174. Der künstliche Friede erstickt den Streit, aber nur für so

lange, als der Wille nicht zu streiten, die Oberhand behält. Mit dem

Verschwinden oder dem Nachlassen der Macht des letzteren taucht der

Streit wieder empor; dessen "schlangenhaariges Scheusal" schlummert

nur gebändigt aber nicht vernichtet unter der künstlichen Decke des

Friedens. Der hergestellte Friede ist auf sein Wesen hin angesehen

scheinbarer, nicht wirklicher; die wirklich vorhandenen, nur künstlich

beseitigten sind die einander ausschliessenden Willensäusserungen

("bellum omnium contra omnes"), der Unfriede. Letztere sind nicht

absichtlich mit Wissen durch das Wollen der Streitenden, sondern sie

sind unabsichtlich, ohne Wissen, ja voraussichtlicher Weise gegen

den Willen der durch dieselben mit einander in Streit Gerathenden

herbeigeführt. Das Wollen, dessen Aeusserung an einem bestimmten Punkte

der Aussenwelt mit der eines Anderen feindselig zusammentrifft, hat

weder vor dem Zusammentreffen von dem Vorhandensein des Du noch von

dessen auf jenes Object sich richtendem Wollen, also auch nicht von

der Möglichkeit, noch weniger von der Unausweichlichkeit des Streites

eine Vorstellung gehabt, dasselbe hat folglich diesen weder gewollt

noch wollen gekonnt und würde möglicher Weise, wenn es desselben

Bevorstehen gekannt hätte, die streitdrohende Aeusserung seines Willens

nicht gewollt haben. Das Wollen der Streitenden ist an der Entstehung

des Streites keineswegs ohne Schuld, aber jeder der Streitenden ist

am Streite unschuldig; jener wäre nicht entstanden, wenn keiner von

beiden das Streitobject gewollt hätte; aber keiner von beiden hat

das Object als Streitobject und eben so wenig einer von beiden den

Streit gewollt. Der Tadel, der dem Streit gilt, trifft darum jeden der

Streitenden nur insofern, als ohne das Wollen desselben kein Streit

entstanden wäre; derselbe trifft beide Streitende in gleichem Grade,

weil beide an dem Zustandegekommensein des Streites im gleichen Grade

in einem Sinn betheiligt, im anderen unbetheiligt sind.

175. Die gleiche Vertheilung des Tadels auf beide Wollende hört auf,

wenn die gleiche Betheiligung beider Willenssubjecte an dem zwischen

denselben stattfindenden Verhältniss ein Ende nimmt. Dieser Fall

tritt ein, wenn das Zusammentreffen beider Wollenden nicht zufällig,

ohne Wissen und Absicht beider, sondern absichtlich, mit Wissen und

durch das Wollen des einen von beiden, dagegen ohne Wissen und wider

den Willen des anderen herbeigeführt wird. Jener, dessen gewusstes

und gewolltes Object nicht, wie im vorhin geschilderten Falle des

Streites ein beliebiges, sondern ein Anderer und zwar der Andere,

das Du, und dessen jeweiliger Zustand ist, heisst insofern der Thätige

(agens), dieser, der ohne Wissen und Willen, ja selbst wider Willen,

mit seinem jeweiligen Zustand Object für die Willensäusserung des

ersten ist, heisst insofern der Leidende (patiens). Letzteres nicht

in dem Sinn, als müsse die Folge seines Objectseins für den Anderen

eben ein eigentliches Leid d. i. ein Schmerzgefühl sein, sondern in

dem Sinn, dass die Veränderung seines gegenwärtigen Zustandes, sei es

zum Schlechteren oder zum Besseren, eben die Folge der ihn zum Object

wählenden Willensäusserung des Thätigen sei. An der Verursachung dieser

Folge d. i. an der Veränderung des bisherigen Zustandes, welche der

eine erzeugt, der andere nur duldet, sind beide ungleich betheiligt.

