IV.

Die Unsterblichkeit der Seele, als ein Postulat der reinen praktischen

Vernunft.

Die Bewirkung des höchsten Guts in der Welt ist das nothwendige Object

eines durchs moralische Gesetz bestimmbaren Willens. In diesem |122.5|

aber ist die =völlige Angemessenheit= der Gesinnungen zum moralischen

Gesetze die oberste Bedingung des höchsten Guts. Sie muß also eben

sowohl möglich sein als ihr Object, weil sie in demselben Gebote

dieses zu #220# befördern enthalten ist. Die völlige Angemessenheit

des Willens aber zum moralischen Gesetze ist =Heiligkeit=, eine

Vollkommenheit, deren kein vernünftiges |122.10| Wesen der Sinnenwelt

in keinem Zeitpunkte seines Daseins fähig ist. Da sie indessen

gleichwohl als praktisch nothwendig gefordert wird, so kann sie nur

in einem ins =Unendliche= gehenden =Progressus= zu jener völligen

Angemessenheit angetroffen werden, und es ist nach Principien der

reinen praktischen Vernunft nothwendig, eine solche praktische |122.15|

Fortschreitung als das reale Object unseres Willens anzunehmen.

Dieser unendliche Progressus ist aber nur unter Voraussetzung einer

ins =Unendliche= fortdaurenden =Existenz= und Persönlichkeit desselben

vernünftigen Wesens (welche man die Unsterblichkeit der Seele nennt)

möglich. Also ist das höchste Gut praktisch nur unter der Voraussetzung

|122.20| der Unsterblichkeit der Seele möglich, mithin diese, als

unzertrennlich mit dem moralischen Gesetz verbunden, ein POSTULAT

der reinen praktischen Vernunft (worunter ich einen =theoretischen=,

als solchen aber nicht erweislichen Satz verstehe, so fern er einem

_a priori_ unbedingt geltenden =praktischen= Gesetze unzertrennlich

anhängt). |122.25|

Der Satz von der moralischen Bestimmung unserer Natur, nur allein in

einem ins Unendliche gehenden Fortschritte zur völligen Angemessenheit

mit dem Sittengesetze gelangen zu können, ist von dem größten Nutzen,

#221# nicht blos in Rücksicht auf die gegenwärtige Ergänzung des

Unvermögens der speculativen Vernunft, sondern auch in Ansehung

der Religion. In Ermangelung |122.30| desselben wird entweder das

moralische Gesetz von seiner =Heiligkeit= gänzlich abgewürdigt,

indem man es sich als =nachsichtlich= (indulgent) und so unserer

Behaglichkeit angemessen verkünstelt, oder auch seinen Beruf und

zugleich Erwartung zu einer unerreichbaren Bestimmung, nämlich einem

verhofften völligen Erwerb der Heiligkeit des Willens, spannt |122.35|

und sich in schwärmende, dem Selbsterkenntniß ganz widersprechende

=theosophische= Träume verliert, durch welches beides das unaufhörliche

=Streben= zur pünktlichen und durchgängigen Befolgung eines strengen,

unnachsichtlichen, dennoch aber nicht idealischen, sondern wahren

Vernunftgebots nur verhindert wird. Einem vernünftigen, aber endlichen

Wesen ist |123.5| nur der Progressus ins Unendliche von niederen

zu den höheren Stufen der moralischen Vollkommenheit möglich. Der

=Unendliche=, dem die Zeitbedingung Nichts ist, sieht in dieser für

uns endlosen Reihe das Ganze der Angemessenheit mit dem moralischen

Gesetze, und die Heiligkeit, die sein Gebot unnachlaßlich fordert, um

seiner Gerechtigkeit in dem Antheil, den |123.10| er jedem am höchsten

Gute bestimmt, gemäß zu sein, ist in einer einzigen intellectuellen

Anschauung des Daseins vernünftiger Wesen ganz anzutreffen. #222# Was

dem Geschöpfe allein in Ansehung der Hoffnung dieses Antheils zukommen

kann, wäre das Bewußtsein seiner erprüften Gesinnung, um aus seinem

bisherigen Fortschritte vom Schlechteren zum moralisch |123.15|

Besseren und dem dadurch ihm bekannt gewordenen unwandelbaren Vorsatze

eine fernere ununterbrochene Fortsetzung desselben, wie weit seine

Existenz auch immer reichen mag, selbst über dieses Leben hinaus zu

hoffen[12] und so zwar niemals hier, oder in irgend einem absehlichen

künftigen #223# Zeitpunkte seines Daseins, sondern nur in der (Gott

allein übersehbaren) |123.20| Unendlichkeit seiner Fortdauer dem

Willen desselben (ohne Nachsicht oder Erlassung, welche sich mit der

Gerechtigkeit nicht zusammenreimt) völlig adäquat zu sein.

[12] Die =Überzeugung= von der Unwandelbarkeit seiner Gesinnung

im Fortschritte zum Guten scheint gleichwohl auch einem Geschöpfe

für sich unmöglich zu sein. Um deswillen läßt die christliche

Religionslehre sie auch von demselben Geiste, der die Heiligung,

d. i. diesen festen Vorsatz und mit ihm das Bewußtsein der

Beharrlichkeit im moralischen Progressus, wirkt, allein

abstammen. Aber auch natürlicher |123.25| Weise darf derjenige,

der sich bewußt ist, einen langen Theil seines Lebens bis zu

Ende desselben im Fortschritte zum Bessern, und zwar aus ächten

moralischen Bewegungsgründen, angehalten zu haben, sich wohl die

tröstende Hoffnung, wenn gleich nicht Gewißheit, machen, daß er

auch in einer über dieses Leben hinaus fortgesetzten Existenz

bei diesen Grundsätzen beharren werde, und wiewohl er in seinen

eigenen |123.30| Augen hier nie gerechtfertigt ist, noch bei dem

verhofften künftigen Anwachs seiner Naturvollkommenheit, mit

ihr aber auch seiner Pflichten es jemals hoffen darf, dennoch

in diesem Fortschritte, der, ob er zwar ein ins Unendliche

hinausgerücktes Ziel betrifft, dennoch für Gott als Besitz gilt,

eine Aussicht in eine =selige= Zukunft haben; denn dieses ist

der Ausdruck, dessen sich die Vernunft bedient, um ein von allen

zufälligen |123.35| Ursachen der Welt unabhängiges vollständiges

=Wohl= zu bezeichnen, welches eben so wie =Heiligkeit= eine

Idee ist, welche nur in einem unendlichen Progressus und dessen

Totalität enthalten sein kann, mithin vom Geschöpfe niemals

völlig erreicht wird.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 35 / 44 题