a) Ihre Aufgabe.
Die Statistik im Sozialstaate dient nicht nur für wissenschaftliche und
Verwaltungszwecke, sondern auch der nicht nur der Staatsverwaltung,
sondern auch =dem gesamten Volke und jedem Einzelnen zustehenden
Kontrolle der Verteilung=, nämlich, ob den Gesetzen gemäß verwaltet
wurde. Sie umfaßt alle Veränderungen, die mit Personen und Sachen
vor sich gehen und zerfällt in eine tägliche, eine wöchentliche,
monatsweise und Jahresstatistik. Welche Veränderungen täglich
zu erheben und zu fixieren sind, wird von den Volksbeschlüssen
abhängen, man kann aber schon jetzt als Grundsatz aufstellen, daß
die Bevölkerungsstatistik, die Statistik über die Arbeitsverteilung
in ihren Hauptgruppen, der Verbrauch gewisser Nahrungsmittel, der
Güterverkehr zwischen Staat, Provinzen, Kreisen, Bezirken und Gemeinden
täglich zu erheben, amtlich zu prüfen und zu veröffentlichen ist.
Im Gegensatze dazu wird die Statistik über das Inventar und die
Wohnungsbauten und über die Wirtschafts- und Industriebauten nur einmal
im Jahre aufzustellen und zu veröffentlichen sein. Doch ist hier
nur von dem Bestand an Wirtschafts-, Industrie- und Wohnbauten und
ihren Bestandteilen selbst, nicht von der Arbeitsverteilung und dem
Güterverkehre für die Zwecke der Bauerhaltung und Bauherstellung die
Rede, welche in kürzeren Intervallen statistisch zu bearbeiten sind.
Wöchentlich oder monatlich mögen Sanitäts- und Schulstatistik u. dergl.
zu veröffentlichen sein.
Bezüglich der Statistik sind die städtischen Quartiere den Urgemeinden
als unterste Einheiten gleichzuhalten. Als Zeitabschnitt für die
Statistik ist die geeignetste Stunde am Tage, z. B. 6 Uhr abends, zu
bestimmen.
b) Die Bevölkerungsstatistik.
Die Bevölkerungsstatistik umfaßt das genaue Alter einer jeden Person
und alle wichtigen persönlichen Verhältnisse und die Verteilung der
Bevölkerung auf die einzelnen Wohnungsansiedelungen. Die Feststellung
des Alters soll womöglich bis auf Minute und Sekunde erfolgen. Insofern
in einzelnen Fällen bei Geburts- und Sterbefällen die erforderliche
Genauigkeit der Zeitangabe untunlich ist, sind Schätzungen vorzunehmen,
welche im Gesetzes- oder Verordnungswege vorzuschreiben sind. Anfang
und Ende eines Menschenlebens am Geburts- und Sterbetage kann in
wenigen Fällen und innerhalb sehr enger Grenzen zweifelhaft sein.
Der Alterszuwachs der in den Gemeinden und Quartieren versorgten
Personen ist aber leicht in Evidenz zu halten, da dem Gesamtalter
dieser Personen nur täglich so viele Lebenstage zuzurechnen sind, als
der Gemeinde oder dem Quartiere Personen angehören. Dagegen wird bei
Geburts- oder Sterbefällen nur die entsprechende Anzahl von Stunden,
Minuten und Sekunden hinzugerechnet. Entdeckte Irrtümer z. B. bei der
Auffindung der Leiche eines Vermißten werden in der Statistik jeweilig
als Zuwachs oder Abfall eingestellt. Diese Genauigkeit der Feststellung
betrifft aber nur die Beschreibung der einzelnen Individuen; für die
zu veröffentlichende Statistik wird weiter unten eine Vereinfachung
vorgeschlagen.
Der Verwaltungsbeamte hat mit dieser Statistik, wenn sie täglich
gemacht wird, nur wenig zu tun, da in der Woche kaum =eine= Veränderung
durch Geburt oder Sterbefall unter tausend Menschen eintritt.
Die Bevölkerungsstatistik hat ferner zum Gegenstande: Berufszuweisung,
Beurlaubung, Domizilsveränderung, Berufsänderung, Abwesenheit von
Gemeindegliedern, Anwesenheit Fremder, Anthropologie, Unterricht,
Erziehungsergebnisse, Arbeitsbefreiung, Arbeitsverteilung, z. B. in
der Landwirtschaft, und nicht alle Teile dieser Statistik erfordern
eine tägliche Veröffentlichung. Es kann auch für gewisse Betriebe,
abgesehen von der allgemeinen Ziffer der täglich darin beschäftigten
Personen eine wöchentliche oder monatliche statistische Feststellung
der Arbeitsverteilung innerhalb des Betriebes stattfinden, um z. B.
im Glasfabriksbetriebe oder in Maschinenfabriken den veränderlichen
Arbeitsaufwand für verschiedene Produkte, oder Bestandteile eines
Produktes zu ermitteln. Demnach können auch für solche Betriebe
Betriebsstatistiken in bestimmten Perioden veröffentlicht werden.
c) Die Güter- und Verkehrsstatistik.
Die Güter- und Verkehrsstatistik hat festzustellen Produktion und
Verbrauch der Güter und wie die Güter örtlich verteilt und welche
Veränderung mit ihrer Verteilung im Laufe des Tages vorgegangen
sind. Das gilt besonders von Gütern, die, wie Fleisch, Eier, Milch,
einem baldigen Verderben ausgesetzt wären, daher rasch verbraucht
werden. Vorrat, Zuwachs und Abfall der Verbrauchsgüter (nicht aber der
Gebrauchsgüter) sind täglich zu ermitteln und die Statistik behördlich
zu prüfen.[16] Dasselbe gilt vom Güterverkehr von einer Gemeinde in die
andere, so von Holz, Cerealien, Leder, Tuch, Werkzeugen, Maschinen,
Mobilien, dann auch von anderen, als den oben bezeichneten Arten von
Lebensmitteln, als Mehl, Gewürzen usw. Da aller Verkehr im Großen
ausgeführt wird, werden die großen Fabriken täglich ganze Wagen-
und Lastzugsladungen an die Bezirksvororte versenden, von wo die
Verteilung an die Urgemeinden erfolgt. Es können aber auch mehrere
an der Bahn gelegene Gemeinden als Ablade- und Lagerstellen bestimmt
werden, wenn dadurch der Verteilungstransport vereinfacht werden kann.
Die Disposition darüber bliebe aber dem Bezirksbeamten vorbehalten
und es würde zunächst die Bezirksgemeinde damit, wie der Kaufmann
sagt, belastet. Ob die Abschreibung in der Gemeinde der absendenden
Fabrik erfolgt am Tage der Versendung oder erst beim Eintreffen in
der Gemeinde, welche empfängt, oder ob eine Belastung und Entlastung
der Transportanstalten für die Dauer der Fahrt zu geschehen hat, ist
eine Frage der Zweckmäßigkeit, worüber die Erfahrung entscheiden
wird. Im allgemeinen wird man Großmagazinage soviel als möglich
vermeiden und alle Vorräte so rasch als möglich in die Verbrauchsorte
abzustoßen suchen. So werden die ganzen Auflagen neuer Werke der
Literatur sofort in die Bibliotheken verteilt. Die Güterstatistik hat
also täglich festzustellen, in welchen Gemeinden oder Quartieren die
Urstoffe, Halbfabrikate und die zum Verbrauche bestimmten Ganzprodukte
sich befinden. Der Vorstand der Gemeinde oder Quartier, das ist der
Verwaltungsbeamte untersten Ranges, hat wieder in Evidenz zu halten,
wer =in der Gemeinde= die Verantwortung für die einzelnen Werte
hat, und auch da wird ein unter Umständen in der Gemeindeverrechnung
festzustellender Verkehr stattfinden, z. B. vom Viehzuchtbetriebe an
die Fleischhauerei, von dieser an die Küchen- oder Hausverwaltung.
Diese nur innerhalb der einzelnen Gemeinden vollzogenen Verschiebungen
werden aber bei Gütern in der Regel nicht veröffentlicht, weil
sie nur zur Orientierung der Gemeindeglieder dienen, welchen alle
Gemeindeausweise zur Einsicht offen stehen müssen und die gedruckten
oder sonst veröffentlichten statistischen Ausweise nur für die
wechselseitige Verrechnung zwischen Gemeinden, Bezirken, Kreisen,
Provinzen und dem Staate bestimmt sind.
[16] Es wird sich zeigen, daß die Güterstatistik ein
vortrefflicher Ersatz der heutigen Geldverrechnung,
angepaßt der Naturalwirtschaft, ist.
Es wird also zu unterscheiden sein, ob die in einer Gemeinde
befindlichen Güter schon definitiv der Gemeindeverwaltung zum eigenen
Verbrauche zugewiesen sind, oder ob sich in der Gemeinde Güter
befinden, welche sie noch dem Bezirke zu verrechnen hat. Im ersteren
Falle sind sie in der Statistik des Bezirkes nicht mehr zu buchen,
sondern es ist darüber nur den Gemeindegliedern Rechnung zu legen, im
anderen Falle sind die Güter so lange gewissermaßen als anvertrautes,
dem Staate zu verrechnendes Vermögen zu führen, bis die Zuweisung für
die Gemeindezwecke erfolgt.
d) Zustandekommen und Einrichtung der Verrechnung und Statistik.
Die nachfolgende Untersuchung soll dartun, daß die Vollständigkeit der
Rechnungslegung auch in der Naturalwirtschaft gesichert werden kann
und wie sie in Absicht auf diesen Zweck eingerichtet werden muß, wie
die Kontrolle nicht nur der unteren Organe durch die höheren Organe
der Staatsverwaltung, sondern auch der Staatsverwaltung durch die
Öffentlichkeit ermöglicht wird und zwar in täglichen Zeitabschnitten,
wo die Güter rasch verzehrt werden, also sich der späteren Feststellung
entziehen würden, und weiteres dartun, daß die dadurch bedingte Arbeit
von der Verwaltung leicht geleistet werden kann.
