eines fremden Erwachsenen handelt, nicht als (ja bereits vollendete)
Erziehung, sondern als "Regiment" (des Mannes über das Weib oder
umgekehrt; des Herrn über den Knecht oder "des Kammerdieners
über den Fürsten"; des Gläubigen über seinen Gott oder umgekehrt
der Götter über den Menschen) auf. Dasselbe setzt von Seite des
Bildenden zwar Ueberlegenheit, aber nicht, wie bei der Erziehung,
an Bildung überhaupt, sondern in einer bestimmten Art und Richtung
der Bildung voraus. Daher ist der Unterricht innerhalb dieser
Classe der Bildungskunst nicht wie bei der Jugendbildung allgemein
bildender, sondern fachmännischer (Fachunterricht), der Lehrer dem
Schüler nicht an Bildung im Allgemeinen, sondern nur an Bildung
in dem besondern Fache überlegen (Fachlehrer, Fachstudium). An die
Stelle des erziehenden tritt daher hier der für ein bestimmtes Fach
vorbereitende Unterricht (Proseminar für Philologen; pharmaceutischer
Vorbereitungscurs für Apotheker), während der Fachunterricht selbst
in zwei Stufen, die niedere und höhere zerfällt, auf deren erster das
Fach wissenschaftlich gelehrt, auf deren zweiter die Ausübung desselben
praktisch zur Fertigkeit erhoben wird. Als Schule gliedert sich der
Fachunterricht nach obigen Stufen in die Vorbereitungs-, gelehrte Fach-
und fachliche Hochschule (Zeichenschule, Kunstschule, Meisterschule
d. i. Atelier). Wird der Charakter des Unterrichts nicht durch das
Fach, für welches, sondern durch die Beschaffenheit des Schülers, für
welchen er ertheilt wird, bestimmt, so entsteht, wenn das Geschlecht
massgebend ist, der sogenannte "weibliche Unterricht" (Töchterschule,
Frauenlyceum), wenn der gesellschaftliche Rang den Ausschlag gibt,
der privilegirte Unterricht (Ritterakademie, Adelsconvict), wenn
das Glaubensbekenntniss entscheidet, der confessionelle Unterricht
(confessionelle Schule, katholische Universität) u. s. w.
410. Einen besonderen Charakter nimmt der Unterricht an, wenn
der zu Unterrichtende in den Augen des Unterrichtenden selbst als
der besser Unterrichtete gilt. Dieser Fall, welcher eigentlich die
Ironie des Unterrichts darstellt, ereignet sich dort, wo dem Kläger
ein Richter, dem Gläubigen sein Gott gegenübersteht. Jener wie
dieser wird von demjenigen, der sich an einen von beiden wendet,
für ihn selbst an Einsicht überlegen und doch von dem besonderen
Fall, um den es sich handelt, für nicht unterrichtet gehalten,
zugleich aber vorausgesetzt, dass es dem Richter gegenüber nur einer
"Vorstellung", dem Gotte gegenüber nur eines "Gebets" bedürfe, um
als Kläger von jenem die Gewährung seines Rechts, als Gläubiger von
diesem die Erhörung seiner Bitte zu erlangen. Der geschilderte Fall
ist gleichsam die Umkehrung der sogenannten sokratischen Ironie; denn
während bei dieser der Wissende sich unwissend stellt und zum Schein
Belehrung heischt, wird der Wissende hier als unwissend vorgestellt,
welcher der Belehrung bedarf.
