V.

Das Dasein Gottes, als ein Postulat der reinen praktischen |124.5|

Vernunft.

Das moralische Gesetz führte in der vorhergehenden Zergliederung zur

praktischen Aufgabe, welche ohne allen Beitritt sinnlicher Triebfedern,

blos durch reine Vernunft vorgeschrieben wird, nämlich der nothwendigen

Vollständigkeit des ersten und vornehmsten Theils des höchsten Guts,

der |124.10| SITTLICHKEIT, und, da diese nur in einer Ewigkeit völlig

aufgelöset werden kann, zum Postulat der =Unsterblichkeit=. Eben dieses

Gesetz muß auch zur Möglichkeit des zweiten Elements des höchsten Guts,

nämlich der jener Sittlichkeit angemessenen GLÜCKSELIGKEIT, eben so

uneigennützig wie #224# vorher, aus bloßer unparteiischer Vernunft,

nämlich auf die Voraussetzung |124.15| des Daseins einer dieser

Wirkung adäquaten Ursache führen, d. i. die =Existenz Gottes=, als

zur Möglichkeit des höchsten Guts (welches Object unseres Willens mit

der moralischen Gesetzgebung der reinen Vernunft nothwendig verbunden

ist) nothwendig gehörig, postuliren. Wir wollen diesen Zusammenhang

überzeugend darstellen. |124.20|

=Glückseligkeit= ist der Zustand eines vernünftigen Wesens in der Welt,

dem es im Ganzen seiner Existenz =alles nach Wunsch und Willen geht=,

und beruht also auf der Übereinstimmung der Natur zu seinem ganzen

Zwecke, imgleichen zum wesentlichen Bestimmungsgrunde seines Willens.

Nun gebietet das moralische Gesetz als ein Gesetz der Freiheit |124.25|

durch Bestimmungsgründe, die von der Natur und der Übereinstimmung

derselben zu unserem Begehrungsvermögen (als Triebfedern) ganz

unabhängig sein sollen; das handelnde vernünftige Wesen in der Welt

aber ist doch nicht zugleich Ursache der Welt und der Natur selbst.

