a) Pflichten des Staates der Jugend gegenüber.
Dem Kollektivstaate liegt, da er alle Bedürfnisse zu befriedigen hat,
wenn er sich in den Besitz aller Mittel setzt, ob, für die Erziehung
aller Kinder zu sorgen. Wie vieles der Staat auch heute als Rechtsstaat
zu leisten hätte und in Wirklichkeit vernachlässigt und welchen Schaden
er dadurch der Kultur und dem Fortschritte, der ganzen Menschheit,
zufügt, entnimmt man den neuesten Erfahrungen über das Elend der
Jugend. Nicht nur die empörendste Grausamkeit haben zahlreiche Kinder
zu erdulden, sie sind nicht allein physischem Verkümmern ausgesetzt,
sondern sie werden der sittlichen Verderbnis in die Arme geführt, zu
unbrauchbaren Gliedern der menschlichen Gesellschaft, ja zu Feinden
ihrer Mitmenschen herangezogen und der Staat sieht zu, ohne sie gegen
solchen verderblichen Einfluß zu schützen, obwohl die Gesetze ein
Recht der Kinder auf Versorgung und Erziehung normieren und es Sache
des Staates ist, dieses Recht zu verwirklichen und Einrichtungen
zu treffen, welche den bestehenden Rechtsanspruch geltend zu machen
ermöglichen.
In Wien wurde eine Mutter, die ihr Kind systematisch zu Tode quälte,
als Mörderin hingerichtet, aber durch viele Jahre hat sich niemand
darum gekümmert, was in dieser Familie vorgeht und hätten die Behörden
davon erfahren, so wären sie in Verlegenheit gewesen, abzuhelfen. Denn
man hat jene Anstalten nicht, die man braucht, um die Kinder aus der
Gewalt solcher Eltern zu befreien. Wie das im preußischen Landrechte
anerkannte Recht auf Arbeit, ist auch das im österreichischen
bürgerlichen Gesetzbuche anerkannte Recht auf Erziehung ein leeres
Wort.
Die Zeitungen berichten, daß in England Mitte der achtziger Jahre
eine »_National Society for the Prevention of Cruelty to children_«
gegründet worden sei, welche sich die Aufgabe setzte, diesem Übel
des Kinderelends zu steuern. In 15 Jahren wurden auf Betreiben dieser
Gesellschaft, welche ein Gebiet umfaßt, das von 22 Millionen Menschen
bewohnt wird, 6500 Elternpaare gerichtlich verurteilt, auf 1108 Jahre
Gefängnis erkannt, 2023 Pfund Geldbußen eingetrieben. Es haben 109
364 Kinder die Wohltaten des Schutzes dieser Gesellschaft erfahren und
auf Betreiben dieser letzteren sind Gesetze erlassen worden, die das
Übel mildern. Die Grausamkeit vieler Eltern wird als grauenerregend
geschildert und man fand, daß ihnen jedes Werkzeug willkommen war,
womit sie den Kindern Schmerzen verursachen konnten.
Obwohl sicher nur die gröbsten Versündigungen der Eltern gegen ihre
Kinder ins Auge gefaßt werden konnten, ermittelte die Gesellschaft:
25 437 Kinder, die grausam mißhandelt wurden,
62 887 Kinder, die verkümmert und halb verhungert waren,
712 seien ganz zu Grunde gegangen,
12 663 zum Betteln angehalten,
4 460 Mädchen zum Opfer widernatürlicher Wollust gemacht und
3 205 Kinder durch harte und gefährliche Arbeit im Wachstum
geschädigt, durch Mißhandlungen verstümmelt, verrenkt, an
Seiltänzer und Akrobaten verkauft worden,
-------
109 364 in allem.
Bis 1885 wurde in solchen Fällen gar nichts vorgekehrt, der Staat
überließ diese hilfreiche Tätigkeit einer Privatgesellschaft,
erst durch sie erfuhr er diese Übelstände. Und wenn solche Kinder
heranwuchsen, wurden sie Gegenstand des Abscheus und der Verachtung,
während es die Autoritäten sind, welche Abscheu und Verachtung
verdienen, weil sie trotz eines unermeßlichen Aufwandes für
staatliche Zwecke gar nichts davon aufwendeten, einem solchen Elende
zu steuern und solcher Schädigung der wichtigsten staatlichen und
Gesellschaftsinteressen abzuhelfen.
Die Statistik der von dieser Gesellschaft ermittelten Fälle von
Pflichtwidrigkeit der Eltern ergab, daß Armut, Mangel an Bildung der
Eltern und eigenes Verschulden der Kinder =ohne allen Einfluß= auf
diese tyrannische und verbrecherische Pflichtwidrigkeit war. Sie kommt
in allen Schichten der Bevölkerung vor und pflanzt sich wahrscheinlich
von den Eltern auf die Kinder und Kindeskinder fort.
Wir wollen nun untersuchen, was der Staat nach dem heutigen Stande
der Kultur zu tun schuldig wäre, und im Falle der Einrichtung einer
kollektivistischen Gesellschaftsordnung zu tun vermöchte, um nicht nur
solchem Kinderelende vorzubeugen, sondern um die Menschen auf eine nie
geahnte Höhe der Vollkommenheit des Einzelnen und der Gesellschaft zu
erheben.
Daß der Kollektivismus die Aufgabe, aber auch die Macht hätte, sich
eines allzureichen Anwachsens der Bevölkerung zu erwehren, und daß die
Mittel vorhanden wären, diese Aufgabe des Staates zu erfüllen, wurde
in VII, 1, gezeigt, hier soll nur der Einfluß erörtert werden, den der
kollektivistische Staat auf die Erziehung zu nehmen hätte.
