409. Dieselbe tritt, da es sich um Ideendarstellung in dem Bewusstsein

eines fremden Erwachsenen handelt, nicht als (ja bereits vollendete)

Erziehung, sondern als "Regiment" (des Mannes über das Weib oder

umgekehrt; des Herrn über den Knecht oder "des Kammerdieners

über den Fürsten"; des Gläubigen über seinen Gott oder umgekehrt

der Götter über den Menschen) auf. Dasselbe setzt von Seite des

Bildenden zwar Ueberlegenheit, aber nicht, wie bei der Erziehung,

an Bildung überhaupt, sondern in einer bestimmten Art und Richtung

der Bildung voraus. Daher ist der Unterricht innerhalb dieser

Classe der Bildungskunst nicht wie bei der Jugendbildung allgemein

bildender, sondern fachmännischer (Fachunterricht), der Lehrer dem

Schüler nicht an Bildung im Allgemeinen, sondern nur an Bildung

in dem besondern Fache überlegen (Fachlehrer, Fachstudium). An die

Stelle des erziehenden tritt daher hier der für ein bestimmtes Fach

vorbereitende Unterricht (Proseminar für Philologen; pharmaceutischer

Vorbereitungscurs für Apotheker), während der Fachunterricht selbst

in zwei Stufen, die niedere und höhere zerfällt, auf deren erster das

Fach wissenschaftlich gelehrt, auf deren zweiter die Ausübung desselben

praktisch zur Fertigkeit erhoben wird. Als Schule gliedert sich der

Fachunterricht nach obigen Stufen in die Vorbereitungs-, gelehrte Fach-

und fachliche Hochschule (Zeichenschule, Kunstschule, Meisterschule

d. i. Atelier). Wird der Charakter des Unterrichts nicht durch das

Fach, für welches, sondern durch die Beschaffenheit des Schülers, für

welchen er ertheilt wird, bestimmt, so entsteht, wenn das Geschlecht

massgebend ist, der sogenannte "weibliche Unterricht" (Töchterschule,

Frauenlyceum), wenn der gesellschaftliche Rang den Ausschlag gibt,

der privilegirte Unterricht (Ritterakademie, Adelsconvict), wenn

das Glaubensbekenntniss entscheidet, der confessionelle Unterricht

(confessionelle Schule, katholische Universität) u. s. w.

410. Einen besonderen Charakter nimmt der Unterricht an, wenn

der zu Unterrichtende in den Augen des Unterrichtenden selbst als

der besser Unterrichtete gilt. Dieser Fall, welcher eigentlich die

Ironie des Unterrichts darstellt, ereignet sich dort, wo dem Kläger

ein Richter, dem Gläubigen sein Gott gegenübersteht. Jener wie

dieser wird von demjenigen, der sich an einen von beiden wendet,

für ihn selbst an Einsicht überlegen und doch von dem besonderen

Fall, um den es sich handelt, für nicht unterrichtet gehalten,

zugleich aber vorausgesetzt, dass es dem Richter gegenüber nur einer

"Vorstellung", dem Gotte gegenüber nur eines "Gebets" bedürfe, um

als Kläger von jenem die Gewährung seines Rechts, als Gläubiger von

diesem die Erhörung seiner Bitte zu erlangen. Der geschilderte Fall

ist gleichsam die Umkehrung der sogenannten sokratischen Ironie; denn

während bei dieser der Wissende sich unwissend stellt und zum Schein

Belehrung heischt, wird der Wissende hier als unwissend vorgestellt,

welcher der Belehrung bedarf.

