89. Vom quantitativen Gesichtspunkt aus gilt daher für eine ästhetische

d. i. eine unbedingt wohlgefällige Welt der Satz, dass (innerhalb

der dem Bewusstsein gesteckten Grenzen des Vorstellens) das Grosse

ohne Unterschied des Stoffs, in welchem, wie des Objects, an welchem

dasselbe sich findet, unbedingt d. h. Jedermann und jederzeit gefalle,

das Kleine (unter der gleichen Einschränkung) ebenso missfalle. Beides,

das Lustgefühl, welches die Betrachtung des Grossen, wie das

Unlustgefühl, welches die des Kleinen erweckt, sind reine Gefühle;

das Gefühl, welches den Eindruck des Erhabenen begleitet, ist ein

gemischtes Gefühl, indem es einerseits in Folge der oben geschilderten

Unvorstellbarkeit des erhabenen Objects ein Unlust-, andererseits eben

der jener Unvorstellbarkeit wegen vermutheten unendlichen d. i. jedes

Mass überschreitenden Grösse des erhabenen Gegenstandes halber ein

Lustgefühl enthält. Aus diesem Grunde bewundern wir das Erhabene,

aus jenem Grunde verzweifeln wir an uns selbst; das Erhabene gefällt,

indem wir selbst uns missfallen; jenes erscheint über jedes uns

erreichbare Mass hinaus gross, während wir selbst ihm gegenüber uns

über jedes denkbare Mass hinaus klein erscheinen.

90. Was den qualitativen Gesichtspunkt betrifft, so gilt der Satz,

dass das Was des Scheins, da dasselbe ein ästhetisches sein soll,

von einem beifälligen oder missfälligen Zusatz im Vorstellenden,

da dasselbe ein schönes sein soll, von dem gleichen Zusatz in jedem

Vorstellenden begleitet sein muss. Ohne das erste wäre das Vorgestellte

dem Vorstellenden gleichgiltig; ohne das letztere wäre der Zusatz

von einem Vorstellenden zum andern, ja in demselben Vorstellenden von

Zeitpunkt zu Zeitpunkt veränderlich. Gleichgiltiger Vorstellungsinhalt

aber ist nicht ästhetisch; veränderliches d. i. vom Vorstellenden zum

Vorstellenden oder im Vorstellenden selbst wechselndes Wohlgefallen

oder Missfallen aber ist nicht unbedingtes d. h. allgemeines und

nothwendiges Wohlgefallen oder Missfallen. Bei völlig gleichgiltigem

Vorstellen wäre überhaupt keine Aesthetik, bei dem Mangel eines

allgemeinen und nothwendigen Gefallens oder Missfallens d. h. bei der

Abwesenheit einer allgemeinen und nothwendigen Norm für Gefallen und

Missfallen aber doch keine Aesthetik als Wissenschaft möglich.

91. Das Was des ästhetisch Vorgestellten darf daher, da dessen

begleitender Zusatz im Vorstellenden überall (d. h. in jedem

Vorstellenden) und jederzeit (d. h. bei jeder Wiederholung seines

Vorgestelltwerdens) derselbe sein soll, nicht als Ziel und Inhalt

eines Begehrens (Begierde, Wunsch, Wollen) vorgestellt werden. Denn da

alles, was überhaupt begehrt wird, sobald dieses Begehren Befriedigung

erlangt, ein Lustgefühl nach sich zieht, so würde, wenn der Zusatz des

Gefallens eines gewissen Vorstellungsinhalts blos von dem Umstände

abhinge, dass dessen Vorgestelltes begehrt wird, überhaupt jeder

beliebige Vorstellungsinhalt ohne Unterschied gefallen, weil und

so lange, sowie demjenigen, von dem er begehrt wird. Und da sich

in keiner Weise vorhersagen lässt, was unter gewissen Umständen

Object eines gewissen Begehrens werden könne, da überhaupt jede

gegen Hemmnisse im Bewusstsein aufstrebende Vorstellung Sitz eines

(bisweilen sehr heftigen) Begehrens werden kann, so wäre es ebenso

unmöglich, vorherzusagen, ob und welcher Vorstellungsinhalt, sowie

wem er unter Umständen gefallen werde, woraus der Spruch, dass sich

über den Geschmack nicht streiten lasse, entstanden ist.