176. Wie Hammer und Ambos verhalten sich Thätiger und Leidender. Das

geschmiedete Eisen ist Wohl oder Wehe des Leidenden. Das Schmieden des

Eisens erfolgt durch den Hammer, aber auf dem Ambos; die Veränderung

der bisherigen Sachlage nicht ohne den Leidenden, an dem, aber

durch den Thätigen, von dem sie vollzogen wird. Jene selbst, mit dem

bisherigen Zustande verglichen, stellt eine Störung desselben dar;

der Urheber derselben, der Thätige, erscheint als Störenfried. Ausdruck

dieser Störung d. i. derjenige von dem bisherigen verschiedene Zustand,

welcher durch den Thätigen verursacht ist, ist die That. Dieselbe als

Zustand, der jetzt ist und vorher nicht war, ist ein Wirkliches und

als solches die Wirkung eines Wirkenden (des Thäters). Diese Wirkung

selbst aber ist in dem Geiste des Wirkenden vorgebildet als Vorsatz

(Absicht) und in dem Zustande des durch dieselbe betroffenen Leidenden

abgebildet als Folge (Erfolg). Nur wo beide, Vorsatz im Thätigen,

Erfolg im Leidenden, einander decken, ist wirklich That; wo der

Erfolg mangelt, ist, wenn das Wollen nicht zur Aeusserung gelangt ist,

Intention ohne Action, wenn das Wollen zu nur unvollkommener Aeusserung

gelangt ist, Versuch ohne Gelingen, wenn dagegen zwar der Erfolg,

aber weder Versuch noch Absicht voranging, blosses Ereigniss vorhanden.

177. Da, wo keine That, auch kein Thäter vorhanden ist, so kann für

das nackte Ereigniss, das sich an dem einen der beiden Wollenden, dem

Leidenden, vollzieht, der andere der beiden, der sogenannte Thätige,

zwar vielleicht als eine der mitbedingenden Ursachen, niemals aber

kann das Wollen desselben als Ursache jenes Ereignisses angesehen

werden. Da ferner, wo kein Erfolg, keine That, aber doch Absicht, ja

Versuch einer solchen vorhanden ist, so kann für das Nichteintreten des

Erfolges am Leidenden zwar die geistige oder körperliche Beschaffenheit

des sogenannten Thätigen (dessen Unverstand oder Ungeschick) als

eine der Mitursachen des Ausbleibens des Erfolges, niemals aber

kann dessen Wollen als die Ursache des Nichtgelingens betrachtet

werden. Wird daher, wie es auf ethischem Gebiete der Fall ist, nur

das Wollen beurtheilt, so fällt in dem ersten der beiden angeführten

Fälle der sogenannte Thätige ganz ausserhalb des Kreises ethischer

Beurtheilung, in dem zweiten dagegen zwar in denselben hinein, aber

da dessen anderweitige psychische und physische Mängel, welche das

Misslingen des Erfolges herbeigeführt haben, den Schluss auf eine

ähnliche Mangelhaftigkeit in Bezug auf Beherrschung und Regelung

seines Wollens gestatten, unter mildernden Umständen.

178. Durch die That als Störung des bisherigen Zustandes ist etwas

geschehen; aber so lange dieselbe als That d. i. als Störung nicht

anerkannt ist, scheint es, als sei nichts geschehen. Oedipus hat

seinen Vater erschlagen und seine Mutter geheiratet, aber nach

aussen scheint es, als habe er weder das eine noch das andere

gethan. Gegen scheltende Knechte eines unbekannten Reisenden hat er

als ungerecht angegriffener Wanderer sich zur Wehre gesetzt: die zum

Preise der Befreiung der Stadt von der Pest und Sphinx ausgesetzte

Witwe des verstorbenen Königs hat er durch Lösung des Räthsels auf

rechtmässigem Wege zur Gattin erworben. Ein Verbrechen ist geschehen,

aber es scheint, als sei keines geschehen; Schein gibt sich für Sein,

ein nur scheinbar vorhandener für den wirklich vorhandenen Zustand

aus. Die anscheinende Sachlage steht mit der thatsächlichen in einem

Widerspruch, der sich auf eine Zeit lang, aber nicht auf die Dauer

verheimlichen lässt, und dessen klaffender Spalt um so unerträglicher

erscheint, als der Inhalt des scheinbar zu dem Inhalt des wirklich

Geschehenen im einander ausschliessendem Gegensatze steht.