Der Vorschlag, den Plato macht und der bei vielen sozialistisch
gesinnten Arbeitern Anklang gefunden haben soll, daß die Kinder von
den Eltern zu trennen seien und in eigenen staatlichen Anstalten
erzogen werden sollen, ist zu verwerfen, weil er das Kind mit dem Bade
verschüttet und nicht nur pflichtvergessene Eltern trifft, sondern
auch das Gute unterdrückt, das die Familienerziehung sehr häufig hat.
Auch bringt er den Staat um Leistungen, welche gute Eltern freudig
ohne Gegenleistung der Kindererziehung widmen. Der Staat soll nun von
der Geburt der Kinder an sich an der Erziehung mit beteiligen, die
Eltern unterweisen, belehren und überwachen, sie für die Erziehung
verantwortlich machen und für Ersatz sorgen, wenn die Eltern
pflichtvergessen, untüchtig, durch Arbeit oder Krankheit verhindert
sind oder den Kindern durch den Tod geraubt werden. Einen wichtigen
Einfluß muß der Kollektivstaat ohnehin durch die ihm obliegende
Versorgung der Kinder mit Wohnung, Kleidung, Nahrung und Unterricht
ausüben und so handelt es sich immer nur um einen verhältnismäßig nicht
sehr großen Aufwand, der überdies auch der Erziehung der Eltern selbst
zu Gute kommt, da sie, als Organe des Staates veredelnd auf die Kinder
einwirkend, auch selbst an dieser Veredelung teilnehmen, denn sie
werden gezwungen sein, jene Forderungen im Leben selbst zu erfüllen,
deren Erfüllung sie von den Kindern fordern müssen! Sie können ja doch
nur beispielgebend wirken.
b) Erziehungsorgane.
Für die Zeit, in welcher die Eltern der Arbeit obliegen, sich also von
den Kindern entfernen müssen oder ihnen die notwendige Aufmerksamkeit
nicht widmen können, hat der Staat Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen
zu bestellen, während die Kinder der breitesten Schichten der
Bevölkerung in dieser Zeit heute sich selbst überlassen werden müssen
und verwahrlost bleiben, zumeist ohne Verschulden der Eltern infolge
sozialer Übelstände, die der Kollektivismus ja eben zu heilen berufen
ist. Wenn aber jener Teil der Erziehung, der auch im Kollektivismus
unter normalen Umständen den Eltern selbst überlassen bleibt, von
ihnen nicht besorgt wird oder werden kann, soll der Staat für einen
Ersatz, für Pflegeeltern, zunächst wohl für eine Pflegemutter sorgen,
welche den Kindern jene Obsorge zu Teil werden läßt, die sie sonst
von den Eltern zu erwarten hätten. Die Untersuchung wünschenswerter
Verhältnisse der Propagation ergibt, daß eine sehr große Anzahl der
Frauen sich der Ehe und Kindererzeugung werden enthalten müssen,
darum aber doch zur Kindererziehung im besten Sinne des Wortes
tauglich sein mögen. Besonders diese sollen zum Ersatze der Eltern
herangezogen werden und die Erfahrung beweist, daß solche Pflegemütter
ganz vortrefflich geeignet sein können, die Erziehung zu leiten, daß
sie nach kurzer Angewöhnung, besonders wenn ihnen sehr junge Kinder
anvertraut werden, wahre Mutterliebe empfinden, und daß ihnen das
Übernehmen der Mutterpflichten besonders dann willkommen sein wird,
wenn der Staat für die materiellen Kosten der Versorgung aufkommt
und solche Lasten mit der Pflegemutterschaft nicht verbunden sind. Es
sind aber auch andere Frauen zur Übernahme dieser Aufgabe geeignet,
so ältere Frauen, welche keine eigenen Kinder mehr zu erziehen haben,
besonders die Großmütter der betreffenden Kinder, kinderlose Ehepaare,
Eltern, die nur ein einziges Kind haben, dem sie gern einen Gespielen
an die Seite geben möchten, auch junge kinderlose Witwen, welche sich
nicht wieder verehelichen wollen, und es unterliegt keinem Zweifel,
daß dem Staate eine große Auswahl freiwilliger Kräfte zur Verfügung
stünden, die ganz hervorragend geeignet wären, die häusliche Erziehung
zu leiten.
Die Eltern aber sollen die Erziehung nicht =allein= leiten, der Staat
soll durch seine Organe mitwirken, wodurch diese in die Kenntnis
aller Irrtümer und Nachlässigkeiten der Eltern kommen müssen. Es ist
in V, 2, _Alinea_: »Nach der Geburt,« gezeigt worden, daß der Arzt
schon den Neugeborenen seine Aufmerksamkeit zu widmen hat, und auch
der Pädagoge, welcher für die geistige Vervollkommnung der ganzen
Gemeinde verantwortlich ist, wird die Eltern schon bei den ersten
Zeichen der beginnenden Seelentätigkeit zu beraten haben, wie die
Intelligenz zu fördern, Untugenden vorzubeugen, ethische Vollkommenheit
früh zu wecken ist. Viele Eltern wissen, welches Ziel sie anzustreben
haben, es fehlt ihnen aber Geduld und Kenntnis der Kinderseele und
sie wissen sich nicht zu benehmen, wenn mehrere Kinder derselben
Familie eine verschiedene Behandlung fordern. Daß es möglich ist,
selbst begangene Fehler gut zu machen und wieder einzulenken, wenn
man falsche Wege eingeschlagen hat, hat die obengedachte Gesellschaft
in England erfahren. Es ist vorgekommen, daß pflichtvergessene Eltern
zu längerer Gefangenschaft verurteilt und mittlerweile ihre Kinder in
gute Pflege und Erziehung genommen wurden und daß die Eltern, als sie
ihre nun wohlaussehenden und fröhlichen Kinder wiedersahen, wirkliche
Elternliebe erwachen fühlten und ein normales Verhältnis zu den Kindern
hergestellt wurde. Um so sicherer werden geringere Verirrungen ohne
Schaden bleiben, wenn sie frühzeitig entdeckt und abgestellt werden.
