d. i. eine unbedingt wohlgefällige Welt der Satz, dass (innerhalb
der dem Bewusstsein gesteckten Grenzen des Vorstellens) das Grosse
ohne Unterschied des Stoffs, in welchem, wie des Objects, an welchem
dasselbe sich findet, unbedingt d. h. Jedermann und jederzeit gefalle,
das Kleine (unter der gleichen Einschränkung) ebenso missfalle. Beides,
das Lustgefühl, welches die Betrachtung des Grossen, wie das
Unlustgefühl, welches die des Kleinen erweckt, sind reine Gefühle;
das Gefühl, welches den Eindruck des Erhabenen begleitet, ist ein
gemischtes Gefühl, indem es einerseits in Folge der oben geschilderten
Unvorstellbarkeit des erhabenen Objects ein Unlust-, andererseits eben
der jener Unvorstellbarkeit wegen vermutheten unendlichen d. i. jedes
Mass überschreitenden Grösse des erhabenen Gegenstandes halber ein
Lustgefühl enthält. Aus diesem Grunde bewundern wir das Erhabene,
aus jenem Grunde verzweifeln wir an uns selbst; das Erhabene gefällt,
indem wir selbst uns missfallen; jenes erscheint über jedes uns
erreichbare Mass hinaus gross, während wir selbst ihm gegenüber uns
über jedes denkbare Mass hinaus klein erscheinen.
90. Was den qualitativen Gesichtspunkt betrifft, so gilt der Satz,
dass das Was des Scheins, da dasselbe ein ästhetisches sein soll,
von einem beifälligen oder missfälligen Zusatz im Vorstellenden,
da dasselbe ein schönes sein soll, von dem gleichen Zusatz in jedem
Vorstellenden begleitet sein muss. Ohne das erste wäre das Vorgestellte
dem Vorstellenden gleichgiltig; ohne das letztere wäre der Zusatz
von einem Vorstellenden zum andern, ja in demselben Vorstellenden von
Zeitpunkt zu Zeitpunkt veränderlich. Gleichgiltiger Vorstellungsinhalt
aber ist nicht ästhetisch; veränderliches d. i. vom Vorstellenden zum
Vorstellenden oder im Vorstellenden selbst wechselndes Wohlgefallen
oder Missfallen aber ist nicht unbedingtes d. h. allgemeines und
nothwendiges Wohlgefallen oder Missfallen. Bei völlig gleichgiltigem
Vorstellen wäre überhaupt keine Aesthetik, bei dem Mangel eines
allgemeinen und nothwendigen Gefallens oder Missfallens d. h. bei der
Abwesenheit einer allgemeinen und nothwendigen Norm für Gefallen und
Missfallen aber doch keine Aesthetik als Wissenschaft möglich.
91. Das Was des ästhetisch Vorgestellten darf daher, da dessen
begleitender Zusatz im Vorstellenden überall (d. h. in jedem
Vorstellenden) und jederzeit (d. h. bei jeder Wiederholung seines
Vorgestelltwerdens) derselbe sein soll, nicht als Ziel und Inhalt
eines Begehrens (Begierde, Wunsch, Wollen) vorgestellt werden. Denn da
alles, was überhaupt begehrt wird, sobald dieses Begehren Befriedigung
erlangt, ein Lustgefühl nach sich zieht, so würde, wenn der Zusatz des
Gefallens eines gewissen Vorstellungsinhalts blos von dem Umstände
abhinge, dass dessen Vorgestelltes begehrt wird, überhaupt jeder
beliebige Vorstellungsinhalt ohne Unterschied gefallen, weil und
so lange, sowie demjenigen, von dem er begehrt wird. Und da sich
in keiner Weise vorhersagen lässt, was unter gewissen Umständen
Object eines gewissen Begehrens werden könne, da überhaupt jede
gegen Hemmnisse im Bewusstsein aufstrebende Vorstellung Sitz eines
(bisweilen sehr heftigen) Begehrens werden kann, so wäre es ebenso
unmöglich, vorherzusagen, ob und welcher Vorstellungsinhalt, sowie
wem er unter Umständen gefallen werde, woraus der Spruch, dass sich
über den Geschmack nicht streiten lasse, entstanden ist.
