ab und nur auf das Was desselben gesehen, so ergeben sich, da in Bezug
auf den Umstand, dass überhaupt etwas gewollt wird, ein Wollen dem
andern gleicht, in Bezug auf dasjenige, welches gewollt wird, aber,
weil jede beliebige Vorstellung Sitz eines Wollens werden kann, eine
so unendliche Mannigfaltigkeit stattfindet, dass von einer Aufzählung
oder Vergleichung derselben unter einander keine Rede sein kann,
nur nachstehende Fälle. Das vorgestellte Wollen wird entweder auf den
Wollenden selbst oder auf einen anderen Wollenden bezogen, letzterer
aber entweder als blos in der Vorstellung des ersten vorhanden, oder
als wirklich vorhanden vorgestellt. Findet das erste statt d. h. wird
das Wollen des Wollenden auf den Wollenden selbst bezogen, so muss
etwas in diesem als vorhanden vorgestellt werden, was sich mit dessen
Wollen vergleichen lässt. Wird dagegen das Wollen auf einen Anderen
bezogen, so muss in diesem etwas vorhanden gedacht werden, das sich
mit dem Wollen jenes ersten vergleichen lässt. Dasjenige im Wollenden,
mit dem sich sein Wollen vergleichen lässt, kann nun nichts anderes
sein, als das Bild dieses Wollens d. h. die Vorstellung, die er sich
selbst von seinem Wollen macht. Dasjenige im Andern, womit das Wollen
des ersten verglichen wird, seinerseits kann wieder nur ein Wollen,
und zwar entweder als blos gedachtes d. i. nur in der Vorstellung des
ersten vorhandenes, oder als wirkliches, thatsächlich existirendes
im zweiten sein.
158. Das Bild, das sich der Wollende von seinem eigenen Wollen macht,
gehört dessen Vorstellen (dem Intellect), das Wollen selbst, von dem er
ein Bild sich macht, dessen mit der Vorstellung der Erreichbarkeit des
Angestrebten verbundenem Streben (dem Willen) an: beide, das Bild des
Wollens im Intellect und das wirkliche Wollen des Willens des Wollenden
verhalten sich zu einander, wie Vorbild und Nachbild, Original und
Copie; der Intellect entwirft das Bild eines gewissen möglichen Wollens
(Willensproject), der Wille führt es aus oder auch nicht im wirklichen
Wollen (Willensact). Im ersten Fall trägt das wirkliche Wollen die Züge
des gedachten d. h. dasselbe ahmt das letztere nach; im letzteren Fall
fallen Willensproject und Willensact, auf ihren Inhalt hin angesehen,
gänzlich aus einander, gedachtes und wirkliches Wollen decken einander
nicht. Beide Fälle, die auf der einseitigen Identität des gedachten
und des wirklichen Wollens beruhen, wiederholen die ästhetische Idee
des Charakteristischen auf dem Gebiete des Wollens.
159. Wie jene allgemein darin besteht, dass sich der gesammte Inhalt
des Nachbildes am Vorbilde, dagegen nicht alles, was letzterem
eigen ist, an dem ersten findet, so besteht das Verhältniss zwischen
gedachtem und wirklichem Wollen darin, dass der gesammte Inhalt des
wirklichen sich in dem Inhalt des gedachten, nur mit dem Unterschied
vorfindet, dass er das einemal nur als Gedanke (Vorstellung, Bild,
ideal), das anderemal als Wollen (wirklich, real) vorhanden ist. Wie
unter der Herrschaft der Idee des Charakteristischen Original
und Portrait einander so nahe kommen, dass nur der Umstand, dass
das eine ein wirklich, das andere ein nur scheinbar belebtes ist,
sie von einander scheidet, so kommen im vorliegenden Verhältniss
gedachtes und wirkliches Wollen mit einander so vollkommen überein,
dass nur der Umstand, dass das eine als wirklich nur gedachtes, das
andere ein Gedachtes verwirklichendes Wollen ist, sie trennt. Der
unbedingte Beifall, welcher die erstere, die Harmonie zwischen
Vorbild und Nachbild, begleitet, kann daher auch dem letzteren,
welches die Harmonie zwischen gedachtem und wirklichem Wollen des
Wollenden ausdrückt, eben so wenig fehlen, wie dessen Gegentheil,
der Disharmonie zwischen beiden, das unbedingte Missfallen.
