Aus der Zeit von 1500 bis 1800 ist wenig zu berichten, weil

die Stahlerzeugung damals auf das Verfahren des Herdfrischens

sich beschränkte, das nur sehr kleine Mengen lieferte und darum

Transportmittel für schwere Lasten nicht erforderte. Es lag einzig und

allein die Aufgabe vor, die Deckel der Triebherde abzuheben. Da hiefür

nur eine ganz kleine Geschwindigkeit notwendig war, so genügte ein

Drehkran mit Handbetrieb vollständig für diesen Zweck.

Das schon genannte Werk von Agricola aus der Zeit um 1550 überliefert

uns eine deutliche Darstellung eines Drehkrans Fig. 49.

[Illustration: Fig. 48.]

Der Kran ist mit Fuß- und Halszapfen auf dem Boden und an der Decke

der Gießhalle gelagert. Gegenüber älteren Ausführungen zeigt er

zum erstenmal die Anordnung einer verschiebbaren Laufkatze auf dem

Ausleger. Die Verschiebung der Laufkatze kann jedoch nur vor dem

Anheben der Last vorgenommen werden; solange der Kran arbeitet, ist die

Laufkatze durch eine Sperrklinke festgestellt. Das Gerüst des Krans ist

vollständig aus Holz unter sparsamer Verwendung von schmiedeeisernen

Bändern zusammengefügt; die Triebwerkswellen sind aus Vierkanteisen,

die Stirnräder aus Holz hergestellt.

[Illustration: Fig. 49.]

Die hier dargestellte Anordnung wurde in den folgenden drei Jahrzehnten

für Gießereien eine so typische, daß diese Kranform geradezu als

Gießkran bezeichnet wurde.

Fig. 50 zeigt einen Kran, der im Jahre 1827 in der Gießerei der

Herren Manby und Wilson zu Charenton in Betrieb war (entnommen aus

Dinglers Journal 1827, Bd. 23, Taf. 6). Er zeigt im wesentlichen den

gleichen Aufbau wie der Kran von Agricola, nur ist das Krangerüst nicht

aus Holz sondern aus Gußeisen hergestellt. Er verfügt bereits über

eine Tragkraft von 6 t bei einer größten Ausladung von 6,5 m. Ein

wesentlicher Fortschritt ist darin zu finden, daß die Laufkatze bei

angehängter Last verschoben werden kann, was dadurch erreicht wurde,

daß das feste Ende der Lastkette nicht an der Laufkatze, sondern am

äußeren Ende des Auslegers befestigt wurde. Die Verschiebung wurde

durch Zahnstange und Haspelrad bewirkt.

[Illustration: Fig. 50.]

Neben derartigen Gußeisenkonstruktionen wurden auch noch hölzerne

Krangerüste mit gußeisernen Verbindungsstücken bis über die Mitte des

19. Jahrhunderts hinaus ausgeführt. Im letzten Drittel des Jahrhunderts

trat Walzeisen an die Stelle von Gußeisen und Holz; die typische

Gestalt des Gießereidrehkrans wurde aber immer noch beibehalten, bis

schließlich der elektrische Betrieb dem Laufkran die Überlegenheit

verschaffte.

1. 1840 bis 1900: Antrieb durch Druckwasser.

Die im Jahre 1784 durch Cort erfundene Stahlerzeugung durch das

Puddelverfahren erforderte keine maschinentechnischen Hilfsmittel,

führte daher auch zu keiner weiteren Entwickelung dieser Mittel.

Eine großzügige Gestaltung erhielt die Stahlerzeugung erst durch das

Verfahren von Bessemer, das von diesem im Jahre 1855 erfunden wurde,

und das nach Einführung der basischen Auskleidung durch Thomas und

Gilchist im Jahre 1878 auch in Deutschland sich allgemein einbürgerte.

Die Anforderungen, welche das Bessemerverfahren an die Transportmittel

stellt, werden sofort erkennbar, wenn man die Anordnung eines

Bessemerwerks sich vor Augen hält.

