8. Die Verrechnung und Statistik.

a) Ihre Aufgabe.

Die Statistik im Sozialstaate dient nicht nur für wissenschaftliche und

Verwaltungszwecke, sondern auch der nicht nur der Staatsverwaltung,

sondern auch =dem gesamten Volke und jedem Einzelnen zustehenden

Kontrolle der Verteilung=, nämlich, ob den Gesetzen gemäß verwaltet

wurde. Sie umfaßt alle Veränderungen, die mit Personen und Sachen

vor sich gehen und zerfällt in eine tägliche, eine wöchentliche,

monatsweise und Jahresstatistik. Welche Veränderungen täglich

zu erheben und zu fixieren sind, wird von den Volksbeschlüssen

abhängen, man kann aber schon jetzt als Grundsatz aufstellen, daß

die Bevölkerungsstatistik, die Statistik über die Arbeitsverteilung

in ihren Hauptgruppen, der Verbrauch gewisser Nahrungsmittel, der

Güterverkehr zwischen Staat, Provinzen, Kreisen, Bezirken und Gemeinden

täglich zu erheben, amtlich zu prüfen und zu veröffentlichen ist.

Im Gegensatze dazu wird die Statistik über das Inventar und die

Wohnungsbauten und über die Wirtschafts- und Industriebauten nur einmal

im Jahre aufzustellen und zu veröffentlichen sein. Doch ist hier

nur von dem Bestand an Wirtschafts-, Industrie- und Wohnbauten und

ihren Bestandteilen selbst, nicht von der Arbeitsverteilung und dem

Güterverkehre für die Zwecke der Bauerhaltung und Bauherstellung die

Rede, welche in kürzeren Intervallen statistisch zu bearbeiten sind.

Wöchentlich oder monatlich mögen Sanitäts- und Schulstatistik u. dergl.

zu veröffentlichen sein.

Bezüglich der Statistik sind die städtischen Quartiere den Urgemeinden

als unterste Einheiten gleichzuhalten. Als Zeitabschnitt für die

Statistik ist die geeignetste Stunde am Tage, z. B. 6 Uhr abends, zu

bestimmen.

b) Die Bevölkerungsstatistik.

Die Bevölkerungsstatistik umfaßt das genaue Alter einer jeden Person

und alle wichtigen persönlichen Verhältnisse und die Verteilung der

Bevölkerung auf die einzelnen Wohnungsansiedelungen. Die Feststellung

des Alters soll womöglich bis auf Minute und Sekunde erfolgen. Insofern

in einzelnen Fällen bei Geburts- und Sterbefällen die erforderliche

Genauigkeit der Zeitangabe untunlich ist, sind Schätzungen vorzunehmen,

welche im Gesetzes- oder Verordnungswege vorzuschreiben sind. Anfang

und Ende eines Menschenlebens am Geburts- und Sterbetage kann in

wenigen Fällen und innerhalb sehr enger Grenzen zweifelhaft sein.

Der Alterszuwachs der in den Gemeinden und Quartieren versorgten

Personen ist aber leicht in Evidenz zu halten, da dem Gesamtalter

dieser Personen nur täglich so viele Lebenstage zuzurechnen sind, als

der Gemeinde oder dem Quartiere Personen angehören. Dagegen wird bei

Geburts- oder Sterbefällen nur die entsprechende Anzahl von Stunden,

Minuten und Sekunden hinzugerechnet. Entdeckte Irrtümer z. B. bei der

Auffindung der Leiche eines Vermißten werden in der Statistik jeweilig

als Zuwachs oder Abfall eingestellt. Diese Genauigkeit der Feststellung

betrifft aber nur die Beschreibung der einzelnen Individuen; für die

zu veröffentlichende Statistik wird weiter unten eine Vereinfachung

vorgeschlagen.

Der Verwaltungsbeamte hat mit dieser Statistik, wenn sie täglich

gemacht wird, nur wenig zu tun, da in der Woche kaum =eine= Veränderung

durch Geburt oder Sterbefall unter tausend Menschen eintritt.

Die Bevölkerungsstatistik hat ferner zum Gegenstande: Berufszuweisung,

Beurlaubung, Domizilsveränderung, Berufsänderung, Abwesenheit von

Gemeindegliedern, Anwesenheit Fremder, Anthropologie, Unterricht,

Erziehungsergebnisse, Arbeitsbefreiung, Arbeitsverteilung, z. B. in

der Landwirtschaft, und nicht alle Teile dieser Statistik erfordern

eine tägliche Veröffentlichung. Es kann auch für gewisse Betriebe,

abgesehen von der allgemeinen Ziffer der täglich darin beschäftigten

Personen eine wöchentliche oder monatliche statistische Feststellung

der Arbeitsverteilung innerhalb des Betriebes stattfinden, um z. B.

im Glasfabriksbetriebe oder in Maschinenfabriken den veränderlichen

Arbeitsaufwand für verschiedene Produkte, oder Bestandteile eines

Produktes zu ermitteln. Demnach können auch für solche Betriebe

Betriebsstatistiken in bestimmten Perioden veröffentlicht werden.

c) Die Güter- und Verkehrsstatistik.

Die Güter- und Verkehrsstatistik hat festzustellen Produktion und

Verbrauch der Güter und wie die Güter örtlich verteilt und welche

Veränderung mit ihrer Verteilung im Laufe des Tages vorgegangen

sind. Das gilt besonders von Gütern, die, wie Fleisch, Eier, Milch,

einem baldigen Verderben ausgesetzt wären, daher rasch verbraucht

werden. Vorrat, Zuwachs und Abfall der Verbrauchsgüter (nicht aber der

Gebrauchsgüter) sind täglich zu ermitteln und die Statistik behördlich

zu prüfen.[16] Dasselbe gilt vom Güterverkehr von einer Gemeinde in die

andere, so von Holz, Cerealien, Leder, Tuch, Werkzeugen, Maschinen,

Mobilien, dann auch von anderen, als den oben bezeichneten Arten von

Lebensmitteln, als Mehl, Gewürzen usw. Da aller Verkehr im Großen

ausgeführt wird, werden die großen Fabriken täglich ganze Wagen-

und Lastzugsladungen an die Bezirksvororte versenden, von wo die

Verteilung an die Urgemeinden erfolgt. Es können aber auch mehrere

an der Bahn gelegene Gemeinden als Ablade- und Lagerstellen bestimmt

werden, wenn dadurch der Verteilungstransport vereinfacht werden kann.

Die Disposition darüber bliebe aber dem Bezirksbeamten vorbehalten

und es würde zunächst die Bezirksgemeinde damit, wie der Kaufmann

sagt, belastet. Ob die Abschreibung in der Gemeinde der absendenden

Fabrik erfolgt am Tage der Versendung oder erst beim Eintreffen in

der Gemeinde, welche empfängt, oder ob eine Belastung und Entlastung

der Transportanstalten für die Dauer der Fahrt zu geschehen hat, ist

eine Frage der Zweckmäßigkeit, worüber die Erfahrung entscheiden

wird. Im allgemeinen wird man Großmagazinage soviel als möglich

vermeiden und alle Vorräte so rasch als möglich in die Verbrauchsorte

abzustoßen suchen. So werden die ganzen Auflagen neuer Werke der

Literatur sofort in die Bibliotheken verteilt. Die Güterstatistik hat

also täglich festzustellen, in welchen Gemeinden oder Quartieren die

Urstoffe, Halbfabrikate und die zum Verbrauche bestimmten Ganzprodukte

sich befinden. Der Vorstand der Gemeinde oder Quartier, das ist der

Verwaltungsbeamte untersten Ranges, hat wieder in Evidenz zu halten,

wer =in der Gemeinde= die Verantwortung für die einzelnen Werte

hat, und auch da wird ein unter Umständen in der Gemeindeverrechnung

festzustellender Verkehr stattfinden, z. B. vom Viehzuchtbetriebe an

die Fleischhauerei, von dieser an die Küchen- oder Hausverwaltung.

Diese nur innerhalb der einzelnen Gemeinden vollzogenen Verschiebungen

werden aber bei Gütern in der Regel nicht veröffentlicht, weil

sie nur zur Orientierung der Gemeindeglieder dienen, welchen alle

Gemeindeausweise zur Einsicht offen stehen müssen und die gedruckten

oder sonst veröffentlichten statistischen Ausweise nur für die

wechselseitige Verrechnung zwischen Gemeinden, Bezirken, Kreisen,

Provinzen und dem Staate bestimmt sind.

[16] Es wird sich zeigen, daß die Güterstatistik ein

vortrefflicher Ersatz der heutigen Geldverrechnung,

angepaßt der Naturalwirtschaft, ist.

Es wird also zu unterscheiden sein, ob die in einer Gemeinde

befindlichen Güter schon definitiv der Gemeindeverwaltung zum eigenen

Verbrauche zugewiesen sind, oder ob sich in der Gemeinde Güter

befinden, welche sie noch dem Bezirke zu verrechnen hat. Im ersteren

Falle sind sie in der Statistik des Bezirkes nicht mehr zu buchen,

sondern es ist darüber nur den Gemeindegliedern Rechnung zu legen, im

anderen Falle sind die Güter so lange gewissermaßen als anvertrautes,

dem Staate zu verrechnendes Vermögen zu führen, bis die Zuweisung für

die Gemeindezwecke erfolgt.

d) Zustandekommen und Einrichtung der Verrechnung und Statistik.

Die nachfolgende Untersuchung soll dartun, daß die Vollständigkeit der

Rechnungslegung auch in der Naturalwirtschaft gesichert werden kann

und wie sie in Absicht auf diesen Zweck eingerichtet werden muß, wie

die Kontrolle nicht nur der unteren Organe durch die höheren Organe

der Staatsverwaltung, sondern auch der Staatsverwaltung durch die

Öffentlichkeit ermöglicht wird und zwar in täglichen Zeitabschnitten,

wo die Güter rasch verzehrt werden, also sich der späteren Feststellung

entziehen würden, und weiteres dartun, daß die dadurch bedingte Arbeit

von der Verwaltung leicht geleistet werden kann.

