138. Wie bei dem schönen wirklichen Gegenstande dasjenige, was ihn

zum schönen macht, nicht darin besteht, dass er Wirklichkeit, sondern

darin, dass er Schönheit besitzt, so kann bei dem guten wirklichen

Wollen der Grund, der es zum guten macht, nicht darin liegen, dass es

wirklich, sondern darin, dass es gut ist. Da nun der wirkliche schöne

Gegenstand vor dem blos gedachten (d. i. dem Schein eines solchen)

nichts weiter voraus hat als eben die Wirklichkeit, und folglich der

Grund seiner Schönheit nicht in demjenigen gefunden werden kann,

was ihn vom Schein unterscheidet, sondern nur in demjenigen, was

auch diesem eigen ist, so kann auch die Ursache, um deren willen

der gute wirkliche Wille gelobt und dessen Gegentheil getadelt wird,

keine andere als eine solche sein, welche der wirkliche mit dem blos

gedachten (d. i. mit dem blossen Schein-) Willen gemein hat. Wie

aber dasjenige, was das schöne Wirkliche mit dem schönen gedachten

Gegenstande gemein hat, nur beider Form, so kann auch dasjenige, was

dem guten Wirklichen mit dem blos gedachten guten Willen gemeinsam

ist, nur deren gemeinschaftliche Form, und der einzige wahre Grund,

um deswillen gutes wirkliches Wollen gut genannt zu werden verdient,

kann daher nicht in dessen Realität, sondern nur in dessen (unbedingt

wohlgefälliger d. i. den Normen des unbedingt Wohlgefälligen

entsprechender) Form gefunden werden.

139. Wäre das Gegentheil der Fall d. h. läge der Grund, warum gutes

wirkliches Wollen unbedingt gefällt, in Eigenschaften, welche von

dessen Wirklichkeit abhängen, so ergäbe sich Folgendes: Jedes wirkliche

Wollen bringt einerseits als Wirkendes Wirkungen d. i. Folgen hervor

und ist andererseits entweder als Bewirktes die Wirkung eines anderen

Willens, oder als Selbstbewirktes die Wirkung seiner selbst, als

des eigenen Willens. Im ersten Falle ist es selbst als Wirkliches

die Ursache eines anderen Wirklichen; im zweiten Falle ist seine

Ursache der entweder gebietende oder der als Muster zur Nachahmung

reizende Wille eines Anderen; im letzten Falle ist es selbst seine

eigene Ursache.

140. Da jedes wirkliche Wollen ein Streben, ein solches aber nichts

anderes ist als das Aufstreben der Vorstellung des Erstrebten

im Bewusstsein gegen die Hemmnisse, welche bisher auf derselben

lasteten, so erzeugt jedes Wollen, welches etwas bewirkt d. h. eine

wirkliche Veränderung seiner bisherigen Lage hervorbringt, ebenso

unausbleiblicher Weise ein Lust- als im entgegengesetzten Fall, wenn

es nichts bewirkt, ein Unlustgefühl. Indem sich das erstere mit der

Vorstellung des im Wollen Erstrebten d. i. des Objectes des Wollens

verknüpft, erscheint dieses letztere als ein Gut; indem das letztere

das gleiche thut, erscheint das Erstrebte als ein Uebel; jenes, weil

an dessen Vorstellung sich ein Lustgefühl geheftet, wird von da an

als ein Begehrens-, dieses, weil dessen Vorstellung fortan von einem

Unlustgefühl begleitet wird, als ein Verabscheuungswerthes angesehen,

die Güte des Wollens von dessen Richtung auf Güter, deren Gegentheil,

die Bosheit, von dessen Richtung auf Uebel abhängig gemacht. Die

Ethik als Wissenschaft von den Bedingungen des Guten nimmt die Gestalt

einer Güterlehre an.

