Die Unsterblichkeit der Seele, als ein Postulat der reinen praktischen
Vernunft.
Die Bewirkung des höchsten Guts in der Welt ist das nothwendige Object
eines durchs moralische Gesetz bestimmbaren Willens. In diesem |122.5|
aber ist die =völlige Angemessenheit= der Gesinnungen zum moralischen
Gesetze die oberste Bedingung des höchsten Guts. Sie muß also eben
sowohl möglich sein als ihr Object, weil sie in demselben Gebote
dieses zu #220# befördern enthalten ist. Die völlige Angemessenheit
des Willens aber zum moralischen Gesetze ist =Heiligkeit=, eine
Vollkommenheit, deren kein vernünftiges |122.10| Wesen der Sinnenwelt
in keinem Zeitpunkte seines Daseins fähig ist. Da sie indessen
gleichwohl als praktisch nothwendig gefordert wird, so kann sie nur
in einem ins =Unendliche= gehenden =Progressus= zu jener völligen
Angemessenheit angetroffen werden, und es ist nach Principien der
reinen praktischen Vernunft nothwendig, eine solche praktische |122.15|
Fortschreitung als das reale Object unseres Willens anzunehmen.
Dieser unendliche Progressus ist aber nur unter Voraussetzung einer
ins =Unendliche= fortdaurenden =Existenz= und Persönlichkeit desselben
vernünftigen Wesens (welche man die Unsterblichkeit der Seele nennt)
möglich. Also ist das höchste Gut praktisch nur unter der Voraussetzung
|122.20| der Unsterblichkeit der Seele möglich, mithin diese, als
unzertrennlich mit dem moralischen Gesetz verbunden, ein POSTULAT
der reinen praktischen Vernunft (worunter ich einen =theoretischen=,
als solchen aber nicht erweislichen Satz verstehe, so fern er einem
_a priori_ unbedingt geltenden =praktischen= Gesetze unzertrennlich
anhängt). |122.25|
Der Satz von der moralischen Bestimmung unserer Natur, nur allein in
einem ins Unendliche gehenden Fortschritte zur völligen Angemessenheit
mit dem Sittengesetze gelangen zu können, ist von dem größten Nutzen,
#221# nicht blos in Rücksicht auf die gegenwärtige Ergänzung des
Unvermögens der speculativen Vernunft, sondern auch in Ansehung
der Religion. In Ermangelung |122.30| desselben wird entweder das
moralische Gesetz von seiner =Heiligkeit= gänzlich abgewürdigt,
indem man es sich als =nachsichtlich= (indulgent) und so unserer
Behaglichkeit angemessen verkünstelt, oder auch seinen Beruf und
zugleich Erwartung zu einer unerreichbaren Bestimmung, nämlich einem
verhofften völligen Erwerb der Heiligkeit des Willens, spannt |122.35|
und sich in schwärmende, dem Selbsterkenntniß ganz widersprechende
=theosophische= Träume verliert, durch welches beides das unaufhörliche
=Streben= zur pünktlichen und durchgängigen Befolgung eines strengen,
unnachsichtlichen, dennoch aber nicht idealischen, sondern wahren
Vernunftgebots nur verhindert wird. Einem vernünftigen, aber endlichen
Wesen ist |123.5| nur der Progressus ins Unendliche von niederen
zu den höheren Stufen der moralischen Vollkommenheit möglich. Der
=Unendliche=, dem die Zeitbedingung Nichts ist, sieht in dieser für
uns endlosen Reihe das Ganze der Angemessenheit mit dem moralischen
Gesetze, und die Heiligkeit, die sein Gebot unnachlaßlich fordert, um
seiner Gerechtigkeit in dem Antheil, den |123.10| er jedem am höchsten
Gute bestimmt, gemäß zu sein, ist in einer einzigen intellectuellen
Anschauung des Daseins vernünftiger Wesen ganz anzutreffen. #222# Was
dem Geschöpfe allein in Ansehung der Hoffnung dieses Antheils zukommen
kann, wäre das Bewußtsein seiner erprüften Gesinnung, um aus seinem
bisherigen Fortschritte vom Schlechteren zum moralisch |123.15|
Besseren und dem dadurch ihm bekannt gewordenen unwandelbaren Vorsatze
eine fernere ununterbrochene Fortsetzung desselben, wie weit seine
Existenz auch immer reichen mag, selbst über dieses Leben hinaus zu
hoffen[12] und so zwar niemals hier, oder in irgend einem absehlichen
künftigen #223# Zeitpunkte seines Daseins, sondern nur in der (Gott
allein übersehbaren) |123.20| Unendlichkeit seiner Fortdauer dem
Willen desselben (ohne Nachsicht oder Erlassung, welche sich mit der
Gerechtigkeit nicht zusammenreimt) völlig adäquat zu sein.
[12] Die =Überzeugung= von der Unwandelbarkeit seiner Gesinnung
im Fortschritte zum Guten scheint gleichwohl auch einem Geschöpfe
für sich unmöglich zu sein. Um deswillen läßt die christliche
Religionslehre sie auch von demselben Geiste, der die Heiligung,
d. i. diesen festen Vorsatz und mit ihm das Bewußtsein der
Beharrlichkeit im moralischen Progressus, wirkt, allein
abstammen. Aber auch natürlicher |123.25| Weise darf derjenige,
der sich bewußt ist, einen langen Theil seines Lebens bis zu
Ende desselben im Fortschritte zum Bessern, und zwar aus ächten
moralischen Bewegungsgründen, angehalten zu haben, sich wohl die
tröstende Hoffnung, wenn gleich nicht Gewißheit, machen, daß er
auch in einer über dieses Leben hinaus fortgesetzten Existenz
bei diesen Grundsätzen beharren werde, und wiewohl er in seinen
eigenen |123.30| Augen hier nie gerechtfertigt ist, noch bei dem
verhofften künftigen Anwachs seiner Naturvollkommenheit, mit
ihr aber auch seiner Pflichten es jemals hoffen darf, dennoch
in diesem Fortschritte, der, ob er zwar ein ins Unendliche
hinausgerücktes Ziel betrifft, dennoch für Gott als Besitz gilt,
eine Aussicht in eine =selige= Zukunft haben; denn dieses ist
der Ausdruck, dessen sich die Vernunft bedient, um ein von allen
zufälligen |123.35| Ursachen der Welt unabhängiges vollständiges
=Wohl= zu bezeichnen, welches eben so wie =Heiligkeit= eine
Idee ist, welche nur in einem unendlichen Progressus und dessen
Totalität enthalten sein kann, mithin vom Geschöpfe niemals
völlig erreicht wird.