Sie wird auch zunächst der Verwaltung zu dienen haben und im Felleisen
alles befördern, was von Amt zu Amt geht. Über diesen Gegenstand ist
nichts weiter zu sagen, als daß die Post keine Geldsendungen befördert
und für den Privatverkehr auch keine sogenannten eingeschriebenen
Briefe oder Pakete. Sollte man doch etwas Ähnliches in Ausnahmefällen
zulassen, so würden eingeschriebene Privatbriefe in die amtliche
Korrespondenz aufgenommen und die Aufgabe vom Verwaltungsbeamten
bestätigt werden. So könnten auch Wertsendungen, die nach dem, was
über die Konsumtibilien in VIII, 5, gesagt wird, auch zwischen Privaten
denkbar, aber jedenfalls sehr selten wären, befördert werden. Es wird
nichts verschlagen, wenn solche Privatsendungen einen halben Tag länger
als heute unterwegs sind, denn viel wichtiger, als die Beschleunigung
von Privatsendungen dieser Art ist die Ersparnis im Aufwande für die
Post, von der sofort die Rede sein wird.
Es bedarf nämlich im Kollektivstaate keiner besonderen Postämter mehr;
der Briefkasten nimmt die abgehenden Briefe auf und die ankommenden
kann man sich in der Gemeindekanzlei beheben oder bei den Mahlzeiten
durch eine Frau des hauswirtschaftlichen Personals verteilen lassen.
Die Briefkästen können mit Abteilungen versehen sein, wodurch schon
der Absender eine erste Sortierung nach den Hauptrichtungen, die
die Eisenbahnbeförderung einschließt, vornimmt. Dabei handelt es
sich meist nur um zwei Richtungen der den nächsten Eisenbahnort
durchfahrenden Eisenbahn, selten um drei oder vier Richtungen und ist
einmal der Brief so in den richtigen Weg geleitet, so ist die weitere
Instradierung vom Zugsbegleitungspersonale zu besorgen, wobei eine
zweckmäßige Adressierung diese Arbeit sehr erleichtert. Man könnte vom
Absender verlangen, daß er die Adressen mit Angaben versieht, die dem
Zugbegleitungs- und Frachtpersonale die Instradierung erleichtern.
Nur in der Reichshauptstadt und den Provinzorten wird ein eigenes
Postdienstpersonal anzustellen sein, um die Briefpost so rasch als
möglich, etwa von Stunde zu Stunde, zuzustellen und die nach auswärts
gehende Post zu sortieren.
Selbstverständlich ist die Post unentgeltlich und es kann jeder
Bewohner des Reiches -- auch jeder Fremde -- Briefe und Karten
aufgeben, so viel ihm beliebt. Beschränkt ist er nur insofern, als
er nur eine bestimmte Menge von Papier, Kouverts und Briefkarten zur
Verfügung hat, welche nach VIII, 5, als Konsumtibilien verteilt werden.
Man wird daher sparen, um das Jahr über mit seinem Vorrate auszukommen,
man wird aber auch von solchen Gemeindegenossen, die einen Überschuß
haben, leicht Papier und Kuverts überlassen erhalten, wenn man alles
verbraucht hat.
Man wird übrigens nur eine kleine Ecke der Adreßseite einer Karte
oder eines Kuverts mit der Adresse beschreiben und kann den Rest
für Korrespondenz benützen, da alle heute bestehenden Beschränkungen
entfallen können. Es muß nur erkenntlich sein, daß das Schriftstück als
Postsendung zu behandeln ist. Poststempel sind ganz unnötig.
Ein ganzer Pack Zeitungen, welcher auf der Adreßschleife die Zahlen
einer Gemeinde trägt, kommt in die betreffende Gemeinde und wird dort
den Lesern zur Verfügung gestellt und es entfallen auch hier wieder
eine große Menge von Adressen und die Adressenregister. Es ist nicht
uninteressant, daß die Post in einem Staat wie Österreich bei ganz
ungenügender Entlohnung ihrer niederen Organe einen Aufwand von beinahe
180 Millionen Kronen im Jahre macht und daß der damit ausgedrückte
Aufwand im Kollektivstaat beinahe ganz in Ersparung gebracht wird
durch die Vereinfachung in der Verteilung, durch die Beseitigung der
Geldwirtschaft, der Wertsendungen an Einzelne und durch Ausnutzung der
Arbeitskräfte in der Hauswirtschaft und Zugsbegleitung. Es zeigt sich
hierin der ökonomische Wert der durch den Kollektivismus bedingten und
ermöglichten Organisation.