Die Frauen haben Interessen, an welchen die Männer keinen Teil haben.
Das Geschlechtsleben der Frauen ist so geartet, daß die Liebe ihnen
Gefahren, Lasten und Schäden bringt, die den Männern fremd sind.
Es entstehen daraus Bedürfnisse, die die Frauen allein angehen, auf
einem Gebiete, worauf ihnen allein Erfahrungen zu sammeln möglich ist
und in welches den Männern Einblick zu gewähren keinen Zweck hätte,
den Frauen aber höchst peinlich wäre. Wie sie in gewissen Fällen nur
den Rat und die Hilfe eines weiblichen Arztes annehmen mögen, wenn
es an kompetenten Frauen nicht mangelt, so werden sie auch nur mit
Frauen ihre Erfahrungen über die geheimsten Seiten des Liebeslebens
austauschen und sich beraten wollen. Darum muß ihnen Gelegenheit
gegeben werden, Versammlungen abzuhalten, die den Männern verschlossen
bleiben, geheime Korrespondenzen zu führen und Zeitschriften für Frauen
herauszugeben, welche den Männern ein Geheimnis bleiben müssen.
Man könnte diesen Verband der Frauen und Mädchen »Frauenkurie« nennen
und demselben korporative Rechte einräumen. Die Verfassung könnte
ihnen das Recht einräumen, über gewisse Gegenstände als besonderer
gesetzgebender Körper abzustimmen. Die Kurie würde sich in Lokalgruppen
und diese in Sektionen abteilen und durch Delegierte würden die
Lokalgruppen, Kreis- und Provinzialausschüsse bilden und einen
Zentralausschuß für das ganze Reich einsetzen. So wären die Frauen auch
in der Lage, einen entscheidenden Einfluß auf die Sexualmoral zu üben.
Die weiblichen Ärzte würden so auch ein Selbstbeobachtungsmaterial
von unermeßlichem Umfange gewinnen und es würden die Zwecke einer
vernunftgemäßen und eingeschränkten Fortpflanzung durch die Frauen
ebenso gefördert werden, wie das allgemeine Verhältnis zwischen
Männern und Frauen veredelte Formen annehmen. Eine Zurücksetzung und
Unterdrückung der Frauen wäre dann nicht mehr zu besorgen.
Wenn die Frauen dahin gelangen würden, die Fortpflanzung bloß durch
den Willen und die Phantasie vollkommen zu beherrschen, was nicht
ganz ausgeschlossen ist, dann würde die Geschlechtsliebe erst eine
Quelle wahrer Lebensfreude werden. Nur der Austausch vertraulicher
Mitteilungen über alle im Liebesleben gemachten Erfahrungen zwischen
Frauen und Mädchen kann zu einer solchen Beherrschung der Fortpflanzung
führen und der entscheidende Teil ist sicherlich das Weib und nicht der
Mann.
Man darf nicht gelten lassen, daß der =Mann= das Recht habe, zu sagen,
ich will Kinder haben, wodurch das Weib zum unfreien Werkzeug gemacht
wird, wohl aber hat das Weib das Recht, sich zu entscheiden, ob es
Kinder gebären will, oder nicht.
Die Erfahrung beweist uns heute, daß die Kinder ein und derselben Ehe
in Gestalt, Größe, im Verhältnisse der Glieder, in den Eigenschaften
des Gemütes und der Intelligenz so weit von einander abweichen, daß
man gar nicht an eine gemeinsame Abstammung glauben sollte. Die große
Verschiedenheit erklärt sich zweifellos daraus, daß die Eigenschaften
der Eltern und Voreltern in dem verschiedensten Verhältnisse auf die
Kinder übergehen. Wie erklärt sich aber die verschiedene Mischung
ererbter Eigenschaften in jedem einzelnen Zeugungsfalle? Dafür fehlt
noch jede Einsicht. Ein Wiener Arzt glaubte eine Methode erfunden zu
haben, wie man auf das Geschlecht der Nachkommen einwirken und mit
ziemlicher Sicherheit bewirken könne, daß Knaben oder daß Mädchen
geboren werden. Er behauptet, es hänge das von der Ernährung der
Mutter während der Schwangerschaft ab. Die Theorie dieses Arztes
ist allerdings verworfen worden, aber darum ist es doch nicht
ausgeschlossen, daß eine sehr große Zahl von Erfahrungen, welche
systematisch gesammelt und verglichen würden, es den Frauen möglich
machen könnte, dahin zu wirken, daß gewisse üble Eigenschaften des
einen oder des andern Elternteils auf die Kinder nicht übergehen,
daß mehr die Eigenschaften der Mutter oder jene des Vaters erhalten
blieben, wie es ja, wie schon erwähnt, auch sehr wünschenswert wäre,
wenn die Empfängnis vom Willen der Frau allein abhängig wäre.
