5. Die Erziehung.

a) Pflichten des Staates der Jugend gegenüber.

Dem Kollektivstaate liegt, da er alle Bedürfnisse zu befriedigen hat,

wenn er sich in den Besitz aller Mittel setzt, ob, für die Erziehung

aller Kinder zu sorgen. Wie vieles der Staat auch heute als Rechtsstaat

zu leisten hätte und in Wirklichkeit vernachlässigt und welchen Schaden

er dadurch der Kultur und dem Fortschritte, der ganzen Menschheit,

zufügt, entnimmt man den neuesten Erfahrungen über das Elend der

Jugend. Nicht nur die empörendste Grausamkeit haben zahlreiche Kinder

zu erdulden, sie sind nicht allein physischem Verkümmern ausgesetzt,

sondern sie werden der sittlichen Verderbnis in die Arme geführt, zu

unbrauchbaren Gliedern der menschlichen Gesellschaft, ja zu Feinden

ihrer Mitmenschen herangezogen und der Staat sieht zu, ohne sie gegen

solchen verderblichen Einfluß zu schützen, obwohl die Gesetze ein

Recht der Kinder auf Versorgung und Erziehung normieren und es Sache

des Staates ist, dieses Recht zu verwirklichen und Einrichtungen

zu treffen, welche den bestehenden Rechtsanspruch geltend zu machen

ermöglichen.

In Wien wurde eine Mutter, die ihr Kind systematisch zu Tode quälte,

als Mörderin hingerichtet, aber durch viele Jahre hat sich niemand

darum gekümmert, was in dieser Familie vorgeht und hätten die Behörden

davon erfahren, so wären sie in Verlegenheit gewesen, abzuhelfen. Denn

man hat jene Anstalten nicht, die man braucht, um die Kinder aus der

Gewalt solcher Eltern zu befreien. Wie das im preußischen Landrechte

anerkannte Recht auf Arbeit, ist auch das im österreichischen

bürgerlichen Gesetzbuche anerkannte Recht auf Erziehung ein leeres

Wort.

Die Zeitungen berichten, daß in England Mitte der achtziger Jahre

eine »_National Society for the Prevention of Cruelty to children_«

gegründet worden sei, welche sich die Aufgabe setzte, diesem Übel

des Kinderelends zu steuern. In 15 Jahren wurden auf Betreiben dieser

Gesellschaft, welche ein Gebiet umfaßt, das von 22 Millionen Menschen

bewohnt wird, 6500 Elternpaare gerichtlich verurteilt, auf 1108 Jahre

Gefängnis erkannt, 2023 Pfund Geldbußen eingetrieben. Es haben 109

364 Kinder die Wohltaten des Schutzes dieser Gesellschaft erfahren und

auf Betreiben dieser letzteren sind Gesetze erlassen worden, die das

Übel mildern. Die Grausamkeit vieler Eltern wird als grauenerregend

geschildert und man fand, daß ihnen jedes Werkzeug willkommen war,

womit sie den Kindern Schmerzen verursachen konnten.

Obwohl sicher nur die gröbsten Versündigungen der Eltern gegen ihre

Kinder ins Auge gefaßt werden konnten, ermittelte die Gesellschaft:

25 437 Kinder, die grausam mißhandelt wurden,

62 887 Kinder, die verkümmert und halb verhungert waren,

712 seien ganz zu Grunde gegangen,

12 663 zum Betteln angehalten,

4 460 Mädchen zum Opfer widernatürlicher Wollust gemacht und

3 205 Kinder durch harte und gefährliche Arbeit im Wachstum

geschädigt, durch Mißhandlungen verstümmelt, verrenkt, an

Seiltänzer und Akrobaten verkauft worden,

-------

109 364 in allem.

Bis 1885 wurde in solchen Fällen gar nichts vorgekehrt, der Staat

überließ diese hilfreiche Tätigkeit einer Privatgesellschaft,

erst durch sie erfuhr er diese Übelstände. Und wenn solche Kinder

heranwuchsen, wurden sie Gegenstand des Abscheus und der Verachtung,

während es die Autoritäten sind, welche Abscheu und Verachtung

verdienen, weil sie trotz eines unermeßlichen Aufwandes für

staatliche Zwecke gar nichts davon aufwendeten, einem solchen Elende

zu steuern und solcher Schädigung der wichtigsten staatlichen und

Gesellschaftsinteressen abzuhelfen.

Die Statistik der von dieser Gesellschaft ermittelten Fälle von

Pflichtwidrigkeit der Eltern ergab, daß Armut, Mangel an Bildung der

Eltern und eigenes Verschulden der Kinder =ohne allen Einfluß= auf

diese tyrannische und verbrecherische Pflichtwidrigkeit war. Sie kommt

in allen Schichten der Bevölkerung vor und pflanzt sich wahrscheinlich

von den Eltern auf die Kinder und Kindeskinder fort.

Wir wollen nun untersuchen, was der Staat nach dem heutigen Stande

der Kultur zu tun schuldig wäre, und im Falle der Einrichtung einer

kollektivistischen Gesellschaftsordnung zu tun vermöchte, um nicht nur

solchem Kinderelende vorzubeugen, sondern um die Menschen auf eine nie

geahnte Höhe der Vollkommenheit des Einzelnen und der Gesellschaft zu

erheben.

Daß der Kollektivismus die Aufgabe, aber auch die Macht hätte, sich

eines allzureichen Anwachsens der Bevölkerung zu erwehren, und daß die

Mittel vorhanden wären, diese Aufgabe des Staates zu erfüllen, wurde

in VII, 1, gezeigt, hier soll nur der Einfluß erörtert werden, den der

kollektivistische Staat auf die Erziehung zu nehmen hätte.

