Vom Fürwahrhalten aus einem Bedürfnisse der reinen Vernunft.
Ein =Bedürfniß= der reinen Vernunft in ihrem speculativen Gebrauche
führt nur auf =Hypothesen=, das der reinen praktischen Vernunft aber
zu |142.5| #256# =Postulaten=; denn im ersteren Falle steige ich vom
Abgeleiteten so hoch hinauf in der Reihe der Gründe, =wie ich will=,
und bedarf eines Urgrundes, nicht um jenem Abgeleiteten (z. B. der
Causalverbindung der Dinge und Veränderungen in der Welt) objective
Realität zu geben, sondern nur um meine forschende Vernunft in Ansehung
desselben vollständig zu befriedigen. |142.10| So sehe ich Ordnung und
Zweckmäßigkeit in der Natur vor mir und bedarf nicht, um mich von deren
=Wirklichkeit= zu versichern, zur Speculation zu schreiten, sondern
nur, um sie =zu erklären=, =eine Gottheit= als deren Ursache =voraus zu
setzen=; da denn, weil von einer Wirkung der Schluß auf eine bestimmte,
vornehmlich so genau und so vollständig bestimmte |142.15| Ursache,
als wir an Gott zu denken haben, immer unsicher und mißlich ist,
eine solche Voraussetzung nicht weiter gebracht werden kann, als
zu dem Grade der für uns Menschen allervernünftigsten Meinung.[16]
Dagegen ist #257# ein Bedürfniß der reinen =praktischen= Vernunft auf
einer =Pflicht= gegründet, etwas (das höchste Gut) zum Gegenstande
meines Willens zu |142.20| machen, um es nach allen meinen Kräften
zu befördern; wobei ich aber die Möglichkeit desselben, mithin auch
die Bedingungen dazu, nämlich Gott, Freiheit und Unsterblichkeit,
voraussetzen muß, weil ich diese durch meine speculative Vernunft nicht
beweisen, obgleich auch nicht widerlegen kann. Diese Pflicht gründet
sich auf einem freilich von diesen letzteren Voraussetzungen |142.25|
ganz unabhängigen, für sich selbst apodiktisch gewissen, nämlich dem
moralischen Gesetze und ist so fern keiner anderweitigen Unterstützung
durch theoretische Meinung von der innern Beschaffenheit der Dinge,
der geheimen Abzweckung der Weltordnung, oder eines ihr vorstehenden
Regierers bedürftig, um uns auf das vollkommenste zu unbedingt
gesetzmäßigen Handlungen zu verbinden. Aber der subjective Effect
dieses Gesetzes, nämlich die ihm angemessene und durch dasselbe auch
nothwendige |143.5| =Gesinnung=, das praktisch mögliche höchste Gut zu
befördern, setzt doch wenigstens voraus, daß das letztere =möglich=
sei, widrigenfalls es praktisch unmöglich wäre, dem Objecte eines
Begriffes nachzustreben, welcher im Grunde leer und ohne Object
wäre. Nun betreffen obige Postulate nur #258# die physische oder
metaphysische, mit einem Worte in der Natur der Dinge |143.10| liegende
Bedingungen der =Möglichkeit= des höchsten Guts, aber nicht zum
Behuf einer beliebigen speculativen Absicht, sondern eines praktisch
nothwendigen Zwecks des reinen Vernunftwillens, der hier nicht =wählt=,
sondern einem unnachlaßlichen Vernunftgebote =gehorcht=, welches seinen
Grund =objectiv= in der Beschaffenheit der Dinge hat, so wie sie durch
reine |143.15| Vernunft allgemein beurtheilt werden müssen, und gründet
sich nicht etwa auf =Neigung=, die zum Behuf dessen, was wir aus blos
=subjectiven= Gründen =wünschen=, sofort die Mittel dazu als möglich,
oder den Gegenstand wohl gar als wirklich anzunehmen keinesweges
berechtigt ist. Also ist dieses ein =Bedürfniß in schlechterdings
nothwendiger Absicht= |143.20| und rechtfertigt seine Voraussetzung
nicht blos als erlaubte Hypothese, sondern als Postulat in praktischer
Absicht; und zugestanden, daß das reine moralische Gesetz jedermann
als Gebot (nicht als Klugheitsregel) unnachlaßlich verbinde, darf der
Rechtschaffene wohl sagen: ich =will=, daß ein Gott, daß mein Dasein in
dieser Welt auch außer der Naturverknüpfung |143.25| noch ein Dasein
in einer reinen Verstandeswelt, endlich auch daß meine Dauer endlos
sei, ich beharre darauf und lasse mir diesen Glauben nicht nehmen;
denn dieses ist das einzige, wo mein Interesse, weil ich von demselben
nichts nachlassen =darf=, mein Urtheil unvermeidlich bestimmt, ohne
#259# auf Vernünfteleien zu achten, so wenig ich auch darauf zu
antworten oder |143.30| ihnen scheinbarere entgegen zu stellen im
Stande sein möchte.[17]
[16] Aber selbst auch hier würden wir nicht ein Bedürfniß =der
Vernunft= vorschützen können, läge nicht ein problematischer,
aber doch unvermeidlicher Begriff der Vernunft vor Augen, nämlich
der eines schlechterdings nothwendigen Wesens. Dieser |142.30|
Begriff will nun bestimmt sein, und das ist, wenn der Trieb zur
Erweiterung dazu kommt, der objective Grund eines Bedürfnisses
der speculativen Vernunft, nämlich den Begriff eines nothwendigen
Wesens, welches andern zum Urgrunde dienen soll, näher zu
bestimmen und dieses letzte also wodurch kenntlich zu machen.
