225. Wie die Nothwendigkeit zu strafen, um Missfallen zu vermeiden,

von der Idee der Vergeltung, so hängt die Möglichkeit zu strafen,

ohne missfällig zu werden, von dem Motiv des Strafenden ab. Fordert

die erste: fiat justitia pereat mundus, so erlaubt die letztere nur:

fiat justitia, ne pereat mundus. Das Motiv der Strafe kann kein

anderes sein, als damit die geschehene Wehethat nicht unvergolten,

der Wehethäter nicht straflos bleibe. Der Beweggrund des Strafenden

kann kein anderer sein, als die wohlwollende Gesinnung, dass durch

den Vollzug der Strafe nicht sowol Anderen Leid zugefügt, als vielmehr

Anderer Leid verhütet, oder Anderer Wohl gefördert werde. Je nachdem

dieser Andere der Wehethäter selbst, oder ein Anderer als dieser ist

d. h. durch das Wehe, das dem Wehethäter zugefügt wird, entweder

dessen eigenes Weh verhütet oder gemildert, dessen eigenes Wohl

gewahrt und gemehrt werden soll, oder das gleiche bei einem Andern

dadurch herbeigeführt werden soll, zerfällt vom Gesichtspunkt des

Strafenden aus die Strafe in Besserungs- und Abschreckungsstrafe. Jene

geht darauf aus, den Wehethäter selbst, diese den Anderen seiner

ethischen Beschaffenheit nach durch das dem ersteren zugefügte Leid zu

verändern d. h. die Strafe als ein Motiv in das Bewusstsein des einen

wie der anderen zu dem Zwecke einzuführen, damit in der Folge eine der

strafbaren Handlung gleiche Handlungsweise, sei es von dem Gestraften

selbst, sei es von den Zeugen seiner Bestrafung unterlassen werde. Die

durch die Strafe herbeizuführende Aenderung der ethischen Qualität

besteht bei dem Gestraften in einer wirklichen Aenderung seines

bisherigen (sträflichen) Wollens, so dass an die Stelle desselben

künftig ein seinem Inhalt nach entgegengesetztes (unsträfliches) Wollen

trete, sein Wollen demnach ein besseres werde. Bei Anderen dagegen

kann dieselbe nur darin bestehen, dass ein gewisses bisher nicht

wirklich vorhandenes d. h. noch niemals in Handlung übergegangenes,

wenngleich vielleicht als Neigung, Hang, Vorsatz längst bestandenes

Wollen auch künftig nicht wirklich d. i. wirksam werde. Während daher

die Abschreckungsstrafe ihren Zweck erfüllt, wenn sie überhaupt Andere,

also auch den Gestraften selbst zur Enthaltung von der strafbaren

Handlung bewegt, hat die Besserungsstrafe denselben erst dann erreicht,

wenn sie in den Anderen und darunter vor allem in dem Gestraften ein

neues, dem Inhalt der sträflichen Handlung entgegengesetztes Wollen

erzeugt. Da die Strafe ein Wehe zufügt, so wird der Grund, durch

welchen dieselbe sowol zum Motiv der Enthaltung vom sträflichen, wie

zur Erzeugung eines demselben entgegengesetzten Wollens wird, zunächst

kein anderer sein, als Furcht vor dem Wehe, das sie mit sich bringt:

