284. Wie das Quantum des Stoffs, so ist das Quantum der Kraft zugleich

als veränderlich d. i. der Zunahme fähig, und als unveränderlich,

einer solchen unfähig anzusehen. Ersteres, insofern die Annahme

wirklichen Wirkens nur auf Grund des durch die Erfahrung dargebotenen

scheinbaren Wirkens und sonach die Bestimmung des Quantums des

ersteren nur im Verhältniss zu dem erfahrungsmässig gegebenen Quantum

des letzteren statthat, letzteres, insofern das Wirken nichts anderes

als die Verwirklichung der im Wirklichen unbedingt gesetzten einfachen

Qualität und folglich, da diese letztere unveränderlich ist, die Summe

der Verwirklichungen sämmtlicher einfacher Qualitäten des Wirklichen

eben so wie die Summe dieser selbst immer dieselbe bleiben muss. Das

Gesetz der Unveränderlichkeit des Quantums wirklichen Wirkens d. i. der

Erhaltung der Kraft ist nur die unvermeidliche Folge des Gesetzes der

Unveränderlichkeit des Quantums des Wirklichen d. i. der Erhaltung des

Stoffs. Dagegen ist das Quantum der aus dem jeweilig durch Erfahrung

gegebenen scheinbaren Wirken erschlossenen Kraft eben so wie das

Quantum des auf Grund des durch die jeweilige Erfahrung dargebotenen

scheinbaren Wirklichen erschlossenen Stoffs der Veränderung, und zwar

eines im richtigen Verhältniss zu der allmälig anwachsenden Erfahrung

zunehmenden Wachsthums bedürftig und fähig.

285. Der Grund, weswegen letzteres, das jeweilige Quantum des

scheinbaren mit dem des wirklichen Wirkens weder jemals identisch ist,

noch werden kann, liegt in der Verschiedenheit, beziehungsweise dem

Gegensatz der individuellen Wirklichen und der daraus fliessenden

Verschiedenheit, beziehungsweise des Widerstreits ihres Wirkens. In

der Natur der Sache liegt es, dass verschiedene, ganz oder theilweise

der Qualität nach entgegengesetzte Wirkliche auch in ihrem Wirken

ganz oder theilweise einander entgegengesetzt sind d. h. dass ihr

Wirken sich gegenseitig ganz oder theilweise zwar nicht vernichtet,

weil die unbedingt gesetzte und selbst unveränderliche Qualität des

Wirklichen der Vernichtung unfähig ist, aber ganz oder theilweise

hemmt, so dass der Schein entsteht, als werde nichts oder als werde

weniger gewirkt, während thatsächlich gewirkt, und zwar mehr gewirkt

wird als gewirkt zu werden scheint. Das auf diese Weise gehemmte,

also scheinbar nicht wirklich, in der That aber wirklich, jedoch im --

durch entgegengesetztes Wirken -- gebundenen Zustande vorhandene Wirken

ist gleichsam latentes, schlummerndes, dagegen das ungehemmte, durch

ganz oder theilweise Entgegengesetztes nicht gebundene, also freie

Wirken offenbares, lebendiges Wirken. Die Summe des letzteren muss,

da unter der Summe des Wirkenden jedesmal ein bestimmter Bruchtheil

unter sich entgegengesetzten Wirkens vorhanden sein muss, nothwendig

kleiner ausfallen als die Summe des überhaupt (im gehemmten und

ungehemmten Zustande) vorhandenen Wirkens und zwar desto kleiner,

je grösser die Summe des unter sich entgegengesetzten, also sich

hemmenden Wirkens im Verhältniss zur Summe des Wirkens überhaupt

ist. Die Wirklichen selbst, deren Wirken gehemmt ist, die also, um

dieses Gehemmtseins willen, nicht zu wirken, also nicht wirklich zu

sein scheinen, während sie doch wirkend, also wirklich sind, stellen

zusammengenommen den Inbegriff desjenigen Wirklichen dar, welches zwar

wirklich, dem Scheine nach aber nicht wirklich d. h. für die aus dem

Scheine des Wirklichen auf die Wirklichkeit folgernde Beobachtung

so gut wie nicht vorhanden ist d. h. den Inbegriff des latenten,

jeweilig nicht nur seiner Qualität nach unbekannten, sondern auch

seiner Existenz nach ungekannten Wirklichen.