Formen wir doch alles nach unseren Bedürfnissen, weshalb soll es nicht
auch auf diesem Gebiete gelingen, unsere Zwecke zu erreichen? Aber
wenn auch diese Bestrebungen erfolglos blieben, von Vorteil wäre es
gewiß, wenn die Frauen alles, was sie allein oder doch näher als die
Männer angeht, nach ihren besonderen Bedürfnissen gestalten könnten
und dazu würde ein solcher Verband unter den Frauen sicherlich dienen
können. Auch sonst wird man nicht die Rechnung ohne den Wirt machen,
wenn man darauf rechnet, daß die Frauenkurie den richtigen Instinkt
für alle gesellschaftlichen Interessen an der Propagation haben und
fortentwickeln wird und daß sie einen mächtigen Einfluß dem Einzelnen
gegenüber mit Erfolg geltend machen wird, wie am Schlusse von VII, 1,
ausgesprochen wurde.
Was die Frage anbelangt, welche Berufe den Frauen verschlossen bleiben
sollen, so kann man nur sagen, es sollen zu jedem Berufe die dazu
Tauglichsten ausgewählt werden, seien es Männer oder Frauen. Die
Meinung, daß es den Frauen an geistigen Kräften und Energie fehle,
ist ganz falsch. Was nur den begabtesten Männern erreichbar ist, ist
natürlich nur den begabtesten Frauen erreichbar und der Versuch, sie
von irgend einem Berufe unter dem Vorwande auszuschließen, daß Frauen
weniger begabt seien als Männer, ist ein ganz ungerechtfertigter Kampf
um ein Privilegium, das mit dem Wohl des Ganzen nicht vereinbar ist und
dem Fortschritte nur hinderlich sein kann.
Die Meinung, die weiblichen Glieder der Gesellschaft sollen nur der
Familie leben, hat für oberflächliche Menschen etwas sehr Bestechendes,
aber sie ist schon heute nicht begründet, wo doch die Familie viel
umfassendere Aufgaben hat, als im Sozialstaate. Zunächst gibt es
zahlreiche Frauenspersonen, die sich nicht verehelichen können, und,
wenn sie kränklich sind, nicht verehelichen sollten. Es kann also jener
Grundsatz schon reichlich für ein Drittel der Frauenspersonen keine
Anwendung haben. Zum Teil nun mögen solche zwar als dienende Personen
in eine Familie eintreten, aber es besteht sicher kein Grund, des
Familienberufes wegen alle Frauen von höheren Studien auszuschließen,
wie es ja andererseits auch nur einem kleinen Bruchteile der Männer
bestimmt ist, sich für einen gelehrten Beruf vorzubereiten.
Ferner gilt jener Grundsatz auch heute nicht für die bäuerlichen
Kreise, in welchen die weiblichen Glieder und insbesondere auch die
Ehefrauen, wenn auch nicht in allen, doch in den meisten Arbeiten der
Männer mitwirken. Ebensowenig können die Frauen der Arbeiter sich vom
Erwerbe außer dem Hause ganz freimachen, weil die Erhaltung der Familie
davon abhängt. Endlich führt die Beschränkung der Frauen auf ihren
Beruf in der Familie zu einer höchst ungleichen Belastung der Frauen
und zur ungleichen Ausnützung ihrer Kräfte. Frauen, die keine Kinder
haben und oft ihren Mann den Tag über nicht zu Hause sehen, führen ein
ödes, beinahe nutzloses Leben, andere sollen für zehn und zwölf Kinder
sorgen und Kranke pflegen und können sich schon aus diesem Grunde nicht
schonen, wenn sie ein Kind unter dem Herzen tragen.
Wie pharisäisch die Mahnung unserer Gelehrten ist, man solle den Frauen
den Beruf in der Familie erhalten, geht daraus hervor, daß man bei
jedem größeren Bau hochschwangere Frauen sehen kann, die mit Ziegeln
und Mörtel belastet die Gerüste auf und ab klettern müssen, was aber
jene Gelehrten geduldig mit ansehen und wogegen sie keine Bücher
schreiben, wohl aber dagegen, daß sie statt des Familienberufes einen
=gelehrten= Beruf wählen.
Im Sozialstaate werden alle Zufälle tunlichst ausgeglichen und darum
wird eine ungleiche Belastung der Frauen nicht in erheblichem Maße
vorkommen. Es entfällt die wirtschaftliche Familientätigkeit, wenn
die gemeindeweise Hauswirtschaft eingeführt wird. Auch die staatliche
Anteilnahme an Unterricht und Erziehung entlastet die Frauen von
einem großen Teil ihrer heutigen Berufsarbeit und da auch in der
Hauswirtschaft die Arbeitsteilung durchgeführt werden wird, ist im
Sozialstaate noch weniger als heute davon die Rede, daß die Tätigkeit
der Frauen, oder gar die der unverehelichten weiblichen Glieder der
Gesellschaft auf die Familie beschränkt werden müßten. Die Familie wäre
eine Blutgemeinschaft, aber keine wirtschaftliche Einheit mehr.