141. Die Eigenschaft eines Objectes als eines Gutes oder Uebels

hängt ab von den die Vorstellung desselben begleitenden Lust- oder

Unlustgefühlen. Je nachdem diese letztern stärker oder geringer, werden

höhere und niedere Güter und Uebel unterschieden. Durch den Umstand,

dass die Vorstellung des einen von dem höchsten Lust-, die Vorstellung

des anderen von dem höchsten Unlustgefühl unzertrennlich ist, wird das

höchste Gut vor dem grössten Uebel gekennzeichnet. Dass sich dabei

an die Vorstellung der Lust als solcher das höchste Lustgefühl,

an jene der Unlust das höchste Unlustgefühl und zwar nicht blos

in diesem und jenem, sondern in jedem Fall heften muss, in welchem

von Lust und Unlust als Ziel des Wollens die Rede ist, und dass in

Folge dessen kein Gegenstand geeigneter erscheint, als höchstes Gut

aufgestellt zu werden, als die Lust (Glückseligkeit, eudaimonia) und

keiner näher liegt, um als höchstes Uebel zu erscheinen, als die Unlust

(Unseligkeit, kakodaimonia) scheint eben so wenig befremdlich, als es

unbestimmt bleibt, ob unter jener Lust, die als Gut, und jener Unlust,

die als Uebel bezeichnet wird, jede beliebige ohne Unterschied, oder

irgend eine bestimmte, z. B. nur sinnliche oder nur geistige Lust,

nur eigene (Egoismus) oder nur fremde Glückseligkeit (Altruismus),

die Glückseligkeit eines Theiles oder die des Ganzen (allgemeines Wohl,

salus publica) verstanden werden solle.

142. Letzterem Mangel soll dadurch abgeholfen werden, dass diejenige

Lust, welche mit keinerlei Unlust gemischt, also rein erscheint,

der gemischten -- also diejenige, deren Folgen nicht einer solchen

vorgezogen wird, deren nachträgliche Wirkungen von Unlust begleitet

sind. Aus diesem Grunde wurde von den Hedonikern und Epikuräern die

sinnliche Lust als vorübergehende und flüchtige der geistigen als der

dauer- und standhaften nachgesetzt, von Aristoteles das beschauliche

Leben des Denkers als das einzige wahren Genuss gewährende hoch über

das banausische Treiben der Sinnlichkeit erhoben. Dem Streben nach

eigener, selbstsüchtiger Glückseligkeit, in welchem die Einen (die

Encyklopädisten, Helvetius) das Ziel des Wollens erblickten, wird

von Anderen (Hume, Smith, Comte) das Streben nach fremder d. i. nach

der Glückseligkeit des Andern (autrui, Altruismus) entgegengestellt

d. h. das selbstlose und selbstverleugnende uneigennützige dem

selbstsüchtigen eigennützigen Wollen -- mit Recht, aber grundlos

d. h. ohne Angabe eines Grundes, warum das eine besser als das

andere sein solle -- vorgezogen. Eben so richtig, aber auch eben so

wenig motivirt ist der von Leibnitz u. A. hervorgehobene Vorrang der

allgemeinen vor der besondern oder gar individuellen Glückseligkeit,

in Folge dessen das Wohl des Ganzen jenem des Theiles, dieses

jenem des Einzelnen zwar (mit Recht) vorzuziehen, der Grund aber,

durch welchen diese Bevorzugung gerechtfertigt (und welcher, wie

später gezeigt werden soll, ausschliesslich in der ursprünglichen

unbedingten Wohlgefälligkeit wohlwollender Gesinnung gelegen) ist,

eben so wenig anzutreffen ist.