179. Wie das Missfallen am Streit auf dem gleichzeitigen Bestand zweier

einander ausschliessenden Willensäusserungen, so beruht das Missfallen

an der Störung durch die That in dem gleichzeitigen Fortbestand

zweier einander ausschliessender Sachlagen, der scheinbaren, die vor

der That bestand und dem Anschein nach trotz der That fortbesteht,

und der wirklichen, welche durch die That erzeugt worden ist und dem

Anschein nach noch nicht besteht. Wie es unmöglich ist, dass zwei

mit einander unverträgliche Willensäusserungen zugleich existiren,

so ist es unmöglich, dass zwei mit einander unverträgliche Sachlagen

zugleich als bestehend und wirklich anerkannt werden: dass Oedipus

zugleich schuldig und schuldlos sei. Wie der Bestand unverträglicher

Willensäusserungen, so ist der Bestand unverträglicher Sachlagen

ein irrationaler; aber, wie der Bestand jener Willensäusserungen, so

lange das Object und die Willen der Streitenden dieselben bleiben,

ein factischer, so ist der Bestand der einander ausschliessenden

Sachlagen, deren eine, die scheinbare, für wirklich, deren andere,

die wirkliche, für Schein gehalten wird, ein thatsächlicher: wie dort,

so ist hier das Irrationale factisch, und ist das Factische irrational;

in jenem wie in diesem Falle existirt der Widerspruch.

180. Derselbe besteht so lange, als der Schein besteht, dass die

scheinbare Sachlage wirklich und die wirkliche Sachlage Schein

sei. Soll derselbe verschwinden, so muss dieser Schein verschwinden,

die scheinbare Sachlage muss als Schein, die wirkliche sich als

wirklich offenbaren. Dies geschieht, wenn die todtgeschwiegene

Störung als solche anerkannt d. h. durch entsprechende Gegenstörung

ausgeglichen und auf diese Weise zwar nicht der ursprüngliche Zustand,

der als zeitlich vergangener nicht wiederkehren kann, aber doch ein

demselben gleicher wieder hergestellt wird.

181. Die ästhetische Idee des Ausgleichs ist es, die hier auf ethischem

Gebiete wieder zum Vorschein kommt. Die wirkliche Sachlage, die durch

die That herbeigeführt, aber durch den anscheinenden Fortbestand des

vorherigen Zustandes gleichsam mit einem Schleier bedeckt worden ist,

tritt aus der Verdunkelung wieder ans Tageslicht. Oedipus, der zum

Verbrecher geworden ist, aber keiner scheint, wird durch die Aufhellung

der That als solcher erkannt und durch die an ihm verübte Vergeltung

die durch den Schein seiner Schuldlosigkeit entstandene Verrückung des

wirklichen Thatbestandes wieder zurechtgerückt. So weit die Sachlage

durch den Anschein des Gegentheils nach einer Richtung hin verschoben

worden ist, so weit muss sie zum Zwecke der Aufhebung dieses Anscheins

nach der entgegengesetzten Richtung hin zurückgeschoben werden. So viel

(quantum) Ablenkung vom wirklichen Thatbestand nach der einen Seite

hin stattgefunden hat, so viel (tantum) Einlenkung zum wirklichen

Thatbestande hin muss von der andern Seite stattfinden. Störung und

Gegenstörung heben einander auf; wie jene in der That, findet diese

ihren Ausdruck in der Vergeltung. Das Mass der Gegenstörung ist durch

das Mass der Störung, die Ausdehnung der Vergeltung durch jene der

That gegeben. Ausdruck dieses gegenseitigen Verhältnisses ist die

Billigkeit (æquitas).