411. Wie das Regiment dem Unterricht das Gepräge des Fachs, Standes,
Geschlechts, Glaubensbekenntnisses u. s. w., so verleiht dasselbe
der Zucht wie der Regierung den Charakter desjenigen Gefühls-
und Willensmaterials, in welchem die Darstellung der ästhetischen
oder der ethischen Ideen statthaben soll. Dieses Material sind,
wenn der zu bildende Erwachsene einem bestimmten Geschlecht oder
Stande, Range, Glaubensbekenntniss oder Nationalität angehört, die
entsprechenden, jenem Geschlecht, Stande, religiösen Bekenntniss
u. s. w. angehörigen besonderen Gefühle (männliches Ehr-, weibliches
Schamgefühl; militärischer esprit de corps; Adels-, confessionelles,
Nationalitätsbewusstsein), welche als Ausdruck der ästhetischen
Idee im Gemüthsleben die sogenannte (militärische, religiöse, sexuale
u. s. w.) Disciplin (Standeszucht, Kirchenzucht, Keuschheit) im Gefolge
haben. In gleicher Weise machen die einem gewissen Geschlechte,
Stande, Glaubensbekenntniss u. s. w. gestatteten oder versagten
Willensäusserungen und Handlungen dasjenige aus, was als Ausdruck
der ethischen Ideen innerhalb jenes Geschlechts, Hauses, Standes,
Glaubensbekenntnisses u. s. w., dessen Reglement (Standesordnung; Haus-
und Dienstordnung; religiöses Ceremoniell; Fasten- und Kleiderordnung
etc.) darstellt. Wie auf der Herrschaft des Vornehmen über den Geringen
der Herrn-, so beruht auf der Minneherrschaft der Frau über den Mann
der Minne-, oder (Ulrich von Lichtenstein's) Frauendienst. Wie auf
der Herrschaft des Gottes über den Gläubigen der Gottes-, so ruht auf
der romantischen Anbetung der jungfräulichen Mutter der Mariendienst.
412. Wie die Erziehungskunst das jugendliche, das Regiment
das erwachsene Einzel-, so geht die Politik (Staatskunst) das
den Mitgliedern einer organisirten Gesellschaft (Schule, Partei,
Kirche, Staat) gemeinsame, daher als solches öffentliche Bewusstsein
an. Dieselbe hat als Ideendarstellung im öffentlichen Bewusstsein
dieselben sowol in dessen Vorstellen d. i. im öffentlichen Geiste,
wie in dessen Fühlen d. i. in der öffentlichen Meinung, und dessen
Wollen d. i. im öffentlichen Willen zum Ausdruck zu bringen. Jede
organisirte Gesellschaft trachtet demnach als Ausfluss ihrer Politik
ihre eigene Schule zu gründen, ihren eigenen Anstand zu behaupten und
ihre eigene Regierung zu führen. Je nachdem die Gesellschaft selbst
als philosophische oder wissenschaftliche Secte unter einem Schul- oder
Sectenhaupt (Stoa unter Zeno), oder als politische Partei unter einem
Parteihaupt (Conservative unter Pitt, Liberale unter Fox in England),
als eine Kirche unter ihrem Kirchenhaupt (die katholische Kirche unter
dem Papst), als Staat unter seinem Staatshaupt (Oesterreich unter
Josef II., Preussen unter Friedrich dem Grossen) organisirt ist,
bedarf sie einer Schule (Sectenschule, Parteischule, confessionell
kirchliche Schule, Staatsschule) als Werkzeug zur Bildung des ihrem
Geiste entsprechenden öffentlichen Geistes, deren und der von ihr
aus verbreiteten Wissenschaft Färbung demnach eine politische, die
Farbe der Politik der sie stiftenden und erhaltenden Gesellschaft
(der Secte, Partei, Confession oder des Staates) sein wird. Dieselbe
wird nicht sowol darauf bedacht sein, gebildete, als vielmehr im
Sinn ihrer eigenen Politik politisch gebildete Anhänger ihrer Secte,
Parteigenossen, confessionelle Bekenner oder "gute" Staatsbürger zu
bilden; die wissenschaftliche wird unter ihren Händen in eine Schul-,
Partei-, Kirchen- oder staatspolitische Lehrkanzel umgewandelt.
