6. Die Post.

Sie wird auch zunächst der Verwaltung zu dienen haben und im Felleisen

alles befördern, was von Amt zu Amt geht. Über diesen Gegenstand ist

nichts weiter zu sagen, als daß die Post keine Geldsendungen befördert

und für den Privatverkehr auch keine sogenannten eingeschriebenen

Briefe oder Pakete. Sollte man doch etwas Ähnliches in Ausnahmefällen

zulassen, so würden eingeschriebene Privatbriefe in die amtliche

Korrespondenz aufgenommen und die Aufgabe vom Verwaltungsbeamten

bestätigt werden. So könnten auch Wertsendungen, die nach dem, was

über die Konsumtibilien in VIII, 5, gesagt wird, auch zwischen Privaten

denkbar, aber jedenfalls sehr selten wären, befördert werden. Es wird

nichts verschlagen, wenn solche Privatsendungen einen halben Tag länger

als heute unterwegs sind, denn viel wichtiger, als die Beschleunigung

von Privatsendungen dieser Art ist die Ersparnis im Aufwande für die

Post, von der sofort die Rede sein wird.

Es bedarf nämlich im Kollektivstaate keiner besonderen Postämter mehr;

der Briefkasten nimmt die abgehenden Briefe auf und die ankommenden

kann man sich in der Gemeindekanzlei beheben oder bei den Mahlzeiten

durch eine Frau des hauswirtschaftlichen Personals verteilen lassen.

Die Briefkästen können mit Abteilungen versehen sein, wodurch schon

der Absender eine erste Sortierung nach den Hauptrichtungen, die

die Eisenbahnbeförderung einschließt, vornimmt. Dabei handelt es

sich meist nur um zwei Richtungen der den nächsten Eisenbahnort

durchfahrenden Eisenbahn, selten um drei oder vier Richtungen und ist

einmal der Brief so in den richtigen Weg geleitet, so ist die weitere

Instradierung vom Zugsbegleitungspersonale zu besorgen, wobei eine

zweckmäßige Adressierung diese Arbeit sehr erleichtert. Man könnte vom

Absender verlangen, daß er die Adressen mit Angaben versieht, die dem

Zugbegleitungs- und Frachtpersonale die Instradierung erleichtern.

Nur in der Reichshauptstadt und den Provinzorten wird ein eigenes

Postdienstpersonal anzustellen sein, um die Briefpost so rasch als

möglich, etwa von Stunde zu Stunde, zuzustellen und die nach auswärts

gehende Post zu sortieren.

Selbstverständlich ist die Post unentgeltlich und es kann jeder

Bewohner des Reiches -- auch jeder Fremde -- Briefe und Karten

aufgeben, so viel ihm beliebt. Beschränkt ist er nur insofern, als

er nur eine bestimmte Menge von Papier, Kouverts und Briefkarten zur

Verfügung hat, welche nach VIII, 5, als Konsumtibilien verteilt werden.

Man wird daher sparen, um das Jahr über mit seinem Vorrate auszukommen,

man wird aber auch von solchen Gemeindegenossen, die einen Überschuß

haben, leicht Papier und Kuverts überlassen erhalten, wenn man alles

verbraucht hat.

Man wird übrigens nur eine kleine Ecke der Adreßseite einer Karte

oder eines Kuverts mit der Adresse beschreiben und kann den Rest

für Korrespondenz benützen, da alle heute bestehenden Beschränkungen

entfallen können. Es muß nur erkenntlich sein, daß das Schriftstück als

Postsendung zu behandeln ist. Poststempel sind ganz unnötig.

Ein ganzer Pack Zeitungen, welcher auf der Adreßschleife die Zahlen

einer Gemeinde trägt, kommt in die betreffende Gemeinde und wird dort

den Lesern zur Verfügung gestellt und es entfallen auch hier wieder

eine große Menge von Adressen und die Adressenregister. Es ist nicht

uninteressant, daß die Post in einem Staat wie Österreich bei ganz

ungenügender Entlohnung ihrer niederen Organe einen Aufwand von beinahe

180 Millionen Kronen im Jahre macht und daß der damit ausgedrückte

Aufwand im Kollektivstaat beinahe ganz in Ersparung gebracht wird

durch die Vereinfachung in der Verteilung, durch die Beseitigung der

Geldwirtschaft, der Wertsendungen an Einzelne und durch Ausnutzung der

Arbeitskräfte in der Hauswirtschaft und Zugsbegleitung. Es zeigt sich

hierin der ökonomische Wert der durch den Kollektivismus bedingten und

ermöglichten Organisation.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 86 / 152 题