dass ein Theil desselben ("die Seele") beharrt, während der andere
("der Leib") sich im Laufe des Lebens fortwährend erneuert, ohne dass
der Körper selbst ein anderer wird, so liegt das Charakteristische
der dritten Ordnung gesellschaftlicher Vereinigungen darin, dass
dieselben "ewige Dauer" besitzen, indem ein Theil derselben ("der
herrschende") immer derselbe bleibt ("le roi est mort, vive le roi"),
während der andere (der "beherrschte") sich unaufhörlich erneuert, ohne
dass die Gesellschaft selbst eine andere wird. Je nachdem das Band,
welches den bleibenden Bestandtheil mit dem veränderlichen verbindet,
ein reales (Blutsband) oder blos ideales (Gesinnungsverband) ist,
erfolgt die Erneuerung entweder durch Geburt jüngerer aus den älteren
(Generation) oder durch Aufnahme späterer Mitglieder durch die frühern
(Adoption). Ersteres ist in der Familiengemeinschaft zwischen Eltern
und Kindern (Ascendenten und Descendenten, Vorfahren und Nachkommen),
letzteres in der Gesinnungs- oder Glaubensgemeinschaft (Schule,
Kirche, politische Partei) der Fall. Jene erweitert sich durch die
Aufnahme der Seitenverwandten zur Stammesgemeinschaft, durch die
Zurückführung blutsverwandter Stämme auf einen gemeinsamen Stammvater
zum Stammvolk (Nation), durch die Ableitung mehrerer Stammvölker von
einem gemeinsamen Urvolk (Indogermanen, Arier) zur Racengemeinschaft
und mittels der mythischen Abstammung der gesammten Menschheit
von einem gemeinsamen Stammvater zur Gemeinschaft aller Menschen
(Weltbruderschaft). Diese dehnt sich von der an Umfang kleinsten
Gesinnungs- und Glaubensgenossenschaft, die, wie z. B. die erste
Christengemeinde, nur den Stifter und zwölf Genossen umfasst, bis zu
der räumlich Millionen und zeitlich Jahrtausende einschliessenden
Bildungs- oder Glaubensgemeinschaft aus, welche, wie z. B. die
europäische Civilisation, das Christen- oder Buddhistenthum Theilnehmer
und Bekenner im Laufe der Zeit nach hunderttausenden von Millionen
zählen. Wie die durch Geburt der Gemeinschaft einverleibten Mitglieder
von Natur aus den Aeltern ähnlich, so werden durch Aufnahme gewonnene
den ursprünglich vorhandenen künstlich verähnlicht (assimilirt),
indem entweder, wenn die Aufnahme durch Wahl erfolgt, nur ähnliche
gewählt (z. B. in eine Akademie der Wissenschaften nur Gelehrte,
in eine politische Partei nur politische Gesinnungsverwandte) oder,
wenn sie durch freiwilligen Anschluss geschieht, die Aufgenommenen im
Sinn der bestehenden Gemeinschaft (z. B. der ägyptische Neophyt durch
die Priesterschule, der künftige Soldat durch das Cadetteninstitut)
erzogen werden.
