von der Idee der Vergeltung, so hängt die Möglichkeit zu strafen,
ohne missfällig zu werden, von dem Motiv des Strafenden ab. Fordert
die erste: fiat justitia pereat mundus, so erlaubt die letztere nur:
fiat justitia, ne pereat mundus. Das Motiv der Strafe kann kein
anderes sein, als damit die geschehene Wehethat nicht unvergolten,
der Wehethäter nicht straflos bleibe. Der Beweggrund des Strafenden
kann kein anderer sein, als die wohlwollende Gesinnung, dass durch
den Vollzug der Strafe nicht sowol Anderen Leid zugefügt, als vielmehr
Anderer Leid verhütet, oder Anderer Wohl gefördert werde. Je nachdem
dieser Andere der Wehethäter selbst, oder ein Anderer als dieser ist
d. h. durch das Wehe, das dem Wehethäter zugefügt wird, entweder
dessen eigenes Weh verhütet oder gemildert, dessen eigenes Wohl
gewahrt und gemehrt werden soll, oder das gleiche bei einem Andern
dadurch herbeigeführt werden soll, zerfällt vom Gesichtspunkt des
Strafenden aus die Strafe in Besserungs- und Abschreckungsstrafe. Jene
geht darauf aus, den Wehethäter selbst, diese den Anderen seiner
ethischen Beschaffenheit nach durch das dem ersteren zugefügte Leid zu
verändern d. h. die Strafe als ein Motiv in das Bewusstsein des einen
wie der anderen zu dem Zwecke einzuführen, damit in der Folge eine der
strafbaren Handlung gleiche Handlungsweise, sei es von dem Gestraften
selbst, sei es von den Zeugen seiner Bestrafung unterlassen werde. Die
durch die Strafe herbeizuführende Aenderung der ethischen Qualität
besteht bei dem Gestraften in einer wirklichen Aenderung seines
bisherigen (sträflichen) Wollens, so dass an die Stelle desselben
künftig ein seinem Inhalt nach entgegengesetztes (unsträfliches) Wollen
trete, sein Wollen demnach ein besseres werde. Bei Anderen dagegen
kann dieselbe nur darin bestehen, dass ein gewisses bisher nicht
wirklich vorhandenes d. h. noch niemals in Handlung übergegangenes,
wenngleich vielleicht als Neigung, Hang, Vorsatz längst bestandenes
Wollen auch künftig nicht wirklich d. i. wirksam werde. Während daher
die Abschreckungsstrafe ihren Zweck erfüllt, wenn sie überhaupt Andere,
also auch den Gestraften selbst zur Enthaltung von der strafbaren
Handlung bewegt, hat die Besserungsstrafe denselben erst dann erreicht,
wenn sie in den Anderen und darunter vor allem in dem Gestraften ein
neues, dem Inhalt der sträflichen Handlung entgegengesetztes Wollen
erzeugt. Da die Strafe ein Wehe zufügt, so wird der Grund, durch
welchen dieselbe sowol zum Motiv der Enthaltung vom sträflichen, wie
zur Erzeugung eines demselben entgegengesetzten Wollens wird, zunächst
kein anderer sein, als Furcht vor dem Wehe, das sie mit sich bringt:
Furcht vor dessen Wiederkehr bei dem Gestraften, vor dessen drohendem
Eintreten bei dem Zeugen der Strafe. Hat dieselbe zur Folge, dass
sowol bei dem Gestraften als bei den Zeugen der Strafe, das sträfliche
Wollen, bei dem Gestraften nicht mehr, bei den Anderen überhaupt
nicht eintritt, so sind die letzteren nicht schlechter geworden,
als sie waren, so ist das Wollen des Gestraften besser geworden,