Furcht vor dessen Wiederkehr bei dem Gestraften, vor dessen drohendem

Eintreten bei dem Zeugen der Strafe. Hat dieselbe zur Folge, dass

sowol bei dem Gestraften als bei den Zeugen der Strafe, das sträfliche

Wollen, bei dem Gestraften nicht mehr, bei den Anderen überhaupt

nicht eintritt, so sind die letzteren nicht schlechter geworden,

als sie waren, so ist das Wollen des Gestraften besser geworden,

als es war; der Gestrafte selbst aber, so lange nur Furcht vor der

Strafe ihn von der Wiederbegehung der sträflichen Handlung abhält,

ist nicht gebessert. Letzteres ist erst dann der Fall, wenn nicht nur

das Wollen ein anderes, sondern auch das Motiv des anders Wollens ein

anderes als das eudämonistische der Furcht d. h. wenn es das ethische,

die Ueberzeugung von der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung

als solcher geworden ist. Diesen äussersten Schritt, welcher nicht

blos eine Aenderung des Wollens, sondern eine solche der Gesinnung

bedeutet, in dem Gestraften herbeizuführen, reicht die blosse Strafe,

welche als solche zwar auf das Gemüth d. i. auf die Empfänglichkeit für

die angenehmen oder unangenehmen Folgen einer gewissen Handlungsweise,

und auf die Klugheit, unangenehmen Folgen auszuweichen, keineswegs aber

auf die praktische Weisheit d. i. auf die Einsicht in den unbedingten

Werth oder Unwerth einer Handlungsweise Einfluss zu üben vermag,

für sich so wenig aus, dass zur Erreichung dieses Zweckes vielmehr

andere Mittel (Belehrung, Erziehung) zu Hilfe genommen werden müssen,

das Beste aber von dem im Gemüth des Gestraften selbst zum Durchbruch

gelangten Erwachen der unwiderstehlichen Stimme und Macht des Gewissens

erwartet werden muss.

226. Letztgenannter Grund ist es, welcher bewirkt, dass die

Formen der Strafe, je nachdem dieselbe als Besserungs- oder als

Abschreckungsstrafe betrachtet wird, unter einander abweichende,

nicht selten sogar entgegengesetzte Gestalt annehmen. So fordert

die Strafe, die abschreckend wirken soll, volle, ja verstärkte

Oeffentlichkeit, während die Besserung des Gestraften, wenn sie

den Zweck der Strafe abgeben soll, durch Geheimhaltung derselben,

um diesem die Beschämung zu ersparen, begünstigt wird. Während die

Oeffentlichkeit des Strafvollzuges die Furcht vor der Strafe steigert,

erleichtert deren Geheimhaltung dem Gestraften die Aenderung sowol

seines bisherigen Wollens wie seiner bisherigen Gesinnung. Jene

erschwert dem Gestraften auch nach eingetretener Besserung den

Rücktritt in die Gesellschaft, die Zeuge seiner Bestrafung gewesen

ist; diese, indem sie Bestrafung und Gesinnungsänderung in der Stille

sich vollziehen lässt, macht durch weise Schonung des Ehrgefühles dem

Gestraften nicht sowol die Wiederaufnahme als vielmehr das dem Anschein

nach wenigstens ungestörte Fortleben unter Anderen möglich. Entmenschte

Rohheit und gedankenlose Neugier haben den öffentlichen Strafvollzug

längst mehr zur Befriedigung brutaler Schaulust und barbarischer

Gefühllosigkeit erniedrigt, als zum wirksamen Drohmittel erhabener

Gerechtigkeitspflege erhöht; die Verlegung desselben in abgelegene und

der Menge verschlossene Räume, so wie die Ersetzung der die sittliche

Pest durch Ansteckung mehrenden gemeinsamen durch der Einkehr in sich

selbst und dem Wachwerden ethischer Gesinnung vortheilhafte Einzelhaft

stehen in der Gegenwart als sichtbare Zeichen des Uebergewichtes

des Besserungs- über das blosse Abschreckungsmotiv und verfeinerten

ethischen Zartgefühles aufrecht.

