als veränderlich d. i. der Zunahme fähig, und als unveränderlich,
einer solchen unfähig anzusehen. Ersteres, insofern die Annahme
wirklichen Wirkens nur auf Grund des durch die Erfahrung dargebotenen
scheinbaren Wirkens und sonach die Bestimmung des Quantums des
ersteren nur im Verhältniss zu dem erfahrungsmässig gegebenen Quantum
des letzteren statthat, letzteres, insofern das Wirken nichts anderes
als die Verwirklichung der im Wirklichen unbedingt gesetzten einfachen
Qualität und folglich, da diese letztere unveränderlich ist, die Summe
der Verwirklichungen sämmtlicher einfacher Qualitäten des Wirklichen
eben so wie die Summe dieser selbst immer dieselbe bleiben muss. Das
Gesetz der Unveränderlichkeit des Quantums wirklichen Wirkens d. i. der
Erhaltung der Kraft ist nur die unvermeidliche Folge des Gesetzes der
Unveränderlichkeit des Quantums des Wirklichen d. i. der Erhaltung des
Stoffs. Dagegen ist das Quantum der aus dem jeweilig durch Erfahrung
gegebenen scheinbaren Wirken erschlossenen Kraft eben so wie das
Quantum des auf Grund des durch die jeweilige Erfahrung dargebotenen
scheinbaren Wirklichen erschlossenen Stoffs der Veränderung, und zwar
eines im richtigen Verhältniss zu der allmälig anwachsenden Erfahrung
zunehmenden Wachsthums bedürftig und fähig.
285. Der Grund, weswegen letzteres, das jeweilige Quantum des
scheinbaren mit dem des wirklichen Wirkens weder jemals identisch ist,
noch werden kann, liegt in der Verschiedenheit, beziehungsweise dem
Gegensatz der individuellen Wirklichen und der daraus fliessenden
Verschiedenheit, beziehungsweise des Widerstreits ihres Wirkens. In
der Natur der Sache liegt es, dass verschiedene, ganz oder theilweise
der Qualität nach entgegengesetzte Wirkliche auch in ihrem Wirken
ganz oder theilweise einander entgegengesetzt sind d. h. dass ihr
Wirken sich gegenseitig ganz oder theilweise zwar nicht vernichtet,
weil die unbedingt gesetzte und selbst unveränderliche Qualität des
Wirklichen der Vernichtung unfähig ist, aber ganz oder theilweise
hemmt, so dass der Schein entsteht, als werde nichts oder als werde
weniger gewirkt, während thatsächlich gewirkt, und zwar mehr gewirkt
wird als gewirkt zu werden scheint. Das auf diese Weise gehemmte,
also scheinbar nicht wirklich, in der That aber wirklich, jedoch im --
durch entgegengesetztes Wirken -- gebundenen Zustande vorhandene Wirken
ist gleichsam latentes, schlummerndes, dagegen das ungehemmte, durch
ganz oder theilweise Entgegengesetztes nicht gebundene, also freie
Wirken offenbares, lebendiges Wirken. Die Summe des letzteren muss,
da unter der Summe des Wirkenden jedesmal ein bestimmter Bruchtheil
unter sich entgegengesetzten Wirkens vorhanden sein muss, nothwendig
kleiner ausfallen als die Summe des überhaupt (im gehemmten und
ungehemmten Zustande) vorhandenen Wirkens und zwar desto kleiner,
je grösser die Summe des unter sich entgegengesetzten, also sich
hemmenden Wirkens im Verhältniss zur Summe des Wirkens überhaupt
ist. Die Wirklichen selbst, deren Wirken gehemmt ist, die also, um
dieses Gehemmtseins willen, nicht zu wirken, also nicht wirklich zu
sein scheinen, während sie doch wirkend, also wirklich sind, stellen
zusammengenommen den Inbegriff desjenigen Wirklichen dar, welches zwar
wirklich, dem Scheine nach aber nicht wirklich d. h. für die aus dem
Scheine des Wirklichen auf die Wirklichkeit folgernde Beobachtung
so gut wie nicht vorhanden ist d. h. den Inbegriff des latenten,
jeweilig nicht nur seiner Qualität nach unbekannten, sondern auch
seiner Existenz nach ungekannten Wirklichen.
