3. Geschlechtliche Sittlichkeit. -- Freie Liebe.

Die Forderung der geschlechtlichen Enthaltsamkeit außer der Ehe wird

heute den Mädchen aus zwei Gründen mit größter Strenge auferlegt.

Der erste Grund ist eben der, daß man einer Übervölkerung vorbeugen

will, die am ehesten dadurch hintangehalten wird, daß die Männer

die Freuden der Liebe infolge der Enthaltsamkeit der unverheirateten

Frauenspersonen nur in der Ehe genießen können, welche dem Ehemanne

die Erhaltung der von seiner Frau geborenen Kinder auferlegt, daher er

die Ehe solange meidet, solange er nicht wirtschaftlich in der Lage

ist, für die Familie zu sorgen. Alle diese Gesetze und Einrichtungen

erschweren die Zeugung in dem Maße, als es die Gesellschaft

braucht. Der zweite Grund für jene Forderung der Frauenehre ist die

Oberherrschaft der Männer über die Frauen und die Anforderung, welche

demnach erstere stellen, daß die Braut dem Gatten unberührt in die

Arme geführt werde, obgleich den Mädchen ein gleicher Anspruch nicht

zuerkannt wird. Zu den Einrichtungen, welche die Geburten vermindern,

gehört auch die Prostitution, wodurch die Triebe der unverheirateten

Männer im ausgiebigsten Maße durch verhältnismäßig wenige der Schande

preisgegebene Frauenspersonen befriediget werden sollen und zwar

ohne Wahrscheinlichkeit der Zeugung, welche diese Frauen zu umgehen

wissen und der sie aus geschäftlichem Interesse entgehen wollen. Diese

Zustände sind im höchsten Grade verächtlich, nicht deshalb, weil

die Begattung außerhalb der Ehe stattfindet, sondern weil sie rein

mechanisch, ohne gemütliche Neigung, ja ohne alle Achtung des Mannes

vor dem Weibe, das er umarmt, mit der tiefsten Erniedrigung des Weibes

vor sich geht, wenngleich manche Ehen in dieser Hinsicht sich von der

Prostitution kaum unterscheiden.

Wir sehen, daß in unserer Zeit die sinnlichen Begierden in sehr hohem

Grade die Mehrheit der Männer und Frauen beherrschen und es scheint,

daß diese Vergeudung von Kräften im Geschlechtsleben der Tiere ganz

unbekannt ist. Dagegen ist es allerdings zweifellos, daß es auch in

unserer Zeit viele Männer und Frauen gibt, die sehr leicht enthaltsam

leben könnten, aber man muß annehmen daß sie eine geringe Minderheit

bilden.

Es kann nun sein, daß diese hochgradige Sinnlichkeit entweder eine

Folge des Kulturbedürfnisses der Einschränkung der Geburten oder eine

Folge der durch die Gesellschaftsordnung bedingten Zustände ist. Wir

sehen bei allen Tieren, daß sie die Liebesakte einstellen, sobald der

Zeugungszweck erreicht ist. Dafür aber vermehren sich alle Tiere ohne

irgendwelche Grenzen und sie drängen zur Überproduktion, die nur durch

wechselseitige Ausrottung unterdrückt wird. Die Menschen beschränken

die Umarmungen nicht auf die Zeugungsakte und zwar in der Ehe so

wenig, als außer der Ehe. Da nun der Kollektivstaat die Zeugungen auch

beschränken müßte, so wird dieser Grund eines vielleicht unnatürlichen

Kultus der Geschlechtsliebe nicht wegfallen. Diese Beschränkung ist

ein offenbares Bedürfnis der Kultur und Kultur ist ja auch nicht

wirklich natürlich, wenn auch nicht naturwidrig. Sie kann nur dann

als vernünftig gelten, wenn sie eine Vervollkommnung der Natur in

sich schließt und das setzt voraus, daß die Kultur den Naturzweck der

Selbsthaltung besser erreicht, als die ursprüngliche Natur, wenn sie

also ein längeres Leben verspricht.