Dem Verwaltungsbeamten der Gemeinde beziehungsweise des Quartiers

haben die verschiedenen Abteilungsvorstände die für die statistische

Verrechnung erforderlichen Angaben in der vorgeschriebenen

Form schriftlich zu machen und die von allen Produktions- und

Verteilungsstellen einlaufenden und gesammelten Daten hat der Beamte

oder eine von ihm dazu bestimmte Person zur bestimmten Zeit dem

Bezirksbeamten, wo es der raschen Veröffentlichung wegen dringend ist,

durch den Telegraphen oder das Telephon, sonst schriftlich bekannt zu

geben und dieser hat die Hauptsummen der unterstehenden Gemeinden und

Quartiere samt den daraus ermittelten Hauptsummen des Bezirkes auf

dieselbe Art dem Kreisbeamten mitzuteilen, der wieder die Hauptsummen

der Bezirke als Einzelposten und die daraus ermittelten Hauptsummen

des Kreises dem Provinzbeamten zu übermitteln hat, der wieder Kreis-

und Provinzsummarien an die Zentralregierung weitergibt. Die täglich

aufzustellende Gemeinde- und Bezirksstatistik ist dann zunächst vom

Bezirks- und in Stichproben auch vom Kreisbeamten persönlich oder

erforderlichenfalles durch Vertrauenspersonen an Ort und Stelle zu

überprüfen.

Hieraus ergibt sich, daß Überschüsse und Abgänge, die eine Ausgleichung

und Güterbewegung notwendig machen, nicht nur dem Gemeindebeamten,

sondern auch den Bezirks- und Kreisbeamten =täglich= bekannt werden und

daß Provinzialverwaltung und Zentralregierung sich auch über Abgänge

und Überschüsse in Kreisen und Provinzen täglich orientieren, aus den

ihnen zugehenden Bezirksausweisen aber auch die Vorräte bis in jedes

Quartier und in jede Gemeinde verfolgen können. Die Provinz- und die

Zentralverwaltung hat immer eine Detailaufstellung der Verteilung der

Bevölkerung und der Güter vor sich und dem entsprechend verfügt jeder

Verwaltungsbeamte innerhalb seiner Kompetenz die für den nächsten Tag

erforderlichen Veränderungen. Zunächst wird jeder Abgang, den man ja

auf Wochen vorhersehen kann, und zwar tunlichst mit Ausnützung von

Hin- und Rückfracht, aus den Überschüssen im Bezirke gedeckt und der

Kreisbeamte hat nur eine Änderung zu verfügen, wenn die Vorräte im

ganzen Bezirke nicht ausreichen. Allein es kann sich als zweckmäßig

erweisen, daß auch vor Erschöpfung der Gesamtvorräte des Bezirkes ein

Abgang aus einem Nachbarbezirke oder Nachbarkreise gedeckt wird, sei

es, daß der Transport dadurch weniger belastet wird, oder daß andere

Rücksichten dafür sprechen. Darüber haben sich die Verwaltungsbeamten

zu verständigen.

Das Volk ist in der Lage, die Zweckmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der

Verteilungsarbeit aus den veröffentlichten Ausweisen Tag für Tag und

Woche für Woche zu ermitteln und auch festzustellen, ob alle Summen

richtig übertragen und in Hauptsummen zusammengezogen wurden. Das wird

am besten geschehen, wenn sich vorzugsweise die Arbeitsbefreiten,

also die Alten, dieser Arbeit annehmen und sich nach einer zwischen

ihnen angenommenen Ordnung in die Aufgabe teilen, so daß einer die

richtige Aufnahme der Gemeindestatistik in die Bezirksstatistik, ein

anderer die Richtigkeit der Gemeindestatistik, andere die richtige

Summierung im Kreis-, Provinz- und Reichsblatte prüfen, wieder ein

anderer Stichproben über die Richtigkeit in anderen Kreisen und

Provinzen machen wird. Da in einem Staate wie Österreich mindestens

ein und eine halbe Million männlicher und weiblicher Personen zu den

Alten gerechnet werden müssen, ist die Last dieser Kontrolle eine

sehr geringe, wenn man sie vernünftig aufteilt. In VIII, 2, ist auch

von der Schaffung eines Vereins für die Zwecke dieser Kontrolle die

Rede. Es ist aber ganz offenbar, daß, wollte man nach Art unserer

Jahresrechnungen nur jährlich eine Gesamtabrechnung verfassen und

wenigen zur Prüfung übergeben, von einer wirksamen Kontrolle keine Rede

wäre. Diese fortlaufenden Ermittlungen und Veröffentlichungen sind für

die Verwaltung unentbehrlich, für die Wissenschaft von unermeßlichem

Werte und geben dem Volke Gelegenheit, eine Mitkontrolle zu üben.

Die Bevölkerungsstatistik ist wesentlich auch die Grundlage für die

Vervollkommnung der Verteilung. Die Gerechtigkeit der Verteilung, XI,

wird dann am vollkommensten sein, wenn jeder die gleiche Hoffnung

hat, das höchste Alter zu erreichen. Ein Beruf, der eine größere

Sterblichkeit zu tragen hat, als ein anderer, ist zu stark belastet.

Es muß ihm durch Erleichterung der Arbeit oder größeren Aufwand zur

Beseitigung der Schädlichkeiten eine Begünstigung geboten werden. Die

Bevölkerung selbst und der Beamtenkörper werden sich ununterbrochen

die Erfahrungen zu nutze machen, welche sich aus der Verarbeitung des

statistischen Materials ergeben.

Die Bevölkerungs- und Sanitätsstatistik wird insbesondere der

Verwaltung als Wegweiser dienen, wo Gebrechen vorliegen, welche Abhilfe

erfordern. Ein größerer Krankenstand oder größere Sterblichkeit sind

sofort erkennbar und zwar nicht nur für den zunächst verantwortlichen

Beamten, sondern auch für die höheren Organe der Staatsverwaltung,

freilich für die höheren Behörden weniger, weil sie ihre Aufmerksamkeit

zunächst den höheren Summarien zuzuwenden haben, in welchen sich eine

sehr große Sterblichkeit in der einen oder anderen Gemeinde leicht im

Durchschnitt verlieren kann. Man wird übrigens auch den Kreisämtern,

welchen die Verhältnisse aller ihrer Gemeinden bekannt sein müssen,

zur Pflicht machen, gewisse Überschreitungen des mittleren Kranken-

und Todesfallstandes unter Namhaftmachung der betreffenden Gemeinden

der vorgesetzten Behörde besonders anzuzeigen, damit sie ihrer

Aufmerksamkeit nicht entgehen können. Den genauen Sachverhalt entnimmt

dann selbst die Zentralbehörde dem betreffenden Bezirksblatte. So

wird die Aufmerksamkeit der Behörden immer in kürzester Frist dorthin

gelenkt, wo Abhilfe am dringendsten ist.

e) Beispiele der statistischen Tabellen.

Es folgen nun hier einige Beispiele der täglich festzustellenden und

den Bezirks- und Kreisbeamten vorzulegenden, wenn möglich auch täglich

zu veröffentlichenden Statistiken, wobei bemerkt wird, daß für die

Altersangaben der Menschen der Geburtstag als ein ganzer Tag gerechnet,

der Todestag aber =nicht= gerechnet wird.

Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lebensalters in der Gemeinde

werden Ortsabwesende mitgerechnet, aber Fremde nicht gerechnet.

Dafür werden bei Ermittlung des Verpflegstandes wieder die Fremden

mitgerechnet und die Ortsabwesenden nicht gerechnet. Es ist wohl

möglich, daß man bald von dieser allzupeinlichen Genauigkeit Umgang

nehmen wird, wenn das Vertrauen in die staatliche Organisation sich

einmal eingelebt hat, aber so lange man das Bedürfnis fühlt, den

Beamten auf die Finger zu sehen, wird man wissen wollen, wie der

Verpflegstand, welcher auf den Aufwand von Nahrungsmitteln Einfluß hat,

von Tag zu Tag hin und her schwankt. Obwohl es nun dabei nicht bloß auf

die Zahl der Personen ankommen wird, sondern auch auf Alterskategorien,

Geschlecht, Krankenstand und möglicherweise auch auf Rangstufen,

insofern zu den den verdienten Personen einzuräumenden Vorzügen auch

die Anweisung verfeinerter und seltener Speisen und Getränke gehören

wird, so wird man das einer Ausgleichung zwischen Gemeinden und

zwischen Bezirken, vielleicht auch zwischen Kreisen überlassen und nur

in längeren Intervallen etwas darüber veröffentlichen. (Siehe Seite

102.)

Eine vollkommen gleichartige Tabelle stellt den Personenstand der

Mädchen im ersten Lebensjahre für den Bezirk dar. Die erste Kolonne

in _A 1_ gibt die Ordnungszahl der Gemeinde an. Die 2. und 3.

Kolonne bringt die Zahl der Knaben im ersten Lebensjahre und die

Zahl ihrer Lebenstage am Vortage des Rechnungstages. Dabei ist, wie

oben erwähnt, der Geburtstag zwar als voller Tag gerechnet, aber

es wird der Todestag dafür =nicht= gerechnet. Es wird sich das im

Durchschnitte aller Geborenen und Gestorbenen ziemlich ausgleichen.

Für die Veröffentlichung ist diese unbedeutende Ungenauigkeit offenbar

belanglos und sie könnte übrigens auch von Zeit zu Zeit, wenigstens

für das Reichssummarium, durch eine besondere Rektifikationstabelle

ausgeglichen werden. Denn für wissenschaftliche Zwecke und, um alles

so genau als möglich festzustellen, wird es sich empfehlen, Geburts-

und Todeszeit in jedem Falle auf Minute und Sekunde zu notieren. Allein

zuweilen, obwohl in seltenen Fällen, wird das unmöglich sein.

Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19. vom 10. Juli 2001

A 1. Knaben bis einschließlich ein Jahr.