Fig. 51 (entnommen aus Frölich S. 25) stellt einen Schnitt durch das

Bessemerwerk der Gutenhoffnungshütte dar. Man erblickt rechts die

drehbare Birne, die ausgezogen in der Blasstellung, gestrichelt in der

Gießstellung gezeichnet ist. Die Zufuhr des flüssigen Roheisens zur

Birne wird durch fahrbare Gießkübel auf dem Geleis der Roheisenbühne

bewirkt. In der Mitte der Halle ist das Geleis für den Gießkran

angeordnet, in dessen Kübel die Birne nach Beendigung des Prozesses den

flüssigen Stahl ausgießt. Unbedingtes Erfordernis für die erfolgreiche

Durchführung des Verfahrens sind rasch arbeitende und betriebssichere

Gießkrane. Die Stahlwerks-Gießkrane haben mannigfache Wandlungen

durchgemacht; ihre Gestaltung war maßgebend für die Anordnung des

Stahlwerks.

[Illustration: Fig. 51.]

Neben schneller und sicherer Bewegung des Gießkübels in lotrechter und

wagrechter Richtung sind größte Einfachheit und Unempfindlichkeit gegen

Staub unerläßliche Betriebsbedingungen für Gießkrane. Der Dampfbetrieb

mit seinen mehrfachen Getrieben und seiner umständlichen Bedienung ist

für diesen Zweck kaum geeignet.

Um so mehr kam der einfache und sichere Druckwasserantrieb den

Anforderungen des Stahlwerkbetriebs entgegen.

Den Vorläufer des Druckwasserkrans bildet die hydraulische Presse, die

von Bramah im Jahre 1796 erfunden wurde. Aus dem Jahre 1826 liegt

eine Veröffentlichung vor, aus welcher hervorgeht, daß Bramah bereits

einen Kran mit Druckwasserantrieb konstruiert hat, wenn auch zunächst

in einer Form, die dem gewöhnlichen Handantrieb gegenüber kaum einen

Vorteil bot.

Fig. 52 (entnommen aus Nicholson »Der praktische Mechaniker«, Fig. 386)

stellt diesen ersten Versuch dar. Durch eine Handpumpe wird Druckwasser

in einen Treibzylinder gepreßt, dessen Kolben mit einer Zahnstange

gekuppelt ist, die ihrerseits die Seiltrommel durch ein Stirnrad in

Umdrehung versetzt.

Im Jahre 1846 setzte Armstrong in Newcastle einen Kran in Betrieb, der

durch das der städtischen Leitung entnommene Druckwasser gespeist wurde.

[Illustration: Fig. 52.]

Das Grundsätzliche dieses Betriebes ist aus Fig. 53 zu erkennen. Das

Wasserwerk pumpt Wasser aus einem Brunnen in einen Hochbehälter.

Von diesem strömt das Wasser in das Leitungsnetz und zwar mit einem

Druck, welcher der Höhenlage des Behälters über den Verbrauchsstellen

abzüglich der Reibungswiderstände im Leitungsnetz entspricht. Durch

eine geeignete Steuerung -- Schieber oder Ventil -- wird entweder

das Druckwasser in den Treibzylinder geleitet, um die Last zu heben,

oder es wird der Treibzylinder abgesperrt, um die Last in gehobener

Stellung festzuhalten, oder es wird schließlich der Treibzylinder in

die Abwasserleitung entleert, um die Last zu senken.

* * * * *

Da die Wasserpressung in der städtischen Wasserleitung wegen der

unregelmäßigen Entnahme stark schwankt, so stellte Armstrong später in

Grimsby einen besonderen Wasserturm auf.

Der Einfachheit des Hochbehältersystems steht der Nachteil gegenüber,

daß der Wasserdruck von der Höhenlage abhängig ist, daher meist

nicht größer als zwei Atmosphären sein kann, daß infolgedessen große

Querschnitte des Treibzylinders und der Leitungen erforderlich sind,

und daß hierdurch die Anlagekosten außerordentlich hoch werden. Infolge

der hohen Besitzkosten wird der Preis des Druckwassers aus städtischen

Leitungen in den meisten Fällen so hoch, daß die Verwendung desselben

zu Kraftzwecken unwirtschaftlich erscheint.