Der Vorschlag, den Plato macht und der bei vielen sozialistisch

gesinnten Arbeitern Anklang gefunden haben soll, daß die Kinder von

den Eltern zu trennen seien und in eigenen staatlichen Anstalten

erzogen werden sollen, ist zu verwerfen, weil er das Kind mit dem Bade

verschüttet und nicht nur pflichtvergessene Eltern trifft, sondern

auch das Gute unterdrückt, das die Familienerziehung sehr häufig hat.

Auch bringt er den Staat um Leistungen, welche gute Eltern freudig

ohne Gegenleistung der Kindererziehung widmen. Der Staat soll nun von

der Geburt der Kinder an sich an der Erziehung mit beteiligen, die

Eltern unterweisen, belehren und überwachen, sie für die Erziehung

verantwortlich machen und für Ersatz sorgen, wenn die Eltern

pflichtvergessen, untüchtig, durch Arbeit oder Krankheit verhindert

sind oder den Kindern durch den Tod geraubt werden. Einen wichtigen

Einfluß muß der Kollektivstaat ohnehin durch die ihm obliegende

Versorgung der Kinder mit Wohnung, Kleidung, Nahrung und Unterricht

ausüben und so handelt es sich immer nur um einen verhältnismäßig nicht

sehr großen Aufwand, der überdies auch der Erziehung der Eltern selbst

zu Gute kommt, da sie, als Organe des Staates veredelnd auf die Kinder

einwirkend, auch selbst an dieser Veredelung teilnehmen, denn sie

werden gezwungen sein, jene Forderungen im Leben selbst zu erfüllen,

deren Erfüllung sie von den Kindern fordern müssen! Sie können ja doch

nur beispielgebend wirken.

b) Erziehungsorgane.

Für die Zeit, in welcher die Eltern der Arbeit obliegen, sich also von

den Kindern entfernen müssen oder ihnen die notwendige Aufmerksamkeit

nicht widmen können, hat der Staat Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen

zu bestellen, während die Kinder der breitesten Schichten der

Bevölkerung in dieser Zeit heute sich selbst überlassen werden müssen

und verwahrlost bleiben, zumeist ohne Verschulden der Eltern infolge

sozialer Übelstände, die der Kollektivismus ja eben zu heilen berufen

ist. Wenn aber jener Teil der Erziehung, der auch im Kollektivismus

unter normalen Umständen den Eltern selbst überlassen bleibt, von

ihnen nicht besorgt wird oder werden kann, soll der Staat für einen

Ersatz, für Pflegeeltern, zunächst wohl für eine Pflegemutter sorgen,

welche den Kindern jene Obsorge zu Teil werden läßt, die sie sonst

von den Eltern zu erwarten hätten. Die Untersuchung wünschenswerter

Verhältnisse der Propagation ergibt, daß eine sehr große Anzahl der

Frauen sich der Ehe und Kindererzeugung werden enthalten müssen,

darum aber doch zur Kindererziehung im besten Sinne des Wortes

tauglich sein mögen. Besonders diese sollen zum Ersatze der Eltern

herangezogen werden und die Erfahrung beweist, daß solche Pflegemütter

ganz vortrefflich geeignet sein können, die Erziehung zu leiten, daß

sie nach kurzer Angewöhnung, besonders wenn ihnen sehr junge Kinder

anvertraut werden, wahre Mutterliebe empfinden, und daß ihnen das

Übernehmen der Mutterpflichten besonders dann willkommen sein wird,

wenn der Staat für die materiellen Kosten der Versorgung aufkommt

und solche Lasten mit der Pflegemutterschaft nicht verbunden sind. Es

sind aber auch andere Frauen zur Übernahme dieser Aufgabe geeignet,

so ältere Frauen, welche keine eigenen Kinder mehr zu erziehen haben,

besonders die Großmütter der betreffenden Kinder, kinderlose Ehepaare,

Eltern, die nur ein einziges Kind haben, dem sie gern einen Gespielen

an die Seite geben möchten, auch junge kinderlose Witwen, welche sich

nicht wieder verehelichen wollen, und es unterliegt keinem Zweifel,

daß dem Staate eine große Auswahl freiwilliger Kräfte zur Verfügung

stünden, die ganz hervorragend geeignet wären, die häusliche Erziehung

zu leiten.

Die Eltern aber sollen die Erziehung nicht =allein= leiten, der Staat

soll durch seine Organe mitwirken, wodurch diese in die Kenntnis

aller Irrtümer und Nachlässigkeiten der Eltern kommen müssen. Es ist

in V, 2, _Alinea_: »Nach der Geburt,« gezeigt worden, daß der Arzt

schon den Neugeborenen seine Aufmerksamkeit zu widmen hat, und auch

der Pädagoge, welcher für die geistige Vervollkommnung der ganzen

Gemeinde verantwortlich ist, wird die Eltern schon bei den ersten

Zeichen der beginnenden Seelentätigkeit zu beraten haben, wie die

Intelligenz zu fördern, Untugenden vorzubeugen, ethische Vollkommenheit

früh zu wecken ist. Viele Eltern wissen, welches Ziel sie anzustreben

haben, es fehlt ihnen aber Geduld und Kenntnis der Kinderseele und

sie wissen sich nicht zu benehmen, wenn mehrere Kinder derselben

Familie eine verschiedene Behandlung fordern. Daß es möglich ist,

selbst begangene Fehler gut zu machen und wieder einzulenken, wenn

man falsche Wege eingeschlagen hat, hat die obengedachte Gesellschaft

in England erfahren. Es ist vorgekommen, daß pflichtvergessene Eltern

zu längerer Gefangenschaft verurteilt und mittlerweile ihre Kinder in

gute Pflege und Erziehung genommen wurden und daß die Eltern, als sie

ihre nun wohlaussehenden und fröhlichen Kinder wiedersahen, wirkliche

Elternliebe erwachen fühlten und ein normales Verhältnis zu den Kindern

hergestellt wurde. Um so sicherer werden geringere Verirrungen ohne

Schaden bleiben, wenn sie frühzeitig entdeckt und abgestellt werden.

