsmittel sich die Erziehung bedienen dürfe,
kann auch nur die Zukunft beantworten. Die gelindesten Zwangsmittel
sind die besten und nur, insofern mildere Strafen versagen, kann man
zu härteren übergehen. Ununterbrochene Einwirkung, Beaufsichtigung und
Beharrlichkeit sind die besten Erziehungsmittel. Der erfahrene Erzieher
wird nach allgemeinen Grundsätzen verfahren und doch der Eigenart des
Einzelnen gerecht werden.
Die eingehende Erörterung des Erziehungswesens war deshalb geboten,
weil sie klar ergibt, daß der Kollektivismus durch seine Organisation
vieles ermöglicht, was der Individualismus zu leisten nicht vermag. Die
hier geschilderten Erziehungsaufgaben sind besonders darauf gerichtet,
=alle= für das kollektive Leben geeignet zu machen.
Die »Neue, freie Presse« vom 20. September 1903 Seite 17 beschreibt die
»Gemeinsame Erziehung von Mädchen und Knaben im Landeserziehungsheim«
wie folgt.
»Ein eigenes Heim auf dem Lande vereinigt Schüler und Lehrer zu einem
freien und kräftigen, gesunden und frohen Leben. Die Einfachheit
ländlicher Verhältnisse erhellt den Geist des Kindes und macht ihn
aufnahmefähig für alles Große und Schöne. Doch wird die erreichbare
Nähe einer großen Stadt mit ihren mannigfachen Bildungsstätten ein
wünschenswerter Vorteil sein. Das Leben auf dem Lande bietet auch
die Freiheit der Bewegung -- Spiel, Laufen, Turnen, Wandern -- und
die Arbeit im Garten, im Haushalte, in der Werkstätte, die den Körper
stärkt und stählt. Das Bewußtsein der körperlichen Tüchtigkeit und der
rege Wetteifer, wie ihn das Leben in der Gemeinschaft erzeugt, gibt
gesundes Selbstvertrauen, gibt Ausdauer, Entschlossenheit und Mut.
Und dieses Zusammenleben wird alle sozialen Tugenden natürlich und
ohne Zwang um so leichter entstehen lassen, als zu dieser Gemeinschaft
auch Lehrer gehören mit ihrer ganzen Persönlichkeit und in vertrautem
Verkehr, als Kameraden und Freunde, darum als Leiter und Berater des
jugendlichen Lebens.
Welche Vorteile sich aus diesem Zusammenleben für den Unterricht
ergeben, ist offenbar. Daß auf Grund des persönlichen Verhältnisses
eine Disziplin ohne Strenge und Rauhigkeit möglich ist, ist ein
selbstverständliches Ergebnis des Gesamtgeistes, der Unterricht ist ein
Teil des gesamten Lebens. Die Klassen sind sehr klein und ermöglichen
das Eingehen auf die Eigenart des Einzelnen. Der Lehrer kennt genau den
Vorstellungskreis seines Schülers und die Eindrücke, die ihn bewegen.
So bieten sich ihm mannigfache Anknüpfungspunkte, die den Unterricht in
steter Beziehung mit dem Leben erhalten.«
So ein Organ des wirtschaftlichen Individualismus. Ihm ist eine
Erziehung ein Ideal, welche doch gerade in unserer Gesellschaftsordnung
unmöglich ist. Und wie viel tiefer kann man das Problem erfassen im
Kollektivismus, wo das System allgemein durchgeführt wird und selbst
wieder nur einen Teil des gesamten Organismus bildet, in welchem alle
Teile aufeinander berechnet sind.
Hätte der Staat immer so, wie es hier gefordert wird, seine
Verpflichtungen gegen die Jugend erfüllt, =so wäre die Kaiserin
Elisabeth nicht ermordet worden=, denn Luchenie war ein _outcast_,
von frühester Jugend an hilflos, ohne Familie, Erziehung, genügenden
Unterricht, auf den Umgang mit Elenden und Feinden der Gesellschaft
angewiesen. Feinde der Gesellschaft! Ist nicht die Gesellschaft eine
Feindin jener Armen? Tut denn =sie= ihre Pflicht? Hören wir.
Im August 1902 wurde über eine Verhandlung gegen eine einarmige
Einbrecherin berichtet. Franziska Machelek war das Kind armer Eltern
und vom 7. Jahre an verwaist. Vom Knochenfraß befallen, mit 21 Wunden
am Rücken kam sie in ein Spital, wurde aber von da, =weil sie unheilbar
war=, entlassen und heimgeschickt. Die Gemeinde wies sie fort und der
Bürgermeister sagte. »Du mußt betteln«. Sie kam in eine Schule, aber
nach 6 Wochen wurde sie krank und wohnte -- wie eine Aussätzige -- in
einem verfallenen und unbewohnten Hause, und niemand kam zu ihr, =denn
sie hatte eine ansteckende Krankheit=. Sie bettelte, aber sie stahl
dann auch und wurde eingesperrt. »Das war ein Glück für mich, wenn
ich im Arrest war, war ich froh.« Dreizehnjährig kam sie wieder in
ein Spital und da =wurde ihr der linke Arm abgenommen= und erst mit 28
Jahren wurde sie gesund und lebte dann einige Zeit bei einer Tante, bis
diese starb. Jetzt war sie wieder angewiesen zu betteln und zu stehlen.
In der Strafanstalt erwarb sie etwas mit Sticken. Da sie einarmig war,
mußte sie die Nadel mit dem Munde herausziehen und so stickte sie,
=bis ihr der Mund geschwollen war=. Auf =diese= Art erwarb sie sich
im Zuchthause einen Überverdienst von 5 fl 25 Kr. Als ihre Strafzeit
um war, gab ihr die Strafanstalt von jenen 5 fl 25 Kr. nur 25 Kr.
auf die Hand und ließ sie vom Schubführer nach Hause befördern. Dort
angekommen, sagte der Bürgermeister, =die Strafanstalt habe für sie 5
fl eingesandt, damit seien die Schubkosten bezahlt=. Bald darauf wurde
die Einarmige verführt und =als sie ein Kind gebar=, verlassen.
Sollte eine solche Gesellschaft keine Feinde haben?
Gibt es denn Pflichten gegen eine Gesellschaft, die keine Pflichten
gegen uns hat?