lange, als der Wille nicht zu streiten, die Oberhand behält. Mit dem
Verschwinden oder dem Nachlassen der Macht des letzteren taucht der
Streit wieder empor; dessen "schlangenhaariges Scheusal" schlummert
nur gebändigt aber nicht vernichtet unter der künstlichen Decke des
Friedens. Der hergestellte Friede ist auf sein Wesen hin angesehen
scheinbarer, nicht wirklicher; die wirklich vorhandenen, nur künstlich
beseitigten sind die einander ausschliessenden Willensäusserungen
("bellum omnium contra omnes"), der Unfriede. Letztere sind nicht
absichtlich mit Wissen durch das Wollen der Streitenden, sondern sie
sind unabsichtlich, ohne Wissen, ja voraussichtlicher Weise gegen
den Willen der durch dieselben mit einander in Streit Gerathenden
herbeigeführt. Das Wollen, dessen Aeusserung an einem bestimmten Punkte
der Aussenwelt mit der eines Anderen feindselig zusammentrifft, hat
weder vor dem Zusammentreffen von dem Vorhandensein des Du noch von
dessen auf jenes Object sich richtendem Wollen, also auch nicht von
der Möglichkeit, noch weniger von der Unausweichlichkeit des Streites
eine Vorstellung gehabt, dasselbe hat folglich diesen weder gewollt
noch wollen gekonnt und würde möglicher Weise, wenn es desselben
Bevorstehen gekannt hätte, die streitdrohende Aeusserung seines Willens
nicht gewollt haben. Das Wollen der Streitenden ist an der Entstehung
des Streites keineswegs ohne Schuld, aber jeder der Streitenden ist
am Streite unschuldig; jener wäre nicht entstanden, wenn keiner von
beiden das Streitobject gewollt hätte; aber keiner von beiden hat
das Object als Streitobject und eben so wenig einer von beiden den
Streit gewollt. Der Tadel, der dem Streit gilt, trifft darum jeden der
Streitenden nur insofern, als ohne das Wollen desselben kein Streit
entstanden wäre; derselbe trifft beide Streitende in gleichem Grade,
weil beide an dem Zustandegekommensein des Streites im gleichen Grade
in einem Sinn betheiligt, im anderen unbetheiligt sind.
175. Die gleiche Vertheilung des Tadels auf beide Wollende hört auf,
wenn die gleiche Betheiligung beider Willenssubjecte an dem zwischen
denselben stattfindenden Verhältniss ein Ende nimmt. Dieser Fall
tritt ein, wenn das Zusammentreffen beider Wollenden nicht zufällig,
ohne Wissen und Absicht beider, sondern absichtlich, mit Wissen und
durch das Wollen des einen von beiden, dagegen ohne Wissen und wider
den Willen des anderen herbeigeführt wird. Jener, dessen gewusstes
und gewolltes Object nicht, wie im vorhin geschilderten Falle des
Streites ein beliebiges, sondern ein Anderer und zwar der Andere,
das Du, und dessen jeweiliger Zustand ist, heisst insofern der Thätige
(agens), dieser, der ohne Wissen und Willen, ja selbst wider Willen,
mit seinem jeweiligen Zustand Object für die Willensäusserung des
ersten ist, heisst insofern der Leidende (patiens). Letzteres nicht
in dem Sinn, als müsse die Folge seines Objectseins für den Anderen
eben ein eigentliches Leid d. i. ein Schmerzgefühl sein, sondern in
dem Sinn, dass die Veränderung seines gegenwärtigen Zustandes, sei es
zum Schlechteren oder zum Besseren, eben die Folge der ihn zum Object
wählenden Willensäusserung des Thätigen sei. An der Verursachung dieser
Folge d. i. an der Veränderung des bisherigen Zustandes, welche der
eine erzeugt, der andere nur duldet, sind beide ungleich betheiligt.
