7. Tagesblätter der Verwaltung.

Wenn auch das Zeitungswesen, soweit es den Vereinszwecken, der

Unterhaltung, der Kunst und Wissenschaft zu dienen hat, an einem

anderen Orte zu behandeln ist, so muß doch hier noch das Zeitungswesen

besprochen werden, insofern es der Verwaltung, der Statistik und

der Erörterung der öffentlichen Angelegenheiten zu dienen hat, weil

das zum Verständnisse des Verwaltungsapparates erforderlich ist. In

seiner Gesamtheit zerfällt das Zeitungswesen a) in die periodischen

Veröffentlichungen der Staatsverwaltung, die öffentliche Erörterung

der Gesetzesvorlagen und Wahlvorschläge und in die statistischen

Publikationen, welcher Teil des Zeitungswesens hier besprochen wird,

und b) in die der Vereinspublikationen, der schönen Literatur, der

Kunst und Wissenschaft gewidmeten Zeitungsorgane, die in VIII, 4, a, b,

und c, behandelt werden.

Die Tagesblätter der Verwaltung zerfallen in die Bezirks-, Kreis-

und Provinzialblätter und das Reichsblatt. Sie erscheinen täglich und

enthalten -- wenn es ökonomisch ausführbar ist -- tägliche, monatliche

und jährliche statistische Ausweise, worüber im folgenden Abschnitte

VIII, das Nähere enthalten ist. Man würde insbesondere von den

statistischen Ausweisen auf diese Art nicht nur die Reichssummarien,

sondern auch die Provinzial-, Kreis- und Bezirkssummarien, welch

letztere sich aus den statistischen Ausweisen der Urgemeinden aufbauen,

veröffentlichen und die Richtigkeit der Ausweise der Urgemeinden

können nicht nur die Verwaltungsbeamten einerseits der Urgemeinden,

andererseits der Bezirke und alle ihre Hilfsorgane nachprüfen, sondern

auch jeder Bewohner der betreffenden Urgemeinde und jeder Besucher aus

anderen Gemeinden. =Hier werden die offiziellen Blätter nur nebenher

besprochen, Ausführliches ist in= VIII, 4, a, =enthalten=.

Man kann sich gerade von der Ökonomie der Druckindustrie besonders der

Papierproduktion, welche für die Beurteilung, ob die hier erwähnten

Publikationen in dem Maße veröffentlicht werden können, wie ich

verspreche, entscheidend ist, eine ziemlich genaue Vorstellung machen,

da man eine verläßliche Statistik der Papierproduktion besitzt. Man

schätzt den heutigen Verbrauch von Papier in Österreich auf 3-1/2 bis

4 Kilo pro Kopf und Jahr, das macht 10 Gramm pro Kopf und Tag. Demnach

entfallen auf eine Gemeinde von 1000 Köpfen 10 Kilo Papiererzeugnisse

für den Tag, wovon man die Hälfte auf Druckpapier rechnen kann. Doch

ist schon heute der Verbrauch in Nordamerika doppelt so groß wie in

Österreich, man berechnet ihn auf 8 Kilo Papiererzeugnisse für den

Kopf, und es würde sich die Ökonomie der Papierproduktion ebenso,

wie die des Verbrauches im Kollektivstaat günstiger stellen. Was

die Erzeugung anbelangt, so gestattet der Kollektivismus eine viel

vollkommenere und raschere Sammlung aller jener Abfälle, die als Lumpen

zur Papiererzeugung verwendet werden und ebenso die vollständige und

rasche Sammlung der Papierabfälle, wovon heute der größte Teil gänzlich

verwüstet wird. Und was die Ökonomie des Verbrauches anbelangt, so ist

in Betracht zu ziehen, daß eine Unmasse von Packpapier und Enveloppen

in der geschilderten Kollektivwirtschaft dadurch in Ersparung gebracht

würde, daß die Güter nicht an die einzelnen Familien, sondern an die

Urgemeinden geliefert werden. Da man heute auf Papier und dergleichen

im Handel verbrauchte Papierprodukte, allerdings mit Inbegriff

von Tapeten, 15 Vierzigstel der Papierprodukte dem Gewichte nach

rechnet, so wird im Kollektivstaate ein großer Teil davon erspart und

verhältnismäßig mehr Druckpapier erzeugt werden können.

Die Verteilung der erwähnten Tagesblätter würde in der Weise

erfolgen, daß eine =allgemeine= Verlautbarung der Publikationen der

Bezirksblätter nur in den Gemeinden des Bezirkes und der Publikation

der Kreisblätter nur in den Gemeinden des Kreises u. s. f. stattfinden,

eine Verlautbarung, welche wohl nicht mehr voraussetzte, als daß zehn

Exemplare eines solchen Blattes in jeder Urgemeinde der betreffenden

Zirkumskription durch eine Woche öffentlich aufliegen. Doch würde man

in jeder Kreis- und Provinzstadt und in der Reichshauptstadt je ein

oder zwei Exemplare =aller= Bezirks-, Kreis- und Provinzialblätter in

einer bestimmten Bibliothek öffentlich auslegen, damit jene, die sich

darum interessieren, dort alles finden können, was veröffentlicht wird.

Da übrigens neun Zehntel der aufgelegten Exemplare nach einer Woche

wieder in die Papiermühlen wandern, könnten sie vorher noch Vereinen

oder einzelnen Personen zur Einsicht zugemittelt werden, die sich

entweder um die Kontrolle der Staatsverwaltung verdient machen, oder

die wissenschaftliche Zwecke verfolgen und diese Publikationen als

Quellen benützen wollen.

Das Provinz- und Reichsblatt braucht wohl nur in je 5 Exemplaren den

Urgemeinden zugesandt zu werden.

Die genannten amtlichen Blätter würden außer den statistischen

Nachweisen noch andere Verlautbarungen bringen, so neue Verordnungen,

Erledigungen, Besetzungen, Erörterung von Fragen allgemeiner Natur,

dann insbesondere die Bekanntgabe und Erörterung von Wahlvorschlägen

und Vorschläge für neue Gesetze. Die Wahlen gingen die Staatsverwaltung

nichts an, aber die Erörterung der Fragen des öffentlichen Wohles

und neuer Gesetzes-Vorschläge sollte zwischen den Verwaltungs- und

den Volksbeamten und eventuell den von ihnen bestellten Redakteuren

polemisch geführt werden, dergestalt, daß Erstere alle Gründe

der Staatsverwaltung für ihre Vorschläge und zwar mit beständiger

Hinweisung auf das allgemein bekannte ungeheure statistische Material

dem Volke mitteilen, und daß die aus dem Volke laut werdenden Stimmen

von der Organisation der Volksbeamten und ihren Redakteuren verwertet

und von ihnen nötigenfalls die Gründe der Staatsverwaltung bekämpft

werden. Das wird bei der hohen Bildung und Urteilsfähigkeit des Volkes

mit viel weniger Worten und viel eindringlicher geschehen können, als

heute in den Parlamenten.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 87 / 152 题