157. Wird, wie oben vom Quale, so vom Quantum des vorgestellten Wollens

ab und nur auf das Was desselben gesehen, so ergeben sich, da in Bezug

auf den Umstand, dass überhaupt etwas gewollt wird, ein Wollen dem

andern gleicht, in Bezug auf dasjenige, welches gewollt wird, aber,

weil jede beliebige Vorstellung Sitz eines Wollens werden kann, eine

so unendliche Mannigfaltigkeit stattfindet, dass von einer Aufzählung

oder Vergleichung derselben unter einander keine Rede sein kann,

nur nachstehende Fälle. Das vorgestellte Wollen wird entweder auf den

Wollenden selbst oder auf einen anderen Wollenden bezogen, letzterer

aber entweder als blos in der Vorstellung des ersten vorhanden, oder

als wirklich vorhanden vorgestellt. Findet das erste statt d. h. wird

das Wollen des Wollenden auf den Wollenden selbst bezogen, so muss

etwas in diesem als vorhanden vorgestellt werden, was sich mit dessen

Wollen vergleichen lässt. Wird dagegen das Wollen auf einen Anderen

bezogen, so muss in diesem etwas vorhanden gedacht werden, das sich

mit dem Wollen jenes ersten vergleichen lässt. Dasjenige im Wollenden,

mit dem sich sein Wollen vergleichen lässt, kann nun nichts anderes

sein, als das Bild dieses Wollens d. h. die Vorstellung, die er sich

selbst von seinem Wollen macht. Dasjenige im Andern, womit das Wollen

des ersten verglichen wird, seinerseits kann wieder nur ein Wollen,

und zwar entweder als blos gedachtes d. i. nur in der Vorstellung des

ersten vorhandenes, oder als wirkliches, thatsächlich existirendes

im zweiten sein.

158. Das Bild, das sich der Wollende von seinem eigenen Wollen macht,

gehört dessen Vorstellen (dem Intellect), das Wollen selbst, von dem er

ein Bild sich macht, dessen mit der Vorstellung der Erreichbarkeit des

Angestrebten verbundenem Streben (dem Willen) an: beide, das Bild des

Wollens im Intellect und das wirkliche Wollen des Willens des Wollenden

verhalten sich zu einander, wie Vorbild und Nachbild, Original und

Copie; der Intellect entwirft das Bild eines gewissen möglichen Wollens

(Willensproject), der Wille führt es aus oder auch nicht im wirklichen

Wollen (Willensact). Im ersten Fall trägt das wirkliche Wollen die Züge

des gedachten d. h. dasselbe ahmt das letztere nach; im letzteren Fall

fallen Willensproject und Willensact, auf ihren Inhalt hin angesehen,

gänzlich aus einander, gedachtes und wirkliches Wollen decken einander

nicht. Beide Fälle, die auf der einseitigen Identität des gedachten

und des wirklichen Wollens beruhen, wiederholen die ästhetische Idee

des Charakteristischen auf dem Gebiete des Wollens.

159. Wie jene allgemein darin besteht, dass sich der gesammte Inhalt

des Nachbildes am Vorbilde, dagegen nicht alles, was letzterem

eigen ist, an dem ersten findet, so besteht das Verhältniss zwischen

gedachtem und wirklichem Wollen darin, dass der gesammte Inhalt des

wirklichen sich in dem Inhalt des gedachten, nur mit dem Unterschied

vorfindet, dass er das einemal nur als Gedanke (Vorstellung, Bild,

ideal), das anderemal als Wollen (wirklich, real) vorhanden ist. Wie

unter der Herrschaft der Idee des Charakteristischen Original

und Portrait einander so nahe kommen, dass nur der Umstand, dass

das eine ein wirklich, das andere ein nur scheinbar belebtes ist,

sie von einander scheidet, so kommen im vorliegenden Verhältniss

gedachtes und wirkliches Wollen mit einander so vollkommen überein,

dass nur der Umstand, dass das eine als wirklich nur gedachtes, das

andere ein Gedachtes verwirklichendes Wollen ist, sie trennt. Der

unbedingte Beifall, welcher die erstere, die Harmonie zwischen

Vorbild und Nachbild, begleitet, kann daher auch dem letzteren,

welches die Harmonie zwischen gedachtem und wirklichem Wollen des

Wollenden ausdrückt, eben so wenig fehlen, wie dessen Gegentheil,

der Disharmonie zwischen beiden, das unbedingte Missfallen.

