Beide Einrichtungen haben allgemeinen und privaten Zwecken zu dienen
und, da die ersteren die wichtigeren sind, ist bei der Anlage beider
vor allem den Bedürfnissen der Verwaltung Rechnung zu tragen.
a) Ihre Einrichtung und Benützung für allgemeine Zwecke.
Telegraph und Telephon haben sich der staatlichen Organisation
anzuschließen, daher sie die Reichshauptstadt mit allen
Provinzialstädten, diese mit den Kreisstädten, die Kreisstädte mit
den Bezirksorten und die Bezirksorte mit den Urgemeinden zu verbinden
haben. Bei den Verbindungen auf größere Entfernungen hat der Telegraph,
in den kleineren Verzweigungen das Telephon, die größere Bedeutung.
Inwiefern in den Gemeinden wieder eine Verzweigung des Telephons
einzurichten wäre, ist eine Frage der Ökonomie. Selbstverständlich
ist eine solche Verzweigung in den städtischen Gemeinden, aber auch
in den Urgemeinden wird eine Abzweigung vom Gemeindepalast nach den
Wirtschaftsgebäuden, vielleicht auch nach verschiedenen Teilen des
Gemeindepalastes und nach den Schlafhäusern sich empfehlen. Ebenso
könnte man an fliegende Leitungen nach einzelnen Arbeitsstellen denken,
so nach den Feldern, Wiesen, und Wäldern, wenn die Entfernung dafür
spricht, daß dadurch ökonomische Vorteile erzielt werden.
Die Verzweigung des Telephons bis in die Gemeinden erfordert keinen
Aufwand, der größer wäre, als man schon heute macht, denn es würden
dadurch im Ganzen nur 50-60,000 Sprechstellen für einen Staat mit
45 Millionen Einwohnern bedingt. Für die Verwaltung hat eine solche
Verzweigung, vorzüglich des Telephons, die allergrößte Bedeutung,
da sich diese Bedeutung für alle größeren Produktionsstätten längst
erwiesen hat und jede Urgemeinde eine Produktionsstätte im großen
Maßstabe ist. Alle Mitteilungen öffentlicher Natur werden so in
kürzester Zeit allgemein verbreitet und es würde im Falle einer
Kriegserklärung möglich sein, innerhalb einer Stunde das ganze Volk
aufzurufen.[14]
[14] Die Fernsprechleitung zur Verbindung aller Gemeinden
mit den Bezirksvororten, dieser mit den Kreisstädten,
der Kreisorte mit den Provinzialorten und dieser mit der
Zentrale würde in Österreich-Ungarn zirka 50,000 Kilometer
Leitungsdrähte und 60,000 Sprechstellen erfordern.
Deutschland aber hatte schon 1899 195,000 Sprechstellen,
aber allerdings viel geringere Leitungslänge.
Jedes Verwaltungsamt würde in die unmittelbarste Verbindung mit
jenen Kommunikationen gebracht. Besonders die Verwaltungsbeamten
für Urgemeinden, Bezirke und Kreise würden das Telephon entweder in
ihrem Arbeitszimmer, oder in einem ganz nahe gelegenen Raume haben,
und keiner Hilfskräfte bedürfen, um untereinander zu verkehren. Da
im Bezirksorte und den Kreisstädten oft Verbindungen des Telephons
herzustellen sein werden, wird eine Bedienung des Telephons zu diesem
Ende allerdings notwendig sein, aber man wird darum keine Beamten
anstellen, sondern den Dienst durch das hauswirtschaftliche Personal
versehen lassen. Besonders würde sich dazu jener Mann oder jene Frau
eignen, welche im Bibliotheksaale ohnehin zu schaffen hat und in diesem
Falle würde auch dort die Telephonzentrale ihren Platz haben. Es gibt
auch noch andere Dienstleistungen, die an einen bestimmten Raum im
Gemeindepalaste gebunden sind. So würde die Besorgung und Verwaltung
der Vorräte an Kleidern und Wäsche und Konsumtibilien, VIII, 5, eine
Frau den ganzen Tag über beschäftigen und an einen bestimmten Raum
binden, wohin die Telephonzentrale verlegt werden könnte. Es ist zu
beachten, daß sowohl die Bezirkszentrale als die Kreiszentrale, wenn
keine Doppelleitungen bestehen, nur je zirka zwanzig Sprechstellen zu
bedienen hat.
Eine ökonomische Frage ist die, ob sich nebst den oben geschilderten
Verzweigungen der elektrischen Leitungen auch Transversalleitungen
empfehlen, so daß man von einer Gemeinde auch mit Umgehung der
Kreiszentrale mit Gemeinden anderer Kreise oder selbst anderer
Provinzen in Verbindung treten könnte. Wesentlich ist die Organisation
der Verwaltung so gedacht, daß die hierarchische Ordnung nicht umgangen
werden und der Verwaltungsbeamte nur mit seinem Bezirksvorsteher,
der Bezirksvorsteher nur mit seinem Kreisvorsteher verkehren soll.
Aber eine Umgehung dieser Vorschrift wird sich durch den Mangel an
Transversalleitungen nicht verhindern lassen. Für den Privatverkehr
aber wären Transversalleitungen sehr wünschenswert, damit die Sperrung
der wenigen Linien nicht zu oft eintreten und zu lange dauern soll.