286. Letzterer liefert den Vorrath sowol zur Vermehrung des sichtbaren,
wie zur Erweiterung des Umfanges des aus gegebenem scheinbaren
erschlossenen wirklichen Wirkens. Indem bisher gebundenes Wirken aus
irgend einem Anlass frei d. h. ungehemmtes Wirken wird, tritt es aus
dem latenten in den Zustand offenbaren Wirkens d. h. es tritt selbst,
wenigstens scheinbar, als neues, bisher nicht wahrgenommenes Wirken zu
der Summe des bisher sichtbar gewesenen Wirkens hinzu; indem es als
offenbar gewordenes, also den Schein des Wirkens erzeugendes Wirken
vor das Bewusstsein tritt, ruft es in diesem den unvermeidlichen
Schluss auf wirkliches Wirken d. i. eine Erweiterung des bisherigen
Umfanges bekannten Wirkens hervor. Wie durch den ersteren Umstand
die Summe des sichtbaren Wirkens, so wird durch den letzteren die
Kenntniss wirklichen Wirkens vermehrt, durch jenen die Summe der in
der Totalität des Wirklichen lebendig thätigen, im Verhältniss zur
Summe der in derselben leblos schlummernden Kräfte, durch diesen die
Summe des auf Grund erweiterter Erfahrung erschlossenen Wirklichen
gegenüber dem auf Grund der bisherigen Erfahrung als wirklich
gekannten, ebenmässig vergrössert.
287. Da das Quantum des überhaupt vorhandenen Wirkens nach Obigem
unveränderlich, die Summe des jeweilig ungehemmten Wirkens aber
veränderlich ist, so folgt, dass jede Zunahme der Summe des sichtbaren
von einer entsprechenden Abnahme der Summe des gebundenen Wirkens und
umgekehrt jede Zunahme dieser von einer Verminderung jener begleitet
sein muss. Könnte die Abnahme sichtbaren Wirkens je so weit sich
erstrecken, dass jedes ungehemmte Wirken sich in gehemmtes, also jedes
wirkliche Wirken in scheinbares Nichtwirken verkehrte, so müsste an
Stelle des Scheins eines Wirklichen vielmehr der entgegengesetzte
Schein der Abwesenheit irgend eines Wirklichen d. h. es müsste
der Schein der Wirklichkeit des Nichts (Nihilismus) entstehen,
welches sich selbst widerspricht. Sollte dagegen in umgekehrter
Weise die Zunahme des sichtbaren Wirkens so weit fortschreiten, dass
sämmtliches gebundenes sich in freies Wirken verwandelte, also jeder
Schein eines Nichtwirkens sich in den entgegengesetzten Schein des
Wirkens auflöste, so müsste, da jede Hemmung eines Wirkens nur aus
der Verschiedenheit, beziehungsweise dem Gegensatze der Wirkenden
entspringt, der Schein entstehen, als sei zwischen den Wirkenden
überhaupt keine Verschiedenheit d. h. als seien überhaupt nicht
unterschiedene Wirkliche (Pluralismus, Individualismus), sondern nur
ein einziges, schlechterdings unterschiedloses Wirkliches (Monismus,
All-Eins-Lehre) vorhanden; welcher Schein, da, wie oben gezeigt, die
Annahme eines einzigen Wirklichen auch nicht einmal die Entstehung
des Scheins einer Vielheit ermöglicht, sich selbst widerspricht. Da
sonach von diesen beiden Fällen keiner als jemals möglicher Weise
eintretend gedacht werden darf, ohne etwas sich selbst Widersprechendes
zu denken, so folgt, dass weder die Abnahme des sichtbaren Wirkens
jemals so weit gehen kann, dass völlige Ruhe (Leblosigkeit), noch die
Zunahme desselben je so hoch sich steigern kann, dass durchgängige
Lebendigkeit (Bewegung) im ganzen Umkreis des Wirklichen herrsche,
sondern dass immer Ruhe und Bewegung, Leblosigkeit und Lebendigkeit
zugleich, jedes in einem mehr oder weniger weit reichenden Theile
des Wirklichen vorhanden sei.
