Der Analytik der praktischen Vernunft

Zweites Hauptstück.

Von dem Begriffe eines Gegenstandes der reinen |57.15| praktischen

Vernunft.

Unter dem Begriffe eines Gegenstandes der praktischen Vernunft verstehe

ich die Vorstellung eines Objects als einer möglichen Wirkung durch

Freiheit. Ein Gegenstand der praktischen Erkenntniß als einer solchen

zu sein, bedeutet also nur die Beziehung des Willens auf die Handlung,

dadurch |57.20| er oder sein Gegentheil wirklich gemacht würde, und

die Beurtheilung, ob etwas ein Gegenstand der =reinen= praktischen

Vernunft sei, oder nicht, ist nur die Unterscheidung der Möglichkeit

oder Unmöglichkeit, diejenige Handlung zu =wollen=, wodurch, wenn wir

das Vermögen dazu hätten (worüber die Erfahrung urtheilen muß), ein

gewisses Object wirklich werden würde. |57.25| #101# Wenn das Object

als der Bestimmungsgrund unseres Begehrungsvermögens angenommen wird, so

muß die =physische Möglichkeit= desselben durch freien Gebrauch unserer

Kräfte vor der Beurtheilung, ob es ein Gegenstand der praktischen

Vernunft sei oder nicht, vorangehen. Dagegen wenn das Gesetz _a priori_

als der Bestimmungsgrund der Handlung, mithin |57.30| diese als durch

reine praktische Vernunft bestimmt betrachtet werden kann, so ist das

Urtheil, ob etwas ein Gegenstand der reinen praktischen Vernunft sei

oder nicht, von der Vergleichung mit unserem physischen Vermögen ganz

unabhängig, und die Frage ist nur, ob wir eine Handlung, die auf die

Existenz eines Objects gerichtet ist, =wollen= dürfen, wenn dieses

in unserer Gewalt wäre, mithin muß die =moralische Möglichkeit= der

Handlung vorangehen; denn da ist nicht der Gegenstand, sondern das

Gesetz des Willens der Bestimmungsgrund derselben. |58.5|

Die alleinigen Objecte einer praktischen Vernunft sind also die

vom =Guten= und =Bösen=. Denn durch das erstere versteht man einen

nothwendigen Gegenstand des Begehrungs-, durch das zweite des

Verabscheuungsvermögens, beides aber nach einem Princip der Vernunft.