227. An die Idee der billigen Vergeltung schliesst sich ein Verfahren

an, welches dieselbe nicht blos über die gesammte Willenssphäre

des Einzelnen, so weit nicht andere Motive es verhindern, einer-,

so wie auf sämmtliche innerhalb des Umkreises einer Gesellschaft zu

Tage tretende mittels absichtlicher Willensäusserung hervorgerufene

Störungen andererseits ausdehnt. Dasselbe geht darauf aus, dass nicht

nur jede vom Einzelnen verübte, wie jede am Einzelnen geübte That

vergolten, sondern dass jede innerhalb des Umkreises der Gesellschaft

ans Licht getretene Wohl- oder Wehethat in entsprechender Weise

vergolten werde. In ersterer Hinsicht schliesst die Idee der Vergeltung

die Forderung ein, dass jeder, der Gegenstand einer Wohl- oder Wehethat

gewesen ist, deren Vergeltung (entweder durch ihn selbst oder durch

Andere) suche, und jeder, der Urheber einer Wohl- oder Wehethat

geworden ist, deren Vergeltung (durch Andere oder durch sich selbst)

dulde. In letzterer Hinsicht drückt dieselbe aus, dass innerhalb des

Umkreises der Gesellschaft keine wie immer geartete wirklich vollzogene

That verborgen, so wie dass keine durch Zufall oder durch absichtliche

Veranstaltung ans Licht gezogene That ohne Vergeltung bleibe. Die

Erfüllung ersterer Forderung stellt das Ideal des gerechten Mannes,

der sein Recht fordert, aber auch nimmt, die Erfüllung der letzteren

das Ideal eines Lohnsystems d. i. einer Gesellschaft dar, innerhalb

welcher jeder That ihr Lohn, der Wohlthat die ihr gebührende Belohnung,

der Wehethat die verdiente Bestrafung zu Theil wird. Jenem entspricht

es, wie Heinrich von Kleist's Michael Kohlhaas darauf zu bestehen,

dass die ihm widerrechtlich geraubten Rosse, von dem junkerlichen

Räuber mit eigener Hand dick gefüttert, ihm zurückgestellt werden, aber

zugleich die über ihn selbst rechtmässig verhängte Strafe gesetzloser

Willkür und widergesetzlicher Selbsthilfe sich willig gefallen zu

lassen. Wie in ersterer Handlung des Gerechten berechtigter "Kampf

ums Recht", so tritt in der letzteren des Gerechten bereitwillige

Anerkennung des "Sieges des Rechtes" ans Tageslicht. Dem Ideal eines

Lohnsystems würde eine Gesellschaft genügen, in welcher nicht nur alle

zweckdienlichen Anstalten getroffen werden, nicht blos wie die heutigen

"Detectives" verborgen gebliebene Missethaten aufzudecken und wie

die heutigen "öffentlichen Ankläger" der Strafgewalt zu denunciren,

sondern in gleicher Weise geheime oder (zufällig oder absichtlich)

vergessene Wohlthaten aufzuspüren und als öffentliche Lobredner der

Macht, welche die Pflicht und die Mittel zur Belohnung besitzt,

zur Kenntniss zu bringen. In letzterem Sinn hat schon Sokrates

den ihm gebührenden Lohn dahin definirt, dass er verdient habe,

auf öffentliche Kosten im Prytaneum erhalten zu werden. Während die

heutige Gesellschaft für den Zweck der Entdeckung und Kundmachung

geschehener Wehethaten ein zahlreiches Heer besonders geschulter und

instruirter Organe besitzt, zieht sie es vor, ohne Zweifel um den

Zartsinn der Wohlthäter zu schonen, das Bekanntwerden geschehener

Wohlthaten dem Zufall, oder dem seltenen guten Willen der Empfänger

so wie der Neider anheimzustellen. Dieselbe hat ebenso es längst als

ihre Aufgabe angesehen, zur Bestrafung innerhalb ihres Umkreises

kundgewordener Vergehen zweckdienliche Anstalten (Strafgerichte)