176. Wie Hammer und Ambos verhalten sich Thätiger und Leidender. Das
geschmiedete Eisen ist Wohl oder Wehe des Leidenden. Das Schmieden des
Eisens erfolgt durch den Hammer, aber auf dem Ambos; die Veränderung
der bisherigen Sachlage nicht ohne den Leidenden, an dem, aber
durch den Thätigen, von dem sie vollzogen wird. Jene selbst, mit dem
bisherigen Zustande verglichen, stellt eine Störung desselben dar;
der Urheber derselben, der Thätige, erscheint als Störenfried. Ausdruck
dieser Störung d. i. derjenige von dem bisherigen verschiedene Zustand,
welcher durch den Thätigen verursacht ist, ist die That. Dieselbe als
Zustand, der jetzt ist und vorher nicht war, ist ein Wirkliches und
als solches die Wirkung eines Wirkenden (des Thäters). Diese Wirkung
selbst aber ist in dem Geiste des Wirkenden vorgebildet als Vorsatz
(Absicht) und in dem Zustande des durch dieselbe betroffenen Leidenden
abgebildet als Folge (Erfolg). Nur wo beide, Vorsatz im Thätigen,
Erfolg im Leidenden, einander decken, ist wirklich That; wo der
Erfolg mangelt, ist, wenn das Wollen nicht zur Aeusserung gelangt ist,
Intention ohne Action, wenn das Wollen zu nur unvollkommener Aeusserung
gelangt ist, Versuch ohne Gelingen, wenn dagegen zwar der Erfolg,
aber weder Versuch noch Absicht voranging, blosses Ereigniss vorhanden.
177. Da, wo keine That, auch kein Thäter vorhanden ist, so kann für
das nackte Ereigniss, das sich an dem einen der beiden Wollenden, dem
Leidenden, vollzieht, der andere der beiden, der sogenannte Thätige,
zwar vielleicht als eine der mitbedingenden Ursachen, niemals aber
kann das Wollen desselben als Ursache jenes Ereignisses angesehen
werden. Da ferner, wo kein Erfolg, keine That, aber doch Absicht, ja
Versuch einer solchen vorhanden ist, so kann für das Nichteintreten des
Erfolges am Leidenden zwar die geistige oder körperliche Beschaffenheit
des sogenannten Thätigen (dessen Unverstand oder Ungeschick) als
eine der Mitursachen des Ausbleibens des Erfolges, niemals aber
kann dessen Wollen als die Ursache des Nichtgelingens betrachtet
werden. Wird daher, wie es auf ethischem Gebiete der Fall ist, nur
das Wollen beurtheilt, so fällt in dem ersten der beiden angeführten
Fälle der sogenannte Thätige ganz ausserhalb des Kreises ethischer
Beurtheilung, in dem zweiten dagegen zwar in denselben hinein, aber
da dessen anderweitige psychische und physische Mängel, welche das
Misslingen des Erfolges herbeigeführt haben, den Schluss auf eine
ähnliche Mangelhaftigkeit in Bezug auf Beherrschung und Regelung
seines Wollens gestatten, unter mildernden Umständen.
178. Durch die That als Störung des bisherigen Zustandes ist etwas
geschehen; aber so lange dieselbe als That d. i. als Störung nicht
anerkannt ist, scheint es, als sei nichts geschehen. Oedipus hat
seinen Vater erschlagen und seine Mutter geheiratet, aber nach
aussen scheint es, als habe er weder das eine noch das andere
gethan. Gegen scheltende Knechte eines unbekannten Reisenden hat er
als ungerecht angegriffener Wanderer sich zur Wehre gesetzt: die zum
Preise der Befreiung der Stadt von der Pest und Sphinx ausgesetzte
Witwe des verstorbenen Königs hat er durch Lösung des Räthsels auf
rechtmässigem Wege zur Gattin erworben. Ein Verbrechen ist geschehen,
aber es scheint, als sei keines geschehen; Schein gibt sich für Sein,
ein nur scheinbar vorhandener für den wirklich vorhandenen Zustand
aus. Die anscheinende Sachlage steht mit der thatsächlichen in einem
Widerspruch, der sich auf eine Zeit lang, aber nicht auf die Dauer
verheimlichen lässt, und dessen klaffender Spalt um so unerträglicher
erscheint, als der Inhalt des scheinbar zu dem Inhalt des wirklich
Geschehenen im einander ausschliessendem Gegensatze steht.
