III.

Von dem Primat der reinen praktischen Vernunft |119.25| in ihrer

Verbindung mit der speculativen.

Unter dem Primate zwischen zwei oder mehreren durch Vernunft

verbundenen Dingen verstehe ich den Vorzug des einen, der erste

Bestimmungsgrund der Verbindung mit allen übrigen zu sein. In engerer,

praktischer Bedeutung bedeutet es den Vorzug des Interesse des einen,

so |119.30| fern ihm (welches keinem andern nachgesetzt werden kann)

das Interesse der andern untergeordnet ist. Einem jeden Vermögen des

Gemüths kann #216# man ein =Interesse= beilegen, d. i. ein Princip,

welches die Bedingung enthält, unter welcher allein die Ausübung

desselben befördert wird. Die Vernunft als das Vermögen der Principien

bestimmt das Interesse aller |119.35| Gemüthskräfte, das ihrige aber

sich selbst. Das Interesse ihres speculativen Gebrauchs besteht in der

=Erkenntniß= des Objects bis zu den höchsten Principien _a priori_, das

des praktischen Gebrauchs in der Bestimmung des =Willens= in Ansehung

des letzten und vollständigen Zwecks. Das, was zur Möglichkeit eines

Vernunftgebrauchs überhaupt erforderlich |120.5| ist, nämlich daß die

Principien und Behauptungen derselben einander nicht widersprechen

müssen, macht keinen Theil ihres Interesse aus, sondern ist die

Bedingung überhaupt Vernunft zu haben; nur die Erweiterung, nicht die

bloße Zusammenstimmung mit sich selbst wird zum Interesse derselben

gezählt. |120.10|

Wenn praktische Vernunft nichts weiter annehmen und als gegeben

denken darf, als was =speculative= Vernunft für sich ihr aus ihrer

Einsicht darreichen konnte, so führt diese das Primat. Gesetzt aber,

sie hätte für sich ursprüngliche Principien _a priori_, mit denen

gewisse theoretische Positionen unzertrennlich verbunden wären, die

sich gleichwohl aller möglichen |120.15| Einsicht der speculativen

Vernunft entzögen (ob sie zwar derselben auch nicht widersprechen

müßten), so ist die Frage, welches Interesse das oberste #217# sei

(nicht, welches weichen müßte, denn eines widerstreitet dem andern

nicht nothwendig): ob speculative Vernunft, die nichts von allem dem

weiß, was praktische ihr anzunehmen darbietet, diese Sätze aufnehmen

und sie, |120.20| ob sie gleich für sie überschwenglich sind, mit ihren

Begriffen als einen fremden, auf sie übertragenen Besitz zu vereinigen

suchen müsse, oder ob sie berechtigt sei, ihrem eigenen, abgesonderten

Interesse hartnäckig zu folgen und nach der Kanonik des =Epikurs= alles

als leere Vernünftelei auszuschlagen, was seine objective Realität

nicht durch augenscheinliche, |120.25| in der Erfahrung aufzustellende

Beispiele beglaubigen kann, wenn es gleich noch so sehr mit dem

Interesse des praktischen (reinen) Gebrauchs verwebt, an sich auch

der theoretischen nicht widersprechend wäre, blos weil es wirklich so

fern dem Interesse der speculativen Vernunft Abbruch thut, daß es die

Grenzen, die diese sich selbst gesetzt, aufhebt und sie allem Unsinn

|120.30| oder Wahnsinn der Einbildungskraft preisgiebt.

In der That, so fern praktische Vernunft als pathologisch bedingt,

d. i. das Interesse der Neigungen unter dem sinnlichen Princip der

Glückseligkeit blos verwaltend, zum Grunde gelegt würde, so ließe sich

diese Zumuthung an die speculative Vernunft gar nicht thun. =Mahomets=

Paradies, |120.35| oder der =Theosophen= und =Mystiker= schmelzende

Vereinigung mit der Gottheit, so wie jedem sein Sinn steht, würden

der Vernunft ihre Ungeheuer aufdringen, und es wäre eben so gut,

gar keine zu haben, als #218# sie auf solche Weise allen Träumereien

preiszugeben. Allein wenn reine Vernunft für sich praktisch sein kann

und es wirklich ist, wie das Bewußtsein des moralischen Gesetzes es

ausweiset, so ist es doch immer nur eine und dieselbe Vernunft, die, es

sei in theoretischer oder praktischer Absicht, |121.5| nach Principien

_a priori_ urtheilt, und da ist es klar, daß, wenn ihr Vermögen in der

ersteren gleich nicht zulangt, gewisse Sätze behauptend festzusetzen,

indessen daß sie ihr auch eben nicht widersprechen, eben diese Sätze,

so bald sie =unabtrennlich zum praktischen Interesse= der reinen

Vernunft gehören, zwar als ein ihr fremdes Angebot, das nicht auf

ihrem |121.10| Boden erwachsen, aber doch hinreichend beglaubigt ist,

annehmen und sie mit allem, was sie als speculative Vernunft in ihrer

Macht hat, zu vergleichen und zu verknüpfen suchen müsse; doch sich

bescheidend, daß dieses nicht ihre Einsichten, aber doch Erweiterungen

ihres Gebrauchs in irgend einer anderen, nämlich praktischen, Absicht

sind, welches ihrem Interesse, |121.15| das in der Einschränkung des

speculativen Frevels besteht, ganz und gar nicht zuwider ist.

In der Verbindung also der reinen speculativen mit der reinen

praktischen Vernunft zu einem Erkenntnisse führt die letztere das

=Primat=, vorausgesetzt nämlich, daß diese Verbindung nicht etwa

=zufällig= und |121.20| beliebig, sondern _a priori_ auf der Vernunft

selbst gegründet, mithin =nothwendig= #219# sei. Denn es würde ohne

diese Unterordnung ein Widerstreit der Vernunft mit ihr selbst

entstehen: weil, wenn sie einander blos beigeordnet (coordinirt) wären,

die erstere für sich ihre Grenze enge verschließen und nichts von der

letzteren in ihr Gebiet aufnehmen, diese aber ihre |121.25| Grenzen

dennoch über alles ausdehnen und, wo es ihr Bedürfniß erheischt, jene

innerhalb der ihrigen mit zu befassen suchen würde. Der speculativen

Vernunft aber untergeordnet zu sein und also die Ordnung umzukehren,

kann man der reinen praktischen gar nicht zumuthen, weil alles

Interesse zuletzt praktisch ist, und selbst das der speculativen

Vernunft nur bedingt |121.30| und im praktischen Gebrauche allein

vollständig ist.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 34 / 44 题