Die heutige Gesellschaftsordnung ist auch insofern schuld an jener

wahrscheinlich schädlichen Übertreibung des Liebesgenusses, als sie

Gelegenheit zu großer Bereicherung Einzelner gibt, welche naturgemäß

ein bloßes Genußleben führen und nur daran denken, neue Freuden zu

ersinnen, während andere durch ihre Armut veranlaßt werden, dieser

Genußsucht zu dienen und sie noch anzustacheln, um aus dem Reichtum

anderer Vorteil zu ziehen. Es sind das Maitressen, Prostituierte

und Kupplerinnen. Es ist zu vermuten, daß der Kollektivismus durch

verhältnismäßige Verteilung der Arbeit und der Güter sowie durch

größere Förderung der edleren Genüsse des Lebens zu einer Herabsetzung

des ausschweifenden Geschlechtstriebes führen werde. Große und leicht

erregbare erotische Sinnlichkeit wird man bald als eine Krankheit

erkennen, die wie jede andere Krankheit durch die Ärzte zu bekämpfen

sein wird. Nach ihren Erfahrungen wird man die Erweckung der

Sinnlichkeit zu vermindern trachten, und sobald man die Sinnlichkeit

nicht als sündhaft, sondern als krankhaft zu bekämpfen unternehmen

wird, wird es auch von selbst gegeben sein, daß die jungen Leute

aufhören, aus ihren Begierden ein Geheimnis zu machen. Dabei wird

sich aber die Bestellung von weiblichen Ärzten als besonders wohltätig

erweisen, weil die Mädchen und Frauen solche Bekenntnisse einem Manne

weder ablegen mögen noch sollen.[29]

[29] In Tirol wird sich nicht leicht ein Bauernmädchen oder

Bauernbursche der Beichte entziehen, aber zahllos sind

die mir bekannt gewordenen Äußerungen von Bauernburschen

und Mädchen der Landbevölkerung, daß man geschlechtliche

Sünden nicht zu beichten brauche, weil sie natürlich

seien. Nach dem, was ich selbst aus dem Munde der Leute

vernahm, ist mir alles glaubwürdig, was andere drüber

berichten. Adolph Pichler, aus Tagebüchern 1850-1899,

Seite 311.

In welchem Maße nun Enthaltsamkeit sittlich geboten ist, kann nur

auf Grund jener allgemeinen Beobachtungen beurteilt werden, die

nur im Kollektivstaat möglich sind und welche die Hauptaufgabe

der Sanitätspersonen bilden. Wenn in einem Volke eine naturgemäße

Befriedigung des Geschlechtstriebes und eine naturgemäße Herabsetzung

der erotischen Begierden allgemein verbreitet wird, so muß sich

die Richtigkeit der Grundsätze, nach denen man verfährt, in einer

größeren Langlebigkeit zu erkennen geben, und =einzig und allein der

Einfluß einer gewissen Lebensweise auf die Verlängerung des Lebens

ist der Maßstab ihrer sittlichen Berechtigung=. Im einzelnen Falle

aber wird sich der Arzt schon aus gewissen Erscheinungen, die Zeiten

der Ausschweifung oder der Enthaltsamkeit nachfolgen, ein Bild machen

können, was zerstörend und was förderlich wirkt. Die sichersten

Merkmale für die ärztliche Beobachtung werden psychische Erscheinungen

sein, Herabsetzung bestimmter geistiger Kräfte, insbesondere

Gedächtnisschwäche, Arbeitsunlust und anderes werden darauf deuten,

daß der Natur Schädliches zugemutet wurde. Allein naturwidrige

Enthaltsamkeit wird nicht minder schädlich wirken, wenn auch vielleicht

andere Wirkungen hervorbringen.