375. Die so entstandene Gesellschaft bildet einen organischen
Körper, welcher entweder wie der vegetabilische Organismus an dem
Boden haftet, auf dem er erwachsen und mit dem er verwachsen ist,
oder wie der animalische Organismus von demselben äusserlich und
innerlich abgelöst, frei über ihn hinstreifend, obgleich innerhalb
durch die Schranken der Acclimatisationsfähigkeit gezogener Grenzen
den Ort seiner vorübergehenden Niederlassung wechselt. Jener ergibt
die autochthone, dieser die nomadische Gemeinschaft (Familie,
Stamm, Volk). Jene tritt vorzugsweise als sesshafte und in Folge
dessen, da die von der Natur freiwillig dargebotene Nahrung allmälig
versiegt, zur künstlichen Erzeugung derselben, so wie der übrigen
Lebensbedürfnisse d. i. zum Ackerbau und zur Industrie gedrängte
Bevölkerung auf. Diese, da sie die an einem Orte mangelnden Bedürfnisse
nicht selbst erzeugt, sondern dort nimmt, wo sie dieselben findet,
erscheint in den mannigfaltigsten Formen als Jäger-, Handels-
und Räuber- oder Eroberervolk. Wie der belebte Organismus durch
die Entwickelung eines Centralorgans (Gehirn und Nervensystem),
innerhalb dessen der physische Reiz sich in bewusste Empfindung
umsetzt, zum vorstellenden, Ich-ähnlichen und als solcher durch die
allmälige Vorstellung seiner selbst (Ich-Vorstellung) selbst zum Ich
d. i. zum sein selbst bewussten Individuum wird, so gestaltet sich die
organische Gesellschaft dadurch, dass innerhalb ihres Umkreises ein
Centralorgan (Regent und Regierung) entsteht, in welchem das allen
gemeinsame Denken, Fühlen und Streben sich in bestimmte Vorstellung
d. i. in deutlich vorschwebenden Zweck, Erwägung und Herbeischaffung
der Mittel und verwirklichende That umsetzt, zu einer (nach Haupt und
Gliedern) organisirten staatähnlichen Gesellschaft, welche durch die
allmälig fortschreitende Verkörperung der Vorstellung der Gesellschaft
(der Gesellschaftsidee) selbst zum Staat d. i. zu der ihrer selbst als
Gesellschaft bewussten, die Verwirklichung der Gesellschaftsidee sich
zum Zweck und dieselbe mittels der zu ihrer Realisirung erforderlichen
Mittel in Vollzug setzenden individuellen Gesellschaft wird.
376. Organisirte Gesellschaften der Art, wenn sie reale d. h. ihre
Mitglieder unter einander blutsverwandt sind, treten je nach dem Umfang
und dem Grade der Verwandtschaft als Familie im engeren, nur Eltern und
Kinder, oder weiteren, auch die nächsten Seitenverwandten begreifenden
Sinne als Verband der Familienglieder unter dem Familienhaupt, oder
als Stamm (Clan) unter dem Stammeshaupt (Häuptling, Scheik), oder
als Volk unter dem (angestammten) Volkshaupt (König) auf. Dagegen,
wenn ihre Glieder zwar geistes-, glaubens-, oder gesinnungs-, aber
nicht blutsverwandt sind, erscheint die organisirte Gesellschaft,
je nachdem der Inhalt der allen gemeinsamen Ueberzeugung entweder
ein wissenschaftlicher, oder ein religiöser, oder ein politischer
ist, in Gestalt entweder der (philosophischen oder künstlerischen)
Schule unter einem (philosophischen oder künstlerischen) Schulhaupt
(Meister), oder als (Landes-, National-, Welt-) Kirche unter einem
(Landes-, National-, Universal-) Kirchenhaupt (Landesbischof,
Papst, Dalai Lama), oder als (theokratischer, nach göttlichen,
oder militärischer, nach mit Gewalt aufgedrungenen fremden Gesetzen
beherrschter, oder autonomer, Verfassungs- d. i. nach eigenen Gesetzen
sich selbst beherrschender) Staat unter einem (theokratischen, von Gott
eingesetzten, oder kriegerischen, durch Unterjochung aufgedrungenen,
oder verfassungsmässigen) Staatsoberhaupt (Fürst "von Gottes Gnaden",
Eroberer, constitutioneller Herrscher). Je nachdem das Centralorgan,
in welchem das allen gemeinsame Bewusstsein der Gesellschaft sich
verkörpert, dessen Bewusstsein also gleichsam die Stelle des allen
gemeinsamen Bewusstseins vertritt, selbst aus einem einzigen oder
mehreren unter einander coordinirten oder aus einem und mehreren
diesem zusammengenommen coordinirten Individuen besteht, nimmt
derselbe monarchische, oder collegiale, oder parlamentarische Form
an, indem im ersten Fall das Gesammtbewusstsein im Monarchen (Josef
