II. |114.10|

Kritische Aufhebung der Antinomie der praktischen Vernunft.

In der Antinomie der reinen speculativen Vernunft findet sich ein

ähnlicher Widerstreit zwischen Naturnothwendigkeit und Freiheit in der

|114.15| Causalität der Begebenheiten in der Welt. Er wurde dadurch

gehoben, daß bewiesen wurde, es sei kein wahrer Widerstreit, wenn man

die Begebenheiten #206# und selbst die Welt, darin sie sich ereignen,

(wie man auch soll) nur als Erscheinungen betrachtet; da ein und

dasselbe handelnde Wesen =als Erscheinung= (selbst vor seinem eignen

innern Sinne) eine Causalität in der Sinnenwelt hat, die jederzeit dem

Naturmechanism |114.20| gemäß ist, in Ansehung derselben Begebenheit

aber, so fern sich die handelnde Person zugleich als =Noumenon=

betrachtet (als reine Intelligenz, in seinem nicht der Zeit nach

bestimmbaren Dasein), einen Bestimmungsgrund jener Causalität nach

Naturgesetzen, der selbst von allem Naturgesetze frei ist, enthalten

könne. |114.25|

Mit der vorliegenden Antinomie der reinen praktischen Vernunft ist es

nun eben so bewandt. Der erste von den zwei Sätzen, daß das Bestreben

nach Glückseligkeit einen Grund tugendhafter Gesinnung hervorbringe,

ist =schlechterdings falsch=; der zweite aber, daß Tugendgesinnung

nothwendig Glückseligkeit hervorbringe, ist =nicht schlechterdings=,

|114.30| sondern nur so fern sie als die Form der Causalität in der

Sinnenwelt betrachtet wird, und mithin, wenn ich das Dasein in

derselben für die einzige Art der Existenz des vernünftigen Wesens

annehme, also nur =bedingter Weise= falsch. Da ich aber nicht allein

befugt bin, mein Dasein auch als Noumenon in einer Verstandeswelt

zu denken, sondern sogar |114.35| am moralischen Gesetze einen rein

intellectuellen Bestimmungsgrund meiner Causalität (in der Sinnenwelt)

habe, so ist es nicht unmöglich, #207# daß die Sittlichkeit der

Gesinnung einen, wo nicht unmittelbaren, doch mittelbaren (vermittelst

eines intelligibelen Urhebers der Natur) und zwar nothwendigen

Zusammenhang als Ursache mit der Glückseligkeit als Wirkung |115.5| in

der Sinnenwelt habe, welche Verbindung in einer Natur, die blos Object

der Sinne ist, niemals anders als zufällig stattfinden und zum höchsten

Gut nicht zulangen kann.

Also ist unerachtet dieses scheinbaren Widerstreits einer praktischen

Vernunft mit sich selbst das höchste Gut der nothwendige höchste

Zweck |115.10| eines moralisch bestimmten Willens, ein wahres Object

derselben; denn es ist praktisch möglich, und die Maximen des

letzteren, die sich darauf ihrer Materie nach beziehen, haben objective

Realität, welche anfänglich durch jene Antinomie in Verbindung der

Sittlichkeit mit Glückseligkeit nach einem allgemeinen Gesetze

getroffen wurde, aber aus bloßem Mißverstande, |115.15| weil man das

Verhältniß zwischen Erscheinungen für ein Verhältniß der Dinge an sich

selbst zu diesen Erscheinungen hielt.