=====================================================================

| Am Vortage | Zuwachs | Abfall | Am Schluß des

Ordnungs-| | | | Verrechnungs-

zahl der | | Tage am | | Tage am | | Tage am | tages

Gemeinde |Zahl| Vortage |Zahl| Vortage |Zahl| Vortage | Zahl | Tage

---------+----+---------+----+---------+----+---------+------+-------

| | | | | | | |

1 | 9 | 1485 | 1 | 0 | -- | -- | 10 | 1495

2 | 10 | 1822 | -- | -- | -- | -- | 10 | 1832

3 | 7 | 1370 | 2 | 403 | -- | -- | 9 | 1782

4 | 8 | 1511 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1519

5 | 9 | 1288 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1297

6 | 11 | 1911 | -- | -- | -- | -- | 11 | 1922

7 | 10 | 1799 | -- | -- | -- | -- | 10 | 1809

8 | 8 | 1489 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1497

9 | 9 | 1255 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1264

10 | 7 | 1304 | 1 | 352 | -- | -- | 8 | 1664

11 | 9 | 1377 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1386

12 | 8 | 1389 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1397

13 | 11 | 1917 | -- | -- | 3 | 755 | 8 | 1170

14 | 10 | 1785 | -- | -- |1-A-| 365 | 9 | 1429

15 | 11 | 1889 | -- | -- |1-B-| 312 | 10 | 1587

16 | 9 | 1412 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1421

17 | 8 | 1203 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1211

18 | 10 | 1706 | -- | -- | -- | -- | 10 | 1716

19 | 9 | 1376 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1385

20 | 9 | 1354 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1363

| | | | | | | |

---------+----+---------+----+---------+----+---------+------+-------

Summa |182 | 30642 | 4 | 755 | 5 | 1432 | 181 |30146

_A_ Der in der Gemeinde 14 in Abfall gebrachte Knabe wurde am

Vortage ein Jahr alt und ist daher am Verrechnungstage in die

Tabelle A 2. übertragen worden.

_B_ Der in der 15. Gemeinde abgeschriebene Knabe wurde in den

Bezirk 8, 7, 20 versetzt.

Eine Frau kann von der Geburt überrascht werden und ein Reisender

kann an einem einsamen Orte sterben; auch im Auslande, wo genaue

Feststellungen überhaupt nicht gemacht werden, kann ein Geburts- oder

Sterbefall von Reichsangehörigen vorkommen. Ist eine Person im Inlande

unbeobachtet gestorben, so wird sich jedenfalls der Tag feststellen

lassen, weil ermittelt werden kann, wo und wann sie zuletzt gesehen

wurde. Werden Geburts- und Sterbefälle erst nach längerer Zeit bekannt,

so wird nach tunlichster Feststellung des genauen Zeitpunktes eine

nachträgliche Richtigstellung der Statistik erfolgen.

Zu bemerken ist, daß in der Gemeinde die Bevölkerungsstatistik nur zur

Zählung der Gemeindeglieder gemacht wird. Stirbt ein Gemeindeglied in

einer fremden Gemeinde, so wird die Verwaltung dieser Gemeinde es der

Heimatsgemeinde telegraphisch melden, damit die Statistik vollständig

sei. Stirbt in der Gemeinde ein Fremder, so erscheint das nicht in

ihrer Bevölkerungsstatistik. Die Zugehörigkeit ist, wie in VI, 3,

gezeigt, niemals zweifelhaft, weil jedermann in seiner bisherigen

Heimatsgemeinde so lange geführt wird, bis die Abschreibung hier und

zugleich die Zuschreibung in der neuen Heimatsgemeinde geschieht. Eine

spezielle Konstatierung der Sterbefälle Fremder kann in besonderen

Ausweisen immerhin auch für die Aufenthaltsgemeinden erfolgen.

In der 4. und 5. Kolonne weist jede Gemeinde den Zuwachs -- hier an

erstjährigen Knaben -- aus und in der obigen Tabelle liegt in der

Gemeinde 1 ein Zuwachs durch Geburt vor. Das am Verrechnungstage

neugeborene Kind wird in der 5. Kolonne nach den oben entwickelten

Grundsätzen für den Vortag mit 0 Tagen angeführt. Es ist ferner aus

diesem Beispiel ersichtlich, daß weiters in der 4. und 5. Kolonne für

die 3. und 10. Gemeinde ein Zuwachs von 3 Knaben, beziehungsweise 2

und 1 Knaben ausgewiesen erscheint, welche aus der Gemeinde 13 stammen

und in jenen Gemeinden bleibend aufgenommen wurden. Die Abschreibungen

kommen in den Kolonnen 6 und 7 nach Zahl und Alter am Vortage vor und

Kolonnen 8 und 9 geben Zahl und Alter sämtlicher Gemeindegenossen

dieses Alters in jeder einzelnen Gemeinde und im ganzen Bezirke am

Schluß des Verrechnungstages an. Da in 9 dem Alter vom Vortage für

jeden Kopf ein Lebenstag zugerechnet ist, weil Kolonne 3 nur die

Alterstage des Vortages angibt, daher so viele Tage, als Kolonne 8 als

Bevölkerungsstand angibt, in Kolonne 9 zugerechnet werden, so erscheint

auch das neugeborene Kind am Schlusse des Verrechnungstages mit einem

Lebenstage angegeben, was dem Grundsatze, der hierfür aufgestellt

wurde, entspricht.

In den Kolonnen 6 und 7 ist in den Gemeinden 14 und 16 noch je ein

Knabe abgeschrieben, wovon ersterer am Vortage 365 Tage zählte, also

-- da es kein Schaltjahr war -- das erste Lebensjahr vollendete.

Deshalb mußte er am Verrechnungstage in die Tabelle der Knaben des

höheren Alters übertragen werden, wie wir im nächstfolgenden Beispiele

sehen werden. Hier ist eine Fußnote der Tabelle angefügt, woraus

dies zu entnehmen ist. Für einen Sachkundigen wäre diese Note nicht

erforderlich, da die Zahl der Alterstage, das Jahr vom 10. Juli

2000 bis 10. Juli 2001 enthält keinen Schalttag, und der Vergleich

der Tabellen _A 1_ und _A 2_ vollkommen klar machen, was die Note

besagt. In der 15. Gemeinde liegt der Fall vor, daß ein erstjähriger

Knabe in Abfall gebracht ist, der in keiner Gemeinde des Bezirkes als

Zuwachs erscheint, daher er entweder gestorben, oder in eine Gemeinde

eines anderen Bezirkes aufgenommen worden wäre, was in einer Fußnote

der Tabelle anzufügen sein wird. Diese Fußnote wird immer notwendig

sein, weil sonst nicht ersichtlich wäre, ob die Abschreibung wegen

Todesfalles oder Auswanderung aus dem Bezirke erfolgte, noch wohin der

Knabe versetzt wurde.

Vergleicht man die Kolonnen 3 und 9, so bemerkt man, daß die Zahl der

Alterstage am Schlusse des Verrechnungstages auch in jenen Gemeinden

größer angegeben ist, in welchen die Zahl der erstjährigen Knaben

gleich geblieben ist. So waren am Vortage in der 2. Gemeinde 10 Knaben

mit 1822 Alterstagen verzeichnet, welche gemäß der in der Kolonne 8

angeführten Gesamtzahl in der 9. Kolonne mit 1832 Alterstagen angegeben

erscheinen. Da nämlich jeder Knabe um einen Tag älter wurde, ist die

Gesamtzahl der Tage um 10 Tage gewachsen und so erscheint auch der in

der 1. Gemeinde Geborene in der 9. Kolonne mit einem Tage angerechnet,

wogegen für einen Gestorbenen ein Zuwachs nicht mehr berechnet würde,

weil er in der 8. Kolonne nicht mehr gezählt erscheint. Abgesehen

von dieser Lebenstagezuschreibung aus der Zahl in Kolonne 8 wird die

Gesamtzahl der Lebenstage durch die Zahl der Lebenstage der in Zuwachs

oder Abfall gekommenen Individuen beeinflußt, die in der in die Kolonne

9 aufgenommene Zahl entweder zugeschrieben oder abgeschrieben werden.

Aus dem Bezirkssummarium unter dem Striche der Tabelle ersieht man die

Bewegung im ganzen Bezirke. Vergleicht man die Zahl der Abgeschriebenen

und der Zugeschriebenen, so muß die sich dabei ergebende Differenz auch

in den Summen der Kolonnen 2 und 8 zum Ausdrucke kommen. Rechnet man

in der Summe der Tage zur Summe der Lebenstage am Vortage die Summe der

Lebenstage der Zugewachsenen und den Tageszuwachs der Alterstage, hier

für den ganzen Bezirk 181 Tage, und rechnet man davon ab die Lebenstage

der Abgeschriebenen, so gelangt man zu den Einzelziffern und zur Summe

der 9. Kolonne und die Übereinstimmung der Additionen in der vertikalen

und horizontalen Summierung ist zugleich eine Probe für die Richtigkeit

der Summen in den einzelnen Gemeinden.

Es ist zwar diese Tabelle nur ein Teil der täglichen Statistik und

das Ganze beträgt etwa das dreißig- oder fünfzigfache, allein wie

gering die =ganze= Arbeit ist, ist ganz evident. Jeder der zwanzig

Verwaltungsbeamten der Gemeinden eines Bezirkes hat nur eine Zeile

dieser Tabelle zu liefern und selbst diese Zeile hat der Sanitätsbeamte

zu bearbeiten, wie die später zu erwähnenden Tabellen der Milchgebarung

von den Vorständen des betreffenden Produktionszweiges einzuliefern

sind. Der Verwaltungsbeamte, der überdies wahrscheinlich die

Hilfe eines Volksbeamten nach V, 1, _Alinea_: »Um aber jeden« zu

beanspruchen hat, hat nur die richtige Berechnung zu prüfen und in

die Bevölkerungstabellen etwa Zu- und Abschreibungen durch Wanderung

einzutragen, weil diese, über welche ja dem Verwaltungsbeamten das

unmittelbare Verfügungsrecht zusteht, nicht in die Kompetenz eines

Fachvorstandes fällt. Nimmt man an, daß genau um 6 Uhr abends die

tägliche Statistik abgeschlossen wird, so muß spätestens 30 Minuten

später jede schriftliche Feststellung der statistischen Daten in den

einzelnen Gemeinden abgeschlossen sein und sie wird dann telegraphisch

oder telephonisch dem Bezirksbeamten bekannt gegeben. Dieser kann die

Richtigkeit der Angaben später prüfen oder prüfen lassen oder sich mit

Stichproben begnügen. Seine weitere Arbeit aber besteht für jetzt nur

darin, daß er für die Summierung der Posten sorgt, die Schlußziffern,

welche in der obigen Tabelle 25 Ziffern umfaßt, überprüft und die

Tabelle zum Drucke vorbereitet. Nun ist aber das Bezirksblatt bis

auf die fehlenden Ziffern schon gesetzt und zwar, es ist nicht nur

der sonstige Inhalt schon gesetzt, vieles vielleicht schon gedruckt,

sondern es sind auch der Kopf und die drei ersten Kolonnen der Tabelle

schon gesetzt und es sind nur die Ziffern der fünf folgenden zu setzen,

daher man sagen kann, daß das Bezirksblatt im Laufe des nächstfolgenden

Vormittags, hier im Laufe des Vormittags des 11. Juli 2001, schon

verschickt werden kann.