92. Nicht alles Gefallende wird begehrt, aber alles, wodurch ein
Begehren befriedigt wird, gefällt. Das höchste und reinste Gefallen
ist dasjenige, welches durch keinerlei Beisatz eines (sinnlichen oder
idealen) Begehrens getrübt, verunreinigt oder auch nur von einem
solchen begleitet wird; "die Sterne, die begehrt man nicht". Das
Gefallen, das nur unter Voraussetzung eines Begehrtwerdens entspringt,
bleibt dagegen aus, wenn das letztere mangelt. Ein allgemeiner
und nothwendiger Zusatz von Gefallen oder Missfallen kann aus dem
zufälligen und individuellen (bestenfalls particulären) Umstand
des Begehrt- oder Verabscheutwerdens nicht abgeleitet werden. Das
nur bedingt d. h. unter Voraussetzung einer Begierde Wohlgefällige
d. h. das nur subjectiv Angenehme, oder, da alles, was als Gegenstand
einer Begierde oder als Mittel zu deren Befriedigung gilt, dem
Begehrenden nützlich, dessen Gegentheil schädlich scheint, das
Nützliche ist kein Gegenstand der Aesthetik.
93. Aber auch das nicht subjectiv sondern objectiv d. h. ohne
Voraussetzung eines Begehrtwerdens Angenehme ist als solches noch nicht
ein Gegenstand der Aesthetik. Denn zu dieser, damit sie Wissenschaft
sei, ist erforderlich, dass sich das Aesthetische d. h. das von
einem beifälligen oder missfälligen Zusatz unbedingt (bei Allen und
in allen Fällen) Begleitete nicht blos fühlen (d. h. dunkel), sondern
wissen (d. h. klar und deutlich vorstellen und in Worten aussprechen)
lasse. Das Angenehme aber hat die Eigenschaft, dass dessen Inhalt
mit dem begleitenden Zusatz (dem Lustgefühl) ununterscheidbar
zusammenrinnt, wie das Gleiche auch bei dessen Gegentheil, dem
Unangenehmen mit der dieses begleitenden Unlust (dem Schmerzgefühl)
der Fall ist. Das Angenehme der einzelnen Ton- oder Lichtempfindung
lässt sich nicht definiren, der Sitz und der Grund des Schmerzgefühls
(Kopf-, Zahnschmerz) sich aus diesem nicht herauslesen. Der Inhalt
des objectiv d. h. aus dem Vorgestellten selbst, nicht aus der
subjectiven Gemüthslage des Vorstellenden entspringenden Lust- oder
Schmerzgefühls ist zwar unbedingt, aber nicht wissbar, also kein
Gegenstand wissenschaftlicher Erkenntniss.
