VIII.

Vom Fürwahrhalten aus einem Bedürfnisse der reinen Vernunft.

Ein =Bedürfniß= der reinen Vernunft in ihrem speculativen Gebrauche

führt nur auf =Hypothesen=, das der reinen praktischen Vernunft aber

zu |142.5| #256# =Postulaten=; denn im ersteren Falle steige ich vom

Abgeleiteten so hoch hinauf in der Reihe der Gründe, =wie ich will=,

und bedarf eines Urgrundes, nicht um jenem Abgeleiteten (z. B. der

Causalverbindung der Dinge und Veränderungen in der Welt) objective

Realität zu geben, sondern nur um meine forschende Vernunft in Ansehung

desselben vollständig zu befriedigen. |142.10| So sehe ich Ordnung und

Zweckmäßigkeit in der Natur vor mir und bedarf nicht, um mich von deren

=Wirklichkeit= zu versichern, zur Speculation zu schreiten, sondern

nur, um sie =zu erklären=, =eine Gottheit= als deren Ursache =voraus zu

setzen=; da denn, weil von einer Wirkung der Schluß auf eine bestimmte,

vornehmlich so genau und so vollständig bestimmte |142.15| Ursache,

als wir an Gott zu denken haben, immer unsicher und mißlich ist,

eine solche Voraussetzung nicht weiter gebracht werden kann, als

zu dem Grade der für uns Menschen allervernünftigsten Meinung.[16]

Dagegen ist #257# ein Bedürfniß der reinen =praktischen= Vernunft auf

einer =Pflicht= gegründet, etwas (das höchste Gut) zum Gegenstande

meines Willens zu |142.20| machen, um es nach allen meinen Kräften

zu befördern; wobei ich aber die Möglichkeit desselben, mithin auch

die Bedingungen dazu, nämlich Gott, Freiheit und Unsterblichkeit,

voraussetzen muß, weil ich diese durch meine speculative Vernunft nicht

beweisen, obgleich auch nicht widerlegen kann. Diese Pflicht gründet

sich auf einem freilich von diesen letzteren Voraussetzungen |142.25|

ganz unabhängigen, für sich selbst apodiktisch gewissen, nämlich dem

moralischen Gesetze und ist so fern keiner anderweitigen Unterstützung

durch theoretische Meinung von der innern Beschaffenheit der Dinge,

der geheimen Abzweckung der Weltordnung, oder eines ihr vorstehenden

Regierers bedürftig, um uns auf das vollkommenste zu unbedingt

gesetzmäßigen Handlungen zu verbinden. Aber der subjective Effect

dieses Gesetzes, nämlich die ihm angemessene und durch dasselbe auch

nothwendige |143.5| =Gesinnung=, das praktisch mögliche höchste Gut zu

befördern, setzt doch wenigstens voraus, daß das letztere =möglich=

sei, widrigenfalls es praktisch unmöglich wäre, dem Objecte eines

Begriffes nachzustreben, welcher im Grunde leer und ohne Object

wäre. Nun betreffen obige Postulate nur #258# die physische oder

metaphysische, mit einem Worte in der Natur der Dinge |143.10| liegende

Bedingungen der =Möglichkeit= des höchsten Guts, aber nicht zum

Behuf einer beliebigen speculativen Absicht, sondern eines praktisch

nothwendigen Zwecks des reinen Vernunftwillens, der hier nicht =wählt=,

sondern einem unnachlaßlichen Vernunftgebote =gehorcht=, welches seinen

Grund =objectiv= in der Beschaffenheit der Dinge hat, so wie sie durch

reine |143.15| Vernunft allgemein beurtheilt werden müssen, und gründet

sich nicht etwa auf =Neigung=, die zum Behuf dessen, was wir aus blos

=subjectiven= Gründen =wünschen=, sofort die Mittel dazu als möglich,

oder den Gegenstand wohl gar als wirklich anzunehmen keinesweges

berechtigt ist. Also ist dieses ein =Bedürfniß in schlechterdings

nothwendiger Absicht= |143.20| und rechtfertigt seine Voraussetzung

nicht blos als erlaubte Hypothese, sondern als Postulat in praktischer

Absicht; und zugestanden, daß das reine moralische Gesetz jedermann

als Gebot (nicht als Klugheitsregel) unnachlaßlich verbinde, darf der

Rechtschaffene wohl sagen: ich =will=, daß ein Gott, daß mein Dasein in

dieser Welt auch außer der Naturverknüpfung |143.25| noch ein Dasein

in einer reinen Verstandeswelt, endlich auch daß meine Dauer endlos

sei, ich beharre darauf und lasse mir diesen Glauben nicht nehmen;

denn dieses ist das einzige, wo mein Interesse, weil ich von demselben

nichts nachlassen =darf=, mein Urtheil unvermeidlich bestimmt, ohne

#259# auf Vernünfteleien zu achten, so wenig ich auch darauf zu

antworten oder |143.30| ihnen scheinbarere entgegen zu stellen im

Stande sein möchte.[17]