und Verfahrungsweisen (Strafverfahren) zu errichten und zu ersinnen,

hat es jedoch in Bezug auf den zweiten, nicht minder wichtigen

Theil des Lohnsystems, die Belohnung auch der ihr bekannt gewordenen

Wohlthaten, bei den dürftigsten Einrichtungen (Preisgerichte) und

den armseligsten Verfahrungsweisen (Bürgerkronen, Ehrenzeichen,

Monthyon'sche Tugendpreise) bewenden lassen. Nicht Keppler allein

ist ein Beispiel, dass die moderne Gesellschaft Wohlthätern der

Menschheit "öffentliche Steine" statt Brot gegeben hat. Wie in der

gerechten Gesinnung des Einzelnen zwischen der Geneigtheit, sein

Recht zu fordern, und der Bereitwilligkeit, dasselbe zu nehmen,

so kann innerhalb des Lohnsystems zwischen der Sorgfalt Strafen zu

verhängen und der Lässigkeit Wohlthaten zu belohnen ein empfindliches

Missverhältniss herrschen, in Folge dessen die gerechte Gesinnung

in Vergeltungssucht einer- und Widersetzlichkeit andererseits, die

Gerechtigkeit der Gesellschaft in drakonische Strenge einer- und

athenische Undankbarkeit andererseits ausartet. Das Ueberwiegen der

Recht fordernden über die rechtsduldsame, der Straffrohen über die

belohnungseifrige Gesinnung oder das Gegentheil gibt dem Einzelnen

wie der Gesellschaft hinsichtlich der Idee der Vergeltung ihre

eigenthümliche Färbung und ruft jenen Gegensatz einander bekämpfender

Willensrichtungen, deren eine auf die Zufügung wenn auch verdienten

Weh's, die andere auf die Schenkung wohlverdienten Wohls gerichtet ist,

hervor, zwischen welchen eine weise Organisation sowol des Strafs-

wie des Belohnungssystems das versöhnende Mass herzustellen und

festzuhalten bemüht sein wird.

228. Mit der Idee der billigen Vergeltung ist die Reihe der

ethischen d. i. der Uebertragungen ästhetischer Ideen auf das

ethische Gebiet erschöpft. Keine derselben ist das ganze Gute,

aber jeder derselben entspricht ein Element des Guten. Wie das

vollkommene, so ist das innerlich freie und das wohlwollende Wollen

ein gutes; sind die Gegentheile des Streits: der Friede unter den

Wollenden, und der unvergoltenen That: die billige und willige

Vergeltung seitens der Wollenden, kein schlechtes Wollen. Aber nur

alle zusammengenommen als Eigenschaften des Wollens d. i. dasjenige

Wollen, das zugleich in quantitativer Hinsicht stark, in qualitativer

Hinsicht charaktervoll, gütig, rechtlich und gerecht ist, ist das gute

Wollen. Die Erweiterung der ethischen Ideen auf die Gesellschaft,

welche derselben nach einander den Charakter eines Cultursystems,

einer beseelten Gesellschaft, eines Verwaltungssystems, einer

Rechtsgesellschaft und eines Lohnsystems verleiht, bringt nicht nur

durch jede der genannten Eigenschaften eine von dem Gesichtspunkt

einer vereinzelten ethischen Idee aus verehrungs- oder doch wenigstens

achtungswürdige Gesellschaft, sondern durch die Vereinigung aller

genannten Eigenschaften das Ideal desjenigen hervor, was in besserem

als in dem banal-herkömmlichen Sinne der "guten Gesellschaft" eine

wahrhaft gute Gesellschaft d. i. eine solche heissen darf, in welcher,

wie in dem guten Wollen die einfachen, so die gesellschaftlichen

ethischen Ideen zur Verwirklichung gelangt sind.