94. Während sonach das einzelne Angenehme oder Unangenehme zwar
Gegenstand eines Lust- oder Unlustgefühls, von diesem selbst gesondert
aber nicht vorstellbar ist, sind die zwei oder mehreren Vorstellungen,
aus deren gegenseitiger Beziehung oder Verhalten (ratio) ein auf dieses
bezügliches und die Beschaffenheit desselben zum Ausdruck bringendes
Lust- oder Unlustgefühl entspringt, sehr wol jede für sich und von
jenem Gefühl abgesondert angebbar. In jenem Fall ist das Gefühl ein
solches, das aus der Beziehung eines gewissen Vorstellungsinhalts
(z. B. einer Ton- oder Farbenempfindung) zum vorstellenden Subject,
in diesem Fall ein solches, das aus der Beziehung zweier oder
mehrerer Vorstellungen (z. B. Ton- oder Farbenempfindungen) zu und auf
einander im Vorstellenden entspringt. Dass jener einzelne Ton oder die
einzelne Farbe gefalle oder missfalle, hängt daher wesentlich von der
augenblicklichen oder habituellen Beschaffenheit des vorstellenden
Subjects, dass das Verhältniss der zwei oder mehreren Töne oder
Farben gefalle oder missfalle, dagegen ausschliesslich von der an sich
unveränderlichen und immer sich gleich bleibenden Inhaltsbeschaffenheit
dieser letzteren selbst ab. Da die Beschaffenheit des Subjects nun
von Individuum zu Individuum eine andere ist, so kann folgerichtig
das mit von derselben abhängige Gefühl von Einem zum Andern ein
anderes d. h. derselbe Ton, dieselbe Farbe kann dem Einen angenehm,
dem Anderen unangenehm sein. Den Beleg dafür bieten die sogenannten
Idiosynkrasien (z. B. Mozart's Abneigung gegen den Trompetenton,
Cäsar's und Wallenstein's Widerwillen gegen den Hahnschrei,
die Vorliebe gewisser Individuen oder ganzer Völker für gewisse
Klangfarben, Tonlagen, Farbentöne und Beleuchtungseffecte). Wirkungen
dieser und ähnlicher Art, die oft zu den stärksten gehören (Klang- und
Lichteffecte) sind daher wesentlich pathologischer, durch die physische
und psychische Beschaffenheit des vorstellenden Subjects bedingter,
keineswegs ästhetischer, von der Beschaffenheit des Vorgestellten
(dem Inhalt der Vorstellungen als Object des Vorstellens) abhängiger
Natur. Die durch dieselben hervorgerufenen Gefühle können, insofern
die sie verursachenden Vorstellungen nicht in Beziehung stehend zu
anderen d. i. nicht als Glieder eines Verhältnisses gedacht werden,
wol aber an sich in ein Verhältniss zu anderen treten d. h. als Stoff
(Material) zu einem solchen dienen können, materiale oder Stoffgefühle;
diejenigen Gefühle, welche sich auf das Verhältniss zweier oder
mehrerer Vorstellungen d. i. auf die Verbindung derselben zu und
unter einander, also auf deren Form beziehen, müssen dann formelle
oder Formgefühle heissen.
95. Nur die letzteren bilden die Grundlage der Aesthetik als
Wissenschaft. Da die Verhältnisse zweier oder mehrerer Vorstellungen zu
einander, insofern sie nur von deren Inhalt abhängen, so lange dieser
Inhalt derselbe bleibt, immer dieselben sein müssen; da ferner die oben
bezeichneten Formgefühle nichts anderes als die sich mit ihren Ursachen
deckenden Effecte jener Verhältnisse im Bewusstsein sind, so folgt,
dass dieselben Verhältnisse auch allezeit und in Jedermann dieselben
Gefühle zur Folge haben werden d. h. dass die zwischen gewissen
Vorstellungen ein für allemal ihrem Inhalt nach bestehenden Beziehungen
allezeit und bei Jedermann von demselben Zusatz des Wohlgefallens oder
Missfallens begleitet d. h. objective d. i. unbedingt wohlgefällige
oder missfällige Formen sein werden. Von dieser Art ist z. B. das
nur von dem Inhalt der beiden Töne, des Grundtons und der Quinte,
abhängige und als solches unbedingt wohlgefällige Quintenintervall;
ein solches die nur von der Beschaffenheit der beiden Farben, Roth und
Grün, abhängige harmonische Farbenterz; ein solches endlich der nur
von dem Verhältniss der beiden verglichenen Gedanken, des unbildlichen
und des bildlichen, abhängige Gedankenaccord der Metapher.