413. Wie die Politik als Anwendung der logischen Ideen auf den
öffentlichen Geist als Staatsklugheit, so erscheint sie in der
Anwendung der ästhetischen Ideen auf denselben als politischer Anstand,
in jener der ethischen Ideen dagegen als politische Weisheit. Jene
verbietet, den öffentlichen Geist verstandeswidrig, z. B. durch die
Berufung auf den sogenannten "beschränkten Unterthanenverstand",
der zweite, denselben anstandswidrig z. B. durch Verletzung
des öffentlichen Schicklichkeitsgefühls, die dritte, denselben
vernunftswidrig z. B. durch Festhalten an dem längst im öffentlichen
Bewusstsein Abgestorbenen zu beeinflussen. Dagegen gebietet die Politik
als öffentliche Zucht nicht nur den Ausschreitungen des öffentlichen
Gemüthslebens nach der Seite des Lust- wie des Unlustgefühls, Rohheit
und Ausgelassenheit einer-, Jammer- und Wehklagen andererseits
Einhalt zu thun, sondern auch die dem geselligen Zusammenleben
hinderlichen antisocialen Gefühle nach Möglichkeit zu hemmen und
deren entgegengesetzte, die socialen Gefühle (Mitgefühle) eben so zu
wecken und zu fördern, so wie auch direct (durch Belehrung), oder
indirect (durch Anschauung) die ästhetischen Gefühle zu beleben,
die sittlichen Gefühle zu wecken und auf diese Weise zur Hebung des
öffentlichen Humanitätsgefühls, Gewissens und Geschmacks wirksam
beizutragen. Von selbst leuchtet ein, dass je nach dem Charakter der
Gesellschaft von welcher und innerhalb welcher auf das öffentliche
Gemüthsleben Einfluss genommen wird, dieses selbst und sonach auch
die innerhalb ihrer herrschende öffentliche Zucht einen der Politik
dieser Gesellschaft entsprechenden Charakter tragen, also nicht nur
innerhalb einer philosophischen oder wissenschaftlichen Secte anders
als innerhalb einer politischen Partei, innerhalb einer Kirche anders
als innerhalb eines Staates gehandhabt werden, sondern auch je nach
dem verschiedenen Charakter der Schule, Partei, Kirche oder des
Staats in der einen Schule (z. B. in jener der Stoiker) anders als
in einer anderen (z. B. in jener der Epikuräer), unter Radicalen und
Socialdemokraten anders als unter Legitimisten und Hochconservativen,
unter Christen anders als unter Mohamedanern und in einem freien
anders als in einem südstaatlichen Sclavenstaate ausfallen wird. Nicht
nur die Anstands- und Schicklichkeitsbegriffe werden verschiedene,
auch die Schönheits- und sittlichen Gefühle werden je nach dem
Gesichtspunkt und der Beschaffenheit des Gesellschaftsbewusstseins
verschiedene sein. Wie die Staatskunst beim Unterricht der Schule,
so wird sie sich bei ihrer Einwirkung auf die öffentliche Meinung
aller derjenigen Organe bedienen, welche durch eine lebhafte und mit
sich fortreissende Erregung der Gefühle auf dasjenige, was sie für
löblich oder schändlich, erlaubt oder unerlaubt, schön oder hässlich,
anständig oder anstandswidrig angesehen wissen will, einer-, wie auf
die Erregung, sei es des öffentlichen Mitgefühls oder des öffentlichen
Hasses, anderseits vorübergehend oder bleibend thätigen Einfluss
zu üben vermögen. Wie sie zum Zwecke der Bildung des öffentlichen
Geistes der Wissenschaft, so bedient sie sich behufs der Bildung des
öffentlichen Geschmacks, Gewissens und Mitgefühls der schönen Kunst
und zwar der ästhetischen Beredsamkeit in Wort und Bild, sei es
(wie die Kirche) von der Kanzel (Predigt, Erbauungsrede), sei es,
wie in der profanen Gesellschaft (Schule, Partei, Staat), von der
"moralischen" Schaubühne herab (Schulkomödie, politisches Tendenzstück,
Nationaltheater). Wie die Kirche durch die schöne Kunst (Tempel und
Kirchenbau, geistliche Musik, priesterlicher Festschmuck, Altardienst)
den öffentlichen Gottesdienst zu verherrlichen, so trachtet der Staat
durch öffentliche Feste ("Circenses") das öffentliche Vergnügen zu
fördern, durch Veranstaltung öffentlicher Schauspiele (wie in Athen
durch Aussetzung von Preisen), durch Kunstsammlungen, Monumentalbau-
und Bildwerke (Akropolis, Stoa poikile) den öffentlichen Geschmack
zu erziehen, durch Aufführung von Tragödien, welche "Mitleid und
Furcht", von Komödien, welche durch Darstellung "unschädlicher
Thorheit" Heiterkeit erregen, wohlthätige "Entladung" (Katharsis:
Aristoteles-Bernays) des öffentlichen Gemüths von "diesen und derlei
Leidenschaften" zu bewirken. Wie die Predigt und die Bühnenrede vom
Munde, so dringt die (periodische und nicht periodische) ästhetische
Presse vom lesenden Auge aus zum Herzen und wird um ihrer mächtigen
Wirkung willen auf das öffentliche Gemüthsleben (Romanliteratur)
von der organisirten Gesellschaft mit Vorliebe als ein Gegenstand
der öffentlichen Zucht angesehen und je nach ihrer den Zwecken
derselben nachtheiligen oder vorteilhaft scheinenden Richtung zu hemmen
(Censuredicte, index librorum prohibitorum) oder (durch Subventionen,
Preise) zu fördern gesucht.
