Kritische Aufhebung der Antinomie der praktischen Vernunft.
In der Antinomie der reinen speculativen Vernunft findet sich ein
ähnlicher Widerstreit zwischen Naturnothwendigkeit und Freiheit in der
|114.15| Causalität der Begebenheiten in der Welt. Er wurde dadurch
gehoben, daß bewiesen wurde, es sei kein wahrer Widerstreit, wenn man
die Begebenheiten #206# und selbst die Welt, darin sie sich ereignen,
(wie man auch soll) nur als Erscheinungen betrachtet; da ein und
dasselbe handelnde Wesen =als Erscheinung= (selbst vor seinem eignen
innern Sinne) eine Causalität in der Sinnenwelt hat, die jederzeit dem
Naturmechanism |114.20| gemäß ist, in Ansehung derselben Begebenheit
aber, so fern sich die handelnde Person zugleich als =Noumenon=
betrachtet (als reine Intelligenz, in seinem nicht der Zeit nach
bestimmbaren Dasein), einen Bestimmungsgrund jener Causalität nach
Naturgesetzen, der selbst von allem Naturgesetze frei ist, enthalten
könne. |114.25|
Mit der vorliegenden Antinomie der reinen praktischen Vernunft ist es
nun eben so bewandt. Der erste von den zwei Sätzen, daß das Bestreben
nach Glückseligkeit einen Grund tugendhafter Gesinnung hervorbringe,
ist =schlechterdings falsch=; der zweite aber, daß Tugendgesinnung
nothwendig Glückseligkeit hervorbringe, ist =nicht schlechterdings=,
|114.30| sondern nur so fern sie als die Form der Causalität in der
Sinnenwelt betrachtet wird, und mithin, wenn ich das Dasein in
derselben für die einzige Art der Existenz des vernünftigen Wesens
annehme, also nur =bedingter Weise= falsch. Da ich aber nicht allein
befugt bin, mein Dasein auch als Noumenon in einer Verstandeswelt
zu denken, sondern sogar |114.35| am moralischen Gesetze einen rein
intellectuellen Bestimmungsgrund meiner Causalität (in der Sinnenwelt)
habe, so ist es nicht unmöglich, #207# daß die Sittlichkeit der
Gesinnung einen, wo nicht unmittelbaren, doch mittelbaren (vermittelst
eines intelligibelen Urhebers der Natur) und zwar nothwendigen
Zusammenhang als Ursache mit der Glückseligkeit als Wirkung |115.5| in
der Sinnenwelt habe, welche Verbindung in einer Natur, die blos Object
der Sinne ist, niemals anders als zufällig stattfinden und zum höchsten
Gut nicht zulangen kann.
Also ist unerachtet dieses scheinbaren Widerstreits einer praktischen
Vernunft mit sich selbst das höchste Gut der nothwendige höchste
Zweck |115.10| eines moralisch bestimmten Willens, ein wahres Object
derselben; denn es ist praktisch möglich, und die Maximen des
letzteren, die sich darauf ihrer Materie nach beziehen, haben objective
Realität, welche anfänglich durch jene Antinomie in Verbindung der
Sittlichkeit mit Glückseligkeit nach einem allgemeinen Gesetze
getroffen wurde, aber aus bloßem Mißverstande, |115.15| weil man das
Verhältniß zwischen Erscheinungen für ein Verhältniß der Dinge an sich
selbst zu diesen Erscheinungen hielt.