96. Verbindungen derartiger beharrender Verhältnisse zwischen
Vorstellungen mit den aus denselben entspringenden und daher ihrer
Entstehung nach an deren Vorhandensein im Bewusstsein gebundenen
(fixen) Formgefühlen werden, da sich die ersteren (die Verhältnisse)
abgesondert von den letzteren (den Formgefühlen) für sich vorstellen
lassen, also das Gefühlte mit dem Gefühl nicht in Eins zusammenfliesst,
nicht mehr blos ästhetische Gefühle, sondern ästhetische Urtheile
genannt. Das Subject derselben wird durch das zwischen den
Vorstellungen herrschende Verhältniss (z. B. die Harmonie), das
Prädicat derselben durch das darauf bezügliche Gefühl (z. B. die
Wohlgefälligkeit) gebildet. Das Urtheil lautet in diesem Fall: die
Harmonie zwischen a und b (d. i. den beiden im Verhältniss der Harmonie
stehenden Tönen) gefällt. Die logische Natur dieser Urtheile besteht
darin, dass der Umfang des Subjects und der Umfang des Prädicats unter
einander congruent d. h. dass, so oft das Verhältniss der Harmonie,
eben so oft auch das Wohlgefallen vorhanden ist. Dieselben sind daher,
da ihre Subjects- und ihre Prädicatsvorstellung verschiedenen Inhalt,
aber denselben Umfang haben, nach der logischen Idee der Aequipollenz
identische, also unfehlbare Urtheile, und ihre Geltung d. h. die
Behauptung, dass ein gewisses Verhältniss (z. B. die Harmonie) gefalle,
unbedingt d. i. eben so allgemein als nothwendig.
97. Das Was des ästhetischen Scheins, wenn derselbe schön
d. h. unbedingt wohlgefällig sein soll, kann daher niemals weder der
Inhalt einer blossen Begierde, noch eine vereinzelte Vorstellung,
sondern muss immer ein Verhältniss zwischen mehreren d. h. dasselbe
muss stets ein zusammengesetztes aus einer Mannigfaltigkeit von
Theilen, welche selbst wieder Vorstellungen sind, bestehendes
Ganze sein. Da nun zwischen Vorstellungen, welche nicht verwandten,
d. i. disparaten Inhalts sind, zwar ein Verhältniss, eben das der
Disparatheit, stattfindet, dieses aber, da die beiden Vorstellungen
keine innere Beziehung auf einander haben, im Bewusstsein keinerlei
auf sich bezügliches Gefühl erzeugt (weder Lust noch Schmerz erweckt),
also ästhetisch indifferent d. h. dem Vorstellenden gleichgiltig ist,
so kann das Was des schönen Scheins nur ein Verhältniss zwischen
verwandten d. h. entweder ganz oder theilweise identischen, oder
entgegengesetzten Vorstellungen d. h. es muss selbst entweder die
(ganze oder theilweise) Identität oder der Gegensatz der Vorstellungen
sein.
98. In qualitativer Hinsicht ergeben sich daher für das Was des schönen
Scheins folgende Möglichkeiten: entweder das Verhältniss zwischen den
Theilen des Scheins, die selbst wieder Vorstellungen sind, ist das
der völligen Identität, so dass beide dem Inhalte nach nicht, und da
an dieser Stelle von der Intensität des Vorgestelltwerdens abgesehen
wird, auch nicht durch dessen grössere oder geringere Lebhaftigkeit
sich von einander unterscheiden, folglich eins und dasselbe und daher
nach dem principium identitatis indiscernibilium eine und dieselbe
Vorstellung sind. In diesem Falle findet zwar im strengsten Sinn
Identität, aber kein Verhältniss zwischen den beiden statt, da zu
jedem solchen zwei Glieder gehören, jene beiden Vorstellungen aber
nur ein einziges ausmachen. Das Verhältniss der Identität kann daher,
wenn ästhetisch, nur eines der theilweisen Identität sein.