Also ist in dem moralischen Gesetze nicht der mindeste Grund zu einem

nothwendigen |124.30| Zusammenhang zwischen Sittlichkeit und der ihr

proportionirten Glückseligkeit eines zur Welt als Theil gehörigen und

daher von ihr abhängigen Wesens, welches eben darum durch seinen Willen

nicht Ursache dieser Natur sein und sie, was seine Glückseligkeit

betrifft, mit seinen praktischen Grundsätzen aus eigenen Kräften nicht

durchgängig einstimmig |124.35| #225# machen kann. Gleichwohl wird in

der praktischen Aufgabe der reinen Vernunft, d. i. der nothwendigen

Bearbeitung zum höchsten Gute, ein solcher Zusammenhang als nothwendig

postulirt: wir =sollen= das höchste Gut (welches also doch möglich

sein muß) zu befördern suchen. Also wird auch das Dasein einer von

der Natur unterschiedenen Ursache der gesammten |125.5| Natur, welche

den Grund dieses Zusammenhanges, nämlich der genauen Übereinstimmung

der Glückseligkeit mit der Sittlichkeit, enthalte, =postulirt=. Diese

oberste Ursache aber soll den Grund der Übereinstimmung der Natur nicht

blos mit einem Gesetze des Willens der vernünftigen Wesen, sondern mit

der Vorstellung dieses =Gesetzes=, so fern diese es sich zum |125.10|

=obersten Bestimmungsgrunde des Willens= setzen, also nicht blos mit

den Sitten der Form nach, sondern auch ihrer Sittlichkeit als dem

Bewegungsgrunde derselben, d. i. mit ihrer moralischen Gesinnung,

enthalten. Also ist das höchste Gut in der Welt nur möglich, so

fern eine oberste Ursache der Natur angenommen wird, die eine der

moralischen Gesinnung |125.15| gemäße Causalität hat. Nun ist ein

Wesen, das der Handlungen nach der Vorstellung von Gesetzen fähig

ist, eine =Intelligenz= (vernünftig Wesen) und die Causalität eines

solchen Wesens nach dieser Vorstellung der Gesetze ein =Wille=

desselben. Also ist die oberste Ursache der Natur, so fern sie zum

höchsten Gute vorausgesetzt werden muß, ein Wesen, das |125.20| #226#

durch =Verstand= und =Willen= die Ursache (folglich der Urheber) der

Natur ist, d. i. GOTT. Folglich ist das Postulat der Möglichkeit des

=höchsten abgeleiteten Guts= (der besten Welt) zugleich das Postulat

der Wirklichkeit eines =höchsten ursprünglichen Guts=, nämlich der

Existenz Gottes. Nun war es Pflicht für uns das höchste Gut zu

befördern, mithin |125.25| nicht allein Befugniß, sondern auch mit der

Pflicht als Bedürfniß verbundene Nothwendigkeit, die Möglichkeit dieses

höchsten Guts vorauszusetzen, welches, da es nur unter der Bedingung

des Daseins Gottes stattfindet, die Voraussetzung desselben mit der

Pflicht unzertrennlich verbindet, d. i. es ist moralisch nothwendig,

das Dasein Gottes anzunehmen. |125.30|

Hier ist nun wohl zu merken, daß diese moralische Nothwendigkeit

=subjectiv=, d. i. Bedürfniß, und nicht =objectiv=, d. i. selbst

Pflicht, sei; denn es kann gar keine Pflicht geben, die Existenz

eines Dinges anzunehmen (weil dieses blos den theoretischen Gebrauch

der Vernunft angeht). Auch wird hierunter nicht verstanden, daß

die Annehmung des Daseins Gottes, |125.35| =als eines Grundes aller

Verbindlichkeit überhaupt=, nothwendig sei (denn dieser beruht, wie

hinreichend bewiesen worden, lediglich auf der Autonomie der Vernunft

selbst). Zur Pflicht gehört hier nur die Bearbeitung zu Hervorbringung

und Beförderung des höchsten Guts in der Welt, dessen Möglichkeit also

postulirt werden kann, die aber unsere Vernunft #227# nicht anders

denkbar findet, als unter Voraussetzung einer höchsten Intelligenz,

deren Dasein anzunehmen also mit dem Bewußtsein unserer |126.5| Pflicht

verbunden ist, obzwar diese Annehmung selbst für die theoretische

Vernunft gehört, in Ansehung deren allein sie, als Erklärungsgrund

betrachtet, =Hypothese=, in Beziehung aber auf die Verständlichkeit

eines uns doch durchs moralische Gesetz ausgegebenen Objects (des

höchsten Guts), mithin eines Bedürfnisses in praktischer Absicht,

=Glaube= und |126.10| zwar reiner =Vernunftglaube= heißen kann, weil

blos reine Vernunft (sowohl ihrem theoretischen als praktischen

Gebrauche nach) die Quelle ist, daraus er entspringt.