Aufgabe der Ärzte wird es sein, nach Maßgabe ihrer Erfahrungen auch

jene Erziehungsgrundsätze festzustellen, welche im allgemeinen oder

individuell zur Hebung der Sexualethik führen können, wobei ich unter

Sexualethik keineswegs sexuelle Enthaltsamkeit allein verstehe, sondern

auch innerhalb der natürlichen Grenzen vernünftige Hingabe an die

Genüsse des Liebeslebens. Diesen kommt ja nicht nur ein Wert für das

Individuum zu, sondern die Liebe zwischen Mann und Weib ist der Anfang

und die Quelle aller sozialen Ethik, weil die auf =wechselseitige=

Befriedigung gerichtete Liebesbegierde vor allen anderen Freuden das

Zusammensein der Menschen fordert und fördert. Darum müssen wir es als

zweifelhaft betrachten, ob, wenn die Zeugung beschränkt werden muß, die

Einschränkung des Liebesgenusses auf die Zeugungsakte vom Standpunkte

des gesellschaftlichen Interesses erwünscht wäre.

Die Lösung der eben erwähnten Aufgabe der Ärzte wird aber durch die

Mitwirkung der Lehr- und Erziehungspersonen ohne Zweifel gefördert

werden, da die Erfahrung auf dem Gebiete der psychologischen Tatsachen

in die Kompetenz allerdings des Arztes, aber auch in die Kompetenz

der Lehrer und Erzieher fällt. Während nämlich die Fachkompetenz der

Ärzte sich darauf beschränkt, zu erkennen, welche Lebensgrundsätze der

Erreichung des Naturzweckes, nämlich ein hohes Alter sicherzustellen,

förderlich sind, welche ihm schaden, ist es der Erzieher, dessen

Aufgabe es ist, zu ermitteln, wie der Mensch zur Annahme dieser

Lebensgrundsätze und dazu bestimmt werden kann, ihnen gemäß zu leben.

Für diese Organe der Gesellschaft würde zunächst in Frage kommen,

inwiefern die zu frühe oder zu starke Erregung der geschlechtlichen

Phantasie für die Sexualethik schädlich zu wirken geeignet ist. Diese

Frage beschäftigte in den letzten Jahren den deutschen Reichstag. Eine

allzu starke Erregung der Phantasie junger Leute kann die Folge des

Betrachtens von Statuen oder Bildern sein, welche die nackten Menschen

darstellen. Dabei kommt aber wesentlich in Betracht, daß infolge der

Notwendigkeit der Bekleidung und der auf Schamhaftigkeit gerichteten

Sitten ein solcher Anblick des Gegensatzes wegen viel stärker wirkt

und unter gegebenen Umständen wirken kann, als er wirken könnte,

wenn die Menschen sich, wie in heißen Klimaten, von Jugend auf an den

Anblick unbekleideter Menschen gewöhnen würden. So ziemlich allgemein

ist übrigens die Meinung, daß der Anblick von Statuen des nackten

menschlichen Körpers viel weniger die Phantasie beeinflußt, als der

Anblick von Gemälden, die denselben Gegenstand behandeln. Dabei ist von

Belang die Farbe des Materials, sei es Stein, Bronze oder Holz, dann

auch, daß Statuen in der Regel einzelne Menschen darstellen, auf den

Bildern aber zumeist mehrere Menschen, auch verschiedenen Geschlechtes,

zur Darstellung kommen. Zu bemerken ist, daß im kollektivistischen

Staat infolge der alle Bewohner umfassenden Organisation eine

Möglichkeit besteht, die Jugend bis zu einem gewissen Alter von jedem

Anblicke von Bildwerken und Schaustellungen gewisser Art unbedingt

fernzuhalten, was in unserer individualistischen Gesellschaftsordnung

nicht möglich ist.