Wenn wir uns genöthigt sehen, die Möglichkeit des höchsten Guts, dieses

durch die Vernunft allen vernünftigen Wesen ausgesteckten Ziels aller

ihrer moralischen Wünsche, in solcher Weite, nämlich in der Verknüpfung

|115.20| mit einer intelligibelen Welt, zu suchen, so muß es befremden,

#208# daß gleichwohl die Philosophen alter sowohl als neuer Zeiten die

Glückseligkeit mit der Tugend in ganz geziemender Proportion schon =in

diesem Leben= (in der Sinnenwelt) haben finden, oder sich ihrer bewußt

zu sein haben überreden können. Denn =Epikur= sowohl, als die =Stoiker=

erhoben |115.25| die Glückseligkeit, die aus dem Bewußtsein der

Tugend im Leben entspringe, über alles, und der erstere war in seinen

praktischen Vorschriften nicht so niedrig gesinnt, als man aus den

Principien seiner Theorie, die er zum Erklären, nicht zum Handeln

brauchte, schließen möchte, oder wie sie viele, durch den Ausdruck

Wollust für Zufriedenheit verleitet, ausdeuteten, |115.30| sondern

rechnete die uneigennützigste Ausübung des Guten mit zu den Genußarten

der innigsten Freude, und die Gnügsamkeit und Bändigung der Neigungen,

so wie sie immer der strengste Moralphilosoph fordern mag, gehörte

mit zu seinem Plane eines Vergnügens (er verstand darunter das stets

fröhliche Herz); wobei er von den Stoikern vornehmlich |115.35|

nur darin abwich, daß er in diesem Vergnügen den Bewegungsgrund

setzte, welches die letztern, und zwar mit Recht, verweigerten. Denn

einestheils fiel der tugendhafte Epikur, so wie noch jetzt viele

moralisch wohlgesinnte, obgleich über ihre Principien nicht tief genug

nachdenkende Männer, in den Fehler, die tugendhafte =Gesinnung= in den

Personen schon vorauszusetzen, für die er die Triebfeder zur Tugend

zuerst angeben wollte (und in der That kann der Rechtschaffene sich

nicht glücklich finden, |116.5| #209# wenn er sich nicht zuvor seiner

Rechtschaffenheit bewußt ist: weil bei jener Gesinnung die Verweise,

die er bei Übertretungen sich selbst zu machen durch seine eigene

Denkungsart genöthigt sein würde, und die moralische Selbstverdammung

ihn alles Genusses der Annehmlichkeit, die sonst sein Zustand enthalten

mag, berauben würden). Allein die Frage ist: wodurch |116.10| wird

eine solche Gesinnung und Denkungsart, den Werth seines Daseins zu

schätzen, zuerst möglich, da vor derselben noch gar kein Gefühl für

einen moralischen Werth überhaupt im Subjecte angetroffen werden würde?