160. Wie die Beziehung zwischen gedachtem und wirklichem Wollen im

Wollenden selbst auf der einseitigen, so beruht jene zwischen dem

wirklichen Wollen des Wollenden und seiner Vorstellung vom Wollen

eines Andern auf jenem der gegenseitigen Identität. Beide Fälle

haben das mit einander gemein, dass beide Glieder, deren Beziehung

unter einander das Verhältniss ausmacht, dem Bewusstsein eines

und des nämlichen Individuums (des Wollenden) angehören; ferner,

dass diese Glieder jedesmal je ein gedachtes und ein wirkliches

Wollen sind; der Gegensatz beider Fälle aber besteht darin, dass

das gedachte Wollen, auf welches das wirkliche Wollen sich bezieht,

in dem einen Fall als das eigene des Wollenden, in dem anderen als

das eines Anderen gedacht wird. Wie nun im ersten Fall das gedachte

eigene zum Vorbild des eigenen wirklichen Wollens, so wird in dem

hier vorliegenden Falle das gedachte fremde zum Vorbild des eigenen

wirklichen Wollens. In jenem Fall wird das Bild des eigenen Wollens, in

diesem das Bild des fremden Wollens vom Wollenden nachgeahmt, so dass

in jenem Harmonie zwischen gedachtem eigenem und eigenem wirklichem,

in diesem dagegen Harmonie zwischen gedachtem fremdem und wirklichem

eigenem Wollen stattfindet. Gedachtes fremdes und eigenes wirkliches

Wollen werden dabei ihrem Inhalt nach congruent, dem Umstand nach,

dass das eine blos gedacht, das andere wirklich, das eine eigenes,

das andere fremdes Wollen ist, als gegensätzlich vorausgesetzt; jedes

der beiden Verhältnissglieder hat durch die Identität des Inhalts

etwas, und zwar ein Ueberwiegendes mit dem andern gemein und jedes

etwas, wenngleich nichts überwiegendes, das eine die Eigenschaft,

dass es eigenes und wirkliches, das andere die entgegengesetzte,

dass es gedachtes und fremdes Wollen ist, vor dem anderen voraus.

161. Dass in diesem Willensverhältniss die ästhetische Idee des

Einklangs auf ethischem Felde wiederkehrt, braucht kaum erst

hervorgehoben zu werden. Gedachtes fremdes und eigenes wirkliches

Wollen verhalten sich zu einander wie die überwiegend identischen,

obgleich jedes dem andern theilweise entgegengesetzten Glieder einer

Ton-, Farben- oder Gedankenharmonie. Wie dieser auf ästhetischem,

so kann jenem Willensverhältniss auf ethischem Gebiet das unbedingte

Lob eben so wenig ausbleiben, wie seinem Gegentheil, der Disharmonie

zwischen gedachtem fremdem und eigenem wirklichem Wollen der unbedingte

Tadel.

162. Schon hier mag erwähnt sein, dass der Einklang des eigenen

wirklichen mit dem gedachten fremden Wollen nicht mit der inhaltlichen

Uebereinstimmung des eigenen mit fremdem Lust- oder Unlustgefühl,

wie sie in den bekannten psychischen Phänomen des sogenannten

Mitgefühls zu Tage tritt, verwechselt werden dürfe. Jener drückt

eine Beziehung eigenen Wollens auf fremdes, dieses zwar gleichfalls

eine Beziehung eigener auf fremde Gemüthszustände, jedoch nicht eine

solche des Wollens, sondern des Fühlens aus. Das sympathetische Gefühl

ist die Wiederholung eines fremden oder die Entstehung eines jenem

entgegengesetzten Gefühls im eigenen Gemüth, obiges Willensverhältniss

dagegen die Wiederholung eines dem fremden gleichen oder die Entstehung

eines jenem entgegengesetzten Wollens im eigenen Willen. Jenes ist

bei dem Mitleid und der Mitfreude, wo das Leid des Andern Leid, die

Lust des Andern Lust in uns hervorruft, einerseits -- bei Neid und

Schadenfreude, wo die Lust des Andern Leid und das Leid des Andern

Lust in uns nach sich zieht, andererseits der Fall. Dieses ereignet

sich, wenn ein (wirklich oder vermeintlich) vorhandener Wunsch oder

Wille eines Andern Veranlassung wird, unsererseits dasselbe, oder

zum Grund für uns wird, das ihm Entgegengesetzte zu wollen.