286. Letzterer liefert den Vorrath sowol zur Vermehrung des sichtbaren,

wie zur Erweiterung des Umfanges des aus gegebenem scheinbaren

erschlossenen wirklichen Wirkens. Indem bisher gebundenes Wirken aus

irgend einem Anlass frei d. h. ungehemmtes Wirken wird, tritt es aus

dem latenten in den Zustand offenbaren Wirkens d. h. es tritt selbst,

wenigstens scheinbar, als neues, bisher nicht wahrgenommenes Wirken zu

der Summe des bisher sichtbar gewesenen Wirkens hinzu; indem es als

offenbar gewordenes, also den Schein des Wirkens erzeugendes Wirken

vor das Bewusstsein tritt, ruft es in diesem den unvermeidlichen

Schluss auf wirkliches Wirken d. i. eine Erweiterung des bisherigen

Umfanges bekannten Wirkens hervor. Wie durch den ersteren Umstand

die Summe des sichtbaren Wirkens, so wird durch den letzteren die

Kenntniss wirklichen Wirkens vermehrt, durch jenen die Summe der in

der Totalität des Wirklichen lebendig thätigen, im Verhältniss zur

Summe der in derselben leblos schlummernden Kräfte, durch diesen die

Summe des auf Grund erweiterter Erfahrung erschlossenen Wirklichen

gegenüber dem auf Grund der bisherigen Erfahrung als wirklich

gekannten, ebenmässig vergrössert.

287. Da das Quantum des überhaupt vorhandenen Wirkens nach Obigem

unveränderlich, die Summe des jeweilig ungehemmten Wirkens aber

veränderlich ist, so folgt, dass jede Zunahme der Summe des sichtbaren

von einer entsprechenden Abnahme der Summe des gebundenen Wirkens und

umgekehrt jede Zunahme dieser von einer Verminderung jener begleitet

sein muss. Könnte die Abnahme sichtbaren Wirkens je so weit sich

erstrecken, dass jedes ungehemmte Wirken sich in gehemmtes, also jedes

wirkliche Wirken in scheinbares Nichtwirken verkehrte, so müsste an

Stelle des Scheins eines Wirklichen vielmehr der entgegengesetzte

Schein der Abwesenheit irgend eines Wirklichen d. h. es müsste

der Schein der Wirklichkeit des Nichts (Nihilismus) entstehen,

welches sich selbst widerspricht. Sollte dagegen in umgekehrter

Weise die Zunahme des sichtbaren Wirkens so weit fortschreiten, dass

sämmtliches gebundenes sich in freies Wirken verwandelte, also jeder

Schein eines Nichtwirkens sich in den entgegengesetzten Schein des

Wirkens auflöste, so müsste, da jede Hemmung eines Wirkens nur aus

der Verschiedenheit, beziehungsweise dem Gegensatze der Wirkenden

entspringt, der Schein entstehen, als sei zwischen den Wirkenden

überhaupt keine Verschiedenheit d. h. als seien überhaupt nicht

unterschiedene Wirkliche (Pluralismus, Individualismus), sondern nur

ein einziges, schlechterdings unterschiedloses Wirkliches (Monismus,

All-Eins-Lehre) vorhanden; welcher Schein, da, wie oben gezeigt, die

Annahme eines einzigen Wirklichen auch nicht einmal die Entstehung

des Scheins einer Vielheit ermöglicht, sich selbst widerspricht. Da

sonach von diesen beiden Fällen keiner als jemals möglicher Weise

eintretend gedacht werden darf, ohne etwas sich selbst Widersprechendes

zu denken, so folgt, dass weder die Abnahme des sichtbaren Wirkens

jemals so weit gehen kann, dass völlige Ruhe (Leblosigkeit), noch die

Zunahme desselben je so hoch sich steigern kann, dass durchgängige

Lebendigkeit (Bewegung) im ganzen Umkreis des Wirklichen herrsche,

sondern dass immer Ruhe und Bewegung, Leblosigkeit und Lebendigkeit

zugleich, jedes in einem mehr oder weniger weit reichenden Theile

des Wirklichen vorhanden sei.