als es war; der Gestrafte selbst aber, so lange nur Furcht vor der
Strafe ihn von der Wiederbegehung der sträflichen Handlung abhält,
ist nicht gebessert. Letzteres ist erst dann der Fall, wenn nicht nur
das Wollen ein anderes, sondern auch das Motiv des anders Wollens ein
anderes als das eudämonistische der Furcht d. h. wenn es das ethische,
die Ueberzeugung von der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung
als solcher geworden ist. Diesen äussersten Schritt, welcher nicht
blos eine Aenderung des Wollens, sondern eine solche der Gesinnung
bedeutet, in dem Gestraften herbeizuführen, reicht die blosse Strafe,
welche als solche zwar auf das Gemüth d. i. auf die Empfänglichkeit für
die angenehmen oder unangenehmen Folgen einer gewissen Handlungsweise,
und auf die Klugheit, unangenehmen Folgen auszuweichen, keineswegs aber
auf die praktische Weisheit d. i. auf die Einsicht in den unbedingten
Werth oder Unwerth einer Handlungsweise Einfluss zu üben vermag,
für sich so wenig aus, dass zur Erreichung dieses Zweckes vielmehr
andere Mittel (Belehrung, Erziehung) zu Hilfe genommen werden müssen,
das Beste aber von dem im Gemüth des Gestraften selbst zum Durchbruch
gelangten Erwachen der unwiderstehlichen Stimme und Macht des Gewissens
erwartet werden muss.
226. Letztgenannter Grund ist es, welcher bewirkt, dass die
Formen der Strafe, je nachdem dieselbe als Besserungs- oder als
Abschreckungsstrafe betrachtet wird, unter einander abweichende,
nicht selten sogar entgegengesetzte Gestalt annehmen. So fordert
die Strafe, die abschreckend wirken soll, volle, ja verstärkte
Oeffentlichkeit, während die Besserung des Gestraften, wenn sie
den Zweck der Strafe abgeben soll, durch Geheimhaltung derselben,
um diesem die Beschämung zu ersparen, begünstigt wird. Während die
Oeffentlichkeit des Strafvollzuges die Furcht vor der Strafe steigert,
erleichtert deren Geheimhaltung dem Gestraften die Aenderung sowol
seines bisherigen Wollens wie seiner bisherigen Gesinnung. Jene
erschwert dem Gestraften auch nach eingetretener Besserung den
Rücktritt in die Gesellschaft, die Zeuge seiner Bestrafung gewesen
ist; diese, indem sie Bestrafung und Gesinnungsänderung in der Stille
sich vollziehen lässt, macht durch weise Schonung des Ehrgefühles dem
Gestraften nicht sowol die Wiederaufnahme als vielmehr das dem Anschein
nach wenigstens ungestörte Fortleben unter Anderen möglich. Entmenschte
Rohheit und gedankenlose Neugier haben den öffentlichen Strafvollzug
längst mehr zur Befriedigung brutaler Schaulust und barbarischer
Gefühllosigkeit erniedrigt, als zum wirksamen Drohmittel erhabener
Gerechtigkeitspflege erhöht; die Verlegung desselben in abgelegene und
der Menge verschlossene Räume, so wie die Ersetzung der die sittliche
Pest durch Ansteckung mehrenden gemeinsamen durch der Einkehr in sich
selbst und dem Wachwerden ethischer Gesinnung vortheilhafte Einzelhaft
stehen in der Gegenwart als sichtbare Zeichen des Uebergewichtes
des Besserungs- über das blosse Abschreckungsmotiv und verfeinerten
ethischen Zartgefühles aufrecht.
