5. Telegraph und Telephon.

Beide Einrichtungen haben allgemeinen und privaten Zwecken zu dienen

und, da die ersteren die wichtigeren sind, ist bei der Anlage beider

vor allem den Bedürfnissen der Verwaltung Rechnung zu tragen.

a) Ihre Einrichtung und Benützung für allgemeine Zwecke.

Telegraph und Telephon haben sich der staatlichen Organisation

anzuschließen, daher sie die Reichshauptstadt mit allen

Provinzialstädten, diese mit den Kreisstädten, die Kreisstädte mit

den Bezirksorten und die Bezirksorte mit den Urgemeinden zu verbinden

haben. Bei den Verbindungen auf größere Entfernungen hat der Telegraph,

in den kleineren Verzweigungen das Telephon, die größere Bedeutung.

Inwiefern in den Gemeinden wieder eine Verzweigung des Telephons

einzurichten wäre, ist eine Frage der Ökonomie. Selbstverständlich

ist eine solche Verzweigung in den städtischen Gemeinden, aber auch

in den Urgemeinden wird eine Abzweigung vom Gemeindepalast nach den

Wirtschaftsgebäuden, vielleicht auch nach verschiedenen Teilen des

Gemeindepalastes und nach den Schlafhäusern sich empfehlen. Ebenso

könnte man an fliegende Leitungen nach einzelnen Arbeitsstellen denken,

so nach den Feldern, Wiesen, und Wäldern, wenn die Entfernung dafür

spricht, daß dadurch ökonomische Vorteile erzielt werden.

Die Verzweigung des Telephons bis in die Gemeinden erfordert keinen

Aufwand, der größer wäre, als man schon heute macht, denn es würden

dadurch im Ganzen nur 50-60,000 Sprechstellen für einen Staat mit

45 Millionen Einwohnern bedingt. Für die Verwaltung hat eine solche

Verzweigung, vorzüglich des Telephons, die allergrößte Bedeutung,

da sich diese Bedeutung für alle größeren Produktionsstätten längst

erwiesen hat und jede Urgemeinde eine Produktionsstätte im großen

Maßstabe ist. Alle Mitteilungen öffentlicher Natur werden so in

kürzester Zeit allgemein verbreitet und es würde im Falle einer

Kriegserklärung möglich sein, innerhalb einer Stunde das ganze Volk

aufzurufen.[14]

[14] Die Fernsprechleitung zur Verbindung aller Gemeinden

mit den Bezirksvororten, dieser mit den Kreisstädten,

der Kreisorte mit den Provinzialorten und dieser mit der

Zentrale würde in Österreich-Ungarn zirka 50,000 Kilometer

Leitungsdrähte und 60,000 Sprechstellen erfordern.

Deutschland aber hatte schon 1899 195,000 Sprechstellen,

aber allerdings viel geringere Leitungslänge.

Jedes Verwaltungsamt würde in die unmittelbarste Verbindung mit

jenen Kommunikationen gebracht. Besonders die Verwaltungsbeamten

für Urgemeinden, Bezirke und Kreise würden das Telephon entweder in

ihrem Arbeitszimmer, oder in einem ganz nahe gelegenen Raume haben,

und keiner Hilfskräfte bedürfen, um untereinander zu verkehren. Da

im Bezirksorte und den Kreisstädten oft Verbindungen des Telephons

herzustellen sein werden, wird eine Bedienung des Telephons zu diesem

Ende allerdings notwendig sein, aber man wird darum keine Beamten

anstellen, sondern den Dienst durch das hauswirtschaftliche Personal

versehen lassen. Besonders würde sich dazu jener Mann oder jene Frau

eignen, welche im Bibliotheksaale ohnehin zu schaffen hat und in diesem

Falle würde auch dort die Telephonzentrale ihren Platz haben. Es gibt

auch noch andere Dienstleistungen, die an einen bestimmten Raum im

Gemeindepalaste gebunden sind. So würde die Besorgung und Verwaltung

der Vorräte an Kleidern und Wäsche und Konsumtibilien, VIII, 5, eine

Frau den ganzen Tag über beschäftigen und an einen bestimmten Raum

binden, wohin die Telephonzentrale verlegt werden könnte. Es ist zu

beachten, daß sowohl die Bezirkszentrale als die Kreiszentrale, wenn

keine Doppelleitungen bestehen, nur je zirka zwanzig Sprechstellen zu

bedienen hat.

Eine ökonomische Frage ist die, ob sich nebst den oben geschilderten

Verzweigungen der elektrischen Leitungen auch Transversalleitungen

empfehlen, so daß man von einer Gemeinde auch mit Umgehung der

Kreiszentrale mit Gemeinden anderer Kreise oder selbst anderer

Provinzen in Verbindung treten könnte. Wesentlich ist die Organisation

der Verwaltung so gedacht, daß die hierarchische Ordnung nicht umgangen

werden und der Verwaltungsbeamte nur mit seinem Bezirksvorsteher,

der Bezirksvorsteher nur mit seinem Kreisvorsteher verkehren soll.

Aber eine Umgehung dieser Vorschrift wird sich durch den Mangel an

Transversalleitungen nicht verhindern lassen. Für den Privatverkehr

aber wären Transversalleitungen sehr wünschenswert, damit die Sperrung

der wenigen Linien nicht zu oft eintreten und zu lange dauern soll.