179. Wie das Missfallen am Streit auf dem gleichzeitigen Bestand zweier
einander ausschliessenden Willensäusserungen, so beruht das Missfallen
an der Störung durch die That in dem gleichzeitigen Fortbestand
zweier einander ausschliessender Sachlagen, der scheinbaren, die vor
der That bestand und dem Anschein nach trotz der That fortbesteht,
und der wirklichen, welche durch die That erzeugt worden ist und dem
Anschein nach noch nicht besteht. Wie es unmöglich ist, dass zwei
mit einander unverträgliche Willensäusserungen zugleich existiren,
so ist es unmöglich, dass zwei mit einander unverträgliche Sachlagen
zugleich als bestehend und wirklich anerkannt werden: dass Oedipus
zugleich schuldig und schuldlos sei. Wie der Bestand unverträglicher
Willensäusserungen, so ist der Bestand unverträglicher Sachlagen
ein irrationaler; aber, wie der Bestand jener Willensäusserungen, so
lange das Object und die Willen der Streitenden dieselben bleiben,
ein factischer, so ist der Bestand der einander ausschliessenden
Sachlagen, deren eine, die scheinbare, für wirklich, deren andere,
die wirkliche, für Schein gehalten wird, ein thatsächlicher: wie dort,
so ist hier das Irrationale factisch, und ist das Factische irrational;
in jenem wie in diesem Falle existirt der Widerspruch.
180. Derselbe besteht so lange, als der Schein besteht, dass die
scheinbare Sachlage wirklich und die wirkliche Sachlage Schein
sei. Soll derselbe verschwinden, so muss dieser Schein verschwinden,
die scheinbare Sachlage muss als Schein, die wirkliche sich als
wirklich offenbaren. Dies geschieht, wenn die todtgeschwiegene
Störung als solche anerkannt d. h. durch entsprechende Gegenstörung
ausgeglichen und auf diese Weise zwar nicht der ursprüngliche Zustand,
der als zeitlich vergangener nicht wiederkehren kann, aber doch ein
demselben gleicher wieder hergestellt wird.
181. Die ästhetische Idee des Ausgleichs ist es, die hier auf ethischem
Gebiete wieder zum Vorschein kommt. Die wirkliche Sachlage, die durch
die That herbeigeführt, aber durch den anscheinenden Fortbestand des
vorherigen Zustandes gleichsam mit einem Schleier bedeckt worden ist,
tritt aus der Verdunkelung wieder ans Tageslicht. Oedipus, der zum
Verbrecher geworden ist, aber keiner scheint, wird durch die Aufhellung
der That als solcher erkannt und durch die an ihm verübte Vergeltung
die durch den Schein seiner Schuldlosigkeit entstandene Verrückung des
wirklichen Thatbestandes wieder zurechtgerückt. So weit die Sachlage
durch den Anschein des Gegentheils nach einer Richtung hin verschoben
worden ist, so weit muss sie zum Zwecke der Aufhebung dieses Anscheins
nach der entgegengesetzten Richtung hin zurückgeschoben werden. So viel
(quantum) Ablenkung vom wirklichen Thatbestand nach der einen Seite
hin stattgefunden hat, so viel (tantum) Einlenkung zum wirklichen
Thatbestande hin muss von der andern Seite stattfinden. Störung und
Gegenstörung heben einander auf; wie jene in der That, findet diese
ihren Ausdruck in der Vergeltung. Das Mass der Gegenstörung ist durch
das Mass der Störung, die Ausdehnung der Vergeltung durch jene der
That gegeben. Ausdruck dieses gegenseitigen Verhältnisses ist die
Billigkeit (æquitas).