In der Regel wird man die Mutter als die wichtigste Person in der

Erziehung anzusehen haben und die Kinder in Allem an sie weisen

müssen. Ihr wird die Verhängung größerer Strafen, die Zuerkennung von

Belohnungen, die Erfüllung kleiner Bitten vorzubehalten sein und die

staatliche Erziehung sich so wenig als möglich zwischen Mutter und

Kind drängen dürfen, zum mindesten erkennbar für die Kinder. Darum

wird auch der Abnahme der Erziehung eine öftere Verwarnung und Beratung

der Mutter vorangehen und dazu nur gegriffen werden, wenn es unbedingt

notwendig und ein vorteilhafter Ersatz möglich ist.

In einem solchen Falle wird die Verwaltung zu prüfen haben, ob das

Kind in eine andere Gemeinde zu versetzen sei, um einen verderblichen

Einfluß der Mutter zu verhindern, wogegen wieder in Betracht kommt,

das die Konstanz der Verhältnisse, die Fortsetzung des Zusammenseins

mit Kindern, mit welchen jene aufgewachsen sind, die Fortdauer der

sonstigen Erziehungsumstände, die Einwirkung der bisherigen Lehrer und

Erzieherinnen, sich als wünschenswert erweisen und daß die gänzliche

und dauernde Trennung von Mutter und Kind auch dadurch, wenn es

notwendig, gesichert werden kann, daß die Mutter, beziehungsweise die

Eltern in einen entfernteren Ort versetzt werden, was bei drei Vierteln

der Bevölkerung gar keine Schwierigkeiten bietet.

Da die Eltern den größten Teil des Tages aber der Arbeit widmen müssen,

sollen die Kinder in dieser Zeit den Kinderpflegerinnen überlassen

werden, welche mit ihnen spielen, sie spazieren führen, ihnen Märchen

erzählen, Rätsel aufgeben, sie auf die Schönheiten der Natur, die

Nützlichkeit der Pflanzen und Tiere aufmerksam machen, sie Gedichte

memorieren lehren und auf das intensivste erzieherischen Einfluß üben

und sie scharf überwachen sollen. Damit gemeinsame Spiele und allerhand

Übungen der Geschicklichkeit, der Tugend, sowie der Intelligenz zu

verbinden, frühzeitig gesellige Vollkommenheit zu entwickeln, ist

eine Hauptaufgabe der Pflegerinnen, wobei der Grundsatz zu beobachten

ist, die Kinder den ganzen Tag über soviel als möglich im Freien und

in gesunder Bewegung zu halten. Eine Pflegerin wird für 20 solcher

Kinder ausreichen und es wird zu prüfen sein, inwiefern die beiden

Geschlechter und die verschiedenen Jahrgänge getrennt, oder vereint zu

führen seien, wobei die Pflegerinnen auch darauf zu achten haben, die

intelligenteren und besseren Kinder der älteren Jahrgänge selbst wieder

als Erziehungsorgane zu gebrauchen, sie alles das versuchen zu lassen,

was ihnen selbst obliegt, sie die Jüngeren zurechtweisen, belehren,

ihnen erklären und erzählen zu lassen, wodurch wieder nützliche Talente

entdeckt und gefördert werden können. Mit dem Schulunterricht soll so

eine spielende und daher weniger ermüdende Unterweisung und Ausbildung

verbunden, früh aber jede Art von Tätigkeitstrieb entwickelt werden.

Insbesondere auch wirkliche Arbeiten soll man von den Kindern von früh

auf in steigendem Maße und als Vorbereitung für die späteren Aufgaben

fordern. Zu diesen gehört das Sammeln von Beeren, Schwämmen, Früchten

aller Art, das Auslesen genießbarer Dinge, Enthülsen von Früchten,

Dienstleistungen in der Küche, im Hauswesen, bei Tische, weibliche

Handarbeiten aller Art, das Verrichten von Botengängen, das Auflesen

von Kartoffeln, das Jäten der Felder und tausend andere Dinge soll

man von Kindern fordern, welche den Geist und Körper nicht ermüden,

sondern anregen und früh das Gefühl erwecken, daß man nützlich ist.

Berichten die statistischen Ausweise, wie viele Zentner von Beeren,

Schwämmen, Kartoffeln, Äpfeln und Birnen die Kinder im ganzen Reiche

gesammelt, wie viele nützliche Dinge sie geschaffen haben, so wird früh

der soziale Instinkt geweckt, daß der Mensch auf der Welt ist, um dem

Mitmenschen nützlich zu sein. Mit steigendem Alter muß immer größere

Beharrlichkeit und Selbstüberwindung, mehr Mut und Opferwilligkeit

gefordert werden und nützliche Arbeit ist die beste Erziehung.[32]

[32] Es werden in Österreich alljährlich viele Hunderte von

Millionen für Kinderspielzeug vergeudet und die Eltern

spielen dabei eine recht alberne Rolle. Spielende Arbeit

macht diesen Aufwand unnötig.