182. Da, so lange der Widerspruch beider Sachlagen, der wirklichen

und der scheinbaren, bestand, Missfälliges bestand, so lange die

Störung als todtgeschwiegene, die That als unvergoltene währte,

aber auch der Widerspruch währte, so hört mit der Aufhebung der

Störung durch Gegenstörung d. i. mit der Vergeltung der That,

zwar der Widerspruch und damit das Missfällige auf, wie mit der

Aenderung der streitenden Willensäusserungen der Streit aufhört,

aber ein unbedingt Beifälliges ist dadurch nicht hergestellt. Weder,

wenn, vom Gesichtspunkt des Leidenden angesehen, die That eine Weh-

noch wenn sie eine Wohlthat ist; denn die Beschaffenheit des Erfolges,

den der Leidende erfährt, ist für die Qualifikation der That, insofern

sie dem Thäter angehört, gleichgiltig. Nicht die Wohlthat als Wohl-

noch die Wehethat als Wehe-, sondern beide als Thaten bedürfen der

Vergeltung. Wenn es von einem andern, z. B. vom politischen oder

gesellschaftlichen Gesichtspunkt aus nöthiger scheint, dass Wehthaten,

als dass Wohlthaten Vergeltung erfahren, weil die letzteren die Summe

des schon vorhandenen Wohlbefindens nur vermehren, die ersteren dagegen

die vorhandene Summe nur vermindern können und deshalb die Gesetzgebung

der Staaten früher und eifriger für die Bestrafung der einen als für

die Belohnung der andern Sorge zu tragen pflegt, so stellt dieser

Unterschied sich vom ethischen Gesichtspunkt aus als unzulässig dar,

da nicht die That in ihrer specifischen Qualität als Wohl- oder Wehe-,

sondern als That überhaupt zur Vergeltung auffordert. Während das

sogenannte jus talionis mit seinem Ausspruch: Aug um Aug, Zahn um

Zahn, sich an das quale der That, dem ein tale der Vergeltung, hält

sich die Billigkeit an das quantum der That, welchem das tantum der

Vergeltung entspricht. Jenes betrachtet die Zufügung eines andern

als des erlittenen Leides, diese nur die Zufügung eines grösseren,

aber auch die eines geringeren Leides als das erfahrene war, als

Verletzung der Norm. Das eine, die Rückgabe eines geringeren Masses

von Weh, liesse einen unvergoltenen Ueberrest der That zurück; das

andere, die Rückgabe eines grösseren, wäre als Ueberschuss über das

zu vergeltende seinerseits selbst That, die Vergeltung erheischte.

183. Mit der Betrachtung des absichtlich von Seite des einen

der Wollenden herbeigeführten Zusammentreffens zweier wirklicher

Wollenden ist die Reihe der möglichen Willensverhältnisse, die

Gegenstand unbedingten Lobes oder eben solchen Tadels werden können,

erschöpft. Dieselbe ist durch eine Folge einander dichotomisch

ergänzender Eintheilungen entstanden, zwischen deren einzelne

Glieder sich weder ein weiteres einschieben, noch an deren Schluss

ein weiteres sich anfügen lässt. Die zu vergleichenden Wollen wurden

entweder ohne, oder mit Rücksicht auf den Umstand, ob sie einem

und demselben, oder verschiedenen Wollenden angehören, angesehen;