Dem Verwaltungsbeamten der Gemeinde beziehungsweise des Quartiers
haben die verschiedenen Abteilungsvorstände die für die statistische
Verrechnung erforderlichen Angaben in der vorgeschriebenen
Form schriftlich zu machen und die von allen Produktions- und
Verteilungsstellen einlaufenden und gesammelten Daten hat der Beamte
oder eine von ihm dazu bestimmte Person zur bestimmten Zeit dem
Bezirksbeamten, wo es der raschen Veröffentlichung wegen dringend ist,
durch den Telegraphen oder das Telephon, sonst schriftlich bekannt zu
geben und dieser hat die Hauptsummen der unterstehenden Gemeinden und
Quartiere samt den daraus ermittelten Hauptsummen des Bezirkes auf
dieselbe Art dem Kreisbeamten mitzuteilen, der wieder die Hauptsummen
der Bezirke als Einzelposten und die daraus ermittelten Hauptsummen
des Kreises dem Provinzbeamten zu übermitteln hat, der wieder Kreis-
und Provinzsummarien an die Zentralregierung weitergibt. Die täglich
aufzustellende Gemeinde- und Bezirksstatistik ist dann zunächst vom
Bezirks- und in Stichproben auch vom Kreisbeamten persönlich oder
erforderlichenfalles durch Vertrauenspersonen an Ort und Stelle zu
überprüfen.
Hieraus ergibt sich, daß Überschüsse und Abgänge, die eine Ausgleichung
und Güterbewegung notwendig machen, nicht nur dem Gemeindebeamten,
sondern auch den Bezirks- und Kreisbeamten =täglich= bekannt werden und
daß Provinzialverwaltung und Zentralregierung sich auch über Abgänge
und Überschüsse in Kreisen und Provinzen täglich orientieren, aus den
ihnen zugehenden Bezirksausweisen aber auch die Vorräte bis in jedes
Quartier und in jede Gemeinde verfolgen können. Die Provinz- und die
Zentralverwaltung hat immer eine Detailaufstellung der Verteilung der
Bevölkerung und der Güter vor sich und dem entsprechend verfügt jeder
Verwaltungsbeamte innerhalb seiner Kompetenz die für den nächsten Tag
erforderlichen Veränderungen. Zunächst wird jeder Abgang, den man ja
auf Wochen vorhersehen kann, und zwar tunlichst mit Ausnützung von
Hin- und Rückfracht, aus den Überschüssen im Bezirke gedeckt und der
Kreisbeamte hat nur eine Änderung zu verfügen, wenn die Vorräte im
ganzen Bezirke nicht ausreichen. Allein es kann sich als zweckmäßig
erweisen, daß auch vor Erschöpfung der Gesamtvorräte des Bezirkes ein
Abgang aus einem Nachbarbezirke oder Nachbarkreise gedeckt wird, sei
es, daß der Transport dadurch weniger belastet wird, oder daß andere
Rücksichten dafür sprechen. Darüber haben sich die Verwaltungsbeamten
zu verständigen.
Das Volk ist in der Lage, die Zweckmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der
Verteilungsarbeit aus den veröffentlichten Ausweisen Tag für Tag und
Woche für Woche zu ermitteln und auch festzustellen, ob alle Summen
richtig übertragen und in Hauptsummen zusammengezogen wurden. Das wird
am besten geschehen, wenn sich vorzugsweise die Arbeitsbefreiten,
also die Alten, dieser Arbeit annehmen und sich nach einer zwischen
ihnen angenommenen Ordnung in die Aufgabe teilen, so daß einer die
richtige Aufnahme der Gemeindestatistik in die Bezirksstatistik, ein
anderer die Richtigkeit der Gemeindestatistik, andere die richtige
Summierung im Kreis-, Provinz- und Reichsblatte prüfen, wieder ein
anderer Stichproben über die Richtigkeit in anderen Kreisen und
Provinzen machen wird. Da in einem Staate wie Österreich mindestens
ein und eine halbe Million männlicher und weiblicher Personen zu den
Alten gerechnet werden müssen, ist die Last dieser Kontrolle eine
sehr geringe, wenn man sie vernünftig aufteilt. In VIII, 2, ist auch
von der Schaffung eines Vereins für die Zwecke dieser Kontrolle die
Rede. Es ist aber ganz offenbar, daß, wollte man nach Art unserer
Jahresrechnungen nur jährlich eine Gesamtabrechnung verfassen und
wenigen zur Prüfung übergeben, von einer wirksamen Kontrolle keine Rede
wäre. Diese fortlaufenden Ermittlungen und Veröffentlichungen sind für
die Verwaltung unentbehrlich, für die Wissenschaft von unermeßlichem
Werte und geben dem Volke Gelegenheit, eine Mitkontrolle zu üben.
Die Bevölkerungsstatistik ist wesentlich auch die Grundlage für die
Vervollkommnung der Verteilung. Die Gerechtigkeit der Verteilung, XI,
wird dann am vollkommensten sein, wenn jeder die gleiche Hoffnung
hat, das höchste Alter zu erreichen. Ein Beruf, der eine größere
Sterblichkeit zu tragen hat, als ein anderer, ist zu stark belastet.
Es muß ihm durch Erleichterung der Arbeit oder größeren Aufwand zur
Beseitigung der Schädlichkeiten eine Begünstigung geboten werden. Die
Bevölkerung selbst und der Beamtenkörper werden sich ununterbrochen
die Erfahrungen zu nutze machen, welche sich aus der Verarbeitung des
statistischen Materials ergeben.
Die Bevölkerungs- und Sanitätsstatistik wird insbesondere der
Verwaltung als Wegweiser dienen, wo Gebrechen vorliegen, welche Abhilfe
erfordern. Ein größerer Krankenstand oder größere Sterblichkeit sind
sofort erkennbar und zwar nicht nur für den zunächst verantwortlichen
Beamten, sondern auch für die höheren Organe der Staatsverwaltung,
freilich für die höheren Behörden weniger, weil sie ihre Aufmerksamkeit
zunächst den höheren Summarien zuzuwenden haben, in welchen sich eine
sehr große Sterblichkeit in der einen oder anderen Gemeinde leicht im
Durchschnitt verlieren kann. Man wird übrigens auch den Kreisämtern,
welchen die Verhältnisse aller ihrer Gemeinden bekannt sein müssen,
zur Pflicht machen, gewisse Überschreitungen des mittleren Kranken-
und Todesfallstandes unter Namhaftmachung der betreffenden Gemeinden
der vorgesetzten Behörde besonders anzuzeigen, damit sie ihrer
Aufmerksamkeit nicht entgehen können. Den genauen Sachverhalt entnimmt
dann selbst die Zentralbehörde dem betreffenden Bezirksblatte. So
wird die Aufmerksamkeit der Behörden immer in kürzester Frist dorthin
gelenkt, wo Abhilfe am dringendsten ist.
e) Beispiele der statistischen Tabellen.
Es folgen nun hier einige Beispiele der täglich festzustellenden und
den Bezirks- und Kreisbeamten vorzulegenden, wenn möglich auch täglich
zu veröffentlichenden Statistiken, wobei bemerkt wird, daß für die
Altersangaben der Menschen der Geburtstag als ein ganzer Tag gerechnet,
der Todestag aber =nicht= gerechnet wird.
Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Lebensalters in der Gemeinde
werden Ortsabwesende mitgerechnet, aber Fremde nicht gerechnet.
Dafür werden bei Ermittlung des Verpflegstandes wieder die Fremden
mitgerechnet und die Ortsabwesenden nicht gerechnet. Es ist wohl
möglich, daß man bald von dieser allzupeinlichen Genauigkeit Umgang
nehmen wird, wenn das Vertrauen in die staatliche Organisation sich
einmal eingelebt hat, aber so lange man das Bedürfnis fühlt, den
Beamten auf die Finger zu sehen, wird man wissen wollen, wie der
Verpflegstand, welcher auf den Aufwand von Nahrungsmitteln Einfluß hat,
von Tag zu Tag hin und her schwankt. Obwohl es nun dabei nicht bloß auf
die Zahl der Personen ankommen wird, sondern auch auf Alterskategorien,
Geschlecht, Krankenstand und möglicherweise auch auf Rangstufen,
insofern zu den den verdienten Personen einzuräumenden Vorzügen auch
die Anweisung verfeinerter und seltener Speisen und Getränke gehören
wird, so wird man das einer Ausgleichung zwischen Gemeinden und
zwischen Bezirken, vielleicht auch zwischen Kreisen überlassen und nur
in längeren Intervallen etwas darüber veröffentlichen. (Siehe Seite
102.)
Eine vollkommen gleichartige Tabelle stellt den Personenstand der
Mädchen im ersten Lebensjahre für den Bezirk dar. Die erste Kolonne
in _A 1_ gibt die Ordnungszahl der Gemeinde an. Die 2. und 3.
Kolonne bringt die Zahl der Knaben im ersten Lebensjahre und die
Zahl ihrer Lebenstage am Vortage des Rechnungstages. Dabei ist, wie
oben erwähnt, der Geburtstag zwar als voller Tag gerechnet, aber
es wird der Todestag dafür =nicht= gerechnet. Es wird sich das im
Durchschnitte aller Geborenen und Gestorbenen ziemlich ausgleichen.
Für die Veröffentlichung ist diese unbedeutende Ungenauigkeit offenbar
belanglos und sie könnte übrigens auch von Zeit zu Zeit, wenigstens
für das Reichssummarium, durch eine besondere Rektifikationstabelle
ausgeglichen werden. Denn für wissenschaftliche Zwecke und, um alles
so genau als möglich festzustellen, wird es sich empfehlen, Geburts-
und Todeszeit in jedem Falle auf Minute und Sekunde zu notieren. Allein
zuweilen, obwohl in seltenen Fällen, wird das unmöglich sein.
Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19. vom 10. Juli 2001
A 1. Knaben bis einschließlich ein Jahr.
