Tafel #117#

der Kategorien der Freiheit in Ansehung der Begriffe des Guten und

Bösen.

1.

DER QUANTITÄT |66.20|

Subjectiv, nach Maximen (=Willensmeinungen= des Individuum)

Objectiv, nach Principien (=Vorschriften=)

_A priori_ objective sowohl als subjective Principien der Freiheit

(=Gesetze=).

2.

DER QUALITÄT |66.25|

Praktische Regeln des =Begehens= (_praeceptivae_)

Praktische Regeln des =Unterlassens= (_prohibitivae_)

Praktische Regeln der =Ausnahmen= |66.30| (_exceptivae_).

3.

DER RELATION

Auf die =Persönlichkeit=

Auf den =Zustand= der Person

=Wechselseitig= einer Person auf den Zustand der anderen.

4.

MODALITÄT

Das =Erlaubte= und =Unerlaubte=

Die =Pflicht= und das =Pflichtwidrige= |66.35|

=Vollkommene= und =unvollkommene Pflicht=.

Man wird hier bald gewahr, daß in dieser Tafel die Freiheit als eine

#118# Art von Causalität, die aber empirischen Bestimmungsgründen nicht

unterworfen ist, in Ansehung der durch sie möglichen Handlungen als

Erscheinungen in der Sinnenwelt betrachtet werde, folglich sich auf

die Kategorien ihrer Naturmöglichkeit beziehe, indessen daß doch jede

Kategorie so |67.5| allgemein genommen wird, daß der Bestimmungsgrund

jener Causalität auch außer der Sinnenwelt in der Freiheit als

Eigenschaft eines intelligibelen Wesens angenommen werden kann, bis

die Kategorien der Modalität den Übergang von praktischen Principien

überhaupt zu denen der Sittlichkeit, aber nur =problematisch=

einleiten, welche nachher durchs moralische |67.10| Gesetz allererst

=dogmatisch= dargestellt werden können.

Ich füge hier nichts weiter zur Erläuterung gegenwärtiger Tafel bei,

weil sie für sich verständlich genug ist. Dergleichen nach Principien

abgefaßte Eintheilung ist aller Wissenschaft ihrer Gründlichkeit sowohl

als Verständlichkeit halber sehr zuträglich. So weiß man z. B. aus

obiger Tafel |67.15| und der ersten Nummer derselben sogleich, wovon

man in praktischen Erwägungen anfangen müsse: von den Maximen, die

jeder auf seine Neigung gründet, den Vorschriften, die für eine Gattung

vernünftiger Wesen, so fern sie in gewissen Neigungen übereinkommen,

gelten, und endlich dem Gesetze, welches für alle unangesehen ihrer

Neigungen gilt, u. s. w. Auf |67.20| #119# diese Weise übersieht man

den ganzen Plan von dem, was man zu leisten hat, sogar jede Frage der

praktischen Philosophie, die zu beantworten, und zugleich die Ordnung,

die zu befolgen ist.

Von der Typik der reinen praktischen Urtheilskraft.

Die Begriffe des Guten und Bösen bestimmen dem Willen zuerst ein |67.25|

Object. Sie stehen selbst aber unter einer praktischen Regel der

Vernunft, welche, wenn sie reine Vernunft ist, den Willen _a priori_

in Ansehung seines Gegenstandes bestimmt. Ob nun eine uns in der

Sinnlichkeit mögliche Handlung der Fall sei, der unter der Regel stehe,

oder nicht, dazu gehört praktische Urtheilskraft, wodurch dasjenige,

was in der Regel allgemein |67.30| (_in abstracto_) gesagt wurde, auf

eine Handlung _in concreto_ angewandt wird. Weil aber eine praktische

Regel der reinen Vernunft =erstlich=, als =praktisch=, die Existenz

eines Objects betrifft und =zweitens=, als =praktische Regel= der

reinen Vernunft, Nothwendigkeit in Ansehung des Daseins der Handlung

bei sich führt, mithin praktisches Gesetz ist und zwar |67.35| nicht

Naturgesetz durch empirische Bestimmungsgründe, sondern ein Gesetz

der Freiheit, nach welchem der Wille unabhängig von allem Empirischen

(blos durch die Vorstellung eines Gesetzes überhaupt und dessen Form)

bestimmbar #120# sein soll, alle vorkommende Fälle zu möglichen

Handlungen aber nur empirisch, d. i. zur Erfahrung und Natur gehörig,

sein können: so |68.5| scheint es widersinnisch, in der Sinnenwelt

einen Fall antreffen zu wollen, der, da er immer so fern nur unter dem

Naturgesetze steht, doch die Anwendung eines Gesetzes der Freiheit auf

sich verstatte, und auf welchen die übersinnliche Idee des sittlich

Guten, das darin _in concreto_ dargestellt werden soll, angewandt

werden könne. Also ist die Urtheilskraft der reinen |68.10| praktischen

Vernunft eben denselben Schwierigkeiten unterworfen, als die der reinen

theoretischen, welche letztere gleichwohl, aus denselben zu kommen,

ein Mittel zur Hand hatte: nämlich da es in Ansehung des theoretischen

Gebrauchs auf Anschauungen ankam, darauf reine Verstandesbegriffe

angewandt werden könnten, dergleichen Anschauungen (obzwar nur von

|68.15| Gegenständen der Sinne) doch _a priori_, mithin, was die

Verknüpfung des Mannigfaltigen in denselben betrifft, den reinen

Verstandesbegriffen _a priori_ gemäß (als =Schemate=) gegeben werden

können. Hingegen ist das sittlich Gute etwas dem Objecte nach

Übersinnliches, für das also in keiner sinnlichen Anschauung etwas

Correspondirendes gefunden werden kann, |68.20| und die Urtheilskraft

unter Gesetzen der reinen praktischen Vernunft scheint daher besonderen

Schwierigkeiten unterworfen zu sein, die darauf beruhen, daß ein

Gesetz der Freiheit auf Handlungen als Begebenheiten, die in der #121#

Sinnenwelt geschehen und also so fern zur Natur gehören, angewandt

werden soll. |68.25|

Allein hier eröffnet sich doch wieder eine günstige Aussicht für die

reine praktische Urtheilskraft. Es ist bei der Subsumtion einer mir

in der Sinnenwelt möglichen Handlung unter einem =reinen praktischen

Gesetze= nicht um die Möglichkeit der =Handlung= als einer Begebenheit

in der Sinnenwelt zu thun; denn die gehört für die Beurtheilung

des theoretischen |68.30| Gebrauchs der Vernunft nach dem Gesetze der

Causalität, eines reinen Verstandesbegriffs, für den sie ein =Schema=

in der sinnlichen Anschauung hat. Die physische Causalität, oder die

Bedingung, unter der sie stattfindet, gehört unter die Naturbegriffe,

deren Schema transscendentale Einbildungskraft entwirft. Hier aber

ist es nicht um das Schema |68.35| eines Falles nach Gesetzen, sondern

um das Schema (wenn dieses Wort hier schicklich ist) eines Gesetzes

selbst zu thun, weil die =Willensbestimmung= (nicht die Handlung in

Beziehung auf ihren Erfolg) durchs Gesetz allein, ohne einen anderen

Bestimmungsgrund, den Begriff der Causalität an ganz andere Bedingungen

bindet, als diejenige sind, welche die Naturverknüpfung ausmachen.

Dem Naturgesetze als Gesetze, welchem die Gegenstände sinnlicher

|69.5| Anschauung als solche unterworfen sind, muß ein Schema, d. i.

ein allgemeines #122# Verfahren der Einbildungskraft (den reinen

Verstandesbegriff, den das Gesetz bestimmt, den Sinnen _a priori_

darzustellen), correspondiren. Aber dem Gesetze der Freiheit (als einer

gar nicht sinnlich bedingten Causalität) mithin auch dem Begriffe des

unbedingt Guten kann keine Anschauung, |69.10| mithin kein Schema zum

Behuf seiner Anwendung _in concreto_ untergelegt werden. Folglich hat

das Sittengesetz kein anderes die Anwendung desselben auf Gegenstände

der Natur vermittelndes Erkenntnißvermögen, als den Verstand (nicht die

Einbildungskraft), welcher einer Idee der Vernunft nicht ein =Schema=

der Sinnlichkeit, sondern ein Gesetz, |69.15| aber doch ein solches, das

an Gegenständen der Sinne _in concreto_ dargestellt werden kann, mithin

ein Naturgesetz, aber nur seiner Form nach, als Gesetz zum Behuf der

Urtheilskraft unterlegen kann, und dieses können wir daher den =Typus=

des Sittengesetzes nennen.