In der Regel wird man die Mutter als die wichtigste Person in der
Erziehung anzusehen haben und die Kinder in Allem an sie weisen
müssen. Ihr wird die Verhängung größerer Strafen, die Zuerkennung von
Belohnungen, die Erfüllung kleiner Bitten vorzubehalten sein und die
staatliche Erziehung sich so wenig als möglich zwischen Mutter und
Kind drängen dürfen, zum mindesten erkennbar für die Kinder. Darum
wird auch der Abnahme der Erziehung eine öftere Verwarnung und Beratung
der Mutter vorangehen und dazu nur gegriffen werden, wenn es unbedingt
notwendig und ein vorteilhafter Ersatz möglich ist.
In einem solchen Falle wird die Verwaltung zu prüfen haben, ob das
Kind in eine andere Gemeinde zu versetzen sei, um einen verderblichen
Einfluß der Mutter zu verhindern, wogegen wieder in Betracht kommt,
das die Konstanz der Verhältnisse, die Fortsetzung des Zusammenseins
mit Kindern, mit welchen jene aufgewachsen sind, die Fortdauer der
sonstigen Erziehungsumstände, die Einwirkung der bisherigen Lehrer und
Erzieherinnen, sich als wünschenswert erweisen und daß die gänzliche
und dauernde Trennung von Mutter und Kind auch dadurch, wenn es
notwendig, gesichert werden kann, daß die Mutter, beziehungsweise die
Eltern in einen entfernteren Ort versetzt werden, was bei drei Vierteln
der Bevölkerung gar keine Schwierigkeiten bietet.
Da die Eltern den größten Teil des Tages aber der Arbeit widmen müssen,
sollen die Kinder in dieser Zeit den Kinderpflegerinnen überlassen
werden, welche mit ihnen spielen, sie spazieren führen, ihnen Märchen
erzählen, Rätsel aufgeben, sie auf die Schönheiten der Natur, die
Nützlichkeit der Pflanzen und Tiere aufmerksam machen, sie Gedichte
memorieren lehren und auf das intensivste erzieherischen Einfluß üben
und sie scharf überwachen sollen. Damit gemeinsame Spiele und allerhand
Übungen der Geschicklichkeit, der Tugend, sowie der Intelligenz zu
verbinden, frühzeitig gesellige Vollkommenheit zu entwickeln, ist
eine Hauptaufgabe der Pflegerinnen, wobei der Grundsatz zu beobachten
ist, die Kinder den ganzen Tag über soviel als möglich im Freien und
in gesunder Bewegung zu halten. Eine Pflegerin wird für 20 solcher
Kinder ausreichen und es wird zu prüfen sein, inwiefern die beiden
Geschlechter und die verschiedenen Jahrgänge getrennt, oder vereint zu
führen seien, wobei die Pflegerinnen auch darauf zu achten haben, die
intelligenteren und besseren Kinder der älteren Jahrgänge selbst wieder
als Erziehungsorgane zu gebrauchen, sie alles das versuchen zu lassen,
was ihnen selbst obliegt, sie die Jüngeren zurechtweisen, belehren,
ihnen erklären und erzählen zu lassen, wodurch wieder nützliche Talente
entdeckt und gefördert werden können. Mit dem Schulunterricht soll so
eine spielende und daher weniger ermüdende Unterweisung und Ausbildung
verbunden, früh aber jede Art von Tätigkeitstrieb entwickelt werden.
Insbesondere auch wirkliche Arbeiten soll man von den Kindern von früh
auf in steigendem Maße und als Vorbereitung für die späteren Aufgaben
fordern. Zu diesen gehört das Sammeln von Beeren, Schwämmen, Früchten
aller Art, das Auslesen genießbarer Dinge, Enthülsen von Früchten,
Dienstleistungen in der Küche, im Hauswesen, bei Tische, weibliche
Handarbeiten aller Art, das Verrichten von Botengängen, das Auflesen
von Kartoffeln, das Jäten der Felder und tausend andere Dinge soll
man von Kindern fordern, welche den Geist und Körper nicht ermüden,
sondern anregen und früh das Gefühl erwecken, daß man nützlich ist.
Berichten die statistischen Ausweise, wie viele Zentner von Beeren,
Schwämmen, Kartoffeln, Äpfeln und Birnen die Kinder im ganzen Reiche
gesammelt, wie viele nützliche Dinge sie geschaffen haben, so wird früh
der soziale Instinkt geweckt, daß der Mensch auf der Welt ist, um dem
Mitmenschen nützlich zu sein. Mit steigendem Alter muß immer größere
Beharrlichkeit und Selbstüberwindung, mehr Mut und Opferwilligkeit
gefordert werden und nützliche Arbeit ist die beste Erziehung.[32]
[32] Es werden in Österreich alljährlich viele Hunderte von
Millionen für Kinderspielzeug vergeudet und die Eltern
spielen dabei eine recht alberne Rolle. Spielende Arbeit
macht diesen Aufwand unnötig.