143. Der andere Mangel, an dem jede Ethik als Güterlehre leidet,

aber kann auf keine Weise beseitigt werden. Dieselbe geht davon aus,

dass es Güter d. h. Objecte gebe, die begehrens-, und solche, die

verabscheuungswerth sind, und will durch die Angabe der ersteren,

wie durch die Ausscheidung der zweiten das gute d. h. auf Güter, von

dem bösen d. h. auf Uebel sich richtenden Wollen unterscheiden. Wenn

aber nach Obigem an jede Befriedigung des Wollens, gleichviel welches

dessen Object sei, ein Lustgefühl sich knüpft und jedes Object, dessen

Vorstellung ein Lustgefühl begleitet, ein Gut darstellt, so folgt,

dass das Object jedes Wollens, gleichviel welches es sei, ein Gut --

und daher jedes Wollen ohne Unterschied, weil auf ein Gut gerichtet,

ein gutes, folglich der Unterschied zwischen gutem und nicht gutem

Wollen illusorisch sei. Folge der Ethik als Güterlehre wäre daher,

entweder, dass jedes Wollen als Wollen gut (ethischer Optimismus), oder

dass kein Wollen besser als das andere (ethischer Indifferentismus),

oder dass kein Wollen gut (ethischer Pessimismus und Nihilismus),

oder, da jedes wirkliche Wollen aus dem Gefühl des Nichtbesitzes des

Gewollten d. i. aus einem Unlustgefühl hervorgeht, dass Nichtwollen

am besten sei (ethischer Quietismus). In keinem dieser Fälle ist

Ethik als Wissenschaft möglich.

144. Wie das wirkliche Wollen als Wirkendes Ursache, so ist es als

Bewirktes Wirkung eines Wirklichen. Kann nun dasjenige, wodurch ein

Wollen bewirkt wird, nur wieder ein Wille sein, so ist nur zweierlei

möglich: entweder ist der bewirkende Wille ein fremder d. h. der eines

von jenem, der will, unterschiedenen, oder der eigene d. i. der eines

mit demjenigen, welcher will, identischen Individuums. In beiden

Fällen kann der Wille entweder als befehlender, das eigene Wollen

als Wirkung jenes Willens als gehorchendes, oder als vorbildender,

das eigene Wollen als nachahmendes auftreten. Im ersten Fall nimmt das

gute Wollen die Form des pflichtmässigen, die Ethik als Wissenschaft

die Gestalt einer Pflichtenlehre, im zweiten Fall das vorbildende

Wollen die Rolle eines Tugendmusters, die Ethik als Wissenschaft die

Form einer Tugendlehre an.