jene, welche in den Umfang des letzteren Gliedes der Eintheilung

fielen, abermals in solche, welche einem und demselben oder welche

verschiedenen Wollenden (und zwar der geringsten Anzahl derselben,

dem Ich und dem Du) angehörten, unterschieden. Erstere, da sie, um

als Glieder eines Willensverhältnisses innerhalb desselben Wollenden

auftreten zu können, sich zu einander nur wie gedachtes zu wirklichem

Wollen verhalten konnten, boten nur eine Gelegenheit zu weiterer

Unterabtheilung dar -- je nachdem das gedachte Wollen, als dessen

Nachbild das wirkliche auftrat, entweder das eigene (Vorstellung des

eigenen Wollens), oder ein fremdes (Vorstellung des Wollens eines

Andern) war. Letztere, welche als solche verschiedenen Wollenden

angehören und nur dadurch, dass sie mit einander irgendwie und irgendwo

in Berührung gebracht wurden, in ein Verhältniss zu einander treten

konnten, vermochten in Contact nur entweder durch Zufall oder durch

Absicht (eines der Wollenden) versetzt zu werden. Weder ein Wollen,

das weder eigenes, noch fremdes, noch ein Zusammentreffen Wollender,

das weder absichtslos, noch absichtlich wäre, ist denkbar. Die

Glieder obiger Eintheilung schliessen einander daher vollständig

aus und ergänzen einander zum Umfang des einzutheilenden Ganzen:

die Eintheilung ist vollständig.

184. Auch in dem Sinn, dass ein weiteres Glied am Schlusse sich

nicht hinzufügen lässt. Denn ein solches könnte nur durch die

Vermehrung der zu einander in Beziehung zu setzenden wirklichen

Wollen über die kleinstmögliche Anzahl hinaus gesucht werden;

eine solche aber ergibt kein neues, sondern nur eine Wiederholung

vorheriger Willensverhältnisse. Auch die drei, vier, n wirklichen

Wollen verschiedener wollender Wesen müssen, um zu einander ein

Verhältniss einzugehen, irgendwie und irgendwo zusammengeführt und

dadurch die mehreren Wollenden mit einander in Berührung gebracht

werden. Da nun von selbst einleuchtet, dass jenes Zusammentreffen nur

entweder durch Zufall oder durch Absicht verursacht werden könnte,

so würde im ersteren Falle Streit, im letzteren Falle würden Wohl-

oder Wehethaten die Folge sein d. h. die zwei letztgenannten obiger

Willensverhältnisse würden, nur vervielfältigt, wiederkehren.