=====================================================================
| Am Vortage | Zuwachs | Abfall | Am Schluß des
Ordnungs-| | | | Verrechnungs-
zahl der | | Tage am | | Tage am | | Tage am | tages
Gemeinde |Zahl| Vortage |Zahl| Vortage |Zahl| Vortage | Zahl | Tage
---------+----+---------+----+---------+----+---------+------+-------
| | | | | | | |
1 | 9 | 1485 | 1 | 0 | -- | -- | 10 | 1495
2 | 10 | 1822 | -- | -- | -- | -- | 10 | 1832
3 | 7 | 1370 | 2 | 403 | -- | -- | 9 | 1782
4 | 8 | 1511 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1519
5 | 9 | 1288 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1297
6 | 11 | 1911 | -- | -- | -- | -- | 11 | 1922
7 | 10 | 1799 | -- | -- | -- | -- | 10 | 1809
8 | 8 | 1489 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1497
9 | 9 | 1255 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1264
10 | 7 | 1304 | 1 | 352 | -- | -- | 8 | 1664
11 | 9 | 1377 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1386
12 | 8 | 1389 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1397
13 | 11 | 1917 | -- | -- | 3 | 755 | 8 | 1170
14 | 10 | 1785 | -- | -- |1-A-| 365 | 9 | 1429
15 | 11 | 1889 | -- | -- |1-B-| 312 | 10 | 1587
16 | 9 | 1412 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1421
17 | 8 | 1203 | -- | -- | -- | -- | 8 | 1211
18 | 10 | 1706 | -- | -- | -- | -- | 10 | 1716
19 | 9 | 1376 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1385
20 | 9 | 1354 | -- | -- | -- | -- | 9 | 1363
| | | | | | | |
---------+----+---------+----+---------+----+---------+------+-------
Summa |182 | 30642 | 4 | 755 | 5 | 1432 | 181 |30146
_A_ Der in der Gemeinde 14 in Abfall gebrachte Knabe wurde am
Vortage ein Jahr alt und ist daher am Verrechnungstage in die
Tabelle A 2. übertragen worden.
_B_ Der in der 15. Gemeinde abgeschriebene Knabe wurde in den
Bezirk 8, 7, 20 versetzt.
Eine Frau kann von der Geburt überrascht werden und ein Reisender
kann an einem einsamen Orte sterben; auch im Auslande, wo genaue
Feststellungen überhaupt nicht gemacht werden, kann ein Geburts- oder
Sterbefall von Reichsangehörigen vorkommen. Ist eine Person im Inlande
unbeobachtet gestorben, so wird sich jedenfalls der Tag feststellen
lassen, weil ermittelt werden kann, wo und wann sie zuletzt gesehen
wurde. Werden Geburts- und Sterbefälle erst nach längerer Zeit bekannt,
so wird nach tunlichster Feststellung des genauen Zeitpunktes eine
nachträgliche Richtigstellung der Statistik erfolgen.
Zu bemerken ist, daß in der Gemeinde die Bevölkerungsstatistik nur zur
Zählung der Gemeindeglieder gemacht wird. Stirbt ein Gemeindeglied in
einer fremden Gemeinde, so wird die Verwaltung dieser Gemeinde es der
Heimatsgemeinde telegraphisch melden, damit die Statistik vollständig
sei. Stirbt in der Gemeinde ein Fremder, so erscheint das nicht in
ihrer Bevölkerungsstatistik. Die Zugehörigkeit ist, wie in VI, 3,
gezeigt, niemals zweifelhaft, weil jedermann in seiner bisherigen
Heimatsgemeinde so lange geführt wird, bis die Abschreibung hier und
zugleich die Zuschreibung in der neuen Heimatsgemeinde geschieht. Eine
spezielle Konstatierung der Sterbefälle Fremder kann in besonderen
Ausweisen immerhin auch für die Aufenthaltsgemeinden erfolgen.
In der 4. und 5. Kolonne weist jede Gemeinde den Zuwachs -- hier an
erstjährigen Knaben -- aus und in der obigen Tabelle liegt in der
Gemeinde 1 ein Zuwachs durch Geburt vor. Das am Verrechnungstage
neugeborene Kind wird in der 5. Kolonne nach den oben entwickelten
Grundsätzen für den Vortag mit 0 Tagen angeführt. Es ist ferner aus
diesem Beispiel ersichtlich, daß weiters in der 4. und 5. Kolonne für
die 3. und 10. Gemeinde ein Zuwachs von 3 Knaben, beziehungsweise 2
und 1 Knaben ausgewiesen erscheint, welche aus der Gemeinde 13 stammen
und in jenen Gemeinden bleibend aufgenommen wurden. Die Abschreibungen
kommen in den Kolonnen 6 und 7 nach Zahl und Alter am Vortage vor und
Kolonnen 8 und 9 geben Zahl und Alter sämtlicher Gemeindegenossen
dieses Alters in jeder einzelnen Gemeinde und im ganzen Bezirke am
Schluß des Verrechnungstages an. Da in 9 dem Alter vom Vortage für
jeden Kopf ein Lebenstag zugerechnet ist, weil Kolonne 3 nur die
Alterstage des Vortages angibt, daher so viele Tage, als Kolonne 8 als
Bevölkerungsstand angibt, in Kolonne 9 zugerechnet werden, so erscheint
auch das neugeborene Kind am Schlusse des Verrechnungstages mit einem
Lebenstage angegeben, was dem Grundsatze, der hierfür aufgestellt
wurde, entspricht.
In den Kolonnen 6 und 7 ist in den Gemeinden 14 und 16 noch je ein
Knabe abgeschrieben, wovon ersterer am Vortage 365 Tage zählte, also
-- da es kein Schaltjahr war -- das erste Lebensjahr vollendete.
Deshalb mußte er am Verrechnungstage in die Tabelle der Knaben des
höheren Alters übertragen werden, wie wir im nächstfolgenden Beispiele
sehen werden. Hier ist eine Fußnote der Tabelle angefügt, woraus
dies zu entnehmen ist. Für einen Sachkundigen wäre diese Note nicht
erforderlich, da die Zahl der Alterstage, das Jahr vom 10. Juli
2000 bis 10. Juli 2001 enthält keinen Schalttag, und der Vergleich
der Tabellen _A 1_ und _A 2_ vollkommen klar machen, was die Note
besagt. In der 15. Gemeinde liegt der Fall vor, daß ein erstjähriger
Knabe in Abfall gebracht ist, der in keiner Gemeinde des Bezirkes als
Zuwachs erscheint, daher er entweder gestorben, oder in eine Gemeinde
eines anderen Bezirkes aufgenommen worden wäre, was in einer Fußnote
der Tabelle anzufügen sein wird. Diese Fußnote wird immer notwendig
sein, weil sonst nicht ersichtlich wäre, ob die Abschreibung wegen
Todesfalles oder Auswanderung aus dem Bezirke erfolgte, noch wohin der
Knabe versetzt wurde.
Vergleicht man die Kolonnen 3 und 9, so bemerkt man, daß die Zahl der
Alterstage am Schlusse des Verrechnungstages auch in jenen Gemeinden
größer angegeben ist, in welchen die Zahl der erstjährigen Knaben
gleich geblieben ist. So waren am Vortage in der 2. Gemeinde 10 Knaben
mit 1822 Alterstagen verzeichnet, welche gemäß der in der Kolonne 8
angeführten Gesamtzahl in der 9. Kolonne mit 1832 Alterstagen angegeben
erscheinen. Da nämlich jeder Knabe um einen Tag älter wurde, ist die
Gesamtzahl der Tage um 10 Tage gewachsen und so erscheint auch der in
der 1. Gemeinde Geborene in der 9. Kolonne mit einem Tage angerechnet,
wogegen für einen Gestorbenen ein Zuwachs nicht mehr berechnet würde,
weil er in der 8. Kolonne nicht mehr gezählt erscheint. Abgesehen
von dieser Lebenstagezuschreibung aus der Zahl in Kolonne 8 wird die
Gesamtzahl der Lebenstage durch die Zahl der Lebenstage der in Zuwachs
oder Abfall gekommenen Individuen beeinflußt, die in der in die Kolonne
9 aufgenommene Zahl entweder zugeschrieben oder abgeschrieben werden.
Aus dem Bezirkssummarium unter dem Striche der Tabelle ersieht man die
Bewegung im ganzen Bezirke. Vergleicht man die Zahl der Abgeschriebenen
und der Zugeschriebenen, so muß die sich dabei ergebende Differenz auch
in den Summen der Kolonnen 2 und 8 zum Ausdrucke kommen. Rechnet man
in der Summe der Tage zur Summe der Lebenstage am Vortage die Summe der
Lebenstage der Zugewachsenen und den Tageszuwachs der Alterstage, hier
für den ganzen Bezirk 181 Tage, und rechnet man davon ab die Lebenstage
der Abgeschriebenen, so gelangt man zu den Einzelziffern und zur Summe
der 9. Kolonne und die Übereinstimmung der Additionen in der vertikalen
und horizontalen Summierung ist zugleich eine Probe für die Richtigkeit
der Summen in den einzelnen Gemeinden.
Es ist zwar diese Tabelle nur ein Teil der täglichen Statistik und
das Ganze beträgt etwa das dreißig- oder fünfzigfache, allein wie
gering die =ganze= Arbeit ist, ist ganz evident. Jeder der zwanzig
Verwaltungsbeamten der Gemeinden eines Bezirkes hat nur eine Zeile
dieser Tabelle zu liefern und selbst diese Zeile hat der Sanitätsbeamte
zu bearbeiten, wie die später zu erwähnenden Tabellen der Milchgebarung
von den Vorständen des betreffenden Produktionszweiges einzuliefern
sind. Der Verwaltungsbeamte, der überdies wahrscheinlich die
Hilfe eines Volksbeamten nach V, 1, _Alinea_: »Um aber jeden« zu
beanspruchen hat, hat nur die richtige Berechnung zu prüfen und in
die Bevölkerungstabellen etwa Zu- und Abschreibungen durch Wanderung
einzutragen, weil diese, über welche ja dem Verwaltungsbeamten das
unmittelbare Verfügungsrecht zusteht, nicht in die Kompetenz eines
Fachvorstandes fällt. Nimmt man an, daß genau um 6 Uhr abends die
tägliche Statistik abgeschlossen wird, so muß spätestens 30 Minuten
später jede schriftliche Feststellung der statistischen Daten in den
einzelnen Gemeinden abgeschlossen sein und sie wird dann telegraphisch
oder telephonisch dem Bezirksbeamten bekannt gegeben. Dieser kann die
Richtigkeit der Angaben später prüfen oder prüfen lassen oder sich mit
Stichproben begnügen. Seine weitere Arbeit aber besteht für jetzt nur
darin, daß er für die Summierung der Posten sorgt, die Schlußziffern,
welche in der obigen Tabelle 25 Ziffern umfaßt, überprüft und die
Tabelle zum Drucke vorbereitet. Nun ist aber das Bezirksblatt bis
auf die fehlenden Ziffern schon gesetzt und zwar, es ist nicht nur
der sonstige Inhalt schon gesetzt, vieles vielleicht schon gedruckt,
sondern es sind auch der Kopf und die drei ersten Kolonnen der Tabelle
schon gesetzt und es sind nur die Ziffern der fünf folgenden zu setzen,
daher man sagen kann, daß das Bezirksblatt im Laufe des nächstfolgenden
Vormittags, hier im Laufe des Vormittags des 11. Juli 2001, schon
verschickt werden kann.
