2. Ihre Benützung für die Zwecke des Einzelnen.

Hier kommt vorwiegend der Personentransport in Betracht.

Geschäftsreisen werden im Kollektivstaate nur wenige und nur als

Dienstreisen vorkommen. In unseren Verhältnissen sind es Agenten,

Kaufleute, Marktfahrer, Anwälte, Zeugen und Streitparteien, welche die

Waggons füllen. Mit dem Wegfallen des Handels und der Verminderung der

Streitigkeiten wird das anders. Im Kollektivstaat ist es das Vergnügen

und die Belehrung, welchen die Bahnen als Personentransportanstalten

dienstbar sind. Man wird für Österreich annehmen können, daß es zur

Zeit der Errichtung des Kollektivstaates mehr als 6000 deutsche Meilen

Vollbahnen und ebensoviel Kleinbahnen haben wird, deren Erweiterung

sich für die geänderten Verhältnisse kaum als wünschenswert erweisen

wird, wenn auch die Verteilung der Bevölkerung in Zukunft eine andere

sein wird. Diese geänderte Verteilung wird übrigens die Wirkung haben,

daß die Personenzüge eine gleichmäßigere und nicht eine so schwankende

Besetzung haben werden. Denn wo ungeheure Bevölkerungszentren mit

kleinsten Orten abwechseln, bemerkt man ein plötzliches Gedränge, das

mit völliger Entlastung abwechselt.

Es ist sehr fraglich, ob der Kollektivstaat etwaige Lücken, welche sich

in den Eisenbahnen vorfinden mögen, ergänzen, und nicht lieber andere

Beförderungsarten einschieben wird. Die Beförderungsmengen sind im

Kollektivstaat viel konstanter als heute, und sie sind viel leichter

und vollständiger zu ermitteln, daher die ökonomische Berechtigung

neuer Bahnen mit absoluter Sicherheit im vorhinein festzustellen sein

wird.

Eher als eine Vermehrung der Vollbahnen wird für die Reisen innerhalb

der Bezirke und von den Urgemeinden zur Bahn das Fahrrad, dann das

Automobil, unter Umständen der Automobilomnibus, und für die gebirgigen

Gegenden die elektrische Kleinbahn in Betracht kommen.

Wenn im Kollektivstaate Eisenbahnen oder neue Straßen oder ähnliche

große Anstalten ausgeführt werden, ist der Arbeitsaufwand viel geringer

als heute. Aller Besitz ist in =einer= Hand und es entfallen alle

jene Geschäfte die notwendig sind, um die Geldmittel zu beschaffen,

Arbeitsleute anzuwerben, Grund und Boden anzukaufen und die vielen

Schwierigkeiten zu beheben, die entgegenstehende Privatinteressen

verursachen.

Die Volksbeschlüsse, welche sich auf den Bau neuer Eisenbahnen, Kanäle

und anderer solcher Kommunikationen beziehen, werden wahrscheinlich zu

jenen gehören, welche nach III, 3, _Alinea_ »Das souveräne Volk« Anlaß

geben, ausnahmsweise Abgeordnete zu wählen, obwohl auch solche Fragen

in der Schweiz heute schon durch das Referendum entschieden werden,

wenigstens insofern es sich um den Ankauf solcher Unternehmungen für

den Staat handelt, wobei wir allerdings in Betracht ziehen müssen, daß

ein fertiges, seit langem betriebenes Unternehmen leichter vom Volke

beurteilt werden kann, als ein Projekt für die Neuschöpfung solcher

gewaltigen Unternehmungen. Die Volksbeschlüsse aber, welche sich auf

den für den Personentransport bestimmten =Betrieb= der Eisenbahnen

und wohl auch anderer großen Kommunikationsanstalten beziehen, werden

in der Art erfolgen, daß der Staatsverwaltung vorgeschrieben wird,

wie viele Personenzüge regelmäßig jede Strecke zu befahren haben

und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaße Sonderzüge

einzuleiten sind. Auch die Geschwindigkeiten der Züge und die Zahl

der bei den einzelnen Zügen einzustellenden Personenwagen werden durch

Volksbeschlüsse vorgeschrieben werden. Dem entsprechend wird dann die

Verwaltung alles einzuleiten haben, was dieser Verkehr bedingt. Ist die

Gesamtlänge der Eisenbahnen z. B. für Österreich-Ungarn 12,000 deutsche

Meilen, welche viermal, zweimal hin und zweimal zurück mit je soviel

Sitzplätzen zu befahren sind, so ergibt das 48,000 Zugsmeilen täglich,

wodurch die Produktionsmenge festgestellt erscheint.