288. Wie den Quantis des Stoffs und der Kraft, kommt den Quantis

des Raumes und der Zeit Wandelbarkeit zugleich und Wandellosigkeit

zu. Wenn der erstere nichts anderes ist als der Inbegriff der

Orte des Wirklichen, so folgt, dass dessen Quantum weder grösser

noch kleiner sein kann als das Quantum des Wirklichen. Da nun das

letztere, wie gezeigt, in einer Hinsicht veränderlich, in einer

andern dagegen unveränderlich ist, so folgt, dass in Bezug auf das

Quantum des Raumes dasselbe stattfinden muss. Jede Erweiterung des

bisher bekannten Umfanges des Wirklichen durch die Annahme neuer

Wirklicher macht die Annahme neuer Orte und damit die Vermehrung des

bisherigen Quantums des Raums nöthig. Die Erhaltung des Quantums des

Stoffs d. i. des Inbegriffs aller Wirklichen, deren jedes seines von

dem jedes andern unterschiedenen Orts bedarf, macht die Erhaltung

des Quantums des Raums unvermeidlich. Wenn die Zeit nichts anderes

ist als der Inbegriff der Zeitpunkte d. i. derjenigen Bedingungen,

unter welchen allein das Wirken eines Wirklichen jeweilig ein anderes

geworden, das Wirkliche selbst aber dasselbe geblieben sein kann, so

folgt, dass jedes Anderswerden der Wirkung mindestens zwei Zeitpunkte,

denjenigen, in welchen das unveränderte, und denjenigen, in welchen

das veränderte Wirken fällt, fordere, und daher das Quantum der

Zeitpunkte nicht kleiner sein könne als das Quantum der eingetretenen

Veränderungen des Wirkens. Da nun das Quantum des Wirkens überhaupt,

also auch das Quantum der in demselben enthaltenen Abänderungen des

Wirkens einerseits, wie aus der Erhaltung des Stoffs folgt, immer

dasselbe, andererseits, wie aus der Veränderlichkeit des scheinbaren

Wirkens folgt, veränderlich ist, so folgt, dass auch das Quantum der

Zeit einerseits, so weit dasselbe durch das Quantum der überhaupt

wirklichen Abänderungen des Wirkens bedingt ist, immer dasselbe,

dagegen, so weit dasselbe von dem jeweilig im Bewusstsein schwebenden

Quantum scheinbaren Wirkens abhängig ist, veränderlich sein muss.

289. Aus dem Begriff des Raumes folgt, dass er erfüllter Raum sei

d. h. dass es einen sogenannten leeren Raum nicht geben könne. Da

derselbe nichts anderes ist, als der Inbegriff der Orte, die Setzung

eines Orts aber nur auf Veranlassung und im Gefolge der Setzung eines

Wirklichen, dessen Ort er ist, erfolgt, so kann es weder Orte geben,

in welchen kein Wirkliches, noch Wirkliche, für welche kein Ort gesetzt

ist. Die an verschiedenen Orten befindlichen Wirklichen können daher

zwar nicht nur ausser einander, sondern es können auch zwischen ihren

Orten andere Orte gelegen d. h. sie müssen nicht an einander sein;

keineswegs aber dürfen die zwischen ihren Orten gelegenen Orte als leer

d. h. als solche gedacht werden, in welchen kein Wirkliches befindlich

ist. Folge davon ist, dass eine sogenannte actio in distans d. h. ein

Wirken durch den leeren Raum hindurch schon aus dem Grunde unmöglich

wird, weil die Voraussetzung derselben, der leere d. h. mit Wirklichen

nicht erfüllte Raum eine in sich widersprechende, folglich im Umfang

des auf Grundlage des Wirklichen gesetzten Raums niemals zutreffende

Annahme ist.