Wenn der Begriff des Guten nicht von einem vorhergehenden praktischen

|58.10| Gesetze abgeleitet werden, sondern diesem vielmehr zum Grunde

dienen soll, so kann er nur der Begriff von etwas sein, dessen

Existenz Lust #102# verheißt und so die Causalität des Subjects zur

Hervorbringung desselben, d. i. das Begehrungsvermögen, bestimmt. Weil

es nun unmöglich ist _a priori_ einzusehen, welche Vorstellung mit

=Lust=, welche hingegen mit |58.15| =Unlust= werde begleitet sein, so

käme es lediglich auf Erfahrung an, es auszumachen, was unmittelbar gut

oder böse sei. Die Eigenschaft des Subjects, worauf in Beziehung diese

Erfahrung allein angestellt werden kann, ist das =Gefühl= der Lust und

Unlust, als eine dem inneren Sinne angehörige Receptivität, und so

würde der Begriff von dem, was unmittelbar |58.20| gut ist, nur auf das

gehen, womit die Empfindung des =Vergnügens= unmittelbar verbunden ist,

und der von dem schlechthin Bösen auf das, was unmittelbar =Schmerz=

erregt, allein bezogen werden müssen. Weil aber das dem Sprachgebrauche

schon zuwider ist, der das =Angenehme= vom =Guten=, das =Unangenehme=

vom =Bösen= unterscheidet |58.25| und verlangt, daß Gutes und Böses

jederzeit durch Vernunft, mithin durch Begriffe, die sich allgemein

mittheilen lassen, und nicht durch bloße Empfindung, welche sich auf

einzelne Subjecte und deren Empfänglichkeit einschränkt, beurtheilt

werde, gleichwohl aber für sich selbst mit keiner Vorstellung eines

Objects _a priori_ eine Lust oder Unlust unmittelbar verbunden |58.30|

werden kann, so würde der Philosoph, der sich genöthigt glaubte, ein

Gefühl der Lust seiner praktischen Beurtheilung zum Grunde zu legen,

#103# =gut= nennen, was ein =Mittel= zum Angenehmen, und =Böses=,

was Ursache der Unannehmlichkeit und des Schmerzens ist; denn die

Beurtheilung des Verhältnisses der Mittel zu Zwecken gehört allerdings

zur Vernunft. |58.35| Obgleich aber Vernunft allein vermögend ist, die

Verknüpfung der Mittel mit ihren Absichten einzusehen (so daß man

auch den Willen durch das Vermögen der Zwecke definiren könnte,

indem sie jederzeit Bestimmungsgründe des Begehrungsvermögens nach

Principien sind), so würden doch die praktischen Maximen, die aus dem

obigen Begriffe des Guten blos als Mittel folgten, nie etwas für sich

selbst, sondern immer nur =irgend wozu= Gutes zum Gegenstande des

Willens enthalten: das Gute würde |59.5| jederzeit blos das Nützliche

sein, und das, wozu es nutzt, müßte allemal außerhalb dem Willen in

der Empfindung liegen. Wenn diese nun, als angenehme Empfindung, vom

Begriffe des Guten unterschieden werden müßte, so würde es überall

nichts unmittelbar Gutes geben, sondern das Gute nur in den Mitteln zu

etwas anderm, nämlich irgend einer Annehmlichkeit, |59.10| gesucht

werden müssen.

Es ist eine alte Formel der Schulen: _nihil appetimus, nisi sub

ratione boni; nihil aversamur, nisi sub ratione mali_; und sie hat

einen oft richtigen, aber auch der Philosophie oft sehr nachtheiligen

Gebrauch, weil die Ausdrücke des _boni_ und _mali_ eine Zweideutigkeit

enthalten, daran |59.15| #104# die Einschränkung der Sprache Schuld

ist, nach welcher sie eines doppelten Sinnes fähig sind, und daher

die praktischen Gesetze unvermeidlich auf Schrauben stellen und die

Philosophie, die im Gebrauche derselben gar wohl der Verschiedenheit

des Begriffs bei demselben Worte inne werden, aber doch keine besondere

Ausdrücke dafür finden kann, zu subtilen |59.20| Distinctionen

nöthigen, über die man sich nachher nicht einigen kann, indem der

Unterschied durch keinen angemessenen Ausdruck unmittelbar bezeichnet

werden konnte.[8]

[8] Überdem ist der Ausdruck _sub ratione boni_ auch zweideutig.

Denn er kann so viel sagen: wir stellen uns etwas als gut vor,

wenn und =weil= wir es =begehren= |59.30| (wollen); aber auch: wir

begehren etwas darum, =weil= wir es uns =als gut vorstellen=,

so daß entweder die Begierde der Bestimmungsgrund des Begriffs

des Objects als eines Guten, oder der Begriff des Guten der

Bestimmungsgrund des Begehrens (des Willens) sei; da denn

das _sub ratione boni_ im ersteren Falle bedeuten würde, wir

wollen etwas =unter der Idee= des Guten, im zweiten, =zu |59.35|

Folge dieser Idee=, welche vor dem Wollen als Bestimmungsgrund

desselben vorhergehen muß.

Die deutsche Sprache hat das Glück, die Ausdrücke zu besitzen, welche

diese Verschiedenheit nicht übersehen lassen. Für das, was die Lateiner

|59.25| mit einem einzigen Worte _bonum_ benennen, hat sie zwei sehr

verschiedene Begriffe und auch eben so verschiedene Ausdrücke, für

_bonum_ das =Gute= und das =Wohl=, für _malum_ das =Böse= und das

=Übel= (oder =Weh=), so daß es zwei ganz verschiedene Beurtheilungen

sind, ob wir bei einer Handlung #105# das =Gute= und =Böse= derselben,

oder unser =Wohl= und =Weh= (Übel) in Betrachtung ziehen. Hieraus folgt

schon, daß obiger psychologischer Satz wenigstens noch sehr ungewiß

sei, wenn er so übersetzt wird: wir begehren nichts, als in Rücksicht

auf unser =Wohl= oder =Weh=; dagegen er, |60.5| wenn man ihn so giebt:

wir wollen nach Anweisung der Vernunft nichts, als nur so fern wir es

für gut oder böse halten, ungezweifelt gewiß und zugleich ganz klar

ausgedrückt wird.