229. Wie jeder der logischen und ästhetischen Ideen, so steht jeder

der ethischen Ideen ein Gegenbild zur Seite; jener der (ethischen)

Vollkommenheit das der (ethischen) Unvollkommenheit, jener der

inneren Freiheit das der inneren Unfreiheit (Willensknechtschaft),

jener des Wohlwollens das des Uebelwollens, während Streit und

unvergoltene That die natürlichen Gegensätze des durch die Ideen des

Rechts und der billigen Vergeltung Geforderten ausmachen. Wie jedes

einer ethischen Idee entsprechende Wollen ein gutes (lobenswerthes,

im ethischen Sinn schönes), so stellt jedes einem ihrer Gegenbilder

gleichende Wollen ein schlechtes (tadelnswerthes, im ethischen Sinne

hässliches) Wollen dar. Wie jene zusammengenommen den Inhalt des

Guten, so erschöpfen diese zusammengenommen den Inhalt des ethisch

verwerflichen Wollens. Wird dabei durch ein dem bei den ethischen Ideen

angewendeten ähnliches Verfahren die in dem Gegenbilde enthaltene

Forderung nicht blos auf das Gesammtwollen des einzelnen Wollenden,

sondern auf jenes einer ganzen Gesellschaft ausgedehnt, so entstehen

nach der Reihe die den oben genannten entgegengesetzten Einzel- und

Gesellschaftsideale. Dem Ideale des Willensstarken tritt gegenüber

die Willensschwäche, dem Ideal des Cultursystems das Zerrbild eines

solchen in der innerlich schwächlichen, dürftigen und zerfahrenen

Willensbeschaffenheit ihrer sämmtlichen Mitglieder. Dem Ideal des

Charakters und der beseelten Gesellschaft stellt sich das Extrem

innerer Haltlosigkeit im Einzelnen, so wie der seelenlose Mechanismus

und Formalismus in der Gesellschaft entgegen. Die Kehrseite des Ideals

der Güte und eines wohlwollenden Verwaltungssystems offenbart sich

in dem satanischen Ideal der Bosheit (dem Bösen), wie in dem wüsten,

auf Raubbau und nutzlose Vergeudung der Güter gegründeten Haushalt

innerlich und äusserlich verlotterter Wirthschaftsgesellschaften. Das

Widerspiel, sei es auf natürliche, sei es vertragsmässige Basis

gestellter Rechts- und Friedenszustände tritt in dem rücksichtslosen

Walten der Macht des Stärkern, in dem Kriege Aller gegen Alle und dem

auf gegenseitige Vernichtung abzielenden "Kampf ums Dasein" zu Tage,

während das Gegenstück zu dem in der Forderung billiger Vergeltung

enthaltenen Gemälde das Bild eines Zustandes darbietet, in welchem

der Wohlthäter darbt und das vergossene Blut vergebens zum Himmel

schreit. Wie die Zusammenfassung ethischer Gegenbilder im Wollen

eines einzelnen Individuums dieses zum Ideal der Schlechtigkeit

stempelt, so drückt die Zusammenfassung sämmtlicher Gegenbilder

ethischer Gesellschaftsideale im Wesen einer einzigen Gesellschaft

dieser in einem andern als in dem herkömmlich alltäglichen Sinn der

sogenannten "schlechten Gesellschaft" das Gepräge einer schlechten

Gesellschaft auf.

230. Mit der Aufstellung der ethischen Ideen und ihrer Gegenbilder,

der einen zur Nachahmung, der andern zur Abschreckung für jedes Wollen,

das auf Hervorbringung des guten d. h. unbedingt wohlgefälligen Wollens

gerichtet ist d. i. mit der Aufzählung der normalen und anormalen

Formen, welche Normen des Wollens und Handelns sind, ist das Geschäft

der Ethik als allgemeiner Wissenschaft vom Guten vollendet.

ZWEITES BUCH.

DAS WIRKLICHE.

ERSTES CAPITEL.

DAS NICHT-ICH.