160. Wie die Beziehung zwischen gedachtem und wirklichem Wollen im
Wollenden selbst auf der einseitigen, so beruht jene zwischen dem
wirklichen Wollen des Wollenden und seiner Vorstellung vom Wollen
eines Andern auf jenem der gegenseitigen Identität. Beide Fälle
haben das mit einander gemein, dass beide Glieder, deren Beziehung
unter einander das Verhältniss ausmacht, dem Bewusstsein eines
und des nämlichen Individuums (des Wollenden) angehören; ferner,
dass diese Glieder jedesmal je ein gedachtes und ein wirkliches
Wollen sind; der Gegensatz beider Fälle aber besteht darin, dass
das gedachte Wollen, auf welches das wirkliche Wollen sich bezieht,
in dem einen Fall als das eigene des Wollenden, in dem anderen als
das eines Anderen gedacht wird. Wie nun im ersten Fall das gedachte
eigene zum Vorbild des eigenen wirklichen Wollens, so wird in dem
hier vorliegenden Falle das gedachte fremde zum Vorbild des eigenen
wirklichen Wollens. In jenem Fall wird das Bild des eigenen Wollens, in
diesem das Bild des fremden Wollens vom Wollenden nachgeahmt, so dass
in jenem Harmonie zwischen gedachtem eigenem und eigenem wirklichem,
in diesem dagegen Harmonie zwischen gedachtem fremdem und wirklichem
eigenem Wollen stattfindet. Gedachtes fremdes und eigenes wirkliches
Wollen werden dabei ihrem Inhalt nach congruent, dem Umstand nach,
dass das eine blos gedacht, das andere wirklich, das eine eigenes,
das andere fremdes Wollen ist, als gegensätzlich vorausgesetzt; jedes
der beiden Verhältnissglieder hat durch die Identität des Inhalts
etwas, und zwar ein Ueberwiegendes mit dem andern gemein und jedes
etwas, wenngleich nichts überwiegendes, das eine die Eigenschaft,
dass es eigenes und wirkliches, das andere die entgegengesetzte,
dass es gedachtes und fremdes Wollen ist, vor dem anderen voraus.
161. Dass in diesem Willensverhältniss die ästhetische Idee des
Einklangs auf ethischem Felde wiederkehrt, braucht kaum erst
hervorgehoben zu werden. Gedachtes fremdes und eigenes wirkliches
Wollen verhalten sich zu einander wie die überwiegend identischen,
obgleich jedes dem andern theilweise entgegengesetzten Glieder einer
Ton-, Farben- oder Gedankenharmonie. Wie dieser auf ästhetischem,
so kann jenem Willensverhältniss auf ethischem Gebiet das unbedingte
Lob eben so wenig ausbleiben, wie seinem Gegentheil, der Disharmonie
zwischen gedachtem fremdem und eigenem wirklichem Wollen der unbedingte
Tadel.
162. Schon hier mag erwähnt sein, dass der Einklang des eigenen
wirklichen mit dem gedachten fremden Wollen nicht mit der inhaltlichen
Uebereinstimmung des eigenen mit fremdem Lust- oder Unlustgefühl,
wie sie in den bekannten psychischen Phänomen des sogenannten
Mitgefühls zu Tage tritt, verwechselt werden dürfe. Jener drückt
eine Beziehung eigenen Wollens auf fremdes, dieses zwar gleichfalls
eine Beziehung eigener auf fremde Gemüthszustände, jedoch nicht eine
solche des Wollens, sondern des Fühlens aus. Das sympathetische Gefühl
ist die Wiederholung eines fremden oder die Entstehung eines jenem
entgegengesetzten Gefühls im eigenen Gemüth, obiges Willensverhältniss
dagegen die Wiederholung eines dem fremden gleichen oder die Entstehung
eines jenem entgegengesetzten Wollens im eigenen Willen. Jenes ist
bei dem Mitleid und der Mitfreude, wo das Leid des Andern Leid, die
Lust des Andern Lust in uns hervorruft, einerseits -- bei Neid und
Schadenfreude, wo die Lust des Andern Leid und das Leid des Andern
Lust in uns nach sich zieht, andererseits der Fall. Dieses ereignet
sich, wenn ein (wirklich oder vermeintlich) vorhandener Wunsch oder
Wille eines Andern Veranlassung wird, unsererseits dasselbe, oder
zum Grund für uns wird, das ihm Entgegengesetzte zu wollen.