185. Aus dem quantitativen Gesichtspunkt der Beurtheilung des Wollens

ergibt sich die ethische Idee der (ethischen) Vollkommenheit. Dieselbe

unterscheidet sich von der ästhetischen Vollkommenheit dadurch,

dass der letzteren entsprechend das Grosse überall, wo es sich

findet, neben dem Kleineren -- der ersteren zufolge das Grosse am

Wollen neben dem Kleinen an diesem insbesondere gefällt. Da nun die

Grösse des Wollens als eines wirklichen und wirkenden d. i. als einer

Kraft, in der Intensität d. i. in der Stärke desselben besteht, so

nimmt das allgemein ästhetische Urtheil: das Grosse gefällt neben

dem Kleinen, das Kleine missfällt neben dem Grossen, auf ethischem

Boden die Gestalt an: das starke Wollen gefällt neben dem schwachen,

das schwache missfällt neben dem starken. Indem hiedurch das stärkere

Wollen zum Massstab des schwächeren wird, stellt der Grad seiner Stärke

dem schwachen gegenüber jene Grenze dar, zu welcher dieses gelangen,

das "Volle", zu dem dieses "kommen" muss, wenn seine Missfälligkeit ein

Ende nehmen soll. Mit der Erreichung jener Grenze hört, wie schon oben

bemerkt, das Missfallen am schwächeren, weil dessen Schwäche selbst,

auf, aber auch das Verhältniss; mit der Ueberschreitung derselben

kehrt sich, wie gleichfalls oben bemerkt, dasselbe um: das jetzt

stärkere Wollen gefällt, das jetzt schwächere Wollen missfällt von

nun an. Da das Gefallen an der Stärke des Wollens von jeder sonstigen

Beschaffenheit desselben abstrahirt, so folgt, dass ein nach der Idee

der ethischen Vollkommenheit wohlgefälliger Willensact in anderer

Hinsicht missfällig, ja unbedingt verwerflich sich darstellen kann,

ohne den Anspruch auf Beifall, ja auf Bewunderung nach jener Richtung

hin einzubüssen. In diesem Sinn bleibt auch dem Bösewicht, ja dem

verkörpert gedachten Bösen, dem satanischen Ideal ethisches Lob

nicht aus, wenn sich derselbe oder dieses letztere in gewaltiger,

das gewöhnliche, ja selbst alles menschliche Mass übersteigender

Energie der Willenskraft offenbart. Richard III., Jago, Carl Moor,

Milton's Satan, Klopstock's Abadonna, "der Geist, der stets verneint",

regen von diesem ethischen Einzelgesichtspunkt aus "schaudernde

Bewunderung" an. In Heroenzeitaltern und bei Naturvölkern macht

die Verehrung für die ins Ungemessene gesteigerte Willensenergie

fast allein den Inhalt des moralischen Codex aus; die Achtung des

schwächeren für das stärkere Geschlecht ist vorwiegend auf das Gefühl

überlegener Willensmacht des letzteren begründet. Wie die intensive

Grösse des einzelnen Willensactes, so erweckt die extensive Grösse der

Vervielfältigung des Willens in zahlreichen, sei es dem Inhalt nach

gleichen, oder mannigfaltigen Willensacten und die Geschlossenheit

und innere Systematik dieser letzteren, verglichen mit Armuth und

Einförmigkeit des Wollens, so wie mit dessen Halt- und Systemlosigkeit,

unbedingtes Lob, während dem letzteren Tadel folgt.

186. An die ethische Idee der Vollkommenheit schliesst sich ein

Verfahren an, welches die in derselben enthaltene Forderung der

Stärke, der Mannigfaltigkeit und des inneren Zusammenhangs des

Wollens einerseits auf den gesammten Umkreis der Willensbethätigung

des Wollenden d. h. auf dessen Gesammtwollen, andererseits über den

einzelnen Wollenden hinaus, auf jede Vereinigung mehrerer, ja aller

überhaupt Wollenden d. i. auf alle durch ein gemeinsames Band unter

sich verknüpften Glieder einer Gesellschaft d. i. auf deren gesammtes,

innerhalb ihres Umkreises vorhandenes Wollen ausdehnt. Dasselbe

besteht darin, dass sowol in jedem einzelnen Individuum als solchem

wie in der Gesellschaft jedes vorhandene Wollen zur höchstmöglichen

Energie gesteigert, nicht vorhandenes Wollen in jeder erreichbaren

Vielheit und Mannigfaltigkeit geweckt, ferner das gesammte auf diese

Weise gegebene oder entwickelte Wollen in inneren Zusammenhang und

gesetzliche Anordnung gebracht und in beiden erhalten werde. In

ersterer Hinsicht begünstigt jenes Verfahren die Einseitigkeit, in

Bezug auf die Menge dagegen die Vielseitigkeit des Wollens, davon

die erste weniges, aber starkes, die letztere, wenngleich schwaches,

doch vieles und mannigfaltiges Wollen fördert, während durch die

Berücksichtigung des Verhältnisses des gesammten Wollens zu jedem

der dasselbe ausmachenden Willensacte das Vorwiegen der einseitigen

auf Kosten der vielseitigen, aber auch umgekehrt das Uebergewicht

der vielseitigen über die einseitige Willensentwicklung vermieden

und dadurch das Gleichgewicht zwischen beiden entgegengesetzten

Richtungen der Vervollkommnung des Wollens erhalten wird. In letzterer

Hinsicht geht jenes Verfahren darauf, dass innerhalb des Umkreises der

Gesellschaft jedes in irgend einem ihrer Glieder vorhandene Wollen zu

dem höchsten erreichbaren Grade von Energie gesteigert, aber auch dass

innerhalb desselben jedes nicht vorhandene Wollen, sei es in einem

einzelnen, sei es in sämmtlichen Gliedern, geweckt und auf diese

Weise die Mannigfaltigkeit des Wollens innerhalb der Gesellschaft

zum höchsten erreichbaren Grade entwickelt werde. Durch ersteres

wird innerhalb der Gesellschaft die Einseitigkeit, durch letzteres

die Vielseitigkeit des Wollens gefördert, durch die Herstellung

des Gleichgewichts zwischen beiden entgegengesetzten Richtungen der

innerhalb der Gesellschaft vorhandenen Willensentwicklung aber sowol

die Ueberhebung einer einzelnen, als die Verseichtigung der vielen

vorhandenen Willensrichtungen verhütet.