Die Regel der Urtheilskraft unter Gesetzen der reinen praktischen

Vernunft |69.20| ist diese: Frage dich selbst, ob die Handlung, die du

vorhast, wenn sie nach einem Gesetze der Natur, von der du selbst ein

Theil wärest, geschehen sollte, sie du wohl als durch deinen Willen

möglich ansehen könntest. Nach dieser Regel beurtheilt in der That

jedermann Handlungen, ob sie sittlich gut oder böse sind. So sagt man:

Wie, wenn =ein jeder=, wo er |69.25| #123# seinen Vortheil zu schaffen

glaubt, sich erlaubte, zu betrügen, oder befugt hielte, sich das Leben

abzukürzen, so bald ihn ein völliger Überdruß desselben befällt, oder

anderer Noth mit völliger Gleichgültigkeit ansähe, und du gehörtest

mit zu einer solchen Ordnung der Dinge, würdest du darin wohl mit

Einstimmung deines Willens sein? Nun weiß ein jeder wohl: |69.30| daß,

wenn er sich ingeheim Betrug erlaubt, darum eben nicht jedermann

es auch thue, oder, wenn er unbemerkt lieblos ist, nicht sofort

jedermann auch gegen ihn es sein würde; daher ist diese Vergleichung

der Maxime seiner Handlungen mit einem allgemeinen Naturgesetze auch

nicht der Bestimmungsgrund seines Willens. Aber das letztere ist

doch ein |69.35| =Typus= der Beurtheilung der ersteren nach sittlichen

Principien. Wenn die Maxime der Handlung nicht so beschaffen ist, daß

sie an der Form eines Naturgesetzes überhaupt die Probe hält, so ist

sie sittlich unmöglich. So urtheilt selbst der gemeinste Verstand;

denn das Naturgesetz liegt allen seinen gewöhnlichsten, selbst den

Erfahrungsurtheilen immer zum Grunde. Er hat es also jederzeit bei der

Hand, nur daß er in Fällen, wo die Causalität aus Freiheit beurtheilt

werden soll, jenes =Naturgesetz= blos zum |70.5| Typus eines =Gesetzes

der Freiheit= macht, weil er, ohne etwas, was er zum Beispiele im

Erfahrungsfalle machen könnte, bei Hand zu haben, dem Gesetze einer

reinen praktischen Vernunft nicht den Gebrauch in der Anwendung

verschaffen könnte.

Es ist also auch erlaubt, die =Natur der Sinnenwelt= als =Typus=

|70.10| #124# einer =intelligibelen Natur= zu brauchen, so lange ich

nur nicht die Anschauungen, und was davon abhängig ist, auf diese

übertrage, sondern blos die =Form der Gesetzmäßigkeit= überhaupt

(deren Begriff auch im gemeinsten Vernunftgebrauche stattfindet, aber

in keiner anderen Absicht, als blos zum reinen praktischen Gebrauche

der Vernunft _a priori_ bestimmt |70.15| erkannt werden kann) darauf

beziehe. Denn Gesetze als solche sind so fern einerlei, sie mögen ihre

Bestimmungsgründe hernehmen, woher sie wollen.

Übrigens, da von allem Intelligibelen schlechterdings nichts als

(vermittelst des moralischen Gesetzes) die Freiheit und auch diese nur,

so fern |70.20| sie eine von jenem unzertrennliche Voraussetzung ist,

und ferner alle intelligibele Gegenstände, auf welche uns die Vernunft

nach Anleitung jenes Gesetzes etwa noch führen möchte, wiederum für uns

keine Realität weiter haben, als zum Behuf desselben Gesetzes und des

Gebrauches der reinen praktischen Vernunft, diese aber zum Typus der

Urtheilskraft die Natur |70.25| (der reinen Verstandesform derselben

nach) zu gebrauchen berechtigt und auch benöthigt ist: so dient die

gegenwärtige Anmerkung dazu, um zu verhüten, daß, was blos zur =Typik=

der Begriffe gehört, nicht zu den Begriffen selbst gezählt werde.

Diese also als Typik der Urtheilskraft bewahrt vor dem =Empirism=

der praktischen Vernunft, der die praktischen Begriffe |70.30|

#125# des Guten und Bösen blos in Erfahrungsfolgen (der sogenannten

Glückseligkeit) setzt, obzwar diese und die unendlichen nützlichen

Folgen eines durch Selbstliebe bestimmten Willens, wenn dieser sich

selbst zugleich zum allgemeinen Naturgesetze machte, allerdings zum

ganz angemessenen Typus für das sittlich Gute dienen kann, aber mit

diesem doch nicht einerlei ist. |70.35| Eben dieselbe Typik bewahrt

auch vor dem =Mysticism= der praktischen Vernunft, welcher das, was

nur zum =Symbol= diente, zum =Schema= macht, d. i. wirkliche und doch

nicht sinnliche Anschauungen (eines unsichtbaren Reichs Gottes) der

Anwendung der moralischen Begriffe unterlegt und ins Überschwengliche

hinausschweift. Dem Gebrauche der moralischen Begriffe ist blos der

=Rationalism= der Urtheilskraft angemessen, der von der sinnlichen

Natur nichts weiter nimmt, als was auch reine Vernunft für |71.5| sich

denken kann, d. i. die Gesetzmäßigkeit, und in die übersinnliche nichts

hineinträgt, als was umgekehrt sich durch Handlungen in der Sinnenwelt

nach der formalen Regel eines Naturgesetzes überhaupt wirklich

darstellen läßt. Indessen ist die Verwahrung vor dem =Empirism= der

praktischen Vernunft viel wichtiger und anrathungswürdiger, weil der

=Mysticism= |71.10| sich doch noch mit der Reinigkeit und Erhabenheit

des moralischen Gesetzes zusammen verträgt und außerdem es nicht

eben natürlich und der gemeinen Denkungsart angemessen ist, seine

Einbildungskraft bis zu übersinnlichen #126# Anschauungen anzuspannen,

mithin auf dieser Seite die Gefahr nicht so allgemein ist; da hingegen

der Empirism die Sittlichkeit in Gesinnungen |71.15| (worin doch,

und nicht blos in Handlungen, der hohe Werth besteht, den sich die

Menschheit durch sie verschaffen kann und soll) mit der Wurzel

ausrottet und ihr ganz etwas anderes, nämlich ein empirisches

Interesse, womit die Neigungen überhaupt unter sich Verkehr treiben,

statt der Pflicht unterschiebt, überdem auch eben darum mit allen

Neigungen, die (sie mögen |71.20| einen Zuschnitt bekommen, welchen sie

wollen), wenn sie zur Würde eines obersten praktischen Princips erhoben

werden, die Menschheit degradiren, und da sie gleichwohl der Sinnesart

aller so günstig sind, aus der Ursache weit gefährlicher ist als alle

Schwärmerei, die niemals einen daurenden Zustand vieler Menschen

ausmachen kann. |71.25|

Drittes Hauptstück.

Von den Triebfedern der reinen praktischen Vernunft.

Das Wesentliche alles sittlichen Werths der Handlungen kommt darauf

an, =daß das moralische Gesetz unmittelbar den Willen bestimme=.

Geschieht die Willensbestimmung zwar =gemäß= dem moralischen |71.30|

Gesetze, aber nur vermittelst eines Gefühls, welcher Art es auch sei,

das #127# vorausgesetzt werden muß, damit jenes ein hinreichender

Bestimmungsgrund des Willens werde, mithin nicht =um des Gesetzes

willen=: so wird die Handlung zwar =Legalität=, aber nicht =Moralität=

enthalten. Wenn nun unter =Triebfeder= (_elater animi_) der subjective

Bestimmungsgrund des Willens eines Wesens verstanden wird, dessen

Vernunft nicht schon vermöge seiner Natur dem objectiven Gesetze

nothwendig gemäß ist, so wird erstlich daraus folgen: daß man dem

göttlichen Willen gar keine Triebfedern beilegen könne, die Triebfeder

des menschlichen Willens aber (und |72.5| des von jedem erschaffenen

vernünftigen Wesen) niemals etwas anderes als das moralische Gesetz

sein könne, mithin der objective Bestimmungsgrund jederzeit und

ganz allein zugleich der subjectiv hinreichende Bestimmungsgrund

der Handlung sein müsse, wenn diese nicht blos den =Buchstaben= des

Gesetzes, ohne den =Geist=[9] desselben zu enthalten, erfüllen |72.10|

soll.

[9] Man kann von jeder gesetzmäßigen Handlung, die doch nicht

um des Gesetzes |72.35| willen geschehen ist, sagen: sie sei blos

dem =Buchstaben=, aber nicht dem =Geiste= (der Gesinnung) nach

moralisch gut.

Da man also zum Behuf des moralischen Gesetzes, und um ihm Einfluß auf

den Willen zu verschaffen, keine anderweitige Triebfeder, dabei die

des moralischen Gesetzes entbehrt werden könnte, suchen muß, weil das

alles #128# lauter Gleißnerei ohne Bestand bewirken würde, und sogar

es =bedenklich= |72.15| ist, auch nur =neben= dem moralischen Gesetze

noch einige andere Triebfedern (als die des Vortheils) mitwirken zu

lassen: so bleibt nichts übrig, als blos sorgfältig zu bestimmen, auf

welche Art das moralische Gesetz Triebfeder werde, und was, indem sie

es ist, mit dem menschlichen Begehrungsvermögen als Wirkung jenes

Bestimmungsgrundes auf dasselbe |72.20| vorgehe. Denn wie ein Gesetz

für sich und unmittelbar Bestimmungsgrund des Willens sein könne

(welches doch das Wesentliche aller Moralität ist), das ist ein für die

menschliche Vernunft unauflösliches Problem und mit dem einerlei: wie

ein freier Wille möglich sei. Also werden wir nicht den Grund, woher

das moralische Gesetz in sich eine Triebfeder abgebe, sondern |72.25|

was, so fern es eine solche ist, sie im Gemüthe wirkt (besser zu sagen,

wirken muß), _a priori_ anzuzeigen haben.

