Die Forderung der geschlechtlichen Enthaltsamkeit außer der Ehe wird
heute den Mädchen aus zwei Gründen mit größter Strenge auferlegt.
Der erste Grund ist eben der, daß man einer Übervölkerung vorbeugen
will, die am ehesten dadurch hintangehalten wird, daß die Männer
die Freuden der Liebe infolge der Enthaltsamkeit der unverheirateten
Frauenspersonen nur in der Ehe genießen können, welche dem Ehemanne
die Erhaltung der von seiner Frau geborenen Kinder auferlegt, daher er
die Ehe solange meidet, solange er nicht wirtschaftlich in der Lage
ist, für die Familie zu sorgen. Alle diese Gesetze und Einrichtungen
erschweren die Zeugung in dem Maße, als es die Gesellschaft
braucht. Der zweite Grund für jene Forderung der Frauenehre ist die
Oberherrschaft der Männer über die Frauen und die Anforderung, welche
demnach erstere stellen, daß die Braut dem Gatten unberührt in die
Arme geführt werde, obgleich den Mädchen ein gleicher Anspruch nicht
zuerkannt wird. Zu den Einrichtungen, welche die Geburten vermindern,
gehört auch die Prostitution, wodurch die Triebe der unverheirateten
Männer im ausgiebigsten Maße durch verhältnismäßig wenige der Schande
preisgegebene Frauenspersonen befriediget werden sollen und zwar
ohne Wahrscheinlichkeit der Zeugung, welche diese Frauen zu umgehen
wissen und der sie aus geschäftlichem Interesse entgehen wollen. Diese
Zustände sind im höchsten Grade verächtlich, nicht deshalb, weil
die Begattung außerhalb der Ehe stattfindet, sondern weil sie rein
mechanisch, ohne gemütliche Neigung, ja ohne alle Achtung des Mannes
vor dem Weibe, das er umarmt, mit der tiefsten Erniedrigung des Weibes
vor sich geht, wenngleich manche Ehen in dieser Hinsicht sich von der
Prostitution kaum unterscheiden.
Wir sehen, daß in unserer Zeit die sinnlichen Begierden in sehr hohem
Grade die Mehrheit der Männer und Frauen beherrschen und es scheint,
daß diese Vergeudung von Kräften im Geschlechtsleben der Tiere ganz
unbekannt ist. Dagegen ist es allerdings zweifellos, daß es auch in
unserer Zeit viele Männer und Frauen gibt, die sehr leicht enthaltsam
leben könnten, aber man muß annehmen daß sie eine geringe Minderheit
bilden.
Es kann nun sein, daß diese hochgradige Sinnlichkeit entweder eine
Folge des Kulturbedürfnisses der Einschränkung der Geburten oder eine
Folge der durch die Gesellschaftsordnung bedingten Zustände ist. Wir
sehen bei allen Tieren, daß sie die Liebesakte einstellen, sobald der
Zeugungszweck erreicht ist. Dafür aber vermehren sich alle Tiere ohne
irgendwelche Grenzen und sie drängen zur Überproduktion, die nur durch
wechselseitige Ausrottung unterdrückt wird. Die Menschen beschränken
die Umarmungen nicht auf die Zeugungsakte und zwar in der Ehe so
wenig, als außer der Ehe. Da nun der Kollektivstaat die Zeugungen auch
beschränken müßte, so wird dieser Grund eines vielleicht unnatürlichen
Kultus der Geschlechtsliebe nicht wegfallen. Diese Beschränkung ist
ein offenbares Bedürfnis der Kultur und Kultur ist ja auch nicht
wirklich natürlich, wenn auch nicht naturwidrig. Sie kann nur dann
als vernünftig gelten, wenn sie eine Vervollkommnung der Natur in
sich schließt und das setzt voraus, daß die Kultur den Naturzweck der
Selbsthaltung besser erreicht, als die ursprüngliche Natur, wenn sie
also ein längeres Leben verspricht.