227. An die Idee der billigen Vergeltung schliesst sich ein Verfahren
an, welches dieselbe nicht blos über die gesammte Willenssphäre
des Einzelnen, so weit nicht andere Motive es verhindern, einer-,
so wie auf sämmtliche innerhalb des Umkreises einer Gesellschaft zu
Tage tretende mittels absichtlicher Willensäusserung hervorgerufene
Störungen andererseits ausdehnt. Dasselbe geht darauf aus, dass nicht
nur jede vom Einzelnen verübte, wie jede am Einzelnen geübte That
vergolten, sondern dass jede innerhalb des Umkreises der Gesellschaft
ans Licht getretene Wohl- oder Wehethat in entsprechender Weise
vergolten werde. In ersterer Hinsicht schliesst die Idee der Vergeltung
die Forderung ein, dass jeder, der Gegenstand einer Wohl- oder Wehethat
gewesen ist, deren Vergeltung (entweder durch ihn selbst oder durch
Andere) suche, und jeder, der Urheber einer Wohl- oder Wehethat
geworden ist, deren Vergeltung (durch Andere oder durch sich selbst)
dulde. In letzterer Hinsicht drückt dieselbe aus, dass innerhalb des
Umkreises der Gesellschaft keine wie immer geartete wirklich vollzogene
That verborgen, so wie dass keine durch Zufall oder durch absichtliche
Veranstaltung ans Licht gezogene That ohne Vergeltung bleibe. Die
Erfüllung ersterer Forderung stellt das Ideal des gerechten Mannes,
der sein Recht fordert, aber auch nimmt, die Erfüllung der letzteren
das Ideal eines Lohnsystems d. i. einer Gesellschaft dar, innerhalb
welcher jeder That ihr Lohn, der Wohlthat die ihr gebührende Belohnung,
der Wehethat die verdiente Bestrafung zu Theil wird. Jenem entspricht
es, wie Heinrich von Kleist's Michael Kohlhaas darauf zu bestehen,
dass die ihm widerrechtlich geraubten Rosse, von dem junkerlichen
Räuber mit eigener Hand dick gefüttert, ihm zurückgestellt werden, aber
zugleich die über ihn selbst rechtmässig verhängte Strafe gesetzloser
Willkür und widergesetzlicher Selbsthilfe sich willig gefallen zu
lassen. Wie in ersterer Handlung des Gerechten berechtigter "Kampf
ums Recht", so tritt in der letzteren des Gerechten bereitwillige
Anerkennung des "Sieges des Rechtes" ans Tageslicht. Dem Ideal eines
Lohnsystems würde eine Gesellschaft genügen, in welcher nicht nur alle
zweckdienlichen Anstalten getroffen werden, nicht blos wie die heutigen
"Detectives" verborgen gebliebene Missethaten aufzudecken und wie
die heutigen "öffentlichen Ankläger" der Strafgewalt zu denunciren,
sondern in gleicher Weise geheime oder (zufällig oder absichtlich)
vergessene Wohlthaten aufzuspüren und als öffentliche Lobredner der
Macht, welche die Pflicht und die Mittel zur Belohnung besitzt,
zur Kenntniss zu bringen. In letzterem Sinn hat schon Sokrates
den ihm gebührenden Lohn dahin definirt, dass er verdient habe,
auf öffentliche Kosten im Prytaneum erhalten zu werden. Während die
heutige Gesellschaft für den Zweck der Entdeckung und Kundmachung
geschehener Wehethaten ein zahlreiches Heer besonders geschulter und
instruirter Organe besitzt, zieht sie es vor, ohne Zweifel um den
Zartsinn der Wohlthäter zu schonen, das Bekanntwerden geschehener
Wohlthaten dem Zufall, oder dem seltenen guten Willen der Empfänger
so wie der Neider anheimzustellen. Dieselbe hat ebenso es längst als
ihre Aufgabe angesehen, zur Bestrafung innerhalb ihres Umkreises