Das Wesentliche aller Bestimmung des Willens durchs sittliche Gesetz

ist: daß er als freier Wille, mithin nicht blos ohne Mitwirkung

sinnlicher Antriebe, sondern selbst mit Abweisung aller derselben und

mit Abbruch |72.30| aller Neigungen, so fern sie jenem Gesetze zuwider

sein könnten, blos durchs Gesetz bestimmt werde. So weit ist also die

Wirkung des moralischen Gesetzes als Triebfeder nur negativ, und als

solche kann diese Triebfeder _a priori_ erkannt werden. Denn alle

Neigung und jeder sinnliche Antrieb ist auf #129# Gefühl gegründet,

und die negative Wirkung aufs Gefühl (durch den Abbruch, der den

Neigungen geschieht) ist selbst Gefühl. Folglich können wir _a priori_

einsehen, daß das moralische Gesetz als Bestimmungsgrund des Willens

dadurch, daß es allen unseren Neigungen Eintrag thut, ein Gefühl

bewirken müsse, welches Schmerz genannt werden kann, und hier |73.5|

haben wir nun den ersten, vielleicht auch einzigen Fall, da wir aus

Begriffen _a priori_ das Verhältniß eines Erkenntnisses (hier ist es

einer reinen praktischen Vernunft) zum Gefühl der Lust oder Unlust

bestimmen konnten. Alle Neigungen zusammen (die auch wohl in ein

erträgliches System gebracht werden können, und deren Befriedigung

alsdann eigene Glückseligkeit |73.10| heißt) machen die =Selbstsucht=

(_solipsismus_) aus. Diese ist entweder die der =Selbstliebe=, eines

über alles gehenden =Wohlwollens= gegen sich selbst (_Philautia_),

oder die des =Wohlgefallens= an sich selbst (_Arrogantia_). Jene heißt

besonders =Eigenliebe=, diese =Eigendünkel=. Die reine praktische

Vernunft thut der Eigenliebe blos =Abbruch=, indem sie |73.15| solche,

als natürlich und noch vor dem moralischen Gesetze in uns rege, nur auf

die Bedingung der Einstimmung mit diesem Gesetze einschränkt; da sie

alsdann =vernünftige Selbstliebe= genannt wird. Aber den Eigendünkel

=schlägt= sie gar =nieder=, indem alle Ansprüche der Selbstschätzung,

die vor der Übereinstimmung mit dem sittlichen Gesetze vorhergehen,

nichtig |73.20| #130# und ohne alle Befugniß sind, indem eben die

Gewißheit einer Gesinnung, die mit diesem Gesetze übereinstimmt, die

erste Bedingung alles Werths der Person ist (wie wir bald deutlicher

machen werden) und alle Anmaßung vor derselben falsch und gesetzwidrig

ist. Nun gehört der Hang zur Selbstschätzung mit zu den Neigungen,

denen das moralische Gesetz Abbruch thut, |73.25| so fern jene blos auf

der Sinnlichkeit beruht. Also schlägt das moralische Gesetz den

Eigendünkel nieder. Da dieses Gesetz aber doch etwas an sich Positives

ist, nämlich die Form einer intellectuellen Causalität, d. i. der

Freiheit, so ist es, indem es im Gegensatze mit dem subjectiven

Widerspiele, nämlich den Neigungen in uns, den Eigendünkel =schwächt=,

zugleich ein |73.30| Gegenstand der =Achtung= und, indem es ihn sogar

=niederschlägt=, d. i. demüthigt, ein Gegenstand der größten =Achtung=,

mithin auch der Grund eines positiven Gefühls, das nicht empirischen

Ursprungs ist und _a priori_ erkannt wird. Also ist Achtung fürs

moralische Gesetz ein Gefühl, welches durch einen intellectuellen Grund

gewirkt wird, und dieses Gefühl ist das |73.35| einzige, welches wir

völlig _a priori_ erkennen, und dessen Nothwendigkeit wir einsehen

können.

Wir haben im vorigen Hauptstücke gesehen: daß alles, was sich als

Object des Willens =vor= dem moralischen Gesetze darbietet, von den

Bestimmungsgründen des Willens unter dem Namen des unbedingt Guten

durch dieses Gesetz selbst, als die oberste Bedingung der praktischen

Vernunft, #131# ausgeschlossen werde, und daß die bloße praktische

Form, die in der |74.5| Tauglichkeit der Maximen zur allgemeinen

Gesetzgebung besteht, zuerst das, was an sich und schlechterdings

gut ist, bestimme und die Maxime eines reinen Willens gründe, der

allein in aller Absicht gut ist. Nun finden wir aber unsere Natur als

sinnlicher Wesen so beschaffen, daß die Materie des Begehrungsvermögens

(Gegenstände der Neigung, es sei der Hoffnung |74.10| oder Furcht) sich

zuerst aufdringt, und unser pathologisch bestimmbares Selbst, ob es

gleich durch seine Maximen zur allgemeinen Gesetzgebung ganz untauglich

ist, dennoch, gleich als ob es unser ganzes Selbst ausmachte, seine

Ansprüche vorher und als die ersten und ursprünglichen geltend zu

machen bestrebt sei. Man kann diesen Hang, sich selbst nach |74.15|

den subjectiven Bestimmungsgründen seiner Willkür zum objectiven

Bestimmungsgrunde des Willens überhaupt zu machen, die =Selbstliebe=

nennen, welche, wenn sie sich gesetzgebend und zum unbedingten

praktischen Princip macht, =Eigendünkel= heißen kann. Nun schließt

das moralische Gesetz, welches allein wahrhaftig (nämlich in aller

Absicht) objectiv ist, |74.20| den Einfluß der Selbstliebe auf das

oberste praktische Princip gänzlich aus und thut dem Eigendünkel, der

die subjectiven Bedingungen der ersteren als Gesetze vorschreibt,

unendlichen Abbruch. Was nun unserem Eigendünkel in unserem eigenen

Urtheil Abbruch thut, das demüthigt. Also demüthigt #132# das

moralische Gesetz unvermeidlich jeden Menschen, indem dieser |74.25|

mit demselben den sinnlichen Hang seiner Natur vergleicht. Dasjenige,

dessen Vorstellung =als Bestimmungsgrund unseres Willens= uns in

unserem Selbstbewußtsein demüthigt, erweckt, so fern als es positiv

und Bestimmungsgrund ist, für sich =Achtung=. Also ist das moralische

Gesetz auch subjectiv ein Grund der Achtung. Da nun alles, was in der

Selbstliebe |74.30| angetroffen wird, zur Neigung gehört, alle Neigung

aber auf Gefühlen beruht, mithin, was allen Neigungen insgesammt

in der Selbstliebe Abbruch thut, eben dadurch nothwendig auf das

Gefühl Einfluß hat, so begreifen wir, wie es möglich ist, _a priori_

einzusehen, daß das moralische Gesetz, indem es die Neigungen und den

Hang, sie zur obersten praktischen |74.35| Bedingung zu machen, d.

i. die Selbstliebe, von allem Beitritte zur obersten Gesetzgebung

ausschließt, eine Wirkung aufs Gefühl ausüben könne, welche

einerseits blos =negativ= ist, andererseits und zwar in Ansehung des

einschränkenden Grundes der reinen praktischen Vernunft =positiv=

ist, und wozu gar keine besondere Art von Gefühle unter dem Namen

eines praktischen oder moralischen als vor dem moralischen Gesetze

vorhergehend und ihm zum Grunde liegend angenommen werden darf. |75.5|

Die negative Wirkung auf Gefühl (der Unannehmlichkeit) ist, so wie

#133# aller Einfluß auf dasselbe und wie jedes Gefühl überhaupt,

=pathologisch=. Als Wirkung aber vom Bewußtsein des moralischen

Gesetzes, folglich in Beziehung auf eine intelligibele Ursache, nämlich

das Subject der reinen praktischen Vernunft als obersten Gesetzgeberin,

heißt dieses Gefühl eines |75.10| vernünftigen von Neigungen afficirten

Subjects zwar Demüthigung (intellectuelle Verachtung), aber in

Beziehung auf den positiven Grund derselben, das Gesetz, zugleich

Achtung für dasselbe, für welches Gesetz gar kein Gefühl stattfindet,

sondern im Urtheile der Vernunft, indem es den Widerstand aus dem

Wege schafft, die Wegräumung eines Hindernisses |75.15| einer positiven

Beförderung der Causalität gleichgeschätzt wird. Darum kann dieses

Gefühl nun auch ein Gefühl der Achtung fürs moralische Gesetz, aus

beiden Gründen zusammen aber ein =moralisches Gefühl= genannt werden.

Das moralische Gesetz also, so wie es formaler Bestimmungsgrund |75.20|

der Handlung ist, durch praktische reine Vernunft, so wie es zwar

auch materialer, aber nur objectiver Bestimmungsgrund der Gegenstände

der Handlung unter dem Namen des Guten und Bösen ist, so ist es auch

subjectiver Bestimmungsgrund, d. i. Triebfeder, zu dieser Handlung,

indem es auf die Sinnlichkeit des Subjects Einfluß hat und ein Gefühl

bewirkt, |75.25| welches dem Einflusse des Gesetzes auf den Willen

beförderlich ist. Hier #134# geht kein Gefühl im Subject =vorher=,

das auf Moralität gestimmt wäre. Denn das ist unmöglich, weil alles

Gefühl sinnlich ist; die Triebfeder der sittlichen Gesinnung aber muß

von aller sinnlichen Bedingung frei sein. Vielmehr ist das sinnliche

Gefühl, was allen unseren Neigungen zum |75.30| Grunde liegt, zwar die

Bedingung derjenigen Empfindung, die wir Achtung nennen, aber die

Ursache der Bestimmung desselben liegt in der reinen praktischen

Vernunft, und diese Empfindung kann daher ihres Ursprunges wegen

nicht pathologisch, sondern muß =praktisch gewirkt= heißen: indem

dadurch, daß die Vorstellung des moralischen Gesetzes der Selbstliebe

den |75.35| Einfluß und dem Eigendünkel den Wahn benimmt, das Hinderniß

der reinen praktischen Vernunft vermindert und die Vorstellung des

Vorzuges ihres objectiven Gesetzes vor den Antrieben der Sinnlichkeit,

mithin das Gewicht des ersteren relativ (in Ansehung eines durch die

letztere afficirten Willens) durch die Wegschaffung des Gegengewichts

im Urtheile der Vernunft hervorgebracht wird. Und so ist die Achtung

fürs Gesetz nicht Triebfeder zur Sittlichkeit, sondern sie ist die

Sittlichkeit selbst, subjectiv |76.5| als Triebfeder betrachtet, indem

die reine praktische Vernunft dadurch, daß sie der Selbstliebe im

Gegensatze mit ihr alle Ansprüche abschlägt, dem Gesetze, das jetzt

allein Einfluß hat, Ansehen verschafft. Hiebei ist nun zu bemerken:

daß, so wie die Achtung eine Wirkung aufs Gefühl, mithin auf #135# die

Sinnlichkeit eines vernünftigen Wesens ist, es diese Sinnlichkeit,

mithin |76.10| auch die Endlichkeit solcher Wesen, denen das moralische

Gesetz Achtung auferlegt, voraussetze, und daß einem höchsten, oder

auch einem von aller Sinnlichkeit freien Wesen, welchem diese also

auch kein Hinderniß der praktischen Vernunft sein kann, Achtung fürs

=Gesetz= nicht beigelegt werden könne. |76.15|

Dieses Gefühl (unter dem Namen des moralischen) ist also lediglich

durch Vernunft bewirkt. Es dient nicht zu Beurtheilung der Handlungen,

oder wohl gar zur Gründung des objectiven Sittengesetzes selbst,

sondern blos zur Triebfeder, um dieses in sich zur Maxime zu machen.

Mit welchem Namen aber könnte man dieses sonderbare Gefühl, welches

mit keinem |76.20| pathologischen in Vergleichung gezogen werden kann,

schicklicher belegen? Es ist so eigenthümlicher Art, daß es lediglich

der Vernunft und zwar der praktischen reinen Vernunft zu Gebote zu

stehen scheint.

=Achtung= geht jederzeit nur auf Personen, niemals auf Sachen. Die

letztere können =Neigung= und, wenn es Thiere sind (z. B. Pferde, Hunde

&c.), |76.25| sogar =Liebe=, oder auch =Furcht=, wie das Meer, ein

Vulcan, ein Raubthier, niemals aber =Achtung= in uns erwecken. Etwas,

was diesem Gefühl schon näher tritt, ist =Bewunderung=, und diese als

Affect, das Erstaunen, kann auch auf Sachen gehen, z. B. himmelhohe

Berge, die Größe, #136# Menge und Weite der Weltkörper, die Stärke und

Geschwindigkeit mancher |76.30| Thiere u. s. w. Aber alles dieses ist

nicht Achtung. Ein Mensch kann mir auch ein Gegenstand der Liebe, der

Furcht, oder der Bewunderung, sogar bis zum Erstaunen, und doch darum

kein Gegenstand der Achtung sein. Seine scherzhafte Laune, sein Muth

und Stärke, seine Macht, durch seinen Rang, den er unter anderen hat,

können mir dergleichen Empfindungen |76.35| einflößen, es fehlt aber

immer noch an innerer Achtung gegen ihn. =Fontenelle= sagt: =Vor einem

Vornehmen bücke ich mich, aber mein Geist bückt sich nicht=. Ich kann

hinzu setzen: Vor einem niedrigen, bürgerlich gemeinen Mann, an dem

ich eine Rechtschaffenheit des Charakters in einem gewissen Maße, als

ich mir von mir selbst nicht bewußt bin, wahrnehme, =bückt sich mein

Geist=, ich mag wollen oder nicht und den Kopf noch so hoch tragen, um

ihn meinen Vorrang nicht übersehen zu lassen. Warum |77.5| das? Sein

Beispiel hält mir ein Gesetz vor, das meinen Eigendünkel niederschlägt,

wenn ich es mit meinem Verhalten vergleiche, und dessen Befolgung,

mithin die =Thunlichkeit= desselben, ich durch die That bewiesen vor

mir sehe. Nun mag ich mir sogar eines gleichen Grades der

Rechtschaffenheit bewußt sein, und die Achtung bleibt doch. Denn da

beim |77.10| Menschen immer alles Gute mangelhaft ist, so schlägt

das Gesetz, durch #137# ein Beispiel anschaulich gemacht, doch immer

meinen Stolz nieder, wozu der Mann, den ich vor mir sehe, dessen

Unlauterkeit, die ihm immer noch anhängen mag, mir nicht so wie mir

die meinige bekannt ist, der mir also in reinerem Lichte erscheint,

einen Maßstab abgiebt. =Achtung= ist ein |77.15| =Tribut=, den wir dem

Verdienste nicht verweigern können, wir mögen wollen oder nicht; wir

mögen allenfalls äußerlich damit zurückhalten, so können wir doch nicht

verhüten, sie innerlich zu empfinden.

Die Achtung ist so =wenig= ein Gefühl der =Lust=, daß man sich ihr

in Ansehung eines Menschen nur ungern überläßt. Man sucht etwas

ausfindig |77.20| zu machen, was uns die Last derselben erleichtern

könne, irgend einen Tadel, um uns wegen der Demüthigung, die uns

durch ein solches Beispiel widerfährt, schadlos zu halten. Selbst

Verstorbene sind, vornehmlich wenn ihr Beispiel unnachahmlich scheint,

vor dieser Kritik nicht immer gesichert. Sogar das moralische Gesetz

selbst in seiner =feierlichen Majestät= |77.25| ist diesem Bestreben,

sich der Achtung dagegen zu erwehren, ausgesetzt. Meint man wohl,

daß es einer anderen Ursache zuzuschreiben sei, weswegen man es gern

zu unserer vertraulichen Neigung herabwürdigen möchte, und sich aus

anderen Ursachen alles so bemühe, um es zur beliebten Vorschrift

unseres eigenen wohlverstandenen Vortheils zu machen, als daß |77.30|

man der abschreckenden Achtung, die uns unsere eigene Unwürdigkeit

so #138# strenge vorhält, los werden möge? Gleichwohl ist darin doch

auch wiederum so =wenig Unlust=: daß, wenn man einmal den Eigendünkel

abgelegt und jener Achtung praktischen Einfluß verstattet hat, man sich

wiederum an der Herrlichkeit dieses Gesetzes nicht satt sehen kann, und

die Seele sich |77.35| in dem Maße selbst zu erheben glaubt, als sie

das heilige Gesetz über sich und ihre gebrechliche Natur erhaben sieht.

Zwar können große Talente und eine ihnen proportionirte Thätigkeit

auch Achtung oder ein mit derselben analogisches Gefühl bewirken, es

ist auch ganz anständig es ihnen zu widmen, und da scheint es, als ob

Bewunderung mit jener Empfindung einerlei sei. Allein wenn man näher

zusieht, so wird man bemerken, daß, da es immer ungewiß bleibt, wie

viel das angeborne Talent und wie viel |78.5| Cultur durch eigenen

Fleiß an der Geschicklichkeit Theil habe, so stellt uns die Vernunft

die letztere muthmaßlich als Frucht der Cultur, mithin als Verdienst

vor, welches unseren Eigendünkel merklich herabstimmt und uns darüber

entweder Vorwürfe macht, oder uns die Befolgung eines solchen Beispiels

in der Art, wie es uns angemessen ist, auferlegt. Sie ist also |78.10|

nicht bloße Bewunderung, diese Achtung, die wir einer solchen Person

(eigentlich dem Gesetze, was uns sein Beispiel vorhält) beweisen;

welches sich auch dadurch bestätigt, daß der gemeine Haufe der

Liebhaber, wenn er das Schlechte des Charakters eines solchen Mannes

(wie etwa Voltaire) #139# sonst woher erkundigt zu haben glaubt, alle

Achtung gegen ihn aufgiebt, |78.15| der wahre Gelehrte aber sie noch

immer wenigstens im Gesichtspunkte seiner Talente fühlt, weil er selbst

in einem Geschäfte und Berufe verwickelt ist, welches die Nachahmung

desselben ihm gewissermaßen zum Gesetze macht.