163. Das sympathetische Gefühl, welches durch Nachahmung der Gefühle

eines Andern und obiges Willensverhältniss, welches durch Nachahmung

der Wünsche eines Andern von unserer Seite entsteht, haben nichts

weiter mit einander gemein, als dass in beiden Fällen der Andere

durch seine inneren Vorgänge Ursache wird gewisser Vorgänge in uns,

mit dem bedeutsamen Unterschied, dass bei dem sympathetischen Gefühl,

auch wenn die nachgeahmten Gemüthszustände nicht wirklich vorhanden

sind, doch gewisse Zeichen, welche als Aeusserungen derselben gelten

können (z. B. Thränen als Zeichen des Leides, Lachen als solches der

Freude) wirklich wahrgenommen (also wenn jener Gemüthszustand nicht

wirklich vorhanden ist, künstlich, wie es beim Schauspieler der Fall

ist, erzeugt) werden müssen, dass also der Andere jedenfalls wirklich

vorhanden sein muss; während bei obigem Willensverhältniss das Wollen

des Andern blos gedacht, daher eben so wie dieser Andere selbst nur

in der Vorstellung des Wollenden als dessen Gedanke (Imagination)

zu existiren nöthig hat.

164. Ein neues Willensverhältniss entsteht, wenn das Wollen des

Andern, auf welches das des Wollenden bezogen wird, nicht blos

gedacht d. h. nur als Gedanke im Wollenden vorhanden, sondern wirklich

d. h. unabhängig von dessen Gedacht- oder Nichtgedachtwerden neben und

ausser dem Wollenden vorhanden ist. In diesem Fall muss, da wirkliches

Wollen nicht ohne wollendes Subject als Träger desselben gedacht werden

kann, jener Andere selbst als Wollender neben und ausser dem ersten

Wollenden als wollendes Du neben dem wollenden Ich als existirend

gedacht werden. Das Willensverhältniss, welches bisher nur in einer

Beziehung, sei es des eigenen gedachten zum eigenen wirklichen,

sei es des wirklichen eigenen zum fremden gedachten Wollen, sonach

innerhalb des Bewusstseins eines einzigen Wollenden bestand, erweitert

sich durch die Beziehung des wirklichen eigenen zu fremdem wirklichem

Wollen über die Sphäre des individuellen Bewusstseins hinaus zu einer

Beziehung, welche zwischen zwei verschiedenen Wollenden angehörigen

Wollen d. i. zu einem solchen, welches zwischen zwei verschiedenen

Individuen besteht und daher nicht ohne Hinaustreten des einen wie

des andern der beiden auf einander zu beziehenden wirklichen Wollen

über die Grenze der Innen- in die Atmosphäre der Aussenwelt gedacht

werden kann. Dass diese letztere hiebei für beide eine gemeinsame

sein muss, leuchtet von selbst ein. Wäre sie es nicht d. h. wäre die

Welt, in welche das Wollen des einen, von der Welt, in welche das

des andern hinaustritt d. i. sich äussert, in der Weise verschieden,

dass, was in der einen geschieht, in keiner Weise zu jenem, was in der

andern vor sich geht, eine Beziehung zu haben vermöchte, so könnte

auch zwischen dem Wollen des einen (des Ich) und jenem des andern

(des Du) als gänzlich ausser einander gelegenen Welten angehörig,

keine solche bestehen, und das Willensverhältniss, von dem hier die

Rede, wäre einfach unmöglich.

165. Dadurch, dass die Aeusserungen beider wirklicher Wollen in

eine beiden gemeinsame Aussenwelt fallen, ist nur die Möglichkeit,

keineswegs die Wirklichkeit einer Beziehung zwischen denselben

hergestellt. So lange die beiderseitigen Willensäusserungen neben,

aber auch ausser einander herlaufen können, ohne dass eine der andern

auf ihrem Wege begegnet, mögen sie beide zwar ihrem Inhalt nach

d. h. in Gedanken und als gedachte Willensbestrebungen mit einander

verglichen werden; zwischen beiden als wirklichen d. i. als wirkenden

Wollen besteht, so lange keiner derselben auf den andern wirkt,

kein wirkliches Verhältniss.