288. Wie den Quantis des Stoffs und der Kraft, kommt den Quantis
des Raumes und der Zeit Wandelbarkeit zugleich und Wandellosigkeit
zu. Wenn der erstere nichts anderes ist als der Inbegriff der
Orte des Wirklichen, so folgt, dass dessen Quantum weder grösser
noch kleiner sein kann als das Quantum des Wirklichen. Da nun das
letztere, wie gezeigt, in einer Hinsicht veränderlich, in einer
andern dagegen unveränderlich ist, so folgt, dass in Bezug auf das
Quantum des Raumes dasselbe stattfinden muss. Jede Erweiterung des
bisher bekannten Umfanges des Wirklichen durch die Annahme neuer
Wirklicher macht die Annahme neuer Orte und damit die Vermehrung des
bisherigen Quantums des Raums nöthig. Die Erhaltung des Quantums des
Stoffs d. i. des Inbegriffs aller Wirklichen, deren jedes seines von
dem jedes andern unterschiedenen Orts bedarf, macht die Erhaltung
des Quantums des Raums unvermeidlich. Wenn die Zeit nichts anderes
ist als der Inbegriff der Zeitpunkte d. i. derjenigen Bedingungen,
unter welchen allein das Wirken eines Wirklichen jeweilig ein anderes
geworden, das Wirkliche selbst aber dasselbe geblieben sein kann, so
folgt, dass jedes Anderswerden der Wirkung mindestens zwei Zeitpunkte,
denjenigen, in welchen das unveränderte, und denjenigen, in welchen
das veränderte Wirken fällt, fordere, und daher das Quantum der
Zeitpunkte nicht kleiner sein könne als das Quantum der eingetretenen
Veränderungen des Wirkens. Da nun das Quantum des Wirkens überhaupt,
also auch das Quantum der in demselben enthaltenen Abänderungen des
Wirkens einerseits, wie aus der Erhaltung des Stoffs folgt, immer
dasselbe, andererseits, wie aus der Veränderlichkeit des scheinbaren
Wirkens folgt, veränderlich ist, so folgt, dass auch das Quantum der
Zeit einerseits, so weit dasselbe durch das Quantum der überhaupt
wirklichen Abänderungen des Wirkens bedingt ist, immer dasselbe,
dagegen, so weit dasselbe von dem jeweilig im Bewusstsein schwebenden
Quantum scheinbaren Wirkens abhängig ist, veränderlich sein muss.
289. Aus dem Begriff des Raumes folgt, dass er erfüllter Raum sei
d. h. dass es einen sogenannten leeren Raum nicht geben könne. Da
derselbe nichts anderes ist, als der Inbegriff der Orte, die Setzung
eines Orts aber nur auf Veranlassung und im Gefolge der Setzung eines
Wirklichen, dessen Ort er ist, erfolgt, so kann es weder Orte geben,
in welchen kein Wirkliches, noch Wirkliche, für welche kein Ort gesetzt
ist. Die an verschiedenen Orten befindlichen Wirklichen können daher
zwar nicht nur ausser einander, sondern es können auch zwischen ihren
Orten andere Orte gelegen d. h. sie müssen nicht an einander sein;
keineswegs aber dürfen die zwischen ihren Orten gelegenen Orte als leer
d. h. als solche gedacht werden, in welchen kein Wirkliches befindlich
ist. Folge davon ist, dass eine sogenannte actio in distans d. h. ein
Wirken durch den leeren Raum hindurch schon aus dem Grunde unmöglich
wird, weil die Voraussetzung derselben, der leere d. h. mit Wirklichen
nicht erfüllte Raum eine in sich widersprechende, folglich im Umfang
des auf Grundlage des Wirklichen gesetzten Raums niemals zutreffende
Annahme ist.