145. Grund der Güte des Wollens ist in der ersten die Beschaffenheit

des befehlenden Willens. Ist dieser selbst gut, so ist es auch

sein Gebot (die Pflicht) und folglich auch das diesem gemässe

d. i. pflichtgemässe Wollen. Ist er dagegen das Gegentheil, so

ist es auch sein Gebot und folglich das Wollen desto schlechter,

je pflichtgemässer es ist. Soll daher die Ethik die Form einer

Pflichtenlehre annehmen dürfen, so muss zuerst ausgemacht sein,

dass der gesetzgebende Wille in der That der gute d. h. dass das

von ihm Gebotene niemals etwas anderes sein könne, als was des

Gebotenwerdens werth ist. Dieses aber kann weder einfach dadurch

erwiesen werden, dass dargethan wird, der gebietende Wille sei

der stärkste, noch dadurch, dass zu erweisen versucht wird, er sei

entweder der göttliche oder überhaupt ein höherer (übermenschlicher,

übersinnlicher, überempirischer), sondern allein dadurch, dass

dargethan wird, er sei der gute d. h. sein Inhalt stimme mit

demjenigen überein, was den Inhalt des Guten d. h. des am Wollen

unbedingt Wohlgefälligen ausmacht. Erweis der Güte des Gebots durch

den Nachweis, dass der gebietende Wille der stärkste d. h. stärker

als der gehorchende und folglich denselben zu zwingen vermögend sei,

würde das Faustrecht d. h. das angebliche Recht des Stärkeren bedeuten

d. i. den Grundsatz: dass dasjenige, was die Macht will, gut, nicht

aber, dass nur die Macht, die das Gute will, diejenige sei, der

man zum Gehorsam verpflichtet ist. Das zweite würde das Vorangehen

des Beweises erfordern, dass der Gesetzgeber, als dessen Gesetz das

gebotene Wollen sich kundgibt, wirklich Gott d. h. nicht blos ein

angeblicher, sondern der wirkliche Gott d. h. ein solcher sei, zu

dessen Eigenschaften es naturnothwendig gehört, nur das Gute d. i. das

sein Sollende, zu wollen. Da nun dieser Beweis nicht erbracht werden

kann, ohne das Gute d. i. das unbedingt Wohlgefällige am Wollen zu

kennen, auf dessen Uebereinstimmung mit dem angeblich göttlichen Gebot

eben die Anerkennung des letzteren als eines göttlichen beruht, so

setzt die Ethik als theologische d. i. das Gute auf das Gebot Gottes

zurückführende Wissenschaft, die Kenntniss des Guten als gewonnen

voraus, statt dieselbe zu gewähren. Wird jedoch der gesetzgebende

Wille statt in einen Andern, in das Innere des Wollenden selbst,

gleichsam als ein höherer, überempirischer in das menschliche,

empirische Individuum verlegt, so dass der Mensch gleichsam als ein

aus zwei Elementen, einem überempirischen und einem empirischen,

zusammengesetztes Doppelwesen erscheint, deren eines zum Befehlen,

das andere zum Gehorchen bestimmt ist, so kehrt dieselbe Schwierigkeit

wieder d. h. es muss neuerdings dargethan werden, dass der sich im

Menschen als der höhere geberdende Wille ("der Gott in uns") wirklich

den Anspruch besitze und nicht blos mache, als solcher anerkannt,

und dessen Gesetz die Berechtigung habe, nicht blos, weil es sein,

sondern weil es ein gutes Gesetz ist, Gehorsam zu fordern.

146. Selbst Kant's souveräner kategorischer Imperativ hat der

Verpflichtung, als gutes d. i. Gehorsam zu fordern berechtigtes Gebot

sich zu legitimiren, sich nicht zu entziehen vermocht. Freilich

thut er dasselbe nicht durch den Erweis, dass der Inhalt seines

Gebotes der gute, sondern dadurch, dass das Gegentheil desselben in

sich widersprechend sei. Der von ihm aufgestellte Satz: Handle so,

dass die Maxime deines Wollens fähig sei, als allgemeines Gesetz zu

dienen, soll nicht den Inhalt des Guten, sondern ein Kennzeichen

darbieten, denselben zu erkennen. Die Fähigkeit einer Maxime,

allgemein als Gesetz aufgestellt zu werden, verräth sich darin, dass

das Gegentheil derselben, als allgemeines Gesetz gedacht, sich selbst

widerspricht. Kant's Kriterium des Guten ist logisch, nicht ethisch.

147. Aber das Beispiel, das er gibt, führt nicht einmal zum

Widerspruch. Kant erweist die Pflicht, anvertraute Güter zurückzugeben,

auf die Weise, dass er bemerkt, im entgegengesetzten Fall würde es

keine anvertrauten Güter mehr geben. Allein die der Maxime, anvertraute

Güter zurückzustellen, entgegengesetzte Maxime, anvertraute Güter

nicht zurückzustellen, würde nur dann auf einen Widerspruch führen,

wenn sie verlangte, obgleich keine anvertrauten Güter vorhanden seien,

dennoch dergleichen zurückzustellen. Dieselbe führt jedoch auf keinen

Widerspruch, wenn sie, wie sie es wirklich thut, verlangt, anvertraute

Güter, wenn dergleichen vorhanden sind, nicht zurückzustellen.

148. Kant geht von dem richtigen Satze aus, dass jedes gute Gebot

allgemein giltig und schliesst daraus umgekehrt, dass jedes allgemein

giltige Gebot nothwendig gut sei. Er erweist daher statt, wie er

sollte, die Folge aus dem Grund, umgekehrt, wie er nicht durfte, den

Grund aus der Folge. Allgemein giltige Gebote sind nothwendig gute,

aber nicht alles, was allgemein gilt d. h. dessen Gegentheil auf

einen Widerspruch führt (wie z. B. mathematische Wahrheiten) ist ein

ethisches Gebot. In der kürzeren Form, welche Kant seinem obersten

Sittengesetze gibt: folge der praktischen Vernunft d. i. thue, was

du sollst, wird die leere Tautologie, in die sich der kategorische

Imperativ verwickelt, noch auffälliger. Denn da die Vernunft nichts

anderes ist als die Stimme des Sollens, so bedeutet jenes Gebot:

du sollst, was du sollst -- einen identischen Satz.