Wenn wir uns genöthigt sehen, die Möglichkeit des höchsten Guts, dieses
durch die Vernunft allen vernünftigen Wesen ausgesteckten Ziels aller
ihrer moralischen Wünsche, in solcher Weite, nämlich in der Verknüpfung
|115.20| mit einer intelligibelen Welt, zu suchen, so muß es befremden,
#208# daß gleichwohl die Philosophen alter sowohl als neuer Zeiten die
Glückseligkeit mit der Tugend in ganz geziemender Proportion schon =in
diesem Leben= (in der Sinnenwelt) haben finden, oder sich ihrer bewußt
zu sein haben überreden können. Denn =Epikur= sowohl, als die =Stoiker=
erhoben |115.25| die Glückseligkeit, die aus dem Bewußtsein der
Tugend im Leben entspringe, über alles, und der erstere war in seinen
praktischen Vorschriften nicht so niedrig gesinnt, als man aus den
Principien seiner Theorie, die er zum Erklären, nicht zum Handeln
brauchte, schließen möchte, oder wie sie viele, durch den Ausdruck
Wollust für Zufriedenheit verleitet, ausdeuteten, |115.30| sondern
rechnete die uneigennützigste Ausübung des Guten mit zu den Genußarten
der innigsten Freude, und die Gnügsamkeit und Bändigung der Neigungen,
so wie sie immer der strengste Moralphilosoph fordern mag, gehörte
mit zu seinem Plane eines Vergnügens (er verstand darunter das stets
fröhliche Herz); wobei er von den Stoikern vornehmlich |115.35|
nur darin abwich, daß er in diesem Vergnügen den Bewegungsgrund
setzte, welches die letztern, und zwar mit Recht, verweigerten. Denn
einestheils fiel der tugendhafte Epikur, so wie noch jetzt viele
moralisch wohlgesinnte, obgleich über ihre Principien nicht tief genug
nachdenkende Männer, in den Fehler, die tugendhafte =Gesinnung= in den
Personen schon vorauszusetzen, für die er die Triebfeder zur Tugend
zuerst angeben wollte (und in der That kann der Rechtschaffene sich
nicht glücklich finden, |116.5| #209# wenn er sich nicht zuvor seiner
Rechtschaffenheit bewußt ist: weil bei jener Gesinnung die Verweise,
die er bei Übertretungen sich selbst zu machen durch seine eigene
Denkungsart genöthigt sein würde, und die moralische Selbstverdammung
ihn alles Genusses der Annehmlichkeit, die sonst sein Zustand enthalten
mag, berauben würden). Allein die Frage ist: wodurch |116.10| wird
eine solche Gesinnung und Denkungsart, den Werth seines Daseins zu
schätzen, zuerst möglich, da vor derselben noch gar kein Gefühl für
einen moralischen Werth überhaupt im Subjecte angetroffen werden würde?
Der Mensch wird, wenn er tugendhaft ist, freilich, ohne sich in jeder
Handlung seiner Rechtschaffenheit bewußt zu sein, des Lebens nicht
|116.15| froh werden, so günstig ihm auch das Glück im physischen
Zustande desselben sein mag; aber um ihn allererst tugendhaft zu
machen, mithin ehe er noch den moralischen Werth seiner Existenz so
hoch anschlägt, kann man ihm da wohl die Seelenruhe anpreisen, die aus
dem Bewußtsein einer Rechtschaffenheit entspringen werde, für die er
doch keinen Sinn hat? |116.20|
Andrerseits aber liegt hier immer der Grund zu einem Fehler des
Erschleichens (_vitium subreptionis_) und gleichsam einer optischen
Illusion in dem Selbstbewußtsein dessen, was man =thut=, zum
Unterschiede dessen, was man =empfindet=, die auch der Versuchteste
nicht völlig vermeiden #210# kann. Die moralische Gesinnung ist
mit einem Bewußtsein der Bestimmung |116.25| des Willens =unmittelbar
durchs Gesetz= nothwendig verbunden. Nun ist das Bewußtsein einer
Bestimmung des Begehrungsvermögens immer der Grund eines Wohlgefallens
an der Handlung, die dadurch hervorgebracht wird; aber diese Lust,
dieses Wohlgefallen an sich selbst, ist nicht der Bestimmungsgrund
der Handlung, sondern die Bestimmung |116.30| des Willens unmittelbar,
blos durch die Vernunft, ist der Grund des Gefühls der Lust, und
jene bleibt eine reine praktische, nicht ästhetische Bestimmung
des Begehrungsvermögens. Da diese Bestimmung nun innerlich gerade
dieselbe Wirkung eines Antriebs zur Thätigkeit thut, als ein Gefühl