231. Was überhaupt Wirkliches, dass irgendwie Wirkliches, und was

oder welcher Art das Wirkliche sei, ist weder so ausgemacht, noch so

leicht auszumachen, als diejenigen, welche es lieben, die Wissenschaft

vom Wirklichen als allein wirkliche Wissenschaft den "hohlen Träumen

der Speculation" entgegenzusetzen, zu glauben sich anstellen oder

Andere gern überreden möchten. Sofern und so lange es gewiss ist,

dass der Weg zum Wirklichen für das wirkliche Vorstellen nur durch

das wirklich Scheinende d. i. durch den Schein des Wirklichen führt,

der Schein der Wirklichkeit für das Bewusstsein früher gegeben

ist und demselben näher steht als die, wenn überhaupt vorhandene,

hinter demselben stehende Wirklichkeit selbst: so lange bleibt es

unbestreitbar, dass die Wissenschaft vom Wirklichen zunächst und vor

allem mit dem anscheinend Wirklichen sich aus einander zu setzen hat,

wenn sie nicht in Gefahr gerathen soll, blos scheinbar Wirkliches

für das Wirkliche selbst, oder, was in den Ohren der Freunde der

Wirklichkeit noch befremdender klingen müsste, den Schein für das

einzige Wirkliche zu halten.

232. Ersteres ist die Ansicht des (gemeinen empirischen) Realismus,

letzteres jene des (gleichfalls empirischen, obgleich nicht eben

gemeinen) Idealismus. Jener geht davon aus, dass das wirklich

Scheinende das Wirkliche, dieser davon, dass der Schein eines

Wirklichen das einzige Wirkliche sei. Vom Gesichtspunkt des Realismus

aus sind die Dinge nicht nur, wenn, sondern sie sind auch das, was

sie zu sein scheinen; von dem Gesichtspunkt des Idealismus aus sind

die Dinge, die scheinen, die einzigen, welche sind. Jener schliesst

jede Möglichkeit eines Zwiespaltes zwischen Schein und Wirklichkeit

aus dem Grunde aus, weil das scheinbar Wirkliche mit dem Wirklichen

identisch, dieser dagegen aus dem Grund, weil ausser dem Schein kein

Wirkliches vorhanden ist.