Für die Kreis- und Provinzialstädte, welche nur 5,000 und 20,000

Bewohner und Fremde im Maximum beherbergen sollen,[15] wäre je

eine Telephonzentrale und ihre Bedienung durch Angehörige des

hauswirtschaftlichen Personalstandes für die Lokalgespräche vollkommen

ausreichend und es wären der geringen Leitungslänge wegen vier- und

fünffache Verbindungen der einzelnen Quartiere mit der Zentrale ohne

erheblichen Aufwand herzustellen. Was aber die Reichshauptstadt

mit einem Stande von 400,000 Köpfen an Bewohnern und Fremden

anbelangt, so wäre vielleicht die Anlage von Zwischenzentralen

zu empfehlen. Die Natur der Sache wird es mit sich bringen, daß

auch in der Reichshauptstadt je zwanzig Quartiere zu einem Bezirke

vereinigt und der ganzen Stadt ein Kreisbeamter vorgesetzt werde.

Die Quartiere werden der Urgemeinde sehr ähnlich eingerichtet sein

und einen von Schlafhäusern umgebenen Palast für Geselligkeiten und

Mahlzeiten enthalten, in welchem der Quartierverwaltungsbeamte die

Verwaltungsgeschäfte besorgt. So hätten auch die Bezirksbeamten und der

Kreisbeamte in der Hauptstadt ihre besonderen Paläste für Verwaltungs-

und Repräsentationszwecke und die Telephonzentralen wären in den,

den Verwaltungskanzleien zunächstgelegenen Räumen dieser Paläste

unterzubringen. Da diese Beamten höchst wahrscheinlich Kanzleidiener

und Hilfsbeamte zur Verfügung hätten, so wäre für die Herstellung von

Verbindungen der einzelnen Sprechstellen kaum ein besonderes Personal

anzustellen.

[15] Uns erscheinen heute solche Normierungen sonderbar,

da aber der Staat es ist, der Eigentümer von Grund und

Boden und von allen Häusern ist und Jeden mit Wohnung zu

versorgen hat, ist er in der Lage, die Bewohnerzahl aller

Ortschaften zu normieren und er kann damit sehr wichtige

Zwecke verfolgen.

Es scheint, daß nur der telegraphische Korrespondenzdienst der

Kreisämter, Provinzämter und der Zentralverwaltung die Anstellung

von eigentlichen Telegraphenbeamten, welche ausschließlich für den

telegraphischen Depeschendienst angestellt werden, notwendig machen

würde, und so dürfte auch das Bedienungspersonal für Telephone

und Telegraphen außerordentlich vermindert werden können, bei viel

intensiverer Ausnützung dieser Anstalten sowohl für Verwaltung, als für

Privatgespräche und Privatdepeschen.

Die Verwaltungsgeschäfte werden bei kollektivistischer Organisation

der Produktion und Verteilung viel einfacher und doch viel rascher

und wirksamer abgewickelt, als die Verwaltungsgeschäfte der

Privatunternehmer und Kaufleute. Vielleicht wird dem Leser das

überzeugend dargetan durch den Abschnitt VI, 8, über die Statistik,

welche die Grundlage für die Verfügungen der Verwaltungsbeamten bietet.

Freilich werden allabendlich stattliche und enorm viele Zahlenreihen

durch die elektrische Kommunikation von Amt zu Amt befördert, aber

diese Telegramme ersetzen auch eine Unzahl von Telegrammen, welche

heute die Kaufleute austauschen müssen.

b) Ihre Benützung für die Zwecke der Einzelnen.

Wenn auch die amtlichen Gespräche den Vorrang vor Privatgesprächen

haben, so dient doch der telephonische und telegraphische Verkehr auch

für die Gespräche und Mitteilungen der Einzelnen. Schon bei einer

Einschränkung der telephonischen Verbindungen auf ihre Fortsetzung

bis in den Gemeindepalast, somit bei der Einschränkung des Telephons

auf etwa 60,000 Sprechstellen für einen Staat wie Österreich ist doch

=jeder= Staatsbürger des Reichs mit =jedem= anderen Reichsgenossen

telephonisch verbunden, wenn er sich nur in den Gemeindepalast bemüht

und eine Zeit wählt, wo wahrscheinlich auch der Angesprochene im

Gemeindepalaste seiner Urgemeinde sich aufhält, oder einer seiner

Gemeindegenossen ihm die Botschaft zu bringen übernimmt. Letzteres

wird vielleicht die Regel sein. Naturgemäß wird das Privatgespräch

mit Bewohnern desselben Bezirkes die Regel sein, seltener werden

Privatgespräche mit anderen Bezirken desselben Reiches und sehr selten

solche auf größere Entfernungen sein. Es wird wohl auch die Wichtigkeit

der Mitteilung entscheidend sein und es genügt wohl, daß für besondere

Fälle jeder mit jedem telephonisch verbunden werden kann. Verbindungen

mit dem Auslande sind auch möglich und das Vorrecht auf Benutzung des

Telephons auf größere Entfernungen ist eine Verteilungsfrage.

Es werden auch Sammelgespräche vorkommen. So kann eine Person zu einer

Zeit, wo das Telephon für dienstliche Zwecke nicht beansprucht wird,

Mitteilungen und Fragen für zehn oder zwanzig Gemeindegenossen an zehn

oder zwanzig Angehörige einer bestimmten Gemeinde richten, welche dort

wieder von einer einzigen Person für viele übernommen werden. So kann

das Telephon für Privatzwecke stärker ausgenützt werden.

Dem Zwecke dieser Untersuchungen entsprechend wird hier keinerlei

Fortschritt in den heute bekannten Einrichtungen des elektrischen

Verkehrs vorausgesetzt, nicht einmal die Einführung des Ferndruckers,

der schon heute in Berlin in Verwendung steht, noch das Verfahren für

beschleunigtes Telegraphieren von Viragh & Pollack, noch die drahtlose

Telegraphie, die übrigens schwerlich je für eine Massenbenutzung

brauchbar sein wird. Es handelt sich nur um organisatorische Fragen und

darauf bezügliche Anregungen sind hier oben gegeben worden.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 85 / 152 题