der Annehmlichkeit, die aus der begehrten Handlung erwartet |116.35|
wird, würde gethan haben, so sehen wir das, was wir selbst thun,
leichtlich für etwas an, was wir blos leidentlich fühlen, und nehmen
die moralische Triebfeder für sinnlichen Antrieb, wie das allemal in
der sogenannten Täuschung der Sinne (hier des innern) zu geschehen
pflegt. Es ist etwas sehr Erhabenes in der menschlichen Natur,
unmittelbar durch ein reines Vernunftgesetz zu Handlungen bestimmt zu
werden, und sogar die Täuschung, das Subjective dieser intellectuellen
Bestimmbarkeit des |117.5| Willens für etwas Ästhetisches und Wirkung
eines besondern sinnlichen Gefühls (denn ein intellectuelles wäre
ein Widerspruch) zu halten. Es ist auch von großer Wichtigkeit, auf
diese Eigenschaft unserer Persönlichkeit #211# aufmerksam zu machen
und die Wirkung der Vernunft auf dieses Gefühl bestmöglichst zu
cultiviren. Aber man muß sich auch in Acht nehmen, |117.10| durch
unächte Hochpreisungen dieses moralischen Bestimmungsgrundes als
Triebfeder, indem man ihm Gefühle besonderer Freuden als Gründe (die
doch nur Folgen sind) unterlegt, die eigentliche, ächte Triebfeder, das
Gesetz selbst, gleichsam wie durch eine falsche Folie herabzusetzen
und zu verunstalten. Achtung und nicht Vergnügen oder Genuß der
Glückseligkeit |117.15| ist also etwas, wofür kein der Vernunft zum
Grunde gelegtes, =vorhergehendes= Gefühl (weil dieses jederzeit
ästhetisch und pathologisch sein würde) möglich ist, als Bewußtsein der
unmittelbaren Nöthigung des Willens durch Gesetz, ist kaum ein Analogon
des Gefühls der Lust, indem es im Verhältnisse zum Begehrungsvermögen
gerade eben dasselbe, aber |117.20| aus andern Quellen thut; durch
diese Vorstellungsart aber kann man allein erreichen, was man sucht,
nämlich daß Handlungen nicht blos pflichtmäßig (angenehmen Gefühlen zu
Folge), sondern aus Pflicht geschehen, welches der wahre Zweck aller
moralischen Bildung sein muß.
Hat man aber nicht ein Wort, welches nicht einen Genuß, wie das |117.25|
der Glückseligkeit, bezeichnete, aber doch ein Wohlgefallen an seiner
Existenz, ein Analogon der Glückseligkeit, welche das Bewußtsein
der Tugend nothwendig begleiten muß, anzeigte? Ja! dieses Wort ist
=Selbstzufriedenheit=, #212# welches in seiner eigentlichen Bedeutung
jederzeit nur ein negatives Wohlgefallen an seiner Existenz andeutet,
in welchem man nichts |117.30| zu bedürfen sich bewußt ist. Freiheit
und das Bewußtsein derselben als eines Vermögens, mit überwiegender
Gesinnung das moralische Gesetz zu befolgen, ist =Unabhängigkeit
von Neigungen=, wenigstens als bestimmenden (wenn gleich nicht als
=afficirenden=) Bewegursachen unseres Begehrens, und, so fern als ich
mir derselben in der Befolgung meiner |117.35| moralischen Maximen
bewußt bin, der einzige Quell einer nothwendig damit verbundenen, auf
keinem besonderen Gefühle beruhenden, unveränderlichen Zufriedenheit,
und diese kann intellectuell heißen. Die ästhetische (die uneigentlich
so genannt wird), welche auf der Befriedigung der Neigungen, so fein
sie auch immer ausgeklügelt werden mögen, beruht, kann niemals dem,
was man sich darüber denkt, adäquat sein. Denn die Neigungen wechseln,
wachsen mit der Begünstigung, die man ihnen widerfahren |118.5| läßt,
und lassen immer ein noch größeres Leeres übrig, als man auszufüllen
gedacht hat. Daher sind sie einem vernünftigen Wesen jederzeit
=lästig=, und wenn es sie gleich nicht abzulegen vermag, so nöthigen
sie ihm doch den Wunsch ab, ihrer entledigt zu sein. Selbst eine
Neigung zum Pflichtmäßigen (z. B. zur Wohlthätigkeit) kann zwar die
Wirksamkeit |118.10| der =moralischen= Maximen sehr erleichtern, aber
keine hervorbringen. #213# Denn alles muß in dieser auf der Vorstellung
des Gesetzes als Bestimmungsgrunde angelegt sein, wenn die Handlung
nicht blos =Legalität=, sondern auch =Moralität= enthalten soll.