Aus den beim Kreisbeamten einlaufenden Bezirksblättern stellt dieser
dann die Kreistabellen zusammen und so wird das Kreisblatt mit den
Kreistabellen für den 10. Juli am 12. Juli vormittags gedruckt und
versendet, das Provinzblatt mit der Provinztabelle für den 10. Juli am
13. Juli vormittags gedruckt und versendet und das Reichsblatt mit den
Reichstabellen für den 10. Juli am 14. Juli vormittags gedruckt und
versendet.[17]
[17] Ich dachte einmal daran, durch telephonische Mitteilung
der Ziffern an den Kreisbeamten und von diesem
telegraphisch an den Provinzbeamten und weiter an die
Zentralbehörde zu ermöglichen, daß auch diese Tabellen für
den 10. schon am 11. gedruckt versendet werden, allein das
würde eine ungeheure Belastung der Telegraphenämter mit
sich bringen und es wäre kein großes Interesse, das dazu
zwänge, denn die Bezirksstatistik ist schon eine alles
umfassende Statistik, welche in den Kreis-, Provinz- und
Reichsblättern nur verarbeitet wird und es ist frühzeitig
genug, wenn deren Tabellen in den folgenden Tagen versandt
werden und darum können sie auf Grund der gedruckten
Bezirkstabellen vom 10. bearbeitet werden.
Es ist nun aber noch der besondere Nachweis zu liefern, daß die
ganze Verrechnungs- und statistische Arbeit in jeder ihrer Stufen
in verhältnismäßig kurzer Zeit hergestellt werden kann, was für
Bezirke, Kreis, Provinz und Reich wegen der Arbeit, welche die
Summierung erfordert, bei dem stetig anschwellenden Material viel
schwieriger ist, als in den Gemeinden, wo keine größeren Summierungen
stattfinden. Müßten nun die Verwaltungsbeamten der Bezirke, Kreise,
der Provinzen und der Zentralstellen die mechanische Rechnungsarbeit
selbst leisten oder hätten sie nur die Unterstützung der ihnen
beigegebenen Volksbeamten, so könnte diese Arbeit allerdings in
wenigen Stunden des nächstfolgenden Vormittags nicht bewältigt werden.
Allein es wurde schon in V, 3, a, _Alinea_: »Die Unterrichtspersonen«,
bemerkt, daß die Schuljugend jeder Gemeinde zu gewissen Arbeiten
herangezogen werden kann und dazu eignen sich besonders die einfachen,
mechanischen Rechnungsarbeiten. Nachdem sich in jeder Urgemeinde und
im Bezirksvororte eine Schule mit einem Schülerstande von je etwa 240
Köpfen, in städtischen Ansiedlungen ist diese Zahl natürlich größer,
befindet, wovon mindestens 200 im Rechnen vollkommen sicher sein
müssen, so ist die erforderliche Rechnungsarbeit in den Bezirks-,
Kreis- und Provinzstädten und in der Reichshauptstadt, die lediglich
in der Laterierung einer stattlichen Anzahl von Ziffernreihen besteht,
durch die Schuljugend leicht zu besorgen. Man teilt sie in 6 oder
7 Serien von 30 oder 25 Schülern, deren jede an einem Wochentage
Dienst hat und verteilt unter sie die aus den Gemeinden einlaufenden
Telegramme und die Exemplare der Blätter, aus welchen die Tabellen
zusammengestellt werden müssen, woraus jeder Schüler zwei oder drei
Tabellen wie die oben aufgeführte zusammenstellt und dann die Summen
zieht, wobei sich dann die Schüler gegenseitig kontrollieren. Wo
sich Differenzen ergeben, sind diese sofort zu beheben und so ist
nun die Arbeit in 20-30 Minuten leicht zu bewältigen. Mit einiger
Gewandtheit ist die Tabelle _A_ in fünf Minuten zu bearbeiten und
durch die Summierung, beziehungsweise Subtraktion der Summe in den
Kolonnen 2-8 und Vergleichung des Ergebnisses mit der Summe in Kolonne
9 die Selbstkontrolle zu besorgen. Davon kann sich der Leser selbst
überzeugen.
Hier ist übrigens der Gebrauch von Rechenmaschinen und anderen
Erleichterungen gar nicht in Betracht gezogen, die bei den Kreis-,
Provinz- und Reichsämtern sicher in Anwendung kommen werden.
Diese Verwendung der Volksschüler bei einer sehr wichtigen, aber
mechanischen Arbeit wäre auch von großem erziehlichem Werte. Man
würde die geistigen Kräfte der jungen Leute kennen lernen, denn die
Schnelligkeit und Sicherheit in der dauernden Bewältigung solcher
mechanischen Arbeiten bildet einen Maßstab zur Feststellung einer
sehr wertvollen Anlage. Der junge Mensch fühlt sich überdies als ein
Glied der Organisation, er lernt früh den Amtseifer kennen, er lernt
den Wert und die Leistungen des Beamtenapparates schätzen, er fühlt,
daß er einen wichtigen Platz ausfüllt, daß er pünktlich am Arbeitsorte
erscheinen muß, und er wird auch nach und nach mit dem Sinne und der
Wichtigkeit dieser Arbeit vertraut. Dabei wird sich sofort der Eifer
zeigen, der durch Arbeiten geweckt wird, die in größerer Gesellschaft
geleistet werden. Der zeitweilige Ausschluß von der Mitarbeit könnte
als Strafe besonders dann verhängt werden, wenn ein Fehler nachträglich
aufgedeckt oder eine Verzögerung der Arbeiten verschuldet wird.
Es ist noch zu bemerken, daß die vorgesetzten Beamten die Angaben
der Verwaltungsbeamten der Urgemeinden und städtischen Quartiere
über die Produktion keineswegs so auf Treu und Glauben hinzunehmen,
sondern sie zum Teile nachträglich zu prüfen haben. Die Urgemeinden
und Quartiere haben nämlich nicht nur statistische Tabellen für die
Veröffentlichung zu liefern, sondern auch Bücher zu führen, welche
genaue und individuelle Angaben über den ganzen Personalstand und auch
über Tiere, Vorräte, Maschinen, Werkzeuge usw. enthalten, wie auch
die Gebarung der Hausverwaltung zum Gegenstande haben. Diese Bücher
enthalten von jedem Menschen genaue Angaben der Geburtszeit und aller
Arten von Veränderungen, die mit ihm vor sich gehen. So werden auch
bei Tieren Abkunft, Unterscheidungsmerkmale, Rasse und Namen, bei Kühen
Belegung, Zeit des Trockenstehens, die Zeit des Kälberns, des Säugens,
ferner die Schwankungen im Gewichtsstande, Milchertrag, Krankheiten
usw. eingetragen, vom Bezirks- und Kreisbeamten gleichförmige Bücher zu
führen und sie über alles, was Gegenstand der Eintragung ist, auf dem
Laufenden zu erhalten sein. Aus diesen Büchern werden die vorgesetzten
Beamten genau, beziehungsweise wenigstens schätzungsweise entnehmen
können, ob die Angaben der statistischen Tabellen, z. B. über den
Milchertrag, richtig sind.
Um aber Irrungen in der Wiedergabe der statistischen Daten zu
verhindern, werden alle nötigen Vorsichten beobachtet werden. Der
Empfänger telegraphischer oder telephonischer Angaben wird sie
zurücktelephonieren, damit ein etwaiger Irrtum berichtigt werde.
Die Selbstkontrolle der statistischen Tabellen -- in Horizontal-
und Vertikalreihen -- wird gleichfalls auf etwaige Irrungen
führen. Außerdem wird man Vorsorge treffen, daß alle Rechnungen
und Ermittelungen schon in den Urgemeinden und Quartieren doppelt
gemacht werden. Auch sind alle bloßen Verschiebungen von Personen oder
Sachen nicht bloß vom übergebenden Teile anzugeben, sondern auch vom
empfangenden Teile zu bestätigen.
Dieser Gegenstand wurde aus dem Grunde so umständlich dargestellt,
weil die Frage von der größten Tragweite ist, ob es möglich ist,
Jedem Einblick in die Verteilung zu gewähren, deren erste Grundlage ja
die Bevölkerungsstatistik und die Statistik der rasch dem Verbrauche
zugeführten Nahrungsmittel ist. Die später folgenden Tabellen über die
Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte und über den Verpflegstand
der einzelnen Gemeinden, welche mit dem Bevölkerungsstande nicht
übereinstimmt, und noch andere Erörterungen werden überzeugend dartun,
daß die Administration eines solchen Staates sehr einfach und unendlich
erfolgreich ist.
Man kann hier auch die Überzeugung schöpfen, daß die Tagesstatistik,
wenn man selbst annimmt, daß sie aus 50 Tabellen gleicher Art besteht,
keinen allzugroßen Raum der in VI, 7, geschilderten Blätter einnehmen
wird, nur etwa 4 große Folioseiten. Die Natur der Sache bringt es mit
sich, daß die äußerste Ökonomie im Raume angestrebt wird.
Außer der oben exemplifizierten Tabelle über die erstjährigen Knaben
werden noch Tabellen aufgestellt werden 2. für die Knaben, welche mehr
als 1 Jahr, aber nicht mehr als 6 Jahre alt sind, ferner 3. für die
Knaben, welche mehr als 6 Jahre, aber nicht mehr als 18 Jahre alt, also
schulpflichtig sind, dann 4. die arbeitspflichtigen Männer, endlich
5. für die von der geregelten Arbeit befreiten Männer. Endlich werden
6. von den arbeitspflichtigen Männern jene ausgewiesen, welche derzeit
vorübergehend von der Arbeit befreit sind, so Kranke und Beurlaubte. Da
jede dieser Tabellen auch für den weiblichen Teil der Bevölkerung zu
machen ist, so gibt das zwölf Tabellen für die Bevölkerungsstatistik
und dazu noch eine oder zwei alle Tabellen zusammenziehende
Gesamttabellen.
Es folgt nun die Tabelle für die Knaben, welche älter als 1 Jahr, aber
nicht älter als 6 Jahre, also noch nicht schulpflichtig sind.