414. Wie durch den Unterricht auf den öffentlichen Geist, durch die
Zucht auf die öffentliche Meinung, so sucht die Staatskunst durch
die Regierung auf den öffentlichen Willen zu wirken. Wie jenes
zur wissenschaftlichen Erziehung im Geist einer philosophischen
oder wissenschaftlichen Schule oder Secte, politischen Partei,
der Kirche oder des Staates, das zweite zur ästhetischen Erziehung
ebenso im Geiste einer der genannten Gesellschaften, so führt
das letzte zur Regierung der Gesellschaft entweder vom Schul-
oder vom Partei-, vom kirchlichen oder vom staatlichen Standpunkt
aus. Wie die darzustellenden Ideen die ethischen, so ist das zur
Darstellung bestimmte Material das innerhalb der Schule, Partei,
Kirche oder Staatsgesellschaft existirende gemeinsame Wollen, welches
jenen gemäss zu gestalten das Ziel der Regierung jeder der genannten
Gesellschaften ausmacht. Mittel und Werkzeug zur Erreichung desselben
ist daher alles, was einerseits den Ausartungen des öffentlichen
Willens zuvorzukommen (präventive), andererseits stattgehabte
Ueberschreitungen zurückzudrängen (repressive Massregeln) im Stande
ist. Zu jenen gehört in erster Reihe die (politische) Belehrung,
welche den öffentlichen Willen in die von dem Geiste der Gesellschaft
demselben angewiesenen Schranken, sei es durch Ueberzeugung, sei es
durch Ueberredung zu leiten und in denselben aller Verlockungen zum
Gegentheil ungeachtet zu erhalten vermag. Zu den letzteren gehört die
(politische) Bestrafung, welche nicht nur die Folgen der eingetretenen
Ueberschreitung auszugleichen, sondern die Wiederkehr ähnlicher
durch Abschreckung zu verhindern trachtet. Wie der Unterricht der
Katheder, die öffentliche Zucht der Kanzel oder der Schaubühne, so
bedient sich die Regierung zu jenem Zwecke der Redner-, zu diesem
der Gerichtsbühne. Von jener herab wird auf den öffentlichen Willen
im Geiste der Schule, Partei, Kirche oder staatlichen Gesellschaft
durch öffentliche Rede bestimmend, also in der Richtung jeder der
obengenannten mit sich fortreissend, von dieser herab auf denselben
durch das Schauspiel öffentlichen Gerichtsverfahrens d. i. öffentlicher
Klage und Vertheidigung einer- und ebensolcher Urtheilsvollstreckung
andererseits im Geiste derjenigen Gesellschaft, welche Gericht hält,
abschreckend eingewirkt. Wie der politische Redner für die Schule,
so wirbt der Parteiredner (mündlich oder als Parteischriftsteller
schriftlich) für die Partei, der kirchliche Redner für seine
Kirche, der staatliche für den Staat; wie die Schule Schulstrafen
z. B. Ausschliessung aus der Schule, die Partei Parteistrafen,
so verhängt die Kirche für den Abfall von ihrem gemeinsamen
Bekenntniss Kirchenstrafen (Excommunication) und veranstaltet
öffentliche kirchliche Gerichtsvollziehungen (Kirchenbusse, Autos
da fé), und übt der Staat in seinem Namen Gerichtspflege und setzt
deren Urtheile öffentlich in Vollzug (Hinrichtungen, öffentliche
Gefängnisse). Während die letzteren auf das Auge, so sind die
Parteiergiessungen und Parteiargumente der politischen Eloquenz
auf das Ohr der Oeffentlichkeit berechnet und werden weit über den
Gehörskreis der letzteren hinaus durch die politische (periodische und
nichtperiodische) Presse ("die sechste Grossmacht"), die Rednerbühne
durch den Leitartikel, das öffentliche Gericht durch die (politische)
Caricatur und den öffentlichen politischen Witz in harmloser, durch die
öffentliche Brandmarkung mittels der Schrift in um so drastischerer
Weise vollzogen, als die unter einander widerstreitenden Schul-,
Partei-, kirchlichen und staatlichen Gesichtspunkte unter einander
so widerstreitende Urtheile zur Folge haben, dass die Wunden, welche
die Presse nach einer Seite schlägt, von derselben Presse wie von
der goldenen Lanze des Achilleus nach der andern wieder geheilt werden.