149. Der kategorische Imperativ oder die sogenannte praktische Vernunft

im Wollenden nimmt in Bezug auf den Inhalt ihres Gebots dem an sich

Guten gegenüber keine andere Stellung ein, als Gott und die sogenannte

göttliche Gesetzgebung ausserhalb des Wollenden. Wie die letztere,

um den angeblichen von dem wahren (d. i. eines Gottes würdigen) Willen

Gottes unterscheiden zu können, nach den Worten des Thomas von Aquin:

non ideo bonum est, quia deus præcepit, sed ideo deus præcepit, quia

bonum est, der Rechtfertigung durch Uebereinstimmung ihres Inhalts

mit jenem des an sich Guten (d. i. des unbedingt Wohlgefälligen am

Wollen) bedarf, so muss, um den Ausspruch der wahren von dem einer

blos vermeintlichen gebietenden Vernunft unterscheiden zu können,

der Inhalt desselben an dem Massstab einer andern, der über Werth und

Unwerth des Wollens unbedingt entscheidenden urtheilenden Vernunft

geprüft und durch diese entweder bestätigt oder verworfen werden.

150. Wie in der Pflichtenlehre der Grund der Güte des gehorchenden in

jener des befehlenden Willens, so liegt in der Ethik als Tugendlehre

der Grund der Güte des nachahmenden in jener des nachgeahmten

Willens. Dieselbe stellt, wie die stoische Moral in der Person des

stoischen Weisen, wie Aristoteles in seinem "gerechten Mann" (orthos

anêr) ein ethisches Ideal, das Bild einer vollendeten oder doch

für vollendet ausgegebenen idealen Persönlichkeit als Tugendmuster

d. i. als nachahmungswerthes Vorbild auf, durch dessen Nachahmung

das Wollen des Nachahmenden selbst tugendhaft, Mustertugend wird,

aus keinem andern Grunde, als weil und insofern es dem Wollen

des Tugendmusters gleicht. Ethik als Tugendlehre ist daher zwar

vorschreibend, insofern sie ein Vorbild zur Nachahmung aufstellt,

aber zugleich blos beschreibend, indem sie das Wesen des Tugendmusters

ausmalt. Die stoische Moral begnügte sich nicht damit, auf das Ideal

des Weisen als Muster hinzudeuten, sondern entwarf ein Charaktergemälde

desselben und seines Verhaltens in allen denkbaren Lebenslagen als

musterhaft. Die Ethik als Tugendlehre verfährt weder imperativ, noch

deducirend, sondern demonstrirend d. i. auf ein gegebenes, sei es

historisch in der Wirklichkeit, sei es poetisch in der idealen Welt,

Vorhandenes hinweisend und dasselbe ein- für allemal als ethische

Autorität d. i. als den schlechthinigen Ausdruck des an sich Guten

proclamirend. Wie Max von Wallenstein sagt: "Auf ihn nur braucht' ich

zu schau'n und war des rechten Pfad's gewiss" -- so zeigt die Ethik

als Tugendlehre auf jede Frage nach dem Guten, statt aller Antwort

auf den Guten hin, in dessen jeweiligem Wollen dasselbe verkörpert sei.