92. Nicht alles Gefallende wird begehrt, aber alles, wodurch ein

Begehren befriedigt wird, gefällt. Das höchste und reinste Gefallen

ist dasjenige, welches durch keinerlei Beisatz eines (sinnlichen oder

idealen) Begehrens getrübt, verunreinigt oder auch nur von einem

solchen begleitet wird; "die Sterne, die begehrt man nicht". Das

Gefallen, das nur unter Voraussetzung eines Begehrtwerdens entspringt,

bleibt dagegen aus, wenn das letztere mangelt. Ein allgemeiner

und nothwendiger Zusatz von Gefallen oder Missfallen kann aus dem

zufälligen und individuellen (bestenfalls particulären) Umstand

des Begehrt- oder Verabscheutwerdens nicht abgeleitet werden. Das

nur bedingt d. h. unter Voraussetzung einer Begierde Wohlgefällige

d. h. das nur subjectiv Angenehme, oder, da alles, was als Gegenstand

einer Begierde oder als Mittel zu deren Befriedigung gilt, dem

Begehrenden nützlich, dessen Gegentheil schädlich scheint, das

Nützliche ist kein Gegenstand der Aesthetik.

93. Aber auch das nicht subjectiv sondern objectiv d. h. ohne

Voraussetzung eines Begehrtwerdens Angenehme ist als solches noch nicht

ein Gegenstand der Aesthetik. Denn zu dieser, damit sie Wissenschaft

sei, ist erforderlich, dass sich das Aesthetische d. h. das von

einem beifälligen oder missfälligen Zusatz unbedingt (bei Allen und

in allen Fällen) Begleitete nicht blos fühlen (d. h. dunkel), sondern

wissen (d. h. klar und deutlich vorstellen und in Worten aussprechen)

lasse. Das Angenehme aber hat die Eigenschaft, dass dessen Inhalt

mit dem begleitenden Zusatz (dem Lustgefühl) ununterscheidbar

zusammenrinnt, wie das Gleiche auch bei dessen Gegentheil, dem

Unangenehmen mit der dieses begleitenden Unlust (dem Schmerzgefühl)

der Fall ist. Das Angenehme der einzelnen Ton- oder Lichtempfindung

lässt sich nicht definiren, der Sitz und der Grund des Schmerzgefühls

(Kopf-, Zahnschmerz) sich aus diesem nicht herauslesen. Der Inhalt

des objectiv d. h. aus dem Vorgestellten selbst, nicht aus der

subjectiven Gemüthslage des Vorstellenden entspringenden Lust- oder

Schmerzgefühls ist zwar unbedingt, aber nicht wissbar, also kein

Gegenstand wissenschaftlicher Erkenntniss.