290. Da der Ort jedes Wirklichen, so lange deren individuelle

Unterschiedenheit von ihren räumlichen und zeitlichen Bestimmungen

abhängig gedacht wird, nur ein einziger sein kann, so bleibt derselbe

so lange unbestimmt, als sich auch nur ein einziger Ort angeben lässt,

welcher demselben Wirklichen mit gleichem Recht zugesprochen werden

kann. Dieses aber ist der Fall, wenn das Wirken des Wirklichen als

eine Function seines Aussereinander mit anderen Wirklichen gedacht

und sonach der Ort desselben als lediglich durch die Entfernung von

dem Ort eines anderen Wirklichen bestimmt vorgestellt wird. Denn

sodann findet sich nicht nur ein einziger Ort, sondern es finden sich

unzählige Orte, welche mit gleichem Recht als Ort jenes Wirklichen

angenommen werden können, da sie alle von dem zweiten die gleiche

Entfernung haben, nämlich alle diejenigen, welche die Oberfläche

einer Kugel bilden, deren Mittelpunkt das zweite Wirkliche und deren

Radius der Abstand des ersten vom zweiten ist. Soll daher aus diesen

unzähligen ein einzelner als Ort des Wirklichen ausgeschieden werden,

so müssen zu der Angabe der Entfernung weitere Angaben hinzukommen,

deren eine darin besteht, in welcher der unzähligen Kreisebenen, welche

durch den Mittelpunkt jener Kugel gelegt werden können, deren zweite

dahin lautet, in welchem der in jener Kreisebene vom Mittelpunkt an

die Peripherie gezogenen Radien der Ort jenes Wirklichen zu suchen

sei. Erst durch die letztgenannte dieser Angaben ist der Ort des

Wirklichen völlig und dergestalt bestimmt, dass schlechterdings

kein zweiter angebbar ist, welcher mit ihm die nämlichen räumlichen

Bestimmungen theilte. Dieselben sind daher für jeden unter obigen

Bedingungen gesetzten Ort eines Wirklichen dreifach und zwar durch

dessen Beziehungen zu drei auf einander in demselben Punkte senkrechten

Richtungen (den sogenannten Coordinaten) fixirt, der auf solche Weise

gedachte Raum daher als ein dreidimensionaler, nach den Richtungen

der Länge, Breite und Tiefe ausgedehnter, vorgestellt.