290. Da der Ort jedes Wirklichen, so lange deren individuelle
Unterschiedenheit von ihren räumlichen und zeitlichen Bestimmungen
abhängig gedacht wird, nur ein einziger sein kann, so bleibt derselbe
so lange unbestimmt, als sich auch nur ein einziger Ort angeben lässt,
welcher demselben Wirklichen mit gleichem Recht zugesprochen werden
kann. Dieses aber ist der Fall, wenn das Wirken des Wirklichen als
eine Function seines Aussereinander mit anderen Wirklichen gedacht
und sonach der Ort desselben als lediglich durch die Entfernung von
dem Ort eines anderen Wirklichen bestimmt vorgestellt wird. Denn
sodann findet sich nicht nur ein einziger Ort, sondern es finden sich
unzählige Orte, welche mit gleichem Recht als Ort jenes Wirklichen
angenommen werden können, da sie alle von dem zweiten die gleiche
Entfernung haben, nämlich alle diejenigen, welche die Oberfläche
einer Kugel bilden, deren Mittelpunkt das zweite Wirkliche und deren
Radius der Abstand des ersten vom zweiten ist. Soll daher aus diesen
unzähligen ein einzelner als Ort des Wirklichen ausgeschieden werden,
so müssen zu der Angabe der Entfernung weitere Angaben hinzukommen,
deren eine darin besteht, in welcher der unzähligen Kreisebenen, welche
durch den Mittelpunkt jener Kugel gelegt werden können, deren zweite
dahin lautet, in welchem der in jener Kreisebene vom Mittelpunkt an
die Peripherie gezogenen Radien der Ort jenes Wirklichen zu suchen
sei. Erst durch die letztgenannte dieser Angaben ist der Ort des
Wirklichen völlig und dergestalt bestimmt, dass schlechterdings
kein zweiter angebbar ist, welcher mit ihm die nämlichen räumlichen
Bestimmungen theilte. Dieselben sind daher für jeden unter obigen
Bedingungen gesetzten Ort eines Wirklichen dreifach und zwar durch
dessen Beziehungen zu drei auf einander in demselben Punkte senkrechten
Richtungen (den sogenannten Coordinaten) fixirt, der auf solche Weise
gedachte Raum daher als ein dreidimensionaler, nach den Richtungen
der Länge, Breite und Tiefe ausgedehnter, vorgestellt.
291. Da letztere Vorstellung nur unter der Annahme erfolgt, dass das
Wirken des Wirklichen eine Function der Entfernung desselben von einem
anderen Wirklichen sei, so leuchtet ein, dass deren Nothwendigkeit
schwindet, sobald an die Stelle obiger Annahme eine andere gesetzt,
das Wirken des Wirklichen z. B. statt von der Entfernung desselben von
einem andern Wirklichen, von dessen Nichtentferntsein von letzterem
d. h. statt von dem räumlichen Aussereinander von dem örtlichen
Ineinander beider Wirklichen abhängig gedacht wird. In diesem Falle
wäre nämlich der Ort des Wirklichen auch durch die Angabe seiner Lage
im Raume nach allen drei Dimensionen desselben noch nicht bestimmt,
da sich noch immer ein zweiter Ort angeben liesse, welcher ganz die
nämliche Lage im Raume besässe, nämlich jener des zweiten Wirklichen,
von welchem das erste der Annahme zufolge "nicht entfernt", sondern
mit welchem dasselbe "in einander" sein soll. Es müsste also, wenn
die Wirklichen dennoch verschieden sein sollten, entweder der Raum
eine weitere, sogenannte vierte Dimension besitzen, nach welcher
Orte desselben, deren Lage nach Länge, Breite und Tiefe identisch
ist, dennoch verschieden sein könnten, oder die Verschiedenheit