[16] Aber selbst auch hier würden wir nicht ein Bedürfniß =der

Vernunft= vorschützen können, läge nicht ein problematischer,

aber doch unvermeidlicher Begriff der Vernunft vor Augen, nämlich

der eines schlechterdings nothwendigen Wesens. Dieser |142.30|

Begriff will nun bestimmt sein, und das ist, wenn der Trieb zur

Erweiterung dazu kommt, der objective Grund eines Bedürfnisses

der speculativen Vernunft, nämlich den Begriff eines nothwendigen

Wesens, welches andern zum Urgrunde dienen soll, näher zu

bestimmen und dieses letzte also wodurch kenntlich zu machen.

Ohne solche vorausgehende nothwendige Probleme giebt es keine

=Bedürfnisse=, wenigstens nicht der |142.35| =reinen Vernunft=;

die übrigen sind Bedürfnisse der =Neigung=.

[17] Im deutschen Museum, Febr. 1787, findet sich eine Abhandlung

von einem sehr feinen und hellen Kopfe, dem sel. =Wizenmann=,

dessen früher Tod zu bedauren ist, darin er die Befugniß, aus

einem Bedürfnisse auf die objective Realität des Gegenstandes

desselben zu schließen, bestreitet und seinen Gegenstand durch

das Beispiel |143.35| eines =Verliebten= erläutert, der, indem er

sich in eine Idee von Schönheit, welche blos sein Hirngespinst

ist, vernarrt hätte, schließen wollte, daß ein solches Object

wirklich wo existire. Ich gebe ihm hierin vollkommen recht in

allen Fällen, wo das |144.25| Bedürfniß auf =Neigung= gegründet

ist, die nicht einmal nothwendig für den, der damit angefochten

ist, die Existenz ihres Objects postuliren kann, viel weniger

eine für jedermann gültige Forderung enthält und daher ein

blos =subjectiver= Grund der Wünsche ist. Hier aber ist es ein

=Vernunftbedürfniß=, aus einem =objectiven= Bestimmungsgrunde des

Willens, nämlich dem moralischen Gesetze, entspringend, welches

|144.30| jedes vernünftige Wesen nothwendig verbindet, also zur

Voraussetzung der ihm angemessenen Bedingungen in der Natur

_a priori_ berechtigt und die letztern von dem vollständigen

praktischen Gebrauche der Vernunft unzertrennlich macht. Es ist

Pflicht, das höchste Gut nach unserem größten Vermögen wirklich

zu machen; daher muß es doch auch möglich sein; mithin ist es für

jedes vernünftige Wesen in der Welt |144.35| auch unvermeidlich,

dasjenige vorauszusetzen, was zu dessen objectiver Möglichkeit

nothwendig ist. Die Voraussetzung ist so nothwendig als das

moralische Gesetz, in Beziehung auf welches sie auch nur gültig

ist.

* * * * *

Um bei dem Gebrauche eines noch so ungewohnten Begriffs, als der eines

reinen praktischen Vernunftglaubens ist, Mißdeutungen zu verhüten,

#260# sei mir erlaubt noch eine Anmerkung hinzuzufügen. -- Es sollte

fast scheinen, als ob dieser Vernunftglaube hier selbst als =Gebot=

angekündigt werde, nämlich das höchste Gut für möglich anzunehmen.