151. Soll dessen ethische Autorität nicht blos "auf Autorität"

hin, das Ideal des stoischen Weisen nicht blos auf das Zeugniss

der Stoiker, der orthos anêr nicht blos auf jenes des Aristoteles

hin als Tugendmuster gelten, so muss die Berechtigung derselben,

ideal d. i. absolut wohlgefälliges Vorbild zu sein, wissenschaftlich

d. i. durch Uebereinstimmung ihres Wollens mit dem an sich Guten

(d. i. dem unbedingt Wohlgefälligen am Wollen) vorher erwiesen

werden. Weil aber dieser Erweis die Kenntniss des Guten bedingt, das

gute Wollen nicht deshalb gut, weil es das Wollen des Guten (Mannes),

sondern der Gute deshalb gut ist, weil er das Gute will, so setzt

Ethik als Tugendlehre, statt selbst Wissenschaft des Guten zu sein,

vielmehr diese d. i. die Wissenschaft der Normen, nach welchen das

Wollen unbedingt gefällt oder missfällt, die ästhetische Wissenschaft

vom Wollen, die Willensästhetik voraus.

152. Güter-, Pflichten- und Tugendlehre als Formen der Ethik sind damit

gleichmässig abgelehnt. Die Eigenschaften des Wollens, welche dasselbe

zum guten machen, gehören nicht, wie bei jenen, dem wirklichen, sondern

ausschliesslich dem gedachten Wollen d. i. der blossen Vorstellung

eines solchen, dem Schein eines Wollens an. Wie ästhetischer Schein

überhaupt weder dadurch, dass etwas durch denselben hindurchscheint,

noch dadurch gefällt, dass er einem gewissen Subjecte scheint, sondern

allein dadurch, dass er gewisse unbedingt wohlgefällige Formen an

sich trägt, so gefällt das Bild eines Wollens weder dadurch, dass

dieses bestimmte Folgen nach sich zieht (wie in der Güterlehre),

noch dadurch, dass dieses das, sei es gebietende oder als Muster

vorgestellte Wollen eines Andern nachahmt (wie in der Pflichten-

und Tugendlehre), sondern allein dadurch, dass das Wollen gewisse

unbedingt wohlgefällige Formen an sich trägt. Die Aufstellung dieser

letzteren ist die Aufgabe der Ethik als Aesthetik des Wollens.

153. Zieht man von dem guten wirklichen Wollen die äussere Hülle

der Wirklichkeit ab, so bleibt der Gedanke, das Bild oder die

Vorstellung dieses Wollens allein übrig. Dieses Bild wird als

Vorgestelltes nicht nur mit einem gewissen Grade von Intensität

vorgestellt, sondern das Wollen, dessen Bild es ist, wird in diesem

als Wollen von einem bestimmten höheren oder niederen Intensitätsgrad

vorgestellt. Dasselbe wird ferner nicht blos in Beziehungen und

Verhältnissen (der Gleichheit, Ungleichheit, der Identität oder des

Gegensatzes) zu anderen ähnlichen oder unähnlichen Willensbildern

vorgestellt, sondern das Wollen, dessen Bild es ist, wird selbst

als in Beziehungen und Verhältnissen (der Uebereinstimmung oder

des Widerstreits) zu anderem, sei es Wollen, sei es Vorstellen,

stehend vorgestellt. Jenes ergibt einen quantitativen, dieses einen

qualitativen Gesichtspunkt zur Beurtheilung des Wollens.

154. Ersterer betrifft das Wie, letzterer das Was des vorgestellten

Wollens. Dasselbe wird von jenem aus entweder als stark, oder als

schwach, als reich und mannigfaltig, oder als dürftig und einförmig,

als wohlgeordnet und in sich zusammenhängend, oder als ordnungslos

und in sich zerrissen vorgestellt, und nach der ästhetischen

Idee der Vollkommenheit dem starken, reichen, zusammenhängenden

vor dem schwachen, armen und zusammenhanglosen Wollen der Vorzug

gegeben. Von diesem aus wird dasselbe entweder als mit einem anderen

Wollen (z. B. dem eines Andern) ganz oder theilweise identisch oder

demselben entgegengesetzt vorgestellt und nach der ästhetischen

Idee des Einklangs im ersteren Falle mit Lob, in letzterem mit Tadel

begleitet. Die Entwicklung und Aufzählung aller sowol vom quantitativen

als vom qualitativen Gesichtspunkt aus möglichen Fälle ergibt die

ethischen Ideen.