Neigung ist blind und knechtisch, sie mag nun gutartig sein oder nicht,
und die Vernunft, wo es auf Sittlichkeit |118.15| ankommt, muß nicht
blos den Vormund derselben vorstellen, sondern, ohne auf sie Rücksicht
zu nehmen, als reine praktische Vernunft ihr eigenes Interesse ganz
allein besorgen. Selbst dies Gefühl des Mitleids und der weichherzigen
Theilnehmung, wenn es vor der Überlegung, was Pflicht sei, vorhergeht
und Bestimmungsgrund wird, ist wohldenkenden |118.20| Personen selbst
lästig, bringt ihre überlegte Maximen in Verwirrung und bewirkt
den Wunsch, ihrer entledigt und allein der gesetzgebenden Vernunft
unterworfen zu sein.
Hieraus läßt sich verstehen: wie das Bewußtsein dieses Vermögens einer
reinen praktischen Vernunft durch That (die Tugend) ein Bewußtsein
|118.25| der Obermacht über seine Neigungen, hiemit also der
Unabhängigkeit von denselben, folglich auch der Unzufriedenheit, die
diese immer begleitet, und also ein negatives Wohlgefallen mit seinem
Zustande, d. i. =Zufriedenheit=, hervorbringen könne, welche in ihrer
Quelle Zufriedenheit mit seiner Person ist. Die Freiheit selbst wird
auf solche Weise (nämlich indirect) |118.30| eines Genusses fähig,
welcher nicht Glückseligkeit heißen kann, weil er #214# nicht vom
positiven Beitritt eines Gefühls abhängt, auch genau zu reden nicht
=Seligkeit=, weil er nicht gänzliche Unabhängigkeit von Neigungen und
Bedürfnissen enthält, der aber doch der letztern ähnlich ist, so fern
nämlich wenigstens seine Willensbestimmung sich von ihrem Einflusse
frei |118.35| halten kann, und also wenigstens seinem Ursprunge nach
der Selbstgenugsamkeit analogisch ist, die man nur dem höchsten Wesen
beilegen kann.
Aus dieser Auflösung der Antinomie der praktischen reinen Vernunft
folgt, daß sich in praktischen Grundsätzen eine natürliche und
nothwendige Verbindung zwischen dem Bewußtsein der Sittlichkeit und
der Erwartung einer ihr proportionirten Glückseligkeit, als Folge
derselben, wenigstens als möglich denken (darum aber freilich noch
eben nicht erkennen und einsehen) |119.5| lasse; dagegen daß Grundsätze
der Bewerbung um Glückseligkeit unmöglich Sittlichkeit hervorbringen
können; daß also das =oberste= Gut (als die erste Bedingung des
höchsten Guts) Sittlichkeit, Glückseligkeit dagegen zwar das zweite
Element desselben ausmache, doch so, daß diese nur die moralisch
bedingte, aber doch nothwendige Folge der ersteren sei. |119.10|
In dieser Unterordnung allein ist das =höchste Gut= das ganze
Object der reinen praktischen Vernunft, die es sich nothwendig als
möglich vorstellen muß, weil es ein Gebot derselben ist, zu dessen
Hervorbringung alles Mögliche beizutragen. Weil aber die Möglichkeit
einer solchen Verbindung #215# des Bedingten mit seiner Bedingung
gänzlich zum übersinnlichen Verhältnisse |119.15| der Dinge gehört und
nach Gesetzen der Sinnenwelt gar nicht gegeben werden kann, obzwar
die praktische Folge dieser Idee, nämlich die Handlungen, die darauf
abzielen, das höchste Gut wirklich zu machen, zur Sinnenwelt gehören:
so werden wir die Gründe jener Möglichkeit erstlich in Ansehung dessen,
was unmittelbar in unserer Gewalt ist, und dann |119.20| zweitens in
dem, was uns Vernunft als Ergänzung unseres Unvermögens zur Möglichkeit
des höchsten Guts (nach praktischen Principien nothwendig) darbietet
und nicht in unserer Gewalt ist, darzustellen suchen.