182. Da, so lange der Widerspruch beider Sachlagen, der wirklichen
und der scheinbaren, bestand, Missfälliges bestand, so lange die
Störung als todtgeschwiegene, die That als unvergoltene währte,
aber auch der Widerspruch währte, so hört mit der Aufhebung der
Störung durch Gegenstörung d. i. mit der Vergeltung der That,
zwar der Widerspruch und damit das Missfällige auf, wie mit der
Aenderung der streitenden Willensäusserungen der Streit aufhört,
aber ein unbedingt Beifälliges ist dadurch nicht hergestellt. Weder,
wenn, vom Gesichtspunkt des Leidenden angesehen, die That eine Weh-
noch wenn sie eine Wohlthat ist; denn die Beschaffenheit des Erfolges,
den der Leidende erfährt, ist für die Qualifikation der That, insofern
sie dem Thäter angehört, gleichgiltig. Nicht die Wohlthat als Wohl-
noch die Wehethat als Wehe-, sondern beide als Thaten bedürfen der
Vergeltung. Wenn es von einem andern, z. B. vom politischen oder
gesellschaftlichen Gesichtspunkt aus nöthiger scheint, dass Wehthaten,
als dass Wohlthaten Vergeltung erfahren, weil die letzteren die Summe
des schon vorhandenen Wohlbefindens nur vermehren, die ersteren dagegen
die vorhandene Summe nur vermindern können und deshalb die Gesetzgebung
der Staaten früher und eifriger für die Bestrafung der einen als für
die Belohnung der andern Sorge zu tragen pflegt, so stellt dieser
Unterschied sich vom ethischen Gesichtspunkt aus als unzulässig dar,
da nicht die That in ihrer specifischen Qualität als Wohl- oder Wehe-,
sondern als That überhaupt zur Vergeltung auffordert. Während das
sogenannte jus talionis mit seinem Ausspruch: Aug um Aug, Zahn um
Zahn, sich an das quale der That, dem ein tale der Vergeltung, hält
sich die Billigkeit an das quantum der That, welchem das tantum der
Vergeltung entspricht. Jenes betrachtet die Zufügung eines andern
als des erlittenen Leides, diese nur die Zufügung eines grösseren,
aber auch die eines geringeren Leides als das erfahrene war, als
Verletzung der Norm. Das eine, die Rückgabe eines geringeren Masses
von Weh, liesse einen unvergoltenen Ueberrest der That zurück; das
andere, die Rückgabe eines grösseren, wäre als Ueberschuss über das
zu vergeltende seinerseits selbst That, die Vergeltung erheischte.
183. Mit der Betrachtung des absichtlich von Seite des einen
der Wollenden herbeigeführten Zusammentreffens zweier wirklicher
Wollenden ist die Reihe der möglichen Willensverhältnisse, die
Gegenstand unbedingten Lobes oder eben solchen Tadels werden können,
erschöpft. Dieselbe ist durch eine Folge einander dichotomisch
ergänzender Eintheilungen entstanden, zwischen deren einzelne
Glieder sich weder ein weiteres einschieben, noch an deren Schluss
ein weiteres sich anfügen lässt. Die zu vergleichenden Wollen wurden
entweder ohne, oder mit Rücksicht auf den Umstand, ob sie einem
und demselben, oder verschiedenen Wollenden angehören, angesehen;
jene, welche in den Umfang des letzteren Gliedes der Eintheilung
fielen, abermals in solche, welche einem und demselben oder welche
verschiedenen Wollenden (und zwar der geringsten Anzahl derselben,
dem Ich und dem Du) angehörten, unterschieden. Erstere, da sie, um
als Glieder eines Willensverhältnisses innerhalb desselben Wollenden
auftreten zu können, sich zu einander nur wie gedachtes zu wirklichem
Wollen verhalten konnten, boten nur eine Gelegenheit zu weiterer
Unterabtheilung dar -- je nachdem das gedachte Wollen, als dessen
Nachbild das wirkliche auftrat, entweder das eigene (Vorstellung des
eigenen Wollens), oder ein fremdes (Vorstellung des Wollens eines
Andern) war. Letztere, welche als solche verschiedenen Wollenden
angehören und nur dadurch, dass sie mit einander irgendwie und irgendwo
in Berührung gebracht wurden, in ein Verhältniss zu einander treten
konnten, vermochten in Contact nur entweder durch Zufall oder durch
Absicht (eines der Wollenden) versetzt zu werden. Weder ein Wollen,
das weder eigenes, noch fremdes, noch ein Zusammentreffen Wollender,
das weder absichtslos, noch absichtlich wäre, ist denkbar. Die
Glieder obiger Eintheilung schliessen einander daher vollständig
aus und ergänzen einander zum Umfang des einzutheilenden Ganzen:
die Eintheilung ist vollständig.