kundgewordener Vergehen zweckdienliche Anstalten (Strafgerichte)
und Verfahrungsweisen (Strafverfahren) zu errichten und zu ersinnen,
hat es jedoch in Bezug auf den zweiten, nicht minder wichtigen
Theil des Lohnsystems, die Belohnung auch der ihr bekannt gewordenen
Wohlthaten, bei den dürftigsten Einrichtungen (Preisgerichte) und
den armseligsten Verfahrungsweisen (Bürgerkronen, Ehrenzeichen,
Monthyon'sche Tugendpreise) bewenden lassen. Nicht Keppler allein
ist ein Beispiel, dass die moderne Gesellschaft Wohlthätern der
Menschheit "öffentliche Steine" statt Brot gegeben hat. Wie in der
gerechten Gesinnung des Einzelnen zwischen der Geneigtheit, sein
Recht zu fordern, und der Bereitwilligkeit, dasselbe zu nehmen,
so kann innerhalb des Lohnsystems zwischen der Sorgfalt Strafen zu
verhängen und der Lässigkeit Wohlthaten zu belohnen ein empfindliches
Missverhältniss herrschen, in Folge dessen die gerechte Gesinnung
in Vergeltungssucht einer- und Widersetzlichkeit andererseits, die
Gerechtigkeit der Gesellschaft in drakonische Strenge einer- und
athenische Undankbarkeit andererseits ausartet. Das Ueberwiegen der
Recht fordernden über die rechtsduldsame, der Straffrohen über die
belohnungseifrige Gesinnung oder das Gegentheil gibt dem Einzelnen
wie der Gesellschaft hinsichtlich der Idee der Vergeltung ihre
eigenthümliche Färbung und ruft jenen Gegensatz einander bekämpfender
Willensrichtungen, deren eine auf die Zufügung wenn auch verdienten
Weh's, die andere auf die Schenkung wohlverdienten Wohls gerichtet ist,
hervor, zwischen welchen eine weise Organisation sowol des Strafs-
wie des Belohnungssystems das versöhnende Mass herzustellen und
festzuhalten bemüht sein wird.
228. Mit der Idee der billigen Vergeltung ist die Reihe der
ethischen d. i. der Uebertragungen ästhetischer Ideen auf das
ethische Gebiet erschöpft. Keine derselben ist das ganze Gute,
aber jeder derselben entspricht ein Element des Guten. Wie das
vollkommene, so ist das innerlich freie und das wohlwollende Wollen
ein gutes; sind die Gegentheile des Streits: der Friede unter den
Wollenden, und der unvergoltenen That: die billige und willige
Vergeltung seitens der Wollenden, kein schlechtes Wollen. Aber nur
alle zusammengenommen als Eigenschaften des Wollens d. i. dasjenige
Wollen, das zugleich in quantitativer Hinsicht stark, in qualitativer
Hinsicht charaktervoll, gütig, rechtlich und gerecht ist, ist das gute
Wollen. Die Erweiterung der ethischen Ideen auf die Gesellschaft,
welche derselben nach einander den Charakter eines Cultursystems,
einer beseelten Gesellschaft, eines Verwaltungssystems, einer
Rechtsgesellschaft und eines Lohnsystems verleiht, bringt nicht nur
durch jede der genannten Eigenschaften eine von dem Gesichtspunkt
einer vereinzelten ethischen Idee aus verehrungs- oder doch wenigstens
achtungswürdige Gesellschaft, sondern durch die Vereinigung aller
genannten Eigenschaften das Ideal desjenigen hervor, was in besserem
als in dem banal-herkömmlichen Sinne der "guten Gesellschaft" eine
wahrhaft gute Gesellschaft d. i. eine solche heissen darf, in welcher,
wie in dem guten Wollen die einfachen, so die gesellschaftlichen
ethischen Ideen zur Verwirklichung gelangt sind.