Die heutige Gesellschaftsordnung ist auch insofern schuld an jener
wahrscheinlich schädlichen Übertreibung des Liebesgenusses, als sie
Gelegenheit zu großer Bereicherung Einzelner gibt, welche naturgemäß
ein bloßes Genußleben führen und nur daran denken, neue Freuden zu
ersinnen, während andere durch ihre Armut veranlaßt werden, dieser
Genußsucht zu dienen und sie noch anzustacheln, um aus dem Reichtum
anderer Vorteil zu ziehen. Es sind das Maitressen, Prostituierte
und Kupplerinnen. Es ist zu vermuten, daß der Kollektivismus durch
verhältnismäßige Verteilung der Arbeit und der Güter sowie durch
größere Förderung der edleren Genüsse des Lebens zu einer Herabsetzung
des ausschweifenden Geschlechtstriebes führen werde. Große und leicht
erregbare erotische Sinnlichkeit wird man bald als eine Krankheit
erkennen, die wie jede andere Krankheit durch die Ärzte zu bekämpfen
sein wird. Nach ihren Erfahrungen wird man die Erweckung der
Sinnlichkeit zu vermindern trachten, und sobald man die Sinnlichkeit
nicht als sündhaft, sondern als krankhaft zu bekämpfen unternehmen
wird, wird es auch von selbst gegeben sein, daß die jungen Leute
aufhören, aus ihren Begierden ein Geheimnis zu machen. Dabei wird
sich aber die Bestellung von weiblichen Ärzten als besonders wohltätig
erweisen, weil die Mädchen und Frauen solche Bekenntnisse einem Manne
weder ablegen mögen noch sollen.[29]
[29] In Tirol wird sich nicht leicht ein Bauernmädchen oder
Bauernbursche der Beichte entziehen, aber zahllos sind
die mir bekannt gewordenen Äußerungen von Bauernburschen
und Mädchen der Landbevölkerung, daß man geschlechtliche
Sünden nicht zu beichten brauche, weil sie natürlich
seien. Nach dem, was ich selbst aus dem Munde der Leute
vernahm, ist mir alles glaubwürdig, was andere drüber
berichten. Adolph Pichler, aus Tagebüchern 1850-1899,
Seite 311.
In welchem Maße nun Enthaltsamkeit sittlich geboten ist, kann nur
auf Grund jener allgemeinen Beobachtungen beurteilt werden, die
nur im Kollektivstaat möglich sind und welche die Hauptaufgabe
der Sanitätspersonen bilden. Wenn in einem Volke eine naturgemäße
Befriedigung des Geschlechtstriebes und eine naturgemäße Herabsetzung
der erotischen Begierden allgemein verbreitet wird, so muß sich
die Richtigkeit der Grundsätze, nach denen man verfährt, in einer
größeren Langlebigkeit zu erkennen geben, und =einzig und allein der
Einfluß einer gewissen Lebensweise auf die Verlängerung des Lebens
ist der Maßstab ihrer sittlichen Berechtigung=. Im einzelnen Falle
aber wird sich der Arzt schon aus gewissen Erscheinungen, die Zeiten
der Ausschweifung oder der Enthaltsamkeit nachfolgen, ein Bild machen
können, was zerstörend und was förderlich wirkt. Die sichersten
Merkmale für die ärztliche Beobachtung werden psychische Erscheinungen
sein, Herabsetzung bestimmter geistiger Kräfte, insbesondere
Gedächtnisschwäche, Arbeitsunlust und anderes werden darauf deuten,
daß der Natur Schädliches zugemutet wurde. Allein naturwidrige
Enthaltsamkeit wird nicht minder schädlich wirken, wenn auch vielleicht
andere Wirkungen hervorbringen.
