Von dem Primat der reinen praktischen Vernunft |119.25| in ihrer
Verbindung mit der speculativen.
Unter dem Primate zwischen zwei oder mehreren durch Vernunft
verbundenen Dingen verstehe ich den Vorzug des einen, der erste
Bestimmungsgrund der Verbindung mit allen übrigen zu sein. In engerer,
praktischer Bedeutung bedeutet es den Vorzug des Interesse des einen,
so |119.30| fern ihm (welches keinem andern nachgesetzt werden kann)
das Interesse der andern untergeordnet ist. Einem jeden Vermögen des
Gemüths kann #216# man ein =Interesse= beilegen, d. i. ein Princip,
welches die Bedingung enthält, unter welcher allein die Ausübung
desselben befördert wird. Die Vernunft als das Vermögen der Principien
bestimmt das Interesse aller |119.35| Gemüthskräfte, das ihrige aber
sich selbst. Das Interesse ihres speculativen Gebrauchs besteht in der
=Erkenntniß= des Objects bis zu den höchsten Principien _a priori_, das
des praktischen Gebrauchs in der Bestimmung des =Willens= in Ansehung
des letzten und vollständigen Zwecks. Das, was zur Möglichkeit eines
Vernunftgebrauchs überhaupt erforderlich |120.5| ist, nämlich daß die
Principien und Behauptungen derselben einander nicht widersprechen
müssen, macht keinen Theil ihres Interesse aus, sondern ist die
Bedingung überhaupt Vernunft zu haben; nur die Erweiterung, nicht die
bloße Zusammenstimmung mit sich selbst wird zum Interesse derselben
gezählt. |120.10|
Wenn praktische Vernunft nichts weiter annehmen und als gegeben
denken darf, als was =speculative= Vernunft für sich ihr aus ihrer
Einsicht darreichen konnte, so führt diese das Primat. Gesetzt aber,
sie hätte für sich ursprüngliche Principien _a priori_, mit denen
gewisse theoretische Positionen unzertrennlich verbunden wären, die
sich gleichwohl aller möglichen |120.15| Einsicht der speculativen
Vernunft entzögen (ob sie zwar derselben auch nicht widersprechen
müßten), so ist die Frage, welches Interesse das oberste #217# sei
(nicht, welches weichen müßte, denn eines widerstreitet dem andern
nicht nothwendig): ob speculative Vernunft, die nichts von allem dem
weiß, was praktische ihr anzunehmen darbietet, diese Sätze aufnehmen
und sie, |120.20| ob sie gleich für sie überschwenglich sind, mit ihren
Begriffen als einen fremden, auf sie übertragenen Besitz zu vereinigen
suchen müsse, oder ob sie berechtigt sei, ihrem eigenen, abgesonderten
Interesse hartnäckig zu folgen und nach der Kanonik des =Epikurs= alles
als leere Vernünftelei auszuschlagen, was seine objective Realität
nicht durch augenscheinliche, |120.25| in der Erfahrung aufzustellende
Beispiele beglaubigen kann, wenn es gleich noch so sehr mit dem
Interesse des praktischen (reinen) Gebrauchs verwebt, an sich auch
der theoretischen nicht widersprechend wäre, blos weil es wirklich so
fern dem Interesse der speculativen Vernunft Abbruch thut, daß es die
Grenzen, die diese sich selbst gesetzt, aufhebt und sie allem Unsinn
|120.30| oder Wahnsinn der Einbildungskraft preisgiebt.
In der That, so fern praktische Vernunft als pathologisch bedingt,
d. i. das Interesse der Neigungen unter dem sinnlichen Princip der
Glückseligkeit blos verwaltend, zum Grunde gelegt würde, so ließe sich
diese Zumuthung an die speculative Vernunft gar nicht thun. =Mahomets=
Paradies, |120.35| oder der =Theosophen= und =Mystiker= schmelzende
Vereinigung mit der Gottheit, so wie jedem sein Sinn steht, würden
der Vernunft ihre Ungeheuer aufdringen, und es wäre eben so gut,
gar keine zu haben, als #218# sie auf solche Weise allen Träumereien
preiszugeben. Allein wenn reine Vernunft für sich praktisch sein kann
und es wirklich ist, wie das Bewußtsein des moralischen Gesetzes es
ausweiset, so ist es doch immer nur eine und dieselbe Vernunft, die, es
sei in theoretischer oder praktischer Absicht, |121.5| nach Principien
_a priori_ urtheilt, und da ist es klar, daß, wenn ihr Vermögen in der
ersteren gleich nicht zulangt, gewisse Sätze behauptend festzusetzen,
indessen daß sie ihr auch eben nicht widersprechen, eben diese Sätze,
so bald sie =unabtrennlich zum praktischen Interesse= der reinen
Vernunft gehören, zwar als ein ihr fremdes Angebot, das nicht auf
ihrem |121.10| Boden erwachsen, aber doch hinreichend beglaubigt ist,
annehmen und sie mit allem, was sie als speculative Vernunft in ihrer
Macht hat, zu vergleichen und zu verknüpfen suchen müsse; doch sich
bescheidend, daß dieses nicht ihre Einsichten, aber doch Erweiterungen
ihres Gebrauchs in irgend einer anderen, nämlich praktischen, Absicht
sind, welches ihrem Interesse, |121.15| das in der Einschränkung des
speculativen Frevels besteht, ganz und gar nicht zuwider ist.
In der Verbindung also der reinen speculativen mit der reinen
praktischen Vernunft zu einem Erkenntnisse führt die letztere das
=Primat=, vorausgesetzt nämlich, daß diese Verbindung nicht etwa
=zufällig= und |121.20| beliebig, sondern _a priori_ auf der Vernunft
selbst gegründet, mithin =nothwendig= #219# sei. Denn es würde ohne
diese Unterordnung ein Widerstreit der Vernunft mit ihr selbst
entstehen: weil, wenn sie einander blos beigeordnet (coordinirt) wären,
die erstere für sich ihre Grenze enge verschließen und nichts von der
letzteren in ihr Gebiet aufnehmen, diese aber ihre |121.25| Grenzen
dennoch über alles ausdehnen und, wo es ihr Bedürfniß erheischt, jene
innerhalb der ihrigen mit zu befassen suchen würde. Der speculativen
Vernunft aber untergeordnet zu sein und also die Ordnung umzukehren,
kann man der reinen praktischen gar nicht zumuthen, weil alles
Interesse zuletzt praktisch ist, und selbst das der speculativen
Vernunft nur bedingt |121.30| und im praktischen Gebrauche allein
vollständig ist.