4. Die Frauenkurie.

Die Frauen haben Interessen, an welchen die Männer keinen Teil haben.

Das Geschlechtsleben der Frauen ist so geartet, daß die Liebe ihnen

Gefahren, Lasten und Schäden bringt, die den Männern fremd sind.

Es entstehen daraus Bedürfnisse, die die Frauen allein angehen, auf

einem Gebiete, worauf ihnen allein Erfahrungen zu sammeln möglich ist

und in welches den Männern Einblick zu gewähren keinen Zweck hätte,

den Frauen aber höchst peinlich wäre. Wie sie in gewissen Fällen nur

den Rat und die Hilfe eines weiblichen Arztes annehmen mögen, wenn

es an kompetenten Frauen nicht mangelt, so werden sie auch nur mit

Frauen ihre Erfahrungen über die geheimsten Seiten des Liebeslebens

austauschen und sich beraten wollen. Darum muß ihnen Gelegenheit

gegeben werden, Versammlungen abzuhalten, die den Männern verschlossen

bleiben, geheime Korrespondenzen zu führen und Zeitschriften für Frauen

herauszugeben, welche den Männern ein Geheimnis bleiben müssen.

Man könnte diesen Verband der Frauen und Mädchen »Frauenkurie« nennen

und demselben korporative Rechte einräumen. Die Verfassung könnte

ihnen das Recht einräumen, über gewisse Gegenstände als besonderer

gesetzgebender Körper abzustimmen. Die Kurie würde sich in Lokalgruppen

und diese in Sektionen abteilen und durch Delegierte würden die

Lokalgruppen, Kreis- und Provinzialausschüsse bilden und einen

Zentralausschuß für das ganze Reich einsetzen. So wären die Frauen auch

in der Lage, einen entscheidenden Einfluß auf die Sexualmoral zu üben.

Die weiblichen Ärzte würden so auch ein Selbstbeobachtungsmaterial

von unermeßlichem Umfange gewinnen und es würden die Zwecke einer

vernunftgemäßen und eingeschränkten Fortpflanzung durch die Frauen

ebenso gefördert werden, wie das allgemeine Verhältnis zwischen

Männern und Frauen veredelte Formen annehmen. Eine Zurücksetzung und

Unterdrückung der Frauen wäre dann nicht mehr zu besorgen.

Wenn die Frauen dahin gelangen würden, die Fortpflanzung bloß durch

den Willen und die Phantasie vollkommen zu beherrschen, was nicht

ganz ausgeschlossen ist, dann würde die Geschlechtsliebe erst eine

Quelle wahrer Lebensfreude werden. Nur der Austausch vertraulicher

Mitteilungen über alle im Liebesleben gemachten Erfahrungen zwischen

Frauen und Mädchen kann zu einer solchen Beherrschung der Fortpflanzung

führen und der entscheidende Teil ist sicherlich das Weib und nicht der

Mann.

Man darf nicht gelten lassen, daß der =Mann= das Recht habe, zu sagen,

ich will Kinder haben, wodurch das Weib zum unfreien Werkzeug gemacht

wird, wohl aber hat das Weib das Recht, sich zu entscheiden, ob es

Kinder gebären will, oder nicht.

Die Erfahrung beweist uns heute, daß die Kinder ein und derselben Ehe

in Gestalt, Größe, im Verhältnisse der Glieder, in den Eigenschaften

des Gemütes und der Intelligenz so weit von einander abweichen, daß

man gar nicht an eine gemeinsame Abstammung glauben sollte. Die große

Verschiedenheit erklärt sich zweifellos daraus, daß die Eigenschaften

der Eltern und Voreltern in dem verschiedensten Verhältnisse auf die

Kinder übergehen. Wie erklärt sich aber die verschiedene Mischung

ererbter Eigenschaften in jedem einzelnen Zeugungsfalle? Dafür fehlt

noch jede Einsicht. Ein Wiener Arzt glaubte eine Methode erfunden zu

haben, wie man auf das Geschlecht der Nachkommen einwirken und mit

ziemlicher Sicherheit bewirken könne, daß Knaben oder daß Mädchen

geboren werden. Er behauptet, es hänge das von der Ernährung der

Mutter während der Schwangerschaft ab. Die Theorie dieses Arztes

ist allerdings verworfen worden, aber darum ist es doch nicht

ausgeschlossen, daß eine sehr große Zahl von Erfahrungen, welche

systematisch gesammelt und verglichen würden, es den Frauen möglich

machen könnte, dahin zu wirken, daß gewisse üble Eigenschaften des

einen oder des andern Elternteils auf die Kinder nicht übergehen,

daß mehr die Eigenschaften der Mutter oder jene des Vaters erhalten

blieben, wie es ja, wie schon erwähnt, auch sehr wünschenswert wäre,

wenn die Empfängnis vom Willen der Frau allein abhängig wäre.

