Daß viele der Ferienreisen zu Fuß zurückgelegt werden müssen, wobei
man besondere Ausdauer und Schnelligkeit vielleicht zum Gegenstand
einer Preiszuerkennung machen wird, da sich ja Zeitpunkt des Abganges
und der Ankunft durch amtliche Bestätigungen der Verwaltungsorgane
leicht kontrollieren läßt, ist selbstverständlich. Dabei soll aber
auch die nicht weniger kühne Bergbesteigung mit zu den Freuden und
Übungen der Schuljugend gerechnet werden. Die Natur der Aufgaben
des Kollektivstaates bringt es mit sich, daß alle Gebirge für die
Touristik aufgeschlossen werden, was der Staat nicht leistet, werden
die Nachbargemeinden aus eigenen Kräften besorgen. Auch da kann ein
Wettbewerb nach demselben Grundsatze ermöglicht werden für jene,
welche innerhalb eines Jahres am meisten hohe Berge besteigen und
dabei die größte Kühnheit und Ausdauer an den Tag legen. Doch soll
man hierin vernünftige Grenzen einhalten und tollkühne Unternehmungen
eher unterdrücken, als fördern. Alle Jugendfreuden sollen zur
Veredelung der Menschenrasse dienen und jeder soll einen Schatz froher
Jugenderinnerungen angesammelt haben, ehe er in die Periode der Arbeit
eintritt, in der er dem Staate rückerstattet, was er empfangen hat
und das Kapital ansammelt, aus welchem ihm eine gleich frohe Zeit des
hohen Alters gewährt wird, das er in Rüstigkeit verbringen und genießen
soll, vielleicht wieder im Anschlusse an jene Jugend, die mittlerweile
herangewachsen ist.