229. Wie jeder der logischen und ästhetischen Ideen, so steht jeder
der ethischen Ideen ein Gegenbild zur Seite; jener der (ethischen)
Vollkommenheit das der (ethischen) Unvollkommenheit, jener der
inneren Freiheit das der inneren Unfreiheit (Willensknechtschaft),
jener des Wohlwollens das des Uebelwollens, während Streit und
unvergoltene That die natürlichen Gegensätze des durch die Ideen des
Rechts und der billigen Vergeltung Geforderten ausmachen. Wie jedes
einer ethischen Idee entsprechende Wollen ein gutes (lobenswerthes,
im ethischen Sinn schönes), so stellt jedes einem ihrer Gegenbilder
gleichende Wollen ein schlechtes (tadelnswerthes, im ethischen Sinne
hässliches) Wollen dar. Wie jene zusammengenommen den Inhalt des
Guten, so erschöpfen diese zusammengenommen den Inhalt des ethisch
verwerflichen Wollens. Wird dabei durch ein dem bei den ethischen Ideen
angewendeten ähnliches Verfahren die in dem Gegenbilde enthaltene
Forderung nicht blos auf das Gesammtwollen des einzelnen Wollenden,
sondern auf jenes einer ganzen Gesellschaft ausgedehnt, so entstehen
nach der Reihe die den oben genannten entgegengesetzten Einzel- und
Gesellschaftsideale. Dem Ideale des Willensstarken tritt gegenüber
die Willensschwäche, dem Ideal des Cultursystems das Zerrbild eines
solchen in der innerlich schwächlichen, dürftigen und zerfahrenen
Willensbeschaffenheit ihrer sämmtlichen Mitglieder. Dem Ideal des
Charakters und der beseelten Gesellschaft stellt sich das Extrem
innerer Haltlosigkeit im Einzelnen, so wie der seelenlose Mechanismus
und Formalismus in der Gesellschaft entgegen. Die Kehrseite des Ideals
der Güte und eines wohlwollenden Verwaltungssystems offenbart sich
in dem satanischen Ideal der Bosheit (dem Bösen), wie in dem wüsten,
auf Raubbau und nutzlose Vergeudung der Güter gegründeten Haushalt
innerlich und äusserlich verlotterter Wirthschaftsgesellschaften. Das
Widerspiel, sei es auf natürliche, sei es vertragsmässige Basis
gestellter Rechts- und Friedenszustände tritt in dem rücksichtslosen
Walten der Macht des Stärkern, in dem Kriege Aller gegen Alle und dem
auf gegenseitige Vernichtung abzielenden "Kampf ums Dasein" zu Tage,
während das Gegenstück zu dem in der Forderung billiger Vergeltung
enthaltenen Gemälde das Bild eines Zustandes darbietet, in welchem
der Wohlthäter darbt und das vergossene Blut vergebens zum Himmel
schreit. Wie die Zusammenfassung ethischer Gegenbilder im Wollen
eines einzelnen Individuums dieses zum Ideal der Schlechtigkeit
stempelt, so drückt die Zusammenfassung sämmtlicher Gegenbilder
ethischer Gesellschaftsideale im Wesen einer einzigen Gesellschaft
dieser in einem andern als in dem herkömmlich alltäglichen Sinn der
sogenannten "schlechten Gesellschaft" das Gepräge einer schlechten
Gesellschaft auf.
230. Mit der Aufstellung der ethischen Ideen und ihrer Gegenbilder,
der einen zur Nachahmung, der andern zur Abschreckung für jedes Wollen,
das auf Hervorbringung des guten d. h. unbedingt wohlgefälligen Wollens
gerichtet ist d. i. mit der Aufzählung der normalen und anormalen
Formen, welche Normen des Wollens und Handelns sind, ist das Geschäft
der Ethik als allgemeiner Wissenschaft vom Guten vollendet.
ZWEITES BUCH.
DAS WIRKLICHE.
ERSTES CAPITEL.
DAS NICHT-ICH.