166. Letzteres tritt erst ein, wenn die eine Willensäusserung auf

die andere trifft, und zwar in der Weise, dass dieselbe weder durch

die andere, noch diese durch jene hindurchgehen kann, ohne einander

zu stören, sondern dass die eine die andere und diese jene in ihrem

Fortschreiten hemmt d. h. dass beide, als gleichzeitig bestehend

gedacht, mit einander unverträglich sind. Beide Willensäusserungen

stehen sodann unter einander in einem Verhältniss, welches dem der

gegenseitigen Ausschliessung des seinem Inhalt nach überwiegend

Entgegengesetzten entspricht und, wie dieses einen Conflict zwischen

mit einander unverträglichen Vorstellungen im Denken, so einen

solchen zwischen mit einander unverträglichen Wirklichen im Sein

darstellt. Jene als einander ausschliessende Gedanken können nicht

mit einander zugleich gedacht, diese als einander ausschliessende

Kräfte können nicht als mit einander zugleich bestehend ertragen

werden. Ausdruck dieses Conflicts ist der Streit beider Wollenden.

167. Willensacte (volitiones) sind "Gedanken, die leicht bei einander

wohnen"; Willensäusserungen (actiones) sind "Sachen, die sich hart

im Raume stossen". Jene, auch wenn sie dem Inhalt nach einander

ausschliessen, überschreiten die Grenze des Bewusstseins ihres Trägers

nicht; diese, auch wenn sie dem Inhalt nach mit einander verträglich

sind, gehen über dieses hinaus und treten als Veränderungen in der

Aussenwelt d. i. als Verschiebungen der bisherigen Lage der Dinge in

der letzteren auf. Auch wenn die Willensäusserung in nichts anderem

besteht als in einem Ausruf, einem gesprochenen Wort, einer Miene,

einer Gliederbewegung des eigenen Leibes des Wollenden, so wird durch

dieselbe eine Aenderung der bisherigen Sachlage, durch den Ruf, das

Wort eine Erschütterung der den Raum erfüllenden atmosphärischen Luft,

durch die Geberde, die Handbewegung eine Umstellung der Masse des

eigenen organischen Leibes herbeigeführt, welche bei der stetigen

Erfüllung des Raumes mit Nothwendigkeit eine Ortsveränderung der

angrenzenden Luft- oder Stofftheile herbeiführen und so als nähere

oder entferntere Wirkung des durch den Willen gegebenen Impulses

durch den Raum und die Materie sich fortpflanzen muss. Da sonach

jede Willensäusserung als solche einen gewissen Theil des den Raum

erfüllenden dünneren oder dichteren Stoffes für sich in Anspruch

nimmt, so kommt es ganz auf die Natur dieses letzteren an, ob derselbe

fähig sei, zweien oder mehreren Willensäusserungen als Werkzeug der

Aeusserung zugleich zu dienen. Ist der Stoff, welchen der Wille zu

seiner Aeusserung gebraucht, von der Art, dass er zugleich von einem

andern, von jenem verschiedenen Wollen zu dessen Aeusserung verwendet

werden kann d. h. ist derselbe für beide Wollen durchdringlich

(permeabel), so entsteht kein Streit: die Aeusserung des einen geht

durch die Aeusserung des anderen Willens hindurch, ohne dieselbe zu

hindern oder durch sie gehindert zu werden. So gehen die Schallwellen,

die das gesprochene Wort des einen erzeugt, durch jene, die das

des andern hervorruft, dem Anscheine nach ohne einander zu stören,

hindurch, indem beiden dieselbe den Raum erfüllende atmosphärische

Luft zum Schallorgan dient. Ist dagegen jener Stoff von solcher

Beschaffenheit, dass derjenige Theil desselben, welcher von einem

Willen als Instrument seiner Aeusserung in Beschlag genommen ist, nicht

zugleich von einem andern zu gleichem Zweck in Besitz genommen werden

kann d. h. ist der von einem Wollen erfüllte Stoff undurchdringlich

(unpermeabel) für ein anderes Wollen, so stellt er den Stein des

Anstosses dar, an dem beide Wollen und in dem sie beide an einander

prallen; es entsteht ein Zustand, der so, wie er ist, nicht dauern und

so lange beide Wollen dieselben bleiben, die sie sind, nicht anders

werden kann. Eine unhaltbare und doch thatsächliche Sachlage --

ein realer d. i. real gewordener Widerspruch.