Achtung fürs moralische Gesetz ist also die einzige und zugleich

unbezweifelte |78.20| moralische Triebfeder, so wie dieses Gefühl auch

auf kein Object anders, als lediglich aus diesem Grunde gerichtet

ist. Zuerst bestimmt das moralische Gesetz objectiv und unmittelbar

den Willen im Urtheile der Vernunft; Freiheit, deren Causalität

blos durchs Gesetz bestimmbar ist, besteht aber eben darin, daß sie

alle Neigungen, mithin die Schätzung der |78.25| Person selbst auf die

Bedingung der Befolgung ihres reinen Gesetzes einschränkt. Diese

Einschränkung thut nun eine Wirkung aufs Gefühl und bringt Empfindung

der Unlust hervor, die aus dem moralischen Gesetze _a priori_ erkannt

werden kann. Da sie aber blos so fern eine =negative= Wirkung

ist, die, als aus dem Einflusse einer reinen praktischen Vernunft

entsprungen, |78.30| vornehmlich der Thätigkeit des Subjects, so fern

Neigungen die Bestimmungsgründe desselben sind, mithin der Meinung

seines persönlichen Werths Abbruch thut (der ohne Einstimmung mit dem

moralischen Gesetze auf nichts herabgesetzt wird), so ist die Wirkung

dieses Gesetzes #140# aufs Gefühl blos Demüthigung, welche wir also

zwar _a priori_ einsehen, |78.35| aber an ihr nicht die Kraft des reinen

praktischen Gesetzes als Triebfeder, sondern nur den Widerstand gegen

Triebfedern der Sinnlichkeit erkennen können. Weil aber dasselbe

Gesetz doch objectiv, d. i. in der Vorstellung der reinen Vernunft,

ein unmittelbarer Bestimmungsgrund des Willens ist, folglich diese

Demüthigung nur relativ auf die Reinigkeit des Gesetzes stattfindet,

so ist die Herabsetzung der Ansprüche der moralischen Selbstschätzung,

d. i. die Demüthigung auf der sinnlichen Seite, eine Erhebung |79.5| der

moralischen, d. i. der praktischen Schätzung des Gesetzes selbst,

auf der intellectuellen, mit einem Worte Achtung fürs Gesetz, also

auch ein seiner intellectuellen Ursache nach positives Gefühl, das _a

priori_ erkannt wird. Denn eine jede Verminderung der Hindernisse einer

Thätigkeit ist Beförderung dieser Thätigkeit selbst. Die Anerkennung

des moralischen Gesetzes |79.10| aber ist das Bewußtsein einer

Thätigkeit der praktischen Vernunft aus objectiven Gründen, die blos

darum nicht ihre Wirkung in Handlungen äußert, weil subjective Ursachen

(pathologische) sie hindern. Also muß die Achtung fürs moralische

Gesetz auch als positive, aber indirecte Wirkung desselben aufs Gefühl,

so fern jenes den hindernden Einfluß der Neigungen |79.15| durch

Demüthigung des Eigendünkels schwächt, mithin als subjectiver Grund der

Thätigkeit, d. i. als =Triebfeder= zu Befolgung desselben, und #141#

als Grund zu Maximen eines ihm gemäßen Lebenswandels angesehen werden.

Aus dem Begriffe einer Triebfeder entspringt der eines =Interesse=,

welches niemals einem Wesen, als was Vernunft hat, beigelegt wird

|79.20| und eine =Triebfeder= des Willens bedeutet, so fern sie =durch

Vernunft vorgestellt= wird. Da das Gesetz selbst in einem moralisch

guten Willen die Triebfeder sein muß, so ist das =moralische Interesse=

ein reines sinnenfreies Interesse der bloßen praktischen Vernunft. Auf

dem Begriffe eines Interesse gründet sich auch der einer =Maxime=.

Diese ist also nur |79.25| alsdann moralisch ächt, wenn sie auf dem

bloßen Interesse, das man an der Befolgung des Gesetzes nimmt, beruht.

Alle drei Begriffe aber, der einer =Triebfeder=, eines =Interesse= und

einer =Maxime=, können nur auf endliche Wesen angewandt werden. Denn

sie setzen insgesammt eine Eingeschränktheit der Natur eines Wesens

voraus, da die subjective Beschaffenheit |79.30| seiner Willkür mit

dem objectiven Gesetze einer praktischen Vernunft nicht von selbst

übereinstimmt; ein Bedürfniß, irgend wodurch zur Thätigkeit angetrieben

zu werden, weil ein inneres Hinderniß derselben entgegensteht. Auf den

göttlichen Willen können sie also nicht angewandt werden. |79.35|

Es liegt so etwas Besonderes in der grenzenlosen Hochschätzung des

reinen, von allem Vortheil entblößten moralischen Gesetzes, so wie es

praktische #142# Vernunft uns zur Befolgung vorstellt, deren Stimme

auch den kühnsten Frevler zittern macht und ihn nöthigt, sich vor

seinem Anblicke zu verbergen: daß man sich nicht wundern darf, diesen

Einfluß einer blos intellectuellen Idee aufs Gefühl für speculative

Vernunft unergründlich zu finden und sich damit begnügen zu müssen,

daß man _a priori_ doch noch so |80.5| viel einsehen kann: ein solches

Gefühl sei unzertrennlich mit der Vorstellung des moralischen Gesetzes

in jedem endlichen vernünftigen Wesen verbunden. Wäre dieses Gefühl der

Achtung pathologisch und also ein auf dem inneren =Sinne= gegründetes

Gefühl der Lust, so würde es vergeblich sein, eine Verbindung derselben

mit irgend einer Idee _a priori_ zu entdecken. |80.10| Nun aber ist es

ein Gefühl, was blos aufs Praktische geht und zwar der Vorstellung

eines Gesetzes lediglich seiner Form nach, nicht irgend eines Objects

desselben wegen anhängt, mithin weder zum Vergnügen, noch zum Schmerze

gerechnet werden kann und dennoch ein =Interesse= an der Befolgung

desselben hervorbringt, welches wir das =moralische= |80.15| nennen; wie

denn auch die Fähigkeit, ein solches Interesse am Gesetze zu nehmen,

(oder die Achtung fürs moralische Gesetz selbst) eigentlich =das

moralische Gefühl= ist.

Das Bewußtsein einer =freien= Unterwerfung des Willens unter das Gesetz

doch als mit einem unvermeidlichen Zwange, der allen Neigungen, |80.20|

#143# aber nur durch eigene Vernunft angethan wird, verbunden, ist nun

die Achtung fürs Gesetz. Das Gesetz, was diese Achtung fordert und

auch einflößt, ist, wie man sieht, kein anderes als das moralische

(denn kein anderes schließt alle Neigungen von der Unmittelbarkeit

ihres Einflusses auf den Willen aus). Die Handlung, die nach diesem

Gesetze mit Ausschließung |80.25| aller Bestimmungsgründe aus Neigung

objectiv praktisch ist, heißt =Pflicht=, welche um dieser Ausschließung

willen in ihrem Begriffe praktische =Nöthigung=, d. i. Bestimmung zu

Handlungen so =ungerne=, wie sie auch geschehen mögen, enthält. Das

Gefühl, das aus dem Bewußtsein dieser Nöthigung entspringt, ist nicht

pathologisch, als ein solches, was |80.30| von einem Gegenstande

der Sinne gewirkt würde, sondern allein praktisch, d. i. durch eine

vorhergehende (objective) Willensbestimmung und Causalität der

Vernunft, möglich. Es enthält also, als =Unterwerfung= unter ein

Gesetz, d. i. als Gebot (welches für das sinnlich afficirte Subject

Zwang ankündigt), keine Lust, sondern so fern vielmehr Unlust an der

Handlung |80.35| in sich. Dagegen aber, da dieser Zwang blos durch

Gesetzgebung der =eigenen= Vernunft ausgeübt wird, enthält es auch

=Erhebung=, und die subjective Wirkung aufs Gefühl, so fern davon

reine praktische Vernunft die alleinige Ursache ist, kann also blos

=Selbstbilligung= in Ansehung der letzteren heißen, indem man sich dazu

ohne alles Interesse blos durchs #144# Gesetz bestimmt erkennt und

sich nunmehr eines ganz anderen, dadurch subjectiv hervorgebrachten

Interesse, welches rein praktisch und =frei= ist, |81.5| bewußt wird,

welches an einer pflichtmäßigen Handlung zu nehmen, nicht etwa eine

Neigung anräthig ist, sondern die Vernunft durchs praktische Gesetz

schlechthin gebietet und auch wirklich hervorbringt, darum aber einen

ganz eigenthümlichen Namen, nämlich den der Achtung, führt.

Der Begriff der Pflicht fordert also an der Handlung =objectiv= |81.10|

Übereinstimmung mit dem Gesetze, an der Maxime derselben aber subjectiv

Achtung fürs Gesetz, als die alleinige Bestimmungsart des Willens durch

dasselbe. Und darauf beruht der Unterschied zwischen dem Bewußtsein,

=pflichtmäßig= und =aus Pflicht=, d. i. aus Achtung fürs Gesetz,

gehandelt zu haben, davon das erstere (die Legalität) auch möglich

ist, wenn |81.15| Neigungen blos die Bestimmungsgründe des Willens

gewesen wären, das zweite aber (die =Moralität=), der moralische Werth,

lediglich darin gesetzt werden muß, daß die Handlung aus Pflicht, d. i.

blos um des Gesetzes willen, geschehe.[10]

[10] Wenn man den Begriff der Achtung für Personen, so wie er

vorher dargelegt |81.30| worden, genau erwägt, so wird man gewahr,

daß sie immer auf dem Bewußtsein einer Pflicht beruhe, die uns

ein Beispiel vorhält, und daß also Achtung niemals einen andern

als moralischen Grund haben könne, und es sehr gut, sogar in

psychologischer Absicht zur Menschenkenntniß sehr nützlich sei,

allerwärts, wo wir diesen Ausdruck brauchen, auf die geheime und

wundernswürdige, dabei aber oft vorkommende |81.35| Rücksicht, die

der Mensch in seinen Beurtheilungen aufs moralische Gesetz nimmt,

Acht zu haben.

Es ist von der größten Wichtigkeit in allen moralischen Beurtheilungen

|81.20| #145# auf das subjective Princip aller Maximen mit der

äußersten Genauigkeit Acht zu haben, damit alle Moralität der

Handlungen in der Nothwendigkeit derselben =aus Pflicht= und aus

Achtung fürs Gesetz, nicht aus Liebe und Zuneigung zu dem, was die

Handlungen hervorbringen sollen, gesetzt werde. Für Menschen und alle

erschaffene vernünftige Wesen ist die |81.25| moralische Nothwendigkeit

Nöthigung, d. i. Verbindlichkeit, und jede darauf gegründete Handlung

als Pflicht, nicht aber als eine uns von selbst schon beliebte, oder

beliebt werden könnende Verfahrungsart vorzustellen. Gleich als ob

wir es dahin jemals bringen könnten, daß ohne Achtung fürs Gesetz,

welche mit Furcht oder wenigstens Besorgniß vor Übertretung verbunden

ist, wir wie die über alle Abhängigkeit erhabene Gottheit von selbst,

gleichsam durch eine uns zur Natur gewordene, niemals zu verrückende

Übereinstimmung des Willens mit dem reinen Sittengesetze (welches also,

da wir niemals versucht werden könnten, ihm untreu zu werden, |82.5|

#146# wohl endlich gar aufhören könnte für uns Gebot zu sein), jemals

in den Besitz einer =Heiligkeit= des Willens kommen könnten.