Aus dieser =Deduction= wird es nunmehr begreiflich, warum die

=griechischen= Schulen zur Auflösung ihres Problems von der praktischen

|126.15| Möglichkeit des höchsten Guts niemals gelangen konnten: weil

sie nur immer die Regel des Gebrauchs, den der Wille des Menschen von

seiner Freiheit macht, zum einzigen und für sich allein zureichenden

Grunde derselben machten, ohne ihrem Bedünken nach das Dasein Gottes

dazu zu bedürfen. Zwar thaten sie daran recht, daß sie das Princip

der Sitten unabhängig |126.20| von diesem Postulat für sich selbst

aus dem Verhältniß der Vernunft allein zum Willen festsetzten und

es mithin zur =obersten= praktischen Bedingung des höchsten Guts

machten; es war aber darum nicht die =ganze= Bedingung der Möglichkeit

desselben. Die =Epikureer= hatten nun #228# zwar ein ganz falsches

Princip der Sitten zum obersten angenommen, |126.25| nämlich das der

Glückseligkeit, und eine Maxime der beliebigen Wahl nach jedes seiner

Neigung für ein Gesetz untergeschoben: aber darin verfuhren sie doch

=consequent= genug, daß sie ihr höchstes Gut eben so, nämlich der

Niedrigkeit ihres Grundsatzes proportionirlich, abwürdigten und keine

größere Glückseligkeit erwarteten, als die sich durch menschliche

Klugheit |126.30| (wozu auch Enthaltsamkeit und Mäßigung der Neigungen

gehört) erwerben läßt, die, wie man weiß, kümmerlich genug und nach

Umständen sehr verschiedentlich ausfallen muß; die Ausnahmen, welche

ihre Maximen unaufhörlich einräumen mußten, und die sie zu Gesetzen

untauglich machen, nicht einmal gerechnet. Die =Stoiker= hatten dagegen

ihr oberstes praktisches |126.35| Princip, nämlich die Tugend, als

Bedingung des höchsten Guts ganz richtig gewählt, aber indem sie den

Grad derselben, der für das reine Gesetz derselben erforderlich ist,

als in diesem Leben völlig erreichbar vorstellten, nicht allein das

moralische Vermögen des =Menschen= unter dem Namen eines Weisen

über alle Schranken seiner Natur hoch gespannt und etwas, das aller

Menschenkenntniß widerspricht, angenommen, sondern auch vornehmlich

das zweite zum höchsten Gut gehörige =Bestandstück=, |127.5| nämlich

die Glückseligkeit, gar nicht für einen besonderen Gegenstand des

menschlichen Begehrungsvermögens wollen gelten lassen, sondern ihren

#229# =Weisen= gleich einer Gottheit im Bewußtsein der Vortrefflichkeit

seiner Person von der Natur (in Absicht auf seine Zufriedenheit) ganz

unabhängig gemacht, indem sie ihn zwar Übeln des Lebens aussetzten,

aber |127.10| nicht unterwarfen (zugleich auch als frei vom Bösen

darstellten) und so wirklich das zweite Element des höchsten Guts,

eigene Glückseligkeit, wegließen, indem sie es blos im Handeln und

der Zufriedenheit mit seinem persönlichen Werthe setzten und also im

Bewußtsein der sittlichen Denkungsart mit einschlossen, worin sie

aber durch die Stimme ihrer eigenen |127.15| Natur hinreichend hätten

widerlegt werden können.

Die Lehre des Christenthums[13], wenn man sie auch noch nicht als

Religionslehre betrachtet, giebt in diesem Stücke einen Begriff des

höchsten #230# Guts (des Reichs Gottes), der allein der strengsten

Forderung der praktischen #231# Vernunft ein Gnüge thut. Das moralische

Gesetz ist heilig (unnachsichtlich) und fordert Heiligkeit der Sitten,

obgleich alle moralische Vollkommenheit, zu welcher der Mensch gelangen

kann, immer nur Tugend ist, d. i. gesetzmäßige Gesinnung aus =Achtung=

fürs Gesetz, folglich Bewußtsein |128.5| eines continuirlichen Hanges

zur Übertretung, wenigstens Unlauterkeit, d. i. Beimischung vieler

unächter (nicht moralischer) Bewegungsgründe zur Befolgung des

Gesetzes, folglich eine mit Demuth verbundene Selbstschätzung und also

in Ansehung der Heiligkeit, welche das christliche Gesetz fordert,

nichts als Fortschritt ins Unendliche dem Geschöpfe übrig |128.10|

läßt, eben daher aber auch dasselbe zur Hoffnung seiner ins Unendliche

gehenden Fortdauer berechtigt. Der =Werth= einer dem moralischen

Gesetze =völlig= angemessenen Gesinnung ist unendlich: weil alle

mögliche Glückseligkeit im Urtheile eines weisen und alles vermögenden

Austheilers derselben keine andere Einschränkung hat, als den Mangel

der Angemessenheit |128.15| vernünftiger Wesen an ihrer Pflicht. Aber

das moralische Gesetz für sich =verheißt= doch keine Glückseligkeit;

denn diese ist nach Begriffen von einer Naturordnung überhaupt mit

der Befolgung desselben nicht nothwendig verbunden. Die christliche

Sittenlehre ergänzt nun diesen Mangel (des zweiten unentbehrlichen

Bestandstücks des höchsten Guts) durch die |128.20| Darstellung der

Welt, darin vernünftige Wesen sich dem sittlichen Gesetze von ganzer

Seele weihen, als eines =Reichs Gottes=, in welchem Natur #232# und

Sitten in eine jeder von beiden für sich selbst fremde Harmonie durch

einen heiligen Urheber kommen, der das abgeleitete höchste Gut möglich

macht. Die =Heiligkeit= der Sitten wird ihnen in diesem Leben schon zur

|128.25| Richtschnur angewiesen, das dieser proportionirte Wohl aber,

die =Seligkeit=, nur als in einer Ewigkeit erreichbar vorgestellt: weil

=jene= immer das Urbild ihres Verhaltens in jedem Stande sein muß, und

das Fortschreiten zu ihr schon in diesem Leben möglich und nothwendig

ist, =diese= aber in dieser Welt unter dem Namen der Glückseligkeit

gar nicht erreicht |129.5| werden kann (so viel auf unser Vermögen

ankommt) und daher lediglich zum Gegenstande der Hoffnung gemacht wird.