184. Auch in dem Sinn, dass ein weiteres Glied am Schlusse sich
nicht hinzufügen lässt. Denn ein solches könnte nur durch die
Vermehrung der zu einander in Beziehung zu setzenden wirklichen
Wollen über die kleinstmögliche Anzahl hinaus gesucht werden;
eine solche aber ergibt kein neues, sondern nur eine Wiederholung
vorheriger Willensverhältnisse. Auch die drei, vier, n wirklichen
Wollen verschiedener wollender Wesen müssen, um zu einander ein
Verhältniss einzugehen, irgendwie und irgendwo zusammengeführt und
dadurch die mehreren Wollenden mit einander in Berührung gebracht
werden. Da nun von selbst einleuchtet, dass jenes Zusammentreffen nur
entweder durch Zufall oder durch Absicht verursacht werden könnte,
so würde im ersteren Falle Streit, im letzteren Falle würden Wohl-
oder Wehethaten die Folge sein d. h. die zwei letztgenannten obiger
Willensverhältnisse würden, nur vervielfältigt, wiederkehren.
185. Aus dem quantitativen Gesichtspunkt der Beurtheilung des Wollens
ergibt sich die ethische Idee der (ethischen) Vollkommenheit. Dieselbe
unterscheidet sich von der ästhetischen Vollkommenheit dadurch,
dass der letzteren entsprechend das Grosse überall, wo es sich
findet, neben dem Kleineren -- der ersteren zufolge das Grosse am
Wollen neben dem Kleinen an diesem insbesondere gefällt. Da nun die
Grösse des Wollens als eines wirklichen und wirkenden d. i. als einer
Kraft, in der Intensität d. i. in der Stärke desselben besteht, so
nimmt das allgemein ästhetische Urtheil: das Grosse gefällt neben
dem Kleinen, das Kleine missfällt neben dem Grossen, auf ethischem
Boden die Gestalt an: das starke Wollen gefällt neben dem schwachen,
das schwache missfällt neben dem starken. Indem hiedurch das stärkere
Wollen zum Massstab des schwächeren wird, stellt der Grad seiner Stärke
dem schwachen gegenüber jene Grenze dar, zu welcher dieses gelangen,
das "Volle", zu dem dieses "kommen" muss, wenn seine Missfälligkeit ein
Ende nehmen soll. Mit der Erreichung jener Grenze hört, wie schon oben
bemerkt, das Missfallen am schwächeren, weil dessen Schwäche selbst,
auf, aber auch das Verhältniss; mit der Ueberschreitung derselben
kehrt sich, wie gleichfalls oben bemerkt, dasselbe um: das jetzt
stärkere Wollen gefällt, das jetzt schwächere Wollen missfällt von
nun an. Da das Gefallen an der Stärke des Wollens von jeder sonstigen
Beschaffenheit desselben abstrahirt, so folgt, dass ein nach der Idee
der ethischen Vollkommenheit wohlgefälliger Willensact in anderer
Hinsicht missfällig, ja unbedingt verwerflich sich darstellen kann,
ohne den Anspruch auf Beifall, ja auf Bewunderung nach jener Richtung
hin einzubüssen. In diesem Sinn bleibt auch dem Bösewicht, ja dem
verkörpert gedachten Bösen, dem satanischen Ideal ethisches Lob
nicht aus, wenn sich derselbe oder dieses letztere in gewaltiger,
das gewöhnliche, ja selbst alles menschliche Mass übersteigender
Energie der Willenskraft offenbart. Richard III., Jago, Carl Moor,
Milton's Satan, Klopstock's Abadonna, "der Geist, der stets verneint",
regen von diesem ethischen Einzelgesichtspunkt aus "schaudernde
Bewunderung" an. In Heroenzeitaltern und bei Naturvölkern macht