Begabten Kindern, die schon mehr erwachsen sind, sind auch in dieser
Hinsicht immer schwierigere Aufgaben zu stellen. So wie die besten
Schüler älterer Jahrgänge die jüngeren überhören, ihnen vieles
erklären, ihre Aufgabenhefte einer ersten Durchsicht unterziehen
sollen, um so ihren Beruf zum Unterrichte zu erweisen und selbstlehrend
zu lernen, so sollen sie auch dem Beamten, den Lehrern, der
Bibliothekarin mit Hilfsleistungen an die Hand gehen, statistische
Tabellen berechnen, Schriften kopieren, Bücher ordnen und dergleichen
mehr. Kinder müssen immer beschäftigt, immer angeregt, in allem
Geringsten, nicht verletzend und ungeduldig aber fördernd getadelt
werden, nichts Unvollkommenes, so gering es auch sei, darf man ungerügt
hingehen lassen und darum müssen sie immer sich unter Aufsicht wissen.
Schon beim ersten Erwachen der Intelligenz und bei den ersten Worten,
hat man auf richtige Aussprache und richtigen Gebrauch eines jeden
Wortes zu dringen, nicht ein einziges Mal darf man ungerügt hingehen
lassen, daß sie l für r sagen, Wörter falsch anwenden, Satzverbindungen
verfehlen, es genügt, das Richtige statt des Verkehrten zu setzen
und man braucht sich dabei nicht lange aufzuhalten. Welche Summe von
Erziehungstätigkeit kann eine solche Kinderpflegerin leisten! Für ihre
Ausbildung werden besondere Unterrichtsanstalten eingerichtet werden
und man wird für eine Gemeinde von 1000 Köpfen etwa 20-25 solche
Pflegerinnen bestellen müssen. Dieser scheinbar große Arbeitsaufwand
wird leicht hereingebracht durch unermeßliche Arbeitsersparnis anderer
Art, die der Kollektivismus ermöglicht.
Den Pädagogen und den Lehrern wird die Überwachung und oberste Leitung
des Erziehungsdienstes obliegen. Hier will ich bemerken, daß ich
das erziehungsbedürftige Alter bis zum vollendeten 18. Lebensjahre
ausgedehnt wissen möchte. So lange soll auch das unselbständige Alter
dauern. Es ist die Frage, ob der Entgang der Arbeit zu ertragen wäre,
der dadurch entsteht, daß der Volksunterricht erst mit diesem Alter
eingestellt wird, da bei uns die Masse der Jugend mit 14 Jahren, ja
unter den Bauern in Österreich mit 12 Jahren vom Unterricht befreit
und zur Arbeit herangezogen wird. Allein die Organisation der Arbeit
dürfte eine solche Ausdehnung des Volksunterrichts möglich machen.
Mehr möchte ich aber nicht vorzuschlagen wagen. Daß die jungen Leute
vom vollendeten 18. Lebensjahre an aber ganz selbständig sein sollen,
kann für kollektivistische Staaten wohl empfohlen werden. Denn
geschäftskundig braucht der Kollektivbürger nicht zu sein und da er vom
19. Lebensjahre ganz zur Arbeit herangezogen wird, die Arbeit aber die
einzige Steuer ist, die der Kollektivbürger zu entrichten hat, so soll
er auch von diesem Alter an stimmfähig und der Erziehungsgewalt nicht
mehr unterworfen sein.
Wenn in den folgenden Zeilen die Erziehung im Kollektivstaat besonders
eingehend behandelt wird, so veranlassen mich dazu verschiedene
Rücksichten. Zunächst muß die Erziehung der Gesellschaftsordnung
angepaßt werden und man wird in meiner Darstellung finden, daß überall
darauf Rücksicht genommen wird, die Jugend in diesem Sinne zu erziehen.
Dann gewinnt der Staat durch den Kollektivismus so unermeßliche
Mittel, daß ihm viel höhere Erziehungsaufgaben gestellt werden
können, als heute dem Einzelnen, wobei gleichfalls jene Vorzüge in der
Erziehung zutage treten, die die Großproduktion für die Sachproduktion
gewährt. Endlich wird man überall fühlen, welche Erleichterung einer
vernünftigen Erziehung und selbst dem Unterrichte die Unterdrückung der
Großstädte bietet.
c) Die physische Erziehung.
Diese fällt zumeist mit der Versorgung zusammen, die der Staat zu
leisten und wobei er sich nach den durch den Sanitätsdienst gemachten
Erfahrungen zu richten hat.
In unserer Gesellschaftsordnung erleiden viele Hunderttausende
von Kindern einen dauernden Schaden durch die Unvernunft, die
Unwissenheit und auch durch die Armut der Eltern. In einem Bezirke
Niederösterreichs bemerkte der Arzt, der sich dort niederließ, daß
die meisten Kinder der Bauern rachitisch waren. Er gab die Schuld nur
der unzweckmäßigen Nahrung. Man entwöhnt die Kinder zu früh der reinen
Milchnahrung und füttert sie mit einem Mehlbrei, der der Ansicht des
Arztes zufolge diese schädliche Wirkung hervorbrachte. In Steiermark
richten die Bauern ihre Kinder mit einem Mohnköpfeabsud, den sie
ihnen verabreichen, um sie einzuschläfern, oder durch Anstopfen mit
Sterz zu Grunde, ohne daß sie jemand über das Verderbliche ihrer
Einschläferungspraxis oder Ernährungsmethode aufklärte. Dort soll es
dahin kommen, daß die Kinder auf diese Weise geradezu verblödet werden.