II. und Friedrich II. als "erste Diener des Staates") im zweiten
Fall im Regierungscollegium (Directorium, Bundesrath), im dritten
Fall im Herrscher und den Stellvertretern des Gesammtbewusstseins
(Abgeordnete, Parlament, Kammer, Reichstag) zusammengenommen incarnirt
erscheint. Die monarchische Gestalt entartet zur Tyrannis, wenn an die
Stelle des Gesammtbewusstseins das Einzelbewusstsein des Herrschers
(l'état c'est moi), die collegiale Regierung zur Oligarchie,
wenn an die Stelle des Gesammtbewusstseins jenes einer Minderheit
(einer Kaste in der Priester-, Adels- oder Geschlechter-, eines
Standes in der Militär- oder Zünfte-, des Geldes in der Finanz-
und Bankiersherrschaft: Theokratie, Aristokratie, Martokratie,
Plutokratie), dagegen zur Ochlokratie, wenn an die Stelle des
Gesammtbewusstseins die bewusstseinslose Menge als herrschende
Macht tritt. Die parlamentarische Regierung kann je nach dem
Uebergewicht des Einen über die Vielen, oder der Vielen über den
Einen in Scheinparlamentarismus (wie unter dem Julikönigthum)
oder in Scheinmonarchismus (wie in England) ausarten. In der
monarchisch organisirten Gesellschaft wird nicht nur die Einheit des
Gesammtbewusstseins, sondern werden auch die in demselben, wie in jedem
Bewusstsein vorhandenen und einander bestreitenden Gegensätze in das
stellvertretende Bewusstsein des Alleinherrschers verlegt und damit
demselben die gesammte Verantwortlichkeit für die aus dem Zwiespalt der
letzteren entspringenden Folgen aufgebürdet. In der collegialen Form
der Regierung prägen die im Gesammtbewusstsein einander bekämpfenden
Extreme (Radicalismus und Conservatismus) innerhalb des höchsten
Regierungsorgans selbst als solche sich aus, während die Einheit des
Bewusstseins durch die mangelnde Spitze nur collectiv und daher nur
unvollkommen (Präsident) vertreten erscheint. Die parlamentarische Form
hat den Vorzug, dass in derselben die Einheit des Gesammtbewusstseins,
wie die in demselben vorhandenen Gegensätze gleichzeitig, die eine
in der monarchischen Spitze und durch deren ewige Dauer in der
festgesetzten Erbfolgeordnung am dauerhaftesten, die andere in den
innerhalb der Volksvertretung einander bekämpfenden politischen
Parteien (Fortschritts- und Stillstandsmänner, Whigs und Tories)
am vollkommensten repräsentirt erscheint und daher das Ganze der
Regierung, Monarch und Parlament, vereinigt das treueste Spiegelbild
des gesellschaftlichen Gesammtbewusstseins darstellt.
377. Wie die andere ihresgleichen appercipirenden d. h. sich
anschmelzenden Vorstellungsmassen im individuellen Bewusstsein,
so stellen die einzelnen, jede für sich organisirten Gesellschaften
(Familie, Stamm, Schule, Kirche etc.) innerhalb der räumlich, zeitlich
und organisch zu einem Ganzen geeinigten Gesellschaft Mittelpunkte dar,
welche vermöge ihrer bereits erlangten und befestigten Macht ihren
Einfluss und Umfang durch die Heranziehung und Assimilirung gesinnungs-
oder stammesverwandter Individuen zu vergrössern und zu erweitern
bemüht sind. In diesem Sinne bildet sich um die durch Geburt, Ansehen
oder Reichthum hervorragende Familie ein Familienanhang, um den durch
Zahl, Macht oder Intelligenz zur Präponderanz gelangten Stamm ein
Stammesgefolge, zieht die zu Gewicht und Nachdruck gelangte Schule
(Staatsphilosophie Hegel's unter Altenstein) stets neue Anhänger,
wie eine durch den Besitz himmlischer und irdischer Güter reich
gewordene, mit Privilegien für jenseits und diesseits ausgestattete
Kirche (Staatskirche, englische Hochkirche) stets neue Bekenner
an sich und droht, indem sie aus einer staatähnlichen zu einer
dem Staat ebenbürtigen oder demselben überlegenen Macht innerhalb
der Gesellschaft heranwächst und die besonderen Familien- oder
Stammes- (Nationalitäts-), Schul- oder Kircheninteressen allmälig im
Allgemeinbewusstsein einen überwiegenden Einfluss gewinnen, zu einem
Staat im Staate und dadurch für diesen selbst zu einer ähnlichen
Gefahr, wie das im individuellen Bewusstsein übermächtig gewordene
Neben- oder zweite Ich für die Ich-Vorstellung zu werden.