99. Letztere, da sie darin besteht, dass beide Theile einen Theil ihres
Inhalts mit einander gemein haben, während der Ueberrest, da beide
Theile inhaltsverwandt sind, gegenseitig nicht im Verhältniss der
blossen Disparatheit stehen kann, sondern in jenem des Gegensatzes
d. h. der gegenseitigen Ausschliessung bestehen muss, kann nun
entweder so beschaffen sein, dass das Gemeinsame das Gegensätzliche
oder dieses jenes überwiegt, oder dass beides sich gegenseitig
gleichschwebend erhält. Letzterer Fall bringt, da das Identische
sowie das Gegensätzliche in beiden das nämliche, also abermals kein
Verhältniss zwischen mehreren, sondern nur eins und das nämliche
(nicht zweimal, sondern ein einzigesmal) vorhanden ist, eben so wenig
wie die strenge Identität ein wirkliches Verhältniss, sondern nur
den Schein eines solchen hervor und muss daher ebenso wie jene aus
der Betrachtung gelassen werden.
100. Die überwiegende Identität kann nun entweder eine einseitige oder
eine gegenseitige sein. Im ersten Falle findet der Inhalt des einen
Gliedes sich ganz im Inhalt des zweiten, aber nicht umgekehrt dieser
in jenem wieder. Im zweiten Fall enthält der Inhalt jedes der beiden
Glieder etwas, das ihm mit dem Inhalt des andern gemeinsam, während
der Rest des einen dem Reste des andern entgegengesetzt ist. Beide
Glieder des Verhältnisses verhalten sich so, dass im ersten Fall
eines das andere, aber nicht umgekehrt, im zweiten Fall dagegen
jedes das andere abbildet. Und zwar verhält sich im ersten Fall
dasjenige Glied, welches im andern ganz, in welchem aber das andere
nur zum Theile enthalten ist, zu diesem anderen wie das Nachbild zum
Vorbild, die Copie zum Original, wie denn auch das getreueste Porträt
selbst dann, wenn es alle Züge der Individualität auf das genaueste
ausprägt, hinter dieser noch um das Merkmal der wirklichen Belebtheit
zurücksteht. Im zweiten Fall dagegen stellen beide Glieder dem Inhalt
nach Unterarten eines dritten, des beide verknüpfenden Gemeinsamen
(tertium comparationis) dar, zu welchem jedes derselben im Verhältnisse
des Vorbildes zum Nachbilde steht.
101. Ausdruck der überwiegenden, sei es einseitigen, sei es
gegenseitigen Identität im Bewusstsein ist ein Lust-, wie jener des
überwiegenden Gegensatzes ein Unlustgefühl. Ersteres entsteht, indem
die gleichzeitig im Bewusstsein vorhandenen Vorstellungen des in ihnen
enthaltenen Identischen halber mit einander zu verschmelzen, letzteres,
indem dieselben des in ihnen enthaltenen Gegensatzes halber sich von
einander gesondert zu halten streben. Jenes wie dieses Streben ist
der Ausdruck eines psychischen Naturgesetzes, kraft dessen ihrem
Inhalt nach ähnliche Vorstellungen einander zu verstärken, ihrem
Inhalt nach entgegengesetzte einander gegenseitig zu hemmen gezwungen
sind. Wenn daher in dem Inhalt zweier im Bewusstsein gleichzeitig
vorhandenen Vorstellungen das Identische das Gegensätzliche überwiegt,
so gewinnt auch das Streben nach Vereinigung beider durch Verschmelzung
naturgemäss die Oberhand über das Streben nach Trennung beider
durch Hemmung d. h. die Verschmelzung wird erleichtert; überwiegt
dagegen das Gegensätzliche das Identische, so gewinnt das Streben
nach Auseinanderhaltung Oberwasser, die Verschmelzung wird erschwert
oder gänzlich gehindert. Ausdruck der Erleichterung wird das Lust-,
jener der Erschwerung das Unlustgefühl.