231. Was überhaupt Wirkliches, dass irgendwie Wirkliches, und was
oder welcher Art das Wirkliche sei, ist weder so ausgemacht, noch so
leicht auszumachen, als diejenigen, welche es lieben, die Wissenschaft
vom Wirklichen als allein wirkliche Wissenschaft den "hohlen Träumen
der Speculation" entgegenzusetzen, zu glauben sich anstellen oder
Andere gern überreden möchten. Sofern und so lange es gewiss ist,
dass der Weg zum Wirklichen für das wirkliche Vorstellen nur durch
das wirklich Scheinende d. i. durch den Schein des Wirklichen führt,
der Schein der Wirklichkeit für das Bewusstsein früher gegeben
ist und demselben näher steht als die, wenn überhaupt vorhandene,
hinter demselben stehende Wirklichkeit selbst: so lange bleibt es
unbestreitbar, dass die Wissenschaft vom Wirklichen zunächst und vor
allem mit dem anscheinend Wirklichen sich aus einander zu setzen hat,
wenn sie nicht in Gefahr gerathen soll, blos scheinbar Wirkliches
für das Wirkliche selbst, oder, was in den Ohren der Freunde der
Wirklichkeit noch befremdender klingen müsste, den Schein für das
einzige Wirkliche zu halten.
232. Ersteres ist die Ansicht des (gemeinen empirischen) Realismus,
letzteres jene des (gleichfalls empirischen, obgleich nicht eben
gemeinen) Idealismus. Jener geht davon aus, dass das wirklich
Scheinende das Wirkliche, dieser davon, dass der Schein eines
Wirklichen das einzige Wirkliche sei. Vom Gesichtspunkt des Realismus
aus sind die Dinge nicht nur, wenn, sondern sie sind auch das, was
sie zu sein scheinen; von dem Gesichtspunkt des Idealismus aus sind
die Dinge, die scheinen, die einzigen, welche sind. Jener schliesst
jede Möglichkeit eines Zwiespaltes zwischen Schein und Wirklichkeit
aus dem Grunde aus, weil das scheinbar Wirkliche mit dem Wirklichen
identisch, dieser dagegen aus dem Grund, weil ausser dem Schein kein
Wirkliches vorhanden ist.
233. Ersterem steht die Thatsache im Wege, dass es wirklich Scheinendes
gibt, dem doch keine Wirklichkeit entspricht, letzterem der Umstand,
dass, wenn dem Schein kein Wirkliches gegenübersteht, es auch
keinen Schein geben kann. Der Mond, der am Horizont emporsteigt,
scheint wirklich grösser als derselbe Mond, wenn er im Zenith steht,
ohne dass daraus folgte, dass er wirklich grösser sei. Der wirklich
vorhandene Schein ist in diesem Fall eine nothwendige Täuschung, welche
dadurch, dass sie nothwendig ist, nicht aufhört, Täuschung zu sein. Die
scheinbare Bewegung des gestirnten Himmels um die Erde, welche der
wirklichen Bewegung der Erde um ihre Axe gerade entgegengesetzt ist,
ist der Schein einer Wirklichkeit, aber nicht diese selbst. Wie in den
angeführten Fällen vertreten in allen sogenannten Sinnestäuschungen,
denen entweder ein Anderes als das scheinbare Wirkliche (Illusionen),
oder überhaupt kein Wirkliches entspricht (Hallucinationen),
anscheinende die Stelle der wirklichen Dinge, während in den
sogenannten Sinnesqualitäten (Färbung, Klang, Geruch, Geschmack,
Härte, Weichheit u. dgl.) anscheinende Eigenschaften, die ihren
Grund nur in der Beschaffenheit des wahrnehmenden Sinnesorgans,
die Stelle wirklicher Eigenschaften vertreten, die ihren Grund in
der Zusammensetzung, inneren und äusseren Structur, oder in der
Beschaffenheit der Oberfläche der Körper selbst haben. So ist die