Es scheint ferner, daß mit Rücksicht auf die Einwirkungen auf die

Jugend auch den Erwachsenen gewisse Beschränkungen auferlegt werden

können. So wird ihnen der Genuß der Liebesfreuden nur verstattet sein,

wo sie des Alleinseins versichert sind und nicht beobachtet werden

können. Man wird Liebesleuten auch andere Vertraulichkeiten, das

Küssen, Berühren, dort verwehren, wo es dritte gewahr werden können.

Diese Beschränkungen dienen aber auch anderen gesellschaftlichen

Zwecken. Der Anblick verliebten Gebarens hat für den Unbeteiligten

etwas Anwiderndes, somit ist es rücksichtslos gegen andere, sie

zu Zeugen selbst der geringeren Liebesfreuden zu machen. Wird sich

aber der Liebende bewußt, daß dem so sei, so muß ihn die Gegenwart

anderer stören, wenn er gesellschaftlich normal empfindet. Die

Liebesfreuden werden durch die Einschränkung nach Zeit und Ort auch

naturgemäß erhöht, daher auch die Liebenden von jenen Einschränkungen

einen Vorteil haben. Endlich führt die schrankenlose Hingabe an die

Liebesfreuden zur Trivialisierung oder zu krankhafter Ausschweifung.

Es unterliegt also keinem Zweifel, daß der Kollektivismus vom Staate

nicht nur Produktion und Verteilung materieller Güter fordert, sondern

auch eine dem Gesamtinteresse förderliche Regelung des Liebeslebens

und der Propagation der Rasse. Die heutige Jugend neigt nun zwar zu

einer anderen Meinung und erwartet vom Sozialismus Aufhebung aller

Schranken des Liebeslebens, auch in der Ehe. Auch viele Frauen huldigen

dieser Anschauung, zum mindesten solche, die zu den Schriftstellerinnen

zählen. Man glaubt sich dadurch der Natur zu nähern. Allein die

ursprüngliche Natur des Menschen war die Kulturlosigkeit, und zu dieser

wollen wir ja nicht zurückkehren. Nur das müssen wir verwerfen, was

mit der Herrschaft der Wenigen zusammenhängt; ist durch Herstellung

der wahren Volksherrschaft diese Herrschaft Weniger abgeschüttelt,

dann wird der Einzelne sich den Interessen der Gesamtheit unterwerfen

müssen.

Nun entsteht die Frage, ob die freie Liebe zu dulden sein wird.

Unter freier Liebe verstehen wir Anteil an den naturgemäßen Freuden der

Liebe zwischen Personen verschiedenen Geschlechtes, die nicht durch

die Ehe verbunden sind. Daß die außereheliche Liebe aus religiösen

Gründen verwerflich sei, Gott beleidige und im Jenseits gestraft werde,

ist eine Anschauung, die Wenige teilen, und diese Wenigen haben kein

Recht, anderen Gesetze vorzuschreiben oder sie zu kränken. Die Strenge

der Grundsätze der katholischen Kirche in ihren Lehren über diesen

Gegenstand ist in einem sonderbaren Widerspruche mit den tatsächlichen

Verhältnissen in den katholischen Ländern von heute, welche durch 1200

Jahre vor dem Trienterkonzil noch viel schlimmer waren als heute. Und

die heutige Kirche ist sehr nachsichtig mit den vielen Konkubinariern

in der Priesterschaft, die in Kärnten, in Niederösterreich und in den

slavischen Ländern einen sehr großen Prozentsatz betragen sollen. Hier

kommt ja noch dazu die Eidbrüchigkeit und das Sakrilegium, welches nach

den Lehren der katholischen Kirche mit diesen Priestersünden verbunden

ist. Und da der Kanzler Gerson auf dem Konstanzer Konzil schon mahnte,

man solle Nachsicht üben mit den pflichtvergessenen Priestern, da

sonst nach den Erfahrungen von Jahrhunderten noch weit größere Übel zu

erwarten sind, so läßt es auch die Kirche von heute nicht an Nachsicht

fehlen, denn es ist mir in meinem Leben nur ein einziger Fall zu

Ohren gekommen, daß ein solcher Priester von der geistlichen Autorität

amoviert worden wäre, und das erst, nachdem bei einem gerichtlichen

Falle die Verderbtheit dieses Priesters erörtert und allgemein

bekannt geworden ist. Die Beschuldigung ging nicht nur auf einfaches

Konkubinat, sondern auch auf Ehebruch und Blutschande.