411. Wie das Regiment dem Unterricht das Gepräge des Fachs, Standes,

Geschlechts, Glaubensbekenntnisses u. s. w., so verleiht dasselbe

der Zucht wie der Regierung den Charakter desjenigen Gefühls-

und Willensmaterials, in welchem die Darstellung der ästhetischen

oder der ethischen Ideen statthaben soll. Dieses Material sind,

wenn der zu bildende Erwachsene einem bestimmten Geschlecht oder

Stande, Range, Glaubensbekenntniss oder Nationalität angehört, die

entsprechenden, jenem Geschlecht, Stande, religiösen Bekenntniss

u. s. w. angehörigen besonderen Gefühle (männliches Ehr-, weibliches

Schamgefühl; militärischer esprit de corps; Adels-, confessionelles,

Nationalitätsbewusstsein), welche als Ausdruck der ästhetischen

Idee im Gemüthsleben die sogenannte (militärische, religiöse, sexuale

u. s. w.) Disciplin (Standeszucht, Kirchenzucht, Keuschheit) im Gefolge

haben. In gleicher Weise machen die einem gewissen Geschlechte,

Stande, Glaubensbekenntniss u. s. w. gestatteten oder versagten

Willensäusserungen und Handlungen dasjenige aus, was als Ausdruck

der ethischen Ideen innerhalb jenes Geschlechts, Hauses, Standes,

Glaubensbekenntnisses u. s. w., dessen Reglement (Standesordnung; Haus-

und Dienstordnung; religiöses Ceremoniell; Fasten- und Kleiderordnung

etc.) darstellt. Wie auf der Herrschaft des Vornehmen über den Geringen

der Herrn-, so beruht auf der Minneherrschaft der Frau über den Mann

der Minne-, oder (Ulrich von Lichtenstein's) Frauendienst. Wie auf

der Herrschaft des Gottes über den Gläubigen der Gottes-, so ruht auf

der romantischen Anbetung der jungfräulichen Mutter der Mariendienst.

412. Wie die Erziehungskunst das jugendliche, das Regiment

das erwachsene Einzel-, so geht die Politik (Staatskunst) das

den Mitgliedern einer organisirten Gesellschaft (Schule, Partei,

Kirche, Staat) gemeinsame, daher als solches öffentliche Bewusstsein

an. Dieselbe hat als Ideendarstellung im öffentlichen Bewusstsein

dieselben sowol in dessen Vorstellen d. i. im öffentlichen Geiste,

wie in dessen Fühlen d. i. in der öffentlichen Meinung, und dessen

Wollen d. i. im öffentlichen Willen zum Ausdruck zu bringen. Jede

organisirte Gesellschaft trachtet demnach als Ausfluss ihrer Politik

ihre eigene Schule zu gründen, ihren eigenen Anstand zu behaupten und

ihre eigene Regierung zu führen. Je nachdem die Gesellschaft selbst

als philosophische oder wissenschaftliche Secte unter einem Schul- oder

Sectenhaupt (Stoa unter Zeno), oder als politische Partei unter einem

Parteihaupt (Conservative unter Pitt, Liberale unter Fox in England),

als eine Kirche unter ihrem Kirchenhaupt (die katholische Kirche unter

dem Papst), als Staat unter seinem Staatshaupt (Oesterreich unter

Josef II., Preussen unter Friedrich dem Grossen) organisirt ist,

bedarf sie einer Schule (Sectenschule, Parteischule, confessionell

kirchliche Schule, Staatsschule) als Werkzeug zur Bildung des ihrem

Geiste entsprechenden öffentlichen Geistes, deren und der von ihr

aus verbreiteten Wissenschaft Färbung demnach eine politische, die

Farbe der Politik der sie stiftenden und erhaltenden Gesellschaft

(der Secte, Partei, Confession oder des Staates) sein wird. Dieselbe

wird nicht sowol darauf bedacht sein, gebildete, als vielmehr im

Sinn ihrer eigenen Politik politisch gebildete Anhänger ihrer Secte,

Parteigenossen, confessionelle Bekenner oder "gute" Staatsbürger zu

bilden; die wissenschaftliche wird unter ihren Händen in eine Schul-,

Partei-, Kirchen- oder staatspolitische Lehrkanzel umgewandelt.