233. Ersterem steht die Thatsache im Wege, dass es wirklich Scheinendes

gibt, dem doch keine Wirklichkeit entspricht, letzterem der Umstand,

dass, wenn dem Schein kein Wirkliches gegenübersteht, es auch

keinen Schein geben kann. Der Mond, der am Horizont emporsteigt,

scheint wirklich grösser als derselbe Mond, wenn er im Zenith steht,

ohne dass daraus folgte, dass er wirklich grösser sei. Der wirklich

vorhandene Schein ist in diesem Fall eine nothwendige Täuschung, welche

dadurch, dass sie nothwendig ist, nicht aufhört, Täuschung zu sein. Die

scheinbare Bewegung des gestirnten Himmels um die Erde, welche der

wirklichen Bewegung der Erde um ihre Axe gerade entgegengesetzt ist,

ist der Schein einer Wirklichkeit, aber nicht diese selbst. Wie in den

angeführten Fällen vertreten in allen sogenannten Sinnestäuschungen,

denen entweder ein Anderes als das scheinbare Wirkliche (Illusionen),

oder überhaupt kein Wirkliches entspricht (Hallucinationen),

anscheinende die Stelle der wirklichen Dinge, während in den

sogenannten Sinnesqualitäten (Färbung, Klang, Geruch, Geschmack,

Härte, Weichheit u. dgl.) anscheinende Eigenschaften, die ihren

Grund nur in der Beschaffenheit des wahrnehmenden Sinnesorgans,

die Stelle wirklicher Eigenschaften vertreten, die ihren Grund in

der Zusammensetzung, inneren und äusseren Structur, oder in der

Beschaffenheit der Oberfläche der Körper selbst haben. So ist die

Farbe, die dem gemeinen Realismus als eine wirkliche Eigenschaft der

Körper gilt, in Wahrheit nur eine scheinbare Eigenschaft derselben,

weil sie denselben nur insofern und nur unter der Voraussetzung

zukommt, inwiefern und dass ein sehendes Auge vorhanden sei, welches

den Eindruck des von der Oberfläche des Körpers reflectirten Lichts

auf der empfindlichen Netzhaut empfängt und in Empfindung der Farbe

verwandelt. So ist der Klang, der nach derselben Anschauungsweise zu

den realen Eigenschaften des tönenden Körpers gehört, nichts weiter,

als die in Folge innerer oder äusserer Erschütterung der kleinsten

Theile desselben hervorgebrachte periodische Wellenbewegung der

atmosphärischen Luft, welche dem Hörnerven sich mittheilt und

im Centralorgan des empfindlichen Nervensystems in die Sprache

des Bewusstseins, in dem Reiz heterogene aber correspondirende

Empfindung, aus Gehörreiz in Gehörsempfindung sich umsetzt. Ohne Augen,

lässt sich sagen, wäre das All der Dinge dunkel, ohne Gehörsorgan

stumm. Sämmtliche sogenannte wirkliche Eigenschaften, welche der

Körperwelt Sinnlichkeit, sichtbare Gestalt für das Auge, hörbaren

Reiz für das Ohr und entsprechende Wahrnehmbarkeit für die übrigen

Sinnesorgane verleihen, werden denselben viel mehr von dem aufnehmenden

mit Sinnesorganen ausgerüsteten Träger des Bewusstseins aufgeprägt, als

diesem von jenem übermittelt, und verdienen daher mit weit grösserem

Recht anscheinende d. h. den Dingen nur scheinbar anhaftende, in

Wirklichkeit denselben nur angedichtete Eigenschaften zu heissen.

234. Folgt aus obiger Betrachtung, dass nicht alles wirklich

Scheinende wirklich, so folgt daraus doch nicht, dass der Schein

des Wirklichen das einzige Wirkliche sei. Jene Erwägung begründet

den Unterschied eines scheinbar Wirklichen, dem Wirkliches, und eines

ebensolchen, dem kein Wirkliches entspricht; letztere Behauptung möchte

denselben verwischen und alles wirklich Scheinende in blossen Schein

eines Wirklichen, somit das Wirkliche selbst in ein Unwirkliches

verwandeln. Dieselbe geht von der Ansicht aus, dass, was nicht im

Bewusstsein gegenwärtig, auch nicht für dasselbe vorhanden sei;

dass aber, weil das im Bewusstsein vorhandene nichts anderes sein

kann als Bewusstseinsvorgang, auch das für dasselbe Vorhandene

ausschliesslich Bewusstseinsvorgänge sein können. Da nun, was im

Bewusstsein (also als Vorstellung) vorhanden sein kann, nicht das

Wirkliche selbst (die von der Vorstellung der Sache verschiedene

Sache), sondern nur der Schein eines solchen (die als wirklich

gedachte Sache d. i. der Gedanke der Sache) zu sein vermag, so könne

alles für das Bewusstsein Vorhandene unmöglich das Wirkliche selbst,

sondern nur dessen Schein, somit für dasselbe das einzige Wirkliche

ausschliesslich der Schein eines Wirklichen sein. Statt daher hinter

dem Schein ein imaginäres Wirkliches zu suchen, trachtet der Idealismus

den Schein als nur scheinbar Unwirkliches, in Wahrheit als einziges

Wirkliches festzuhalten, so dass, mit dem Realismus verglichen, das

Verhältniss des Scheinbaren zum Wirklichen sich umkehrt, das in den

Augen des Realismus Unwirkliche (der Schein, die Vorstellung, idea) für

wirklich, dagegen das in dessen Augen Wirkliche (die Sache, dasjenige,

was mehr als blosse Vorstellung ist, res) für unwirklich erklärt wird.