Bis in die neueste Zeit kümmerte sich niemand darum und man ließ dem
Übel freien Lauf. Daß auch aus verbrecherischer Absicht gleiches Unheil
herbeigeführt wird, daß selbst in den gebildeten Klassen den Kindern
im frühesten Alter Bier und Wein gereicht wird, der Vater seinen
3-jährigen Sohn zum Frühschoppen mitnimmt und sich nicht wenig darauf zu
Gute tut, daß der kleine Kerl trinkt wie ein Bürstenbinder, ist ebenso
außer Zweifel, wie daß oft der leichtsinnige Vater das vertrinkt, was
er zum Unterhalt von Frau und Kind nötig hätte. Dagegen leistet der
Kollektivismus unbedingten Schutz. Erst in Zukunft wird übrigens die
medizinische Wissenschaft die Gesetze einer richtigen Ernährung der
Kinder genauer erkennen und darauf hinarbeiten, daß die Mütter wieder
den Kindern die Brust reichen können, wie es die Natur fordert, und
daß andererseits alles aus der Ernährung ausgeschieden wird, was im
Geringsten von schädlichen Folgen sein kann, Alles gereicht, was die
Jugend braucht, und daß jene genaue Regelmäßigkeit in der Ernährung
beobachtet wird, die am heilsamsten ist und eine richtige Verwertung
der Nahrung sichert. Wie jede zu geringe Ernährung, so ist auch die
Überfütterung verderblich und die Ärzte behaupten in neuerer Zeit
sogar, daß die Rindsuppe den Kindern schädlich sei, die man bisher
nicht früh genug reichen zu können glaubte.
Nur der Kollektivismus ermöglicht es, =allgemeine Erfahrungen zu
machen und selbe allgemein auszunützen=. Was man in der heutigen
Gesellschaftsordnung nicht in zwanzig Jahren allgemein durchsetzen
könnte, kann der Kollektivstaat in kürzester Frist einführen. Freilich
soll man mit Neuerungen auch nicht voreilig sein, und solange etwas
zweifelhaft ist, wird man die Zustimmung der Eltern, auf die der
Arzt übrigens belehrend einwirken wird, nicht umgehen dürfen. Die
Zukunft wird aber auch erst eine Aufklärung darüber bieten, ob nicht
bloß Alkohol, sondern auch Kaffee, Tee, vielleicht sogar bis zu einem
gewissen Grade Fleischnahrung zu vermeiden ist, ganz gewiß aber wird
man auf Unterdrückung des Tabakgenusses bedacht sein, der nur schädlich
wirken kann und überdies einen sehr großen Aufwand verursacht. Man
kann für ein Land wie Österreich-Ungarn die Ersparung von mehr als
der Arbeit von 200,000 Menschen durch den Wegfall des Tabakgenusses
erwarten, wenn man auch das in Rechnung bringt, was zum Ankauf von
Tabak ins Ausland geht und noch ungerechnet die mit dem Tabakgenusse
verbundenen Nebenauslagen für Zündhölzchen, Pfeifen, Zigarrenspitzen,
Zigarrentaschen und dergleichen. Auch hier wird der Kollektivstaat
bei den Kindern den Anfang machen und wenig Wert darauf legen, die
Erwachsenen von üblen Gewohnheiten zu heilen.
Ebenso wie in der Nahrung, wird der Staat auch in der Versorgung
mit Kleidung, Wohnung, Wärme, Luft, gutem Trinkwasser, in der
Versorgung mit Bädern und sonstigen Reinigungsmitteln der Jugend das
Vollkommenste bieten und erziehlich dahin wirken, daß den Kindern
auch alles angewöhnt wird, was sie zu ihrem eignen Nutzen sich
angewöhnen sollen. Was die Zahnpflege anbelangt, ist an anderem Ort
schon das Erforderliche bemerkt, VII, 2, _Alinea_: »Als Hilfsorgane«.
Zur physischen Erziehung gehört auch die Gewöhnung an frische Luft,
ausreichende Bewegung im Freien, ausdauernde Bewegung auf Spaziergängen
und Fußreisen, Höhenbesteigung, Schlittschuhlaufen, Bewegungsspiele,
Turnen, Schwimmen, vielleicht auch Reiten, und auch darüber wird an
anderem Ort mehreres zu sagen sein. Der Staat wird auch darauf dringen,
daß die Jugend innerhalb vernünftiger Grenzen abgehärtet werde, und
die Grenzen wird die Erfahrung ziehen lehren, nachdem es sich nur darum
handelt, gegen solche Gefahren zu stählen, die man nach dem jeweiligen
Stande der Kultur zu bestehen haben mag.
Was die Kleidung der Kinder anbelangt, so soll sie die
Bewegungsfreiheit und die Ventilation nicht hemmen, den Hals im
Winter und Sommer frei lassen, jederzeit rein gehalten werden, den
ästhetischen Sinn zufrieden stellen, ohne die Eitelkeit und Putzsucht
zu entwickeln, die Mädchen sollen vom Mieder befreit und demonstriert
werden, daß schöne und gesunde Menschen keinen Kleiderluxus zu treiben
nötig haben. Die Wohn- und Schulräume müssen ausreichend ventiliert
sein und niemals überheizt werden, und der leichteren Aufsicht und
des geselligen Zusammenlebens wegen soll die Jugend einige größere
Versammlungsräume zur Verfügung haben. Ob Kinder der älteren Jahrgänge,
etwa über das zehnte Jahr hinaus, bei den Eltern wohnen sollen und
ihnen nicht vielleicht gemeinsame Schlafräume anzuweisen wären,
welche eine scharfe Überwachung durch das Erziehungspersonal möglich
machen, sei der Erwägung empfohlen. Man hat schon bei der Anlage der
Wohnansiedlungen darauf Rücksicht zu nehmen.