Das =Wohl= oder =Übel= bedeutet immer nur eine Beziehung auf unseren

Zustand der =Annehmlichkeit= oder =Unannehmlichkeit=, des Vergnügens

|60.10| und Schmerzens, und wenn wir darum ein Object begehren oder

verabscheuen, so geschieht es nur, so fern es auf unsere Sinnlichkeit

und das Gefühl der Lust und Unlust, das es bewirkt, bezogen wird. Das

=Gute= oder =Böse= bedeutet aber jederzeit eine Beziehung auf den

=Willen=, so fern dieser durchs =Vernunftgesetz= bestimmt wird, sich

etwas zu seinem |60.15| Objecte zu machen; wie er denn durch das Object

und dessen Vorstellung niemals unmittelbar bestimmt wird, sondern

ein Vermögen ist, sich eine Regel der Vernunft zur Bewegursache

einer Handlung (dadurch ein Object wirklich werden kann) zu machen.

Das Gute oder Böse wird also eigentlich auf Handlungen, nicht auf

den Empfindungszustand der Person |60.20| bezogen, und sollte etwas

schlechthin (und in aller Absicht und ohne #106# weitere Bedingung)

gut oder böse sein oder dafür gehalten werden, so würde es nur die

Handlungsart, die Maxime des Willens und mithin die handelnde Person

selbst als guter oder böser Mensch, nicht aber eine Sache sein, die so

genannt werden könnte. |60.25|

Man mochte also immer den Stoiker auslachen, der in den heftigsten

Gichtschmerzen ausrief: Schmerz, du magst mich noch so sehr foltern,

ich werde doch nie gestehen, daß du etwas Böses (κακον, _malum_)

seist! er hatte doch recht. Ein Übel war es, das fühlte er, und das

verrieth sein Geschrei; aber daß ihm dadurch ein Böses anhinge, hatte

er gar nicht Ursache |60.30| einzuräumen; denn der Schmerz verringert

den Werth seiner Person nicht im mindesten, sondern nur den Werth

seines Zustandes. Eine einzige Lüge, deren er sich bewußt gewesen wäre,

hätte seinen Muth niederschlagen müssen; aber der Schmerz diente nur

zur Veranlassung, ihn zu erheben, wenn er sich bewußt war, daß er ihn

durch keine unrechte Handlung |60.35| verschuldet und sich dadurch

strafwürdig gemacht habe.

Was wir gut nennen sollen, muß in jedes vernünftigen Menschen Urtheil

ein Gegenstand des Begehrungsvermögens sein, und das Böse in den Augen

von jedermann ein Gegenstand des Abscheues; mithin bedarf es außer dem

Sinne zu dieser Beurtheilung noch Vernunft. So ist es mit #107# der

Wahrhaftigkeit im Gegensatze mit der Lüge, so mit der Gerechtigkeit

im Gegensatz der Gewaltthätigkeit &c. bewandt. Wir können aber

etwas |61.5| ein Übel nennen, welches doch jedermann zugleich für gut,

bisweilen mittelbar, bisweilen gar unmittelbar, erklären muß. Der

eine chirurgische Operation an sich verrichten läßt, fühlt sie ohne

Zweifel als ein Übel; aber durch Vernunft erklärt er und jedermann sie

für gut. Wenn aber jemand, der friedliebende Leute gerne neckt und

beunruhigt, endlich einmal anläuft |61.10| und mit einer tüchtigen

Tracht Schläge abgefertigt wird: so ist dieses allerdings ein Übel,

aber jedermann giebt dazu seinen Beifall und hält es an sich für gut,

wenn auch nichts weiter daraus entspränge; ja selbst der, der sie

empfängt, muß in seiner Vernunft erkennen, daß ihm Recht geschehe, weil

er die Proportion zwischen dem Wohlbefinden und Wohlverhalten, |61.15|

welche die Vernunft ihm unvermeidlich vorhält, hier genau in Ausübung

gebracht sieht.