378. Wie die Ich-Vorstellung über das gesammte, oder doch den grössten
Theil des Bewusstseins seine Herrschaft auszudehnen, so strebt
der Staat über alle innerhalb seiner Raum-, Zeit- und Volksgrenzen
vorhandenen organisirten Gesellschaften die Oberhoheit auszuüben
d. h. sie aus unabhängigen in von ihm abhängige Corporationen, als
seine Familien und Stämme, seine Schule, seine Kirche u. s. w. zu
verwandeln. Derselbe duldet demgemäss innerhalb seines Umkreises weder
sich souverän geberdende Feudalherren, noch von der Staatseinheit sich
emancipirende Nationalitäten- oder Ländergelüste (Kantönligeist), eben
so wenig von derselben unabhängige Unterrichts- (die "freie Schule"),
oder religiöse Körperschaften (die "freie Kirche"), während diese
ihrerseits gegen den "Racker von Staat" (Friedrich Wilhelm IV.) sich
zu behaupten bemüht sind (Kampf der Reichsfürsten gegen den Kaiser,
der Vasallen gegen den Landesherrn, der Provinzen und Stämme gegen das
Reich, der "freien" d. i. katholischen Universitäten in Belgien gegen
die Staatsuniversität, der Kirche gegen den Staat; "Culturkampf").
379. Wie die physischen, so üben die Gesellschaftskörper gegenseitig
Wirkungen auf einander aus. Wie die mechanisch zusammengesetzten
Körper durch Häufung, so vergrössern sich die auf Association zu einem
gemeinsamen Zwecke beruhenden Corporationen durch Vermehrung ihrer
Mitgliederzahl in Folge der Fusion derjenigen, welche gleiche Zwecke
verfolgen. Dieselbe wird überall dort, wo die gegebenen Umstände
das gleichzeitige Bestehen mehrerer denselben Zweck verfolgenden
Gesellschaften nicht erlauben, durch den daraus entspringenden
"Kampf ums Dasein" d. i. durch die sogenannte "freie Concurrenz"
herbeigeführt, dessen Devise das "ôte toi, que je m'y mette", und
dessen Ursache das "da-" d. i. das "an dem Orte sein wollen" ist,
den ein Anderer einnimmt. Dagegen stehen die auf der qualitativen
Gleichheit oder Ungleichheit ihrer Mitglieder ruhenden Gesellschaften
unter einander wie die chemischen Körper in wahlverwandtschaftlichen
Beziehungen, vermöge deren bestehende Verbindungen in Folge stärkerer
Anziehung gelöst und bisher nicht bestandene aus demselben Grunde
geschlossen werden. Wechsel der Berufs-, der Standesgenossenschaft auf
der einen, des Gegenstandes der Freundschaft, der Liebe auf der anderen
Seite sind die Folgen derselben. Jene werden durch Abneigung gegen den
gegenwärtigen, durch Vorliebe für den künftigen Beruf oder Stand, diese
durch Antipathie gegen den bisherigen, Sympathie für den künftigen
Gegenstand der Freundschaft oder der Liebe verursacht. Organische
Gesellschaftskörper verschmelzen unter einander entweder auf realem
z. B. dem geschlechtlichen Wege, indem durch Heirat verschiedenen
Familien angehöriger Familienglieder (Familienheirat) eine neue
Familie, durch Heiraten aus verschiedenen Stämmen ein neuer Stamm
(Römer: aus Latinern und Sabinern), durch Ineinanderaufgehen zweier
oder mehrerer Nationalitäten eine neue Nationalität (die englische:
aus Sachsen und Normannen; die lateinische: aus Celten und Germanen;
die amerikanische: aus Briten, Iren, Deutschen) entsteht, oder
auf idealem Wege, indem aus der Vereinigung zweier oder mehrerer
Wissens-, Glaubens-, oder politischer Genossenschaften eine neue Schule
(z. B. die neuere Akademie aus Platonismus und Stoicismus), eine neue
Kirche (z. B. die anglicanische aus Katholicismus und Lutherthum),
eine neue politische Partei (z. B. Disraeli's Reformtories aus Tories
und Peeliten) hervorgehen.