[Illustration: Fig. 53.]

Armstrong suchte nun die Wirtschaftlichkeit dadurch zu verbessern,

daß er den offenen Hochbehälter durch einen geschlossenen Windkessel

ersetzte, in den durch die Pumpe Wasser gepreßt wird, Fig. 54. Da bei

diesem System der Wasserdruck nicht durch das Eigengewicht des Wassers,

sondern durch die Spannkraft der eingeschlossenen und zusammengepreßten

Luft erzeugt wird, so muß naturgemäß mit steigendem Wasserstand im

Windkessel die Pressung zunehmen, mit fallendem Wasserstand abnehmen.

Der Wasserdruck wird daher um so veränderlicher sein, je kleiner der

Windkessel ist.

Dieses System gestattet, Pressungen bis zu 10 Atm. anzuwenden,

ermöglicht daher eine weitgehende Verkleinerung der

Leitungsquerschnitte und der Treibzylinder, so daß die Anlagekosten

wesentlich verringert werden. Für noch höhere Pressungen ist das System

nicht verwendbar, weil bei höherem Druck die Luft im Windkessel sehr

bald vom Wasser absorbiert wird.

Armstrong gab den Versuch mit Windkessel sehr bald auf, weil er den

Wasserdruck allzu veränderlich fand; vermutlich war der Windkessel zu

klein ausgeführt. Dagegen wurde dieses System später in Amerika für den

Betrieb von Aufzügen sorgfältig durchgebildet und viel verbreitet.

[Illustration: Fig. 54.]

Im Jahre 1851 kam Armstrong auf den Gedanken, den Wasserdruck dadurch

zu erhöhen, daß an Stelle des Hochbehälters ein Treibzylinder verwendet

wurde, dessen Kolben durch ein Gewicht belastet war. Es entsteht dann

eine Anordnung, wie sie in Fig. 55 schematisch dargestellt ist. Ein

Pumpwerk preßt Wasser aus einem Vorratsbehälter in einen Akkumulator,

d. h. in einen Zylinder mit gewichtsbelastetem Kolben. Der Wasserdruck

entspricht dem Querschnitt und der Belastung dieses Kolbens. Aus dem

Akkumulatorzylinder strömt das Druckwasser in das Leitungsnetz und

wird aus diesem den Kranen durch geeignete Steuerungen zugeführt. Sind

alle Krane abgesperrt, so steigt der gewichtsbelastete Kolben des

Akkumulators unter der Einwirkung des Pumpwerks. Sobald ein Kran dem

Leitungsnetz Druckwasser entnimmt, sinkt der Kolben des Akkumulators

wieder herab; das Wasser steht stets unter gleicher Pressung. Eine

besondere Vorkehrung sorgt dafür, daß bei höchster Stellung des

Akkumulatorkolbens die Pumpe selbständig stillgesetzt wird, damit der

Kolben nicht aus dem Zylinder herausgetrieben wird; sobald der Kolben

wieder sinkt, setzt sich die Pumpe selbsttätig wieder in Gang. Die

Belastung des Akkumulators wird in der Regel so bemessen, daß die

Wasserpressung 50 Atm. beträgt; ausnahmsweise steigert man die Pressung

bis auf 100 Atm.

[Illustration: Fig. 55.]

Für Stahlwerke fand der Druckwasserantrieb mit Akkumulator schon vor

der Mitte des 19. Jahrhunderts Anwendung. Die Gießkrane erhielten

durch Cockerill in Seraing eine eigenartige Gestaltung, die allgemein

Verbreitung fand.

Fig. 56 (entnommen aus Ernst »Hebezeuge«, Taf. 82) stellt diesen Typ

dar, der dadurch gekennzeichnet ist, daß der Treibzylinder gleichzeitig

als Krangerüst dient. Der Zylinder ist im Boden verankert; der

Tauchkolben führt sich in dem Grundring der Stopfbüchse und in einem

zweiten in Zylindermitte eingefügten Halsring und ist dadurch befähigt,

in jeder Hubstellung ein Biegungsmoment auf den Zylinder zu übertragen.