Das moralische Gesetz ist nämlich für den Willen eines

allervollkommensten Wesens ein Gesetz der =Heiligkeit=, für den Willen

jedes endlichen vernünftigen Wesens aber ein Gesetz der =Pflicht=,

der moralischen |82.10| Nöthigung, und der Bestimmung der Handlungen

desselben durch =Achtung= für dies Gesetz und aus Ehrfurcht für seine

Pflicht. Ein anderes subjectives Princip muß zur Triebfeder nicht

angenommen werden, denn sonst kann zwar die Handlung, wie das Gesetz

sie vorschreibt, ausfallen, aber da sie zwar pflichtmäßig ist, aber

nicht aus Pflicht geschieht, so ist |82.15| die Gesinnung dazu nicht

moralisch, auf die es doch in dieser Gesetzgebung eigentlich ankommt.

Es ist sehr schön, aus Liebe zu Menschen und theilnehmendem Wohlwollen

ihnen Gutes zu thun, oder aus Liebe zur Ordnung gerecht zu sein, aber

das ist noch nicht die ächte moralische Maxime unsers Verhaltens,

|82.20| die unserm Standpunkte unter vernünftigen Wesen =als Menschen=

angemessen ist, wenn wir uns anmaßen, gleichsam als Volontäre uns

mit stolzer Einbildung über den Gedanken von Pflicht wegzusetzen

und, als vom Gebote unabhängig, blos aus eigener Lust das thun zu

wollen, wozu für uns kein Gebot nöthig wäre. Wir stehen unter einer

=Disciplin= der |82.25| #147# Vernunft und müssen in allen unseren

Maximen der Unterwürfigkeit unter derselben nicht vergessen, ihr

nichts zu entziehen, oder dem Ansehen des Gesetzes (ob es gleich

unsere eigene Vernunft giebt) durch eigenliebigen Wahn dadurch etwas

abzukürzen, daß wir den Bestimmungsgrund unseres Willens, wenn gleich

dem Gesetze gemäß, doch worin anders als im |82.30| Gesetze selbst und

in der Achtung für dieses Gesetz setzten. Pflicht und Schuldigkeit sind

die Benennungen, die wir allein unserem Verhältnisse zum moralischen

Gesetze geben müssen. Wir sind zwar gesetzgebende Glieder eines

durch Freiheit möglichen, durch praktische Vernunft uns zur Achtung

vorgestellten Reichs der Sitten, aber doch zugleich Unterthanen,

|82.35| nicht das Oberhaupt desselben, und die Verkennung unserer

niederen Stufe als Geschöpfe und Weigerung des Eigendünkels gegen

das Ansehen des heiligen Gesetzes ist schon eine Abtrünnigkeit von

demselben dem Geiste nach, wenn gleich der Buchstabe desselben erfüllt

würde.

Hiemit stimmt aber die Möglichkeit eines solchen Gebots als: =Liebe

Gott über alles und deinen Nächsten als dich selbst=[11] ganz wohl

zusammen. Denn es fordert doch als Gebot Achtung für ein Gesetz, das

|83.5| #148# =Liebe befiehlt=, und überläßt es nicht der beliebigen Wahl,

sich diese zum Princip zu machen. Aber Liebe zu Gott als Neigung

(pathologische Liebe) ist unmöglich; denn er ist kein Gegenstand der

Sinne. Eben dieselbe gegen Menschen ist zwar möglich, kann aber nicht

geboten werden; denn es steht in keines Menschen Vermögen, jemanden

blos auf Befehl zu |83.10| lieben. Also ist es blos die =praktische

Liebe=, die in jenem Kern aller Gesetze verstanden wird. Gott lieben,

heißt in dieser Bedeutung, seine Gebote =gerne= thun; den Nächsten

lieben, heißt, alle Pflicht gegen ihn =gerne= ausüben. Das Gebot

aber, daß dieses zur Regel macht, kann auch nicht diese Gesinnung in

pflichtmäßigen Handlungen zu =haben=, sondern |83.15| blos darnach zu

=streben= gebieten. Denn ein Gebot, daß man etwas gerne thun soll,

ist in sich widersprechend, weil, wenn wir, was uns zu thun obliege,

schon von selbst wissen, wenn wir uns überdem auch bewußt wären, es

gerne zu thun, ein Gebot darüber ganz unnöthig, und, thun wir es zwar,

aber eben nicht gerne, sondern nur aus Achtung fürs Gesetz, ein |83.20|

Gebot, welches diese Achtung eben zur Triebfeder der Maxime macht,

gerade der gebotenen Gesinnung zuwider wirken würde. Jenes Gesetz aller

Gesetze stellt also, wie alle moralische Vorschrift des Evangelii,

die sittliche #149# Gesinnung in ihrer ganzen Vollkommenheit dar, so

wie sie als ein Ideal der Heiligkeit von keinem Geschöpfe erreichbar,

dennoch das Urbild ist, welchem |83.25| wir uns zu näheren und in einem

ununterbrochenen, aber unendlichen Progressus gleich zu werden streben

sollen. Könnte nämlich ein vernünftig Geschöpf jemals dahin kommen,

alle moralische Gesetze völlig =gerne= zu thun, so würde das so viel

bedeuten als, es fände sich in ihm auch nicht einmal die Möglichkeit

einer Begierde, die ihn zur Abweichung von ihnen reizte; |83.30| denn

die Überwindung einer solchen kostet dem Subject immer Aufopferung,

bedarf also Selbstzwang, d. i. innere Nöthigung zu dem, was man

nicht ganz gern thut. Zu dieser Stufe der moralischen Gesinnung aber

kann es ein Geschöpf niemals bringen. Denn da es ein Geschöpf, mithin

in Ansehung dessen, was es zur gänzlichen Zufriedenheit mit seinem

Zustande fordert, immer abhängig ist, so kann es niemals von Begierden

und Neigungen ganz frei sein, die, weil sie auf physischen Ursachen

beruhen, |84.5| mit dem moralischen Gesetze, das ganz andere Quellen

hat, nicht von selbst stimmen, mithin es jederzeit nothwendig machen,

in Rücksicht auf dieselbe die Gesinnung seiner Maximen auf moralische

Nöthigung, nicht auf bereitwillige Ergebenheit, sondern auf Achtung,

welche die Befolgung des Gesetzes, obgleich sie ungerne geschähe,

=fordert=, nicht auf Liebe, |84.10| #150# die keine innere Weigerung des

Willens gegen das Gesetz besorgt, zu gründen, gleichwohl aber diese

letztere, nämlich die bloße Liebe zum Gesetze, (da es alsdann aufhören

würde =Gebot= zu sein, und Moralität, die nun subjectiv in Heiligkeit

überginge, aufhören würde =Tugend= zu sein) sich zum beständigen,

obgleich unerreichbaren Ziele seiner Bestrebung zu |84.15| machen. Denn

an dem, was wir hochschätzen, aber doch (wegen des Bewußtseins unserer

Schwächen) scheuen, verwandelt sich durch die mehrere Leichtigkeit ihm

Gnüge zu thun die ehrfurchtsvolle Scheu in Zuneigung und Achtung in

Liebe; wenigstens würde es die Vollendung einer dem Gesetze gewidmeten

Gesinnung sein, wenn es jemals einem Geschöpfe möglich |84.20| wäre sie

zu erreichen.

[11] Mit diesem Gesetze macht das Princip der eigenen

Glückseligkeit, welches einige zum obersten Grundsatze der

Sittlichkeit machen wollen, einen seltsamen Contrast; dieses

würde so lauten: =Liebe dich selbst über alles, Gott aber und

|83.35| deinen Nächsten um dein selbst willen=.