Bevölkerungsstatistik des Bezirkes 8, 7, 19, vom 10. Juli 2001.
A 2. Knaben über 1 Jahr bis einschließlich 6 Jahre.
=====================================================================
Ordnungs-| Vom Vortage | Zuwachs | Abfall |Am Tagesschlusse
zahl der | | Alters-| |Alters-| |Alters-| | Alters-
Gemeinde |Köpfe| tage |Köpfe| tage |Köpfe| tage | Köpfe| tage
---------+-----+--------+-----+-------+-----+-------+------+---------
1 | 65 | 78000 | | | | | 65 | 78065
2 | 66 | 78015 | | |1-A- | 1190 | 65 | 76890
3 | 59 | 77233 |5-B- | 6124 | | | 64 | 83421
4 | 68 | 79001 | | | | | 68 | 79069
5 | 70 | 80236 | | | | | 70 | 80306
6 | 69 | 79012 | | | 2 | 2405 | 67 | 76674
7 | 63 | 77230 | | | | | 63 | 77293
8 | 64 | 76819 | | | | | 64 | 76883
9 | 67 | 77344 | | | | | 67 | 77411
10 | 59 | 72561 | | | | | 59 | 72620
11 | 62 | 77344 | | | | | 62 | 77406
12 | 60 | 72304 | | | | | 60 | 72364
13 | 68 | 79105 | | | | | 68 | 79173
14 | 66 | 78158 |1-C- | 365 | | | 67 | 78590
15 | 67 | 78556 | | | | | 67 | 78623
16 | 69 | 81137 | | | 1 | 1213 | 68 | 79992
17 | 71 | 83115 | | | 2 | 2506 | 69 | 80678
18 | 62 | 77722 | | |2-D- | 1865 | 60 | 75917
19 | 65 | 77204 | | | | | 65 | 77269
20 | 68 | 80123 | | | | | 68 | 80191
---------+-----+--------+-----+-------+-----+-------+------+---------
|1308 |1560219 | 6 | 6489 | 8 | 9179 | 1306 | 1558835
-A- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.
-B- Zugewandert aus den Gemeinden 6, 16 und 17.
-C- Aus der Tabelle A 1. übertragen.
-D- Zugeschrieben dem Bezirke 8, 7, 20.
Es erscheint nicht notwendig die Nachweisungen der höheren Altersstufen
und des weiblichen Geschlechtes zu exemplifizieren und es folgen noch
Beispiele der Molkereistatistik und der Verpflegstandsausweise.
So wie die Einwohner dürften auch die wichtigsten Tiere fortlaufend
gezählt werden, besonders Rinder und Pferde, dann aber auch Schweine
und Schafe; es wird aber genügen, wenn der Stand nach Gemeinden,
Bezirken, Kreisen und Provinzen alle Wochen einmal veröffentlicht wird.
Dabei dürfte es sich empfehlen, Jungvieh, Nutztiere und männliche und
weibliche Tiere zu sondern. Es dürfte sich empfehlen auch von Woche
zu Woche das Gewicht der Rinder, Schweine und Schafe festzustellen
und statistisch zu veröffentlichen. Davon zu unterscheiden ist die
Ermittlung und Verlautbarung des Gewichtes der geschlachteten Tiere an
Fleisch, Fett, Blut, Knochen und Fellen.
Es entsteht nun die Frage, ob Bienenstöcke, Geflügel, Gemüse und Obst
nicht aus dem Staatseigentum ausgeschieden und zu Gemeindeeigentum
erklärt werden sollten, weil eine Verrechnung dem Staate gegenüber
eine allzu umständliche Sache wäre. Es könnte das so geschehen,
daß den Gemeinden eine gewisse Menge von Futter, eine gewisse
Anzahl von Arbeitskräften, Bodenflächen und baulichen Anlagen für
diese Produktionszweige zugewiesen würden, wogegen die Gemeinden
die Ergebnisse dieser Produktion nicht zu verrechnen hätten. Es
ist wohl kaum zu bezweifeln, daß die staatliche Kontrolle dieser
Art von Produktion und die Verteilung dieser Produkte durch die
Staatsverwaltung zu umständlich und zeitraubend wäre. Es blieben dann
der Ertrag von Honig, Wachs, Eiern, Fleisch, Geflügel und Federn, an
Gemüsen und Obst den Gemeinden zur freien Verfügung und in diesem
Falle könnte auch entweder den Städten der Betrieb einer eigenen
Geflügelzucht, Gemüse und Obstproduktion in verhältnismäßigem Umfange
ermöglicht, oder den Dorfgemeinden die Lieferung von Eiern, Geflügel,
Gemüse und Obst wie eine Art von Giebigkeit an die Städte auferlegt
werden. Denn der Bedarf an diesen Produkten kann regelmäßig durch
die Gemeinden selbst gedeckt werden und ein Gütertausch scheint
nicht notwendig zu sein.[18] Es würde sich aus dieser Einrichtung
eine Entlastung der staatlichen Verwaltung und Statistik ergeben
ohne die geringste Gefahr für die Gesellschaftsordnung. Doch hätte
der Staat immer das Recht auch solche Produktionen zurückzunehmen
und ausschließlich oder neben den Gemeinden für Staatsrechnung zu
betreiben, so wenn die Obstproduktion im Großen betrieben wird und
nicht bloß zur Versorgung der Gemeinde mit ihrem Bedarf.
[18] Übrigens ist ein solcher Güteraustausch durch Vermittlung
der Staatsverwaltung recht wohl möglich. So könnte eine
Gemeinde oder ein Bezirk des Südens 100 Meterzentner
Feigen an eine Gemeinde oder Bezirk Böhmens liefern
in Tausch gegen 100 Meterzentner Zwetschen. Die
Staatsverwaltung stellt den Transport und besorgt, wenn
nicht Bevollmächtigte aufgestellt werden, Übernahme und
Ablieferung.
Was die Versorgung der Gemeinden mit Kalb-, Schweine- und
Schaffleisch anbelangt, so wird eine Großschlächterei wie für die
Rindviehschlachtung sich für diese Tiere kaum empfehlen. Durch die
Bezirksverwaltung würden den Gemeinden die zu schlachtenden Tiere nach
dem Lebendgewichte und den Verpflegständen zur Schlachtung und zum
Verbrauche des Fleisches zugewiesen und die Gemeinden hätten nur die
Häute und gewisse Knochen, dann die Wolle der Schafe, abzuliefern. Zur
Versorgung der Städte mit dieser Art von Fleisch würde durch Abfuhr
von Kleinvieh oder von Fleisch geschlachteten Kleinviehs an selbe
gesorgt werden. Je nach der Verteilungsart wäre auch die Statistik
einzurichten.
Die tägliche Feststellung der Verteilung des Fleisches des Großviehes
wäre von der größten Wichtigkeit, weil es rasch verbraucht wird und
Art und Gewicht nach längerer Zeit nicht mehr ermittelt werden könnte.
Dasselbe gilt von der Milch und den Milchprodukten und darum soll ein
Beispiel der statistischen Erhebung der Produktion und des Verbrauches
von Milch und Milchprodukten hier vorgeführt werden.
Die Rindviehschlächterei könnte für einen ganzen Bezirk in einer
einzigen Gemeinde betrieben werden. Vor der Schlachtung wäre das
Lebendgewicht der Tiere zu ermitteln. Die Statistik hätte ferner das
Ergebnis jeder einzelnen Schlachtung in Gewichtsmengen von Fleisch,
Fett, Herz, Nieren, Leber, Gehirn, Gedärmen, Blut, Knochen und Haut,
und den gänzlich wertlosen Nebenprodukten darzustellen. Fleischer
behaupten, daß bei vollständiger Ermittelung des Gewichtes aller dieser
Teile Lebendgewicht und Schlachtgewicht sich bis auf eine geringe
Differenz gleichstellen müsse, und diese Differenz erkläre sich nur aus
verspritztem Blute.
Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
=======================================================================
|| | | | |
~Gemeinde~ || ~1~ | ~2~ | ~3~ | ~4~ |
=========================++==========+==========+==========+==========+
| || | | | | | | | |
Milch 1.| Ermolken || 1305| 6| 805|--| 1436| 7| 1509|10|
| || | | | | | | | |
2.| Zu- u. Abf. || + 213| 8| - 70|62| - 714|10| - 705|37|
| || | | | | | | | |
3.| Deren || | | | | | | | |
| Verbr. i. G. || 803|--| 734|38| 721|97| 803|73|
| || | | | | | | | |
4.| Buttererz. || 31|72| -- |--| -- |--| -- |--|
| || | | | | | | | |
5.| Käseerz. || 80|78| -- |--| -- |--| -- |--|
| || | | | | | | | |
6.| Abfall || 603|64| -- |--| -- |--| -- |--|
| || | | | | | | | |
7.| Dessen || | | | | | | | |
| Zu- u. Abf. || - 219|44| + 379|--| + 380|--| + 385|--|
| || | | | | | | | |
Butter 8.| Dessen || | | | | | | | |
| Zu- u. Abf. || - 11|92| + 18|11| + 17|88| + 19|90|
| || | | | | | | | |
9.| Verbrauch || | | | | | | | |
| i. d. Gem. || 19|80| 18|11| 17|88| 19|90|
| || | | | | | | | |
Käse 10.| Vorrat || | | | | | | | |
| am 9. 7. || 15677|--| -- |--| -- |--| -- |--|
| || | | | | | | | |
11.| Summa || | | | | | | | |
| aus 5, 10 || 15757|78| -- |--| -- |--| -- |--|
| || | | | | | | | |
12.| Verpflegs- || | | | | | | | |
| stand || 1100|--| 1006|--| 989|--| 1101|--|
Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
==============================================================
~Ordnungszahl || | | | | |
der Gemeinde~ || ~1~ | ~2~ | ~3~ | ~4~ | ~5~ | ~6~
===================++=======+======+======+======+======+=====
Bevölkerungsstand || 1003 | 999 | 1010 | 1020 | 1005 | 1007
Abwesend || 23 | 19 | 21 | 20 | 25 | 25
Fremd || 120 | 26 | -- | 101 | 72 | 13
Verpflegungsstand || 1100 | 1006 | 989 | 1101 | 1052 | 995
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm
Butter pro Kopf.