102. Den empirischen Beweis für die vorstehende Erklärung liefert
die Thatsache der Wohlgefälligkeit harmonischer d. i. solcher Ton-
und Farbenverhältnisse, deren Glieder überwiegend identisch, sowie
der Missfälligkeit solcher, deren Glieder überwiegend entgegengesetzt
sind. Seitdem durch die physiologischen Theorien des Sehens wie des
Hörens (von Helmholtz, Young u. A.) erwiesen ist, dass die früher
(z. B. von Herbart) sogenannten einfachen Sinnesempfindungen als
Elemente des Bewusstseins keineswegs einfach, sondern selbst aus
einer Summe gleichzeitig vernommener elementarer Sinneseindrücke
zusammengesetzt sind, handelt es sich bei dem Verhältniss zwischen
solchen, wie es die Ton- und Farbenintervalle sind, nicht mehr um
eine Beziehung zwischen einfachen (theillosen), sondern zwischen
zusammengesetzten (aus Theilen bestehenden) Gliedern. Während es,
wenn die Glieder eines (harmonischen oder disharmonischen) Ton- oder
Farbenverhältnisses einfache sind, schlechthin unerklärlich bleibt,
warum dieselben gefallen oder missfallen, wird die Begründung
dieser empirischen Thatsache unter der Voraussetzung, dass jene
Glieder aus Theilen bestehen, dadurch ermöglicht, dass gewisse (mehr
oder minder zahlreiche) dieser Theile in beiden Gliedern dieselben
seien. Ueberwiegt die Anzahl der beiden gemeinsamen Bestandtheile jene
der in beiden einander entgegengesetzten, so muss ein wohlgefälliges,
findet das Gegentheil statt, ein missfallendes Verhältniss sich
ergeben.
103. Die Theorie der Obertöne in der Musik (Helmholtz), jene der
gleichzeitigen Erregung der complementären Farben in der Optik
(Young, Hering u. A.) gibt das Beispiel her. Da jeder Ton, der gehört,
d. i. mittels des Ohres empfunden wird, kein abstracter, sondern ein
concreter d. i. mittels eines gewissen Instruments, als welches auch
das menschliche Stimmorgan gelten muss, hervorgebrachter ist und als
solcher eine charakteristische, von der Beschaffenheit der Tonquelle
herrührende Färbung, die sogenannte Klangfarbe, besitzen muss, so
wird mit jedem empfundenen Ton nothwendig zugleich dessen Klangfarbe
d. i. die denselben begleitende Wirkung der specifischen Natur des
ihn erzeugenden Organs vernommen. Helmholtz nun hat gezeigt, dass die
Wirkung, die wir Klangfarbe nennen, nichts anderes sei, als die Summe
gewisser, jeden durch irgend eine Tonquelle erzeugten abstracten Ton
(Grundton) begleitenden secundären Töne (Obertöne), deren akustischer
Werth und numerische Menge je nach der Art der Tonquelle verschieden,
z. B. bei dem Geigenton eine andere als bei dem Clavierton, bei der
Alt- eine andere als bei der Sopranstimme u. s. w. ist. Werden daher
gleichzeitig verschiedene Töne, deren jeder seine Klangfarbe besitzt,
vernommen d. h. werden statt zweier abstracter Tonempfindungen zwei
Summen von Tonempfindungen vernommen, deren jede aus der Empfindung des
Grundtons und den Empfindungen seiner Obertöne zusammengesetzt ist, so
kann nur zweierlei stattfinden: entweder beide Summen der Empfindungen
haben nicht nur gemeinschaftliche, sondern so viele gemeinschaftliche
Bestandtheile, dass im Gesammteindruck der Eindruck der identischen
Tonempfindungen jenen der entgegengesetzten Tonempfindungen überwiegt,
oder dieselben haben gar keine oder so wenig Tonempfindungen gemein,
dass im Gesammteindruck der Eindruck der identischen gegen den der
nicht-identischen Tonempfindungen (d. i. solcher, deren Töne nicht
zusammenfallen, Schwebungen) verschwindet. Im ersten Fall consoniren,
im zweiten dissoniren die Töne.