die Verehrung für die ins Ungemessene gesteigerte Willensenergie
fast allein den Inhalt des moralischen Codex aus; die Achtung des
schwächeren für das stärkere Geschlecht ist vorwiegend auf das Gefühl
überlegener Willensmacht des letzteren begründet. Wie die intensive
Grösse des einzelnen Willensactes, so erweckt die extensive Grösse der
Vervielfältigung des Willens in zahlreichen, sei es dem Inhalt nach
gleichen, oder mannigfaltigen Willensacten und die Geschlossenheit
und innere Systematik dieser letzteren, verglichen mit Armuth und
Einförmigkeit des Wollens, so wie mit dessen Halt- und Systemlosigkeit,
unbedingtes Lob, während dem letzteren Tadel folgt.
186. An die ethische Idee der Vollkommenheit schliesst sich ein
Verfahren an, welches die in derselben enthaltene Forderung der
Stärke, der Mannigfaltigkeit und des inneren Zusammenhangs des
Wollens einerseits auf den gesammten Umkreis der Willensbethätigung
des Wollenden d. h. auf dessen Gesammtwollen, andererseits über den
einzelnen Wollenden hinaus, auf jede Vereinigung mehrerer, ja aller
überhaupt Wollenden d. i. auf alle durch ein gemeinsames Band unter
sich verknüpften Glieder einer Gesellschaft d. i. auf deren gesammtes,
innerhalb ihres Umkreises vorhandenes Wollen ausdehnt. Dasselbe
besteht darin, dass sowol in jedem einzelnen Individuum als solchem
wie in der Gesellschaft jedes vorhandene Wollen zur höchstmöglichen
Energie gesteigert, nicht vorhandenes Wollen in jeder erreichbaren
Vielheit und Mannigfaltigkeit geweckt, ferner das gesammte auf diese
Weise gegebene oder entwickelte Wollen in inneren Zusammenhang und
gesetzliche Anordnung gebracht und in beiden erhalten werde. In
ersterer Hinsicht begünstigt jenes Verfahren die Einseitigkeit, in
Bezug auf die Menge dagegen die Vielseitigkeit des Wollens, davon
die erste weniges, aber starkes, die letztere, wenngleich schwaches,
doch vieles und mannigfaltiges Wollen fördert, während durch die
Berücksichtigung des Verhältnisses des gesammten Wollens zu jedem
der dasselbe ausmachenden Willensacte das Vorwiegen der einseitigen
auf Kosten der vielseitigen, aber auch umgekehrt das Uebergewicht
der vielseitigen über die einseitige Willensentwicklung vermieden
und dadurch das Gleichgewicht zwischen beiden entgegengesetzten
Richtungen der Vervollkommnung des Wollens erhalten wird. In letzterer
Hinsicht geht jenes Verfahren darauf, dass innerhalb des Umkreises der
Gesellschaft jedes in irgend einem ihrer Glieder vorhandene Wollen zu
dem höchsten erreichbaren Grade von Energie gesteigert, aber auch dass
innerhalb desselben jedes nicht vorhandene Wollen, sei es in einem
einzelnen, sei es in sämmtlichen Gliedern, geweckt und auf diese
Weise die Mannigfaltigkeit des Wollens innerhalb der Gesellschaft
zum höchsten erreichbaren Grade entwickelt werde. Durch ersteres
wird innerhalb der Gesellschaft die Einseitigkeit, durch letzteres
die Vielseitigkeit des Wollens gefördert, durch die Herstellung
des Gleichgewichts zwischen beiden entgegengesetzten Richtungen der
innerhalb der Gesellschaft vorhandenen Willensentwicklung aber sowol
die Ueberhebung einer einzelnen, als die Verseichtigung der vielen
vorhandenen Willensrichtungen verhütet.