Starr mit dem Tauchkolben verbunden ist ein Ausleger, der auf der einen

Seite den Gießkübel von 11 t Inhalt, auf der andern ein Gegengewicht

trägt, welches das Moment der Nutzlast zur Hälfte ausgleicht. Durch

Einleiten von Druckwasser in den Zylinder wird der Tauchkolben mit

Ausleger und Kübel gehoben; die Schwenkung des Auslegers wird durch ein

Handtriebwerk bewirkt, die Entleerung des Kübels wird ebenfalls von

Hand besorgt. Die Anordnung ist durch ihre außerordentliche Einfachheit

bemerkenswert.

Der Druckwasserzuleitung wegen mußten die Gießkrane stets feststehend

angeordnet werden. Der Gießkübel konnte daher nur die Ringfläche

bestreichen, in deren Mittelpunkt der Kran gestellt war. Die Gießformen

mußten infolgedessen in dieser Ringfläche angeordnet werden, die

Bessemerbirne am Rande der Ringfläche. Die Eigenart des Krans bedingte

daher die Anordnung des Stahlwerks. Naturgemäß entstanden zwischen den

Ringflächen tote Ecken, die nicht ausgenutzt werden konnten.

[Illustration: Fig. 56.]

[Illustration: Fig. 57.]

Diesem Nachteil suchte man später in der Weise abzuhelfen, daß man

den flüssigen Stahl aus der Birne nicht unmittelbar dem Gießkran

übergab, sondern daß man zwischen den Birnen und den Gießkranen

ein Geleise anordnete. Auf diesem Geleise lief ein Gießwagen mit

Dampfbetrieb, der den Stahl von den Birnen zu den einzelnen Gießkranen

förderte; der Gießwagen goß den Stahl in die Kübel der Gießkrane aus,

es war ein zweimaliges Ausgießen erforderlich. Die Gießkrane selbst

wurden nun so gestaltet, daß sie die Grundfläche so viel wie irgend

möglich freiließen, und daß sie anderseits eine möglichst breite

Ringfläche bestrichen. Diese Forderungen führten zu der in Fig. 57

dargestellten Anordnung von Stuckenholz in Wetter a. Ruhr, bei welcher

der Treibzylinder von dem Krangerüst getrennt ist. Das Gerüst ist aus

Walzeisen so gebildet, daß möglichst wenig Raum verloren geht. In

einem feststehenden, aus Walzeisen genieteten Unterbau ist drehbar die

Kransäule gelagert, die als Kastenträger ausgebildet ist. Hinter ihr

ist der Hubzylinder stehend montiert, der mittels Drahtseilflaschenzugs

den Gießkübel hebt. Liegend auf dem Ausleger ist ein doppelt wirkender

Treibzylinder angeordnet, dessen Kolbenstange die Laufkatze verschiebt.

Neben ihm liegt ein dritter Zylinder, dessen gleichfalls doppelt

wirkende Kolbenstange als Zahnstange ausgebildet ist und vermittelst

Ritzel und Zahnkranz die Schwenkbewegung des Auslegers herbeiführt.

Alle Triebwerksteile liegen frei zugänglich und so hoch, daß sie dem

Einfluß des Staubes möglichst entzogen sind.

2. Von 1900 an: Elektrischer Betrieb.

Völlige Freiheit in der Anordnung des Stahlwerks konnte nur dann

gewonnen werden, wenn es gelang, die Gießkrane selbst fahrbar

einzurichten. Der Druckwasserbetrieb schloß diese Möglichkeit aus, der

Zuleitung wegen.

Der Dampfkran war für den anstrengenden Gießbetrieb zu verwickelt in

seinem Getriebe und zu umständlich in seiner Steuerung. Lösbar wurde

die Aufgabe erst nach Einführung des elektrischen Betriebes, der durch

die Kontaktleitung die notwendige freie Beweglichkeit und durch seine

Steuerfähigkeit die erforderliche Betriebseinfachheit und Sicherheit

gewährte. Sobald die Einzelheiten des elektrischen Kranbetriebes

genügend dem derben Hüttenbetrieb angepaßt waren, entstanden in rascher

Folge neue Gestalten von Gießkranen.