Begabten Kindern, die schon mehr erwachsen sind, sind auch in dieser

Hinsicht immer schwierigere Aufgaben zu stellen. So wie die besten

Schüler älterer Jahrgänge die jüngeren überhören, ihnen vieles

erklären, ihre Aufgabenhefte einer ersten Durchsicht unterziehen

sollen, um so ihren Beruf zum Unterrichte zu erweisen und selbstlehrend

zu lernen, so sollen sie auch dem Beamten, den Lehrern, der

Bibliothekarin mit Hilfsleistungen an die Hand gehen, statistische

Tabellen berechnen, Schriften kopieren, Bücher ordnen und dergleichen

mehr. Kinder müssen immer beschäftigt, immer angeregt, in allem

Geringsten, nicht verletzend und ungeduldig aber fördernd getadelt

werden, nichts Unvollkommenes, so gering es auch sei, darf man ungerügt

hingehen lassen und darum müssen sie immer sich unter Aufsicht wissen.

Schon beim ersten Erwachen der Intelligenz und bei den ersten Worten,

hat man auf richtige Aussprache und richtigen Gebrauch eines jeden

Wortes zu dringen, nicht ein einziges Mal darf man ungerügt hingehen

lassen, daß sie l für r sagen, Wörter falsch anwenden, Satzverbindungen

verfehlen, es genügt, das Richtige statt des Verkehrten zu setzen

und man braucht sich dabei nicht lange aufzuhalten. Welche Summe von

Erziehungstätigkeit kann eine solche Kinderpflegerin leisten! Für ihre

Ausbildung werden besondere Unterrichtsanstalten eingerichtet werden

und man wird für eine Gemeinde von 1000 Köpfen etwa 20-25 solche

Pflegerinnen bestellen müssen. Dieser scheinbar große Arbeitsaufwand

wird leicht hereingebracht durch unermeßliche Arbeitsersparnis anderer

Art, die der Kollektivismus ermöglicht.

Den Pädagogen und den Lehrern wird die Überwachung und oberste Leitung

des Erziehungsdienstes obliegen. Hier will ich bemerken, daß ich

das erziehungsbedürftige Alter bis zum vollendeten 18. Lebensjahre

ausgedehnt wissen möchte. So lange soll auch das unselbständige Alter

dauern. Es ist die Frage, ob der Entgang der Arbeit zu ertragen wäre,

der dadurch entsteht, daß der Volksunterricht erst mit diesem Alter

eingestellt wird, da bei uns die Masse der Jugend mit 14 Jahren, ja

unter den Bauern in Österreich mit 12 Jahren vom Unterricht befreit

und zur Arbeit herangezogen wird. Allein die Organisation der Arbeit

dürfte eine solche Ausdehnung des Volksunterrichts möglich machen.

Mehr möchte ich aber nicht vorzuschlagen wagen. Daß die jungen Leute

vom vollendeten 18. Lebensjahre an aber ganz selbständig sein sollen,

kann für kollektivistische Staaten wohl empfohlen werden. Denn

geschäftskundig braucht der Kollektivbürger nicht zu sein und da er vom

19. Lebensjahre ganz zur Arbeit herangezogen wird, die Arbeit aber die

einzige Steuer ist, die der Kollektivbürger zu entrichten hat, so soll

er auch von diesem Alter an stimmfähig und der Erziehungsgewalt nicht

mehr unterworfen sein.

Wenn in den folgenden Zeilen die Erziehung im Kollektivstaat besonders

eingehend behandelt wird, so veranlassen mich dazu verschiedene

Rücksichten. Zunächst muß die Erziehung der Gesellschaftsordnung

angepaßt werden und man wird in meiner Darstellung finden, daß überall

darauf Rücksicht genommen wird, die Jugend in diesem Sinne zu erziehen.

Dann gewinnt der Staat durch den Kollektivismus so unermeßliche

Mittel, daß ihm viel höhere Erziehungsaufgaben gestellt werden

können, als heute dem Einzelnen, wobei gleichfalls jene Vorzüge in der

Erziehung zutage treten, die die Großproduktion für die Sachproduktion

gewährt. Endlich wird man überall fühlen, welche Erleichterung einer

vernünftigen Erziehung und selbst dem Unterrichte die Unterdrückung der

Großstädte bietet.

c) Die physische Erziehung.

Diese fällt zumeist mit der Versorgung zusammen, die der Staat zu

leisten und wobei er sich nach den durch den Sanitätsdienst gemachten

Erfahrungen zu richten hat.

In unserer Gesellschaftsordnung erleiden viele Hunderttausende

von Kindern einen dauernden Schaden durch die Unvernunft, die

Unwissenheit und auch durch die Armut der Eltern. In einem Bezirke

Niederösterreichs bemerkte der Arzt, der sich dort niederließ, daß

die meisten Kinder der Bauern rachitisch waren. Er gab die Schuld nur

der unzweckmäßigen Nahrung. Man entwöhnt die Kinder zu früh der reinen

Milchnahrung und füttert sie mit einem Mehlbrei, der der Ansicht des

Arztes zufolge diese schädliche Wirkung hervorbrachte. In Steiermark

richten die Bauern ihre Kinder mit einem Mohnköpfeabsud, den sie

ihnen verabreichen, um sie einzuschläfern, oder durch Anstopfen mit

Sterz zu Grunde, ohne daß sie jemand über das Verderbliche ihrer

Einschläferungspraxis oder Ernährungsmethode aufklärte. Dort soll es

dahin kommen, daß die Kinder auf diese Weise geradezu verblödet werden.