Das vorstehende ist die naturalwirtschaftliche Abrechnung über eine
Tagesproduktion und den Verbrauch eines Wertes von 4016
Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
=================================================================+
| | | | | |
~5~ | ~6~ | ~7~ | ~8~ | ~9~ | ~10~ |
=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+
| | | | | | | | | | | |
1307|12| 1601| 3| 703|14| 1632| 5| 1105| 4| 1206| 8|
| | | | | | | | | | | |
+ 2151|69| - 874|68| + 72|85| - 884|53| - 323|94| - 400|16|
| | | | | | | | | | | |
767|96| 726|35| 775|99| 747|52| 781|10| 805|92|
| | | | | | | | | | | |
121| 8| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--|
| | | | | | | | | | | |
308|49| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--|
| | | | | | | | | | | |
2261|28| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--|
| | | | | | | | | | | |
- 1877|--| + 387|--| + 384|--| + 383|--| + 385|--| + 385|--|
| | | | | | | | | | | |
- 102|10| + 17|91| + 19|13| + 18|43| + 19|26| + 19|87|
| | | | | | | | | | | |
18|98| 17|91| 19|13| 18|43| 19|26| 19|87|
| | | | | | | | | | | |
63007|--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--|
| | | | | | | | | | | |
63315|49| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--| -- |--|
| | | | | | | | | | | |
1052|--| 995|--| 1063|--| 1024|--| 1070|--| 1104|--|
Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
=============================================================+
| | | | | | | | |
~7~ | ~8~ | ~9~ | ~10~ | ~11~ | ~12~ | ~13~ | ~14~ | ~15~ |
=====+======+======+======+======+======+======+======+======+
1011 | 1007 | 1009 | 1001 | 1013 | 1015 | 1004 | 1008 | 1580 |
27 | 25 | 29 | 18 | 24 | 25 | 26 | 23 | 35 |
79 | 42 | 90 | 121 | 87 | 51 | 34 | 30 | 57 |
1063 | 1024 | 1070 | 1104 | 1076 | 1041 | 1012 | 1015 | 1002 |
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm
Butter pro Kopf.
Kronen nach der gegenwärtigen Verrechnung in den Molkereien in der Nähe
von Innsbruck, welche den Bauern 16 Heller pro Liter
Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
================================================================
| | | | | |
~11~ | ~12~ | ~13~ | ~14~ | ~15~ | ~16~ |
=====+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+=======+==+
| | | | | | | | | | | |
1305| 2| 1145| 4| 1620| 3| 907|12| 1436| 5| 1527| 6|
| | | | | | | | | | | |
519|54| + 2056|72| - 881|27| - 166|17| - 266|59| + 1488|76|
| | | | | | | | | | | |
785|48| 759|93| 738|76| 740|95| 1169|46| 745|33|
| | | | | | | | | | | |
-- |--| 109|88| -- |--| -- |--| -- |--| 101|55|
| | | | | | | | | | | |
-- |--| 290|12| -- |--| -- |--| -- |--| 275|45|
| | | | | | | | | | | |
-- |--| 2041|83| -- |--| -- |--| -- |--| 1893|49|
| | | | | | | | | | | |
+ 385|--| - 1650|63| + 381|--| + 381|--| + 420|19| - 1520|--|
| | | | | | | | | | | |
+ 19|53| - 91|14| + 18|22| + 18|27| + 29|84| - 83|17|
| | | | | | | | | | | |
19|53| 18|74| 18|22| 18|27| 28|84| 18|38|
| | | | | | | | | | | |
-- |--| 54402|--| -- |--| -- |--| -- |--| 50301|--|
| | | | | | | | | | | |
-- |--| 54692|12| -- |--| -- |--| -- |--| 50576|45|
| | | | | | | | | | | |
1076|--| 1041|--| 1012| | 1015|--| 1602|--| 1021|--|
Verpflegstandsstatistik im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
==========================================
| | | | ||
~16~ | ~17~ | ~18~ | ~19~ | ~20~ || Summe
=====+======+======+======+======++=======
1001 | 1003 | 1009 | 1003 | 1002 || 20710
27 | 29 | 25 | 27 | 28 || 501
47 | 36 | 28 | 130 | 28 || 1192
1021 | 1010 | 1012 | 1106 | 1002 || 21401
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm
Butter pro Kopf.
abgelieferter Milch bezahlen. Diese Tagesproduktion entspricht
der Anzahl der im Bezirke eingestellten Kühe, welche unter dem
Durchschnitte
Statistische Tabelle über Erzeugung und Verteilung der Milchprodukte
im Bezirke 8, 7, 19, am 10. Juli 2001.
=====================================================================
| | | || Summe oder | Verkehr |
~17~ | ~18~ | ~19~ | ~20~ || Differenz | nach außen |
=====+==+=======+==+=======+==+=======+==++=========+==+=========+==+
| | | | | | | || | | | |
1231| 8| 1306|15| 1108|17| 906|17|| 25101|58| -- |--|
| | | | | | | || | | | |
- 493|78| + 493|78| - 300|79| - 174|73|| - 300|29| + 300|29|
| | | | | | | || | | | |
737|30| 738|76| 807|38| 731|46|| 15622|73| -- |--|
| | | | | | | || | | | |
-- |--| 47|75| -- |--| -- |--|| 411|98| -- |--|
| | | | | | | || | | | |
-- |--| 127|34| -- |--| -- |--|| 1082|18| -- |--|
| | | | | | | || | | | |
-- |--| 886| 8| -- |--| -- |--|| 7686|32| -- |--|
| | | | | | | || | | | |
+ 382|--|- 503|12| + 387|--| + 381|--|| -- |--| -- |--|
| | | | | | | || | | | |
+ 18|18|- 29|53| + 19|91| + 18| 4|| -- |--| + 26|38|
| | | | | | | || | | | |
18|18| 18|22| 19|91| 18| 4|| 385|60| -- |--|
| | | | | | | || | | | |
-- |--| 22503|--| -- |--| -- |--|| 205890|--| -- |--|
| | | | | | | || | | | |
-- |--| 22630|34| -- |--| -- |--|| 206972|18| -- |--|
| | | | | | | || | | | |
1010|--| 1012|--| 1106|--| 1002|--|| 21401|--| -- |--|
Verteilungsschlüssel: 73 Zentiliter Vollmilch und 18 Gramm
Butter pro Kopf.
mit 3550 Stück angenommen wurde. Nach einem mäßigen Durchschnittsertrag
von 7,5 Liter pro Kuh würden diese Kühe 26632 Liter geben und es sind
also um 1500 Liter Milch weniger angenommen, als zu erwarten wäre.
Danach kann man den Wert der Tagesproduktion in 2000 Bezirken auf
8 Millionen Kronen täglich oder nahezu 3 Milliarden Kronen im Jahr
veranschlagen und mit diesen kleinen Tabellen wird ein so großer Wert
nach Produktionsmenge und Verteilung verrechnet.[19]
[19] In Deutschland rechnet man den Wert der Milchproduktion
ohne Butter und Käse und zum offenbar zu geringen
Preise von 9 Pfennig pro Liter auf 1700 Millionen Mark
gegen 986 Millionen Mark Roheisen und 1170 Millionen
Mark Kohlenproduktion, es ist also die Milch offenbar
der wertvollste Produktionsgegenstand und dadurch die
Wahl der Milch zur Exemplifikation der Produktions- und
Güterverteilungsstatistik gerechtfertigt.
Freilich ist der Wert dieses Produktes in der Nähe der Städte auch für
den Bauer etwas höher, als im Gesamtdurchschnitt, aber bei den heutigen
Verhältnissen sind noch erhebliche Handelsunkosten und Transportkosten
für die städtische Verproviantierung hinzuzurechnen.
Die Käse- und Butterproduktion ist meinen Erkundigungen zufolge
erheblich zu hoch angenommen, was aber, weil für unsere Zwecke
unwesentlich, eine Neuberechnung der Tabelle nicht notwendig gemacht
hat. Noch ist zu bemerken, daß die ganze Magermilch wohl kaum auf
Käse verarbeitet würde, wie da angenommen ist, auch sind an 1000
Liter Buttermilch, die hier entfallen dürften, als Getränk nicht ganz
wertlos, hier aber als Abfall eingestellt.[20]
[20] Die Buttererzeugung ist um 56 Kilo, die Käseerzeugung um
506 Kilo zu hoch angegeben.
Die Käseverteilung dürfte nur monatlich erfolgen und auch nur
monatlich verrechnet werden, daher sie in die vorstehende Tabelle nicht
eingetragen wurde. Am Ende der Horizontalkolonne 8 ist eingetragen,
daß 26,38 Kilo Butter aus dem Bezirke ausgingen und zufolge
Horizontalkolonne 9 wurden im Bezirk 385,60 Kilo Butter verbraucht,
welche Summen zusammen die Menge der laut Horizontalkolonne 2 an diesem
Tage erzeugten Butter ergeben.
Es wird in den vorstehenden statistischen Tabellen angenommen,
daß die Gemeinde 15 die Bezirksgemeinde ist, welche einen höheren
Bevölkerungs- und Verpflegstand und daher einen höheren Verbrauch
an Milch hat. Als Regel könnte gelten, daß der Quotient an Milch und
Butter und etwa auch an Käse und Fleisch, für längere Zeit bestimmt
würde, sodaß die Verwaltung der Molkerei und eventuell auch der
Fleischerei zum Verbrauche in den Gemeinden täglich das aus dem
bestimmten Verpflegstande der Gemeinde sich ergebende Quantum an die
Hausverwaltungen abzugeben hätte. Da am Schlusse der Verpflegstand
eingesetzt ist, für dessen Ausweisung übrigens eine besondere, unten
angefügte, aber eigentlich zu den Bevölkerungstabellen gehörige Tabelle
dient, so kann jedermann berechnen, ob die in den Horizontalkolonnen
3 und 9 erfolgte Zuweisung von Milch und Butter, eventuell nach einer
anderen Tabelle auch die Zuweisung von Fleisch, dem Verpflegstande
genau entspricht. Es ist nur für Milch, Butter und Fleisch eine
tägliche Ausweisung notwendig, dagegen braucht sich die Verteilung
von Käse in nichts von anderen Verteilungen, wie von Mehl, Zucker,
Gewürzen, Feuerungs- und Beleuchtungsstoffen usw. zu unterscheiden,
welche in ungleichen Intervallen und größeren Posten je nach der
Frachtgelegenheit geschehen könnte.