der Wirklichen dürfte nicht mehr blos in deren räumlichen (oder
zeitlichen) Bestimmungen, sondern sie müsste in deren sogenannter
innerer Beschaffenheit gelegen sein. Obige Annahme, dass das Wirken
des Wirklichen eine Function der Entfernung, um so mehr die fernere
enger begrenzte, dass dieselbe in einer Abnahme der Wirkung mit
der Entfernung, so wie die engste, dass diese Abnahme im Quadrat
der Entfernung erfolge, hat schon Kant in seinen "Gedanken von der
wahren Schätzung lebendiger Kräfte" (Werke Hart. VIII. 26) für eine
"willkürliche" erklärt, an deren statt an sich eben so gut eine andere,
z. B. dass mit der Entfernung eine Zunahme des Wirkens eintrete,
oder die Abnahme im Cubus der Entfernung erfolge etc. hätte gedacht
werden können. Dieselbe wird eben nur deshalb gedacht, weil wir uns von
einem Raume, der unter einer anderen Annahme entsteht, z. B. von einem
vierdimensionalen, eben, wie Kant gleichfalls p. 27 bemerkt, keine
Vorstellung zu machen im Stande sind, und die gegebene Erfahrung des
scheinbar Wirklichen mit der Annahme des dreidimensionalen Raums und
der Abnahme der Wirkung im Quadrate der Entfernung am vollkommensten
übereinstimmt.
292. Wie der Raum unter der Annahme, dass das Wirken eine Function
der Entfernung sei, eine dreidimensionale, so hat die Zeit unter der
Annahme dass das Wirkende vor und nach der Abänderung seines Wirkens
dasselbe sei, nur eine eindimensionale Ausdehnung. Wie jeder Ort im
Raum durch sein Verhältniss zu einem andern nach drei in demselben
auf einander senkrechten Richtungen, so ist jeder Punkt in der Zeit
durch sein Verhältniss zu zwei andern mit ihm in derselben Richtung
gelegenen, deren einer vor, der andere hinter ihm liegt, so lange
vollkommen bestimmt, als nicht an die Stelle des ersten ein zweites
Wirkliches getreten ist. Denn nur unter der letztern Voraussetzung,
dass es sich nicht mehr um eine Abänderung des Wirkens desselben,
sondern eines anderen Wirklichen handelt, ist es möglich, dass es
noch einen zweiten Zeitpunkt gibt, welcher in der nämlichen Richtung
von einem vor und einem hinter ihm gelegenen Punkte die nämliche
Entfernung besitzt wie jener erste.
293. Mit der Annahme, dass das Wirken überhaupt keine Function der
Entfernung, also von dieser unabhängig, jedes Mass der Entfernung
für das Mass der Wirkung gleichgiltig sei, hat sich der Mysticismus,
der an die "Wirkung in die Ferne" glaubt, mit der Voraussetzung, dass
der Raum eine vierte Dimension besitze, der moderne in ein exactes
Gewand sich drapirende Spiritismus, mit der Hypothese endlich, dass
die Verschiedenheit der individuellen Wirklichen nicht sowol in deren
räumlicher und zeitlicher Bestimmtheit, als vielmehr in deren innerer
qualitativer Unterschiedenheit zu suchen sei, der (im Unterschied vom
quantitativen sogenannte) qualitative Atomismus (Leibnitz, Herbart,
Lotze) zu schaffen gemacht. Der erste geht von dem Grundsatz aus,
dass zwar die Orte der Wirklichen verschieden, also die Wirklichen
ausser einander, das eine z. B. wie Ennemosers magnetisirte Frau in
St. Petersburg, das andere, der Magnetiseur, in München seien, die
Entfernung beider Orte jedoch für die Wirkung gleichgiltig d. h. diese
auch bei der grössten Entfernung ungeschwächt und die nämliche sei. Der