Es kommt allerdings auf unser Wohl und Weh in der Beurtheilung

unserer praktischen Vernunft gar =sehr viel= und, was unsere Natur

als sinnlicher Wesen betrifft, =alles= auf unsere =Glückseligkeit=

an, wenn diese, |61.20| wie Vernunft es vorzüglich fordert, nicht nach

der vorübergehenden Empfindung, sondern nach dem Einflusse, den diese

Zufälligkeit auf unsere ganze Existenz und die Zufriedenheit mit

derselben hat, beurtheilt wird; #108# aber =alles überhaupt= kommt

darauf doch nicht an. Der Mensch ist ein bedürftiges Wesen, so fern er

zur Sinnenwelt gehört, und so fern hat |61.25| seine Vernunft allerdings

einen nicht abzulehnenden Auftrag von Seiten der Sinnlichkeit, sich

um das Interesse derselben zu bekümmern und sich praktische Maximen,

auch in Absicht auf die Glückseligkeit dieses und wo möglich auch

eines zukünftigen Lebens, zu machen. Aber er ist doch nicht so ganz

Thier, um gegen alles, was Vernunft für sich selbst sagt, gleichgültig

|61.30| zu sein und diese blos zum Werkzeuge der Befriedigung seines

Bedürfnisses als Sinnenwesens zu gebrauchen. Denn im Werthe über die

bloße Thierheit erhebt ihn das gar nicht, daß er Vernunft hat, wenn sie

ihm nur zum Behuf desjenigen dienen soll, was bei Thieren der Instinct

verrichtet; sie wäre alsdann nur eine besondere Manier, deren sich die

|61.35| Natur bedient hätte, um den Menschen zu demselben Zwecke, dazu

sie Thiere bestimmt hat, auszurüsten, ohne ihn zu einem höheren Zwecke

zu bestimmen. Er bedarf also freilich nach dieser einmal mit ihm

getroffenen Naturanstalt Vernunft, um sein Wohl und Weh jederzeit in

Betrachtung zu ziehen, aber er hat sie überdem noch zu einem höheren

Behuf, nämlich auch das, was an sich gut oder böse ist, und worüber

reine, sinnlich gar nicht interessirte Vernunft nur allein urtheilen

kann, nicht allein mit in |62.5| Überlegung zu nehmen, sondern diese

Beurtheilung von jener gänzlich #109# zu unterscheiden und sie zur

obersten Bedingung der letzteren zu machen.