Zur Erklärung der Tabelle über die Milchprodukte dient folgendes:
Die erste und zweite Horizontalkolonne weist aus, wieviel Milch die
Produktion der einzelnen Gemeinden nach Empfang von Milch aus anderen
Gemeinden, beziehungsweise nach Abfuhr von Milch an andere Gemeinden
erübrigt. In 15 Gemeinden bleibt nur die Menge zurück, welche an
die Hausverwaltung abgegeben wird, weil diese Gemeinden -- der
Annahme zufolge -- keine Molkereien haben. Die Menge, welche an die
Hausverwaltung abgegeben wird, wird in Horizontalkolonne 3 ausgewiesen
und was in den Gemeinden 1, 5, 12, 16 und 18 nach Abrechnung des
Verbrauches erübrigt, wird zu Butter und Käse verarbeitet und die
Horizontalkolonnen 4, 5 und 6 weisen das Produktionsergebnis aus. Der
Abfall wird nicht, wie hier aufgeführt ist, einen genauen Ausgleich der
vorausgegangenen Ziffern ergeben, das umsoweniger, als Milch und Abfall
in Litern, Butter und Käse in Kilo angesetzt sind, allein mit Rücksicht
auf den geringen Wert des nach der Verkäsung verbleibenden, nur als
Futter verwendbaren Produktes wird diese Art der Verrechnung sich am
meisten empfehlen und als bekannt angenommen werden, daß ein Hektoliter
Abfall um so viel Prozente von der ausgewiesenen Menge differiert.
Milch und Butter wird jedenfalls täglich vollkommen aufgeteilt und
es ist daher niemals ein Rest vom Vortage auszuweisen. Wenn in den
einzelnen Hausverwaltungen Reste von einem Tag auf den andern bleiben,
so kommt das in der staatlichen Verrechnung nicht zum Ausdruck. Anders
bei Käse, der erst nach längerer Ablagerung in Verwendung genommen
wird. Hier muß Empfang vom Vortage und verbleibender Vorrat nach jeder
Verteilung ausgewiesen werden.
Zweifelhaft ist, ob der bloße Verpflegstand nach Köpfen für diese
Verteilungen maßgebend ist. Die verhältnismäßige Anzahl der Kinder und
Kranken und die Anwesenheit in der Verteilung bevorzugter Personen kann
auf die Verteilung von Einfluß sein. Dann müßte für die Verteilung
eine andere Grundlage als die bloße Kopfzahl der zu verpflegenden
Personen angenommen werden, wie ja auch der Umstand von Einfluß ist,
wenn die Fremden sich nur kurz an einem Orte aufhalten und etwa nur
eine einzige Mahlzeit einnehmen. Aber da solche genauen Konstatierungen
sehr verwickelte Nachweisungen voraussetzen und bei einem Verpflegstand
von 1000-1100 Köpfen kleine Differenzen nicht empfindlich sind,
wird man sich darüber hinaussetzen und bloß bestimmen, in welcher
Gemeinde ein Fremder für den Verpflegstand zu rechnen sei, der
unter Tags von einer Gemeinde in die andere übersiedelt. Man wird
kleinliche Konstatierungen lieber vermeiden. Sollte das Volk aber
die größte Genauigkeit fordern, so läge in den nicht veröffentlichten
Aufstellungen der Hausverwaltungen der Gemeinden das Material für die
genauesten Konstatierungen vor und man könnte dann von Woche zu Woche
Ausgleichungen machen, die der Bezirksbeamte zu verfügen hätte. Da aber
diese Ausgleichungen nur eine Art von Virement innerhalb der einzelnen
Gemeinde von Tag zu Tag, dann erst von Gemeinde zu Gemeinde und von
Bezirk zu Bezirk zur Folge hätte, und nur sehr große Schwankungen, die
wohl sehr selten vorkommen würden, auch Ausgleichungen zwischen den
Kreisen erforderlich machen würden, so wird davon in den öffentlichen
Rechnungen und in der betreffenden Statistik nur in letzteren
Ausnahmefällen Notiz zu nehmen sein.
In der 2. 7. und 8. Horizontalkolonne ist Zu- und Abfuhr zwischen
den Gemeinden dargestellt und um die Zeilen nicht zu vermehren, sind
die Zeichen + und - eingeführt. Es ist nun zu bemerken, daß, wenn die
Gemeinden eines Bezirkes nur unter sich eine Güterbewegung haben, aber
weder von fremden Bezirken empfangen noch an fremde Bezirke abgeben, in
der Bezirksstatistik Zu- und Abfuhr sich ausgleichen müssen. Das ist
in der 7. Horizontalkolonne der Fall. In der 22. Vertikalkolonne wird
die Güterbewegung nach oder von auswärtigen Bezirken ausgewiesen und
weil Zu- und Abfuhr auf einer Zeile stehen, mit + und - unterschieden.
So wird es auch dann gehalten werden, wenn eine andere Gemeinde als
die Bezirksgemeinde direkt mit auswärtigen Gemeinden tauscht. Jeder
Güterverkehr zwischen zwei Gemeinden desselben Bezirks muß in jeder von
dieser entweder als Zufuhr oder als Abfuhr zur Buchung gelangen, ganz
nach Art der doppelten Buchhaltung. Ihre Übereinstimmung bietet dem
Bezirksbeamten eine Sicherheit, daß diese Angaben der Gemeinden richtig
sind. Würde der Ausgleich fehlen und der Ausgleich auch nicht im
Verkehr mit anderen Bezirken liegen, so wäre das ein Beweis, daß eine
Irrung vorliegt, welche der Bezirksbeamte durch telephonische Anfrage
aufklären wird, ehe man zur Drucklegung der Verrechnung schreitet. Bei
einer unmittelbaren Lieferung an eine auswärtige Gemeinde, kann der
Bezirksbeamte bei dieser direkt anfragen oder es ist in anderer Form
für dessen Orientierung zu sorgen.[21]
[21] Ein Statistiker von heute mag für unglaublich halten,
daß diese statistischen Arbeiten bewältigt werden
können, allein es arbeiten daran im Kollektivstaate
viele hunderttausende von Personen mit und sie sind keine
volkswirtschaftliche Last, weil dafür alle Geldverrechnung
aufhört, an der heute jede Hausfrau und Köchin, jeder
Schuster, Schneider, Kaufmann mitarbeiten muß.
Aus den Vertikalkolonnen 21 und 22 ist ersichtlich, daß im Bezirk um
300 Liter 79 Zentiliter mehr Vollmilch und um 26 Kilo 38 Deka mehr
Butter abgeführt, als zugeführt wurde. Die Kreistabelle wird zeigen,
wohin selbe gelangten. Das wird der Beitrag des Bezirks zur Versorgung
der großen Städte sein.
Die Richtigkeit der Angaben, welche nur einseitig erfolgen, nämlich
der Produktionsmenge, muß kontrolliert werden. Es liegen dem
Bezirksbeamten genaue Ausweise vor, woraus sich die Richtigkeit jener
Angaben wenigstens mit ziemlicher Genauigkeit erschließen läßt, wie
aus dem obigen Absatze, _Alinea_: »Es ist noch zu bemerken«, Seite
109 zu entnehmen ist. So ersieht der Bezirksbeamte aus dem genauen
Viehstandsverzeichnisse alles, was zur Beurteilung der Richtigkeit
der Angaben über den Milchertrag erforderlich ist, wann jede einzelne
Kuh aufgenommen und wann sie gekalbt hat, seit wann sie trocken
steht usw. Er kann ab und zu selbst kontrollieren oder abwechselnd
diese oder jene Person damit beauftragen. Auch haben schon dem
Gemeindeverwaltungsbeamten die einzelnen Verwaltungszweige von mehreren
Personen unterfertigte schriftliche Angaben einzuliefern. Es ist
ersichtlich, daß bei der Naturalwirtschaft nicht der Beamte es ist,
der sich einer Hinterziehung schuldig machen könnte, sondern nur die
ihm unterstehenden Organe und auch das ist in Betracht zu ziehen, daß
der aus etwaigen Unregelmäßigkeiten entstehende Schaden nicht einzelne
Personen, sondern den Staat benachteiligt, daß sich der Schaden auf
alle verteilt, was als Versicherung wirkt. Bedenklich wäre nur, wenn
ganze Gemeinden als solche falsche Angaben machten, um sich eine
günstigere Verteilung zu sichern. Denn wenn das zu besorgen wäre,
so würde bald eine allgemeine Demoralisation einreißen und andere
Gemeinden würden sich selbst Recht zu verschaffen suchen durch gleiche
Unlauterkeit. Allein es scheint das nicht wohl möglich, es müßte
immer eine Verschwörung einer großen Anzahl von Personen vorausgehen,
der Staatsbeamte müßte im Einverständnis sein und es wird nicht
leicht eine Gemeinde geben, in der nicht Fremde weilen, die ja auch
das Recht haben, Konstatierungen vorzunehmen, was aus der Natur des
Kollektivismus hervorgeht, da alles für alle geerntet wird.
Die Hausverwaltung hat dann wieder für ihre Gebarung eine genaue
Rechnung zu führen, welche nicht durch den Druck veröffentlicht wird,
weil sie nur die Gemeindegenossen angeht. Wenn bei der Verteilung von
Fleisch an die Gemeinden, nicht im Gewichte, aber in der Qualität eine
Benachteiligung von Gemeinde zu Gemeinde stattfände, so wäre das durch
Vermittlung des Bezirksbeamten von Zeit zu Zeit auszugleichen.
Noch sei bemerkt, daß bei Entwerfung obiger statistischer Tabelle über
die Milchprodukte angenommen wurde, daß nicht jede Gemeinde ihre eigene
Molkerei zur Verarbeitung der Milch hat. Ob das ökonomischer ist,
als das Prinzip, diese Arbeit in jeder Gemeinde besorgen zu lassen,
wird die Erfahrung lehren. Es ist anzunehmen, daß jede Urgemeinde
einen Viehstand hat, durch den ihr Bedarf an Milch nicht nur voll
gedeckt, sondern auch ein beträchtlicher Überschuß zur Butter- und
Käseerzeugung erübrigt wird. Nach der Annahme in obiger Tabelle würde
aus der Zentralisierung der Milchverarbeitung in wenigen Gemeinden eine
Transportbewegung von mehr als 120 Meterzentnern täglich, allerdings
nur auf eine durchschnittliche Entfernung von weniger als eine Stunde
entstehen. Diese würde sich sehr beträchtlich, vielleicht auf weniger
als 20 Meterzentner vermindern, wenn die Gemeinden nur Überschüsse
von Käse, Butter und Abfall, ausnahmsweise zur Städteversorgung
auch von Milch, austauschen und jede Gemeinde die Verarbeitung der
Milch auch selbst betreiben würde. Es ist nicht die Aufgabe dieser
Untersuchungen, diese Frage zu lösen, sondern nur zu zeigen, daß in
der kollektivistischen Wirtschaft jede ökonomische Aufgabe auf das
vollkommenste und rascheste gelöst werden kann.