380. Autochthone Gesellschaften, die ihre "Scholle" behaupten,
werden auf diesem Wege von nomadischen, welche dieselbe vorübergehend
occupiren, letztere von staatbildenden, welche daselbst sich bleibend
niederlassen wollen, im "Kampf ums Dasein" bedrängt und verdrängt. Wie
jene nach einander, so treten gleichzeitige nachbarliche organisirte
Gesellschaften (Familien, Stämme, Schulen, Kirchen und Staaten) im
Kampf ums Dasein (Familienfehde, Stammesfehde, Schulzwist, Sectenhass,
Krieg) in feindliche oder freundliche Berührung (Familienbund,
Stammesbündniss, Schulen- und Kircheneinigung, Staatenbündniss.) Je
nachdem die Folge derselben die gegenseitig anerkannte Unabhängigkeit
oder die auf gewaltsamem oder friedlichem Wege herbeigeführte
Abhängigkeit des einen von dem andern Gesellschaftskörper ist, geht
im ersten Falle ein statisches Gleichgewicht zwischen denselben
(Oesterreichs und Preussens Aequilibrium im deutschen Bunde; das
"europäische Gleichgewicht") oder das Uebergewicht eines über die
übrigen (Preussens im deutschen Reich; Russlands während der Zeiten der
heiligen Allianz in Europa; der Nord- über die Südstaaten in Amerika),
in beiden Fällen ein System von Gesellschaftskörpern (Staatensystem)
aus demselben hervor, in welchem entweder die einzelnen sich zu
einander wie Gegensonnen oder wie um eine Centralsonne rotirende
Planeten verhalten. Ersteres kann, wenn die einzelnen Glieder (Staaten)
ihrer Unabhängigkeit von einander ungeachtet zu einem Ganzen sich
vereinigen, zu einer Gesellschaftsföderation (Staatenbund), letzteres,
wenn die Abhängigkeit der vielen vom Centralkörper sich vermindert,
zu einem Föderativkörper (Bundesstaat) führen.
381. Wie der die Zwischenräume der physikalischen Atome füllende
Aether und die zwischen den festen Körpern befindliche Luftmasse,
jener gleichsam die immaterielle, diese die materielle Atmosphäre der
Körperwelt ausmacht, wie die auf die Beziehungen zwischen den einzelnen
Bewusstseinsgebilden bezüglichen Phänomene des Bewusstseins (die
Gefühle) gleichsam die gemüthliche Temperatur der Bewusstseinswelt,
deren Wärme oder Kälte ausdrücken, so stellt das innerhalb einer
Gesellschaft vorhandene gemeinsame Bewusstsein mit seinen allen
gemeinsamen Vorstellungen, Gefühlen und Strebungen gleichsam das
psychische Innere der Gesellschaft, die ersten deren Geist, die
zweiten deren Gemüth, die letzten deren Charakter dar. Erstere, der
Inbegriff des im Bewusstsein der Gesellschaft lebenden Meinens,
Glaubens und Wissens, macht dabei gleichsam die Licht-, die
Summe der innerhalb derselben vorhandenen Lust- und Unlustgefühle,
insbesondere aber jene der im gemeinsamen Bewusstsein wirksamen Mit-
oder socialen Gefühle gleichsam die Wärme-, die magnetischen und
elektrischen Phänomene innerhalb der gesellschaftlichen Atmosphäre aus,
während die Zahl und Beschaffenheit der innerhalb der Gesellschaft
begangenen Thaten, wenn dieselben als unvorsätzliche im Rausche
der Leidenschaft begangene Handlungen angesehen werden dürfen,