Diesem ungeachtet ist das christliche Princip der =Moral= selbst doch

nicht theologisch (mithin Heteronomie), sondern Autonomie der reinen

praktischen Vernunft für sich selbst, weil sie die Erkenntniß Gottes

und seines Willens nicht zum Grunde dieser |129.10| Gesetze, sondern

nur der Gelangung zum höchsten Gute unter der Bedingung der Befolgung

derselben macht und selbst die eigentliche =Triebfeder= zu Befolgung

der ersteren nicht in den gewünschten Folgen derselben, sondern in der

Vorstellung der Pflicht allein setzt, als in deren treuer Beobachtung

die Würdigkeit des Erwerbs der letztern allein besteht. |129.15|

[13] Man hält gemeiniglich dafür, die christliche Vorschrift der

Sitten habe in Ansehung ihrer Reinigkeit vor dem moralischen

Begriffe der Stoiker nichts voraus; |127.20| allein der

Unterschied beider ist doch sehr sichtbar. Das stoische System

machte das Bewußtsein der Seelenstärke zum Angel, um den

sich alle sittliche Gesinnungen wenden sollten, und ob die

Anhänger desselben zwar von Pflichten redeten, auch sie ganz

wohl bestimmten, so setzten sie doch die Triebfeder und den

eigentlichen Bestimmungsgrund des Willens in einer Erhebung

der Denkungsart über die niedrige und nur |127.25| durch

Seelenschwäche machthabende Triebfedern der Sinne. Tugend war

also bei ihnen ein gewisser Heroism des über die thierische

Natur des Menschen sich erhebenden =Weisen=, der ihm selbst

genug ist, andern zwar Pflichten vorträgt, selbst aber über sie

erhaben und keiner Versuchung zu Übertretung des sittlichen

Gesetzes unterworfen ist. Dieses alles aber konnten sie nicht

thun, wenn sie sich dieses Gesetz zu der Reinigkeit |127.30| und

Strenge, als es die Vorschrift des Evangelii thut, vorgestellt

hätten. Wenn ich unter einer =Idee= eine Vollkommenheit verstehe,

der nichts in der Erfahrung adäquat gegeben werden kann, so

sind die moralischen Ideen darum nichts Überschwengliches,

d. i. dergleichen, wovon wir auch nicht einmal den Begriff

hinreichend bestimmen könnten, oder von dem es ungewiß ist,

ob ihm überall ein Gegenstand |127.35| correspondire, wie die

Ideen der speculativen Vernunft, sondern dienen als Urbilder der

praktischen Vollkommenheit zur unentbehrlichen Richtschnur

des sittlichen Verhaltens und zugleich zum =Maßstabe der

Vergleichung=. Wenn ich nun die =christliche Moral= von ihrer

philosophischen Seite betrachte, so würde sie, mit den Ideen der

griechischen Schulen verglichen, so erscheinen: Die Ideen der

=Cyniker=, der =Epikureer=, der =Stoiker= und der =Christen=

sind: die =Natureinfalt=, die =Klugheit=, die =Weisheit= und

die =Heiligkeit=. In Ansehung des Weges, dazu zu gelangen,

unterschieden sich die griechischen Philosophen so von einander,

daß die Cyniker dazu |128.30| den =gemeinen Menschenverstand=,

die andern nur den Weg der =Wissenschaft=, beide also doch bloßen

=Gebrauch der natürlichen Kräfte= dazu hinreichend fanden. Die

christliche Moral, weil sie ihre Vorschrift (wie es auch sein

muß) so rein und unnachsichtlich einrichtet, benimmt dem Menschen

das Zutrauen, wenigstens hier im Leben, ihr völlig adäquat zu

sein, richtet es aber doch auch dadurch wiederum auf, |128.35|

daß, wenn wir so gut handeln, als in unserem =Vermögen= ist,

wir hoffen können, daß, was nicht in unserm Vermögen ist, uns

anderweitig werde zu statten kommen, wir mögen nun wissen, auf

welche Art, oder nicht. =Aristoteles= und =Plato= unterschieden

=Ursprungs= unserer sittlichen Begriffe.