104. Consonanz (Harmonie) und Dissonanz (Disharmonie) der
Tonempfindungen hängt demzufolge von deren überwiegender Identität
oder dem Gegensatz des Inhalts derselben ab. Da nun bei den
Farbenempfindungen das Analoge stattfindet, indem eben so wenig wie
der abstracte Ton, die abstracte Farbe empfunden wird, so lässt sich
vermuthen, dass auch zwischen der Begründung der Farben- und jener
der Tonharmonie Analogie sich einstellen werde. Jede empfundene Farbe
ist eine concrete, die unter dem Einfluss einer specifischen dieselbe
bedingenden Lichtquelle (z. B. des Sonnenlichts, des Mondlichts, des
Kerzen- oder Lampenlichts) entstanden ist und die Spur dieser letzteren
in einer charakteristischen Eigenthümlichkeit, dem sogenannten
Farbenton, errathen lässt. Jede Farbenempfindung aber ist zugleich,
physiologisch betrachtet, keine vereinzelte, sondern das gleichzeitige
Resultat der gleichzeitigen Erregungen des Sehorgans durch das dieses
letztere berührende Licht, so dass gleichzeitig alle in dem letzteren
enthaltenen Farben des Spectrums in jenem angeregt und in Folge dessen
empfunden werden. Ist z. B. das auffallende Licht Sonnenlicht, in
welchem als Grundfarben Roth, Gelb und Blau (oder nach Andern Grün,
Roth und Violet) enthalten sind, so werden im Auge jedesmal die jenen
dreierlei Lichtreizen entsprechenden Vorgänge zugleich erregt und
daher auch in Folge dessen alle drei Farben zugleich empfunden. Der
Unterschied, dass in dem einen Fall die Empfindung als Roth, in dem
andern als Blau bezeichnet wird, obgleich in dem ersteren neben dem
Roth nothwendig auch Blau und Gelb, also Grün -- in dem letzteren Falle
neben dem Blau auch Roth und Gelb, also Orange empfunden worden sein
musste, liegt nur darin, dass in dem einen Fall der rothe Lichtreiz
den blauen und gelben, in dem andern Fall der blaue Lichtreiz den
rothen und gelben, und folglich sowol der Erregungszustand des Auges,
in welchen dasselbe durch rothes und blaues Licht versetzt ward,
die anderen gleichzeitigen Erregungszustände, wie die Empfindung Roth
und Blau, welche durch jenen Erregungszustand hervorgerufen ward, die
anderen mit ihr gleichzeitigen Empfindungen an Intensität übertraf,
letztere also durch jene in latenten Zustand versetzt, d. i. für das
Bewusstsein verdunkelt wurden. Dass dieselben ihrer Latenz ungeachtet
thatsächlich vorhanden waren, beweisen die von Goethe und Purkyne
sogenannten subjectiven Farbenerscheinungen d. i. das Hervortreten
des complementären Farbenbildes, nachdem durch längeres Anhalten des
ursprünglichen das Auge für den bezüglichen Farbenreiz abgestumpft
worden ist. Die stärkste unter den gleichzeitigen Farbenempfindungen,
nach welcher a potiori die Benennung derselben erfolgt, z. B. in
obigen Fällen die Empfindung Roth und die Empfindung Blau, können nach
Analogie der Grundtöne als Grundfarben, die der gleichzeitigen, aber
durch sie in den Hintergrund gedrängten Lichtreize können nach Analogie
der Obertöne als Oberfarben (Nebenfarben) bezeichnet werden. Letztere
machen zusammen, wie obige Beispiele zeigen, stets die Empfindung
der complementären Farbe aus (Grün, wenn als Grundfarbe Roth, Orange,
wenn als Grundfarbe Blau empfunden wird) und die Nuance, welche die
Empfindung des Rothen dadurch empfängt, dass mit ihr zugleich mehr
oder weniger latent nothwendig Grün empfunden werden muss, kann, wenn
die Beimischung einen erheblichen Grad erreicht, als Farbenstich, und
zwar des Rothen entweder in's Grüne als ganze, oder in's Blaue oder
Gelbe als Bestandtheile der grünen Mischfarbe charakterisirt werden.