235. Die Widerlegung des Realismus bestand darin, dass in dem

scheinbar Wirklichen, welches derselbe seinem Grundsatz gemäss,

dass zwischen dem Inhalt des wirklich Scheinenden und jenem des

Wirklichen kein Unterschied bestehe, für wirklich erklärt, Fälle

aufgezeigt wurden, in welchen das anscheinend Wirkliche unmöglich

für wirklich genommen werden konnte. Die Widerlegung des Idealismus,

wenn sie denselben Weg einschlüge und in dem Inhalt des Scheins, den

der letztere für das einzig Wirkliche erklärt, Widersprüche nachwiese,

hätte damit nur dargethan, dass sich im Schein, also im Unwirklichen,

keineswegs aber, dass sich im Wirklichen, also in dem, was mehr

ist als Schein, Widersprüche vorfinden. Die bekannten Antinomien,

welche Kant in Bezug auf die Möglichkeit aufstellt, dass die Welt

Grenzen im Raum und einen Anfang in der Zeit, aber auch, dass sie

keine Grenzen im Raume und keinen Anfang in der Zeit habe, stammen

daher, weil die eine wie die andere beider einander ausschliessender

Behauptungen einem Gegenstande gilt, welcher als solcher nicht der

realen, sondern der Scheinwelt angehört, von einem solchen aber sich

gleichzeitig einander Ausschliessendes behaupten lässt, ohne dadurch

mit der Natur des Scheines, der ja als solcher ein Unwirkliches ist,

also das Widersprechende erträgt, in Widerstreit zu gerathen.

236. Die Widerlegung des Idealismus, wenn überhaupt möglich, muss

auf anderem Wege gesucht werden. Kann dieselbe nicht aus dem Umstande

geschöpft werden, dass der Inhalt des Scheines in seinen Bestandtheilen

sich unter sich selbst, so kann sie vielleicht ihren Ausgangspunkt

nehmen von der Betrachtung, dass der Begriff eines Scheines, der neben

sich selbst kein Wirkliches zulässt, sich selbst widerspricht. Da nun

ein Scheinen undenkbar ist ohne ein Etwas, welches scheint (objectiver

Schein) oder ein Etwas, welchem es scheint (subjectiver Schein)

vorauszusetzen, so muss entweder dasjenige, welches scheint (das

Object) und dasjenige, welchem scheint (das Subject) abermals Schein

und als solcher eines weiteren, sei es Objects, sei es Subjects des

Scheinens bedürftig sein, welcher Regressus sich sofort in infinitum

wiederholt, oder es muss, sei es das Object, sei es das Subject,

näher oder entfernter etwas anderes als Schein d. i. ein Wirkliches

sein, womit die Behauptung des Idealismus, dass Schein das einzige

Wirkliche sei, sich von selbst aufhebt.

237. Allerdings nur unter der Annahme, dass das nach den Gesetzen des

Denkens Undenkbare unmöglich d. h. dass das nach den Gesetzen des

Denkens nicht als wirklich Denkbare auch nicht wirklich sei. Folgt

aus der Natur des Denkens zwar, dass der Denkende einen gewissen

Denkinhalt mit Nothwendigkeit denken müsse, so folgt daraus keineswegs,

dass der Seinsinhalt mit diesem nothwendigen Inhalt des Denkens eins

sein müsse. So lange es kein Mittel gibt, den Inhalt des Seins mit dem

Inhalt des Denkens zu vergleichen, um denjenigen Denkinhalt, der mit

dem Seinsinhalt als congruent sich herausstellt, als Wissen zu fixiren

(und dass es kein solches gibt, hat die Betrachtung der logischen

Ideen zur Evidenz gebracht), so lange bleibt die Möglichkeit offen,

dass die Dinge in der Wirklichkeit sich anders verhalten, als die

Gesetze des Denkens letzteres nöthigen, das Verhalten derselben mit

Nothwendigkeit zu denken d. h. dass der unvermeidliche und durch die

Gesetze des Denkens demselben aufgenöthigte Denkinhalt des Denkens

und der um seiner Unzugänglichkeit willen stets unbekannt bleibende

Inhalt des Seins unter einander nicht übereinstimmen, ja vielleicht,

was weder wahrscheinlich, noch unwahrscheinlich, sondern eben nur

möglich ist, sich unter einander sogar widersprechen.

Anthroposophie im Umriss Entwurf eines Systems idealer Weltansicht auf realistischer Grundlage · 第 14 / 31 段