Auf solche Weise führt das moralische Gesetz durch den Begriff des

#233# höchsten Guts, als das Object und den Endzweck der reinen

praktischen Vernunft, zur =Religion=, d. i. zur =Erkenntniß aller

Pflichten als göttlicher Gebote, nicht als Sanctionen, d. i.

willkürliche, für sich selbst zufällige Verordnungen eines fremden

Willens=, sondern |129.20| als wesentlicher Gesetze eines jeden freien

Willens für sich selbst, die aber dennoch als Gebote des höchsten

Wesens angesehen werden müssen, weil wir nur von einem moralisch

vollkommenen (heiligen und gütigen), zugleich auch allgewaltigen Willen

das höchste Gut, welches zum Gegenstande unserer Bestrebung zu setzen

uns das moralische Gesetz zur Pflicht |129.25| macht, und also durch

Übereinstimmung mit diesem Willen dazu zu gelangen hoffen können. Auch

hier bleibt daher alles uneigennützig und blos auf Pflicht gegründet;

ohne daß Furcht oder Hoffnung als Triebfedern zum Grunde gelegt werden

dürften, die, wenn sie zu Principien werden, den ganzen moralischen

Werth der Handlungen vernichten. Das moralische |129.30| Gesetz

gebietet, das höchste mögliche Gut in einer Welt mir zum letzten

Gegenstande alles Verhaltens zu machen. Dieses aber kann ich nicht

zu bewirken hoffen, als nur durch die Übereinstimmung meines Willens

mit dem eines heiligen und gütigen Welturhebers; und obgleich in dem

Begriffe des höchsten Guts als dem eines Ganzen, worin die größte

Glückseligkeit |129.35| mit dem größten Maße sittlicher (in Geschöpfen

möglicher) Vollkommenheit #234# als in der genausten Proportion

verbunden vorgestellt wird, =meine eigene Glückseligkeit= mit enthalten

ist: so ist doch nicht sie, sondern das moralische Gesetz (welches

vielmehr mein unbegrenztes Verlangen darnach auf Bedingungen strenge

einschränkt) der Bestimmungsgrund des Willens, der zur Beförderung des

höchsten Guts angewiesen wird. |130.5|

Daher ist auch die Moral nicht eigentlich die Lehre, wie wir uns

glücklich =machen=, sondern wie wir der Glückseligkeit =würdig= werden

sollen. Nur dann, wenn Religion dazu kommt, tritt auch die Hoffnung

ein, der Glückseligkeit dereinst in dem Maße theilhaftig zu werden, als

wir darauf bedacht gewesen, ihrer nicht unwürdig zu sein. |130.10|

=Würdig= ist jemand des Besitzes einer Sache oder eines Zustandes,

wenn, daß er in diesem Besitze sei, mit dem höchsten Gute

zusammenstimmt. Man kann jetzt leicht einsehen, daß alle Würdigkeit auf

das sittliche Verhalten ankomme, weil dieses im Begriffe des höchsten

Guts die Bedingung des übrigen (was zum Zustande gehört), nämlich des

Antheils |130.15| an Glückseligkeit, ausmacht. Nun folgt hieraus: daß

man die =Moral= an sich niemals als =Glückseligkeitslehre= behandeln

müsse, d. i. als eine Anweisung der Glückseligkeit theilhaftig zu

werden; denn sie hat es lediglich mit der Vernunftbedingung (_conditio

sine qua non_) der letzteren, #235# nicht mit einem Erwerbmittel

derselben zu thun. Wenn sie aber (die blos |130.20| Pflichten

auferlegt, nicht eigennützigen Wünschen Maßregeln an die Hand giebt)

vollständig vorgetragen worden: alsdann allererst kann, nachdem der

sich auf ein Gesetz gründende moralische Wunsch das höchste Gut zu

befördern (das Reich Gottes zu uns zu bringen), der vorher keiner

eigennützigen Seele aufsteigen konnte, erweckt und ihm zum Behuf der

Schritt |130.25| zur Religion geschehen ist, diese Sittenlehre auch

Glückseligkeitslehre genannt werden, weil die =Hoffnung= dazu nur mit

der Religion allererst anhebt.