zweite lässt, und darin besteht seine Uebereinstimmung mit der einmal
angenommenen Basis der exacten Naturwissenschaft, welche bewirkt,
dass derselbe auch für Naturforscher verlockende Kraft besitzt --
der zweite lässt die Annahme, dass das Wirken eine Function der
Entfernung d. h. der Verschiedenheit der Orte der Wirklichen sei,
gelten, besteht aber darauf, dass die Orte zweier Wirklichen,
deren räumliche Lage nach allen drei bekannten Abmessungen des
Raumes identisch ist, dennoch verschiedene seien d. h. dass der
Raum eben noch eine, die vierte Dimension, besitze. Der qualitative
Atomismus aber, welcher die räumliche und zeitliche Verschiedenheit
der Wirklichen nur als eine Folge der qualitativen Verschiedenheit
derselben ansieht d. h. deren räumliches Ausser- und zeitliches
Nacheinander nicht als die Bedingung, sondern als die Folge der
Wechselwirkung der letzteren betrachtet, daher statt die Wirkung
als eine Function der Entfernung zu definiren, dieselbe vielmehr
(wie der Mysticismus) nur unter Voraussetzung völligen "Ineinanders"
der Wirklichen für möglich hält, kommt dadurch dahin, die räumliche
und zeitliche Ausdehnung für blossen (wenngleich objectiven) Schein,
die Totalität sämmtlicher individueller Wirklichen für räumlich und
zeitlich ungeschieden, sonach (in räumlicher und zeitlicher, also
quantitativer Hinsicht) als eins und doch ihrer Beschaffenheit nach
als geschieden: d. h. (in qualitativer Hinsicht) als vieles zu setzen.
294. Mit der Entwickelung der Dreidimensionalität des Raums aus der
"willkürlichen Annahme", dass das Wirken Function der Entfernung
sei, hat die Wissenschaft vom Wirklichen die Grenze desjenigen,
was sich aus der Thatsache des Scheins des Vielen und Vielfachen
auf philosophische d. i. auf nothwendige Weise, oder so aussagen
lässt, dass eine gegentheilige Behauptung das Denken selbst
aufheben würde, überschritten. Dass Wirkliches, und zwar Vieles und
Vielfaches, demnach, wenn nicht anders, doch wenigstens als durch
seine räumliche und zeitliche Bestimmtheit Unterschiedenes gedacht
werden müsse und nicht nicht gedacht werden könne, ohne das Denken
mit sich selbst d. i. mit seinen eigenen Normen in Widerspruch zu
versetzen, folgert der Realismus aus der Thatsache des Scheins
vieler und vielfacher Wirklichen mit Nothwendigkeit; dass das
Wirken des Wirklichen eine Function der Entfernung der Orte des
Wirklichen, zu der Erklärung des ersteren demnach die Annahme der
Dreidimensionalität des Raumes erforderlich sei, folgert derselbe
aber nur als Möglichkeit, neben welcher andere Möglichkeiten, und
auf Grund der gegebenen Erfahrung als eine Wahrscheinlichkeit, neben
welcher diese anderen als Unwahrscheinlichkeiten bestehen. Weder die
Annahme des Mysticismus, dass das Wirken keine Function der Entfernung,
noch jene des Spiritismus, dass der Raum vierdimensional sei, hat,
so lange nicht zahlreichere und besser als die bisherigen beglaubigte
Thatsachen deren Möglichkeit erweisen, die Wahrscheinlichkeit für
sich; der qualitative Atomismus, welcher dahin gelangt, die Vielen
(quantitativ) als eins und (qualitativ) als viele zu setzen, hat
den Widerspruch, dass eins = vieles und vieles = eins sein soll,
und damit die Möglichkeit gegen sich.