163. Das sympathetische Gefühl, welches durch Nachahmung der Gefühle
eines Andern und obiges Willensverhältniss, welches durch Nachahmung
der Wünsche eines Andern von unserer Seite entsteht, haben nichts
weiter mit einander gemein, als dass in beiden Fällen der Andere
durch seine inneren Vorgänge Ursache wird gewisser Vorgänge in uns,
mit dem bedeutsamen Unterschied, dass bei dem sympathetischen Gefühl,
auch wenn die nachgeahmten Gemüthszustände nicht wirklich vorhanden
sind, doch gewisse Zeichen, welche als Aeusserungen derselben gelten
können (z. B. Thränen als Zeichen des Leides, Lachen als solches der
Freude) wirklich wahrgenommen (also wenn jener Gemüthszustand nicht
wirklich vorhanden ist, künstlich, wie es beim Schauspieler der Fall
ist, erzeugt) werden müssen, dass also der Andere jedenfalls wirklich
vorhanden sein muss; während bei obigem Willensverhältniss das Wollen
des Andern blos gedacht, daher eben so wie dieser Andere selbst nur
in der Vorstellung des Wollenden als dessen Gedanke (Imagination)
zu existiren nöthig hat.
164. Ein neues Willensverhältniss entsteht, wenn das Wollen des
Andern, auf welches das des Wollenden bezogen wird, nicht blos
gedacht d. h. nur als Gedanke im Wollenden vorhanden, sondern wirklich
d. h. unabhängig von dessen Gedacht- oder Nichtgedachtwerden neben und
ausser dem Wollenden vorhanden ist. In diesem Fall muss, da wirkliches
Wollen nicht ohne wollendes Subject als Träger desselben gedacht werden
kann, jener Andere selbst als Wollender neben und ausser dem ersten
Wollenden als wollendes Du neben dem wollenden Ich als existirend
gedacht werden. Das Willensverhältniss, welches bisher nur in einer
Beziehung, sei es des eigenen gedachten zum eigenen wirklichen,
sei es des wirklichen eigenen zum fremden gedachten Wollen, sonach
innerhalb des Bewusstseins eines einzigen Wollenden bestand, erweitert
sich durch die Beziehung des wirklichen eigenen zu fremdem wirklichem
Wollen über die Sphäre des individuellen Bewusstseins hinaus zu einer
Beziehung, welche zwischen zwei verschiedenen Wollenden angehörigen
Wollen d. i. zu einem solchen, welches zwischen zwei verschiedenen
Individuen besteht und daher nicht ohne Hinaustreten des einen wie
des andern der beiden auf einander zu beziehenden wirklichen Wollen
über die Grenze der Innen- in die Atmosphäre der Aussenwelt gedacht
werden kann. Dass diese letztere hiebei für beide eine gemeinsame
sein muss, leuchtet von selbst ein. Wäre sie es nicht d. h. wäre die
Welt, in welche das Wollen des einen, von der Welt, in welche das
des andern hinaustritt d. i. sich äussert, in der Weise verschieden,
dass, was in der einen geschieht, in keiner Weise zu jenem, was in der
andern vor sich geht, eine Beziehung zu haben vermöchte, so könnte
auch zwischen dem Wollen des einen (des Ich) und jenem des andern
(des Du) als gänzlich ausser einander gelegenen Welten angehörig,
keine solche bestehen, und das Willensverhältniss, von dem hier die
Rede, wäre einfach unmöglich.
165. Dadurch, dass die Aeusserungen beider wirklicher Wollen in
eine beiden gemeinsame Aussenwelt fallen, ist nur die Möglichkeit,
keineswegs die Wirklichkeit einer Beziehung zwischen denselben
hergestellt. So lange die beiderseitigen Willensäusserungen neben,
aber auch ausser einander herlaufen können, ohne dass eine der andern
auf ihrem Wege begegnet, mögen sie beide zwar ihrem Inhalt nach
d. h. in Gedanken und als gedachte Willensbestrebungen mit einander
verglichen werden; zwischen beiden als wirklichen d. i. als wirkenden
Wollen besteht, so lange keiner derselben auf den andern wirkt,
kein wirkliches Verhältniss.