Ein Glaube |144.5| aber, der geboten wird, ist ein Unding. Man erinnere

sich aber der obigen Auseinandersetzung dessen, was im Begriffe des

höchsten Guts anzunehmen verlangt wird, und man wird inne werden,

daß diese Möglichkeit anzunehmen gar nicht geboten werden dürfe, und

keine praktische Gesinnungen fordere, sie =einzuräumen=, sondern daß

speculative Vernunft sie ohne |144.10| Gesuch zugeben müsse; denn daß

eine dem moralischen Gesetze angemessene Würdigkeit der vernünftigen

Wesen in der Welt, glücklich zu sein, mit einem dieser proportionirten

Besitze dieser Glückseligkeit in Verbindung an sich =unmöglich= sei,

kann doch niemand behaupten wollen. Nun giebt uns in Ansehung des

ersten Stücks des höchsten Guts, nämlich was die Sittlichkeit |144.15|

betrifft, das moralische Gesetz blos ein Gebot, und die Möglichkeit

jenes Bestandstücks zu bezweifeln, wäre eben so viel, als das

moralische Gesetz selbst in Zweifel ziehen. Was aber das zweite Stück

jenes Objects, nämlich die jener Würdigkeit durchgängig angemessene

Glückseligkeit, betrifft, so ist zwar die Möglichkeit derselben

überhaupt einzuräumen gar nicht eines |144.20| Gebots bedürftig, denn

die theoretische Vernunft hat selbst nichts dawider: nur =die Art,

wie= wir uns eine solche Harmonie der Naturgesetze mit denen #261#

der Freiheit denken sollen, hat etwas an sich, in Ansehung dessen uns

eine Wahl zukommt, weil theoretische Vernunft hierüber nichts mit

apodiktischer Gewißheit entscheidet, und in Ansehung dieser kann es ein

moralisches Interesse geben, das den Ausschlag giebt.

Oben hatte ich gesagt, daß nach einem bloßen Naturgange in der |145.5|

Welt die genau dem sittlichen Werthe angemessene Glückseligkeit

nicht zu erwarten und für unmöglich zu halten sei, und daß also die

Möglichkeit des höchsten Guts von dieser Seite nur unter Voraussetzung

eines moralischen Welturhebers könne eingeräumt werden. Ich hielt mit

Vorbedacht mit der Einschränkung dieses Urtheils auf die =subjectiven=

Bedingungen |145.10| unserer Vernunft zurück, um nur dann allererst,

wenn die Art ihres Fürwahrhaltens näher bestimmt werden sollte, davon

Gebrauch zu machen. In der That ist die genannte Unmöglichkeit =blos

subjectiv=, d. i. unsere Vernunft findet es =ihr unmöglich=, sich

einen so genau angemessenen und durchgängig zweckmäßigen Zusammenhang

zwischen zwei |145.15| nach so verschiedenen Gesetzen sich eräugnenden

Weltbegebenheiten nach einem bloßen Naturlaufe begreiflich zu machen,

ob sie zwar wie bei allem, was sonst in der Natur Zweckmäßiges ist, die

Unmöglichkeit desselben nach allgemeinen Naturgesetzen doch auch nicht

beweisen, d. i. aus objectiven #262# Gründen hinreichend darthun kann.

|145.20|

Allein jetzt kommt ein Entscheidungsgrund von anderer Art ins Spiel,

um im Schwanken der speculativen Vernunft den Ausschlag zu geben. Das

Gebot, das höchste Gut zu befördern, ist objectiv (in der praktischen

Vernunft), die Möglichkeit desselben überhaupt gleichfalls objectiv (in

der theoretischen Vernunft, die nichts dawider hat) gegründet. Allein

die Art, |145.25| wie wir uns diese Möglichkeit vorstellen sollen, ob

nach allgemeinen Naturgesetzen ohne einen der Natur vorstehenden weisen

Urheber, oder nur unter dessen Voraussetzung, das kann die Vernunft

objectiv nicht entscheiden. Hier tritt nun eine =subjective= Bedingung

der Vernunft ein: die einzige ihr theoretisch mögliche, zugleich der

Moralität (die unter einem =objectiven= |145.30| Gesetze der Vernunft

steht) allein zuträgliche Art, sich die genaue Zusammenstimmung

des Reichs der Natur mit dem Reiche der Sitten als Bedingung der

Möglichkeit des höchsten Guts zu denken. Da nun die Beförderung

desselben und also die Voraussetzung seiner Möglichkeit =objectiv=

(aber nur der praktischen Vernunft zu Folge) nothwendig ist, zugleich

|145.35| aber die Art, auf welche Weise wir es uns als möglich denken

wollen, in unserer Wahl steht, in welcher aber ein freies Interesse

der reinen praktischen Vernunft für die Annehmung eines weisen

Welturhebers entscheidet: so ist das Princip, was unser Urtheil hierin

bestimmt, zwar #263# =subjectiv= als Bedürfniß, aber auch zugleich als

Beförderungsmittel dessen, was =objectiv= (praktisch) nothwendig ist,

der Grund einer =Maxime= des Fürwahrhaltens in moralischer Absicht, d.

i. ein =reiner praktischer |146.5| Vernunftglaube=. Dieser ist also

nicht geboten, sondern als freiwillige, zur moralischen (gebotenen)

Absicht zuträgliche, überdem noch mit dem theoretischen Bedürfnisse

der Vernunft einstimmige Bestimmung unseres Urtheils, jene Existenz

anzunehmen und dem Vernunftgebrauch ferner zum Grunde zu legen, selbst

aus der moralischen Gesinnung entsprungen; |146.10| kann also öfters

selbst bei Wohlgesinnten bisweilen in Schwanken, niemals aber in

Unglauben gerathen.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 39 / 44 题