Bis in die neueste Zeit kümmerte sich niemand darum und man ließ dem

Übel freien Lauf. Daß auch aus verbrecherischer Absicht gleiches Unheil

herbeigeführt wird, daß selbst in den gebildeten Klassen den Kindern

im frühesten Alter Bier und Wein gereicht wird, der Vater seinen

3-jährigen Sohn zum Frühschoppen mitnimmt und sich nicht wenig darauf zu

Gute tut, daß der kleine Kerl trinkt wie ein Bürstenbinder, ist ebenso

außer Zweifel, wie daß oft der leichtsinnige Vater das vertrinkt, was

er zum Unterhalt von Frau und Kind nötig hätte. Dagegen leistet der

Kollektivismus unbedingten Schutz. Erst in Zukunft wird übrigens die

medizinische Wissenschaft die Gesetze einer richtigen Ernährung der

Kinder genauer erkennen und darauf hinarbeiten, daß die Mütter wieder

den Kindern die Brust reichen können, wie es die Natur fordert, und

daß andererseits alles aus der Ernährung ausgeschieden wird, was im

Geringsten von schädlichen Folgen sein kann, Alles gereicht, was die

Jugend braucht, und daß jene genaue Regelmäßigkeit in der Ernährung

beobachtet wird, die am heilsamsten ist und eine richtige Verwertung

der Nahrung sichert. Wie jede zu geringe Ernährung, so ist auch die

Überfütterung verderblich und die Ärzte behaupten in neuerer Zeit

sogar, daß die Rindsuppe den Kindern schädlich sei, die man bisher

nicht früh genug reichen zu können glaubte.

Nur der Kollektivismus ermöglicht es, =allgemeine Erfahrungen zu

machen und selbe allgemein auszunützen=. Was man in der heutigen

Gesellschaftsordnung nicht in zwanzig Jahren allgemein durchsetzen

könnte, kann der Kollektivstaat in kürzester Frist einführen. Freilich

soll man mit Neuerungen auch nicht voreilig sein, und solange etwas

zweifelhaft ist, wird man die Zustimmung der Eltern, auf die der

Arzt übrigens belehrend einwirken wird, nicht umgehen dürfen. Die

Zukunft wird aber auch erst eine Aufklärung darüber bieten, ob nicht

bloß Alkohol, sondern auch Kaffee, Tee, vielleicht sogar bis zu einem

gewissen Grade Fleischnahrung zu vermeiden ist, ganz gewiß aber wird

man auf Unterdrückung des Tabakgenusses bedacht sein, der nur schädlich

wirken kann und überdies einen sehr großen Aufwand verursacht. Man

kann für ein Land wie Österreich-Ungarn die Ersparung von mehr als

der Arbeit von 200,000 Menschen durch den Wegfall des Tabakgenusses

erwarten, wenn man auch das in Rechnung bringt, was zum Ankauf von

Tabak ins Ausland geht und noch ungerechnet die mit dem Tabakgenusse

verbundenen Nebenauslagen für Zündhölzchen, Pfeifen, Zigarrenspitzen,

Zigarrentaschen und dergleichen. Auch hier wird der Kollektivstaat

bei den Kindern den Anfang machen und wenig Wert darauf legen, die

Erwachsenen von üblen Gewohnheiten zu heilen.

Ebenso wie in der Nahrung, wird der Staat auch in der Versorgung

mit Kleidung, Wohnung, Wärme, Luft, gutem Trinkwasser, in der

Versorgung mit Bädern und sonstigen Reinigungsmitteln der Jugend das

Vollkommenste bieten und erziehlich dahin wirken, daß den Kindern

auch alles angewöhnt wird, was sie zu ihrem eignen Nutzen sich

angewöhnen sollen. Was die Zahnpflege anbelangt, ist an anderem Ort

schon das Erforderliche bemerkt, VII, 2, _Alinea_: »Als Hilfsorgane«.

Zur physischen Erziehung gehört auch die Gewöhnung an frische Luft,

ausreichende Bewegung im Freien, ausdauernde Bewegung auf Spaziergängen

und Fußreisen, Höhenbesteigung, Schlittschuhlaufen, Bewegungsspiele,

Turnen, Schwimmen, vielleicht auch Reiten, und auch darüber wird an

anderem Ort mehreres zu sagen sein. Der Staat wird auch darauf dringen,

daß die Jugend innerhalb vernünftiger Grenzen abgehärtet werde, und

die Grenzen wird die Erfahrung ziehen lehren, nachdem es sich nur darum

handelt, gegen solche Gefahren zu stählen, die man nach dem jeweiligen

Stande der Kultur zu bestehen haben mag.

Was die Kleidung der Kinder anbelangt, so soll sie die

Bewegungsfreiheit und die Ventilation nicht hemmen, den Hals im

Winter und Sommer frei lassen, jederzeit rein gehalten werden, den

ästhetischen Sinn zufrieden stellen, ohne die Eitelkeit und Putzsucht

zu entwickeln, die Mädchen sollen vom Mieder befreit und demonstriert

werden, daß schöne und gesunde Menschen keinen Kleiderluxus zu treiben

nötig haben. Die Wohn- und Schulräume müssen ausreichend ventiliert

sein und niemals überheizt werden, und der leichteren Aufsicht und

des geselligen Zusammenlebens wegen soll die Jugend einige größere

Versammlungsräume zur Verfügung haben. Ob Kinder der älteren Jahrgänge,

etwa über das zehnte Jahr hinaus, bei den Eltern wohnen sollen und

ihnen nicht vielleicht gemeinsame Schlafräume anzuweisen wären,

welche eine scharfe Überwachung durch das Erziehungspersonal möglich

machen, sei der Erwägung empfohlen. Man hat schon bei der Anlage der

Wohnansiedlungen darauf Rücksicht zu nehmen.