94. Während sonach das einzelne Angenehme oder Unangenehme zwar

Gegenstand eines Lust- oder Unlustgefühls, von diesem selbst gesondert

aber nicht vorstellbar ist, sind die zwei oder mehreren Vorstellungen,

aus deren gegenseitiger Beziehung oder Verhalten (ratio) ein auf dieses

bezügliches und die Beschaffenheit desselben zum Ausdruck bringendes

Lust- oder Unlustgefühl entspringt, sehr wol jede für sich und von

jenem Gefühl abgesondert angebbar. In jenem Fall ist das Gefühl ein

solches, das aus der Beziehung eines gewissen Vorstellungsinhalts

(z. B. einer Ton- oder Farbenempfindung) zum vorstellenden Subject,

in diesem Fall ein solches, das aus der Beziehung zweier oder

mehrerer Vorstellungen (z. B. Ton- oder Farbenempfindungen) zu und auf

einander im Vorstellenden entspringt. Dass jener einzelne Ton oder die

einzelne Farbe gefalle oder missfalle, hängt daher wesentlich von der

augenblicklichen oder habituellen Beschaffenheit des vorstellenden

Subjects, dass das Verhältniss der zwei oder mehreren Töne oder

Farben gefalle oder missfalle, dagegen ausschliesslich von der an sich

unveränderlichen und immer sich gleich bleibenden Inhaltsbeschaffenheit

dieser letzteren selbst ab. Da die Beschaffenheit des Subjects nun

von Individuum zu Individuum eine andere ist, so kann folgerichtig

das mit von derselben abhängige Gefühl von Einem zum Andern ein

anderes d. h. derselbe Ton, dieselbe Farbe kann dem Einen angenehm,

dem Anderen unangenehm sein. Den Beleg dafür bieten die sogenannten

Idiosynkrasien (z. B. Mozart's Abneigung gegen den Trompetenton,

Cäsar's und Wallenstein's Widerwillen gegen den Hahnschrei,

die Vorliebe gewisser Individuen oder ganzer Völker für gewisse

Klangfarben, Tonlagen, Farbentöne und Beleuchtungseffecte). Wirkungen

dieser und ähnlicher Art, die oft zu den stärksten gehören (Klang- und

Lichteffecte) sind daher wesentlich pathologischer, durch die physische

und psychische Beschaffenheit des vorstellenden Subjects bedingter,

keineswegs ästhetischer, von der Beschaffenheit des Vorgestellten

(dem Inhalt der Vorstellungen als Object des Vorstellens) abhängiger

Natur. Die durch dieselben hervorgerufenen Gefühle können, insofern

die sie verursachenden Vorstellungen nicht in Beziehung stehend zu

anderen d. i. nicht als Glieder eines Verhältnisses gedacht werden,

wol aber an sich in ein Verhältniss zu anderen treten d. h. als Stoff

(Material) zu einem solchen dienen können, materiale oder Stoffgefühle;

diejenigen Gefühle, welche sich auf das Verhältniss zweier oder

mehrerer Vorstellungen d. i. auf die Verbindung derselben zu und

unter einander, also auf deren Form beziehen, müssen dann formelle

oder Formgefühle heissen.

95. Nur die letzteren bilden die Grundlage der Aesthetik als

Wissenschaft. Da die Verhältnisse zweier oder mehrerer Vorstellungen zu

einander, insofern sie nur von deren Inhalt abhängen, so lange dieser

Inhalt derselbe bleibt, immer dieselben sein müssen; da ferner die oben

bezeichneten Formgefühle nichts anderes als die sich mit ihren Ursachen

deckenden Effecte jener Verhältnisse im Bewusstsein sind, so folgt,

dass dieselben Verhältnisse auch allezeit und in Jedermann dieselben

Gefühle zur Folge haben werden d. h. dass die zwischen gewissen

Vorstellungen ein für allemal ihrem Inhalt nach bestehenden Beziehungen

allezeit und bei Jedermann von demselben Zusatz des Wohlgefallens oder

Missfallens begleitet d. h. objective d. i. unbedingt wohlgefällige

oder missfällige Formen sein werden. Von dieser Art ist z. B. das

nur von dem Inhalt der beiden Töne, des Grundtons und der Quinte,

abhängige und als solches unbedingt wohlgefällige Quintenintervall;

ein solches die nur von der Beschaffenheit der beiden Farben, Roth und

Grün, abhängige harmonische Farbenterz; ein solches endlich der nur

von dem Verhältniss der beiden verglichenen Gedanken, des unbildlichen

und des bildlichen, abhängige Gedankenaccord der Metapher.