Ohne solche vorausgehende nothwendige Probleme giebt es keine
=Bedürfnisse=, wenigstens nicht der |142.35| =reinen Vernunft=;
die übrigen sind Bedürfnisse der =Neigung=.
[17] Im deutschen Museum, Febr. 1787, findet sich eine Abhandlung
von einem sehr feinen und hellen Kopfe, dem sel. =Wizenmann=,
dessen früher Tod zu bedauren ist, darin er die Befugniß, aus
einem Bedürfnisse auf die objective Realität des Gegenstandes
desselben zu schließen, bestreitet und seinen Gegenstand durch
das Beispiel |143.35| eines =Verliebten= erläutert, der, indem er
sich in eine Idee von Schönheit, welche blos sein Hirngespinst
ist, vernarrt hätte, schließen wollte, daß ein solches Object
wirklich wo existire. Ich gebe ihm hierin vollkommen recht in
allen Fällen, wo das |144.25| Bedürfniß auf =Neigung= gegründet
ist, die nicht einmal nothwendig für den, der damit angefochten
ist, die Existenz ihres Objects postuliren kann, viel weniger
eine für jedermann gültige Forderung enthält und daher ein
blos =subjectiver= Grund der Wünsche ist. Hier aber ist es ein
=Vernunftbedürfniß=, aus einem =objectiven= Bestimmungsgrunde des
Willens, nämlich dem moralischen Gesetze, entspringend, welches
|144.30| jedes vernünftige Wesen nothwendig verbindet, also zur
Voraussetzung der ihm angemessenen Bedingungen in der Natur
_a priori_ berechtigt und die letztern von dem vollständigen
praktischen Gebrauche der Vernunft unzertrennlich macht. Es ist
Pflicht, das höchste Gut nach unserem größten Vermögen wirklich
zu machen; daher muß es doch auch möglich sein; mithin ist es für
jedes vernünftige Wesen in der Welt |144.35| auch unvermeidlich,
dasjenige vorauszusetzen, was zu dessen objectiver Möglichkeit
nothwendig ist. Die Voraussetzung ist so nothwendig als das
moralische Gesetz, in Beziehung auf welches sie auch nur gültig
ist.
* * * * *
Um bei dem Gebrauche eines noch so ungewohnten Begriffs, als der eines
reinen praktischen Vernunftglaubens ist, Mißdeutungen zu verhüten,
#260# sei mir erlaubt noch eine Anmerkung hinzuzufügen. -- Es sollte
fast scheinen, als ob dieser Vernunftglaube hier selbst als =Gebot=
angekündigt werde, nämlich das höchste Gut für möglich anzunehmen.
Ein Glaube |144.5| aber, der geboten wird, ist ein Unding. Man erinnere
sich aber der obigen Auseinandersetzung dessen, was im Begriffe des
höchsten Guts anzunehmen verlangt wird, und man wird inne werden,
daß diese Möglichkeit anzunehmen gar nicht geboten werden dürfe, und
keine praktische Gesinnungen fordere, sie =einzuräumen=, sondern daß
speculative Vernunft sie ohne |144.10| Gesuch zugeben müsse; denn daß
eine dem moralischen Gesetze angemessene Würdigkeit der vernünftigen
Wesen in der Welt, glücklich zu sein, mit einem dieser proportionirten
Besitze dieser Glückseligkeit in Verbindung an sich =unmöglich= sei,
kann doch niemand behaupten wollen. Nun giebt uns in Ansehung des
ersten Stücks des höchsten Guts, nämlich was die Sittlichkeit |144.15|
betrifft, das moralische Gesetz blos ein Gebot, und die Möglichkeit
jenes Bestandstücks zu bezweifeln, wäre eben so viel, als das
moralische Gesetz selbst in Zweifel ziehen. Was aber das zweite Stück
jenes Objects, nämlich die jener Würdigkeit durchgängig angemessene
Glückseligkeit, betrifft, so ist zwar die Möglichkeit derselben
überhaupt einzuräumen gar nicht eines |144.20| Gebots bedürftig, denn
die theoretische Vernunft hat selbst nichts dawider: nur =die Art,
wie= wir uns eine solche Harmonie der Naturgesetze mit denen #261#
der Freiheit denken sollen, hat etwas an sich, in Ansehung dessen uns
eine Wahl zukommt, weil theoretische Vernunft hierüber nichts mit
apodiktischer Gewißheit entscheidet, und in Ansehung dieser kann es ein
moralisches Interesse geben, das den Ausschlag giebt.
