Wenn auch das Zeitungswesen, soweit es den Vereinszwecken, der
Unterhaltung, der Kunst und Wissenschaft zu dienen hat, an einem
anderen Orte zu behandeln ist, so muß doch hier noch das Zeitungswesen
besprochen werden, insofern es der Verwaltung, der Statistik und
der Erörterung der öffentlichen Angelegenheiten zu dienen hat, weil
das zum Verständnisse des Verwaltungsapparates erforderlich ist. In
seiner Gesamtheit zerfällt das Zeitungswesen a) in die periodischen
Veröffentlichungen der Staatsverwaltung, die öffentliche Erörterung
der Gesetzesvorlagen und Wahlvorschläge und in die statistischen
Publikationen, welcher Teil des Zeitungswesens hier besprochen wird,
und b) in die der Vereinspublikationen, der schönen Literatur, der
Kunst und Wissenschaft gewidmeten Zeitungsorgane, die in VIII, 4, a, b,
und c, behandelt werden.
Die Tagesblätter der Verwaltung zerfallen in die Bezirks-, Kreis-
und Provinzialblätter und das Reichsblatt. Sie erscheinen täglich und
enthalten -- wenn es ökonomisch ausführbar ist -- tägliche, monatliche
und jährliche statistische Ausweise, worüber im folgenden Abschnitte
VIII, das Nähere enthalten ist. Man würde insbesondere von den
statistischen Ausweisen auf diese Art nicht nur die Reichssummarien,
sondern auch die Provinzial-, Kreis- und Bezirkssummarien, welch
letztere sich aus den statistischen Ausweisen der Urgemeinden aufbauen,
veröffentlichen und die Richtigkeit der Ausweise der Urgemeinden
können nicht nur die Verwaltungsbeamten einerseits der Urgemeinden,
andererseits der Bezirke und alle ihre Hilfsorgane nachprüfen, sondern
auch jeder Bewohner der betreffenden Urgemeinde und jeder Besucher aus
anderen Gemeinden. =Hier werden die offiziellen Blätter nur nebenher
besprochen, Ausführliches ist in= VIII, 4, a, =enthalten=.
Man kann sich gerade von der Ökonomie der Druckindustrie besonders der
Papierproduktion, welche für die Beurteilung, ob die hier erwähnten
Publikationen in dem Maße veröffentlicht werden können, wie ich
verspreche, entscheidend ist, eine ziemlich genaue Vorstellung machen,
da man eine verläßliche Statistik der Papierproduktion besitzt. Man
schätzt den heutigen Verbrauch von Papier in Österreich auf 3-1/2 bis
4 Kilo pro Kopf und Jahr, das macht 10 Gramm pro Kopf und Tag. Demnach
entfallen auf eine Gemeinde von 1000 Köpfen 10 Kilo Papiererzeugnisse
für den Tag, wovon man die Hälfte auf Druckpapier rechnen kann. Doch
ist schon heute der Verbrauch in Nordamerika doppelt so groß wie in
Österreich, man berechnet ihn auf 8 Kilo Papiererzeugnisse für den
Kopf, und es würde sich die Ökonomie der Papierproduktion ebenso,
wie die des Verbrauches im Kollektivstaat günstiger stellen. Was
die Erzeugung anbelangt, so gestattet der Kollektivismus eine viel
vollkommenere und raschere Sammlung aller jener Abfälle, die als Lumpen
zur Papiererzeugung verwendet werden und ebenso die vollständige und
rasche Sammlung der Papierabfälle, wovon heute der größte Teil gänzlich
verwüstet wird. Und was die Ökonomie des Verbrauches anbelangt, so ist
in Betracht zu ziehen, daß eine Unmasse von Packpapier und Enveloppen
in der geschilderten Kollektivwirtschaft dadurch in Ersparung gebracht
würde, daß die Güter nicht an die einzelnen Familien, sondern an die
Urgemeinden geliefert werden. Da man heute auf Papier und dergleichen
im Handel verbrauchte Papierprodukte, allerdings mit Inbegriff
von Tapeten, 15 Vierzigstel der Papierprodukte dem Gewichte nach
rechnet, so wird im Kollektivstaate ein großer Teil davon erspart und
verhältnismäßig mehr Druckpapier erzeugt werden können.
Die Verteilung der erwähnten Tagesblätter würde in der Weise
erfolgen, daß eine =allgemeine= Verlautbarung der Publikationen der
Bezirksblätter nur in den Gemeinden des Bezirkes und der Publikation
der Kreisblätter nur in den Gemeinden des Kreises u. s. f. stattfinden,
eine Verlautbarung, welche wohl nicht mehr voraussetzte, als daß zehn
Exemplare eines solchen Blattes in jeder Urgemeinde der betreffenden
Zirkumskription durch eine Woche öffentlich aufliegen. Doch würde man
in jeder Kreis- und Provinzstadt und in der Reichshauptstadt je ein
oder zwei Exemplare =aller= Bezirks-, Kreis- und Provinzialblätter in
einer bestimmten Bibliothek öffentlich auslegen, damit jene, die sich
darum interessieren, dort alles finden können, was veröffentlicht wird.
Da übrigens neun Zehntel der aufgelegten Exemplare nach einer Woche
wieder in die Papiermühlen wandern, könnten sie vorher noch Vereinen
oder einzelnen Personen zur Einsicht zugemittelt werden, die sich
entweder um die Kontrolle der Staatsverwaltung verdient machen, oder
die wissenschaftliche Zwecke verfolgen und diese Publikationen als
Quellen benützen wollen.
Das Provinz- und Reichsblatt braucht wohl nur in je 5 Exemplaren den
Urgemeinden zugesandt zu werden.
Die genannten amtlichen Blätter würden außer den statistischen
Nachweisen noch andere Verlautbarungen bringen, so neue Verordnungen,
Erledigungen, Besetzungen, Erörterung von Fragen allgemeiner Natur,
dann insbesondere die Bekanntgabe und Erörterung von Wahlvorschlägen
und Vorschläge für neue Gesetze. Die Wahlen gingen die Staatsverwaltung
nichts an, aber die Erörterung der Fragen des öffentlichen Wohles
und neuer Gesetzes-Vorschläge sollte zwischen den Verwaltungs- und
den Volksbeamten und eventuell den von ihnen bestellten Redakteuren
polemisch geführt werden, dergestalt, daß Erstere alle Gründe
der Staatsverwaltung für ihre Vorschläge und zwar mit beständiger
Hinweisung auf das allgemein bekannte ungeheure statistische Material
dem Volke mitteilen, und daß die aus dem Volke laut werdenden Stimmen
von der Organisation der Volksbeamten und ihren Redakteuren verwertet
und von ihnen nötigenfalls die Gründe der Staatsverwaltung bekämpft
werden. Das wird bei der hohen Bildung und Urteilsfähigkeit des Volkes
mit viel weniger Worten und viel eindringlicher geschehen können, als
heute in den Parlamenten.