[Illustration: Fig. 58.]

Fig. 58 stellt zunächst eine Ausführung der Union-E.-G. dar, die dem

Dampfkran nachgebildet ist. Der Kran läuft auf einem Breitspurgeleise

und trägt einen Ausleger, der gehoben und geschwenkt werden kann, und

auf dem die fahrbare und kippbare Gießpfanne ruht. Fünf Elektromotoren

betätigen die genannten fünf Bewegungen des Kübels bzw. des Krans.

Die Anordnung befriedigt alle Anforderungen des Hüttenbetriebes:

sie ist frei beweglich, betriebssicher und vollkommen steuerfähig.

Eine Vervollkommnung war jedoch insofern möglich, als der von dem

Breitspurgeleise beanspruchte Raum einen beträchtlichen Teil des

Hallenquerschnitts in Anspruch nahm. Dieser Raum konnte gewonnen werden

dadurch, daß man die beiden Schienen auf Konsolen an den Hallenwänden

lagerte und den Kranwagen als eine Brücke ausbildete, welche die ganze

Halle überspannte. Dadurch wurde gleichzeitig die Möglichkeit gewonnen,

dem Gießkübel noch eine Bewegung quer zur Halle zu erteilen und so ein

breites Rechteck zu bestreichen.

[Illustration: Fig. 59.]

Fig. 59 zeigt eine Ausführung dieser Art von Stuckenholz, die über

eine Tragkraft von 15 t verfügt. Derartige Laufkrane mit großen

Geschwindigkeiten wurden erst durch die Einführung des elektrischen

Betriebes möglich, denn einen Dampfkessel hätte man auf einem so hoch

gelegenen Kran kaum in einwandsfreier Weise aufstellen können; die

mechanische Zuführung der Energie durch Wellen oder Seile hingegen

erlaubte die Anwendung von nur sehr kleinen Geschwindigkeiten, die für

ein Stahlwerk nicht im entferntesten ausgereicht hätten.

Von der Notwendigkeit schnellarbeitender Hebemaschinen für ein

modernes Stahlwerk kann man sich eine Vorstellung machen, wenn man

sich den Umfang und die Schnelligkeit des Betriebes vergegenwärtigt.

Ein modernes Bessemerwerk leistet mit zwei Birnen von je 10 t

Inhalt 2000 t Stahl im Tag; dementsprechend muß alle 15 Min. eine

Birne entleert werden. Hiervon entfallen 4 Min. auf das Füllen und

Aufrichten der Birne, 9 Min. auf das eigentliche Blasen, die übrigen

2 Min. stehen zur Verfügung für das Senken der Birne, das Ausgießen

des Stahls und der Schlacke und das Aufrichten in die Füllstellung.

Das flüssige Roheisen wird durch einen Gießwagen von 20 t Inhalt

mit einer Fahrgeschwindigkeit von 2 m in der Sekunde zugeführt, der

flüssige Stahl durch einen Gießkran von 10 t Kübelinhalt, also 15 t

Tragkraft in die Kokillen gegossen. Für diesen ganzen Betrieb sind an

Mannschaft erforderlich: ein Gießmeister und ein Birnensteurer auf der

Steuerbühne, ein Steuermann auf dem Gießwagen und ein zweiter auf dem

Gießkran. Trotz der Geschwindigkeit, mit der die gewaltigen Massen

bewegt werden, vollzieht sich alles mit größter Ruhe: ein überzeugender

Beweis dafür, daß bei einem vollkommenen Maschinenbetrieb alle

menschliche Handlangerarbeit ausgeschaltet ist, so daß der Mensch das

Getriebe nur steuert und beherrscht, nicht ihm dient.

* * * * *

Neben dem Bessemerverfahren gewann für hochwertigen Stahl das

Siemens-Martin-Verfahren bald eine solche Verbreitung, daß auch hierfür

Maschinenkraft den Transport übernehmen mußte. Die Ansprüche, welche

an diesen gestellt wurden, lassen sich aus dem Querschnitt eines

Martin-Werks sofort herauslesen.