415. Wie die Kunst als Ideendarstellung ihr Zerrbild in der
ideenlosen Virtuosität, die logische Kunst insbesondere das ihre
in der grundsatzlosen Sophistik, so findet der Jugendunterricht,
dessen Wesen in der Anpassung an das jugendliche Bewusstsein
liegt, das seine in der von diesem sich freimachenden Emancipation
(vorzeitigen Reife, Präcocität), das Regiment als Bildung des Andern
nach sich seine Entartung im Despotismus (Tyrannei), welcher die
qualitative Beschaffenheit des Andern, sei es den geschlechtlichen
Gegensatz (Sclaverei des Weibes), sei es die allgemein menschliche
Verwandtschaft (Leibeigenschaft des Knechtes) ausser Acht lässt,
endlich die Staatskunst als Erziehung des öffentlichen Bewusstseins
ihr Afterbild in der sogenannten Staatsraison, welche der ersteren
als Kunst der Ideendarstellung die ideenlose Praktik (politische
Routine) in der willkürlichen Beeinflussung des öffentlichen Geistes
nach Schul-, Partei-, Kirchen- und Staatszwecken, der öffentlichen
Meinung nach persönlichen Stimmungen und des öffentlichen Willens
nach Opportunitätsgelüsten unterschiebt.
DRITTES CAPITEL.
DIE BILDENDE KUNST.
416. Wie die Bildungskunst Ideendarstellung im eigenen, die Bildekunst
im fremden Bewusstsein, so ist die bildende Kunst Ideendarstellung
in unbewusstem, sei es leblosem, sei es belebtem Stoff. Dieselbe
setzt daher nicht nur, wie jede Kunst, die Kenntniss der (logischen,
ästhetischen und ethischen) Ideen, sondern als solche überdies
die Kenntniss des gesammten ihr zu Gebote stehenden (leblosen und
belebten) Materials d. i. die Naturwissenschaft und zwar sowol jene
der leblosen (Physik) wie der belebten Natur (Physiologie, Biologie)
in ihrem ganzen Umfange voraus. Während jedoch letztere sich mit der
Kenntniss der Natur, ihrer Erscheinungen und ihrer Gesetze begnügt
d. h. die Natur nur beschreibt, geht jene darauf aus, den Gehalt der
Natur mit der Forderung der Ideen zu vergleichen und die Gestalt der
Natur, soweit es thunlich ist, nach dieser zu verändern.
417. Da jeder Abänderungsversuch der der Natur natürlichen Gestalt,
Herrschaft über die Natur, letztere aber vor allem Macht über dieselbe
d. h. die in derselben gegebenen wirksamen Kräfte bedingt, letztere
aber nur durch die Wissenschaft ("Wissenschaft ist Macht") erlangt
werden kann, so folgt, dass die Bedingung der bildenden Kunst in dem
Gewinn echter d. i. den logischen Ideen entsprechender Wissenschaft zu
suchen und nur von einer solchen die zur Gewinnung einer vollständigen
Herrschaft über die Natur unentbehrliche Macht zu erwarten ist.