96. Verbindungen derartiger beharrender Verhältnisse zwischen

Vorstellungen mit den aus denselben entspringenden und daher ihrer

Entstehung nach an deren Vorhandensein im Bewusstsein gebundenen

(fixen) Formgefühlen werden, da sich die ersteren (die Verhältnisse)

abgesondert von den letzteren (den Formgefühlen) für sich vorstellen

lassen, also das Gefühlte mit dem Gefühl nicht in Eins zusammenfliesst,

nicht mehr blos ästhetische Gefühle, sondern ästhetische Urtheile

genannt. Das Subject derselben wird durch das zwischen den

Vorstellungen herrschende Verhältniss (z. B. die Harmonie), das

Prädicat derselben durch das darauf bezügliche Gefühl (z. B. die

Wohlgefälligkeit) gebildet. Das Urtheil lautet in diesem Fall: die

Harmonie zwischen a und b (d. i. den beiden im Verhältniss der Harmonie

stehenden Tönen) gefällt. Die logische Natur dieser Urtheile besteht

darin, dass der Umfang des Subjects und der Umfang des Prädicats unter

einander congruent d. h. dass, so oft das Verhältniss der Harmonie,

eben so oft auch das Wohlgefallen vorhanden ist. Dieselben sind daher,

da ihre Subjects- und ihre Prädicatsvorstellung verschiedenen Inhalt,

aber denselben Umfang haben, nach der logischen Idee der Aequipollenz

identische, also unfehlbare Urtheile, und ihre Geltung d. h. die

Behauptung, dass ein gewisses Verhältniss (z. B. die Harmonie) gefalle,

unbedingt d. i. eben so allgemein als nothwendig.

97. Das Was des ästhetischen Scheins, wenn derselbe schön

d. h. unbedingt wohlgefällig sein soll, kann daher niemals weder der

Inhalt einer blossen Begierde, noch eine vereinzelte Vorstellung,

sondern muss immer ein Verhältniss zwischen mehreren d. h. dasselbe

muss stets ein zusammengesetztes aus einer Mannigfaltigkeit von

Theilen, welche selbst wieder Vorstellungen sind, bestehendes

Ganze sein. Da nun zwischen Vorstellungen, welche nicht verwandten,

d. i. disparaten Inhalts sind, zwar ein Verhältniss, eben das der

Disparatheit, stattfindet, dieses aber, da die beiden Vorstellungen

keine innere Beziehung auf einander haben, im Bewusstsein keinerlei

auf sich bezügliches Gefühl erzeugt (weder Lust noch Schmerz erweckt),

also ästhetisch indifferent d. h. dem Vorstellenden gleichgiltig ist,

so kann das Was des schönen Scheins nur ein Verhältniss zwischen

verwandten d. h. entweder ganz oder theilweise identischen, oder

entgegengesetzten Vorstellungen d. h. es muss selbst entweder die

(ganze oder theilweise) Identität oder der Gegensatz der Vorstellungen

sein.

98. In qualitativer Hinsicht ergeben sich daher für das Was des schönen

Scheins folgende Möglichkeiten: entweder das Verhältniss zwischen den

Theilen des Scheins, die selbst wieder Vorstellungen sind, ist das

der völligen Identität, so dass beide dem Inhalte nach nicht, und da

an dieser Stelle von der Intensität des Vorgestelltwerdens abgesehen

wird, auch nicht durch dessen grössere oder geringere Lebhaftigkeit

sich von einander unterscheiden, folglich eins und dasselbe und daher

nach dem principium identitatis indiscernibilium eine und dieselbe

Vorstellung sind. In diesem Falle findet zwar im strengsten Sinn

Identität, aber kein Verhältniss zwischen den beiden statt, da zu

jedem solchen zwei Glieder gehören, jene beiden Vorstellungen aber

nur ein einziges ausmachen. Das Verhältniss der Identität kann daher,

wenn ästhetisch, nur eines der theilweisen Identität sein.