In dieser Beurtheilung des an sich Guten und Bösen, zum Unterschiede

von dem, was nur beziehungsweise auf Wohl oder Übel so genannt werden

kann, kommt es auf folgende Punkte an. Entweder ein Vernunftprincip

|62.10| wird schon an sich als der Bestimmungsgrund des Willens gedacht,

ohne Rücksicht auf mögliche Objecte des Begehrungsvermögens (also blos

durch die gesetzliche Form der Maxime), alsdann ist jenes Princip

praktisches Gesetz _a priori_, und reine Vernunft wird für sich

praktisch zu sein angenommen. Das Gesetz bestimmt alsdann =unmittelbar=

den |62.15| Willen, die ihm gemäße Handlung ist =an sich selbst gut=,

ein Wille, dessen Maxime jederzeit diesem Gesetze gemäß ist, ist

=schlechterdings, in aller Absicht, gut= und die =oberste Bedingung

alles Guten=: oder es geht ein Bestimmungsgrund des Begehrungsvermögens

vor der Maxime des Willens vorher, der ein Object der Lust und Unlust

voraussetzt, |62.20| mithin etwas, das =vergnügt= oder =schmerzt=,

und die Maxime der Vernunft, jene zu befördern, diese zu vermeiden,

bestimmt die Handlungen, wie sie beziehungsweise auf unsere Neigung,

mithin nur mittelbar (in Rücksicht auf einen anderweitigen Zweck, als

Mittel zu demselben) gut sind, und diese Maximen können alsdann niemals

Gesetze, dennoch aber |62.25| vernünftige praktische Vorschriften

heißen. Der Zweck selbst, das Vergnügen, #110# das wir suchen, ist

im letzteren Falle nicht ein =Gutes=, sondern ein =Wohl=, nicht ein

Begriff der Vernunft, sondern ein empirischer Begriff von einem

Gegenstande der Empfindung; allein der Gebrauch des Mittels dazu, d. i.

die Handlung (weil dazu vernünftige Überlegung erfordert |62.30| wird),

heißt dennoch gut, aber nicht schlechthin, sondern nur in Beziehung auf

unsere Sinnlichkeit, in Ansehung ihres Gefühls der Lust und Unlust; der

Wille aber, dessen Maxime dadurch afficirt wird, ist nicht ein reiner

Wille, der nur auf das geht, wobei reine Vernunft für sich selbst

praktisch sein kann. |62.35|

Hier ist nun der Ort, das Paradoxon der Methode in einer Kritik der

praktischen Vernunft zu erklären: =daß nämlich der Begriff des Guten

und Bösen nicht vor dem moralischen Gesetze (dem er dem Anschein nach

sogar zum Grunde gelegt werden müßte), sondern nur (wie hier auch

geschieht) nach demselben und durch dasselbe bestimmt werden müsse=.