291. Da letztere Vorstellung nur unter der Annahme erfolgt, dass das

Wirken des Wirklichen eine Function der Entfernung desselben von einem

anderen Wirklichen sei, so leuchtet ein, dass deren Nothwendigkeit

schwindet, sobald an die Stelle obiger Annahme eine andere gesetzt,

das Wirken des Wirklichen z. B. statt von der Entfernung desselben von

einem andern Wirklichen, von dessen Nichtentferntsein von letzterem

d. h. statt von dem räumlichen Aussereinander von dem örtlichen

Ineinander beider Wirklichen abhängig gedacht wird. In diesem Falle

wäre nämlich der Ort des Wirklichen auch durch die Angabe seiner Lage

im Raume nach allen drei Dimensionen desselben noch nicht bestimmt,

da sich noch immer ein zweiter Ort angeben liesse, welcher ganz die

nämliche Lage im Raume besässe, nämlich jener des zweiten Wirklichen,

von welchem das erste der Annahme zufolge "nicht entfernt", sondern

mit welchem dasselbe "in einander" sein soll. Es müsste also, wenn

die Wirklichen dennoch verschieden sein sollten, entweder der Raum

eine weitere, sogenannte vierte Dimension besitzen, nach welcher

Orte desselben, deren Lage nach Länge, Breite und Tiefe identisch

ist, dennoch verschieden sein könnten, oder die Verschiedenheit

der Wirklichen dürfte nicht mehr blos in deren räumlichen (oder

zeitlichen) Bestimmungen, sondern sie müsste in deren sogenannter

innerer Beschaffenheit gelegen sein. Obige Annahme, dass das Wirken

des Wirklichen eine Function der Entfernung, um so mehr die fernere

enger begrenzte, dass dieselbe in einer Abnahme der Wirkung mit

der Entfernung, so wie die engste, dass diese Abnahme im Quadrat

der Entfernung erfolge, hat schon Kant in seinen "Gedanken von der

wahren Schätzung lebendiger Kräfte" (Werke Hart. VIII. 26) für eine

"willkürliche" erklärt, an deren statt an sich eben so gut eine andere,

z. B. dass mit der Entfernung eine Zunahme des Wirkens eintrete,

oder die Abnahme im Cubus der Entfernung erfolge etc. hätte gedacht

werden können. Dieselbe wird eben nur deshalb gedacht, weil wir uns von

einem Raume, der unter einer anderen Annahme entsteht, z. B. von einem

vierdimensionalen, eben, wie Kant gleichfalls p. 27 bemerkt, keine

Vorstellung zu machen im Stande sind, und die gegebene Erfahrung des

scheinbar Wirklichen mit der Annahme des dreidimensionalen Raums und

der Abnahme der Wirkung im Quadrate der Entfernung am vollkommensten

übereinstimmt.

292. Wie der Raum unter der Annahme, dass das Wirken eine Function

der Entfernung sei, eine dreidimensionale, so hat die Zeit unter der

Annahme dass das Wirkende vor und nach der Abänderung seines Wirkens

dasselbe sei, nur eine eindimensionale Ausdehnung. Wie jeder Ort im

Raum durch sein Verhältniss zu einem andern nach drei in demselben

auf einander senkrechten Richtungen, so ist jeder Punkt in der Zeit

durch sein Verhältniss zu zwei andern mit ihm in derselben Richtung

gelegenen, deren einer vor, der andere hinter ihm liegt, so lange

vollkommen bestimmt, als nicht an die Stelle des ersten ein zweites

Wirkliches getreten ist. Denn nur unter der letztern Voraussetzung,

dass es sich nicht mehr um eine Abänderung des Wirkens desselben,

sondern eines anderen Wirklichen handelt, ist es möglich, dass es

noch einen zweiten Zeitpunkt gibt, welcher in der nämlichen Richtung

von einem vor und einem hinter ihm gelegenen Punkte die nämliche

Entfernung besitzt wie jener erste.