166. Letzteres tritt erst ein, wenn die eine Willensäusserung auf
die andere trifft, und zwar in der Weise, dass dieselbe weder durch
die andere, noch diese durch jene hindurchgehen kann, ohne einander
zu stören, sondern dass die eine die andere und diese jene in ihrem
Fortschreiten hemmt d. h. dass beide, als gleichzeitig bestehend
gedacht, mit einander unverträglich sind. Beide Willensäusserungen
stehen sodann unter einander in einem Verhältniss, welches dem der
gegenseitigen Ausschliessung des seinem Inhalt nach überwiegend
Entgegengesetzten entspricht und, wie dieses einen Conflict zwischen
mit einander unverträglichen Vorstellungen im Denken, so einen
solchen zwischen mit einander unverträglichen Wirklichen im Sein
darstellt. Jene als einander ausschliessende Gedanken können nicht
mit einander zugleich gedacht, diese als einander ausschliessende
Kräfte können nicht als mit einander zugleich bestehend ertragen
werden. Ausdruck dieses Conflicts ist der Streit beider Wollenden.
167. Willensacte (volitiones) sind "Gedanken, die leicht bei einander
wohnen"; Willensäusserungen (actiones) sind "Sachen, die sich hart
im Raume stossen". Jene, auch wenn sie dem Inhalt nach einander
ausschliessen, überschreiten die Grenze des Bewusstseins ihres Trägers
nicht; diese, auch wenn sie dem Inhalt nach mit einander verträglich
sind, gehen über dieses hinaus und treten als Veränderungen in der
Aussenwelt d. i. als Verschiebungen der bisherigen Lage der Dinge in
der letzteren auf. Auch wenn die Willensäusserung in nichts anderem
besteht als in einem Ausruf, einem gesprochenen Wort, einer Miene,
einer Gliederbewegung des eigenen Leibes des Wollenden, so wird durch
dieselbe eine Aenderung der bisherigen Sachlage, durch den Ruf, das
Wort eine Erschütterung der den Raum erfüllenden atmosphärischen Luft,
durch die Geberde, die Handbewegung eine Umstellung der Masse des
eigenen organischen Leibes herbeigeführt, welche bei der stetigen
Erfüllung des Raumes mit Nothwendigkeit eine Ortsveränderung der
angrenzenden Luft- oder Stofftheile herbeiführen und so als nähere
oder entferntere Wirkung des durch den Willen gegebenen Impulses
durch den Raum und die Materie sich fortpflanzen muss. Da sonach
jede Willensäusserung als solche einen gewissen Theil des den Raum
erfüllenden dünneren oder dichteren Stoffes für sich in Anspruch
nimmt, so kommt es ganz auf die Natur dieses letzteren an, ob derselbe
fähig sei, zweien oder mehreren Willensäusserungen als Werkzeug der
Aeusserung zugleich zu dienen. Ist der Stoff, welchen der Wille zu
seiner Aeusserung gebraucht, von der Art, dass er zugleich von einem
andern, von jenem verschiedenen Wollen zu dessen Aeusserung verwendet
werden kann d. h. ist derselbe für beide Wollen durchdringlich
(permeabel), so entsteht kein Streit: die Aeusserung des einen geht
durch die Aeusserung des anderen Willens hindurch, ohne dieselbe zu
hindern oder durch sie gehindert zu werden. So gehen die Schallwellen,
die das gesprochene Wort des einen erzeugt, durch jene, die das
des andern hervorruft, dem Anscheine nach ohne einander zu stören,
hindurch, indem beiden dieselbe den Raum erfüllende atmosphärische
Luft zum Schallorgan dient. Ist dagegen jener Stoff von solcher
Beschaffenheit, dass derjenige Theil desselben, welcher von einem
Willen als Instrument seiner Aeusserung in Beschlag genommen ist, nicht
zugleich von einem andern zu gleichem Zweck in Besitz genommen werden
kann d. h. ist der von einem Wollen erfüllte Stoff undurchdringlich
(unpermeabel) für ein anderes Wollen, so stellt er den Stein des
Anstosses dar, an dem beide Wollen und in dem sie beide an einander
prallen; es entsteht ein Zustand, der so, wie er ist, nicht dauern und
so lange beide Wollen dieselben bleiben, die sie sind, nicht anders
werden kann. Eine unhaltbare und doch thatsächliche Sachlage --
ein realer d. i. real gewordener Widerspruch.