99. Letztere, da sie darin besteht, dass beide Theile einen Theil ihres

Inhalts mit einander gemein haben, während der Ueberrest, da beide

Theile inhaltsverwandt sind, gegenseitig nicht im Verhältniss der

blossen Disparatheit stehen kann, sondern in jenem des Gegensatzes

d. h. der gegenseitigen Ausschliessung bestehen muss, kann nun

entweder so beschaffen sein, dass das Gemeinsame das Gegensätzliche

oder dieses jenes überwiegt, oder dass beides sich gegenseitig

gleichschwebend erhält. Letzterer Fall bringt, da das Identische

sowie das Gegensätzliche in beiden das nämliche, also abermals kein

Verhältniss zwischen mehreren, sondern nur eins und das nämliche

(nicht zweimal, sondern ein einzigesmal) vorhanden ist, eben so wenig

wie die strenge Identität ein wirkliches Verhältniss, sondern nur

den Schein eines solchen hervor und muss daher ebenso wie jene aus

der Betrachtung gelassen werden.

100. Die überwiegende Identität kann nun entweder eine einseitige oder

eine gegenseitige sein. Im ersten Falle findet der Inhalt des einen

Gliedes sich ganz im Inhalt des zweiten, aber nicht umgekehrt dieser

in jenem wieder. Im zweiten Fall enthält der Inhalt jedes der beiden

Glieder etwas, das ihm mit dem Inhalt des andern gemeinsam, während

der Rest des einen dem Reste des andern entgegengesetzt ist. Beide

Glieder des Verhältnisses verhalten sich so, dass im ersten Fall

eines das andere, aber nicht umgekehrt, im zweiten Fall dagegen

jedes das andere abbildet. Und zwar verhält sich im ersten Fall

dasjenige Glied, welches im andern ganz, in welchem aber das andere

nur zum Theile enthalten ist, zu diesem anderen wie das Nachbild zum

Vorbild, die Copie zum Original, wie denn auch das getreueste Porträt

selbst dann, wenn es alle Züge der Individualität auf das genaueste

ausprägt, hinter dieser noch um das Merkmal der wirklichen Belebtheit

zurücksteht. Im zweiten Fall dagegen stellen beide Glieder dem Inhalt

nach Unterarten eines dritten, des beide verknüpfenden Gemeinsamen

(tertium comparationis) dar, zu welchem jedes derselben im Verhältnisse

des Vorbildes zum Nachbilde steht.

101. Ausdruck der überwiegenden, sei es einseitigen, sei es

gegenseitigen Identität im Bewusstsein ist ein Lust-, wie jener des

überwiegenden Gegensatzes ein Unlustgefühl. Ersteres entsteht, indem

die gleichzeitig im Bewusstsein vorhandenen Vorstellungen des in ihnen

enthaltenen Identischen halber mit einander zu verschmelzen, letzteres,

indem dieselben des in ihnen enthaltenen Gegensatzes halber sich von

einander gesondert zu halten streben. Jenes wie dieses Streben ist

der Ausdruck eines psychischen Naturgesetzes, kraft dessen ihrem

Inhalt nach ähnliche Vorstellungen einander zu verstärken, ihrem

Inhalt nach entgegengesetzte einander gegenseitig zu hemmen gezwungen

sind. Wenn daher in dem Inhalt zweier im Bewusstsein gleichzeitig

vorhandenen Vorstellungen das Identische das Gegensätzliche überwiegt,

so gewinnt auch das Streben nach Vereinigung beider durch Verschmelzung

naturgemäss die Oberhand über das Streben nach Trennung beider

durch Hemmung d. h. die Verschmelzung wird erleichtert; überwiegt

dagegen das Gegensätzliche das Identische, so gewinnt das Streben

nach Auseinanderhaltung Oberwasser, die Verschmelzung wird erschwert

oder gänzlich gehindert. Ausdruck der Erleichterung wird das Lust-,

jener der Erschwerung das Unlustgefühl.