Ist nun aber nach den in VII, 2, entwickelten Grundsätzen die Ehe

eingeführt als ein zweckmäßiges Mittel, die Propagation im öffentlichen

Interesse zu regeln, so ergibt sich daraus, daß die freie Liebe nur

insofern geduldet werden kann, als sie unfruchtbar bleibt, und wir

wissen, daß das nur von dem Willen der Liebenden abhängig ist. Dieser

Art von Verbindungen das Unästhetische, Gesundheitswidrige und die

Unsicherheit zu benehmen, wird die Aufgabe einer fortschrittlichen

Entwicklung sein, aber wohl kaum je in vollkommen befriedigender Weise

erreicht werden. Die Frauen in Indien, welche sehr kinderscheu sein

sollen, sollen diesen Zweck ohne mechanische Hilfsmittel zu erreichen

wissen. Jedenfalls sollte das von der Frau allein abhängen und der Mann

weder Einfluß darauf nehmen können, noch darum wissen.[30]

[30] Diese Vorsichtsmaßregeln werden zumeist verworfen, und

Adolph Pichler »Aus Tagebüchern« 1850-1899, Seite 310

nennt sie geradezu ekelhaft, was auch Schäffle dagegen

einwendete. Diese Kritik ist aber in Anbetracht der

unermeßlichen Interessen, die damit zusammenhängen, u.

z. im Kollektivstaat öffentliche Interessen, keineswegs

ausschlaggebend, und da wäre Duldsamkeit viel berechtigter

als dem Konkubinat der Priester gegenüber. Dasselbe

könnte man ja auch vom regelmäßigen Zeugungsakt sagen. Er

setzt auf beiden Seiten Unterdrückung der Schamhaftigkeit

voraus und in diesem Opfer, aus Liebe gebracht, liegt

gerade der Zauber der Liebe. Daß die Unterdrückung der

Fruchtbarkeit der Umarmungen allein den Vorwurf der

Ekelhaftigkeit verdient und daß sie, wie Pichler meint,

die wechselseitige Achtung untergrabe und der Treue

Eintrag tue, ist ein offenbarer Irrtum; wäre aber auch

in den Verhältnissen, die ich hier im Auge habe, nicht

entscheidend. Ja, wenn der Ehemann nicht viel genügsamer

wird, als er heute ist, wird -- ausnahmsweise oder

vorübergehend -- auch in der Ehe die Unterdrückung der

Fruchtbarkeit der Umarmungen wegen Schwäche, Krankheit

oder besonderer Gefährlichkeit der Entbindung sich

rechtfertigen lassen.

Wird dem staatlichen Zwecke nicht zuwidergehandelt, so hat die

Staatsverwaltung keinen Anlaß, die freie Liebe zu erschweren oder

zu unterdrücken und sie wird alle, die von dieser Freiheit Gebrauch

machen, gegen Verunglimpfung in Schutz nehmen. Damit ist aber nicht

gesagt, daß das Konkubinat zu dulden wäre. Auch will ich hier noch

bemerken, daß mir von ärztlicher Seite vorgeschlagen wurde, auch den

von der Zeugung Ausgeschlossenen die Ehe, welche aber unfruchtbar

bleiben müßte, zu gestatten. Ich bezweifle, daß das unseren Zwecken

besser entsprechen würde, als was ich vorschlage.

Dagegen werden widernatürliche Geschlechtssünden Gegenstand der

Bestrafung sein. Sie beleidigen zumeist, so insbesondere beim

Geschlechtsverkehr mit Tieren, den Adel der menschlichen Natur und

nachdem dieser ein gemeinsamer Schatz aller Menschen ist, muß jede

Widernatürlichkeit als gesellschaftswidrig gelten.