Aufgabe der Ärzte wird es sein, nach Maßgabe ihrer Erfahrungen auch
jene Erziehungsgrundsätze festzustellen, welche im allgemeinen oder
individuell zur Hebung der Sexualethik führen können, wobei ich unter
Sexualethik keineswegs sexuelle Enthaltsamkeit allein verstehe, sondern
auch innerhalb der natürlichen Grenzen vernünftige Hingabe an die
Genüsse des Liebeslebens. Diesen kommt ja nicht nur ein Wert für das
Individuum zu, sondern die Liebe zwischen Mann und Weib ist der Anfang
und die Quelle aller sozialen Ethik, weil die auf =wechselseitige=
Befriedigung gerichtete Liebesbegierde vor allen anderen Freuden das
Zusammensein der Menschen fordert und fördert. Darum müssen wir es als
zweifelhaft betrachten, ob, wenn die Zeugung beschränkt werden muß, die
Einschränkung des Liebesgenusses auf die Zeugungsakte vom Standpunkte
des gesellschaftlichen Interesses erwünscht wäre.
Die Lösung der eben erwähnten Aufgabe der Ärzte wird aber durch die
Mitwirkung der Lehr- und Erziehungspersonen ohne Zweifel gefördert
werden, da die Erfahrung auf dem Gebiete der psychologischen Tatsachen
in die Kompetenz allerdings des Arztes, aber auch in die Kompetenz
der Lehrer und Erzieher fällt. Während nämlich die Fachkompetenz der
Ärzte sich darauf beschränkt, zu erkennen, welche Lebensgrundsätze der
Erreichung des Naturzweckes, nämlich ein hohes Alter sicherzustellen,
förderlich sind, welche ihm schaden, ist es der Erzieher, dessen
Aufgabe es ist, zu ermitteln, wie der Mensch zur Annahme dieser
Lebensgrundsätze und dazu bestimmt werden kann, ihnen gemäß zu leben.
Für diese Organe der Gesellschaft würde zunächst in Frage kommen,
inwiefern die zu frühe oder zu starke Erregung der geschlechtlichen
Phantasie für die Sexualethik schädlich zu wirken geeignet ist. Diese
Frage beschäftigte in den letzten Jahren den deutschen Reichstag. Eine
allzu starke Erregung der Phantasie junger Leute kann die Folge des
Betrachtens von Statuen oder Bildern sein, welche die nackten Menschen
darstellen. Dabei kommt aber wesentlich in Betracht, daß infolge der
Notwendigkeit der Bekleidung und der auf Schamhaftigkeit gerichteten
Sitten ein solcher Anblick des Gegensatzes wegen viel stärker wirkt
und unter gegebenen Umständen wirken kann, als er wirken könnte,
wenn die Menschen sich, wie in heißen Klimaten, von Jugend auf an den
Anblick unbekleideter Menschen gewöhnen würden. So ziemlich allgemein
ist übrigens die Meinung, daß der Anblick von Statuen des nackten
menschlichen Körpers viel weniger die Phantasie beeinflußt, als der
Anblick von Gemälden, die denselben Gegenstand behandeln. Dabei ist von
Belang die Farbe des Materials, sei es Stein, Bronze oder Holz, dann
auch, daß Statuen in der Regel einzelne Menschen darstellen, auf den
Bildern aber zumeist mehrere Menschen, auch verschiedenen Geschlechtes,
zur Darstellung kommen. Zu bemerken ist, daß im kollektivistischen
Staat infolge der alle Bewohner umfassenden Organisation eine
Möglichkeit besteht, die Jugend bis zu einem gewissen Alter von jedem
Anblicke von Bildwerken und Schaustellungen gewisser Art unbedingt
fernzuhalten, was in unserer individualistischen Gesellschaftsordnung
nicht möglich ist.
Es scheint ferner, daß mit Rücksicht auf die Einwirkungen auf die
Jugend auch den Erwachsenen gewisse Beschränkungen auferlegt werden
können. So wird ihnen der Genuß der Liebesfreuden nur verstattet sein,
wo sie des Alleinseins versichert sind und nicht beobachtet werden
können. Man wird Liebesleuten auch andere Vertraulichkeiten, das
Küssen, Berühren, dort verwehren, wo es dritte gewahr werden können.