Daß auch für Kinder im ersten Lebensalter und bis zur erlangten
Sicherheit im Gehen für einen Teil des Tages gemeinsame Kinderstuben
einzurichten, wenngleich auch sie regelmäßig mehrere Stunden ins Freie
zu fahren sind, daß also das Beispiel der Krippen und für später auch
die Spielschule allgemein nachzuahmen sein wird, ist gewiß. Solange die
Mütter ihre Kinder säugen, werden sie unter Aufsicht einer Vorsteherin
in diesen Räumen den Dienst haben, was sie nicht hindern wird, nebenbei
weibliche Handarbeiten und allerlei Wäscheausbesserungsarbeiten
zu besorgen, also produktive Arbeit zu leisten. So wird der
Jugend durch den Staat gesichert werden, was ihr in der heutigen
Gesellschaftsordnung beinahe immer fehlt.
d) Intellektuelle Erziehung.
Dem Staate obliegt auch die Überwachung und teilweise direkte Leitung
einer intellektuellen Erziehung. Sobald Kinder anfangen Aufmerksamkeit
zu zeigen, ist alles zu tun, um dieser Aufmerksamkeit entgegenzukommen
und so den Geist zu entwickeln. Es ist eine merkwürdige Tatsache, daß
das Kind viel hilfloser und geistig untätiger auf die Welt kommt,
als das Tier. Das Kalb ist, kaum zur Welt gekommen, auf den Beinen
und geht der Mutterkuh zu, es wendet den Kopf nach jedem Besucher
und zeigt dieselbe Aufmerksamkeit wie ein erwachsenes Rind. Es kommt
fertiger auf die Welt als das Menschenkind, das kaum in einem Alter
von vier Monaten das neugeborene Kalb in geistiger Beziehung einholt.
So fordert die Natur von der Mutter eine viel größere Sorgfalt für
das Kind, als das junge Tier von den Eltern beansprucht. Daß es von
sehr verderblichen Folgen sein muß, wenn die Kinder von den Eltern
der Arbeit und des Erwerbes wegen in der Wohnung allein gelassen
werden müssen und oft den ganzen Tag über jene Anregungen entbehren,
welche wir unseren Kindern bieten, ist leicht einzusehen. Was an
der Entwicklung des Seelenlebens und an Anregung im ersten Jahre und
besonders in den Jahren der Entwicklung der Sprache versäumt wird, ist
nie wieder gut zu machen. Arzt und Pädagoge haben die Eltern und das
Erziehungspersonal zu belehren und zu überwachen. Daß man darin auch
zu viel und Unnötiges tun kann, daß man Kinder auch nicht aufregen,
nervös machen, erschrecken, sie nicht zu früh ins helle Tageslicht
schauen lassen darf, in der allerersten Zeit für genügenden Schlaf
zu sorgen hat, daß man ihnen später keine Schauergeschichten oder
Gespenstermärchen erzählen, insbesondere nichts Übernatürliches oder
Abergläubisches in die jugendliche Seele impfen darf, ist gewiß, und
eine Kinderseele, welche nur irgend etwas Törichtes gläubig aufgenommen
hat, ist intellektuell für immer verdorben. Ebenso ist auch die
Heranbildung von Wunderkindern nichts weniger als rationell. =Das
Erziehungsziel muß sein, die heranwachsenden jungen Leute beiderlei
Geschlechts zur größten Tüchtigkeit in jenem Berufe heranzubilden, wozu
jeder die größte Befähigung hat und in jedem die mannigfaltigste und
stärkste Genußfähigkeit besonders auf jenen Gebieten zu entwickeln,
auf welchen die Genüsse am meisten vom materiellen Aufwande unabhängig
sind. Die Berufsausbildung soll den Menschen in den Stand setzen,
der menschlichen Gesellschaft das Beste, was er vermag, zu geben,
die Entwicklung der Genußfähigkeit soll ihn in den Stand setzen,
für das Gegebene reichlich und von allen Seiten zu empfangen. Die
Mannigfaltigkeit der Gabe, zu genießen, macht jeden seinen Mitmenschen
tributär, sie interessiert ihn an dem, was die Gesellschaft auch den
anderen bietet.=
e) Der Unterricht im vorschulpflichtigen Alter.
Daß man dem Unterricht nicht allzusehr vorgreifen soll, ist wohl kaum
zu bezweifeln. Aber trotzdem wird es sich empfehlen, wenn Kindern
frühzeitig ein genügender Wortschatz beigebracht, sie im richtigen
Aussprechen und Gebrauche der Worte, später der Satzfügungen, nicht
theoretisch, wohl aber praktisch unterwiesen und zu einer gewählten
und artigen Sprache und einem auch den Gebildetsten angemessenen
Dialekte, einer reinen, der Schriftsprache entsprechenden Redeweise
angehalten werden. Es hat gar keinen Sinn, daß die Kinder der Bauern
und Arbeiter sich in der Sprache von den Kindern der sogenannten
höheren Stände unterscheiden, und man findet in manchen Teilen von
Norddeutschland Bauernkinder, die ein ganz tadelloses, reines Deutsch
ohne verdorbenen oder landschaftlichen Dialekt sprechen. Man kann darum
doch in der Schule und neben dem reinen Schriftdeutsch, besonders für
heimische Poesie, einen Dialekt auch einüben, und der schwäbische und
der steierische Dialekt eignen sich vortrefflich zur Lokalfärbung
poetischer Produkte. Aber die reinste Schriftsprache kann und soll
jedem Kinde beigebracht werden, so schwer es auch auf dem Lande mit
der Familienerziehung vereinbart werden kann. Bei Aufstellung eines
pädagogischen Stabes, wie er auch sonst aus erziehlichen Gründen
unentbehrlich ist, ist das gewiß erreichbar. Ist sich das Kind bewußt,
daß es den Dialekt nur =neben= der reinen Schriftsprache -- wobei nur
die allerschönste Aussprache zu dulden ist -- sprechen dürfe, so wird
es letztere nie verlernen und in Schule und Gesellschaft ungezwungen
und ganz natürlich gebrauchen. Dazu ist Übung und ein streng richtiges
Vorlesen von Jugendschriften notwendig.