Diese Betrachtung ist hier nicht sowohl dahin abgezweckt, das

angeführte evangelische Gebot auf deutliche Begriffe zu bringen, um

der =Religionsschwärmerei= in Ansehung der Liebe Gottes, sondern

die sittliche Gesinnung auch unmittelbar in Ansehung der Pflichten

gegen Menschen |84.25| genau zu bestimmen und einer =blos moralischen=

Schwärmerei, welche viel Köpfe ansteckt, zu steuren, oder wo möglich

vorzubeugen. Die sittliche Stufe, worauf der Mensch (aller unserer

Einsicht nach auch jedes vernünftige Geschöpf) steht, ist Achtung fürs

moralische Gesetz. Die Gesinnung, die ihm, dieses zu befolgen, obliegt,

ist, es aus Pflicht, nicht aus |84.30| #151# freiwilliger Zuneigung und

auch allenfalls unbefohlener, von selbst gern unternommener Bestrebung

zu befolgen, und sein moralischer Zustand, darin er jedesmal sein

kann, ist =Tugend=, d. i. moralische Gesinnung =im Kampfe=, und nicht

=Heiligkeit= im vermeintlichen =Besitze= einer völligen =Reinigkeit=

der Gesinnungen des Willens. Es ist lauter moralische |84.35|

Schwärmerei und Steigerung des Eigendünkels, wozu man die Gemüther

durch Aufmunterung zu Handlungen als edler, erhabener und großmüthiger

stimmt, dadurch man sie in den Wahn versetzt, als wäre es nicht

Pflicht, d. i. Achtung fürs Gesetz, dessen Joch (das gleichwohl, weil

es uns Vernunft selbst auferlegt, sanft ist) sie, wenn gleich ungern,

tragen =müßten=, was den Bestimmungsgrund ihrer Handlungen ausmachte,

und welches sie immer noch demüthigt, indem sie es befolgen (ihm

=gehorchen=); |85.5| sondern als ob jene Handlungen nicht aus Pflicht,

sondern als baarer Verdienst von ihnen erwartet würden. Denn nicht

allein daß sie durch Nachahmung solcher Thaten, nämlich aus solchem

Princip, nicht im mindesten dem Geiste des Gesetzes ein Genüge gethan

hätten, welcher in der dem Gesetze sich unterwerfenden Gesinnung, nicht

in der Gesetzmäßigkeit |85.10| der Handlung (das Princip möge sein,

welches auch wolle) besteht, und die Triebfeder =pathologisch= (in der

Sympathie oder auch Philautie), nicht moralisch (im Gesetze) setzen, so

bringen sie auf diese Art eine windige, überfliegende, phantastische

Denkungsart hervor, sich mit einer freiwilligen #152# Gutartigkeit

ihres Gemüths, das weder Sporns noch Zügel bedürfe, |85.15| für welches

gar nicht einmal ein Gebot nöthig sei, zu schmeicheln und darüber

ihrer Schuldigkeit, an welche sie doch eher denken sollten als an

Verdienst, zu vergessen. Es lassen sich wohl Handlungen anderer, die

mit großer Aufopferung und zwar blos um der Pflicht willen geschehen

sind, unter dem Namen =edler= und =erhabener= Thaten preisen, und doch

|85.20| auch nur so fern Spuren da sind, welche vermuthen lassen, daß

sie ganz aus Achtung für seine Pflicht, nicht aus Herzensaufwallungen

geschehen sind. Will man jemanden aber sie als Beispiele der Nachfolge

vorstellen, so muß durchaus die Achtung für Pflicht (als das einzige

ächte moralische Gefühl) zur Triebfeder gebraucht werden: diese ernste,

heilige Vorschrift, |85.25| die es nicht unserer eitelen Selbstliebe

überläßt, mit pathologischen Antrieben (so fern sie der Moralität

analogisch sind) zu tändeln und uns auf =verdienstlichen= Werth was

zu Gute zu thun. Wenn wir nur wohl nachsuchen, so werden wir zu allen

Handlungen, die anpreisungswürdig sind, schon ein Gesetz der Pflicht

finden, welches =gebietet= und nicht auf unser |85.30| Belieben ankommen

läßt, was unserem Hange gefällig sein möchte. Das ist die einzige

Darstellungsart, welche die Seele moralisch bildet, weil sie allein

fester und genau bestimmter Grundsätze fähig ist.

Wenn =Schwärmerei= in der allgemeinsten Bedeutung eine nach

#153# Grundsätzen unternommene Überschreitung der Grenzen der

menschlichen |85.35| Vernunft ist, =so ist moralische Schwärmerei=

diese Überschreitung der Grenzen, die die praktische reine Vernunft

der Menschheit setzt, dadurch sie verbietet den subjectiven

Bestimmungsgrund pflichtmäßiger Handlungen, d. i. die moralische

Triebfeder derselben, irgend worin anders als im Gesetze selbst und

die Gesinnung, die dadurch in die Maximen gebracht wird, irgend

anderwärts als in der Achtung für dies Gesetz zu setzen, mithin den

alle =Arroganz= sowohl als eitele =Philautie= niederschlagenden |86.5|

Gedanken von Pflicht zum obersten =Lebensprincip= aller Moralität im

Menschen zu machen gebietet.

Wenn dem also ist, so haben nicht allein Romanschreiber, oder

empfindelnde Erzieher (ob sie gleich noch so sehr wider Empfindelei

eifern), sondern bisweilen selbst Philosophen, ja die strengsten unter

allen, die |86.10| Stoiker, =moralische Schwärmerei= statt nüchterner,

aber weiser Disciplin der Sitten eingeführt, wenn gleich die

Schwärmerei der letzteren mehr heroisch, der ersteren von schaler und

schmelzender Beschaffenheit war, und man kann es, ohne zu heucheln,

der moralischen Lehre des Evangelii mit aller Wahrheit nachsagen: daß

es zuerst durch die Reinigkeit des moralischen |86.15| Princips,

zugleich aber durch die Angemessenheit desselben mit den #154#

Schranken endlicher Wesen alles Wohlverhalten des Menschen der Zucht

einer ihnen vor Augen gelegten Pflicht, die sie nicht unter moralischen

geträumten Vollkommenheiten schwärmen läßt, unterworfen und dem

Eigendünkel sowohl als der Eigenliebe, die beide gerne ihre Grenzen

verkennen, |86.20| Schranken der Demuth (d. i. der Selbsterkenntniß)

gesetzt habe.

=Pflicht!= du erhabener, großer Name, der du nichts Beliebtes, was

Einschmeichelung bei sich führt, in dir fassest, sondern Unterwerfung

verlangst, doch auch nichts drohest, was natürliche Abneigung im

Gemüthe erregte und schreckte, um den Willen zu bewegen, sondern blos

ein Gesetz |86.25| aufstellst, welches von selbst im Gemüthe Eingang

findet und doch sich selbst wider Willen Verehrung (wenn gleich nicht

immer Befolgung) erwirbt, vor dem alle Neigungen verstummen, wenn sie

gleich ingeheim ihm entgegen wirken: welches ist der deiner würdige

Ursprung, und wo findet man die Wurzel deiner edlen Abkunft, welche

alle Verwandtschaft mit |86.30| Neigungen stolz ausschlägt, und von

welcher Wurzel abzustammen, die unnachlaßliche Bedingung desjenigen

Werths ist, den sich Menschen allein selbst geben können?

Es kann nichts Minderes sein, als was den Menschen über sich selbst

(als einen Theil der Sinnenwelt) erhebt, was ihn an eine Ordnung der

|86.35| Dinge knüpft, die nur der Verstand denken kann, und die zugleich

die #155# ganze Sinnenwelt, mit ihr das empirisch bestimmbare Dasein

des Menschen in der Zeit und das Ganze aller Zwecke (welches allein

solchen unbedingten praktischen Gesetzen als das moralische angemessen

ist) unter sich hat. Es ist nichts anders als die =Persönlichkeit=,

d. i. die Freiheit und Unabhängigkeit von dem Mechanism der ganzen

Natur, doch zugleich als ein Vermögen eines Wesens betrachtet, welches

eigenthümlichen, nämlich |87.5| von seiner eigenen Vernunft gegebenen,

reinen praktischen Gesetzen, die Person also, als zur Sinnenwelt

gehörig, ihrer eigenen Persönlichkeit unterworfen ist, so fern sie

zugleich zur intelligibelen Welt gehört; da es denn nicht zu verwundern

ist, wenn der Mensch, als zu beiden Welten gehörig, sein eigenes Wesen

in Beziehung auf seine zweite und höchste Bestimmung |87.10| nicht anders

als mit Verehrung und die Gesetze derselben mit der höchsten Achtung

betrachten muß.

Auf diesen Ursprung gründen sich nun manche Ausdrücke, welche den Werth

der Gegenstände nach moralischen Ideen bezeichnen. Das moralische

Gesetz ist =heilig= (unverletzlich). Der Mensch ist zwar unheilig

genug, |87.15| aber die =Menschheit= in seiner Person muß ihm heilig

sein. In der ganzen Schöpfung kann alles, was man will, und worüber man

etwas vermag, auch =blos als Mittel= gebraucht werden; nur der Mensch

und mit ihm jedes vernünftige Geschöpf ist =Zweck an sich selbst=. Er

ist nämlich #156# das Subject des moralischen Gesetzes, welches heilig

ist, vermöge der |87.20| Autonomie seiner Freiheit. Eben um dieser

willen ist jeder Wille, selbst jeder Person ihr eigener, auf sie selbst

gerichteter Wille auf die Bedingung der Einstimmung mit der =Autonomie=

des vernünftigen Wesens eingeschränkt, es nämlich keiner Absicht zu

unterwerfen, die nicht nach einem Gesetze, welches aus dem Willen des

leidenden Subjects selbst entspringen |87.25| könnte, möglich ist; also

dieses niemals blos als Mittel, sondern zugleich selbst als Zweck zu

gebrauchen. Diese Bedingung legen wir mit Recht sogar dem göttlichen

Willen in Ansehung der vernünftigen Wesen in der Welt als seiner

Geschöpfe bei, indem sie auf der =Persönlichkeit= derselben beruht,

dadurch allein sie Zwecke an sich selbst sind. |87.30|

Diese Achtung erweckende Idee der Persönlichkeit, welche uns die

Erhabenheit unserer Natur (ihrer Bestimmung nach) vor Augen stellt,

indem sie uns zugleich den Mangel der Angemessenheit unseres Verhaltens

in Ansehung derselben bemerken läßt und dadurch den Eigendünkel

niederschlägt, ist selbst der gemeinsten Menschenvernunft natürlich und

leicht bemerklich. |87.35| Hat nicht jeder auch nur mittelmäßig ehrliche

Mann bisweilen gefunden, daß er eine sonst unschädliche Lüge, dadurch

er sich entweder selbst aus einem verdrießlichen Handel ziehen, oder

wohl gar einem geliebten und verdienstvollen Freunde Nutzen schaffen

konnte, blos darum #157# unterließ, um sich ingeheim in seinen eigenen

Augen nicht verachten zu dürfen? Hält nicht einen rechtschaffenen Mann

im größten Unglücke des Lebens, das er vermeiden konnte, wenn er sich

nur hätte über die Pflicht |88.5| wegsetzen können, noch das Bewußtsein

aufrecht, daß er die Menschheit in seiner Person doch in ihrer Würde

erhalten und geehrt habe, daß er sich nicht vor sich selbst zu schämen

und den inneren Anblick der Selbstprüfung zu scheuen Ursache habe?