Daß auch für Kinder im ersten Lebensalter und bis zur erlangten

Sicherheit im Gehen für einen Teil des Tages gemeinsame Kinderstuben

einzurichten, wenngleich auch sie regelmäßig mehrere Stunden ins Freie

zu fahren sind, daß also das Beispiel der Krippen und für später auch

die Spielschule allgemein nachzuahmen sein wird, ist gewiß. Solange die

Mütter ihre Kinder säugen, werden sie unter Aufsicht einer Vorsteherin

in diesen Räumen den Dienst haben, was sie nicht hindern wird, nebenbei

weibliche Handarbeiten und allerlei Wäscheausbesserungsarbeiten

zu besorgen, also produktive Arbeit zu leisten. So wird der

Jugend durch den Staat gesichert werden, was ihr in der heutigen

Gesellschaftsordnung beinahe immer fehlt.

d) Intellektuelle Erziehung.

Dem Staate obliegt auch die Überwachung und teilweise direkte Leitung

einer intellektuellen Erziehung. Sobald Kinder anfangen Aufmerksamkeit

zu zeigen, ist alles zu tun, um dieser Aufmerksamkeit entgegenzukommen

und so den Geist zu entwickeln. Es ist eine merkwürdige Tatsache, daß

das Kind viel hilfloser und geistig untätiger auf die Welt kommt,

als das Tier. Das Kalb ist, kaum zur Welt gekommen, auf den Beinen

und geht der Mutterkuh zu, es wendet den Kopf nach jedem Besucher

und zeigt dieselbe Aufmerksamkeit wie ein erwachsenes Rind. Es kommt

fertiger auf die Welt als das Menschenkind, das kaum in einem Alter

von vier Monaten das neugeborene Kalb in geistiger Beziehung einholt.

So fordert die Natur von der Mutter eine viel größere Sorgfalt für

das Kind, als das junge Tier von den Eltern beansprucht. Daß es von

sehr verderblichen Folgen sein muß, wenn die Kinder von den Eltern

der Arbeit und des Erwerbes wegen in der Wohnung allein gelassen

werden müssen und oft den ganzen Tag über jene Anregungen entbehren,

welche wir unseren Kindern bieten, ist leicht einzusehen. Was an

der Entwicklung des Seelenlebens und an Anregung im ersten Jahre und

besonders in den Jahren der Entwicklung der Sprache versäumt wird, ist

nie wieder gut zu machen. Arzt und Pädagoge haben die Eltern und das

Erziehungspersonal zu belehren und zu überwachen. Daß man darin auch

zu viel und Unnötiges tun kann, daß man Kinder auch nicht aufregen,

nervös machen, erschrecken, sie nicht zu früh ins helle Tageslicht

schauen lassen darf, in der allerersten Zeit für genügenden Schlaf

zu sorgen hat, daß man ihnen später keine Schauergeschichten oder

Gespenstermärchen erzählen, insbesondere nichts Übernatürliches oder

Abergläubisches in die jugendliche Seele impfen darf, ist gewiß, und

eine Kinderseele, welche nur irgend etwas Törichtes gläubig aufgenommen

hat, ist intellektuell für immer verdorben. Ebenso ist auch die

Heranbildung von Wunderkindern nichts weniger als rationell. =Das

Erziehungsziel muß sein, die heranwachsenden jungen Leute beiderlei

Geschlechts zur größten Tüchtigkeit in jenem Berufe heranzubilden, wozu

jeder die größte Befähigung hat und in jedem die mannigfaltigste und

stärkste Genußfähigkeit besonders auf jenen Gebieten zu entwickeln,

auf welchen die Genüsse am meisten vom materiellen Aufwande unabhängig

sind. Die Berufsausbildung soll den Menschen in den Stand setzen,

der menschlichen Gesellschaft das Beste, was er vermag, zu geben,

die Entwicklung der Genußfähigkeit soll ihn in den Stand setzen,

für das Gegebene reichlich und von allen Seiten zu empfangen. Die

Mannigfaltigkeit der Gabe, zu genießen, macht jeden seinen Mitmenschen

tributär, sie interessiert ihn an dem, was die Gesellschaft auch den

anderen bietet.=

e) Der Unterricht im vorschulpflichtigen Alter.

Daß man dem Unterricht nicht allzusehr vorgreifen soll, ist wohl kaum

zu bezweifeln. Aber trotzdem wird es sich empfehlen, wenn Kindern

frühzeitig ein genügender Wortschatz beigebracht, sie im richtigen

Aussprechen und Gebrauche der Worte, später der Satzfügungen, nicht

theoretisch, wohl aber praktisch unterwiesen und zu einer gewählten

und artigen Sprache und einem auch den Gebildetsten angemessenen

Dialekte, einer reinen, der Schriftsprache entsprechenden Redeweise

angehalten werden. Es hat gar keinen Sinn, daß die Kinder der Bauern

und Arbeiter sich in der Sprache von den Kindern der sogenannten

höheren Stände unterscheiden, und man findet in manchen Teilen von

Norddeutschland Bauernkinder, die ein ganz tadelloses, reines Deutsch

ohne verdorbenen oder landschaftlichen Dialekt sprechen. Man kann darum

doch in der Schule und neben dem reinen Schriftdeutsch, besonders für

heimische Poesie, einen Dialekt auch einüben, und der schwäbische und

der steierische Dialekt eignen sich vortrefflich zur Lokalfärbung

poetischer Produkte. Aber die reinste Schriftsprache kann und soll

jedem Kinde beigebracht werden, so schwer es auch auf dem Lande mit

der Familienerziehung vereinbart werden kann. Bei Aufstellung eines

pädagogischen Stabes, wie er auch sonst aus erziehlichen Gründen

unentbehrlich ist, ist das gewiß erreichbar. Ist sich das Kind bewußt,

daß es den Dialekt nur =neben= der reinen Schriftsprache -- wobei nur

die allerschönste Aussprache zu dulden ist -- sprechen dürfe, so wird

es letztere nie verlernen und in Schule und Gesellschaft ungezwungen

und ganz natürlich gebrauchen. Dazu ist Übung und ein streng richtiges

Vorlesen von Jugendschriften notwendig.