Für die Kreis- und Provinzialstädte, welche nur 5,000 und 20,000
Bewohner und Fremde im Maximum beherbergen sollen,[15] wäre je
eine Telephonzentrale und ihre Bedienung durch Angehörige des
hauswirtschaftlichen Personalstandes für die Lokalgespräche vollkommen
ausreichend und es wären der geringen Leitungslänge wegen vier- und
fünffache Verbindungen der einzelnen Quartiere mit der Zentrale ohne
erheblichen Aufwand herzustellen. Was aber die Reichshauptstadt
mit einem Stande von 400,000 Köpfen an Bewohnern und Fremden
anbelangt, so wäre vielleicht die Anlage von Zwischenzentralen
zu empfehlen. Die Natur der Sache wird es mit sich bringen, daß
auch in der Reichshauptstadt je zwanzig Quartiere zu einem Bezirke
vereinigt und der ganzen Stadt ein Kreisbeamter vorgesetzt werde.
Die Quartiere werden der Urgemeinde sehr ähnlich eingerichtet sein
und einen von Schlafhäusern umgebenen Palast für Geselligkeiten und
Mahlzeiten enthalten, in welchem der Quartierverwaltungsbeamte die
Verwaltungsgeschäfte besorgt. So hätten auch die Bezirksbeamten und der
Kreisbeamte in der Hauptstadt ihre besonderen Paläste für Verwaltungs-
und Repräsentationszwecke und die Telephonzentralen wären in den,
den Verwaltungskanzleien zunächstgelegenen Räumen dieser Paläste
unterzubringen. Da diese Beamten höchst wahrscheinlich Kanzleidiener
und Hilfsbeamte zur Verfügung hätten, so wäre für die Herstellung von
Verbindungen der einzelnen Sprechstellen kaum ein besonderes Personal
anzustellen.
[15] Uns erscheinen heute solche Normierungen sonderbar,
da aber der Staat es ist, der Eigentümer von Grund und
Boden und von allen Häusern ist und Jeden mit Wohnung zu
versorgen hat, ist er in der Lage, die Bewohnerzahl aller
Ortschaften zu normieren und er kann damit sehr wichtige
Zwecke verfolgen.
Es scheint, daß nur der telegraphische Korrespondenzdienst der
Kreisämter, Provinzämter und der Zentralverwaltung die Anstellung
von eigentlichen Telegraphenbeamten, welche ausschließlich für den
telegraphischen Depeschendienst angestellt werden, notwendig machen
würde, und so dürfte auch das Bedienungspersonal für Telephone
und Telegraphen außerordentlich vermindert werden können, bei viel
intensiverer Ausnützung dieser Anstalten sowohl für Verwaltung, als für
Privatgespräche und Privatdepeschen.
Die Verwaltungsgeschäfte werden bei kollektivistischer Organisation
der Produktion und Verteilung viel einfacher und doch viel rascher
und wirksamer abgewickelt, als die Verwaltungsgeschäfte der
Privatunternehmer und Kaufleute. Vielleicht wird dem Leser das
überzeugend dargetan durch den Abschnitt VI, 8, über die Statistik,
welche die Grundlage für die Verfügungen der Verwaltungsbeamten bietet.
Freilich werden allabendlich stattliche und enorm viele Zahlenreihen
durch die elektrische Kommunikation von Amt zu Amt befördert, aber
diese Telegramme ersetzen auch eine Unzahl von Telegrammen, welche
heute die Kaufleute austauschen müssen.
b) Ihre Benützung für die Zwecke der Einzelnen.
Wenn auch die amtlichen Gespräche den Vorrang vor Privatgesprächen
haben, so dient doch der telephonische und telegraphische Verkehr auch
für die Gespräche und Mitteilungen der Einzelnen. Schon bei einer
Einschränkung der telephonischen Verbindungen auf ihre Fortsetzung
bis in den Gemeindepalast, somit bei der Einschränkung des Telephons
auf etwa 60,000 Sprechstellen für einen Staat wie Österreich ist doch
=jeder= Staatsbürger des Reichs mit =jedem= anderen Reichsgenossen
telephonisch verbunden, wenn er sich nur in den Gemeindepalast bemüht
und eine Zeit wählt, wo wahrscheinlich auch der Angesprochene im
Gemeindepalaste seiner Urgemeinde sich aufhält, oder einer seiner
Gemeindegenossen ihm die Botschaft zu bringen übernimmt. Letzteres
wird vielleicht die Regel sein. Naturgemäß wird das Privatgespräch
mit Bewohnern desselben Bezirkes die Regel sein, seltener werden
Privatgespräche mit anderen Bezirken desselben Reiches und sehr selten
solche auf größere Entfernungen sein. Es wird wohl auch die Wichtigkeit
der Mitteilung entscheidend sein und es genügt wohl, daß für besondere
Fälle jeder mit jedem telephonisch verbunden werden kann. Verbindungen
mit dem Auslande sind auch möglich und das Vorrecht auf Benutzung des
Telephons auf größere Entfernungen ist eine Verteilungsfrage.
Es werden auch Sammelgespräche vorkommen. So kann eine Person zu einer
Zeit, wo das Telephon für dienstliche Zwecke nicht beansprucht wird,
Mitteilungen und Fragen für zehn oder zwanzig Gemeindegenossen an zehn
oder zwanzig Angehörige einer bestimmten Gemeinde richten, welche dort
wieder von einer einzigen Person für viele übernommen werden. So kann
das Telephon für Privatzwecke stärker ausgenützt werden.
Dem Zwecke dieser Untersuchungen entsprechend wird hier keinerlei
Fortschritt in den heute bekannten Einrichtungen des elektrischen
Verkehrs vorausgesetzt, nicht einmal die Einführung des Ferndruckers,
der schon heute in Berlin in Verwendung steht, noch das Verfahren für
beschleunigtes Telegraphieren von Viragh & Pollack, noch die drahtlose
Telegraphie, die übrigens schwerlich je für eine Massenbenutzung
brauchbar sein wird. Es handelt sich nur um organisatorische Fragen und
darauf bezügliche Anregungen sind hier oben gegeben worden.