Aus den beim Kreisbeamten einlaufenden Bezirksblättern stellt dieser

dann die Kreistabellen zusammen und so wird das Kreisblatt mit den

Kreistabellen für den 10. Juli am 12. Juli vormittags gedruckt und

versendet, das Provinzblatt mit der Provinztabelle für den 10. Juli am

13. Juli vormittags gedruckt und versendet und das Reichsblatt mit den

Reichstabellen für den 10. Juli am 14. Juli vormittags gedruckt und

versendet.[17]

[17] Ich dachte einmal daran, durch telephonische Mitteilung

der Ziffern an den Kreisbeamten und von diesem

telegraphisch an den Provinzbeamten und weiter an die

Zentralbehörde zu ermöglichen, daß auch diese Tabellen für

den 10. schon am 11. gedruckt versendet werden, allein das

würde eine ungeheure Belastung der Telegraphenämter mit

sich bringen und es wäre kein großes Interesse, das dazu

zwänge, denn die Bezirksstatistik ist schon eine alles

umfassende Statistik, welche in den Kreis-, Provinz- und

Reichsblättern nur verarbeitet wird und es ist frühzeitig

genug, wenn deren Tabellen in den folgenden Tagen versandt

werden und darum können sie auf Grund der gedruckten

Bezirkstabellen vom 10. bearbeitet werden.

Es ist nun aber noch der besondere Nachweis zu liefern, daß die

ganze Verrechnungs- und statistische Arbeit in jeder ihrer Stufen

in verhältnismäßig kurzer Zeit hergestellt werden kann, was für

Bezirke, Kreis, Provinz und Reich wegen der Arbeit, welche die

Summierung erfordert, bei dem stetig anschwellenden Material viel

schwieriger ist, als in den Gemeinden, wo keine größeren Summierungen

stattfinden. Müßten nun die Verwaltungsbeamten der Bezirke, Kreise,

der Provinzen und der Zentralstellen die mechanische Rechnungsarbeit

selbst leisten oder hätten sie nur die Unterstützung der ihnen

beigegebenen Volksbeamten, so könnte diese Arbeit allerdings in

wenigen Stunden des nächstfolgenden Vormittags nicht bewältigt werden.

Allein es wurde schon in V, 3, a, _Alinea_: »Die Unterrichtspersonen«,

bemerkt, daß die Schuljugend jeder Gemeinde zu gewissen Arbeiten

herangezogen werden kann und dazu eignen sich besonders die einfachen,

mechanischen Rechnungsarbeiten. Nachdem sich in jeder Urgemeinde und

im Bezirksvororte eine Schule mit einem Schülerstande von je etwa 240

Köpfen, in städtischen Ansiedlungen ist diese Zahl natürlich größer,

befindet, wovon mindestens 200 im Rechnen vollkommen sicher sein

müssen, so ist die erforderliche Rechnungsarbeit in den Bezirks-,

Kreis- und Provinzstädten und in der Reichshauptstadt, die lediglich

in der Laterierung einer stattlichen Anzahl von Ziffernreihen besteht,

durch die Schuljugend leicht zu besorgen. Man teilt sie in 6 oder

7 Serien von 30 oder 25 Schülern, deren jede an einem Wochentage

Dienst hat und verteilt unter sie die aus den Gemeinden einlaufenden

Telegramme und die Exemplare der Blätter, aus welchen die Tabellen

zusammengestellt werden müssen, woraus jeder Schüler zwei oder drei

Tabellen wie die oben aufgeführte zusammenstellt und dann die Summen

zieht, wobei sich dann die Schüler gegenseitig kontrollieren. Wo

sich Differenzen ergeben, sind diese sofort zu beheben und so ist

nun die Arbeit in 20-30 Minuten leicht zu bewältigen. Mit einiger

Gewandtheit ist die Tabelle _A_ in fünf Minuten zu bearbeiten und

durch die Summierung, beziehungsweise Subtraktion der Summe in den

Kolonnen 2-8 und Vergleichung des Ergebnisses mit der Summe in Kolonne

9 die Selbstkontrolle zu besorgen. Davon kann sich der Leser selbst

überzeugen.

Hier ist übrigens der Gebrauch von Rechenmaschinen und anderen

Erleichterungen gar nicht in Betracht gezogen, die bei den Kreis-,

Provinz- und Reichsämtern sicher in Anwendung kommen werden.

Diese Verwendung der Volksschüler bei einer sehr wichtigen, aber

mechanischen Arbeit wäre auch von großem erziehlichem Werte. Man

würde die geistigen Kräfte der jungen Leute kennen lernen, denn die

Schnelligkeit und Sicherheit in der dauernden Bewältigung solcher

mechanischen Arbeiten bildet einen Maßstab zur Feststellung einer

sehr wertvollen Anlage. Der junge Mensch fühlt sich überdies als ein

Glied der Organisation, er lernt früh den Amtseifer kennen, er lernt

den Wert und die Leistungen des Beamtenapparates schätzen, er fühlt,

daß er einen wichtigen Platz ausfüllt, daß er pünktlich am Arbeitsorte

erscheinen muß, und er wird auch nach und nach mit dem Sinne und der

Wichtigkeit dieser Arbeit vertraut. Dabei wird sich sofort der Eifer

zeigen, der durch Arbeiten geweckt wird, die in größerer Gesellschaft

geleistet werden. Der zeitweilige Ausschluß von der Mitarbeit könnte

als Strafe besonders dann verhängt werden, wenn ein Fehler nachträglich

aufgedeckt oder eine Verzögerung der Arbeiten verschuldet wird.

Es ist noch zu bemerken, daß die vorgesetzten Beamten die Angaben

der Verwaltungsbeamten der Urgemeinden und städtischen Quartiere

über die Produktion keineswegs so auf Treu und Glauben hinzunehmen,

sondern sie zum Teile nachträglich zu prüfen haben. Die Urgemeinden

und Quartiere haben nämlich nicht nur statistische Tabellen für die

Veröffentlichung zu liefern, sondern auch Bücher zu führen, welche

genaue und individuelle Angaben über den ganzen Personalstand und auch

über Tiere, Vorräte, Maschinen, Werkzeuge usw. enthalten, wie auch

die Gebarung der Hausverwaltung zum Gegenstande haben. Diese Bücher

enthalten von jedem Menschen genaue Angaben der Geburtszeit und aller

Arten von Veränderungen, die mit ihm vor sich gehen. So werden auch

bei Tieren Abkunft, Unterscheidungsmerkmale, Rasse und Namen, bei Kühen

Belegung, Zeit des Trockenstehens, die Zeit des Kälberns, des Säugens,

ferner die Schwankungen im Gewichtsstande, Milchertrag, Krankheiten

usw. eingetragen, vom Bezirks- und Kreisbeamten gleichförmige Bücher zu

führen und sie über alles, was Gegenstand der Eintragung ist, auf dem

Laufenden zu erhalten sein. Aus diesen Büchern werden die vorgesetzten

Beamten genau, beziehungsweise wenigstens schätzungsweise entnehmen

können, ob die Angaben der statistischen Tabellen, z. B. über den

Milchertrag, richtig sind.

Um aber Irrungen in der Wiedergabe der statistischen Daten zu

verhindern, werden alle nötigen Vorsichten beobachtet werden. Der

Empfänger telegraphischer oder telephonischer Angaben wird sie

zurücktelephonieren, damit ein etwaiger Irrtum berichtigt werde.

Die Selbstkontrolle der statistischen Tabellen -- in Horizontal-

und Vertikalreihen -- wird gleichfalls auf etwaige Irrungen

führen. Außerdem wird man Vorsorge treffen, daß alle Rechnungen

und Ermittelungen schon in den Urgemeinden und Quartieren doppelt

gemacht werden. Auch sind alle bloßen Verschiebungen von Personen oder

Sachen nicht bloß vom übergebenden Teile anzugeben, sondern auch vom

empfangenden Teile zu bestätigen.

Dieser Gegenstand wurde aus dem Grunde so umständlich dargestellt,

weil die Frage von der größten Tragweite ist, ob es möglich ist,

Jedem Einblick in die Verteilung zu gewähren, deren erste Grundlage ja

die Bevölkerungsstatistik und die Statistik der rasch dem Verbrauche

zugeführten Nahrungsmittel ist. Die später folgenden Tabellen über die

Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte und über den Verpflegstand

der einzelnen Gemeinden, welche mit dem Bevölkerungsstande nicht

übereinstimmt, und noch andere Erörterungen werden überzeugend dartun,

daß die Administration eines solchen Staates sehr einfach und unendlich

erfolgreich ist.

Man kann hier auch die Überzeugung schöpfen, daß die Tagesstatistik,

wenn man selbst annimmt, daß sie aus 50 Tabellen gleicher Art besteht,

keinen allzugroßen Raum der in VI, 7, geschilderten Blätter einnehmen

wird, nur etwa 4 große Folioseiten. Die Natur der Sache bringt es mit

sich, daß die äußerste Ökonomie im Raume angestrebt wird.

Außer der oben exemplifizierten Tabelle über die erstjährigen Knaben

werden noch Tabellen aufgestellt werden 2. für die Knaben, welche mehr

als 1 Jahr, aber nicht mehr als 6 Jahre alt sind, ferner 3. für die

Knaben, welche mehr als 6 Jahre, aber nicht mehr als 18 Jahre alt, also

schulpflichtig sind, dann 4. die arbeitspflichtigen Männer, endlich

5. für die von der geregelten Arbeit befreiten Männer. Endlich werden

6. von den arbeitspflichtigen Männern jene ausgewiesen, welche derzeit

vorübergehend von der Arbeit befreit sind, so Kranke und Beurlaubte. Da

jede dieser Tabellen auch für den weiblichen Teil der Bevölkerung zu

machen ist, so gibt das zwölf Tabellen für die Bevölkerungsstatistik

und dazu noch eine oder zwei alle Tabellen zusammenziehende

Gesamttabellen.