168. Von dieser Art war die Situation, von welcher Carl V. sagte,

"dasselbe, was mein Bruder Franz will, will ich auch, nämlich

Mailand." Indem das Object beider Wollen ein solches ist, dass es nur

einem oder keinem von beiden dienen kann und doch beide Wollen solche

sind, dass sie nicht aufhören, eben dieses Object zu begehren, wird

eine Sachlage geschaffen, welche, obgleich factisch, doch irrational

und obgleich irrational, doch factisch ist, als unabweislich zugleich

und undenkbar sich aufdrängt.

169. Ausdruck dieses Eindrucks im Zuschauer ist der unbedingte Tadel,

der dem Streite folgt. Derselbe kann, da der Grund des Streites

einerseits in dem Umstand, dass beide dasselbe Object wollen,

andererseits in dem Umstand, dass dieses seiner Natur nach nicht

beiden zugleich nachzugeben vermag, gelegen ist, nicht der Natur des

Objects, die als solche unveränderlich durch Naturgesetze gegeben ist,

sondern nur den beiden Wollenden gelten, deren Wille der Natur des

Wollens nach veränderlich und von der Selbstbestimmung der Wollenden

abhängig ist. Da nun obiger Tadel so lange sich erneuert, als obige

Sachlage unverändert fortbesteht, letztere aber nur eine Aenderung

erfahren kann, wenn, da die Natur des Objects unveränderlich ist,

eines der beiden streitenden Wollen, oder wenn beide eine Abänderung

erleiden, so folgt, dass, um dem Tadel zu entgehen, kein anderer Ausweg

möglich ist, als dass das streitende Paar, oder wenigstens einer der

Streitenden vom Streite ablässt d. i. sein bisheriges Wollen ändert,

auf das Object desselben verzichtet, dasselbe freilässt.

170. Durch diese Aenderung des Wollens erlischt der Streit, es wird

Friede. Das Object, das den Anlass zum Streite bot, ist dasselbe

geblieben, das es war, nur der nach seiner Beschaffenheit äusserliche,

zufällige Umstand, dass es zugleich Gegenstand zweier Wollen und

dadurch Grund geworden war, dass diese sich als unverträglich mit

einander an den Tag legten, ist geschwunden. Dasselbe kann nunmehr

entweder, wenn beide verzichtet haben, ruhig an seinem Ort beharren

oder wenn nur einer verzichtet hat, ohne Anstand dem Wollen des Anderen

Raum geben. Der unerträgliche, weil in sich widersprechende Zustand

besteht nicht mehr, weil die mit einander unverträglichen Wollen

nicht mehr bestehen d. h. weil die Wollenden, die bisher sich unter

einander ausschlossen, sich jetzt entweder, weil keiner mehr, oder,

weil nur mehr einer will, was er wollte, sich unter einander vertragen.

171. Je nachdem dieses nunmehrige Sichvertragen der Wollenden

stillschweigend erfolgt oder ausdrücklich durch eine, wie immer

geartete Kundgebung von Seite der Wollenden (Vertrag, pactum)

bekräftigt wird, nimmt der hergestellte Friede selbst natürlichen oder

positiven, vertragsmässigen Charakter an. Je nachdem die Aenderung des

Wollens, auf deren Grund hin der Streit erlischt, sei es bei einem,

sei es bei jedem der Streitenden entweder nur aus dem Grunde erfolgt,

weil derselbe oder dieselben zur Einsicht gelangt sind wegen gänzlicher

Erschöpfung an physischer Kraft nicht mehr streiten zu können, oder

weil einer oder beide die Ueberzeugung gewonnen haben, es bringe

grösseren Vortheil Frieden zu schliessen als weiter zu streiten,

oder endlich weil derselbe oder dieselben ausser Stande sich fühlen,

den, so lange der Streit fortwährt, stets sich erneuernden Tadel,

welcher die Streitenden trifft, weiter zu tragen, nimmt der Friede

selbst entweder den Charakter eines blossen "Nothfriedens" oder den

eines "Schacherfriedens", oder im letzten Falle den eines sittlichen

d. h. eines um keines andern Motives willen, als um dem ethischen

Tadel des Streites zu entgehen, geschlossenen Friedens an.