413. Wie die Politik als Anwendung der logischen Ideen auf den

öffentlichen Geist als Staatsklugheit, so erscheint sie in der

Anwendung der ästhetischen Ideen auf denselben als politischer Anstand,

in jener der ethischen Ideen dagegen als politische Weisheit. Jene

verbietet, den öffentlichen Geist verstandeswidrig, z. B. durch die

Berufung auf den sogenannten "beschränkten Unterthanenverstand",

der zweite, denselben anstandswidrig z. B. durch Verletzung

des öffentlichen Schicklichkeitsgefühls, die dritte, denselben

vernunftswidrig z. B. durch Festhalten an dem längst im öffentlichen

Bewusstsein Abgestorbenen zu beeinflussen. Dagegen gebietet die Politik

als öffentliche Zucht nicht nur den Ausschreitungen des öffentlichen

Gemüthslebens nach der Seite des Lust- wie des Unlustgefühls, Rohheit

und Ausgelassenheit einer-, Jammer- und Wehklagen andererseits

Einhalt zu thun, sondern auch die dem geselligen Zusammenleben

hinderlichen antisocialen Gefühle nach Möglichkeit zu hemmen und

deren entgegengesetzte, die socialen Gefühle (Mitgefühle) eben so zu

wecken und zu fördern, so wie auch direct (durch Belehrung), oder

indirect (durch Anschauung) die ästhetischen Gefühle zu beleben,

die sittlichen Gefühle zu wecken und auf diese Weise zur Hebung des

öffentlichen Humanitätsgefühls, Gewissens und Geschmacks wirksam

beizutragen. Von selbst leuchtet ein, dass je nach dem Charakter der

Gesellschaft von welcher und innerhalb welcher auf das öffentliche

Gemüthsleben Einfluss genommen wird, dieses selbst und sonach auch

die innerhalb ihrer herrschende öffentliche Zucht einen der Politik

dieser Gesellschaft entsprechenden Charakter tragen, also nicht nur

innerhalb einer philosophischen oder wissenschaftlichen Secte anders

als innerhalb einer politischen Partei, innerhalb einer Kirche anders

als innerhalb eines Staates gehandhabt werden, sondern auch je nach

dem verschiedenen Charakter der Schule, Partei, Kirche oder des

Staats in der einen Schule (z. B. in jener der Stoiker) anders als

in einer anderen (z. B. in jener der Epikuräer), unter Radicalen und

Socialdemokraten anders als unter Legitimisten und Hochconservativen,

unter Christen anders als unter Mohamedanern und in einem freien

anders als in einem südstaatlichen Sclavenstaate ausfallen wird. Nicht

nur die Anstands- und Schicklichkeitsbegriffe werden verschiedene,

auch die Schönheits- und sittlichen Gefühle werden je nach dem

Gesichtspunkt und der Beschaffenheit des Gesellschaftsbewusstseins

verschiedene sein. Wie die Staatskunst beim Unterricht der Schule,

so wird sie sich bei ihrer Einwirkung auf die öffentliche Meinung

aller derjenigen Organe bedienen, welche durch eine lebhafte und mit

sich fortreissende Erregung der Gefühle auf dasjenige, was sie für

löblich oder schändlich, erlaubt oder unerlaubt, schön oder hässlich,

anständig oder anstandswidrig angesehen wissen will, einer-, wie auf

die Erregung, sei es des öffentlichen Mitgefühls oder des öffentlichen

Hasses, anderseits vorübergehend oder bleibend thätigen Einfluss

zu üben vermögen. Wie sie zum Zwecke der Bildung des öffentlichen

Geistes der Wissenschaft, so bedient sie sich behufs der Bildung des

öffentlichen Geschmacks, Gewissens und Mitgefühls der schönen Kunst

und zwar der ästhetischen Beredsamkeit in Wort und Bild, sei es

(wie die Kirche) von der Kanzel (Predigt, Erbauungsrede), sei es,

wie in der profanen Gesellschaft (Schule, Partei, Staat), von der

"moralischen" Schaubühne herab (Schulkomödie, politisches Tendenzstück,

Nationaltheater). Wie die Kirche durch die schöne Kunst (Tempel und

Kirchenbau, geistliche Musik, priesterlicher Festschmuck, Altardienst)

den öffentlichen Gottesdienst zu verherrlichen, so trachtet der Staat

durch öffentliche Feste ("Circenses") das öffentliche Vergnügen zu

fördern, durch Veranstaltung öffentlicher Schauspiele (wie in Athen

durch Aussetzung von Preisen), durch Kunstsammlungen, Monumentalbau-

und Bildwerke (Akropolis, Stoa poikile) den öffentlichen Geschmack

zu erziehen, durch Aufführung von Tragödien, welche "Mitleid und

Furcht", von Komödien, welche durch Darstellung "unschädlicher

Thorheit" Heiterkeit erregen, wohlthätige "Entladung" (Katharsis:

Aristoteles-Bernays) des öffentlichen Gemüths von "diesen und derlei

Leidenschaften" zu bewirken. Wie die Predigt und die Bühnenrede vom

Munde, so dringt die (periodische und nicht periodische) ästhetische

Presse vom lesenden Auge aus zum Herzen und wird um ihrer mächtigen

Wirkung willen auf das öffentliche Gemüthsleben (Romanliteratur)

von der organisirten Gesellschaft mit Vorliebe als ein Gegenstand

der öffentlichen Zucht angesehen und je nach ihrer den Zwecken

derselben nachtheiligen oder vorteilhaft scheinenden Richtung zu hemmen

(Censuredicte, index librorum prohibitorum) oder (durch Subventionen,

Preise) zu fördern gesucht.

414. Wie durch den Unterricht auf den öffentlichen Geist, durch die

Zucht auf die öffentliche Meinung, so sucht die Staatskunst durch

die Regierung auf den öffentlichen Willen zu wirken. Wie jenes

zur wissenschaftlichen Erziehung im Geist einer philosophischen

oder wissenschaftlichen Schule oder Secte, politischen Partei,

der Kirche oder des Staates, das zweite zur ästhetischen Erziehung

ebenso im Geiste einer der genannten Gesellschaften, so führt

das letzte zur Regierung der Gesellschaft entweder vom Schul-

oder vom Partei-, vom kirchlichen oder vom staatlichen Standpunkt

aus. Wie die darzustellenden Ideen die ethischen, so ist das zur

Darstellung bestimmte Material das innerhalb der Schule, Partei,

Kirche oder Staatsgesellschaft existirende gemeinsame Wollen, welches

jenen gemäss zu gestalten das Ziel der Regierung jeder der genannten

Gesellschaften ausmacht. Mittel und Werkzeug zur Erreichung desselben

ist daher alles, was einerseits den Ausartungen des öffentlichen

Willens zuvorzukommen (präventive), andererseits stattgehabte

Ueberschreitungen zurückzudrängen (repressive Massregeln) im Stande

ist. Zu jenen gehört in erster Reihe die (politische) Belehrung,

welche den öffentlichen Willen in die von dem Geiste der Gesellschaft

demselben angewiesenen Schranken, sei es durch Ueberzeugung, sei es

durch Ueberredung zu leiten und in denselben aller Verlockungen zum

Gegentheil ungeachtet zu erhalten vermag. Zu den letzteren gehört die

(politische) Bestrafung, welche nicht nur die Folgen der eingetretenen

Ueberschreitung auszugleichen, sondern die Wiederkehr ähnlicher

durch Abschreckung zu verhindern trachtet. Wie der Unterricht der

Katheder, die öffentliche Zucht der Kanzel oder der Schaubühne, so

bedient sich die Regierung zu jenem Zwecke der Redner-, zu diesem

der Gerichtsbühne. Von jener herab wird auf den öffentlichen Willen

im Geiste der Schule, Partei, Kirche oder staatlichen Gesellschaft

durch öffentliche Rede bestimmend, also in der Richtung jeder der

obengenannten mit sich fortreissend, von dieser herab auf denselben

durch das Schauspiel öffentlichen Gerichtsverfahrens d. i. öffentlicher

Klage und Vertheidigung einer- und ebensolcher Urtheilsvollstreckung

andererseits im Geiste derjenigen Gesellschaft, welche Gericht hält,

abschreckend eingewirkt. Wie der politische Redner für die Schule,

so wirbt der Parteiredner (mündlich oder als Parteischriftsteller

schriftlich) für die Partei, der kirchliche Redner für seine

Kirche, der staatliche für den Staat; wie die Schule Schulstrafen

z. B. Ausschliessung aus der Schule, die Partei Parteistrafen,

so verhängt die Kirche für den Abfall von ihrem gemeinsamen

Bekenntniss Kirchenstrafen (Excommunication) und veranstaltet

öffentliche kirchliche Gerichtsvollziehungen (Kirchenbusse, Autos

da fé), und übt der Staat in seinem Namen Gerichtspflege und setzt