293. Mit der Annahme, dass das Wirken überhaupt keine Function der

Entfernung, also von dieser unabhängig, jedes Mass der Entfernung

für das Mass der Wirkung gleichgiltig sei, hat sich der Mysticismus,

der an die "Wirkung in die Ferne" glaubt, mit der Voraussetzung, dass

der Raum eine vierte Dimension besitze, der moderne in ein exactes

Gewand sich drapirende Spiritismus, mit der Hypothese endlich, dass

die Verschiedenheit der individuellen Wirklichen nicht sowol in deren

räumlicher und zeitlicher Bestimmtheit, als vielmehr in deren innerer

qualitativer Unterschiedenheit zu suchen sei, der (im Unterschied vom

quantitativen sogenannte) qualitative Atomismus (Leibnitz, Herbart,

Lotze) zu schaffen gemacht. Der erste geht von dem Grundsatz aus,

dass zwar die Orte der Wirklichen verschieden, also die Wirklichen

ausser einander, das eine z. B. wie Ennemosers magnetisirte Frau in

St. Petersburg, das andere, der Magnetiseur, in München seien, die

Entfernung beider Orte jedoch für die Wirkung gleichgiltig d. h. diese

auch bei der grössten Entfernung ungeschwächt und die nämliche sei. Der

zweite lässt, und darin besteht seine Uebereinstimmung mit der einmal

angenommenen Basis der exacten Naturwissenschaft, welche bewirkt,

dass derselbe auch für Naturforscher verlockende Kraft besitzt --

der zweite lässt die Annahme, dass das Wirken eine Function der

Entfernung d. h. der Verschiedenheit der Orte der Wirklichen sei,

gelten, besteht aber darauf, dass die Orte zweier Wirklichen,

deren räumliche Lage nach allen drei bekannten Abmessungen des

Raumes identisch ist, dennoch verschiedene seien d. h. dass der

Raum eben noch eine, die vierte Dimension, besitze. Der qualitative

Atomismus aber, welcher die räumliche und zeitliche Verschiedenheit

der Wirklichen nur als eine Folge der qualitativen Verschiedenheit

derselben ansieht d. h. deren räumliches Ausser- und zeitliches

Nacheinander nicht als die Bedingung, sondern als die Folge der

Wechselwirkung der letzteren betrachtet, daher statt die Wirkung

als eine Function der Entfernung zu definiren, dieselbe vielmehr

(wie der Mysticismus) nur unter Voraussetzung völligen "Ineinanders"

der Wirklichen für möglich hält, kommt dadurch dahin, die räumliche

und zeitliche Ausdehnung für blossen (wenngleich objectiven) Schein,

die Totalität sämmtlicher individueller Wirklichen für räumlich und

zeitlich ungeschieden, sonach (in räumlicher und zeitlicher, also

quantitativer Hinsicht) als eins und doch ihrer Beschaffenheit nach

als geschieden: d. h. (in qualitativer Hinsicht) als vieles zu setzen.

294. Mit der Entwickelung der Dreidimensionalität des Raums aus der

"willkürlichen Annahme", dass das Wirken Function der Entfernung

sei, hat die Wissenschaft vom Wirklichen die Grenze desjenigen,

was sich aus der Thatsache des Scheins des Vielen und Vielfachen

auf philosophische d. i. auf nothwendige Weise, oder so aussagen

lässt, dass eine gegentheilige Behauptung das Denken selbst

aufheben würde, überschritten. Dass Wirkliches, und zwar Vieles und

Vielfaches, demnach, wenn nicht anders, doch wenigstens als durch

seine räumliche und zeitliche Bestimmtheit Unterschiedenes gedacht

werden müsse und nicht nicht gedacht werden könne, ohne das Denken

mit sich selbst d. i. mit seinen eigenen Normen in Widerspruch zu

versetzen, folgert der Realismus aus der Thatsache des Scheins

vieler und vielfacher Wirklichen mit Nothwendigkeit; dass das

Wirken des Wirklichen eine Function der Entfernung der Orte des

Wirklichen, zu der Erklärung des ersteren demnach die Annahme der

Dreidimensionalität des Raumes erforderlich sei, folgert derselbe

aber nur als Möglichkeit, neben welcher andere Möglichkeiten, und

auf Grund der gegebenen Erfahrung als eine Wahrscheinlichkeit, neben

welcher diese anderen als Unwahrscheinlichkeiten bestehen. Weder die

Annahme des Mysticismus, dass das Wirken keine Function der Entfernung,

noch jene des Spiritismus, dass der Raum vierdimensional sei, hat,

so lange nicht zahlreichere und besser als die bisherigen beglaubigte

Thatsachen deren Möglichkeit erweisen, die Wahrscheinlichkeit für

sich; der qualitative Atomismus, welcher dahin gelangt, die Vielen

(quantitativ) als eins und (qualitativ) als viele zu setzen, hat

den Widerspruch, dass eins = vieles und vieles = eins sein soll,

und damit die Möglichkeit gegen sich.