Bei den in diesem Abschnitte entwickelten Vorschlägen wird von der
Statistik das Äußerste an Genauigkeit vor ihrer Veröffentlichung die
größte Schnelligkeit und Allgemeinheit gefordert und es wurde gezeigt,
daß diesen Anforderungen mit spielender Leichtigkeit entsprochen
werden kann. Sich über die Verteilung von Produkten, die ihrer
Natur nach sofort konsumiert werden müssen, so rasch als möglich
zu orientieren, ist für den Kollektivismus offenbar ein Bedürfnis.
Niemand würde es aber für möglich halten, daß das ohne erheblichen
Arbeitsaufwand an einem dem Verrechnungstage nächstfolgenden Tage =und
zwar zur Orientierung eines jeden Einzelnen= möglich sein wird, wenn
ich mir nicht die Mühe genommen hätte, diese Arbeit zu unternehmen.
Das durfte aber nicht bloß in allgemeinen Sätzen behandelt werden,
sondern erforderte eine anschauliche Darstellung, die jeden Zweifel
ausschließt. In abstrakten Sätzen ist schon Unsinn genug gegen und für
den Kollektivismus geschrieben worden, daß ich mich davon ferne halte.
Freilich wirken bei der Verrechnung auch die Art der Verteilung
der Bevölkerung, die Beamtenorganisation, und die Ersetzung des
Familienhaushaltes durch den Gemeindehaushalt mit, aber diese
Einrichtungen entsprechen so sehr zugleich dem Fortschritte im
Volksunterrichte, in der Volkserziehung, im geselligen Leben und nach
vielen anderen Richtungen, daß die hier erörterten Vorteile keineswegs
erkauft werden durch irgend welche Übelstände anderer Art, =sondern
die Organisation ist gleich fruchtbar für alle Arten von Produktion
und Verteilung=, ganz insbesondere zwar für die idealsten Interessen,
aber, wie gezeigt werden wird, auch in hohem Maße für die materiellen
Interessen.
Für die hauptstädtischen Verteilungen wäre die Statistik noch
viel einfacher. Die Reichshauptstadt würde einen Bevölkerungs- und
Verpflegstand haben, der dem eines Kreises vergleichbar wäre. Für
Milchprodukte wäre die Hauptstadt eine Konsum-, nicht aber, oder
jedenfalls nur im geringsten Maße auch eine Produktionsstätte, für
Fleisch eine Produktionsstätte nur dann, wenn Mastanstalten und dem
entsprechend auch Schlachthäuser in die Hauptstadt verlegt würden.
Zu untersuchen, ob das ökonomisch wäre, ist nicht Aufgabe dieser
Arbeit und wahrscheinlich würden verläßliche Beobachtungen über die
ökonomischen Vorteile und Nachteile erst im Kollektivstaate möglich
sein.
Die ökonomische Statistik der Hauptstadt würde, abgesehen eventuell
von der Auseinandersetzung mit dem Hofhaushalte nach dem Kapitel IV,
wenn die Monarchie fortbestände, in einem Kreisblatte veröffentlicht
werden, da die Reichshauptstadt ihres Umfanges wegen einen eigenen
Kreis zu bilden hätte. Die Bevölkerungs- und Verpflegstandsstatistik
dieses Kreises wäre allerdings einigermaßen kompliziert, wegen des
beständigen Wechsels der Fremden und des Verpflegstandes. Dagegen
hätte diese Statistik wenig mit der Güterproduktion zu schaffen, da die
Reichshauptstadt ihren Bedarf an Gütern größtenteils vom flachen Lande
bezöge und nur Finalproduktion betreiben würde.
Für den Hofhaushalt wäre eine besondere Statistik aufzustellen. Diese
hätte zunächst auszuweisen, daß der Hofhaushalt nicht mehr an Gütern
vom Gesamthaushalt bezieht, als das Volk bewilligt hat. Außerdem wäre
auch eine innere Verwaltungsrechnung aufzustellen und in angemessenen
Formen zu veröffentlichen, nachdem auch diese Gebarung das Volk ebenso
angeht wie jede andere, und weil nicht das Privatinteresse der Familien
des Monarchen und des Adels, sondern das allgemeine Volksinteresse
allein für diese Gebarung maßgebend sein darf.
Was den Verbrauch anderer Güter für die Ernährung anbelangt, welche
nicht wie Fleisch, Milch, Eier u. dergl. dem raschen Verderben
unterliegen, insbesondere den Verbrauch von Mehl und den verschiedenen
Gewürzen, so werden diese Güter auch den einzelnen Gemeinden und
Quartieren im Verhältnisse zum Verpflegstande zuzuweisen sein, ähnlich
wie es oben bezüglich der Zuweisung von Milch gezeigt wurde. Allein es
wird sich da nicht um tägliche Zuweisungen handeln, es wird genügen,
wenn die Zuweisung reichlich für einen Monat im vorhinein erfolgt und
die Monatsstatistik den Verbrauch nach Maßgabe des Verpflegstandes
feststellt und den Überschuß ausweist, wonach dann eine neuerliche
Zuweisung zur Deckung des Monatsbedarfs zu erfolgen hätte.
Ebenso wäre es mit den Heiz- und Beleuchtungsstoffen zu halten. Für den
Verbrauch dieser Stoffe wäre der Verpflegstand wohl nicht maßgebend.
Insoweit Heiz- und Beleuchtungsstoffe in den Betriebsstätten verbraucht
werden, kommen sie nicht als Aufwand für die Einzelnen, sondern als
Aufwand in der Produktion in Betracht. Insofern es sich aber um den
Aufwand zur Beheizung und Beleuchtung der Schlafhäuser und der dem
geselligen Leben gewidmeten Räume handelt, würden für die Verteilung
der Rauminhalt und das Klima maßgebend sein. Auch hier wird ein
statistischer Monatsausweis vollkommen genügen.
Was die Wohnbauten und die Nutzbauten für landwirtschaftliche und
industrielle Zwecke anbelangt, so werden sie getrennt auszuweisen
sein. Für die Bauten genügt eine Jahresstatistik. Diese wird für
die Wohnbauten insbesondere den Rauminhalt der Schlafstuben, der
Kommunikationen, Treppenhäuser, Aborte und Bodenräume, dann der dem
geselligen Leben, der Schule und dem Amte gewidmeten Räume ausweisen.
Dieser statistische Ausweis hat zunächst nach Gemeinden und Quartieren
zu erfolgen, woraus die Bezirkssummarien, Kreis-, Provinz- und
Reichssummarien zu bilden sind. Das Verhältnis der Bevölkerungsziffer
und der Wohnbautenstatistik wird ergeben, ob überall gleichmäßig für
das Wohnbedürfnis gesorgt ist und worin die Vorteile der nach den
Verteilungsgesetzen bevorzugten Personen bestehen. Dabei wird aber auch
der Aufwand für die Ausstattung der Wohn- und Gesellschaftsräume in
Betracht kommen. Dieser Aufwand findet seinen Ausdruck in der Anzahl
der aufgewendeten Arbeitstage, jede Art von Arbeit reduziert auf
einen gemeinen Arbeitstag, und in der Menge und Art der aufgewendeten
Materialien. Aber auch für die Bauerhaltung und die Instandhaltung
der Ausstattung wird ein statistischer Jahresausweis zu liefern sein.
Analog ist der Bestand, die Neuerrichtung und die Instandhaltung der
Nutzbauten statistisch nachzuweisen.
Ebenso ist es mit dem Inventar zu halten. Es ist zu trennen das
Inventar für die Wohn- und Gesellschaftsräume vom Inventar an
Werkzeugen und Maschinen für den Betrieb der Urproduktion und der
Industrie. Das Kücheninventar gehört ebenso wie das Kellerinventar
zu dem Inventar der ersten Kategorie. Auch bezüglich des Inventars
handelt es sich um den Bestand vom Vorjahr, um Neuanschaffungen, um
Erhaltungsaufwand und um Abschreibungen.
Noch eine dritte Art von Inventar wird man aufzustellen haben, nämlich
von Gegenständen, die für die Zwecke der Kunst und Wissenschaft
dienen. Dahin gehören Bücher und den Büchern verwandte Gegenstände,
wie Atlanten, Sammlungen von Käfern u. dergl. Dann Medikamente und
andere Bedürfnisse des ärztlichen Dienstes, Instrumente und Apparate
und die örtliche Verteilung aller dieser Sachen. Für die Zwecke des
Sanitäts- und Unterrichtsdienstes und der Kunst und Wissenschaft werden
auch Verbrauchsgüter gewidmet werden müssen, worüber eine besondere
Nachweisung zu liefern sein wird. Was musikalische Instrumente und
sonstige Behelfe für diese Kunstübung anbelangt, so könnte wohl
die Nachfrage größer sein, als mit dem Vorrat zu befriedigen wäre.
Darum soll für diese Verteilung die Mitwirkung der Vereine, VIII, 2,
_Alinea:_ »Sehr zu fördern« mitbestimmend sein.
Am Schlusse des Jahres wird eine eigentliche Statistik aufgestellt
werden, umfassend die Bevölkerung, den Gesamtbesitz an unbeweglichen
und beweglichen Sachen, die Gesamtproduktion, den Gesamtverbrauch
im Laufe des Jahres und den Gesamtvorrat an verbrauchbaren Gütern,
welcher auf das kommende Jahr zu übertragen ist. Diese Statistik aber
baut sich auf aus der Statistik der Gemeinden, Bezirke, Kreise und
Provinzen, welche im Reichssummarium zusammengefaßt werden. Ebenso wird
es mit der Bevölkerungsstatistik, der Sanitäts- und Erziehungs- und
Unterrichtsstatistik zu halten sein.