Über die Postulate der reinen praktischen Vernunft überhaupt.
Sie gehen alle vom Grundsatze der Moralität aus, der kein Postulat,
sondern ein Gesetz ist, durch welches Vernunft unmittelbar den Willen
bestimmt, |132.10| welcher Wille eben dadurch, daß er so bestimmt ist,
als reiner Wille, diese nothwendige Bedingungen der Befolgung seiner
Vorschrift fordert. Diese Postulate sind nicht theoretische Dogmata,
sondern =Voraussetzungen= in nothwendig praktischer Rücksicht,
erweitern also zwar nicht das speculative Erkenntniß, geben aber den
Ideen der speculativen |132.15| Vernunft im =Allgemeinen= (vermittelst
ihrer Beziehung aufs Praktische) objective Realität und berechtigen sie
zu Begriffen, deren Möglichkeit auch nur zu behaupten sie sich sonst
nicht anmaßen könnte.
Diese Postulate sind die der =Unsterblichkeit=, der =Freiheit=,
positiv betrachtet (als der Causalität eines Wesens, so fern es zur
intelligibelen |132.20| Welt gehört), und des =Daseins Gottes=.
Das =erste= fließt aus der praktisch nothwendigen Bedingung der
Angemessenheit der Dauer zur Vollständigkeit der Erfüllung des
moralischen Gesetzes; das =zweite= aus der nothwendigen Voraussetzung
der Unabhängigkeit von der Sinnenwelt und des Vermögens der Bestimmung
seines Willens nach dem Gesetze einer |132.25| #239# intelligibelen
Welt, d. i. der Freiheit; das =dritte= aus der Nothwendigkeit der
Bedingung zu einer solchen intelligibelen Welt, um das höchste Gut zu
sein, durch die Voraussetzung des höchsten selbstständigen Guts, d. i.
des Daseins Gottes.
Die durch die Achtung fürs moralische Gesetz nothwendige Absicht
|132.30| aufs höchste Gut und daraus fließende Voraussetzung der
objectiven Realität desselben führt also durch Postulate der
praktischen Vernunft zu Begriffen, welche die speculative Vernunft zwar
als Aufgaben vortragen, sie aber nicht auflösen konnte. Also 1. zu
derjenigen, in deren Auflösung die letztere nichts als =Paralogismen=
begehen konnte (nämlich der Unsterblichkeit), weil es ihr am Merkmale
der Beharrlichkeit fehlte, um den psychologischen Begriff eines letzten
Subjects, welcher der Seele im Selbstbewußtsein nothwendig beigelegt
wird, zur realen Vorstellung einer Substanz zu ergänzen, welches die
praktische Vernunft durch das Postulat einer |133.5| zur Angemessenheit
mit dem moralischen Gesetze im höchsten Gute, als dem ganzen Zwecke der
praktischen Vernunft, erforderlichen Dauer ausrichtet. 2. Führt sie zu
dem, wovon die speculative Vernunft nichts als =Antinomie= enthielt,
deren Auflösung sie nur auf einem problematisch zwar denkbaren, aber
seiner objectiven Realität nach für sie nicht erweislichen |133.10| und
bestimmbaren Begriffe gründen konnte, nämlich die =kosmologische= Idee
einer intelligibelen Welt und das Bewußtsein unseres #240# Daseins in
derselben, vermittelst des Postulats der Freiheit (deren Realität sie
durch das moralische Gesetz darlegt und mit ihm zugleich das Gesetz
einer intelligibelen Welt, worauf die speculative nur hinweisen, ihren
|133.15| Begriff aber nicht bestimmen konnte). 3. Verschafft sie dem,
was speculative Vernunft zwar denken, aber als bloßes transscendentales
=Ideal= unbestimmt lassen mußte, dem =theologischen= Begriffe des
Urwesens, Bedeutung (in praktischer Absicht, d. i. als einer Bedingung
der Möglichkeit des Objects eines durch jenes Gesetz bestimmten
Willens) als dem |133.20| obersten Princip des höchsten Guts in einer
intelligibelen Welt durch gewalthabende moralische Gesetzgebung in
derselben.
Wird nun aber unser Erkenntniß auf solche Art durch reine praktische
Vernunft wirklich erweitert, und ist das, was für die speculative
=transscendent= war, in der praktischen =immanent=? Allerdings, aber
=nur in |133.25| praktischer Absicht=. Denn wir erkennen zwar dadurch
weder unserer Seele Natur, noch die intelligibele Welt, noch das
höchste Wesen nach dem, was sie an sich selbst sind, sondern haben nur
die Begriffe von ihnen im =praktischen= Begriffe des =höchsten Guts=
vereinigt, als dem Objecte unseres Willens, und völlig _a priori_ durch
reine Vernunft, aber nur vermittelst |133.30| des moralischen Gesetzes
und auch blos in Beziehung auf dasselbe, in Ansehung des Objects, das
es gebietet. Wie aber auch nur die Freiheit #241# möglich sei, und wie
man sich diese Art von Causalität theoretisch und Positiv vorzustellen
habe, wird dadurch nicht eingesehen, sondern nur, daß eine solche sei,
durchs moralische Gesetz und zu dessen Behuf postulirt. So |133.35| ist
es auch mit den übrigen Ideen bewandt, die nach ihrer Möglichkeit kein
menschlicher Verstand jemals ergründen, aber auch, daß sie nicht wahre
Begriffe sind, keine Sophisterei der Überzeugung selbst des gemeinsten
Menschen jemals entreißen wird.