Farbe, die dem gemeinen Realismus als eine wirkliche Eigenschaft der
Körper gilt, in Wahrheit nur eine scheinbare Eigenschaft derselben,
weil sie denselben nur insofern und nur unter der Voraussetzung
zukommt, inwiefern und dass ein sehendes Auge vorhanden sei, welches
den Eindruck des von der Oberfläche des Körpers reflectirten Lichts
auf der empfindlichen Netzhaut empfängt und in Empfindung der Farbe
verwandelt. So ist der Klang, der nach derselben Anschauungsweise zu
den realen Eigenschaften des tönenden Körpers gehört, nichts weiter,
als die in Folge innerer oder äusserer Erschütterung der kleinsten
Theile desselben hervorgebrachte periodische Wellenbewegung der
atmosphärischen Luft, welche dem Hörnerven sich mittheilt und
im Centralorgan des empfindlichen Nervensystems in die Sprache
des Bewusstseins, in dem Reiz heterogene aber correspondirende
Empfindung, aus Gehörreiz in Gehörsempfindung sich umsetzt. Ohne Augen,
lässt sich sagen, wäre das All der Dinge dunkel, ohne Gehörsorgan
stumm. Sämmtliche sogenannte wirkliche Eigenschaften, welche der
Körperwelt Sinnlichkeit, sichtbare Gestalt für das Auge, hörbaren
Reiz für das Ohr und entsprechende Wahrnehmbarkeit für die übrigen
Sinnesorgane verleihen, werden denselben viel mehr von dem aufnehmenden
mit Sinnesorganen ausgerüsteten Träger des Bewusstseins aufgeprägt, als
diesem von jenem übermittelt, und verdienen daher mit weit grösserem
Recht anscheinende d. h. den Dingen nur scheinbar anhaftende, in
Wirklichkeit denselben nur angedichtete Eigenschaften zu heissen.
234. Folgt aus obiger Betrachtung, dass nicht alles wirklich
Scheinende wirklich, so folgt daraus doch nicht, dass der Schein
des Wirklichen das einzige Wirkliche sei. Jene Erwägung begründet
den Unterschied eines scheinbar Wirklichen, dem Wirkliches, und eines
ebensolchen, dem kein Wirkliches entspricht; letztere Behauptung möchte
denselben verwischen und alles wirklich Scheinende in blossen Schein
eines Wirklichen, somit das Wirkliche selbst in ein Unwirkliches
verwandeln. Dieselbe geht von der Ansicht aus, dass, was nicht im
Bewusstsein gegenwärtig, auch nicht für dasselbe vorhanden sei;
dass aber, weil das im Bewusstsein vorhandene nichts anderes sein
kann als Bewusstseinsvorgang, auch das für dasselbe Vorhandene
ausschliesslich Bewusstseinsvorgänge sein können. Da nun, was im
Bewusstsein (also als Vorstellung) vorhanden sein kann, nicht das
Wirkliche selbst (die von der Vorstellung der Sache verschiedene
Sache), sondern nur der Schein eines solchen (die als wirklich
gedachte Sache d. i. der Gedanke der Sache) zu sein vermag, so könne
alles für das Bewusstsein Vorhandene unmöglich das Wirkliche selbst,
sondern nur dessen Schein, somit für dasselbe das einzige Wirkliche
ausschliesslich der Schein eines Wirklichen sein. Statt daher hinter
dem Schein ein imaginäres Wirkliches zu suchen, trachtet der Idealismus
den Schein als nur scheinbar Unwirkliches, in Wahrheit als einziges
Wirkliches festzuhalten, so dass, mit dem Realismus verglichen, das
Verhältniss des Scheinbaren zum Wirklichen sich umkehrt, das in den
Augen des Realismus Unwirkliche (der Schein, die Vorstellung, idea) für
wirklich, dagegen das in dessen Augen Wirkliche (die Sache, dasjenige,
was mehr als blosse Vorstellung ist, res) für unwirklich erklärt wird.