102. Den empirischen Beweis für die vorstehende Erklärung liefert

die Thatsache der Wohlgefälligkeit harmonischer d. i. solcher Ton-

und Farbenverhältnisse, deren Glieder überwiegend identisch, sowie

der Missfälligkeit solcher, deren Glieder überwiegend entgegengesetzt

sind. Seitdem durch die physiologischen Theorien des Sehens wie des

Hörens (von Helmholtz, Young u. A.) erwiesen ist, dass die früher

(z. B. von Herbart) sogenannten einfachen Sinnesempfindungen als

Elemente des Bewusstseins keineswegs einfach, sondern selbst aus

einer Summe gleichzeitig vernommener elementarer Sinneseindrücke

zusammengesetzt sind, handelt es sich bei dem Verhältniss zwischen

solchen, wie es die Ton- und Farbenintervalle sind, nicht mehr um

eine Beziehung zwischen einfachen (theillosen), sondern zwischen

zusammengesetzten (aus Theilen bestehenden) Gliedern. Während es,

wenn die Glieder eines (harmonischen oder disharmonischen) Ton- oder

Farbenverhältnisses einfache sind, schlechthin unerklärlich bleibt,

warum dieselben gefallen oder missfallen, wird die Begründung

dieser empirischen Thatsache unter der Voraussetzung, dass jene

Glieder aus Theilen bestehen, dadurch ermöglicht, dass gewisse (mehr

oder minder zahlreiche) dieser Theile in beiden Gliedern dieselben

seien. Ueberwiegt die Anzahl der beiden gemeinsamen Bestandtheile jene

der in beiden einander entgegengesetzten, so muss ein wohlgefälliges,

findet das Gegentheil statt, ein missfallendes Verhältniss sich

ergeben.

103. Die Theorie der Obertöne in der Musik (Helmholtz), jene der

gleichzeitigen Erregung der complementären Farben in der Optik

(Young, Hering u. A.) gibt das Beispiel her. Da jeder Ton, der gehört,

d. i. mittels des Ohres empfunden wird, kein abstracter, sondern ein

concreter d. i. mittels eines gewissen Instruments, als welches auch

das menschliche Stimmorgan gelten muss, hervorgebrachter ist und als

solcher eine charakteristische, von der Beschaffenheit der Tonquelle

herrührende Färbung, die sogenannte Klangfarbe, besitzen muss, so

wird mit jedem empfundenen Ton nothwendig zugleich dessen Klangfarbe

d. i. die denselben begleitende Wirkung der specifischen Natur des

ihn erzeugenden Organs vernommen. Helmholtz nun hat gezeigt, dass die

Wirkung, die wir Klangfarbe nennen, nichts anderes sei, als die Summe

gewisser, jeden durch irgend eine Tonquelle erzeugten abstracten Ton

(Grundton) begleitenden secundären Töne (Obertöne), deren akustischer

Werth und numerische Menge je nach der Art der Tonquelle verschieden,

z. B. bei dem Geigenton eine andere als bei dem Clavierton, bei der

Alt- eine andere als bei der Sopranstimme u. s. w. ist. Werden daher

gleichzeitig verschiedene Töne, deren jeder seine Klangfarbe besitzt,

vernommen d. h. werden statt zweier abstracter Tonempfindungen zwei

Summen von Tonempfindungen vernommen, deren jede aus der Empfindung des

Grundtons und den Empfindungen seiner Obertöne zusammengesetzt ist, so

kann nur zweierlei stattfinden: entweder beide Summen der Empfindungen

haben nicht nur gemeinschaftliche, sondern so viele gemeinschaftliche

Bestandtheile, dass im Gesammteindruck der Eindruck der identischen

Tonempfindungen jenen der entgegengesetzten Tonempfindungen überwiegt,

oder dieselben haben gar keine oder so wenig Tonempfindungen gemein,

dass im Gesammteindruck der Eindruck der identischen gegen den der

nicht-identischen Tonempfindungen (d. i. solcher, deren Töne nicht

zusammenfallen, Schwebungen) verschwindet. Im ersten Fall consoniren,

im zweiten dissoniren die Töne.

