Eine Ziviljustiz im heutigen Sinne des Wortes gibt es im
Kollektivstaate nicht. Da es weder Privateigentum, noch Vertrag
zwischen Individuen, noch Erbrecht gibt, so entfällt auch jede Art von
Rechten, die einen Anlaß zu Rechtsstreitigkeiten geben könnten.
Dagegen wird es allerdings eine Strafjustiz geben, die in der Regel
disziplinarisch gehandhabt werden wird. Geringere Kontraventionen gegen
die Gesetze, Beschädigungen des Staatseigentums oder des Lebens und der
Gesundheit der Mitmenschen, werden je nach dem Grade der Beschädigung
und der Entstehung aus Nachlässigkeit, Mutwille oder Bosheit entweder
disziplinariter vom Verwaltungsbeamten, an den der Erziehung noch
unterworfenen Personen vom Erziehungspersonale, geahndet, oder einer
gerichtlichen Bestrafung unterzogen werden. Die Grenzen der dem
Verwaltungsbeamten und dem Erziehungspersonale zustehenden Strafgewalt
werden ziemlich eng gezogen werden. Es wird sich dabei nur um Verweise
unter vier Augen oder vor größerer oder geringerer Öffentlichkeit, um
Entziehung von Genüssen und um Strafarbeiten handeln. So kann einem
Straffälligen der Urlaub eines oder mehrerer Jahre, oder ein Teil
der gesetzlichen Arbeitsbefreiung nach Ableistung der regelmäßigen
Arbeitsjahre, oder das Recht, die Arbeitsgemeinde am Sonntag zu
verlassen, die Reisefreiheit, das Recht, an den öffentlichen Mahlzeiten
und Festlichkeiten teilzunehmen, entzogen werden. Körperliche Strafen
können bei jugendlichen Personen Anwendung finden, wenn alle sonstigen
Erziehungsmittel versagen. Bei Erwachsenen können Gefängnis- oder
Todesstrafe nur dann verhängt werden, wenn es sich um sehr schwere, aus
Roheit und Grausamkeit hervorgegangene Verbrechen handelt. Mißbrauch
der Amtsgewalt wird meistens durch Verlust der Amtsstellung und
Einreihung unter die Arbeiter einfachster Art geahndet werden, wenn es
sich um große und böswillige Vergehen handelt.
Schwerere Strafen werden nicht von ständigen Gerichten, die
aus rechtsgelehrten Richtern zusammengesetzt sind, sondern von
Volksgenossen, welchen vielleicht die Verwaltungsbeamten präsidieren
werden, verhängt werden. Die Zahl der verbrecherischen Delikte wird
sehr beträchtlich abnehmen und mit der Vereinfachung der rechtlichen
Beziehungen unter den Menschen, werden auch die Delikte einfacher, ihr
Tatbestand leichter festzustellen und die Anwendung der Gesetze von
Fachkenntnissen weniger abhängig werden.
Statt der heutigen Gefängnisse würde es sich empfehlen, Strafgemeinden
einzurichten, in welchen die Arbeitslast größer, die Genüsse vermindert
und eine harte Disziplin eingeführt würde. Die Todesstrafe würde wohl
sobald als möglich abgeschafft werden. Denn so harte Strafen sind nur
in unserer Gesellschaftsordnung erforderlich, um von verbrecherischen
Handlungen abzuschrecken, zu welchen unsere Gesellschaftsordnung viel
mehr Gelegenheit und Anregung bietet, als der Kollektivismus, der den
unrechtmäßigen Erwerb erschwert, den rechtmäßigen Erwerb erleichtert
und den Lohn erhöht.
Hier sei noch besonders darauf verwiesen, daß die strafbaren Handlungen
bald auf ein Zehntel oder Zwanzigstel herabgehen werden. Unter den
Motiven zu strafbaren Handlungen werden fortbestehen: Sinnlichkeit,
Liebe, Eifersucht, Zorn, aber auch diese Motive werden weniger
schwer wiegen, weil die sorgfältige Erziehung die Sitten mildert und
weil die ganze Einrichtung der Gesellschaft darauf gerichtet ist,
der menschlichen Seele einen anderen Inhalt zu geben. Verbrechen
aus Habsucht werden nicht vorkommen, weil es unmöglich sein wird,
diesen Hang durch verbrecherische Handlungen zu befriedigen. Die
Naturalwirtschaft und das ausnahmslose Staatseigentum machen das
unmöglich. Das Geld ist das beste Werkzeug der Diebe. Sachen trägt man
nicht davon, könnte man das aber auch, man könnte sie nicht verbergen,
nicht verwerten, nicht genießen, ja man wäre der Entdeckung beinahe
sicher. Eben deshalb wären auch politische Verbrechen ohne Reiz.
Denn, mag man auch Blut vergießen und Bomben werfen, Schätze dadurch
erwerben kann man doch nicht, wenn man das Prinzip des unveräußerlichen
Staatseigentums nicht aufgibt. So werden strafbare Handlungen selten
werden.