Es könnte die Frage aufgeworfen werden, ob den unverheirateten

Frauenspersonen nicht die Abtreibung der Leibesfrucht unter gewissen

Einschränkungen zu gestatten wäre.[31] Es werden dabei zahlreiche

Rücksichten in Betracht kommen, deren Gewicht man heute kaum zu

beurteilen vermag. Würde sie gestattet, so wäre man gewiß, daß manche

schlimme Tat dadurch verhindert und daß sie in der der Gesundheit am

wenigsten abträglichen Form und unter ärztlichem Beistande erfolgen

würde. Streng würden andere Handlungen bestraft, welche auf Beseitigung

der bereits lebenden Frucht gerichtet wären. Es scheint übrigens

nicht wohl möglich, daß solche Handlungen verheimlicht werden können,

wenn die Einrichtungen beständen, welche hier zur Feststellung

gekommen sind. Es wäre dann unmöglich, daß eine Schwangerschaft dem

kompetenten Arzte ein Geheimnis bliebe, oder daß sich die Schwangere

vor der Entbindung der Aufmerksamkeit des Arztes entzöge. Schon die

Unterdrückung der Geschlechtskrankheiten macht es wünschenswert, daß

der Einzelne sich auch im geheimsten Gebiete des Lebens der ärztlichen

Beobachtung nicht soll unbedingt entziehen dürfen. Das wird am besten

dadurch erreicht, daß schon von frühester Jugend an jeder daran gewöhnt

wird, sich regelmäßig der Untersuchung eines Arztes seines Geschlechts

zu unterwerfen. Diese Untersuchungen werden sich zur Zeit der

Geschlechtsreife auch auf die Feststellung geschlechtlicher Unordnungen

und Krankheiten erstrecken und in je früherem Alter die jungen Menschen

daran gewöhnt werden, um so weniger anstößig und beleidigend wird die

Untersuchung ihnen erscheinen.

[31] Thomas von Aquin, der einen Kommentar zu den Büchern über

Politik von Aristoteles geschrieben hat, worin er zwar die

Anschauungen =dieses= Philosophen mitteilt, aber offenbar

in allem billigt, sagt im Band XXI der Ausgabe Parma Seite

600 u. f. daß, wo die Gesetze die Tötung der überzähligen

Kinder dulden, es besser sei, zu abortieren, welches das

geringere Übel wäre. Auch manche vernünftige Anschauungen

Aristoteles über das Alter, in dem man zeugen soll,

führt der Äquinate an und er scheint zu billigen, daß man

verkrüppelte Kinder nicht aufziehen solle.

Es ist klar, daß hier Fragen als Probleme behandelt werden, die man

längst entschieden glaubt. Allein der Grundgedanke des Verfassers,

=sittlich ist jenes Leben, das dem Menschen die Erreichung des höchsten

Alters am wahrscheinlichsten macht=, führt zu der Überzeugung, daß der

Zusammenhang zwischen unseren Handlungen und jenem Ziele nur in einer

Gesellschaftsordnung festgestellt werden kann, welche, was nach diesem

Grundsatze das Richtige ist, mit der größten Verläßlichkeit zu erkennen

möglich macht. Daß das nur vom Kollektivismus erwartet werden kann,

lehrt unsere Untersuchung auf Schritt und Tritt.

Der sittliche Skeptizismus hat seine Berechtigung nicht darin, daß es

an einem Maßstabe der Sittlichkeit mangelt, sondern darin, daß unsere

gesellschaftlichen Zustände eine Verwirrung mit sich bringen, welche es

unmöglich macht, die Anwendung des leitenden sittlichen Grundsatzes,

=lebe jenes Leben, das dir die größte Sicherheit bietet, das höchste

Alter zu erreichen=, auf die einzelnen Lebensfragen zu finden.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 91 / 152 题