deren Urtheile öffentlich in Vollzug (Hinrichtungen, öffentliche

Gefängnisse). Während die letzteren auf das Auge, so sind die

Parteiergiessungen und Parteiargumente der politischen Eloquenz

auf das Ohr der Oeffentlichkeit berechnet und werden weit über den

Gehörskreis der letzteren hinaus durch die politische (periodische und

nichtperiodische) Presse ("die sechste Grossmacht"), die Rednerbühne

durch den Leitartikel, das öffentliche Gericht durch die (politische)

Caricatur und den öffentlichen politischen Witz in harmloser, durch die

öffentliche Brandmarkung mittels der Schrift in um so drastischerer

Weise vollzogen, als die unter einander widerstreitenden Schul-,

Partei-, kirchlichen und staatlichen Gesichtspunkte unter einander

so widerstreitende Urtheile zur Folge haben, dass die Wunden, welche

die Presse nach einer Seite schlägt, von derselben Presse wie von

der goldenen Lanze des Achilleus nach der andern wieder geheilt werden.

415. Wie die Kunst als Ideendarstellung ihr Zerrbild in der

ideenlosen Virtuosität, die logische Kunst insbesondere das ihre

in der grundsatzlosen Sophistik, so findet der Jugendunterricht,

dessen Wesen in der Anpassung an das jugendliche Bewusstsein

liegt, das seine in der von diesem sich freimachenden Emancipation

(vorzeitigen Reife, Präcocität), das Regiment als Bildung des Andern

nach sich seine Entartung im Despotismus (Tyrannei), welcher die

qualitative Beschaffenheit des Andern, sei es den geschlechtlichen

Gegensatz (Sclaverei des Weibes), sei es die allgemein menschliche

Verwandtschaft (Leibeigenschaft des Knechtes) ausser Acht lässt,

endlich die Staatskunst als Erziehung des öffentlichen Bewusstseins

ihr Afterbild in der sogenannten Staatsraison, welche der ersteren

als Kunst der Ideendarstellung die ideenlose Praktik (politische

Routine) in der willkürlichen Beeinflussung des öffentlichen Geistes

nach Schul-, Partei-, Kirchen- und Staatszwecken, der öffentlichen

Meinung nach persönlichen Stimmungen und des öffentlichen Willens

nach Opportunitätsgelüsten unterschiebt.

DRITTES CAPITEL.

DIE BILDENDE KUNST.

416. Wie die Bildungskunst Ideendarstellung im eigenen, die Bildekunst

im fremden Bewusstsein, so ist die bildende Kunst Ideendarstellung

in unbewusstem, sei es leblosem, sei es belebtem Stoff. Dieselbe

setzt daher nicht nur, wie jede Kunst, die Kenntniss der (logischen,

ästhetischen und ethischen) Ideen, sondern als solche überdies

die Kenntniss des gesammten ihr zu Gebote stehenden (leblosen und

belebten) Materials d. i. die Naturwissenschaft und zwar sowol jene

der leblosen (Physik) wie der belebten Natur (Physiologie, Biologie)

in ihrem ganzen Umfange voraus. Während jedoch letztere sich mit der

Kenntniss der Natur, ihrer Erscheinungen und ihrer Gesetze begnügt

d. h. die Natur nur beschreibt, geht jene darauf aus, den Gehalt der

Natur mit der Forderung der Ideen zu vergleichen und die Gestalt der

Natur, soweit es thunlich ist, nach dieser zu verändern.

417. Da jeder Abänderungsversuch der der Natur natürlichen Gestalt,

Herrschaft über die Natur, letztere aber vor allem Macht über dieselbe

d. h. die in derselben gegebenen wirksamen Kräfte bedingt, letztere

aber nur durch die Wissenschaft ("Wissenschaft ist Macht") erlangt

werden kann, so folgt, dass die Bedingung der bildenden Kunst in dem

Gewinn echter d. i. den logischen Ideen entsprechender Wissenschaft zu

suchen und nur von einer solchen die zur Gewinnung einer vollständigen

Herrschaft über die Natur unentbehrliche Macht zu erwarten ist.