den Grad der innerhalb der Gesellschaftsatmosphäre vorhandenen,
der Gewitterschwüle vergleichbaren, affectvollen Spannung, wenn
sie dagegen als vorsätzliche, im zurechnungsfähigen Zustand zur
Aeusserung gelangte Willensacte betrachtet werden müssen, das der
mittleren Witterung ähnliche Niveau des innerhalb der Gesellschaft
gegebenen Sittlichkeitszustandes bezeichnen. Licht und Finsterniss
in der physischen kehren innerhalb der gesellschaftlichen Welt
als die Gegensätze der Aufklärung und des Wahn- und Aberglaubens,
Hitze und Kälte jener als Gemüthsfülle und Gemüthlosigkeit,
Anziehung und Abstossung gleichnamiger und ungleichnamiger Pole
als menschenfreundliches Mitgefühl und erkältende Selbstsucht,
verheerende Sturmfluten, magnetische und elektrische Ungewitter, aber
auch luftreinigende Gewitterstürme und befruchtende Frühlingsregen
als zerstörende Ausbrüche entfesselter Leidenschaft, aber auch
als heroische Thaten enthusiastischer Aufopferung, endlich der
durchschnittliche Zustand der Licht- und Wärmevertheilung in dem
durchschnittlichen Verhältniss begangener Ausschreitungen und
Verbrechen (wie es die sogenannte moralische Statistik aufweist)
zu der Zahl und dem Bildungszustand der Gesellschaft wieder.
382. Wie die Körper im Raume, die Vorstellungen im Bewusstsein, so
wechseln die Gesellschaftsglieder ihren Ort innerhalb der Gesellschaft,
die Gesellschaften selbst den ihrigen im Raume neben, in der Zeit nach
und vor andern Gesellschaften. In dem "Kampf ums Dasein", welchen die
Körper in der physischen, die Vorstellungen der Bewusstseinswelt,
wie die Mitglieder der Gesellschaft um ihre Stellung in dieser mit
einander führen, werden die einen, die herrschenden, von oben nach
unten, andere, beherrschte, von unten nach oben gedrängt, und wie die
Hindernisse, die dem im Raume bewegten Körper, und die Hemmungen,
die der zur Klarheit aufstrebenden Vorstellung im Wege stehen,
so die gesellschaftlichen Widerstände, welche den innerhalb der
Gesellschaft Emporstrebenden begegnen, durch Glück oder Klugheit
überwunden. Wandervölker und Auswanderer verändern den Ort ihres
geselligen Zusammenlebens, während bis dahin blühende Gesellschaften
durch Zerfall und innere Erschlaffung von ihrer Höhe herabsinken oder
durch andere von derselben gestürzt werden. Wie aber der physische
Körper gleich dem Bewusstseinsgebilde nicht blos den Ort, sondern auch
Form und Stoff zu wechseln vermag, so geht der Gesellschaftskörper
nicht nur aus der lockeren in engere Association (Actiengesellschaft
in Handelscompagnie), sondern aus der qualitätslosen in die qualitative
Genossenschaft (aus blosser Geselligkeit zur Freundschaft) und endlich
in organische Verschmelzung (aus dem Liebesverhältniss zur Heirat und
Familie) und organisirte Gesellschaft, diese aus der pflanzenartigen
Form des Autochthonenthums aber selbst in die freibewegliche der
Wandergesellschaft, nach dieser in die höhere Form der staatähnlichen
Organisation und schliesslich in deren höchste und vollkommenste
Gestaltung, den Staat über.
