Die Erfahrung wird erweisen, ob der Jugend die Bildung von Vereinen
und die, wenigstens versuchsweise, Übernahme der Selbstzucht
gestattet werden soll. Man sagt, man habe in Amerika mit einer Art von
Jugendrepublik sehr gute Erfahrungen gemacht, in welche verwahrloste
Kinder aufgenommen und der Zucht ihrer schon gebesserten Altersgenossen
überlassen und so geheilt und für die Gesellschaft brauchbar gemacht
wurden. Die Behandlung der jugendlichen Übeltäter soll eine sehr harte
gewesen sein, aber gute Früchte getragen haben. Bewähren sich solche
Versuche, so mögen sie fortgesetzt werden, andernfalls sind die Vereine
aufzulösen, die Selbstzucht wieder einzustellen und die unmittelbare
Wirksamkeit der Erziehungs- und Lehrpersonen und der Mütter wieder
herzustellen. Von der Förderung des Vereinswesens ist in VIII, 2,
die Rede, und es wird in der Regel keinem Bedenken unterliegen, auch
der Jugend den Beitritt zu den Vereinen der Erwachsenen, wenn auch
vielleicht ohne Stimmrecht, zu gestatten. Nur dürfen sie dadurch vom
Unterricht nicht abgelenkt werden.