[Illustration: Fig. 60.]

Fig. 60 (entnommen aus Fröhlich S. 34) stellt einen solchen Querschnitt

dar, und zwar den des Stahlwerks der Gutenhoffnungshütte in Oberhausen.

Die Roheisenmasseln und Eisenpackete werden auf der Bühne links oben

durch einen sog. Chargierkran in den Siemens-Martin-Ofen eingeführt;

der fertige Stahl läuft in den Gießkübel auf der rechten Seite, der

von einem elektrischen Laufkran transportiert wird. Die erkalteten

Stahlblöcke werden schließlich durch einen feststehenden Drehkran in

die Eisenbahnwagen verladen.

Der in diesem Schnitt dargestellte Chargierkran läuft auf einem

Breitspurgeleise und wird durch eine Kontaktleitung mit elektrischem

Strom versorgt. Ein seitlich vorragender Arm trägt die Mulde, die

außerhalb der Halle mit Roheisen gefüllt wird. Der Kran fährt in die

Halle vor den zu ladenden Ofen, schiebt seinen Arm soweit seitlich

heraus, daß die Mulde in den Ofen gelangt, senkt den Arm bis nahe an

die Sohle des Ofens, dreht dann den Arm um seine Längsachse, so daß das

Roheisen aus der Mulde in den Ofen fällt, und zieht schließlich den Arm

leer zurück. Zuweilen kann auch der Arm noch nach der Seite um einen

kleinen Winkel geschwenkt werden. Sämtliche Bewegungen werden durch

einen einzigen Steuermann ausgeführt.

Fig. 61 (entnommen aus der Zeitschrift »Elektrische Bahnen und

Betriebe«) zeigt eine gleichartige Ausführung. Auch hier ist die

Chargiermaschine als Breitspurkran ausgeführt.

[Illustration: Fig. 61.]

Fig. 62 läßt erkennen, daß bei dieser Ausführung der Duisburger M.

A. G. der Kranwagen als weitgespannte fahrbare Brücke ausgeführt

ist, deren Laufkatze in der Querrichtung beweglich ist und an ihrem

unteren Ende den Ladearm trägt. Der Steuermann beherrscht von seinem

Standplatze aus sämtliche Bewegungen: Längsfahrt und Querfahrt der

Laufkatze, Heben und Schwenken des Arms, Entleeren der Mulde. Diese

Ladekrane werden bis zu 3 t Tragkraft der Mulde ausgeführt.

[Illustration: Fig. 62.]

c) Die Hebemaschinen des Walzwerks.

Bis zu der Zeit um 1800 wurde das schmiedbare Eisen nur mit dem vom

Wasserrad getriebenen Schwanzhammer bearbeitet; es konnten daher nur

Stücke von geringen Abmessungen hergestellt werden, die von Hand

transportiert wurden. Auch nach Einführung der Walzwerke begnügte man

sich lange Zeit mit Hilfsvorrichtungen allereinfachster Art, die von

Hand betätigt wurden.

Der Betrieb eines solchen einfachen Walzwerks, wie es um die Mitte des

19. Jahrhunderts typisch war, ist erkennbar aus einer durchaus treuen

Urkunde, nämlich aus dem berühmten Bilde Adolf Menzels: »Eisenwalzwerk«

aus der Nationalgalerie, das im Jahre 1875 entstanden ist.

[Illustration: Fig. 63. (Mit Genehmigung der Photographischen

Gesellschaft Berlin.)]

Fig. 63. Aus diesem Bild ist deutlich zu entnehmen, wie der aus den

Walzen kommende Block von den Arbeitern mit Zangen aufgefangen und

auf die sog. Blockkarre geladen wird, die von Hand geschoben den

Block zu dem nächsten Walzengerüst bringt. Irgendwelche Hebe- oder

Transportvorrichtungen sind nicht vorhanden. Im Hintergrund ist wohl

ein eiserner Handdrehkran sichtbar, er dient aber nicht zum Transport

der Walzstücke, sondern lediglich zum Auswechseln der Walzen.