Es folgt nun die Tabelle für die Knaben, welche älter als 1 Jahr, aber

nicht älter als 6 Jahre, also noch nicht schulpflichtig sind.

Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19, vom 10. Juli 2001.

A 2. Knaben über 1 Jahr bis einschließlich 6 Jahre.

=====================================================================

Ordnungs-| Vom Vortage | Zuwachs | Abfall |Am Tagesschlusse

zahl der | | Alters-| |Alters-| |Alters-| | Alters-

Gemeinde |Köpfe| tage |Köpfe| tage |Köpfe| tage | Köpfe| tage

---------+-----+--------+-----+-------+-----+-------+------+---------

1 | 65 | 78000 | | | | | 65 | 78065

2 | 66 | 78015 | | |1-A- | 1190 | 65 | 76890

3 | 59 | 77233 |5-B- | 6124 | | | 64 | 83421

4 | 68 | 79001 | | | | | 68 | 79069

5 | 70 | 80236 | | | | | 70 | 80306

6 | 69 | 79012 | | | 2 | 2405 | 67 | 76674

7 | 63 | 77230 | | | | | 63 | 77293

8 | 64 | 76819 | | | | | 64 | 76883

9 | 67 | 77344 | | | | | 67 | 77411

10 | 59 | 72561 | | | | | 59 | 72620

11 | 62 | 77344 | | | | | 62 | 77406

12 | 60 | 72304 | | | | | 60 | 72364

13 | 68 | 79105 | | | | | 68 | 79173

14 | 66 | 78158 |1-C- | 365 | | | 67 | 78590

15 | 67 | 78556 | | | | | 67 | 78623

16 | 69 | 81137 | | | 1 | 1213 | 68 | 79992

17 | 71 | 83115 | | | 2 | 2506 | 69 | 80678

18 | 62 | 77722 | | |2-D- | 1865 | 60 | 75917

19 | 65 | 77204 | | | | | 65 | 77269

20 | 68 | 80123 | | | | | 68 | 80191

---------+-----+--------+-----+-------+-----+-------+------+---------

|1308 |1560219 | 6 | 6489 | 8 | 9179 | 1306 | 1558835

-A- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.

-B- Zugewandert aus den Gemeinden 6, 16 und 17.

-C- Aus der Tabelle A 1. übertragen.

-D- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.

Es erscheint nicht notwendig die Nachweisungen der höheren Altersstufen

und des weiblichen Geschlechtes zu exemplifizieren und es folgen noch

Beispiele der Molkereistatistik und der Verpflegstandsausweise.

So wie die Einwohner dürften auch die wichtigsten Tiere fortlaufend

gezählt werden, besonders Rinder und Pferde, dann aber auch Schweine

und Schafe; es wird aber genügen, wenn der Stand nach Gemeinden,

Bezirken, Kreisen und Provinzen alle Wochen einmal veröffentlicht wird.

Dabei dürfte es sich empfehlen, Jungvieh, Nutztiere und männliche und

weibliche Tiere zu sondern. Es dürfte sich empfehlen auch von Woche

zu Woche das Gewicht der Rinder, Schweine und Schafe festzustellen

und statistisch zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die

Ermittlung und Verlautbarung des Gewichtes der geschlachteten Tiere an

Fleisch, Fett, Blut, Knochen und Fellen.

Es entsteht nun die Frage, ob Bienenstöcke, Geflügel, Gemüse und Obst

nicht aus dem Staatseigentum ausgeschieden und zu Gemeindeeigentum

erklärt werden sollten, weil eine Verrechnung dem Staate gegenüber

eine allzu umständliche Sache wäre. Es könnte das so geschehen,

daß den Gemeinden eine gewisse Menge von Futter, eine gewisse

Anzahl von Arbeitskräften, Bodenflächen und baulichen Anlagen für

diese Produktionszweige zugewiesen würden, wogegen die Gemeinden

die Ergebnisse dieser Produktion nicht zu verrechnen hätten. Es

ist wohl kaum zu bezweifeln, daß die staatliche Kontrolle dieser

Art von Produktion und die Verteilung dieser Produkte durch die

Staatsverwaltung zu umständlich und zeitraubend wäre. Es blieben dann

der Ertrag von Honig, Wachs, Eiern, Fleisch, Geflügel und Federn, an

Gemüsen und Obst den Gemeinden zur freien Verfügung und in diesem

Falle könnte auch entweder den Städten der Betrieb einer eigenen

Geflügelzucht, Gemüse und Obstproduktion in verhältnismäßigem Umfange

ermöglicht, oder den Dorfgemeinden die Lieferung von Eiern, Geflügel,

Gemüse und Obst wie eine Art von Giebigkeit an die Städte auferlegt

werden. Denn der Bedarf an diesen Produkten kann regelmäßig durch

die Gemeinden selbst gedeckt werden und ein Gütertausch scheint

nicht notwendig zu sein.[18] Es würde sich aus dieser Einrichtung

eine Entlastung der staatlichen Verwaltung und Statistik ergeben

ohne die geringste Gefahr für die Gesellschaftsordnung. Doch hätte

der Staat immer das Recht auch solche Produktionen zurückzunehmen

und ausschließlich oder neben den Gemeinden für Staatsrechnung zu

betreiben, so wenn die Obstproduktion im Großen betrieben wird und

nicht bloß zur Versorgung der Gemeinde mit ihrem Bedarf.

[18] Übrigens ist ein solcher Güteraustausch durch Vermittlung

der Staatsverwaltung recht wohl möglich. So könnte eine

Gemeinde oder ein Bezirk des Südens 100 Meterzentner

Feigen an eine Gemeinde oder Bezirk Böhmens liefern

in Tausch gegen 100 Meterzentner Zwetschen. Die

Staatsverwaltung stellt den Transport und besorgt, wenn

nicht Bevollmächtigte aufgestellt werden, Übernahme und

Ablieferung.

Was die Versorgung der Gemeinden mit Kalb-, Schweine- und

Schaffleisch anbelangt, so wird eine Großschlächterei wie für die

Rindviehschlachtung sich für diese Tiere kaum empfehlen. Durch die

Bezirksverwaltung würden den Gemeinden die zu schlachtenden Tiere nach

dem Lebendgewichte und den Verpflegständen zur Schlachtung und zum

Verbrauche des Fleisches zugewiesen und die Gemeinden hätten nur die

Häute und gewisse Knochen, dann die Wolle der Schafe, abzuliefern. Zur

Versorgung der Städte mit dieser Art von Fleisch würde durch Abfuhr

von Kleinvieh oder von Fleisch geschlachteten Kleinviehs an selbe

gesorgt werden. Je nach der Verteilungsart wäre auch die Statistik

einzurichten.

Die tägliche Feststellung der Verteilung des Fleisches des Großviehes

wäre von der größten Wichtigkeit, weil es rasch verbraucht wird und

Art und Gewicht nach längerer Zeit nicht mehr ermittelt werden könnte.

Dasselbe gilt von der Milch und den Milchprodukten und darum soll ein

Beispiel der statistischen Erhebung der Produktion und des Verbrauches

von Milch und Milchprodukten hier vorgeführt werden.

Die Rindviehschlächterei könnte für einen ganzen Bezirk in einer

einzigen Gemeinde betrieben werden. Vor der Schlachtung wäre das

Lebendgewicht der Tiere zu ermitteln. Die Statistik hätte ferner das

Ergebnis jeder einzelnen Schlachtung in Gewichtsmengen von Fleisch,

Fett, Herz, Nieren, Leber, Gehirn, Gedärmen, Blut, Knochen und Haut,

und den gänzlich wertlosen Nebenprodukten darzustellen. Fleischer

behaupten, daß bei vollständiger Ermittelung des Gewichtes aller dieser

Teile Lebendgewicht und Schlachtgewicht sich bis auf eine geringe

Differenz gleichstellen müsse, und diese Differenz erkläre sich nur aus

verspritztem Blute.

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte

im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

=======================================================================

|| | | | |

~Gemeinde~ || ~1~ | ~2~ | ~3~ | ~4~ |

=========================++==========+==========+==========+==========+

| || | | | | | | | |

Milch 1.| Ermolken || 1305| 6| 805|--| 1436| 7| 1509|10|

| || | | | | | | | |

2.| Zu- u. Abf. || + 213| 8| - 70|62| - 714|10| - 705|37|

| || | | | | | | | |

3.| Deren || | | | | | | | |

| Verbr. i. G. || 803|--| 734|38| 721|97| 803|73|

| || | | | | | | | |

4.| Buttererz. || 31|72| -- |--| -- |--| -- |--|

| || | | | | | | | |

5.| Käseerz. || 80|78| -- |--| -- |--| -- |--|

| || | | | | | | | |

6.| Abfall || 603|64| -- |--| -- |--| -- |--|

| || | | | | | | | |

7.| Dessen || | | | | | | | |

| Zu- u. Abf. || - 219|44| + 379|--| + 380|--| + 385|--|

| || | | | | | | | |

Butter 8.| Dessen || | | | | | | | |

| Zu- u. Abf. || - 11|92| + 18|11| + 17|88| + 19|90|

| || | | | | | | | |

9.| Verbrauch || | | | | | | | |

| i. d. Gem. || 19|80| 18|11| 17|88| 19|90|

| || | | | | | | | |

Käse 10.| Vorrat || | | | | | | | |

| am 9. 7. || 15677|--| -- |--| -- |--| -- |--|

| || | | | | | | | |

11.| Summa || | | | | | | | |

| aus 5, 10 || 15757|78| -- |--| -- |--| -- |--|

| || | | | | | | | |

12.| Verpflegs- || | | | | | | | |

| stand || 1100|--| 1006|--| 989|--| 1101|--|

Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

==============================================================

~Ordnungszahl || | | | | |

der Gemeinde~ || ~1~ | ~2~ | ~3~ | ~4~ | ~5~ | ~6~

===================++=======+======+======+======+======+=====

Bevölkerungsstand || 1003 | 999 | 1010 | 1020 | 1005 | 1007

Abwesend || 23 | 19 | 21 | 20 | 25 | 25

Fremd || 120 | 26 | -- | 101 | 72 | 13

Verpflegungsstand || 1100 | 1006 | 989 | 1101 | 1052 | 995

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm

Butter pro Kopf.