383. Wie der Stoff des Bewusstseins die primitiven Bewusstseinsacte,
so ist der Stoff der Gesellschaft der Inbegriff jener
Bewusstsseinsindividualitäten, welche unter einander durch die
Congruenz ihres individuellen Bewusstseinsgehalts zu einem Alle
umfassenden gemeinsamen Bewusstsein verbunden werden. Hört eines dieser
Einzelbewusstsein auf, seinem Inhalt nach mit jenem der übrigen zu
harmoniren, so gehört dasselbe nicht mehr dem Allgemeinbewusstsein
an und hat der Einzelne, dessen Bewusstsein auf diese Weise sich
von dem allgemeinen geschieden hat, innerlich längst aufgehört
Gesellschaftsmitglied zu sein, auch wenn nach aussen hin dessen
bisheriger Verband dem Anschein nach unverändert fortbesteht. So kann
der innerlich von dem Glaubensbekenntniss einer Glaubensgenossenschaft
Abgefallene äusserlich in dem gesellschaftlichen Verbande seiner
Kirche fortleben, also längst "confessionslos" geworden sein,
ehe er sich äusserlich als solchen bekennt. Mit der Auflösung des
gemeinschaftlichen Bewusstseins löst die Gesellschaft sich selbst
auf, mit der Selbstauflösung aller unter eine gemeinsame Kategorie
(z. B. unter jene der Familie, der Schule, der Kirche etc.) gehörigen
Gesellschaften tritt für jede jener Kategorien socialer Nihilismus
(der Familie als Auflösung jedes Familien-, der Schule oder Kirche als
solche jedes wissenschaftlichen und Bekenntnissverbandes) ein. Mit der
Selbstauflösung des Staats als der gesellschaftlichen Verwirklichung
der Gesellschaftsidee erfolgt die Verneinung dieser selbst, die
Annihilisation eines gesellschaftlichen Verbandes überhaupt und damit
die Rückkehr zum ursprünglichen Zustand ungesellter Individuen, des
Zerfalls des socialen, wie oben des physischen Stoffs, in seine Atome.
384. Wie die Gesammtheit der physischen Körper den Kosmos, die
Gesammtheit der Bildungen des individuellen Bewusstseins die Seelenwelt
des Individuums, so macht die Gesammtheit gesellschaftlicher Körper
von den gleichgiltigsten und flüchtigsten Associationen bis zu
dauerhaften, sei es durch Bluts-, sei es durch Ueberzeugungsbande
verschmolzenen organischen und organisirten Corporationen und zu
der ausdauerndsten und umfassendsten von allen, dem Staate und den
Staaten in ihren gegenseitigen, sei es auf Ebenbürtigkeit, sei es auf
Abhängigkeit gegründeten Beziehungen, als Staatensystem, so weit die
geschichtliche Erfahrung reicht, die Welt der Geschichte aus. Wie die
Totalität des physischen und jene des im individuellen Bewusstsein
sich vollziehenden psychischen Geschehens die Naturgeschichte des
Kosmos und die Geschichte der Seelennatur, so stellt die Gesammtheit
des innerhalb der Gesellschaft wie innerhalb der Gesellschaften von
den unscheinbarsten Regungen eines gemeinschaftlichen Bewusstseins im
Umkreis locker verknüpfter bis zu der reichsten Entfaltung gemeinsamen
Denkens, Fühlens und Wollens unter einander physisch oder psychisch
eng verwandter Individuen, von dem einförmigen Dahinleben der Natur-
bis zu den wechselvollen Schicksalen hochcivilisirter Culturvölker,
von den seltenen und zufälligen feindseligen und freundlichen
Berührungen zerstreuter Horden, Familien und Stämme bis zu den eng
verflochtenen materiellen und geistigen Interessen und dem Raum und
Zeit überwindenden Handels-, literarischen und persönlichen Verkehr
einer zu stets sich steigernder Gleichartigkeit der Bildung, der
Sitten und der staatlichen Formen entwickelten Menschheit herauf, so
weit die geschichtliche Erfahrung reicht, die nach unveränderlichen
Gesetzen sich vollziehende Entwickelungsgeschichte der Gesellschaft,
die Weltgeschichte dar.
DRITTES BUCH.
DIE KUNST.
ERSTES CAPITEL.
DIE BILDUNGSKUNST.