Formen wir doch alles nach unseren Bedürfnissen, weshalb soll es nicht

auch auf diesem Gebiete gelingen, unsere Zwecke zu erreichen? Aber

wenn auch diese Bestrebungen erfolglos blieben, von Vorteil wäre es

gewiß, wenn die Frauen alles, was sie allein oder doch näher als die

Männer angeht, nach ihren besonderen Bedürfnissen gestalten könnten

und dazu würde ein solcher Verband unter den Frauen sicherlich dienen

können. Auch sonst wird man nicht die Rechnung ohne den Wirt machen,

wenn man darauf rechnet, daß die Frauenkurie den richtigen Instinkt

für alle gesellschaftlichen Interessen an der Propagation haben und

fortentwickeln wird und daß sie einen mächtigen Einfluß dem Einzelnen

gegenüber mit Erfolg geltend machen wird, wie am Schlusse von VII, 1,

ausgesprochen wurde.

Was die Frage anbelangt, welche Berufe den Frauen verschlossen bleiben

sollen, so kann man nur sagen, es sollen zu jedem Berufe die dazu

Tauglichsten ausgewählt werden, seien es Männer oder Frauen. Die

Meinung, daß es den Frauen an geistigen Kräften und Energie fehle,

ist ganz falsch. Was nur den begabtesten Männern erreichbar ist, ist

natürlich nur den begabtesten Frauen erreichbar und der Versuch, sie

von irgend einem Berufe unter dem Vorwande auszuschließen, daß Frauen

weniger begabt seien als Männer, ist ein ganz ungerechtfertigter Kampf

um ein Privilegium, das mit dem Wohl des Ganzen nicht vereinbar ist und

dem Fortschritte nur hinderlich sein kann.

Die Meinung, die weiblichen Glieder der Gesellschaft sollen nur der

Familie leben, hat für oberflächliche Menschen etwas sehr Bestechendes,

aber sie ist schon heute nicht begründet, wo doch die Familie viel

umfassendere Aufgaben hat, als im Sozialstaate. Zunächst gibt es

zahlreiche Frauenspersonen, die sich nicht verehelichen können, und,

wenn sie kränklich sind, nicht verehelichen sollten. Es kann also jener

Grundsatz schon reichlich für ein Drittel der Frauenspersonen keine

Anwendung haben. Zum Teil nun mögen solche zwar als dienende Personen

in eine Familie eintreten, aber es besteht sicher kein Grund, des

Familienberufes wegen alle Frauen von höheren Studien auszuschließen,

wie es ja andererseits auch nur einem kleinen Bruchteile der Männer

bestimmt ist, sich für einen gelehrten Beruf vorzubereiten.

Ferner gilt jener Grundsatz auch heute nicht für die bäuerlichen

Kreise, in welchen die weiblichen Glieder und insbesondere auch die

Ehefrauen, wenn auch nicht in allen, doch in den meisten Arbeiten der

Männer mitwirken. Ebensowenig können die Frauen der Arbeiter sich vom

Erwerbe außer dem Hause ganz freimachen, weil die Erhaltung der Familie

davon abhängt. Endlich führt die Beschränkung der Frauen auf ihren

Beruf in der Familie zu einer höchst ungleichen Belastung der Frauen

und zur ungleichen Ausnützung ihrer Kräfte. Frauen, die keine Kinder

haben und oft ihren Mann den Tag über nicht zu Hause sehen, führen ein

ödes, beinahe nutzloses Leben, andere sollen für zehn und zwölf Kinder

sorgen und Kranke pflegen und können sich schon aus diesem Grunde nicht

schonen, wenn sie ein Kind unter dem Herzen tragen.

Wie pharisäisch die Mahnung unserer Gelehrten ist, man solle den Frauen

den Beruf in der Familie erhalten, geht daraus hervor, daß man bei

jedem größeren Bau hochschwangere Frauen sehen kann, die mit Ziegeln

und Mörtel belastet die Gerüste auf und ab klettern müssen, was aber

jene Gelehrten geduldig mit ansehen und wogegen sie keine Bücher

schreiben, wohl aber dagegen, daß sie statt des Familienberufes einen

=gelehrten= Beruf wählen.

Im Sozialstaate werden alle Zufälle tunlichst ausgeglichen und darum

wird eine ungleiche Belastung der Frauen nicht in erheblichem Maße

vorkommen. Es entfällt die wirtschaftliche Familientätigkeit, wenn

die gemeindeweise Hauswirtschaft eingeführt wird. Auch die staatliche

Anteilnahme an Unterricht und Erziehung entlastet die Frauen von

einem großen Teil ihrer heutigen Berufsarbeit und da auch in der

Hauswirtschaft die Arbeitsteilung durchgeführt werden wird, ist im

Sozialstaate noch weniger als heute davon die Rede, daß die Tätigkeit

der Frauen, oder gar die der unverehelichten weiblichen Glieder der

Gesellschaft auf die Familie beschränkt werden müßten. Die Familie wäre

eine Blutgemeinschaft, aber keine wirtschaftliche Einheit mehr.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 92 / 152 题