Diese Beschränkungen dienen aber auch anderen gesellschaftlichen
Zwecken. Der Anblick verliebten Gebarens hat für den Unbeteiligten
etwas Anwiderndes, somit ist es rücksichtslos gegen andere, sie
zu Zeugen selbst der geringeren Liebesfreuden zu machen. Wird sich
aber der Liebende bewußt, daß dem so sei, so muß ihn die Gegenwart
anderer stören, wenn er gesellschaftlich normal empfindet. Die
Liebesfreuden werden durch die Einschränkung nach Zeit und Ort auch
naturgemäß erhöht, daher auch die Liebenden von jenen Einschränkungen
einen Vorteil haben. Endlich führt die schrankenlose Hingabe an die
Liebesfreuden zur Trivialisierung oder zu krankhafter Ausschweifung.
Es unterliegt also keinem Zweifel, daß der Kollektivismus vom Staate
nicht nur Produktion und Verteilung materieller Güter fordert, sondern
auch eine dem Gesamtinteresse förderliche Regelung des Liebeslebens
und der Propagation der Rasse. Die heutige Jugend neigt nun zwar zu
einer anderen Meinung und erwartet vom Sozialismus Aufhebung aller
Schranken des Liebeslebens, auch in der Ehe. Auch viele Frauen huldigen
dieser Anschauung, zum mindesten solche, die zu den Schriftstellerinnen
zählen. Man glaubt sich dadurch der Natur zu nähern. Allein die
ursprüngliche Natur des Menschen war die Kulturlosigkeit, und zu dieser
wollen wir ja nicht zurückkehren. Nur das müssen wir verwerfen, was
mit der Herrschaft der Wenigen zusammenhängt; ist durch Herstellung
der wahren Volksherrschaft diese Herrschaft Weniger abgeschüttelt,
dann wird der Einzelne sich den Interessen der Gesamtheit unterwerfen
müssen.
Nun entsteht die Frage, ob die freie Liebe zu dulden sein wird.
Unter freier Liebe verstehen wir Anteil an den naturgemäßen Freuden der
Liebe zwischen Personen verschiedenen Geschlechtes, die nicht durch
die Ehe verbunden sind. Daß die außereheliche Liebe aus religiösen
Gründen verwerflich sei, Gott beleidige und im Jenseits gestraft werde,
ist eine Anschauung, die Wenige teilen, und diese Wenigen haben kein
Recht, anderen Gesetze vorzuschreiben oder sie zu kränken. Die Strenge
der Grundsätze der katholischen Kirche in ihren Lehren über diesen
Gegenstand ist in einem sonderbaren Widerspruche mit den tatsächlichen
Verhältnissen in den katholischen Ländern von heute, welche durch 1200
Jahre vor dem Trienterkonzil noch viel schlimmer waren als heute. Und
die heutige Kirche ist sehr nachsichtig mit den vielen Konkubinariern
in der Priesterschaft, die in Kärnten, in Niederösterreich und in den
slavischen Ländern einen sehr großen Prozentsatz betragen sollen. Hier
kommt ja noch dazu die Eidbrüchigkeit und das Sakrilegium, welches nach
den Lehren der katholischen Kirche mit diesen Priestersünden verbunden
ist. Und da der Kanzler Gerson auf dem Konstanzer Konzil schon mahnte,
man solle Nachsicht üben mit den pflichtvergessenen Priestern, da
sonst nach den Erfahrungen von Jahrhunderten noch weit größere Übel zu
erwarten sind, so läßt es auch die Kirche von heute nicht an Nachsicht
fehlen, denn es ist mir in meinem Leben nur ein einziger Fall zu
Ohren gekommen, daß ein solcher Priester von der geistlichen Autorität
amoviert worden wäre, und das erst, nachdem bei einem gerichtlichen
Falle die Verderbtheit dieses Priesters erörtert und allgemein
bekannt geworden ist. Die Beschuldigung ging nicht nur auf einfaches
Konkubinat, sondern auch auf Ehebruch und Blutschande.