Das vorstehende ist die naturalwirtschaftliche Abrechnung über eine

Tagesproduktion und den Verbrauch eines Wertes von 4016

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte

im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

=================================================================+

| | | | | |

~5~ | ~6~ | ~7~ | ~8~ | ~9~ | ~10~ |

=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+

| | | | | | | | | | | |

1307|12| 1601| 3| 703|14| 1632| 5| 1105| 4| 1206| 8|

| | | | | | | | | | | |

+ 2151|69| - 874|68| + 72|85| - 884|53| - 323|94| - 400|16|

| | | | | | | | | | | |

767|96| 726|35| 775|99| 747|52| 781|10| 805|92|

| | | | | | | | | | | |

121| 8| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--|

| | | | | | | | | | | |

308|49| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--|

| | | | | | | | | | | |

2261|28| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--|

| | | | | | | | | | | |

- 1877|--| + 387|--| + 384|--| + 383|--| + 385|--| + 385|--|

| | | | | | | | | | | |

- 102|10| + 17|91| + 19|13| + 18|43| + 19|26| + 19|87|

| | | | | | | | | | | |

18|98| 17|91| 19|13| 18|43| 19|26| 19|87|

| | | | | | | | | | | |

63007|--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--|

| | | | | | | | | | | |

63315|49| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--|

| | | | | | | | | | | |

1052|--| 995|--| 1063|--| 1024|--| 1070|--| 1104|--|

Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

=============================================================+

| | | | | | | | |

~7~ | ~8~ | ~9~ | ~10~ | ~11~ | ~12~ | ~13~ | ~14~ | ~15~ |

=====+======+======+======+======+======+======+======+======+

1011 | 1007 | 1009 | 1001 | 1013 | 1015 | 1004 | 1008 | 1580 |

27 | 25 | 29 | 18 | 24 | 25 | 26 | 23 | 35 |

79 | 42 | 90 | 121 | 87 | 51 | 34 | 30 | 57 |

1063 | 1024 | 1070 | 1104 | 1076 | 1041 | 1012 | 1015 | 1002 |

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm

Butter pro Kopf.

Kronen nach der gegenwärtigen Verrechnung in den Molkereien in der Nähe

von Innsbruck, welche den Bauern 16 Heller pro Liter

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte

im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

================================================================

| | | | | |

~11~ | ~12~ | ~13~ | ~14~ | ~15~ | ~16~ |

=====+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+

| | | | | | | | | | | |

1305| 2| 1145| 4| 1620| 3| 907|12| 1436| 5| 1527| 6|

| | | | | | | | | | | |

519|54| + 2056|72| - 881|27| - 166|17| - 266|59| + 1488|76|

| | | | | | | | | | | |

785|48| 759|93| 738|76| 740|95| 1169|46| 745|33|

| | | | | | | | | | | |

-- |--| 109|88| -- |--| -- |--| -- |--| 101|55|

| | | | | | | | | | | |

-- |--| 290|12| -- |--| -- |--| -- |--| 275|45|

| | | | | | | | | | | |

-- |--| 2041|83| -- |--| -- |--| -- |--| 1893|49|

| | | | | | | | | | | |

+ 385|--| - 1650|63| + 381|--| + 381|--| + 420|19| - 1520|--|

| | | | | | | | | | | |

+ 19|53| - 91|14| + 18|22| + 18|27| + 29|84| - 83|17|

| | | | | | | | | | | |

19|53| 18|74| 18|22| 18|27| 28|84| 18|38|

| | | | | | | | | | | |

-- |--| 54402|--| -- |--| -- |--| -- |--| 50301|--|

| | | | | | | | | | | |

-- |--| 54692|12| -- |--| -- |--| -- |--| 50576|45|

| | | | | | | | | | | |

1076|--| 1041|--| 1012| | 1015|--| 1602|--| 1021|--|

Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

==========================================

| | | | ||

~16~ | ~17~ | ~18~ | ~19~ | ~20~ || Summe

=====+======+======+======+======++=======

1001 | 1003 | 1009 | 1003 | 1002 || 20710

27 | 29 | 25 | 27 | 28 || 501

47 | 36 | 28 | 130 | 28 || 1192

1021 | 1010 | 1012 | 1106 | 1002 || 21401

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm

Butter pro Kopf.

abgelieferter Milch bezahlen. Diese Tagesproduktion entspricht

der Anzahl der im Bezirke eingestellten Kühe, welche unter dem

Durchschnitte

Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte

im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.

=====================================================================

| | | || Summe oder | Verkehr |

~17~ | ~18~ | ~19~ | ~20~ || Differenz | nach außen |

=====+==+=======+==+=======+==+=======+==++=========+==+=========+==+

| | | | | | | || | | | |

1231| 8| 1306|15| 1108|17| 906|17|| 25101|58| -- |--|

| | | | | | | || | | | |

- 493|78| + 493|78| - 300|79| - 174|73|| - 300|29| + 300|29|

| | | | | | | || | | | |

737|30| 738|76| 807|38| 731|46|| 15622|73| -- |--|

| | | | | | | || | | | |

-- |--| 47|75| -- |--| -- |--|| 411|98| -- |--|

| | | | | | | || | | | |

-- |--| 127|34| -- |--| -- |--|| 1082|18| -- |--|

| | | | | | | || | | | |

-- |--| 886| 8| -- |--| -- |--|| 7686|32| -- |--|

| | | | | | | || | | | |

+ 382|--|- 503|12| + 387|--| + 381|--|| -- |--| -- |--|

| | | | | | | || | | | |

+ 18|18|- 29|53| + 19|91| + 18| 4|| -- |--| + 26|38|

| | | | | | | || | | | |

18|18| 18|22| 19|91| 18| 4|| 385|60| -- |--|

| | | | | | | || | | | |

-- |--| 22503|--| -- |--| -- |--|| 205890|--| -- |--|

| | | | | | | || | | | |

-- |--| 22630|34| -- |--| -- |--|| 206972|18| -- |--|

| | | | | | | || | | | |

1010|--| 1012|--| 1106|--| 1002|--|| 21401|--| -- |--|

Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm

Butter pro Kopf.

mit 3550 Stück angenommen wurde. Nach einem mäßigen Durchschnittsertrag

von 7,5 Liter pro Kuh würden diese Kühe 26632 Liter geben und es sind

also um 1500 Liter Milch weniger angenommen, als zu erwarten wäre.

Danach kann man den Wert der Tagesproduktion in 2000 Bezirken auf

8 Millionen Kronen täglich oder nahezu 3 Milliarden Kronen im Jahr

veranschlagen und mit diesen kleinen Tabellen wird ein so großer Wert

nach Produktionsmenge und Verteilung verrechnet.[19]

[19] In Deutschland rechnet man den Wert der Milchproduktion

ohne Butter und Käse und zum offenbar zu geringen

Preise von 9 Pfennig pro Liter auf 1700 Millionen Mark

gegen 986 Millionen Mark Roheisen und 1170 Millionen

Mark Kohlenproduktion, es ist also die Milch offenbar

der wertvollste Produktionsgegenstand und dadurch die

Wahl der Milch zur Exemplifikation der Produktions- und

Güterverteilungsstatistik gerechtfertigt.

Freilich ist der Wert dieses Produktes in der Nähe der Städte auch für

den Bauer etwas höher, als im Gesamtdurchschnitt, aber bei den heutigen

Verhältnissen sind noch erhebliche Handelsunkosten und Transportkosten

für die städtische Verproviantierung hinzuzurechnen.

Die Käse- und Butterproduktion ist meinen Erkundigungen zufolge

erheblich zu hoch angenommen, was aber, weil für unsere Zwecke

unwesentlich, eine Neuberechnung der Tabelle nicht notwendig gemacht

hat. Noch ist zu bemerken, daß die ganze Magermilch wohl kaum auf

Käse verarbeitet würde, wie da angenommen ist, auch sind an 1000

Liter Buttermilch, die hier entfallen dürften, als Getränk nicht ganz

wertlos, hier aber als Abfall eingestellt.[20]

[20] Die Buttererzeugung ist um 56 Kilo, die Käseerzeugung um

506 Kilo zu hoch angegeben.

Die Käseverteilung dürfte nur monatlich erfolgen und auch nur

monatlich verrechnet werden, daher sie in die vorstehende Tabelle nicht

eingetragen wurde. Am Ende der Horizontalkolonne 8 ist eingetragen,

daß 26,38 Kilo Butter aus dem Bezirke ausgingen und zufolge

Horizontalkolonne 9 wurden im Bezirk 385,60 Kilo Butter verbraucht,

welche Summen zusammen die Menge der laut Horizontalkolonne 2 an diesem

Tage erzeugten Butter ergeben.

Es wird in den vorstehenden statistischen Tabellen angenommen,

daß die Gemeinde 15 die Bezirksgemeinde ist, welche einen höheren

Bevölkerungs- und Verpflegstand und daher einen höheren Verbrauch

an Milch hat. Als Regel könnte gelten, daß der Quotient an Milch und

Butter und etwa auch an Käse und Fleisch, für längere Zeit bestimmt

würde, sodaß die Verwaltung der Molkerei und eventuell auch der

Fleischerei zum Verbrauche in den Gemeinden täglich das aus dem

bestimmten Verpflegstande der Gemeinde sich ergebende Quantum an die

Hausverwaltungen abzugeben hätte. Da am Schlusse der Verpflegstand

eingesetzt ist, für dessen Ausweisung übrigens eine besondere, unten

angefügte, aber eigentlich zu den Bevölkerungstabellen gehörige Tabelle

dient, so kann jedermann berechnen, ob die in den Horizontalkolonnen

3 und 9 erfolgte Zuweisung von Milch und Butter, eventuell nach einer

anderen Tabelle auch die Zuweisung von Fleisch, dem Verpflegstande

genau entspricht. Es ist nur für Milch, Butter und Fleisch eine

tägliche Ausweisung notwendig, dagegen braucht sich die Verteilung

von Käse in nichts von anderen Verteilungen, wie von Mehl, Zucker,

Gewürzen, Feuerungs- und Beleuchtungsstoffen usw. zu unterscheiden,

welche in ungleichen Intervallen und größeren Posten je nach der

Frachtgelegenheit geschehen könnte.