295. Aber auch der Versuch, das Denken selbst zu verleugnen und

mit dessen Umgehung auf einem anderen Wege des Wirklichen sich zu

bemächtigen, wie ihn der das Denken transcendirende und darum wol auch

(obgleich, wie oben bemerkt, fälschlich) sogenannte transcendentale

Realismus wagt, führt zu keinem andern Ziel. Derselbe stützt sich

entweder, um der Nothwendigkeit zu entgehen, dasjenige, was vom

Denken als seiend anzunehmen verboten wird, ablehnen, oder, was von

diesem als wirklich anzunehmen geboten wird, annehmen zu müssen,

auf den trivialen Satz, dass dasjenige, was durch das Zeugniss

der Sinne bestätigt, wahr, was durch dasselbe verworfen werde,

falsch sei, gleichviel ob das erstere den Normen des Denkens

entgegen, das letztere durch dieselben zu denken geboten sei,

und fällt dadurch auf den längst kritisch überwundenen Standpunkt

des gemeinen empirischen Realismus zurück. Oder er beruft sich, um

den Forderungen des Denkens auszuweichen, auf ein vom Vorstellen

(dem Intellect) wesentlich und der Art nach verschiedenes Organ,

über welches die Gesetze des logischen Vorstellens (die Normen des

Intellects) keine Gewalt haben, dem sie daher auch weder zu gebieten,

noch zu verbieten berechtigt sein sollen. Als ein solches wird von

der einen Schule des transcendenten Realismus (Gefühlsphilosophie:

Jacobi) das Gefühl, von der andern (Willensphilosophie: Schopenhauer)

das Wollen bezeichnet. Jener zufolge ergreift im Gefühl der Fühlende

das Wirkliche (übersinnlich Reale) unmittelbar, ohne Dazwischenkunft

und folglich zwar ohne die Hilfe, aber auch ohne die Mängel des

Intellects; dieser zufolge weiss das Subject, indem es sich selbst

als wollendes weiss, damit zugleich das einzige wahrhaft Wirkliche,

den Willen, unmittelbar, ohne Dazwischenkunft und folglich auch

ohne das Trügerische der Vorstellung. Von der ersteren gilt, dass,

da im Gefühl Gefühltes und Fühlen ununterscheidbar zusammenrinnt,

derjenige, der blos fühlt, eben darum nicht weiss, und daher blosses

Fühlen eben so wenig wie blosses "Ahnen" (Fries) Princip und Grundlage

einer Wissenschaft werden kann. Von der letzteren gilt, dass, wie

schon Herbart treffend bemerkt hat, unmittelbares Wissen wie seiner

selbst als Wollenden, so des Wirklichen als Willen, ein Wissen,

folglich die Möglichkeit zu wissen, und schliesslich, da Wissen eben

nichts anderes als eine Art des Denkens d. i. wahres Denken ist, das

angeblich mit Umgehung des Denkens erfolgte Ergreifen des Wirklichen,

um überhaupt möglich zu sein, das Denken voraussetzt.

296. Letzterer Einwand, welcher die Möglichkeit, mit Umgehung des

Denkens zu dem transcendenten Sein, dem Wirklichen selbst zu gelangen,

überhaupt trifft, wird nicht widerlegt, sondern nur umgangen durch

die Behauptung, dass die Natur des Wirklichen auf dem Erfahrungswege

zwar nicht der gemeinen, sinnenfälligen, aber einer nicht gemeinen,

mystischen Empirie erkannt d. h. dass das "speculative Resultat" die

Erkenntniss des Wirklichen seinem Wesen nach, "auf inductivem Wege"

d. i. an der Hand exacter Thatsachen erreicht werde. Ersteres wäre nur

dann der Fall, wenn entweder der "Erfahrungsweg" das Denken aus- oder

der angeblich "inductive Weg" exacte Thatsachen einschlösse. Jenes

findet so wenig statt, dass vielmehr die Kritik des sogenannten

empirischen Realismus eben nichts anderes betrifft als das Verbot,

sich des sogenannten Erfahrungsweges ohne vorläufige Sichtung nach

den Normen des logischen Denkens zu bedienen, dieses aber bleibt

wenigstens so lange und für alle diejenigen zweifelhaft, als und für

welche die angeblichen Erscheinungen der Naturheilkraft des Hellsehens,

des Instincts u. s. w. den Werth unbestrittener Erfahrungsthatsache

entweder noch nicht erreicht haben, oder, was eben so möglich, ja

vielleicht wahrscheinlicher ist, niemals erreichen werden.

Anthroposophie im Umriss Entwurf eines Systems idealer Weltansicht auf realistischer Grundlage · 第 18 / 31 段