Der Mensch wird, wenn er tugendhaft ist, freilich, ohne sich in jeder

Handlung seiner Rechtschaffenheit bewußt zu sein, des Lebens nicht

|116.15| froh werden, so günstig ihm auch das Glück im physischen

Zustande desselben sein mag; aber um ihn allererst tugendhaft zu

machen, mithin ehe er noch den moralischen Werth seiner Existenz so

hoch anschlägt, kann man ihm da wohl die Seelenruhe anpreisen, die aus

dem Bewußtsein einer Rechtschaffenheit entspringen werde, für die er

doch keinen Sinn hat? |116.20|

Andrerseits aber liegt hier immer der Grund zu einem Fehler des

Erschleichens (_vitium subreptionis_) und gleichsam einer optischen

Illusion in dem Selbstbewußtsein dessen, was man =thut=, zum

Unterschiede dessen, was man =empfindet=, die auch der Versuchteste

nicht völlig vermeiden #210# kann. Die moralische Gesinnung ist

mit einem Bewußtsein der Bestimmung |116.25| des Willens =unmittelbar

durchs Gesetz= nothwendig verbunden. Nun ist das Bewußtsein einer

Bestimmung des Begehrungsvermögens immer der Grund eines Wohlgefallens

an der Handlung, die dadurch hervorgebracht wird; aber diese Lust,

dieses Wohlgefallen an sich selbst, ist nicht der Bestimmungsgrund

der Handlung, sondern die Bestimmung |116.30| des Willens unmittelbar,

blos durch die Vernunft, ist der Grund des Gefühls der Lust, und

jene bleibt eine reine praktische, nicht ästhetische Bestimmung

des Begehrungsvermögens. Da diese Bestimmung nun innerlich gerade

dieselbe Wirkung eines Antriebs zur Thätigkeit thut, als ein Gefühl

der Annehmlichkeit, die aus der begehrten Handlung erwartet |116.35|

wird, würde gethan haben, so sehen wir das, was wir selbst thun,

leichtlich für etwas an, was wir blos leidentlich fühlen, und nehmen

die moralische Triebfeder für sinnlichen Antrieb, wie das allemal in

der sogenannten Täuschung der Sinne (hier des innern) zu geschehen

pflegt. Es ist etwas sehr Erhabenes in der menschlichen Natur,

unmittelbar durch ein reines Vernunftgesetz zu Handlungen bestimmt zu

werden, und sogar die Täuschung, das Subjective dieser intellectuellen

Bestimmbarkeit des |117.5| Willens für etwas Ästhetisches und Wirkung

eines besondern sinnlichen Gefühls (denn ein intellectuelles wäre

ein Widerspruch) zu halten. Es ist auch von großer Wichtigkeit, auf

diese Eigenschaft unserer Persönlichkeit #211# aufmerksam zu machen

und die Wirkung der Vernunft auf dieses Gefühl bestmöglichst zu

cultiviren. Aber man muß sich auch in Acht nehmen, |117.10| durch

unächte Hochpreisungen dieses moralischen Bestimmungsgrundes als

Triebfeder, indem man ihm Gefühle besonderer Freuden als Gründe (die

doch nur Folgen sind) unterlegt, die eigentliche, ächte Triebfeder, das

Gesetz selbst, gleichsam wie durch eine falsche Folie herabzusetzen

und zu verunstalten. Achtung und nicht Vergnügen oder Genuß der

Glückseligkeit |117.15| ist also etwas, wofür kein der Vernunft zum

Grunde gelegtes, =vorhergehendes= Gefühl (weil dieses jederzeit

ästhetisch und pathologisch sein würde) möglich ist, als Bewußtsein der

unmittelbaren Nöthigung des Willens durch Gesetz, ist kaum ein Analogon

des Gefühls der Lust, indem es im Verhältnisse zum Begehrungsvermögen

gerade eben dasselbe, aber |117.20| aus andern Quellen thut; durch

diese Vorstellungsart aber kann man allein erreichen, was man sucht,

nämlich daß Handlungen nicht blos pflichtmäßig (angenehmen Gefühlen zu

Folge), sondern aus Pflicht geschehen, welches der wahre Zweck aller

moralischen Bildung sein muß.

Hat man aber nicht ein Wort, welches nicht einen Genuß, wie das |117.25|

der Glückseligkeit, bezeichnete, aber doch ein Wohlgefallen an seiner

Existenz, ein Analogon der Glückseligkeit, welche das Bewußtsein

der Tugend nothwendig begleiten muß, anzeigte? Ja! dieses Wort ist

=Selbstzufriedenheit=, #212# welches in seiner eigentlichen Bedeutung

jederzeit nur ein negatives Wohlgefallen an seiner Existenz andeutet,

in welchem man nichts |117.30| zu bedürfen sich bewußt ist. Freiheit

und das Bewußtsein derselben als eines Vermögens, mit überwiegender

Gesinnung das moralische Gesetz zu befolgen, ist =Unabhängigkeit

von Neigungen=, wenigstens als bestimmenden (wenn gleich nicht als

=afficirenden=) Bewegursachen unseres Begehrens, und, so fern als ich

mir derselben in der Befolgung meiner |117.35| moralischen Maximen

bewußt bin, der einzige Quell einer nothwendig damit verbundenen, auf

keinem besonderen Gefühle beruhenden, unveränderlichen Zufriedenheit,

und diese kann intellectuell heißen. Die ästhetische (die uneigentlich

so genannt wird), welche auf der Befriedigung der Neigungen, so fein

sie auch immer ausgeklügelt werden mögen, beruht, kann niemals dem,

was man sich darüber denkt, adäquat sein. Denn die Neigungen wechseln,

wachsen mit der Begünstigung, die man ihnen widerfahren |118.5| läßt,

und lassen immer ein noch größeres Leeres übrig, als man auszufüllen

gedacht hat. Daher sind sie einem vernünftigen Wesen jederzeit

=lästig=, und wenn es sie gleich nicht abzulegen vermag, so nöthigen

sie ihm doch den Wunsch ab, ihrer entledigt zu sein. Selbst eine

Neigung zum Pflichtmäßigen (z. B. zur Wohlthätigkeit) kann zwar die

Wirksamkeit |118.10| der =moralischen= Maximen sehr erleichtern, aber

keine hervorbringen. #213# Denn alles muß in dieser auf der Vorstellung

des Gesetzes als Bestimmungsgrunde angelegt sein, wenn die Handlung

nicht blos =Legalität=, sondern auch =Moralität= enthalten soll.