Auch logische Schnitzer darf man Kindern nie hingehen lassen.
Dreijährige Kinder sind in der Handhabung der Logik oft sicherer und
schlagfertiger als große Leute, welche sich oft erst auf eine logische
Formel besinnen müssen.
Früh müssen Kinder auf die mehrfache Bedeutung der Wörter, auf
Synonyme und auf die Bildersprache aufmerksam gemacht werden, ohne daß
ein methodischer Unterricht erlaubt wäre. Es ist ihnen ein Reichtum
von Wörtern und Bezeichnungen, von Pflanzen- und Tiernamen in jenem
frühen Alter zuzuführen, wo der Geist rasch erfaßt und behält. Kinder
müssen viel reden hören und viel zu sprechen veranlaßt werden, es
ist fehlerhaft, ihnen immer in die Rede zu fallen, sie zum Schweigen
anzuhalten und zu entmutigen.
f) Der Elementarunterricht, in Österreich der Unterricht in einer
zweiten Sprache des Reiches.
Der Elementarunterricht soll mit dem vollendeten sechsten Lebensjahre
beginnen und bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre dauern. Er
umfaßt die gründliche Kenntnis der Muttersprache, und in Österreich
vielleicht auch einer zweiten Sprache in Wort und Schrift, mit
Inbegriff einer tadellosen Rechtschreibung und der Gewandtheit im
Ausdruck und Stil, die Grundzüge der Vaterlandskunde, Geographie,
Erdkunde und Geschichte, der exakten Wissenschaften, Naturkunde,
Chemie und Physik in allen Verzweigungen. Religion wird nur einen
geringen Platz im Lehrplane einnehmen. So wohl auch Ethik, welche
nicht theoretisch zu lehren, sondern praktisch anzuerziehen ist
und welche bereits in Fleisch und Blut übergegangen sein muß, ehe
der Unterricht erteilt werden könnte. Es ist ja dasselbe mit der
Logik. Dagegen soll in den höheren Jahrgängen etwas über Philosophie
und Geisteswissenschaften, dann Volkswirtschaft, den Mädchen
über Physiologie, Hygiene und das Geschlechtsleben des Weibes
beigebracht werden. Zeichnen, Modellieren und Gesang werden nicht
zu vernachlässigen sein. Sehr wichtig ist es, alle Schulen mit
Lehrmitteln auszustatten. Beim Unterricht in der Muttersprache und
dem schriftlichen Aufsatz und bei anderen schriftlichen Schulaufgaben
soll, wie oben erwähnt, auch eine Verwendung der begabteren Schüler
der nächsthöheren Klasse zur Korrepetition und zur ersten Durchsicht
der Hefte stattfinden, teils um diese selbst zu fördern, teils um den
Lehrern die Aufgabe zu erleichtern. Diese werden, wie schon erwähnt,
schon deshalb weniger belastet sein, weil ein Jahrgang der Volksschule
kaum jemals mehr als 25 Schüler zählen wird.
Inwiefern es wünschenswert sein mag, in den Schulen vom 10. Jahre
aufwärts die Geschlechter zu trennen, wird die Erfahrung lehren. In
diesem Falle wird es sich mehr empfehlen, einerseits die Mädchen,
andererseits die Knaben zum Unterrichte in die Nachbargemeinden wandern
zu lassen, als Doppelschulen in jeder Gemeinde zu errichten. Diese
Wanderungen sind in sehr gebirgigen Gegenden heute mit nicht geringen
Übelständen verbunden, wo die Gemeinden sehr zerstreut sind und die
Schulkinder von entfernten Gehöften in die Schule wandern müssen, oft
auf gefährlichen Wegen. Im Zukunftsstaat handelt es sich aber nur um
die Wanderung halber Klassen unter Aufsicht und auf vortrefflichen,
gefahrlosen Wegen. Es ist auch das ein Teil der dem Kollektivstaate
obliegenden Fürsorge, daß er dort, wo es notwendig ist, auf Kosten
des ganzen Volkes Abhilfe gegen lokale Übelstände trifft. Verhält er
also die Schuljugend zu solchen Wanderungen an gefährlichen Orten,
so wird er sichere und gangbare Wege herstellen, die in der heutigen
Gesellschaftsordnung manche Gemeinde nicht herzustellen vermag, weil
sie zu arm ist, und wohl auch deshalb, weil es sich dabei zumeist nur
um das Interesse einer einzelnen Familie handelt. Der Kollektivstaat
hilft ebenso der Armut einer Gemeinde, wie der Armut des Einzelnen ab.
Was das Bewohnen einzelner Gehöfte anbelangt, so ist davon in V, 2,
_Alinea_: »Die Fürsorge für«, die Rede. Wo solche vorkommen, werden
in selben Familien, welchen schulpflichtige Kinder angehören, nicht
wohnen, weil das unzweckmäßig wäre und keine Familie durch Eigentum
an die Scholle gebunden ist. Es gibt in jeder Gemeinde Unverheiratete
und Kinderlose genug, um solche Gehöfte mit Bewohnern zu besetzen,
welche sich leichter, vielleicht auch gerne von der großen Gemeinde,
zum mindesten zeitweilig, trennen oder etwa strafweise dazu verhalten
werden.
Was nun den Personalstand der Volksschulen anbelangt, so scheint es,
daß die vier ersten Klassen dem Unterrichte von Frauen und Mädchen
anvertraut werden könnten, die dem Erziehungspersonale angehören.