155. Diese Fälle sind folgende. Jedes Wollen als solches besitzt eine

Energie, mit welcher, und einen Inhalt, welcher gewollt wird. Wird

die erstere d. i. das Quantum des Wollens, ohne Rücksicht auf den

letzteren, das Quale des Wollens, allein ins Auge gefasst, so ergibt

sich der quantitative, findet das Gegentheil statt, der qualitative

Gesichtspunkt seiner Beurtheilung. Weil jede Bethätigung des Wollens

als eines Ueberwindens entgegenstehender Hemmnisse von Lustgefühl

begleitet ist und sich dasselbe in gleichem Grade steigert, als das

aufgewendete Quantum der Wollensbethätigung wächst, so muss mit der

Vorstellung des grösseren Quantums von Wollensbethätigung nothwendig

ein grösseres, mit der Vorstellung eines mit dem ersteren verglichen

kleineren Wollensquantums eben so nothwendig ein geringerer Grad von

Lustgefühl verbunden sein d. h. das stärkere Wollen gefällt neben dem

schwächeren, das schwächere missfällt neben dem stärkeren. Dieser

Erfolg besteht so lange, als das proportionale Verhältniss

zwischen den beiden unter einander verglichenen Wollensquantitäten

dasselbe bleibt. Ob die beiden unter einander ihrer relativen

Stärke nach verglichenen Wollen als einem und demselben oder als

verschiedenen wollenden Wesen angehörig gedacht werden, macht dann

keinen Unterschied. Wächst das kleinere Wollensquantum, oder nimmt

das grössere ab, so dass schliesslich beide den gleichen Grad von

Stärke besitzen, oder bei fortwährendem Wachsen des kleineren oder

Abnehmen des grösseren das schwächere zum stärkeren, das stärkere zum

schwächeren Wollen wird, so hört in dem einen Fall, da beide gleich

stark geworden sind, jeder Vorzug des einen vor dem andern auf,

in dem andern Fall, da das schwächere zum stärkeren geworden ist,

kehrt sich das Verhältniss um, das vorher wohlgefällige missfällt,

das vorher missfällige wird wohlgefällig. In beiden Fällen stellt das

stärkere den Massstab des schwächeren, jenes gleichsam das "Volle"

dar, zu welchem dieses erst "kommen" soll.

156. Wird das Quantum des Wollens hierbei als über jedes erreichbare

Mass hinaus fortschreitend vorgestellt, so geht die Vorstellung des

starken in die des durch seine Stärke erhabenen Wollens d. i. eines

solchen über, im Vergleich mit welchem jede dem Vorstellenden

selbst als Wollendem erreichbare Stärke seines Wollens in nichts

verschwindet. Das in diesem Fall vorgestellte Wollen erscheint mit

dem des Vorstellenden selbst verglichen unendlich (d. h. über jede

diesem vorstellbare Grenze hinaus) gross; das eigene Wollen des

Vorstellenden diesem mit jenem verglichen unendlich (d. h. über

jede von diesem vorstellbare Grenze hinaus) klein. Letzterer

Umstand ruft in dem Vorstellenden das unangenehme Gefühl seiner

Schwäche als wollendes, dagegen das Bewusstsein, einen dem seinen

unendlich überlegenen Willen zwar nicht im Wollen erreichen, aber

doch wenigstens mit seiner vorstellenden Kraft vorstellen zu können,

das angenehme Gefühl der eigenen Stärke als vorstellendes Wesen hervor,

so dass beide, dieses Lust- und jenes Unlustgefühl zusammen, jenem über

alles Mass hinaus gesteigerten Wollen gegenüber wieder das gemischte

Gefühl des Erhabenen erzeugen. Letzteres mag, da es ein Wollen ist,

zum Unterschied von dem im Vorangehenden erwähnten, welches nur auf

der Ueberschreitung der Grenze des Vorstellbaren beruhte, mit einem

Kant'schen Ausdruck das dynamisch Erhabene heissen.

Anthroposophie im Umriss Entwurf eines Systems idealer Weltansicht auf realistischer Grundlage · 第 8 / 31 段