Auch logische Schnitzer darf man Kindern nie hingehen lassen.

Dreijährige Kinder sind in der Handhabung der Logik oft sicherer und

schlagfertiger als große Leute, welche sich oft erst auf eine logische

Formel besinnen müssen.

Früh müssen Kinder auf die mehrfache Bedeutung der Wörter, auf

Synonyme und auf die Bildersprache aufmerksam gemacht werden, ohne daß

ein methodischer Unterricht erlaubt wäre. Es ist ihnen ein Reichtum

von Wörtern und Bezeichnungen, von Pflanzen- und Tiernamen in jenem

frühen Alter zuzuführen, wo der Geist rasch erfaßt und behält. Kinder

müssen viel reden hören und viel zu sprechen veranlaßt werden, es

ist fehlerhaft, ihnen immer in die Rede zu fallen, sie zum Schweigen

anzuhalten und zu entmutigen.

f) Der Elementarunterricht, in Österreich der Unterricht in einer

zweiten Sprache des Reiches.

Der Elementarunterricht soll mit dem vollendeten sechsten Lebensjahre

beginnen und bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre dauern. Er

umfaßt die gründliche Kenntnis der Muttersprache, und in Österreich

vielleicht auch einer zweiten Sprache in Wort und Schrift, mit

Inbegriff einer tadellosen Rechtschreibung und der Gewandtheit im

Ausdruck und Stil, die Grundzüge der Vaterlandskunde, Geographie,

Erdkunde und Geschichte, der exakten Wissenschaften, Naturkunde,

Chemie und Physik in allen Verzweigungen. Religion wird nur einen

geringen Platz im Lehrplane einnehmen. So wohl auch Ethik, welche

nicht theoretisch zu lehren, sondern praktisch anzuerziehen ist

und welche bereits in Fleisch und Blut übergegangen sein muß, ehe

der Unterricht erteilt werden könnte. Es ist ja dasselbe mit der

Logik. Dagegen soll in den höheren Jahrgängen etwas über Philosophie

und Geisteswissenschaften, dann Volkswirtschaft, den Mädchen

über Physiologie, Hygiene und das Geschlechtsleben des Weibes

beigebracht werden. Zeichnen, Modellieren und Gesang werden nicht

zu vernachlässigen sein. Sehr wichtig ist es, alle Schulen mit

Lehrmitteln auszustatten. Beim Unterricht in der Muttersprache und

dem schriftlichen Aufsatz und bei anderen schriftlichen Schulaufgaben

soll, wie oben erwähnt, auch eine Verwendung der begabteren Schüler

der nächsthöheren Klasse zur Korrepetition und zur ersten Durchsicht

der Hefte stattfinden, teils um diese selbst zu fördern, teils um den

Lehrern die Aufgabe zu erleichtern. Diese werden, wie schon erwähnt,

schon deshalb weniger belastet sein, weil ein Jahrgang der Volksschule

kaum jemals mehr als 25 Schüler zählen wird.

Inwiefern es wünschenswert sein mag, in den Schulen vom 10. Jahre

aufwärts die Geschlechter zu trennen, wird die Erfahrung lehren. In

diesem Falle wird es sich mehr empfehlen, einerseits die Mädchen,

andererseits die Knaben zum Unterrichte in die Nachbargemeinden wandern

zu lassen, als Doppelschulen in jeder Gemeinde zu errichten. Diese

Wanderungen sind in sehr gebirgigen Gegenden heute mit nicht geringen

Übelständen verbunden, wo die Gemeinden sehr zerstreut sind und die

Schulkinder von entfernten Gehöften in die Schule wandern müssen, oft

auf gefährlichen Wegen. Im Zukunftsstaat handelt es sich aber nur um

die Wanderung halber Klassen unter Aufsicht und auf vortrefflichen,

gefahrlosen Wegen. Es ist auch das ein Teil der dem Kollektivstaate

obliegenden Fürsorge, daß er dort, wo es notwendig ist, auf Kosten

des ganzen Volkes Abhilfe gegen lokale Übelstände trifft. Verhält er

also die Schuljugend zu solchen Wanderungen an gefährlichen Orten,

so wird er sichere und gangbare Wege herstellen, die in der heutigen

Gesellschaftsordnung manche Gemeinde nicht herzustellen vermag, weil

sie zu arm ist, und wohl auch deshalb, weil es sich dabei zumeist nur

um das Interesse einer einzelnen Familie handelt. Der Kollektivstaat

hilft ebenso der Armut einer Gemeinde, wie der Armut des Einzelnen ab.

Was das Bewohnen einzelner Gehöfte anbelangt, so ist davon in V, 2,

_Alinea_: »Die Fürsorge für«, die Rede. Wo solche vorkommen, werden

in selben Familien, welchen schulpflichtige Kinder angehören, nicht

wohnen, weil das unzweckmäßig wäre und keine Familie durch Eigentum

an die Scholle gebunden ist. Es gibt in jeder Gemeinde Unverheiratete

und Kinderlose genug, um solche Gehöfte mit Bewohnern zu besetzen,

welche sich leichter, vielleicht auch gerne von der großen Gemeinde,

zum mindesten zeitweilig, trennen oder etwa strafweise dazu verhalten

werden.

Was nun den Personalstand der Volksschulen anbelangt, so scheint es,

daß die vier ersten Klassen dem Unterrichte von Frauen und Mädchen

anvertraut werden könnten, die dem Erziehungspersonale angehören.