295. Aber auch der Versuch, das Denken selbst zu verleugnen und
mit dessen Umgehung auf einem anderen Wege des Wirklichen sich zu
bemächtigen, wie ihn der das Denken transcendirende und darum wol auch
(obgleich, wie oben bemerkt, fälschlich) sogenannte transcendentale
Realismus wagt, führt zu keinem andern Ziel. Derselbe stützt sich
entweder, um der Nothwendigkeit zu entgehen, dasjenige, was vom
Denken als seiend anzunehmen verboten wird, ablehnen, oder, was von
diesem als wirklich anzunehmen geboten wird, annehmen zu müssen,
auf den trivialen Satz, dass dasjenige, was durch das Zeugniss
der Sinne bestätigt, wahr, was durch dasselbe verworfen werde,
falsch sei, gleichviel ob das erstere den Normen des Denkens
entgegen, das letztere durch dieselben zu denken geboten sei,
und fällt dadurch auf den längst kritisch überwundenen Standpunkt
des gemeinen empirischen Realismus zurück. Oder er beruft sich, um
den Forderungen des Denkens auszuweichen, auf ein vom Vorstellen
(dem Intellect) wesentlich und der Art nach verschiedenes Organ,
über welches die Gesetze des logischen Vorstellens (die Normen des
Intellects) keine Gewalt haben, dem sie daher auch weder zu gebieten,
noch zu verbieten berechtigt sein sollen. Als ein solches wird von
der einen Schule des transcendenten Realismus (Gefühlsphilosophie:
Jacobi) das Gefühl, von der andern (Willensphilosophie: Schopenhauer)
das Wollen bezeichnet. Jener zufolge ergreift im Gefühl der Fühlende
das Wirkliche (übersinnlich Reale) unmittelbar, ohne Dazwischenkunft
und folglich zwar ohne die Hilfe, aber auch ohne die Mängel des
Intellects; dieser zufolge weiss das Subject, indem es sich selbst
als wollendes weiss, damit zugleich das einzige wahrhaft Wirkliche,
den Willen, unmittelbar, ohne Dazwischenkunft und folglich auch
ohne das Trügerische der Vorstellung. Von der ersteren gilt, dass,
da im Gefühl Gefühltes und Fühlen ununterscheidbar zusammenrinnt,
derjenige, der blos fühlt, eben darum nicht weiss, und daher blosses
Fühlen eben so wenig wie blosses "Ahnen" (Fries) Princip und Grundlage
einer Wissenschaft werden kann. Von der letzteren gilt, dass, wie
schon Herbart treffend bemerkt hat, unmittelbares Wissen wie seiner
selbst als Wollenden, so des Wirklichen als Willen, ein Wissen,
folglich die Möglichkeit zu wissen, und schliesslich, da Wissen eben
nichts anderes als eine Art des Denkens d. i. wahres Denken ist, das
angeblich mit Umgehung des Denkens erfolgte Ergreifen des Wirklichen,
um überhaupt möglich zu sein, das Denken voraussetzt.
296. Letzterer Einwand, welcher die Möglichkeit, mit Umgehung des
Denkens zu dem transcendenten Sein, dem Wirklichen selbst zu gelangen,
überhaupt trifft, wird nicht widerlegt, sondern nur umgangen durch
die Behauptung, dass die Natur des Wirklichen auf dem Erfahrungswege
zwar nicht der gemeinen, sinnenfälligen, aber einer nicht gemeinen,
mystischen Empirie erkannt d. h. dass das "speculative Resultat" die
Erkenntniss des Wirklichen seinem Wesen nach, "auf inductivem Wege"
d. i. an der Hand exacter Thatsachen erreicht werde. Ersteres wäre nur
dann der Fall, wenn entweder der "Erfahrungsweg" das Denken aus- oder
der angeblich "inductive Weg" exacte Thatsachen einschlösse. Jenes
findet so wenig statt, dass vielmehr die Kritik des sogenannten
empirischen Realismus eben nichts anderes betrifft als das Verbot,
sich des sogenannten Erfahrungsweges ohne vorläufige Sichtung nach
den Normen des logischen Denkens zu bedienen, dieses aber bleibt
wenigstens so lange und für alle diejenigen zweifelhaft, als und für
welche die angeblichen Erscheinungen der Naturheilkraft des Hellsehens,
des Instincts u. s. w. den Werth unbestrittener Erfahrungsthatsache
entweder noch nicht erreicht haben, oder, was eben so möglich, ja
vielleicht wahrscheinlicher ist, niemals erreichen werden.