Oben hatte ich gesagt, daß nach einem bloßen Naturgange in der |145.5|
Welt die genau dem sittlichen Werthe angemessene Glückseligkeit
nicht zu erwarten und für unmöglich zu halten sei, und daß also die
Möglichkeit des höchsten Guts von dieser Seite nur unter Voraussetzung
eines moralischen Welturhebers könne eingeräumt werden. Ich hielt mit
Vorbedacht mit der Einschränkung dieses Urtheils auf die =subjectiven=
Bedingungen |145.10| unserer Vernunft zurück, um nur dann allererst,
wenn die Art ihres Fürwahrhaltens näher bestimmt werden sollte, davon
Gebrauch zu machen. In der That ist die genannte Unmöglichkeit =blos
subjectiv=, d. i. unsere Vernunft findet es =ihr unmöglich=, sich
einen so genau angemessenen und durchgängig zweckmäßigen Zusammenhang
zwischen zwei |145.15| nach so verschiedenen Gesetzen sich eräugnenden
Weltbegebenheiten nach einem bloßen Naturlaufe begreiflich zu machen,
ob sie zwar wie bei allem, was sonst in der Natur Zweckmäßiges ist, die
Unmöglichkeit desselben nach allgemeinen Naturgesetzen doch auch nicht
beweisen, d. i. aus objectiven #262# Gründen hinreichend darthun kann.
|145.20|
Allein jetzt kommt ein Entscheidungsgrund von anderer Art ins Spiel,
um im Schwanken der speculativen Vernunft den Ausschlag zu geben. Das
Gebot, das höchste Gut zu befördern, ist objectiv (in der praktischen
Vernunft), die Möglichkeit desselben überhaupt gleichfalls objectiv (in
der theoretischen Vernunft, die nichts dawider hat) gegründet. Allein
die Art, |145.25| wie wir uns diese Möglichkeit vorstellen sollen, ob
nach allgemeinen Naturgesetzen ohne einen der Natur vorstehenden weisen
Urheber, oder nur unter dessen Voraussetzung, das kann die Vernunft
objectiv nicht entscheiden. Hier tritt nun eine =subjective= Bedingung
der Vernunft ein: die einzige ihr theoretisch mögliche, zugleich der
Moralität (die unter einem =objectiven= |145.30| Gesetze der Vernunft
steht) allein zuträgliche Art, sich die genaue Zusammenstimmung
des Reichs der Natur mit dem Reiche der Sitten als Bedingung der
Möglichkeit des höchsten Guts zu denken. Da nun die Beförderung
desselben und also die Voraussetzung seiner Möglichkeit =objectiv=
(aber nur der praktischen Vernunft zu Folge) nothwendig ist, zugleich
|145.35| aber die Art, auf welche Weise wir es uns als möglich denken
wollen, in unserer Wahl steht, in welcher aber ein freies Interesse
der reinen praktischen Vernunft für die Annehmung eines weisen
Welturhebers entscheidet: so ist das Princip, was unser Urtheil hierin
bestimmt, zwar #263# =subjectiv= als Bedürfniß, aber auch zugleich als
Beförderungsmittel dessen, was =objectiv= (praktisch) nothwendig ist,
der Grund einer =Maxime= des Fürwahrhaltens in moralischer Absicht, d.
i. ein =reiner praktischer |146.5| Vernunftglaube=. Dieser ist also
nicht geboten, sondern als freiwillige, zur moralischen (gebotenen)
Absicht zuträgliche, überdem noch mit dem theoretischen Bedürfnisse
der Vernunft einstimmige Bestimmung unseres Urtheils, jene Existenz
anzunehmen und dem Vernunftgebrauch ferner zum Grunde zu legen, selbst
aus der moralischen Gesinnung entsprungen; |146.10| kann also öfters
selbst bei Wohlgesinnten bisweilen in Schwanken, niemals aber in
Unglauben gerathen.