172. Nur der letztgenannte ist dauerhafter, beide vorher angeführten

sind lediglich vorübergehender Natur. Der aus keinem anderen Grunde

entstandene Friede, als weil die streitenden Parteien sich erschöpft

fühlen, während der Wille zu streiten, wenn die Kräfte zureichten, nach

wie vor vorhanden bleibt, besteht nur so lange, als das Kraftgefühl

mangelt; mit dem Erwachen des letzteren hebt der Streit wieder an. Der

um des materiellen Vortheiles willen geschlossene Friede aber währt

nur so lange, als die Aussicht auf Erlangung grösserer Vortheile durch

den Frieden, als durch den Streit besteht; von dem Augenblicke an,

als diese Aussicht schwindet, oder die ihr entgegengesetzte sich

eröffnet, hört auch der Wille Frieden zu halten auf und schlägt in

den entgegengesetzten, von neuem Streit zu beginnen, um. Bestand

und Dauer des Friedens hängen sonach in beiden Fällen nicht von

dem an sich unwandelbaren Urtheil über den unbedingten Unwerth des

Streites, sondern von äusseren Umständen ab: in dem einen Fall von

denjenigen Verhältnissen, welche den Wiederersatz der verlorenen Kräfte

beschleunigen oder verzögern, in dem andern Falle von den Umständen,

welche die Erlangung materieller Vortheile durch den Frieden oder

durch den Streit begünstigen oder verhindern. Nur derjenige Friede,

der auf der Macht der Einsicht in die Verwerflichkeit des Streites

über Gemüther und Wollen der im Streit begriffen Gewesenen beruht,

trägt die Bürgschaft unveränderten Fortbestandes, so lange jene Macht

unverändert sich forterhält, in sich. Die Erhaltung letzterer Macht

aber ist so lange gesichert, als das ethische Urtheil des Wollenden

ungetrübt, seine Beurtheilung des Streites von dessen den Widerspruch

in sich tragender Natur ausschliesslich bestimmt und dadurch die

Wiedererneuerung unbedingter Verwerfung desselben in jedem gegebenen

Falle unvermeidlich ist.

173. Wie die natürliche Correctheit d. i. die Abwesenheit einander

ausschliessender Vorstellungen im Bewusstsein zur künstlichen d. i. zu

der sei es zufällig, sei es willkürlich "auf Zeit" hervorgebrachten

Verdrängung der unverträglichen aus dem und Ersatz derselben durch

mit einander verträgliche Vorstellungen in dem Bewusstsein, so verhält

sich der natürliche d. i. der Friede von Natur aus, innerhalb dessen

unter einander ausschliessende Willensäusserungen überhaupt nicht

vorkommen, zum künstlichen d. i. zu demjenigen Friedenszustande,

innerhalb dessen thatsächlich vorhanden gewesene mit und unter einander

unverträgliche Willensäusserungen, sei es in Folge physischer Ursachen

(z. B. Erschöpfung der Kräfte) zufällig oder in Folge den Willen

bestimmender Motive (z. B. der Schädlichkeit oder der Verwerflichkeit

des Streites) willkürlich "auf Zeit und Kündigung" beseitigt und

durch mit einander verträgliche Willensäusserungen ersetzt worden

sind. Derselbe verheisst desto grössere Festigkeit, je dauerhafter die

Gründe sind, welche die Ausschliessung der mit einander unverträglich

gewesenen Willensäusserungen bewirkt haben; dagegen desto geringere,

je wandelbarer und von der Laune des Geschickes abhängiger die Motive

waren, welche die ursprünglich Streitenden zur Ablassung von jenem

ihren Streit erregenden Wollen bewogen haben. Jenes ist, wie oben

gezeigt, bei demjenigen Beweggrund vom Streite abzustehen, der aus

der Einsicht von dessen Verwerflichkeit entspringt, dieses dagegen

bei denjenigen Friedensgründen der Fall, welche nur durch die Noth

oder den äusseren Nutzen dictirt sind.

Anthroposophie im Umriss Entwurf eines Systems idealer Weltansicht auf realistischer Grundlage · 第 9 / 31 段