Andererseits würden für die Verteilung der Plätze auf den Zügen

allgemeine Normen erlassen.

Der Staatsverwaltung Vorschriften wegen des Betriebes der Transporte

zu machen, wird weder notwendig noch zweckmäßig sein, weil die

Transportbewegung von Produktion und Konsumtion (im weiteren Sinne,

wonach auch Bezug von Sachen zur Benützung als Konsum gerechnet

wird) abhängt und es sich nur um Ökonomie in der =Disposition=

über die Güterverfrachtung handelt. Das ist nun offenbar

Verwaltungssache und diese Dispositionen hängen auch von Umständen

ab, die nicht vorauszubestimmen sind, so von Ernteergebnissen

und von Elementarereignissen. Der Gütertransport ist übrigens

ein integrierender Bestandteil des Produktionsbetriebes, weil

die Produktion erst beendet ist, wenn die Güter am Verbrauchs-

beziehungsweise am Benützungsorte angelangt sind. Daher geht jeder

Warentransport für Rechnung des ganzen Volkes, nicht für Rechnung des

Konsumenten, während heute die größere Entfernung vom Erzeugungsorte

größere Kosten für den Konsumenten verursacht. Hierin liegt

einerseits eine Versicherung des Einzelnen gegen den Zufall, der

in der Ortsansässigkeit begründet ist, andererseits aber der große

wirtschaftliche Nutzen, der in der Ersparung einer großen und wichtigen

Arbeit für Spekulation, Verträge und Verrechnung begründet ist, wie

auch andererseits die Verfrachtung ausschließlich für Rechnung des

Staates allen Aufwand an Arbeit für Frachtversicherung entbehrlich

macht. Übrigens werden diese volkswirtschaftlichen Vorteile des

Kollektivismus zum größten Teile dort in Anschlag kommen, wo die Kosten

der heutigen Gesellschaftsordnung an Handelsarbeit erörtert werden.[12]

[12] Was die Lage des Domizils heute für Wirkungen hat,

empfinden die Beamten und Offiziere, die an manchem Orte

um 20-30 Prozent teurer leben, als am andern, daher das

durch Teuerungsbeiträge ausgeglichen wird. So gewährt

der Staat =seinen= Organen heute in etwas roher Art

das, was er als Kollektivstaat =allen= gewähren muß.

Die Preisdifferenz zwischen verschiedenen Provinzen

Österreichs in den Jahren 1830-1880, allerdings =vor=

Entwickelung des Eisenbahnwesens, beträgt beispielsweise

für Roggen 1832 2.11, gegen 4.33, 1833 1.65, gegen 5.16,

1845 3.02, gegen 6.24, 1848 3.76, gegen 7.50, 1879 3.98,

gegen 8.80, und für Gerste 1830 1.51, gegen 5.50, 1839

2.28, gegen 5.79, 1848 2.85, gegen 6.27, 1880 4.37, gegen

9.36, also von 1 : 2 bis 1 : 3. Wie einfach löst der

Kollektivstaat diese Frage und zugleich erspart er die

Arbeit in den Administrationen.