168. Von dieser Art war die Situation, von welcher Carl V. sagte,
"dasselbe, was mein Bruder Franz will, will ich auch, nämlich
Mailand." Indem das Object beider Wollen ein solches ist, dass es nur
einem oder keinem von beiden dienen kann und doch beide Wollen solche
sind, dass sie nicht aufhören, eben dieses Object zu begehren, wird
eine Sachlage geschaffen, welche, obgleich factisch, doch irrational
und obgleich irrational, doch factisch ist, als unabweislich zugleich
und undenkbar sich aufdrängt.
169. Ausdruck dieses Eindrucks im Zuschauer ist der unbedingte Tadel,
der dem Streite folgt. Derselbe kann, da der Grund des Streites
einerseits in dem Umstand, dass beide dasselbe Object wollen,
andererseits in dem Umstand, dass dieses seiner Natur nach nicht
beiden zugleich nachzugeben vermag, gelegen ist, nicht der Natur des
Objects, die als solche unveränderlich durch Naturgesetze gegeben ist,
sondern nur den beiden Wollenden gelten, deren Wille der Natur des
Wollens nach veränderlich und von der Selbstbestimmung der Wollenden
abhängig ist. Da nun obiger Tadel so lange sich erneuert, als obige
Sachlage unverändert fortbesteht, letztere aber nur eine Aenderung
erfahren kann, wenn, da die Natur des Objects unveränderlich ist,
eines der beiden streitenden Wollen, oder wenn beide eine Abänderung
erleiden, so folgt, dass, um dem Tadel zu entgehen, kein anderer Ausweg
möglich ist, als dass das streitende Paar, oder wenigstens einer der
Streitenden vom Streite ablässt d. i. sein bisheriges Wollen ändert,
auf das Object desselben verzichtet, dasselbe freilässt.
170. Durch diese Aenderung des Wollens erlischt der Streit, es wird
Friede. Das Object, das den Anlass zum Streite bot, ist dasselbe
geblieben, das es war, nur der nach seiner Beschaffenheit äusserliche,
zufällige Umstand, dass es zugleich Gegenstand zweier Wollen und
dadurch Grund geworden war, dass diese sich als unverträglich mit
einander an den Tag legten, ist geschwunden. Dasselbe kann nunmehr
entweder, wenn beide verzichtet haben, ruhig an seinem Ort beharren
oder wenn nur einer verzichtet hat, ohne Anstand dem Wollen des Anderen
Raum geben. Der unerträgliche, weil in sich widersprechende Zustand
besteht nicht mehr, weil die mit einander unverträglichen Wollen
nicht mehr bestehen d. h. weil die Wollenden, die bisher sich unter
einander ausschlossen, sich jetzt entweder, weil keiner mehr, oder,
weil nur mehr einer will, was er wollte, sich unter einander vertragen.
171. Je nachdem dieses nunmehrige Sichvertragen der Wollenden
stillschweigend erfolgt oder ausdrücklich durch eine, wie immer
geartete Kundgebung von Seite der Wollenden (Vertrag, pactum)
bekräftigt wird, nimmt der hergestellte Friede selbst natürlichen oder
positiven, vertragsmässigen Charakter an. Je nachdem die Aenderung des
Wollens, auf deren Grund hin der Streit erlischt, sei es bei einem,
sei es bei jedem der Streitenden entweder nur aus dem Grunde erfolgt,
weil derselbe oder dieselben zur Einsicht gelangt sind wegen gänzlicher
Erschöpfung an physischer Kraft nicht mehr streiten zu können, oder
weil einer oder beide die Ueberzeugung gewonnen haben, es bringe
grösseren Vortheil Frieden zu schliessen als weiter zu streiten,
oder endlich weil derselbe oder dieselben ausser Stande sich fühlen,
den, so lange der Streit fortwährt, stets sich erneuernden Tadel,
welcher die Streitenden trifft, weiter zu tragen, nimmt der Friede
selbst entweder den Charakter eines blossen "Nothfriedens" oder den
eines "Schacherfriedens", oder im letzten Falle den eines sittlichen
d. h. eines um keines andern Motives willen, als um dem ethischen
Tadel des Streites zu entgehen, geschlossenen Friedens an.