Neigung ist blind und knechtisch, sie mag nun gutartig sein oder nicht,

und die Vernunft, wo es auf Sittlichkeit |118.15| ankommt, muß nicht

blos den Vormund derselben vorstellen, sondern, ohne auf sie Rücksicht

zu nehmen, als reine praktische Vernunft ihr eigenes Interesse ganz

allein besorgen. Selbst dies Gefühl des Mitleids und der weichherzigen

Theilnehmung, wenn es vor der Überlegung, was Pflicht sei, vorhergeht

und Bestimmungsgrund wird, ist wohldenkenden |118.20| Personen selbst

lästig, bringt ihre überlegte Maximen in Verwirrung und bewirkt

den Wunsch, ihrer entledigt und allein der gesetzgebenden Vernunft

unterworfen zu sein.

Hieraus läßt sich verstehen: wie das Bewußtsein dieses Vermögens einer

reinen praktischen Vernunft durch That (die Tugend) ein Bewußtsein

|118.25| der Obermacht über seine Neigungen, hiemit also der

Unabhängigkeit von denselben, folglich auch der Unzufriedenheit, die

diese immer begleitet, und also ein negatives Wohlgefallen mit seinem

Zustande, d. i. =Zufriedenheit=, hervorbringen könne, welche in ihrer

Quelle Zufriedenheit mit seiner Person ist. Die Freiheit selbst wird

auf solche Weise (nämlich indirect) |118.30| eines Genusses fähig,

welcher nicht Glückseligkeit heißen kann, weil er #214# nicht vom

positiven Beitritt eines Gefühls abhängt, auch genau zu reden nicht

=Seligkeit=, weil er nicht gänzliche Unabhängigkeit von Neigungen und

Bedürfnissen enthält, der aber doch der letztern ähnlich ist, so fern

nämlich wenigstens seine Willensbestimmung sich von ihrem Einflusse

frei |118.35| halten kann, und also wenigstens seinem Ursprunge nach

der Selbstgenugsamkeit analogisch ist, die man nur dem höchsten Wesen

beilegen kann.

Aus dieser Auflösung der Antinomie der praktischen reinen Vernunft

folgt, daß sich in praktischen Grundsätzen eine natürliche und

nothwendige Verbindung zwischen dem Bewußtsein der Sittlichkeit und

der Erwartung einer ihr proportionirten Glückseligkeit, als Folge

derselben, wenigstens als möglich denken (darum aber freilich noch

eben nicht erkennen und einsehen) |119.5| lasse; dagegen daß Grundsätze

der Bewerbung um Glückseligkeit unmöglich Sittlichkeit hervorbringen

können; daß also das =oberste= Gut (als die erste Bedingung des

höchsten Guts) Sittlichkeit, Glückseligkeit dagegen zwar das zweite

Element desselben ausmache, doch so, daß diese nur die moralisch

bedingte, aber doch nothwendige Folge der ersteren sei. |119.10|

In dieser Unterordnung allein ist das =höchste Gut= das ganze

Object der reinen praktischen Vernunft, die es sich nothwendig als

möglich vorstellen muß, weil es ein Gebot derselben ist, zu dessen

Hervorbringung alles Mögliche beizutragen. Weil aber die Möglichkeit

einer solchen Verbindung #215# des Bedingten mit seiner Bedingung

gänzlich zum übersinnlichen Verhältnisse |119.15| der Dinge gehört und

nach Gesetzen der Sinnenwelt gar nicht gegeben werden kann, obzwar

die praktische Folge dieser Idee, nämlich die Handlungen, die darauf

abzielen, das höchste Gut wirklich zu machen, zur Sinnenwelt gehören:

so werden wir die Gründe jener Möglichkeit erstlich in Ansehung dessen,

was unmittelbar in unserer Gewalt ist, und dann |119.20| zweitens in

dem, was uns Vernunft als Ergänzung unseres Unvermögens zur Möglichkeit

des höchsten Guts (nach praktischen Principien nothwendig) darbietet

und nicht in unserer Gewalt ist, darzustellen suchen.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 33 / 44 题