7. Befiederte Felsbewohner des Plauenschen Grundes.

Es handelt sich dabei um die Felsen am Hohen Stein, um die Syenitbrüche

bei der Begerburg und um den Backofenfelsen hinter Hainsberg. Zunächst

sei da eines Vogels gedacht, der sich an den letztgenannten beiden

Stellen in großer Zahl eingenistet hat: es ist die _verwilderte

Haustaube_. Sie benutzt die höheren Felsvor- und -einsprünge nicht

nur als eine Art Sommerwohnung, sondern auch als Kinderstube; sie

ist also zu der Gewohnheit ihrer Vorfahren in grauer Vorzeit wieder

zurückgekehrt. Standesunterschiede werden hier nicht gemacht; die

gemeine Haustaube ist in den Felsen ebenso wohnungsberechtigt wie

die edelste Rassentaube. Neben den Tauben aber haben sich an allen

drei Orten Vertreter eines Herrengeschlechts festgesetzt, nämlich

_Turmfalken_, welche 1926 am Hohen Stein und am Backofenfelsen

wahrscheinlich in je zwei Paaren, bei der Begerburg aber nur in einem

Paar nisteten. (Abb. 2.) Sehr oft sah ich einen Falken auf eine Taube

niederstoßen, ohne daß er sie schlug. Mir scheint, als wollten die

Falken auf diese Weise die Tauben nur aus _ihrem_ Wohngebiet verjagen,

was um so begreiflicher ist, als z. B. am Backofenfelsen ein Taubenpaar

es gewagt hat, den vorjährigen Horst von Falken zu beziehen. Wundern

dürfen wir uns hiernach auch nicht, wenn doch einmal eine junge Taube

von einem Falken für sich oder seine Kinder geholt wird. Trotzdem

bleibt der Turmfalk einer der wenigst schädlichen Raubvögel. Möge er

deshalb an den oben genannten Stellen nicht nur geduldet, sondern

auch geschützt werden, damit er seines Amtes als »_Torwächter des

Plauenschen Grundes_« auch weiter bis in ferne Zeiten walten und alle

wahren Naturfreunde mit seinen herrlichen, das Auge zu Himmelshöhen

emporziehenden Flugspielen erfreuen und begeistern kann!

Landesverein Sächsischer Heimatschutz — Mitteilungen Band XVI, Heft 3–6 · 第 65 / 99 题