Zur Erklärung der Tabelle über die Milchprodukte dient folgendes:

Die erste und zweite Horizontalkolonne weist aus, wieviel Milch die

Produktion der einzelnen Gemeinden nach Empfang von Milch aus anderen

Gemeinden, beziehungsweise nach Abfuhr von Milch an andere Gemeinden

erübrigt. In 15 Gemeinden bleibt nur die Menge zurück, welche an

die Hausverwaltung abgegeben wird, weil diese Gemeinden -- der

Annahme zufolge -- keine Molkereien haben. Die Menge, welche an die

Hausverwaltung abgegeben wird, wird in Horizontalkolonne 3 ausgewiesen

und was in den Gemeinden 1, 5, 12, 16 und 18 nach Abrechnung des

Verbrauches erübrigt, wird zu Butter und Käse verarbeitet und die

Horizontalkolonnen 4, 5 und 6 weisen das Produktionsergebnis aus. Der

Abfall wird nicht, wie hier aufgeführt ist, einen genauen Ausgleich der

vorausgegangenen Ziffern ergeben, das umsoweniger, als Milch und Abfall

in Litern, Butter und Käse in Kilo angesetzt sind, allein mit Rücksicht

auf den geringen Wert des nach der Verkäsung verbleibenden, nur als

Futter verwendbaren Produktes wird diese Art der Verrechnung sich am

meisten empfehlen und als bekannt angenommen werden, daß ein Hektoliter

Abfall um so viel Prozente von der ausgewiesenen Menge differiert.

Milch und Butter wird jedenfalls täglich vollkommen aufgeteilt und

es ist daher niemals ein Rest vom Vortage auszuweisen. Wenn in den

einzelnen Hausverwaltungen Reste von einem Tag auf den andern bleiben,

so kommt das in der staatlichen Verrechnung nicht zum Ausdruck. Anders

bei Käse, der erst nach längerer Ablagerung in Verwendung genommen

wird. Hier muß Empfang vom Vortage und verbleibender Vorrat nach jeder

Verteilung ausgewiesen werden.

Zweifelhaft ist, ob der bloße Verpflegstand nach Köpfen für diese

Verteilungen maßgebend ist. Die verhältnismäßige Anzahl der Kinder und

Kranken und die Anwesenheit in der Verteilung bevorzugter Personen kann

auf die Verteilung von Einfluß sein. Dann müßte für die Verteilung

eine andere Grundlage als die bloße Kopfzahl der zu verpflegenden

Personen angenommen werden, wie ja auch der Umstand von Einfluß ist,

wenn die Fremden sich nur kurz an einem Orte aufhalten und etwa nur

eine einzige Mahlzeit einnehmen. Aber da solche genauen Konstatierungen

sehr verwickelte Nachweisungen voraussetzen und bei einem Verpflegstand

von 1000-1100 Köpfen kleine Differenzen nicht empfindlich sind,

wird man sich darüber hinaussetzen und bloß bestimmen, in welcher

Gemeinde ein Fremder für den Verpflegstand zu rechnen sei, der

unter Tags von einer Gemeinde in die andere übersiedelt. Man wird

kleinliche Konstatierungen lieber vermeiden. Sollte das Volk aber

die größte Genauigkeit fordern, so läge in den nicht veröffentlichten

Aufstellungen der Hausverwaltungen der Gemeinden das Material für die

genauesten Konstatierungen vor und man könnte dann von Woche zu Woche

Ausgleichungen machen, die der Bezirksbeamte zu verfügen hätte. Da aber

diese Ausgleichungen nur eine Art von Virement innerhalb der einzelnen

Gemeinde von Tag zu Tag, dann erst von Gemeinde zu Gemeinde und von

Bezirk zu Bezirk zur Folge hätte, und nur sehr große Schwankungen, die

wohl sehr selten vorkommen würden, auch Ausgleichungen zwischen den

Kreisen erforderlich machen würden, so wird davon in den öffentlichen

Rechnungen und in der betreffenden Statistik nur in letzteren

Ausnahmefällen Notiz zu nehmen sein.

In der 2. 7. und 8. Horizontalkolonne ist Zu- und Abfuhr zwischen

den Gemeinden dargestellt und um die Zeilen nicht zu vermehren, sind

die Zeichen + und - eingeführt. Es ist nun zu bemerken, daß, wenn die

Gemeinden eines Bezirkes nur unter sich eine Güterbewegung haben, aber

weder von fremden Bezirken empfangen noch an fremde Bezirke abgeben, in

der Bezirksstatistik Zu- und Abfuhr sich ausgleichen müssen. Das ist

in der 7. Horizontalkolonne der Fall. In der 22. Vertikalkolonne wird

die Güterbewegung nach oder von auswärtigen Bezirken ausgewiesen und

weil Zu- und Abfuhr auf einer Zeile stehen, mit + und - unterschieden.

So wird es auch dann gehalten werden, wenn eine andere Gemeinde als

die Bezirksgemeinde direkt mit auswärtigen Gemeinden tauscht. Jeder

Güterverkehr zwischen zwei Gemeinden desselben Bezirks muß in jeder von

dieser entweder als Zufuhr oder als Abfuhr zur Buchung gelangen, ganz

nach Art der doppelten Buchhaltung. Ihre Übereinstimmung bietet dem

Bezirksbeamten eine Sicherheit, daß diese Angaben der Gemeinden richtig

sind. Würde der Ausgleich fehlen und der Ausgleich auch nicht im

Verkehr mit anderen Bezirken liegen, so wäre das ein Beweis, daß eine

Irrung vorliegt, welche der Bezirksbeamte durch telephonische Anfrage

aufklären wird, ehe man zur Drucklegung der Verrechnung schreitet. Bei

einer unmittelbaren Lieferung an eine auswärtige Gemeinde, kann der

Bezirksbeamte bei dieser direkt anfragen oder es ist in anderer Form

für dessen Orientierung zu sorgen.[21]

[21] Ein Statistiker von heute mag für unglaublich halten,

daß diese statistischen Arbeiten bewältigt werden

können, allein es arbeiten daran im Kollektivstaate

viele hunderttausende von Personen mit und sie sind keine

volkswirtschaftliche Last, weil dafür alle Geldverrechnung

aufhört, an der heute jede Hausfrau und Köchin, jeder

Schuster, Schneider, Kaufmann mitarbeiten muß.

Aus den Vertikalkolonnen 21 und 22 ist ersichtlich, daß im Bezirk um

300 Liter 79 Zentiliter mehr Vollmilch und um 26 Kilo 38 Deka mehr

Butter abgeführt, als zugeführt wurde. Die Kreistabelle wird zeigen,

wohin selbe gelangten. Das wird der Beitrag des Bezirks zur Versorgung

der großen Städte sein.

Die Richtigkeit der Angaben, welche nur einseitig erfolgen, nämlich

der Produktionsmenge, muß kontrolliert werden. Es liegen dem

Bezirksbeamten genaue Ausweise vor, woraus sich die Richtigkeit jener

Angaben wenigstens mit ziemlicher Genauigkeit erschließen läßt, wie

aus dem obigen Absatze, _Alinea_: »Es ist noch zu bemerken«, Seite

109 zu entnehmen ist. So ersieht der Bezirksbeamte aus dem genauen

Viehstandsverzeichnisse alles, was zur Beurteilung der Richtigkeit

der Angaben über den Milchertrag erforderlich ist, wann jede einzelne

Kuh aufgenommen und wann sie gekalbt hat, seit wann sie trocken

steht usw. Er kann ab und zu selbst kontrollieren oder abwechselnd

diese oder jene Person damit beauftragen. Auch haben schon dem

Gemeindeverwaltungsbeamten die einzelnen Verwaltungszweige von mehreren

Personen unterfertigte schriftliche Angaben einzuliefern. Es ist

ersichtlich, daß bei der Naturalwirtschaft nicht der Beamte es ist,

der sich einer Hinterziehung schuldig machen könnte, sondern nur die

ihm unterstehenden Organe und auch das ist in Betracht zu ziehen, daß

der aus etwaigen Unregelmäßigkeiten entstehende Schaden nicht einzelne

Personen, sondern den Staat benachteiligt, daß sich der Schaden auf

alle verteilt, was als Versicherung wirkt. Bedenklich wäre nur, wenn

ganze Gemeinden als solche falsche Angaben machten, um sich eine

günstigere Verteilung zu sichern. Denn wenn das zu besorgen wäre,

so würde bald eine allgemeine Demoralisation einreißen und andere

Gemeinden würden sich selbst Recht zu verschaffen suchen durch gleiche

Unlauterkeit. Allein es scheint das nicht wohl möglich, es müßte

immer eine Verschwörung einer großen Anzahl von Personen vorausgehen,

der Staatsbeamte müßte im Einverständnis sein und es wird nicht

leicht eine Gemeinde geben, in der nicht Fremde weilen, die ja auch

das Recht haben, Konstatierungen vorzunehmen, was aus der Natur des

Kollektivismus hervorgeht, da alles für alle geerntet wird.

Die Hausverwaltung hat dann wieder für ihre Gebarung eine genaue

Rechnung zu führen, welche nicht durch den Druck veröffentlicht wird,

weil sie nur die Gemeindegenossen angeht. Wenn bei der Verteilung von

Fleisch an die Gemeinden, nicht im Gewichte, aber in der Qualität eine

Benachteiligung von Gemeinde zu Gemeinde stattfände, so wäre das durch

Vermittlung des Bezirksbeamten von Zeit zu Zeit auszugleichen.

Noch sei bemerkt, daß bei Entwerfung obiger statistischer Tabelle über

die Milchprodukte angenommen wurde, daß nicht jede Gemeinde ihre eigene

Molkerei zur Verarbeitung der Milch hat. Ob das ökonomischer ist,

als das Prinzip, diese Arbeit in jeder Gemeinde besorgen zu lassen,

wird die Erfahrung lehren. Es ist anzunehmen, daß jede Urgemeinde

einen Viehstand hat, durch den ihr Bedarf an Milch nicht nur voll

gedeckt, sondern auch ein beträchtlicher Überschuß zur Butter- und

Käseerzeugung erübrigt wird. Nach der Annahme in obiger Tabelle würde

aus der Zentralisierung der Milchverarbeitung in wenigen Gemeinden eine

Transportbewegung von mehr als 120 Meterzentnern täglich, allerdings

nur auf eine durchschnittliche Entfernung von weniger als eine Stunde

entstehen. Diese würde sich sehr beträchtlich, vielleicht auf weniger

als 20 Meterzentner vermindern, wenn die Gemeinden nur Überschüsse

von Käse, Butter und Abfall, ausnahmsweise zur Städteversorgung

auch von Milch, austauschen und jede Gemeinde die Verarbeitung der

Milch auch selbst betreiben würde. Es ist nicht die Aufgabe dieser

Untersuchungen, diese Frage zu lösen, sondern nur zu zeigen, daß in

der kollektivistischen Wirtschaft jede ökonomische Aufgabe auf das

vollkommenste und rascheste gelöst werden kann.