104. Consonanz (Harmonie) und Dissonanz (Disharmonie) der

Tonempfindungen hängt demzufolge von deren überwiegender Identität

oder dem Gegensatz des Inhalts derselben ab. Da nun bei den

Farbenempfindungen das Analoge stattfindet, indem eben so wenig wie

der abstracte Ton, die abstracte Farbe empfunden wird, so lässt sich

vermuthen, dass auch zwischen der Begründung der Farben- und jener

der Tonharmonie Analogie sich einstellen werde. Jede empfundene Farbe

ist eine concrete, die unter dem Einfluss einer specifischen dieselbe

bedingenden Lichtquelle (z. B. des Sonnenlichts, des Mondlichts, des

Kerzen- oder Lampenlichts) entstanden ist und die Spur dieser letzteren

in einer charakteristischen Eigenthümlichkeit, dem sogenannten

Farbenton, errathen lässt. Jede Farbenempfindung aber ist zugleich,

physiologisch betrachtet, keine vereinzelte, sondern das gleichzeitige

Resultat der gleichzeitigen Erregungen des Sehorgans durch das dieses

letztere berührende Licht, so dass gleichzeitig alle in dem letzteren

enthaltenen Farben des Spectrums in jenem angeregt und in Folge dessen

empfunden werden. Ist z. B. das auffallende Licht Sonnenlicht, in

welchem als Grundfarben Roth, Gelb und Blau (oder nach Andern Grün,

Roth und Violet) enthalten sind, so werden im Auge jedesmal die jenen

dreierlei Lichtreizen entsprechenden Vorgänge zugleich erregt und

daher auch in Folge dessen alle drei Farben zugleich empfunden. Der

Unterschied, dass in dem einen Fall die Empfindung als Roth, in dem

andern als Blau bezeichnet wird, obgleich in dem ersteren neben dem

Roth nothwendig auch Blau und Gelb, also Grün -- in dem letzteren Falle

neben dem Blau auch Roth und Gelb, also Orange empfunden worden sein

musste, liegt nur darin, dass in dem einen Fall der rothe Lichtreiz

den blauen und gelben, in dem andern Fall der blaue Lichtreiz den

rothen und gelben, und folglich sowol der Erregungszustand des Auges,

in welchen dasselbe durch rothes und blaues Licht versetzt ward,

die anderen gleichzeitigen Erregungszustände, wie die Empfindung Roth

und Blau, welche durch jenen Erregungszustand hervorgerufen ward, die

anderen mit ihr gleichzeitigen Empfindungen an Intensität übertraf,

letztere also durch jene in latenten Zustand versetzt, d. i. für das

Bewusstsein verdunkelt wurden. Dass dieselben ihrer Latenz ungeachtet

thatsächlich vorhanden waren, beweisen die von Goethe und Purkyne

sogenannten subjectiven Farbenerscheinungen d. i. das Hervortreten

des complementären Farbenbildes, nachdem durch längeres Anhalten des

ursprünglichen das Auge für den bezüglichen Farbenreiz abgestumpft

worden ist. Die stärkste unter den gleichzeitigen Farbenempfindungen,

nach welcher a potiori die Benennung derselben erfolgt, z. B. in

obigen Fällen die Empfindung Roth und die Empfindung Blau, können nach

Analogie der Grundtöne als Grundfarben, die der gleichzeitigen, aber

durch sie in den Hintergrund gedrängten Lichtreize können nach Analogie

der Obertöne als Oberfarben (Nebenfarben) bezeichnet werden. Letztere

machen zusammen, wie obige Beispiele zeigen, stets die Empfindung

der complementären Farbe aus (Grün, wenn als Grundfarbe Roth, Orange,

wenn als Grundfarbe Blau empfunden wird) und die Nuance, welche die

Empfindung des Rothen dadurch empfängt, dass mit ihr zugleich mehr

oder weniger latent nothwendig Grün empfunden werden muss, kann, wenn

die Beimischung einen erheblichen Grad erreicht, als Farbenstich, und

zwar des Rothen entweder in's Grüne als ganze, oder in's Blaue oder

Gelbe als Bestandtheile der grünen Mischfarbe charakterisirt werden.

Anthroposophie im Umriss Entwurf eines Systems idealer Weltansicht auf realistischer Grundlage · 第 5 / 31 段