Auch kann man hieraus ersehen: daß, wenn man nach dem =letzten Zwecke

Gottes= in Schöpfung der Welt frägt, man nicht die =Glückseligkeit=

|130.30| der vernünftigen Wesen in ihr, sondern =das höchste Gut=

nennen müsse, welches jenem Wunsche dieser Wesen noch eine Bedingung,

nämlich die der Glückseligkeit würdig zu sein, d. i. die =Sittlichkeit=

eben derselben vernünftigen Wesen, hinzufügt, die allein den Maßstab

enthält, nach welchem sie allein der ersteren durch die Hand eines

=weisen= Urhebers |130.35| theilhaftig zu werden hoffen können. Denn

da =Weisheit=, theoretisch betrachtet, =die Erkenntniß des höchsten

Guts= und praktisch =die Angemessenheit des Willens zum höchsten

Gute= bedeutet, so kann man einer höchsten selbstständigen Weisheit

nicht einen Zweck beilegen, der blos auf =Gütigkeit= gegründet wäre.

Denn dieser ihre Wirkung (in #236# Ansehung der Glückseligkeit der

vernünftigen Wesen) kann man nur unter den einschränkenden Bedingungen

der Übereinstimmung mit der =Heiligkeit=[14] |131.5| seines Willens als

dem höchsten ursprünglichen Gute angemessen denken. Daher diejenige,

welche den Zweck der Schöpfung in die Ehre Gottes (vorausgesetzt, daß

man diese nicht anthropomorphistisch, als Neigung gepriesen zu werden,

denkt) setzten, wohl den besten Ausdruck getroffen haben. Denn nichts

ehrt Gott mehr als das, was das Schätzbarste |131.10| in der Welt ist,

die Achtung für sein Gebot, die Beobachtung der heiligen Pflicht, die

uns sein Gesetz auferlegt, wenn seine herrliche Anstalt dazu #237#

kommt, eine solche schöne Ordnung mit angemessener Glückseligkeit

zu krönen. Wenn ihn das letztere (auf menschliche Art zu reden)

liebenswürdig macht, so ist er durch das erstere ein Gegenstand der

Anbetung |131.15| (Adoration). Selbst Menschen können sich durch

Wohlthun zwar Liebe, aber dadurch allein niemals Achtung erwerben, so

daß die größte Wohlthätigkeit ihnen nur dadurch Ehre macht, daß sie

nach Würdigkeit ausgeübt wird.

[14] Hiebei, und um das Eigenthümliche dieser Begriffe

kenntlich zu machen, merke ich nur noch an: daß, da man Gott

verschiedene Eigenschaften beilegt, deren Qualität man auch den

Geschöpfen angemessen findet, nur daß sie dort zum höchsten

Grade erhoben werden, z. B. Macht, Wissenschaft, Gegenwart, Güte

&c. unter den Benennungen der Allmacht, der Allwissenheit, der

Allgegenwart, der Allgütigkeit &c., |131.30| es doch drei giebt,

die ausschließungsweise und doch ohne Beisatz von Größe Gott

beigelegt werden, und die insgesammt moralisch sind: er ist der

=allein Heilige=, der =allein Selige=, der =allein Weise=; weil

diese Begriffe schon die Uneingeschränktheit bei sich führen.

Nach der Ordnung derselben ist er denn also auch der =heilige

Gesetzgeber= (und Schöpfer), der =gütige Regierer= (und Erhalter)

und |131.35| der =gerechte Richter=: drei Eigenschaften, die alles

in sich enthalten, wodurch Gott der Gegenstand der Religion wird,

und denen angemessen die metaphysischen Vollkommenheiten sich von

selbst in der Vernunft hinzu fügen.

Daß in der Ordnung der Zwecke der Mensch (mit ihm jedes vernünftige

|131.20| Wesen) =Zweck an sich selbst= sei, d. i. niemals blos als

Mittel von jemanden (selbst nicht von Gott), ohne zugleich hiebei

selbst Zweck zu sein, könne gebraucht werden, daß also die =Menschheit=

in unserer Person uns selbst =heilig= sein müsse, folgt nunmehr

von selbst, weil er das =Subject des moralischen Gesetzes=, mithin

dessen ist, was an sich heilig ist, |131.25| um dessen willen und in

Einstimmung mit welchem auch überhaupt nur etwas heilig genannt werden

kann. Denn dieses moralische Gesetz gründet sich auf der Autonomie

seines Willens, als eines freien Willens, der nach seinen allgemeinen

Gesetzen nothwendig zu demjenigen zugleich muß =einstimmen= können,

welchem er sich =unterwerfen= soll. |132.5|

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 36 / 44 题