418. Insofern die Kunst dieser durch die Naturwissenschaft ihr zu

Gebote gestellten Macht über die Natur sich bedient, um überhaupt

Veränderungen an derselben hervorzubringen, ist dieselbe technische,

inwiefern sie dies thut, um Ideen in derselben zur Darstellung zu

bringen, jedoch allein bildende Kunst. Jene fällt als nur um ihrer

selbst willen ins Werk gesetzte Ueberwindung durch die Natur ihrer

Beherrschung in den Weg gestellter Widerstände mit der Virtuosität,

als Unterschiebung persönlicher, der Ideendarstellung fremder

Zwecke bei der Beherrschung der Natur (z. B. Ausbeutung derselben

zu persönlichem Gewinn) mit der politischen Willkürherrschaft in

Eins zusammen, während die letztere einerseits mit der Bildungs-

und Bilde-, andererseits mit der echten Staatskunst (Staatsweisheit)

gleichlaufende Richtungen verfolgt.

419. Dieselbe geht zunächst darauf aus, die Gestalt der Natur

logischen Normen anzubequemen d. h. wo in derselben Widersprechendes

thatsächlich, aber den Widerspruch aus demselben zu entfernen

möglich ist, diesen zu beseitigen, wo dagegen Gleichartiges, mit

dem Gegebenen Verträgliches oder durch dasselbe sogar Gefordertes

thatsächlich nicht gegeben, aber dessen Herbeiführung möglich ist,

dasselbe heranzuziehen d. h. im ganzen Umfang der Natur das nicht

Zusammengehörige, aber Vereinigte zu sondern, das Zusammengehörige,

aber Getrennte zu verbinden und auf diese Weise nicht nur für

die Erhaltung, beziehungsweise Wiedererzeugung bestehender oder

längst bestandener innerlich zusammengehöriger, sondern auch für das

künftige Bestehen bisher nicht bestandener, innerlich zusammengehöriger

Verbindungen durch Erzeugung neuer Sorge zu tragen. Wie die Erfüllung

der ersten Aufgabe mit der kritischen Sichtung durch die Erfahrung

gegebener Begriffe, in Folge deren bestehende Urtheile aufgehoben

(negirt), nicht bestehende neu gebildet (affirmirt) werden,

so zeigt jene der letzteren einerseits mit dem Ersatz durch die

Erfahrung gegebener Begriffe durch denselben an Umfang gleiche,

an Inhalt ungleiche (äquipollente), andererseits mit der Erzeugung

neuer Urtheile als Schlusssätze aus durch die Erfahrung gegebenen

Prämissen (Vordersätzen) und deren Fortsetzung zu Schlussketten und

Begriffssystemen Verwandtschaft. Jene fasst die Naturproducte nicht

nur mit Rücksicht auf den Ort, an welchem, und die Zeit, zu welcher,

sondern auch auf die begleitenden Umstände und die Umgebung, unter

welcher sie gegeben sind d. h. in Beziehung auf- und zu einander,

folglich, da unter denselben der Mensch selbst erscheint, auch in

Beziehung zu diesem und auf diesen d. h. als für ihn nützlich oder

schädlich ins Auge; diese berücksichtigt bei der Betrachtung der

im Raume gegebenen Erscheinungen und Naturkörper vornehmlich deren

Vergänglichkeit in der Zeit und bemüht sich, einerseits durch die

Fürsorge für die Erzeugung neuer Individuen die Gattungen, wie durch

die Verschwisterung verschiedenen Gattungen angehöriger Individuen

neue Gattungen zu erhalten. Je nachdem die bildende Kunst sich auf die

blosse Veränderung des Ortes und Zeitpunkts, so wie des Quantums der

Naturproducte beschränkt oder an deren qualitative Zusammensetzung,

so wie deren stoffliche Veränderung Hand anlegt, zerfällt dieselbe in

drei verschiedene Classen, die sich als Handel und Verkehr, Gewerbe

und Industrie, Bodenbebauung und Thierzucht bezeichnen lassen.

Anthroposophie im Umriss Entwurf eines Systems idealer Weltansicht auf realistischer Grundlage · 第 30 / 31 段