Bei den in diesem Abschnitte entwickelten Vorschlägen wird von der

Statistik das Äußerste an Genauigkeit vor ihrer Veröffentlichung die

größte Schnelligkeit und Allgemeinheit gefordert und es wurde gezeigt,

daß diesen Anforderungen mit spielender Leichtigkeit entsprochen

werden kann. Sich über die Verteilung von Produkten, die ihrer

Natur nach sofort konsumiert werden müssen, so rasch als möglich

zu orientieren, ist für den Kollektivismus offenbar ein Bedürfnis.

Niemand würde es aber für möglich halten, daß das ohne erheblichen

Arbeitsaufwand an einem dem Verrechnungstage nächstfolgenden Tage =und

zwar zur Orientierung eines jeden Einzelnen= möglich sein wird, wenn

ich mir nicht die Mühe genommen hätte, diese Arbeit zu unternehmen.

Das durfte aber nicht bloß in allgemeinen Sätzen behandelt werden,

sondern erforderte eine anschauliche Darstellung, die jeden Zweifel

ausschließt. In abstrakten Sätzen ist schon Unsinn genug gegen und für

den Kollektivismus geschrieben worden, daß ich mich davon ferne halte.

Freilich wirken bei der Verrechnung auch die Art der Verteilung

der Bevölkerung, die Beamtenorganisation, und die Ersetzung des

Familienhaushaltes durch den Gemeindehaushalt mit, aber diese

Einrichtungen entsprechen so sehr zugleich dem Fortschritte im

Volksunterrichte, in der Volkserziehung, im geselligen Leben und nach

vielen anderen Richtungen, daß die hier erörterten Vorteile keineswegs

erkauft werden durch irgend welche Übelstände anderer Art, =sondern

die Organisation ist gleich fruchtbar für alle Arten von Produktion

und Verteilung=, ganz insbesondere zwar für die idealsten Interessen,

aber, wie gezeigt werden wird, auch in hohem Maße für die materiellen

Interessen.

Für die hauptstädtischen Verteilungen wäre die Statistik noch

viel einfacher. Die Reichshauptstadt würde einen Bevölkerungs- und

Verpflegstand haben, der dem eines Kreises vergleichbar wäre. Für

Milchprodukte wäre die Hauptstadt eine Konsum-, nicht aber, oder

jedenfalls nur im geringsten Maße auch eine Produktionsstätte, für

Fleisch eine Produktionsstätte nur dann, wenn Mastanstalten und dem

entsprechend auch Schlachthäuser in die Hauptstadt verlegt würden.

Zu untersuchen, ob das ökonomisch wäre, ist nicht Aufgabe dieser

Arbeit und wahrscheinlich würden verläßliche Beobachtungen über die

ökonomischen Vorteile und Nachteile erst im Kollektivstaate möglich

sein.

Die ökonomische Statistik der Hauptstadt würde, abgesehen eventuell

von der Auseinandersetzung mit dem Hofhaushalte nach dem Kapitel IV,

wenn die Monarchie fortbestände, in einem Kreisblatte veröffentlicht

werden, da die Reichshauptstadt ihres Umfanges wegen einen eigenen

Kreis zu bilden hätte. Die Bevölkerungs- und Verpflegstandsstatistik

dieses Kreises wäre allerdings einigermaßen kompliziert, wegen des

beständigen Wechsels der Fremden und des Verpflegstandes. Dagegen

hätte diese Statistik wenig mit der Güterproduktion zu schaffen, da die

Reichshauptstadt ihren Bedarf an Gütern größtenteils vom flachen Lande

bezöge und nur Finalproduktion betreiben würde.

Für den Hofhaushalt wäre eine besondere Statistik aufzustellen. Diese

hätte zunächst auszuweisen, daß der Hofhaushalt nicht mehr an Gütern

vom Gesamthaushalt bezieht, als das Volk bewilligt hat. Außerdem wäre

auch eine innere Verwaltungsrechnung aufzustellen und in angemessenen

Formen zu veröffentlichen, nachdem auch diese Gebarung das Volk ebenso

angeht wie jede andere, und weil nicht das Privatinteresse der Familien

des Monarchen und des Adels, sondern das allgemeine Volksinteresse

allein für diese Gebarung maßgebend sein darf.

Was den Verbrauch anderer Güter für die Ernährung anbelangt, welche

nicht wie Fleisch, Milch, Eier u. dergl. dem raschen Verderben

unterliegen, insbesondere den Verbrauch von Mehl und den verschiedenen

Gewürzen, so werden diese Güter auch den einzelnen Gemeinden und

Quartieren im Verhältnisse zum Verpflegstande zuzuweisen sein, ähnlich

wie es oben bezüglich der Zuweisung von Milch gezeigt wurde. Allein es

wird sich da nicht um tägliche Zuweisungen handeln, es wird genügen,

wenn die Zuweisung reichlich für einen Monat im vorhinein erfolgt und

die Monatsstatistik den Verbrauch nach Maßgabe des Verpflegstandes

feststellt und den Überschuß ausweist, wonach dann eine neuerliche

Zuweisung zur Deckung des Monatsbedarfs zu erfolgen hätte.

Ebenso wäre es mit den Heiz- und Beleuchtungsstoffen zu halten. Für den

Verbrauch dieser Stoffe wäre der Verpflegstand wohl nicht maßgebend.

Insoweit Heiz- und Beleuchtungsstoffe in den Betriebsstätten verbraucht

werden, kommen sie nicht als Aufwand für die Einzelnen, sondern als

Aufwand in der Produktion in Betracht. Insofern es sich aber um den

Aufwand zur Beheizung und Beleuchtung der Schlafhäuser und der dem

geselligen Leben gewidmeten Räume handelt, würden für die Verteilung

der Rauminhalt und das Klima maßgebend sein. Auch hier wird ein

statistischer Monatsausweis vollkommen genügen.

Was die Wohnbauten und die Nutzbauten für landwirtschaftliche und

industrielle Zwecke anbelangt, so werden sie getrennt auszuweisen

sein. Für die Bauten genügt eine Jahresstatistik. Diese wird für

die Wohnbauten insbesondere den Rauminhalt der Schlafstuben, der

Kommunikationen, Treppenhäuser, Aborte und Bodenräume, dann der dem

geselligen Leben, der Schule und dem Amte gewidmeten Räume ausweisen.

Dieser statistische Ausweis hat zunächst nach Gemeinden und Quartieren

zu erfolgen, woraus die Bezirkssummarien, Kreis-, Provinz- und

Reichssummarien zu bilden sind. Das Verhältnis der Bevölkerungsziffer

und der Wohnbautenstatistik wird ergeben, ob überall gleichmäßig für

das Wohnbedürfnis gesorgt ist und worin die Vorteile der nach den

Verteilungsgesetzen bevorzugten Personen bestehen. Dabei wird aber auch

der Aufwand für die Ausstattung der Wohn- und Gesellschaftsräume in

Betracht kommen. Dieser Aufwand findet seinen Ausdruck in der Anzahl

der aufgewendeten Arbeitstage, jede Art von Arbeit reduziert auf

einen gemeinen Arbeitstag, und in der Menge und Art der aufgewendeten

Materialien. Aber auch für die Bauerhaltung und die Instandhaltung

der Ausstattung wird ein statistischer Jahresausweis zu liefern sein.

Analog ist der Bestand, die Neuerrichtung und die Instandhaltung der

Nutzbauten statistisch nachzuweisen.

Ebenso ist es mit dem Inventar zu halten. Es ist zu trennen das

Inventar für die Wohn- und Gesellschaftsräume vom Inventar an

Werkzeugen und Maschinen für den Betrieb der Urproduktion und der

Industrie. Das Kücheninventar gehört ebenso wie das Kellerinventar

zu dem Inventar der ersten Kategorie. Auch bezüglich des Inventars

handelt es sich um den Bestand vom Vorjahr, um Neuanschaffungen, um

Erhaltungsaufwand und um Abschreibungen.

Noch eine dritte Art von Inventar wird man aufzustellen haben, nämlich

von Gegenständen, die für die Zwecke der Kunst und Wissenschaft

dienen. Dahin gehören Bücher und den Büchern verwandte Gegenstände,

wie Atlanten, Sammlungen von Käfern u. dergl. Dann Medikamente und

andere Bedürfnisse des ärztlichen Dienstes, Instrumente und Apparate

und die örtliche Verteilung aller dieser Sachen. Für die Zwecke des

Sanitäts- und Unterrichtsdienstes und der Kunst und Wissenschaft werden

auch Verbrauchsgüter gewidmet werden müssen, worüber eine besondere

Nachweisung zu liefern sein wird. Was musikalische Instrumente und

sonstige Behelfe für diese Kunstübung anbelangt, so könnte wohl

die Nachfrage größer sein, als mit dem Vorrat zu befriedigen wäre.

Darum soll für diese Verteilung die Mitwirkung der Vereine, VIII, 2,

_Alinea:_ »Sehr zu fördern« mitbestimmend sein.

Am Schlusse des Jahres wird eine eigentliche Statistik aufgestellt

werden, umfassend die Bevölkerung, den Gesamtbesitz an unbeweglichen

und beweglichen Sachen, die Gesamtproduktion, den Gesamtverbrauch

im Laufe des Jahres und den Gesamtvorrat an verbrauchbaren Gütern,

welcher auf das kommende Jahr zu übertragen ist. Diese Statistik aber

baut sich auf aus der Statistik der Gemeinden, Bezirke, Kreise und

Provinzen, welche im Reichssummarium zusammengefaßt werden. Ebenso wird

es mit der Bevölkerungsstatistik, der Sanitäts- und Erziehungs- und

Unterrichtsstatistik zu halten sein.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 88 / 152 题