235. Die Widerlegung des Realismus bestand darin, dass in dem
scheinbar Wirklichen, welches derselbe seinem Grundsatz gemäss,
dass zwischen dem Inhalt des wirklich Scheinenden und jenem des
Wirklichen kein Unterschied bestehe, für wirklich erklärt, Fälle
aufgezeigt wurden, in welchen das anscheinend Wirkliche unmöglich
für wirklich genommen werden konnte. Die Widerlegung des Idealismus,
wenn sie denselben Weg einschlüge und in dem Inhalt des Scheins, den
der letztere für das einzig Wirkliche erklärt, Widersprüche nachwiese,
hätte damit nur dargethan, dass sich im Schein, also im Unwirklichen,
keineswegs aber, dass sich im Wirklichen, also in dem, was mehr
ist als Schein, Widersprüche vorfinden. Die bekannten Antinomien,
welche Kant in Bezug auf die Möglichkeit aufstellt, dass die Welt
Grenzen im Raum und einen Anfang in der Zeit, aber auch, dass sie
keine Grenzen im Raume und keinen Anfang in der Zeit habe, stammen
daher, weil die eine wie die andere beider einander ausschliessender
Behauptungen einem Gegenstande gilt, welcher als solcher nicht der
realen, sondern der Scheinwelt angehört, von einem solchen aber sich
gleichzeitig einander Ausschliessendes behaupten lässt, ohne dadurch
mit der Natur des Scheines, der ja als solcher ein Unwirkliches ist,
also das Widersprechende erträgt, in Widerstreit zu gerathen.
236. Die Widerlegung des Idealismus, wenn überhaupt möglich, muss
auf anderem Wege gesucht werden. Kann dieselbe nicht aus dem Umstande
geschöpft werden, dass der Inhalt des Scheines in seinen Bestandtheilen
sich unter sich selbst, so kann sie vielleicht ihren Ausgangspunkt
nehmen von der Betrachtung, dass der Begriff eines Scheines, der neben
sich selbst kein Wirkliches zulässt, sich selbst widerspricht. Da nun
ein Scheinen undenkbar ist ohne ein Etwas, welches scheint (objectiver
Schein) oder ein Etwas, welchem es scheint (subjectiver Schein)
vorauszusetzen, so muss entweder dasjenige, welches scheint (das
Object) und dasjenige, welchem scheint (das Subject) abermals Schein
und als solcher eines weiteren, sei es Objects, sei es Subjects des
Scheinens bedürftig sein, welcher Regressus sich sofort in infinitum
wiederholt, oder es muss, sei es das Object, sei es das Subject,
näher oder entfernter etwas anderes als Schein d. i. ein Wirkliches
sein, womit die Behauptung des Idealismus, dass Schein das einzige
Wirkliche sei, sich von selbst aufhebt.
237. Allerdings nur unter der Annahme, dass das nach den Gesetzen des
Denkens Undenkbare unmöglich d. h. dass das nach den Gesetzen des
Denkens nicht als wirklich Denkbare auch nicht wirklich sei. Folgt
aus der Natur des Denkens zwar, dass der Denkende einen gewissen
Denkinhalt mit Nothwendigkeit denken müsse, so folgt daraus keineswegs,
dass der Seinsinhalt mit diesem nothwendigen Inhalt des Denkens eins
sein müsse. So lange es kein Mittel gibt, den Inhalt des Seins mit dem
Inhalt des Denkens zu vergleichen, um denjenigen Denkinhalt, der mit
dem Seinsinhalt als congruent sich herausstellt, als Wissen zu fixiren
(und dass es kein solches gibt, hat die Betrachtung der logischen
Ideen zur Evidenz gebracht), so lange bleibt die Möglichkeit offen,
dass die Dinge in der Wirklichkeit sich anders verhalten, als die
Gesetze des Denkens letzteres nöthigen, das Verhalten derselben mit
Nothwendigkeit zu denken d. h. dass der unvermeidliche und durch die
Gesetze des Denkens demselben aufgenöthigte Denkinhalt des Denkens
und der um seiner Unzugänglichkeit willen stets unbekannt bleibende
Inhalt des Seins unter einander nicht übereinstimmen, ja vielleicht,
was weder wahrscheinlich, noch unwahrscheinlich, sondern eben nur
möglich ist, sich unter einander sogar widersprechen.