So wie die Eisenbahnen, werden auch die Kanäle und die Schiffahrt

auf Seen und Meeren für Rechnung des Staates und vorzüglich zur

Frachtenbeförderung betrieben werden. Aber alle diese Kommunikationen

dienen auch zur Personenbeförderung und zwar für Inländer mit Ausschluß

der Geldwirtschaft. Daher werden die Anweisungen auf Beförderung von

Reisenden nicht von den Verwaltungsämtern der Kommunikationsanstalten,

sondern von den Verwaltungsbeamten des Domizils des Reisenden

ausgefertigt. Der beurlaubte Arbeiter, der in eine andere Gemeinde

versetzte Arbeiter erhält die erforderliche Anweisung auf Beförderung

von seinem Verwaltungsbeamten. Fremde erhalten sie von den

Verwaltungsbeamten der Einbruchstationen; Pensionisten gleichfalls

von dem Verwaltungsbeamten des Domizils. Die Bewohner von Ortschaften,

die an der Bahn, oder an Kanälen, Seen oder Meeresufern gelegen sind,

können für beschränkte Entfernungen Anweisungen auf Beförderung für

jeden Tag oder gewisse Wochentage erhalten, insofern dadurch der Dienst

nicht gefährdet wird, und diese Anweisungen ersetzen die heutigen

Abonnements. Das kann für Zusammenkünfte mit Verwandten und Freunden

oder Versammlungen von größtem Interesse sein.

Wer auf solche Anweisungen Anspruch hat, bestimmen die

Verteilungsgesetze. Ebenso bestimmen sie, wem Pferd und Wagen zu

überlassen ist. Wahrscheinlich wird man eine Anzahl von Wagen, dann

auch Reittiere, den Beamten, Ärzten und Lehrpersonen in jeder Gemeinde

und Quartier nicht nur für Dienstfahrten, sondern auch für Lustfahrten

und als Reitgelegenheit zuweisen. In größerem Maße wird man natürlich

in den Städten Reitpferde und Wagen aufstellen.

b) Automobile.

Ob solche zum Transport von Waren und zum Massentransport von Personen

zur Verwendung gelangen, wird ein Gegenstand ökonomischer Berechnung

sein. Es ist wahrscheinlich, daß für größere Städte, die aber weniger

besiedelt sind, als heute, das Automobil als allgemeines Verkehrsmittel

gute Dienste leisten könnte. Als Sport wird das Volk die Automobilfahrt

schwerlich betreiben können. Was den Aufwand für Automobile anbelangt,

so würden die dynastische Familie und der Adel denselben aus den

ihnen angewiesenen Mitteln bestreiten können und ebenso werden die

Verteilungsgesetze bestimmen, welchen Personen, die die höchsten

Stellen erklommen haben, Akademikern, Künstlern, Erfindern usw.

Automobile und die Betriebsmittel zur Verfügung zu stellen sind. Allein

die Gefährdung von Personen und Sachen durch diesen Sport wird man

nicht dulden.

Was den Transport und nicht nur den Transport auf den Eisenbahnen

und mit Maschinenbetrieb, sondern auch den Transport mit Zugtieren

anbelangt, so ist er im Kollektivstaat schon deshalb viel

ökonomischer, weil er durchaus Massentransport ist. Die Versorgung der

Produktionsstätten, die nicht an einer Eisenbahn liegen, mit Material

wird auch nicht in geringen Mengen, sondern auch nach Tunlichkeit

in Wagenladungen erfolgen. So braucht eine Schuhmacherwerkstätte

viele Hunderte von Zentnern Leder, die Bekleidungsindustrie und

Wäschefabrikation viele Tausende von Metern Stoff in einem Jahre, wobei

übrigens zu bemerken ist, daß höchstwahrscheinlich Stoffe und Leder

schon in den Webereien und Gerbereien zugeschnitten, auch Holz im Walde

nahezu fertig bearbeitet werden wird, was bei der Massenfabrikation im

Kollektivstaate das natürlichste ist.[13]

[13] Aus Pohlmanns »Geschichte des antiken Kommunismus

und Sozialismus«, II. Seite, 165, ersehen wir, daß

schon im griechischen Altertum die Arbeitsteilung

soweit vorgeschritten war, daß es ein besonderes

Zuschneidegewerbe gab und wie es scheint, nicht bloß für

Schuhwerk, sondern auch für Kleider.

Die enge Zentralisation der Pferdetransporte ergibt auch bei diesen

eine große Ersparnis an Begleitpersonen.

Der Kollektivismus und die soziale Monarchie · 第 84 / 152 题