187. Steigerung wirklicher oder doch als Anlage vorhandener Kräfte in

quantitativer Hinsicht ohne Rücksichtnahme auf deren anderweitige

qualitative Beschaffenheit ist es, was im Allgemeinen Cultur

heisst. Die ethische Idee der Vollkommenheit enthält die Forderung

der Cultur des Wollens in jedem einzelnen Wollenden, wie in jeder

Gesellschaft von solchen. Jedes obiger Forderung entsprechende

Individuum stellt ein ethisches Culturideal d. h. das Ideal eines

ethisch cultivirten Gesammtwollens dar; jede Gesellschaft, welche

das gleiche thut, repräsentirt ein ethisches Cultursystem d. i. das

Ideal einer die Cultur des Wollens in ihrem gesammten Umfang und nach

jeder möglichen Richtung hin verwirklichenden Gesellschaft. Ersteres

schliesst in sich, dass innerhalb des Wollenden keine Richtung des

Wollens unvertreten, aber auch keine über das mit der gleichzeitigen

Pflege aller übrigen verträgliche Mass hinaus getrieben sei. Letzteres

schliesst in sich, dass innerhalb des Umkreises der Gesellschaft jede

vorhandene Willensrichtung stark, nicht nur in jedem einzelnen Gliede,

in dem sie sich findet, sondern durch möglichst viele Glieder der

Gesellschaft, in welcher sie sich findet, vertreten, aber auch, dass

keine innerhalb des Umfangs der Gesellschaft unvertreten d. h. nicht

wenigstens in einigen oder in einem ihrer Glieder in genügender

Stärke entwickelt sei. Jene Glieder der Gesellschaft, in welchen die

nämliche Willensrichtung vorhanden ist, machen dadurch in ethischer

Hinsicht eine Gesellschaftsclasse für sich, die Mannigfaltigkeit der

innerhalb der Gesellschaft vorhandenen einzelnen, mehreren oder vielen

Gliedern derselben gemeinsamen Willensrichtungen macht in Bezug auf die

Gesellschaftsclassen die Buntheit und Mannigfaltigkeit der (ethisch)

cultivirten Gesellschaft aus. Stellen unter den mannigfaltigen in

der Gesellschaft durch Classen vertretenen Willensrichtungen die

ihrem Inhalt nach lobenswerthen das Licht, die ihrem Inhalt nach

verwerflichen den Schatten (in ethischer Hinsicht) dar, so kommt

durch die Vielfältigkeit der Gesellschaftsclassen Licht und Schatten,

überhaupt ethische Färbung in die Gesellschaft, innerhalb welcher

je nach dem Uebergewicht der vorhandenen guten über die schlechten,

oder der vorhandenen schlechten über die guten Willensrichtungen in

der Gesellschaft, das Urtheil über die (im ethischen Sinne) helle oder

dunkle Natur dieser selbst erfolgt und diese je nach der Proportion,

die zwischen der Summe der guten und jener der verwerflichen in

ihr vorhandenen Willensrichtungen (wie sie z. B. die Statistik der

stationären Anzahl innerhalb der Gesellschaft vorkommenden Verbrechen

ausweist) herrscht, als (a potiori) eine relativ gute oder relativ

verdorbene bezeichnet wird.

Anthroposophie im Umriss Entwurf eines Systems idealer Weltansicht auf realistischer Grundlage · 第 10 / 31 段