Die acht oberen Klassen wären mit Lehrern und Lehrerinnen, einen für
jede Klasse gerechnet, zu besetzen, welche die Ausbildung unserer
Mittelschulprofessoren für bestimmte Fächer besäßen. Einer von ihnen
würde als Pädagoge die Oberleitung haben und das ganze Erziehungs- und
Bildungswesen einer Gemeinde leiten. Er müßte jedem, der sich selbst
weiterbilden oder seinen Kindern durch eigene Bemühung eine höhere
Bildung vermitteln will, mit Rat und Tat beistehen können, und er würde
dafür zu sorgen haben, denjenigen Bedürfnissen zu genügen, welche aus
einer besonderen geistigen Richtung einer Gemeinde entspringen. Denn
daß sich solche Richtungen herausbilden werden, ist mit Gewißheit
anzunehmen, weil der Kollektivismus die Gelegenheit dazu bietet,
Teilnehmer bestimmter Spezialrichtungen in besonderen Gemeinden zu
vereinigen. So Anhänger eines bestimmten Sportes, einer bestimmten
Richtung der naturwissenschaftlichen oder historischen Forschung, einer
bestimmten Kunst. Denken wir nur an Orchestermusik.
Wir sehen hier, daß ein so geartetes Volksschulwesen für einen Staat
mit 45,000 Gemeinden 180,000 Lehrerinnen geringerer Ausbildung, die
dem Erziehungspersonal angehören, und 360,000 Lehrer oder Lehrerinnen
mit Hochschulbildung erfordert. Dem Lehrpersonal, das auch an der
wissenschaftlichen Erforschung pädagogisch wichtiger Tatsachen und
an der Schulstatistik teilzunehmen, vielleicht dem Verwaltungsbeamten
Hilfsarbeiten zu leisten hat, sich immer auf der Höhe der Wissenschaft
halten und sich auch an der allgemeinen Fortbildung der ganzen
Bevölkerung beteiligen muß, sind alle wünschenswerten Fachorgane und
neuen wissenschaftlichen Werke vom Staate beizustellen.
Die Eigenart Österreichs scheint es zu bedingen, daß in diesem Lande
die lebenden Sprachen mehr gepflegt werden als anderwärts und dieser
Staat kann gerade dadurch auf die höchste Stufe der Kultur gehoben
werden. Österreich braucht die Doppelsprachigkeit und liefert den
Beweis, daß es kaum eine nennenswerte Belastung der geistigen Kräfte
ist, wenn auch den Massen die Erlernung zweier lebender Sprachen
auferlegt wird. In Österreich sind Arbeiter, Dienstleute, selbst
Bauern, die zwei österreichische Idiome gut sprechen, gar nichts
seltenes und sie zählen nach Hunderttausenden, vielleicht nach
Millionen. Da sie diese Sprachenkenntnis erwerben, ohne vom Staate
die geringste Unterstützung zu genießen, so muß man annehmen, daß ein
darauf eingerichteter Volksschulunterricht die Doppelsprachigkeit zu
einer allgemein verbreiteten Eigentümlichkeit machen könnte. Daraus
würde sich ohne Zweifel eine nationale Eigentümlichkeit entwickeln,
die ganz eminent kulturförderlich sein und die Intelligenz wesentlich
erhöhen müßte. In diesem Falle würde man es durchzusetzen trachten,
daß jeder Nichtdeutsche als zweite Sprache die deutsche erlernt,
und umgekehrt jeder Deutsche eine der anderen Sprachen des Reiches
sich zu eigen macht. Der Friede im Lande scheint das zu bedingen und
inwieferne dadurch die Intelligenz erhöht würde, müßte die Erfahrung
lehren. Um das zu erreichen, müßten sich die Eltern entschließen,
ihre Kinder in bestimmten Altersepochen aus dem Hause zu entlassen und
einer entfernten Gemeinde und in dieser bestimmten Personen zur Pflege
und Erziehung zu überlassen. Das wäre übrigens an sich vielleicht ein
Vorteil für die Erziehung, wenn eine besonders gute Wahl getroffen
wird. Das System, welches in Österreich gerade von der bäuerlichen
Bevölkerung früher ziemlich begünstigt wurde, nennt man dort den
»Wechsel«, weil es meistens durch Kindertausch zwischen zwei Familien
in Ausführung gebracht wurde. In neuerer Zeit soll es weniger Anwendung
finden, weil die Regierungen es nicht begünstigt haben und die
nationalen Heißsporne es zu unterdrücken suchen.
Hier verweise ich übrigens auch auf VII, 2, _Alinea_: »Was nun die
Ehebewilligung usw.«
g) Fachschulen niederer Ordnung und für fremde Sprachen.
Außer den Elementarschulen und den Hochschulen, in welch' letztere die
vorzüglichsten Schüler der Elementarschulen entweder unmittelbar oder
nach Absolvierung einer Vorbereitungsschule übertreten können, braucht
man Fachschulen der verschiedensten Art, welche auf Bezirksorte und
Kreisstädte zu verteilen wären. Es würden dort die tüchtigsten Arbeiter
in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gewerben für leitende
Stellen ausgebildet werden, abgesehen davon, daß ihnen vielleicht auch
Gelegenheit zu Informationsreisen im Auslande geboten würde. Weitere
Fachschulen werden für Musik, bildende Künste, Dichtkunst und das
Schauspiel errichtet und ebenso für auswärtige Sprachen.
h) Andere Anstalten der Volkserziehung.
Der Jugenderziehung wird nicht nur das Erziehungspersonal und der
Elementarunterricht zu widmen sein, sondern es wird auch an anderen
Anstalten, die zur Entwickelung von körperlichen und geistigen Anlagen
dienen, nicht fehlen dürfen.