187. Steigerung wirklicher oder doch als Anlage vorhandener Kräfte in
quantitativer Hinsicht ohne Rücksichtnahme auf deren anderweitige
qualitative Beschaffenheit ist es, was im Allgemeinen Cultur
heisst. Die ethische Idee der Vollkommenheit enthält die Forderung
der Cultur des Wollens in jedem einzelnen Wollenden, wie in jeder
Gesellschaft von solchen. Jedes obiger Forderung entsprechende
Individuum stellt ein ethisches Culturideal d. h. das Ideal eines
ethisch cultivirten Gesammtwollens dar; jede Gesellschaft, welche
das gleiche thut, repräsentirt ein ethisches Cultursystem d. i. das
Ideal einer die Cultur des Wollens in ihrem gesammten Umfang und nach
jeder möglichen Richtung hin verwirklichenden Gesellschaft. Ersteres
schliesst in sich, dass innerhalb des Wollenden keine Richtung des
Wollens unvertreten, aber auch keine über das mit der gleichzeitigen
Pflege aller übrigen verträgliche Mass hinaus getrieben sei. Letzteres
schliesst in sich, dass innerhalb des Umkreises der Gesellschaft jede
vorhandene Willensrichtung stark, nicht nur in jedem einzelnen Gliede,
in dem sie sich findet, sondern durch möglichst viele Glieder der
Gesellschaft, in welcher sie sich findet, vertreten, aber auch, dass
keine innerhalb des Umfangs der Gesellschaft unvertreten d. h. nicht
wenigstens in einigen oder in einem ihrer Glieder in genügender
Stärke entwickelt sei. Jene Glieder der Gesellschaft, in welchen die
nämliche Willensrichtung vorhanden ist, machen dadurch in ethischer
Hinsicht eine Gesellschaftsclasse für sich, die Mannigfaltigkeit der
innerhalb der Gesellschaft vorhandenen einzelnen, mehreren oder vielen
Gliedern derselben gemeinsamen Willensrichtungen macht in Bezug auf die
Gesellschaftsclassen die Buntheit und Mannigfaltigkeit der (ethisch)
cultivirten Gesellschaft aus. Stellen unter den mannigfaltigen in
der Gesellschaft durch Classen vertretenen Willensrichtungen die
ihrem Inhalt nach lobenswerthen das Licht, die ihrem Inhalt nach
verwerflichen den Schatten (in ethischer Hinsicht) dar, so kommt
durch die Vielfältigkeit der Gesellschaftsclassen Licht und Schatten,
überhaupt ethische Färbung in die Gesellschaft, innerhalb welcher
je nach dem Uebergewicht der vorhandenen guten über die schlechten,
oder der vorhandenen schlechten über die guten Willensrichtungen in
der Gesellschaft, das Urtheil über die (im ethischen Sinne) helle oder
dunkle Natur dieser selbst erfolgt und diese je nach der Proportion,
die zwischen der Summe der guten und jener der verwerflichen in
ihr vorhandenen Willensrichtungen (wie sie z. B. die Statistik der
stationären Anzahl innerhalb der Gesellschaft vorkommenden Verbrechen
ausweist) herrscht, als (a potiori) eine relativ gute oder relativ
verdorbene bezeichnet wird.