418. Insofern die Kunst dieser durch die Naturwissenschaft ihr zu
Gebote gestellten Macht über die Natur sich bedient, um überhaupt
Veränderungen an derselben hervorzubringen, ist dieselbe technische,
inwiefern sie dies thut, um Ideen in derselben zur Darstellung zu
bringen, jedoch allein bildende Kunst. Jene fällt als nur um ihrer
selbst willen ins Werk gesetzte Ueberwindung durch die Natur ihrer
Beherrschung in den Weg gestellter Widerstände mit der Virtuosität,
als Unterschiebung persönlicher, der Ideendarstellung fremder
Zwecke bei der Beherrschung der Natur (z. B. Ausbeutung derselben
zu persönlichem Gewinn) mit der politischen Willkürherrschaft in
Eins zusammen, während die letztere einerseits mit der Bildungs-
und Bilde-, andererseits mit der echten Staatskunst (Staatsweisheit)
gleichlaufende Richtungen verfolgt.
419. Dieselbe geht zunächst darauf aus, die Gestalt der Natur
logischen Normen anzubequemen d. h. wo in derselben Widersprechendes
thatsächlich, aber den Widerspruch aus demselben zu entfernen
möglich ist, diesen zu beseitigen, wo dagegen Gleichartiges, mit
dem Gegebenen Verträgliches oder durch dasselbe sogar Gefordertes
thatsächlich nicht gegeben, aber dessen Herbeiführung möglich ist,
dasselbe heranzuziehen d. h. im ganzen Umfang der Natur das nicht
Zusammengehörige, aber Vereinigte zu sondern, das Zusammengehörige,
aber Getrennte zu verbinden und auf diese Weise nicht nur für
die Erhaltung, beziehungsweise Wiedererzeugung bestehender oder
längst bestandener innerlich zusammengehöriger, sondern auch für das
künftige Bestehen bisher nicht bestandener, innerlich zusammengehöriger
Verbindungen durch Erzeugung neuer Sorge zu tragen. Wie die Erfüllung
der ersten Aufgabe mit der kritischen Sichtung durch die Erfahrung
gegebener Begriffe, in Folge deren bestehende Urtheile aufgehoben
(negirt), nicht bestehende neu gebildet (affirmirt) werden,
so zeigt jene der letzteren einerseits mit dem Ersatz durch die
Erfahrung gegebener Begriffe durch denselben an Umfang gleiche,
an Inhalt ungleiche (äquipollente), andererseits mit der Erzeugung
neuer Urtheile als Schlusssätze aus durch die Erfahrung gegebenen
Prämissen (Vordersätzen) und deren Fortsetzung zu Schlussketten und
Begriffssystemen Verwandtschaft. Jene fasst die Naturproducte nicht
nur mit Rücksicht auf den Ort, an welchem, und die Zeit, zu welcher,
sondern auch auf die begleitenden Umstände und die Umgebung, unter
welcher sie gegeben sind d. h. in Beziehung auf- und zu einander,
folglich, da unter denselben der Mensch selbst erscheint, auch in
Beziehung zu diesem und auf diesen d. h. als für ihn nützlich oder
schädlich ins Auge; diese berücksichtigt bei der Betrachtung der
im Raume gegebenen Erscheinungen und Naturkörper vornehmlich deren
Vergänglichkeit in der Zeit und bemüht sich, einerseits durch die
Fürsorge für die Erzeugung neuer Individuen die Gattungen, wie durch
die Verschwisterung verschiedenen Gattungen angehöriger Individuen
neue Gattungen zu erhalten. Je nachdem die bildende Kunst sich auf die
blosse Veränderung des Ortes und Zeitpunkts, so wie des Quantums der
Naturproducte beschränkt oder an deren qualitative Zusammensetzung,
so wie deren stoffliche Veränderung Hand anlegt, zerfällt dieselbe in
drei verschiedene Classen, die sich als Handel und Verkehr, Gewerbe
und Industrie, Bodenbebauung und Thierzucht bezeichnen lassen.