Wenn wir nämlich auch nicht wüßten, daß das Princip der Sittlichkeit

ein reines, _a priori_ den Willen |63.5| bestimmendes Gesetz sei, so

müßten wir doch, um nicht ganz umsonst (gratis) Grundsätze anzunehmen,

es anfänglich wenigstens =unausgemacht= lassen, ob der Wille blos

empirische, oder auch reine Bestimmungsgründe _a priori_ habe; denn es

ist wider alle Grundregeln des philosophischen Verfahrens, das, worüber

man allererst entscheiden soll, schon zum voraus |63.10| #111# als

entschieden anzunehmen. Gesetzt, wir wollten nun vom Begriffe des Guten

anfangen, um davon die Gesetze des Willens abzuleiten, so würde dieser

Begriff von einem Gegenstande (als einem guten) zugleich diesen als den

einigen Bestimmungsgrund des Willens angeben. Weil nun dieser Begriff

kein praktisches Gesetz _a priori_ zu seiner Richtschnur hatte, |63.15|

so könnte der Probirstein des Guten oder Bösen in nichts anders, als

in der Übereinstimmung des Gegenstandes mit unserem Gefühle der Lust

oder Unlust gesetzt werden, und der Gebrauch der Vernunft könnte nur

darin bestehen, theils diese Lust oder Unlust im ganzen Zusammenhange

mit allen Empfindungen meines Daseins, theils die Mittel, mir den

Gegenstand |63.20| derselben zu verschaffen, zu bestimmen. Da nun,

was dem Gefühle der Lust gemäß sei, nur durch Erfahrung ausgemacht

werden kann, das praktische Gesetz aber der Angabe nach doch darauf

als Bedingung gegründet werden soll, so würde geradezu die Möglichkeit

praktischer Gesetze _a priori_ ausgeschlossen: weil man vorher nöthig

zu finden meinte, |63.25| einen Gegenstand für den Willen auszufinden,

davon der Begriff als eines Guten den allgemeinen, obzwar empirischen

Bestimmungsgrund des Willens ausmachen müsse. Nun aber war doch vorher

nöthig zu untersuchen, ob es nicht auch einen Bestimmungsgrund des

Willens _a priori_ gebe (welcher niemals irgendwo anders, als an

einem reinen praktischen |63.30| #112# Gesetze, und zwar so fern dieses

die bloße gesetzliche Form ohne Rücksicht auf einen Gegenstand den

Maximen vorschreibt, wäre gefunden worden). Weil man aber schon

einen Gegenstand nach Begriffen des Guten und Bösen zum Grunde alles

praktischen Gesetzes legte, jener aber ohne vorhergehendes Gesetz

nur nach empirischen Begriffen gedacht werden konnte, |63.35| so hatte

man sich die Möglichkeit, ein reines praktisches Gesetz auch nur zu

denken, schon zum voraus benommen; da man im Gegentheil, wenn man dem

letzteren vorher analytisch nachgeforscht hätte, gefunden haben würde,

daß nicht der Begriff des Guten als eines Gegenstandes das moralische

Gesetz, sondern umgekehrt das moralische Gesetz allererst den Begriff

des Guten, so fern es diesen Namen schlechthin verdient, bestimme und

möglich mache. |64.5|

Diese Anmerkung, welche blos die Methode der obersten moralischen

Untersuchungen betrifft, ist von Wichtigkeit. Sie erklärt auf einmal

den veranlassenden Grund aller Verirrungen der Philosophen in Ansehung

des obersten Princips der Moral. Denn sie suchten einen Gegenstand

des Willens auf, um ihn zur Materie und dem Grunde eines Gesetzes zu

machen |64.10| (welches alsdann nicht unmittelbar, sondern vermittelst

jenes an das Gefühl der Lust oder Unlust gebrachten Gegenstandes der

Bestimmungsgrund des Willens sein sollte), anstatt daß sie zuerst

nach einem Gesetze hätten #113# forschen sollen, das _a priori_ und

unmittelbar den Willen und diesem gemäß allererst den Gegenstand

bestimmte. Nun mochten sie diesen Gegenstand |64.15| der Lust, der den

obersten Begriff des Guten abgeben sollte, in der Glückseligkeit,

in der Vollkommenheit, im moralischen Gefühle, oder im Willen

Gottes setzen, so war ihr Grundsatz allemal Heteronomie, sie mußten

unvermeidlich auf empirische Bedingungen zu einem moralischen Gesetze

stoßen: weil sie ihren Gegenstand, als unmittelbaren Bestimmungsgrund

des Willens, |64.20| nur nach seinem unmittelbaren Verhalten zum Gefühl,

welches allemal empirisch ist, gut oder böse nennen konnten. Nur ein

formales Gesetz, d. i. ein solches, welches der Vernunft nichts weiter

als die Form ihrer allgemeinen Gesetzgebung zur obersten Bedingung

der Maximen vorschreibt, kann _a priori_ ein Bestimmungsgrund der

praktischen Vernunft sein. Die |64.25| Alten verriethen indessen diesen

Fehler dadurch unverhohlen, daß sie ihre moralische Untersuchung

gänzlich auf die Bestimmung des Begriffs vom =höchsten Gut=, mithin

eines Gegenstandes setzten, welchen sie nachher zum Bestimmungsgrunde

des Willens im moralischen Gesetze zu machen gedachten: ein Object,

welches weit hinterher, wenn das moralische Gesetz |64.30| allererst

für sich bewährt und als unmittelbarer Bestimmungsgrund des Willens

gerechtfertigt ist, dem nunmehr seiner Form nach _a priori_ bestimmten

Willen als Gegenstand vorgestellt werden kann, welches wir in #114#

der Dialektik der reinen praktischen Vernunft uns unterfangen

wollen. Die Neueren, bei denen die Frage über das höchste Gut außer

Gebrauch gekommen, |64.35| zum wenigsten nur Nebensache geworden zu

sein scheint, verstecken obigen Fehler (wie in vielen andern Fällen)

hinter unbestimmten Worten, indessen daß man ihn gleichwohl aus ihren

Systemen hervorblicken sieht, da er alsdann allenthalben Heteronomie

der praktischen Vernunft verräth, daraus nimmermehr ein _a priori_

allgemein gebietendes moralisches Gesetz entspringen kann.