Ist nun aber nach den in VII, 2, entwickelten Grundsätzen die Ehe
eingeführt als ein zweckmäßiges Mittel, die Propagation im öffentlichen
Interesse zu regeln, so ergibt sich daraus, daß die freie Liebe nur
insofern geduldet werden kann, als sie unfruchtbar bleibt, und wir
wissen, daß das nur von dem Willen der Liebenden abhängig ist. Dieser
Art von Verbindungen das Unästhetische, Gesundheitswidrige und die
Unsicherheit zu benehmen, wird die Aufgabe einer fortschrittlichen
Entwicklung sein, aber wohl kaum je in vollkommen befriedigender Weise
erreicht werden. Die Frauen in Indien, welche sehr kinderscheu sein
sollen, sollen diesen Zweck ohne mechanische Hilfsmittel zu erreichen
wissen. Jedenfalls sollte das von der Frau allein abhängen und der Mann
weder Einfluß darauf nehmen können, noch darum wissen.[30]
[30] Diese Vorsichtsmaßregeln werden zumeist verworfen, und
Adolph Pichler »Aus Tagebüchern« 1850-1899, Seite 310
nennt sie geradezu ekelhaft, was auch Schäffle dagegen
einwendete. Diese Kritik ist aber in Anbetracht der
unermeßlichen Interessen, die damit zusammenhängen, u.
z. im Kollektivstaat öffentliche Interessen, keineswegs
ausschlaggebend, und da wäre Duldsamkeit viel berechtigter
als dem Konkubinat der Priester gegenüber. Dasselbe
könnte man ja auch vom regelmäßigen Zeugungsakt sagen. Er
setzt auf beiden Seiten Unterdrückung der Schamhaftigkeit
voraus und in diesem Opfer, aus Liebe gebracht, liegt
gerade der Zauber der Liebe. Daß die Unterdrückung der
Fruchtbarkeit der Umarmungen allein den Vorwurf der
Ekelhaftigkeit verdient und daß sie, wie Pichler meint,
die wechselseitige Achtung untergrabe und der Treue
Eintrag tue, ist ein offenbarer Irrtum; wäre aber auch
in den Verhältnissen, die ich hier im Auge habe, nicht
entscheidend. Ja, wenn der Ehemann nicht viel genügsamer
wird, als er heute ist, wird -- ausnahmsweise oder
vorübergehend -- auch in der Ehe die Unterdrückung der
Fruchtbarkeit der Umarmungen wegen Schwäche, Krankheit
oder besonderer Gefährlichkeit der Entbindung sich
rechtfertigen lassen.
Wird dem staatlichen Zwecke nicht zuwidergehandelt, so hat die
Staatsverwaltung keinen Anlaß, die freie Liebe zu erschweren oder
zu unterdrücken und sie wird alle, die von dieser Freiheit Gebrauch
machen, gegen Verunglimpfung in Schutz nehmen. Damit ist aber nicht
gesagt, daß das Konkubinat zu dulden wäre. Auch will ich hier noch
bemerken, daß mir von ärztlicher Seite vorgeschlagen wurde, auch den
von der Zeugung Ausgeschlossenen die Ehe, welche aber unfruchtbar
bleiben müßte, zu gestatten. Ich bezweifle, daß das unseren Zwecken
besser entsprechen würde, als was ich vorschlage.
Dagegen werden widernatürliche Geschlechtssünden Gegenstand der
Bestrafung sein. Sie beleidigen zumeist, so insbesondere beim
Geschlechtsverkehr mit Tieren, den Adel der menschlichen Natur und
nachdem dieser ein gemeinsamer Schatz aller Menschen ist, muß jede
Widernatürlichkeit als gesellschaftswidrig gelten.
