12. Vereine und Selbstzucht der Jugend.

Die Erfahrung wird erweisen, ob der Jugend die Bildung von Vereinen

und die, wenigstens versuchsweise, Übernahme der Selbstzucht

gestattet werden soll. Man sagt, man habe in Amerika mit einer Art von

Jugendrepublik sehr gute Erfahrungen gemacht, in welche verwahrloste

Kinder aufgenommen und der Zucht ihrer schon gebesserten Altersgenossen

überlassen und so geheilt und für die Gesellschaft brauchbar gemacht

wurden. Die Behandlung der jugendlichen Übeltäter soll eine sehr harte

gewesen sein, aber gute Früchte getragen haben. Bewähren sich solche

Versuche, so mögen sie fortgesetzt werden, andernfalls sind die Vereine

aufzulösen, die Selbstzucht wieder einzustellen und die unmittelbare

Wirksamkeit der Erziehungs- und Lehrpersonen und der Mütter wieder

herzustellen. Von der Förderung des Vereinswesens ist in VIII, 2,

die Rede, und es wird in der Regel keinem Bedenken unterliegen, auch

der Jugend den Beitritt zu den Vereinen der Erwachsenen, wenn auch

vielleicht ohne Stimmrecht, zu gestatten. Nur dürfen sie dadurch vom

Unterricht nicht abgelenkt werden.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 105 / 152 题