Da nun die Begriffe des Guten und Bösen als Folgen der

Willensbestimmung |65.5| _a priori_ auch ein reines praktisches

Princip, mithin eine Causalität der reinen Vernunft voraussetzen:

so beziehen sie sich ursprünglich nicht (etwa als Bestimmungen der

synthetischen Einheit des Mannigfaltigen gegebener Anschauungen in

einem Bewußtsein) auf Objecte, wie die reinen Verstandesbegriffe oder

Kategorien der theoretisch gebrauchten Vernunft, |65.10| sie setzen

diese vielmehr als gegeben voraus; sondern sie sind insgesammt _modi_

einer einzigen Kategorie, nämlich der der Causalität, so fern der

Bestimmungsgrund derselben in der Vernunftvorstellung eines Gesetzes

derselben besteht, welches als Gesetz der Freiheit die Vernunft sich

selbst giebt und dadurch sich _a priori_ als praktisch beweiset. Da

indessen die Handlungen |65.15| #115# =einerseits= zwar unter einem

Gesetze, das kein Naturgesetz, sondern ein Gesetz der Freiheit ist,

folglich zu dem Verhalten intelligibeler Wesen, =andererseits= aber

doch auch als Begebenheiten in der Sinnenwelt zu den Erscheinungen

gehören, so werden die Bestimmungen einer praktischen Vernunft nur

in Beziehung auf die letztere, folglich zwar den Kategorien |65.20|

des Verstandes gemäß, aber nicht in der Absicht eines theoretischen

Gebrauchs desselben, um das Mannigfaltige der (sinnlichen) =Anschauung=

unter ein Bewußtsein _a priori_ zu bringen, sondern nur um das

Mannigfaltige der =Begehrungen= der Einheit des Bewußtseins einer im

moralischen Gesetze gebietenden praktischen Vernunft oder eines reinen

Willens |65.25| _a priori_ zu unterwerfen, Statt haben können.

Diese =Kategorien der Freiheit=, denn so wollen wir sie statt jener

theoretischen Begriffe als Kategorien der Natur benennen, haben

einen augenscheinlichen Vorzug vor den letzteren, daß, da diese nur

Gedankenformen sind, welche nur unbestimmt Objecte überhaupt für jede

uns mögliche |65.30| Anschauung durch allgemeine Begriffe bezeichnen,

diese hingegen, da sie auf die Bestimmung einer =freien Willkür= gehen

(der zwar keine Anschauung völlig correspondirend gegeben werden kann,

die aber, welches bei keinen Begriffen des theoretischen Gebrauchs

unseres Erkenntnißvermögens stattfindet, ein reines praktisches

Gesetz _a priori_ zum Grunde liegen |65.35| hat), als praktische

Elementarbegriffe statt der Form der Anschauung #116# (Raum und

Zeit), die nicht in der Vernunft selbst liegt, sondern anderwärts,

nämlich von der Sinnlichkeit, hergenommen werden muß, die =Form eines

reinen Willens= in ihr, mithin dem Denkungsvermögen selbst, als

gegeben zum Grunde liegen haben; dadurch es denn geschieht, daß, da

es in allen Vorschriften der reinen praktischen Vernunft nur um die

=Willensbestimmung=, nicht um die Naturbedingungen (des praktischen

Vermögens) |66.5| der =Ausführung seiner Absicht= zu thun ist, die

praktischen Begriffe _a priori_ in Beziehung auf das oberste Princip

der Freiheit sogleich Erkenntnisse werden und nicht auf Anschauungen

warten dürfen, um Bedeutung zu bekommen, und zwar aus diesem

merkwürdigen Grunde, weil sie die Wirklichkeit dessen, worauf sie sich

beziehen, (die Willensgesinnung) |66.10| selbst hervorbringen, welches

gar nicht die Sache theoretischer Begriffe ist. Nur muß man wohl

bemerken, daß diese Kategorien nur die praktische Vernunft überhaupt

angehen und so in ihrer Ordnung von den moralisch noch unbestimmten

und sinnlich bedingten zu denen, die, sinnlich unbedingt, blos durchs

moralische Gesetz bestimmt sind, fortgehen. |66.15|

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 27 / 44 题