Es könnte die Frage aufgeworfen werden, ob den unverheirateten
Frauenspersonen nicht die Abtreibung der Leibesfrucht unter gewissen
Einschränkungen zu gestatten wäre.[31] Es werden dabei zahlreiche
Rücksichten in Betracht kommen, deren Gewicht man heute kaum zu
beurteilen vermag. Würde sie gestattet, so wäre man gewiß, daß manche
schlimme Tat dadurch verhindert und daß sie in der der Gesundheit am
wenigsten abträglichen Form und unter ärztlichem Beistande erfolgen
würde. Streng würden andere Handlungen bestraft, welche auf Beseitigung
der bereits lebenden Frucht gerichtet wären. Es scheint übrigens
nicht wohl möglich, daß solche Handlungen verheimlicht werden können,
wenn die Einrichtungen beständen, welche hier zur Feststellung
gekommen sind. Es wäre dann unmöglich, daß eine Schwangerschaft dem
kompetenten Arzte ein Geheimnis bliebe, oder daß sich die Schwangere
vor der Entbindung der Aufmerksamkeit des Arztes entzöge. Schon die
Unterdrückung der Geschlechtskrankheiten macht es wünschenswert, daß
der Einzelne sich auch im geheimsten Gebiete des Lebens der ärztlichen
Beobachtung nicht soll unbedingt entziehen dürfen. Das wird am besten
dadurch erreicht, daß schon von frühester Jugend an jeder daran gewöhnt
wird, sich regelmäßig der Untersuchung eines Arztes seines Geschlechts
zu unterwerfen. Diese Untersuchungen werden sich zur Zeit der
Geschlechtsreife auch auf die Feststellung geschlechtlicher Unordnungen
und Krankheiten erstrecken und in je früherem Alter die jungen Menschen
daran gewöhnt werden, um so weniger anstößig und beleidigend wird die
Untersuchung ihnen erscheinen.
[31] Thomas von Aquin, der einen Kommentar zu den Büchern über
Politik von Aristoteles geschrieben hat, worin er zwar die
Anschauungen =dieses= Philosophen mitteilt, aber offenbar
in allem billigt, sagt im Band XXI der Ausgabe Parma Seite
600 u. f. daß, wo die Gesetze die Tötung der überzähligen
Kinder dulden, es besser sei, zu abortieren, welches das
geringere Übel wäre. Auch manche vernünftige Anschauungen
Aristoteles über das Alter, in dem man zeugen soll,
führt der Äquinate an und er scheint zu billigen, daß man
verkrüppelte Kinder nicht aufziehen solle.
Es ist klar, daß hier Fragen als Probleme behandelt werden, die man
längst entschieden glaubt. Allein der Grundgedanke des Verfassers,
=sittlich ist jenes Leben, das dem Menschen die Erreichung des höchsten
Alters am wahrscheinlichsten macht=, führt zu der Überzeugung, daß der
Zusammenhang zwischen unseren Handlungen und jenem Ziele nur in einer
Gesellschaftsordnung festgestellt werden kann, welche, was nach diesem
Grundsatze das Richtige ist, mit der größten Verläßlichkeit zu erkennen
möglich macht. Daß das nur vom Kollektivismus erwartet werden kann,
lehrt unsere Untersuchung auf Schritt und Tritt.
Der sittliche Skeptizismus hat seine Berechtigung nicht darin, daß es
an einem Maßstabe der Sittlichkeit mangelt, sondern darin, daß unsere
gesellschaftlichen Zustände eine Verwirrung mit sich bringen, welche es
unmöglich macht, die Anwendung des leitenden sittlichen Grundsatzes,
=lebe jenes Leben, das dir die größte Sicherheit bietet, das höchste
Alter zu erreichen=, auf die einzelnen Lebensfragen zu finden.