Kennzeichnend für die damaligen Verhältnisse sind der beengte Raum,

die dürftige Beleuchtung, die große Arbeiterzahl im Vergleich zu den

geringen Abmessungen des Walzwerks, die mangelnde Fürsorge für die

Unterbringung der abgelösten Arbeiter. Eine ausführliche Beschreibung

könnte nicht im entferntesten die damalige Zeit so scharf beleuchten,

wie dieses in allen Einzelheiten treue, im Gesamteindruck packende Bild.

Als allmählich die Abmessungen der Walzwerke und der verarbeiteten

Stücke sich steigerten, führte man einfache Hebe- und

Transportvorrichtungen mit Dampfbetrieb ein: feststehende Rollgänge,

bestehend aus einer großen Zahl in einem Rahmen hintereinander

angeordneten, stetig gedrehten Rollen, welche die Blöcke in wagrechter

Richtung fortschoben. Ferner Hebetische und Dachwippen, die den

aus dem unteren Walzenpaar kommenden Block so weit hoben, daß er

zwischen das obere Paar gelangen konnte, und die durch einen einfachen

Dampfzylinder betrieben wurden.

Von 1900 an: Elektrischer Antrieb.

Bei den genannten einfachen Dampfhebevorrichtungen blieb es, bis eine

Energieform zur Verfügung stand, die nicht wie der Dampfzylinder und

die Dampfmaschine an einen festen Standplatz gebannt war, sondern die

eine freie Beweglichkeit der Hebemaschinen gewährte und dadurch völlig

neue Arbeitsmöglichkeiten schuf.

[Illustration: Fig. 64a.]

Für den Transport von dem Blocklager nach dem Wärmeofen und von

diesem nach dem Walzwerk wurden zunächst besondere Krane geschaffen,

die gewissermaßen eine ins Riesenhafte vergrößerte Schmiedezange

vorstellen, die, von einem Manne gesteuert, nach allen Seiten beweglich

ist und durch Elektromotoren betrieben wird. Eine Kontaktleitung führt

dem Kran an allen Stellen seiner Laufbahn den elektrischen Strom zu, so

daß er nicht nur innerhalb der Walzwerkshalle, sondern unter Umständen

auch außerhalb derselben sich bewegen kann. Je nach der Örtlichkeit

wird der Kran als Deckenlaufkran oder als Breitspurkran ausgeführt.

Fig. 64a, b, c zeigen einen derartigen Blockeinsetzkran, ausgeführt von

Stuckenholz, der als Deckenlaufkran ausgebildet ist und Blöcke bis zu

2 t Gewicht fassen kann. Auf dem Bild ist deutlich der zangenartige Arm

zu erkennen, der den Block an beiden Enden faßt. Der Arm selbst kann

gehoben, geschwenkt und quer und längs gefahren werden.

[Illustration: Fig. 64b.]

Fig. 65 stellt ebenfalls einen Blockeinsetzkran dar, der indessen

Blöcke bis zu 20 t Gewicht zu tragen vermag. Da er auch außerhalb der

Walzwerkshalle arbeiten muß, ist er als Breitspurkran gebaut. Um ein

umfangreiches Netz von Kontaktdrähten zu vermeiden, ist hier noch der

Dampfbetrieb beibehalten worden. Der Block ruht auf einem Schnabel, der

mit Tragrollen ausgerüstet ist. Ein verschiebbarer Schuh schiebt den

Block von dem Schnabel herunter in den Ofen bzw. zwischen die Walzen,

und ein über den Block gelegter Bügel zieht den Block aus dem Ofen auf

den Schnabel. Der Kran läuft mit einer Geschwindigkeit von 2 m in der

Sekunde auf seinem Geleise.

[Illustration: Fig. 64c.]

[Illustration: Fig. 65.]

Die Technik der Lastenförderung einst und jetzt Eine Studie über die Entwicklung der Hebemaschinen und ihren Einfluß auf Wirtschaftsleben und Kulturgeschichte · 第 5 / 15 段