Die acht oberen Klassen wären mit Lehrern und Lehrerinnen, einen für

jede Klasse gerechnet, zu besetzen, welche die Ausbildung unserer

Mittelschulprofessoren für bestimmte Fächer besäßen. Einer von ihnen

würde als Pädagoge die Oberleitung haben und das ganze Erziehungs- und

Bildungswesen einer Gemeinde leiten. Er müßte jedem, der sich selbst

weiterbilden oder seinen Kindern durch eigene Bemühung eine höhere

Bildung vermitteln will, mit Rat und Tat beistehen können, und er würde

dafür zu sorgen haben, denjenigen Bedürfnissen zu genügen, welche aus

einer besonderen geistigen Richtung einer Gemeinde entspringen. Denn

daß sich solche Richtungen herausbilden werden, ist mit Gewißheit

anzunehmen, weil der Kollektivismus die Gelegenheit dazu bietet,

Teilnehmer bestimmter Spezialrichtungen in besonderen Gemeinden zu

vereinigen. So Anhänger eines bestimmten Sportes, einer bestimmten

Richtung der naturwissenschaftlichen oder historischen Forschung, einer

bestimmten Kunst. Denken wir nur an Orchestermusik.

Wir sehen hier, daß ein so geartetes Volksschulwesen für einen Staat

mit 45,000 Gemeinden 180,000 Lehrerinnen geringerer Ausbildung, die

dem Erziehungspersonal angehören, und 360,000 Lehrer oder Lehrerinnen

mit Hochschulbildung erfordert. Dem Lehrpersonal, das auch an der

wissenschaftlichen Erforschung pädagogisch wichtiger Tatsachen und

an der Schulstatistik teilzunehmen, vielleicht dem Verwaltungsbeamten

Hilfsarbeiten zu leisten hat, sich immer auf der Höhe der Wissenschaft

halten und sich auch an der allgemeinen Fortbildung der ganzen

Bevölkerung beteiligen muß, sind alle wünschenswerten Fachorgane und

neuen wissenschaftlichen Werke vom Staate beizustellen.

Die Eigenart Österreichs scheint es zu bedingen, daß in diesem Lande

die lebenden Sprachen mehr gepflegt werden als anderwärts und dieser

Staat kann gerade dadurch auf die höchste Stufe der Kultur gehoben

werden. Österreich braucht die Doppelsprachigkeit und liefert den

Beweis, daß es kaum eine nennenswerte Belastung der geistigen Kräfte

ist, wenn auch den Massen die Erlernung zweier lebender Sprachen

auferlegt wird. In Österreich sind Arbeiter, Dienstleute, selbst

Bauern, die zwei österreichische Idiome gut sprechen, gar nichts

seltenes und sie zählen nach Hunderttausenden, vielleicht nach

Millionen. Da sie diese Sprachenkenntnis erwerben, ohne vom Staate

die geringste Unterstützung zu genießen, so muß man annehmen, daß ein

darauf eingerichteter Volksschulunterricht die Doppelsprachigkeit zu

einer allgemein verbreiteten Eigentümlichkeit machen könnte. Daraus

würde sich ohne Zweifel eine nationale Eigentümlichkeit entwickeln,

die ganz eminent kulturförderlich sein und die Intelligenz wesentlich

erhöhen müßte. In diesem Falle würde man es durchzusetzen trachten,

daß jeder Nichtdeutsche als zweite Sprache die deutsche erlernt,

und umgekehrt jeder Deutsche eine der anderen Sprachen des Reiches

sich zu eigen macht. Der Friede im Lande scheint das zu bedingen und

inwieferne dadurch die Intelligenz erhöht würde, müßte die Erfahrung

lehren. Um das zu erreichen, müßten sich die Eltern entschließen,

ihre Kinder in bestimmten Altersepochen aus dem Hause zu entlassen und

einer entfernten Gemeinde und in dieser bestimmten Personen zur Pflege

und Erziehung zu überlassen. Das wäre übrigens an sich vielleicht ein

Vorteil für die Erziehung, wenn eine besonders gute Wahl getroffen

wird. Das System, welches in Österreich gerade von der bäuerlichen

Bevölkerung früher ziemlich begünstigt wurde, nennt man dort den

»Wechsel«, weil es meistens durch Kindertausch zwischen zwei Familien

in Ausführung gebracht wurde. In neuerer Zeit soll es weniger Anwendung

finden, weil die Regierungen es nicht begünstigt haben und die

nationalen Heißsporne es zu unterdrücken suchen.

Hier verweise ich übrigens auch auf VII, 2, _Alinea_: »Was nun die

Ehebewilligung usw.«

g) Fachschulen niederer Ordnung und für fremde Sprachen.

Außer den Elementarschulen und den Hochschulen, in welch' letztere die

vorzüglichsten Schüler der Elementarschulen entweder unmittelbar oder

nach Absolvierung einer Vorbereitungsschule übertreten können, braucht

man Fachschulen der verschiedensten Art, welche auf Bezirksorte und

Kreisstädte zu verteilen wären. Es würden dort die tüchtigsten Arbeiter

in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gewerben für leitende

Stellen ausgebildet werden, abgesehen davon, daß ihnen vielleicht auch

Gelegenheit zu Informationsreisen im Auslande geboten würde. Weitere

Fachschulen werden für Musik, bildende Künste, Dichtkunst und das

Schauspiel errichtet und ebenso für auswärtige Sprachen.

h) Andere Anstalten der Volkserziehung.

Der Jugenderziehung wird nicht nur das Erziehungspersonal und der

Elementarunterricht zu widmen sein, sondern es wird auch an anderen

Anstalten, die zur Entwickelung von körperlichen und geistigen Anlagen

dienen, nicht fehlen dürfen.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 93 / 152 题