172. Nur der letztgenannte ist dauerhafter, beide vorher angeführten
sind lediglich vorübergehender Natur. Der aus keinem anderen Grunde
entstandene Friede, als weil die streitenden Parteien sich erschöpft
fühlen, während der Wille zu streiten, wenn die Kräfte zureichten, nach
wie vor vorhanden bleibt, besteht nur so lange, als das Kraftgefühl
mangelt; mit dem Erwachen des letzteren hebt der Streit wieder an. Der
um des materiellen Vortheiles willen geschlossene Friede aber währt
nur so lange, als die Aussicht auf Erlangung grösserer Vortheile durch
den Frieden, als durch den Streit besteht; von dem Augenblicke an,
als diese Aussicht schwindet, oder die ihr entgegengesetzte sich
eröffnet, hört auch der Wille Frieden zu halten auf und schlägt in
den entgegengesetzten, von neuem Streit zu beginnen, um. Bestand
und Dauer des Friedens hängen sonach in beiden Fällen nicht von
dem an sich unwandelbaren Urtheil über den unbedingten Unwerth des
Streites, sondern von äusseren Umständen ab: in dem einen Fall von
denjenigen Verhältnissen, welche den Wiederersatz der verlorenen Kräfte
beschleunigen oder verzögern, in dem andern Falle von den Umständen,
welche die Erlangung materieller Vortheile durch den Frieden oder
durch den Streit begünstigen oder verhindern. Nur derjenige Friede,
der auf der Macht der Einsicht in die Verwerflichkeit des Streites
über Gemüther und Wollen der im Streit begriffen Gewesenen beruht,
trägt die Bürgschaft unveränderten Fortbestandes, so lange jene Macht
unverändert sich forterhält, in sich. Die Erhaltung letzterer Macht
aber ist so lange gesichert, als das ethische Urtheil des Wollenden
ungetrübt, seine Beurtheilung des Streites von dessen den Widerspruch
in sich tragender Natur ausschliesslich bestimmt und dadurch die
Wiedererneuerung unbedingter Verwerfung desselben in jedem gegebenen
Falle unvermeidlich ist.
173. Wie die natürliche Correctheit d. i. die Abwesenheit einander
ausschliessender Vorstellungen im Bewusstsein zur künstlichen d. i. zu
der sei es zufällig, sei es willkürlich "auf Zeit" hervorgebrachten
Verdrängung der unverträglichen aus dem und Ersatz derselben durch
mit einander verträgliche Vorstellungen in dem Bewusstsein, so verhält
sich der natürliche d. i. der Friede von Natur aus, innerhalb dessen
unter einander ausschliessende Willensäusserungen überhaupt nicht
vorkommen, zum künstlichen d. i. zu demjenigen Friedenszustande,
innerhalb dessen thatsächlich vorhanden gewesene mit und unter einander
unverträgliche Willensäusserungen, sei es in Folge physischer Ursachen
(z. B. Erschöpfung der Kräfte) zufällig oder in Folge den Willen
bestimmender Motive (z. B. der Schädlichkeit oder der Verwerflichkeit
des Streites) willkürlich "auf Zeit und Kündigung" beseitigt und
durch mit einander verträgliche Willensäusserungen ersetzt worden
sind. Derselbe verheisst desto grössere Festigkeit, je dauerhafter die
Gründe sind, welche die Ausschliessung der mit einander unverträglich
gewesenen Willensäusserungen bewirkt haben; dagegen desto geringere,
je wandelbarer und von der Laune des Geschickes abhängiger die Motive
waren, welche die ursprünglich Streitenden zur Ablassung von jenem
ihren Streit erregenden Wollen bewogen haben. Jenes ist, wie oben
gezeigt, bei demjenigen Beweggrund vom Streite abzustehen, der aus
der Einsicht von dessen Verwerflichkeit entspringt, dieses dagegen
bei denjenigen Friedensgründen der Fall, welche nur durch die Noth
oder den äusseren Nutzen dictirt sind.