Dieser Trost ist nicht Glückseligkeit, auch nicht der mindeste Theil

derselben. Denn niemand wird sich die Gelegenheit |88.10| dazu, auch

vielleicht nicht einmal ein Leben in solchen Umständen wünschen. Aber

er lebt und kann es nicht erdulden, in seinen eigenen Augen des Lebens

unwürdig zu sein. Diese innere Beruhigung ist also blos negativ in

Ansehung alles dessen, was das Leben angenehm machen mag; nämlich sie

ist die Abhaltung der Gefahr, im persönlichen Werthe zu sinken, nachdem

|88.15| der seines Zustandes von ihm schon gänzlich aufgegeben worden.

Sie ist die Wirkung von einer Achtung für etwas ganz anderes als das

Leben, womit in Vergleichung und Entgegensetzung das Leben vielmehr mit

aller seiner Annehmlichkeit gar keinen Werth hat. Er lebt nur noch aus

Pflicht, nicht weil er am Leben den mindesten Geschmack findet. |88.20|

So ist die ächte Triebfeder der reinen praktischen Vernunft beschaffen;

#158# sie ist keine andere als das reine moralische Gesetz selber, so

fern es uns die Erhabenheit unserer eigenen übersinnlichen Existenz

spüren läßt und subjectiv in Menschen, die sich zugleich ihres

sinnlichen Daseins und der damit verbundenen Abhängigkeit von ihrer so

fern sehr pathologisch afficirten |88.25| Natur bewußt sind, Achtung für

ihre höhere Bestimmung wirkt. Nun lassen sich mit dieser Triebfeder

gar wohl so viele Reize und Annehmlichkeiten des Lebens verbinden, daß

auch um dieser willen allein schon die klügste Wahl eines vernünftigen

und über das größte Wohl des Lebens nachdenkenden =Epikureers= sich

für das sittliche Wohlverhalten |88.30| erklären würde, und es kann auch

rathsam sein, diese Aussicht auf einen fröhlichen Genuß des Lebens

mit jener obersten und schon für sich allein hinlänglich bestimmenden

Bewegursache zu verbinden; aber nur um den Anlockungen, die das Laster

auf der Gegenseite vorzuspiegeln nicht ermangelt, das Gegengewicht zu

halten, nicht um hierin die eigentliche bewegende |88.35| Kraft, auch

nicht dem mindesten Theile nach, zu setzen, wenn von Pflicht die Rede

ist. Denn das würde so viel sein, als die moralische Gesinnung in

ihrer Quelle verunreinigen wollen. Die Ehrwürdigkeit der Pflicht hat

nichts mit Lebensgenuß zu schaffen; sie hat ihr eigenthümliches Gesetz,

auch ihr eigenthümliches Gericht, und wenn man auch beide noch so sehr

zusammenschütteln wollte, um sie vermischt gleichsam als Arzeneimittel

#159# der kranken Seele zuzureichen, so scheiden sie sich doch alsbald

von |89.5| selbst, und thun sie es nicht, so wirkt das erste gar nicht,

wenn aber auch das physische Leben hiebei einige Kraft gewönne, so

würde doch das moralische ohne Rettung dahin schwinden.

Kritische Beleuchtung der Analytik der reinen praktischen

Vernunft. |89.10|

Ich verstehe unter der kritischen Beleuchtung einer Wissenschaft,

oder eines Abschnitts derselben, der für sich ein System ausmacht,

die Untersuchung und Rechtfertigung, warum sie gerade diese und keine

andere systematische Form haben müsse, wenn man sie mit einem anderen

System vergleicht, das ein ähnliches Erkenntnisvermögen zum Grunde hat.

Nun |89.15| hat praktische Vernunft mit der speculativen so fern einerlei

Erkenntnißvermögen zum Grunde, als beide =reine Vernunft= sind. Also

wird der Unterschied der systematischen Form der einen von der anderen

durch Vergleichung beider bestimmt und Grund davon angegeben werden

müssen.

Die Analytik der reinen theoretischen Vernunft hatte es mit dem

Erkenntnisse |89.20| der Gegenstände, die dem Verstande gegeben

werden mögen, zu #160# thun und mußte also von der =Anschauung=,

mithin (weil diese jederzeit sinnlich ist) von der Sinnlichkeit

anfangen, von da aber allererst zu Begriffen (der Gegenstände dieser

Anschauung) fortschreiten und durfte nur nach beider Voranschickung

mit =Grundsätzen= endigen. Dagegen, weil |89.25| praktische Vernunft

es nicht mit Gegenständen, sie zu =erkennen=, sondern mit ihrem

eigenen Vermögen, jene (der Erkenntniß derselben gemäß) =wirklich

zu machen=, d. i. es mit einem =Willen= zu thun hat, welcher eine

Causalität ist, so fern Vernunft den Bestimmungsgrund derselben

enthält, da sie folglich kein Object der Anschauung, sondern (weil der

Begriff der |89.30| Causalität jederzeit die Beziehung auf ein Gesetz

enthält, welches die Existenz des Mannigfaltigen im Verhältnisse zu

einander bestimmt) als praktische Vernunft =nur ein Gesetz= derselben

anzugeben hat: so muß eine Kritik der Analytik derselben, so fern sie

eine praktische Vernunft sein soll (welches die eigentliche Aufgabe

ist), von der =Möglichkeit praktischer |89.35| Grundsätze _a priori_=

anfangen. Von da konnte sie allein zu =Begriffen= der Gegenstände

einer praktischen Vernunft, nämlich denen des schlechthin Guten und

Bösen, fortgehen, um sie jenen Grundsätzen gemäß allererst zu geben

(denn diese sind vor jenen Principien als Gutes und Böses durch

gar kein Erkenntnißvermögen zu geben möglich), und |90.5| nur alsdann

konnte allererst das letzte Hauptstück, nämlich das von dem #161#

Verhältnisse der reinen praktischen Vernunft zur Sinnlichkeit und ihrem

nothwendigen, _a priori_ zu erkennenden Einflusse auf dieselbe, d.

i. vom =moralischen Gefühle=, den Theil beschließen. So theilte denn

die Analytik der praktischen reinen Vernunft ganz analogisch mit der

theoretischen |90.10| den ganzen Umfang aller Bedingungen ihres

Gebrauchs, aber in umgekehrter Ordnung. Die Analytik der theoretischen

reinen Vernunft wurde in transscendentale Ästhetik und transscendentale

Logik eingetheilt, die der praktischen umgekehrt in Logik und Ästhetik

der reinen praktischen Vernunft (wenn es mir erlaubt ist, diese

sonst gar nicht angemessene Benennungen |90.15| blos der Analogie

wegen hier zu gebrauchen), die Logik wiederum dort in die Analytik

der Begriffe und die der Grundsätze, hier in die der Grundsätze und

Begriffe. Die Ästhetik hatte dort noch zwei Theile wegen der doppelten

Art einer sinnlichen Anschauung; hier wird die Sinnlichkeit gar

nicht als Anschauungsfähigkeit, sondern blos als Gefühl (das |90.20|

ein subjectiver Grund des Begehrens sein kann) betrachtet, und in

Ansehung dessen verstattet die reine praktische Vernunft keine weitere

Eintheilung.

Auch daß diese Eintheilung in zwei Theile mit deren Unterabtheilung

nicht wirklich (so wie man wohl im Anfange durch das Beispiel der

ersteren |90.25| verleitet werden konnte, zu versuchen) hier vorgenommen

wurde, davon läßt sich auch der Grund gar wohl einsehen. Denn

weil es =reine Vernunft= #162# ist, die hier in ihrem praktischen

Gebrauche, mithin von Grundsätzen _a priori_ und nicht von

empirischen Bestimmungsgründen ausgehend betrachtet wird: so wird

die Eintheilung der Analytik der reinen praktischen |90.30| Vernunft

der eines Vernunftschlusses ähnlich ausfallen müssen, nämlich vom

Allgemeinen im =Obersatze= (dem moralischen Princip) durch eine im

=Untersatze= vorgenommene Subsumtion möglicher Handlungen (als guter

oder böser) unter jenen zu dem =Schlußsatze=, nämlich der subjectiven

Willensbestimmung (einem Interesse an dem praktisch |90.35| möglichen

Guten und der darauf gegründeten Maxime), fortgehend. Demjenigen,

der sich von den in der Analytik vorkommenden Sätzen hat überzeugen

können, werden solche Vergleichungen Vergnügen machen; denn sie

veranlassen mit Recht die Erwartung, es vielleicht dereinst bis

zur Einsicht der Einheit des ganzen reinen Vernunftvermögens (des

theoretischen sowohl als praktischen) bringen und alles aus einem

Princip ableiten zu können; welches das unvermeidliche Bedürfniß

der menschlichen |91.5| Vernunft ist, die nur in einer vollständig

systematischen Einheit ihrer Erkenntnisse völlige Zufriedenheit findet.

Betrachten wir nun aber auch den Inhalt der Erkenntniß, die wir von

einer reinen praktischen Vernunft und durch dieselbe haben können,

so wie ihn die Analytik derselben darlegt, so finden sich bei einer

merkwürdigen |91.10| Analogie zwischen ihr und der theoretischen nicht

weniger merkwürdige Unterschiede. In Ansehung der theoretischen

konnte das =Vermögen #163# eines reinen Vernunfterkenntnisses _a

priori_= durch Beispiele aus Wissenschaften (bei denen man, da sie

ihre Principien auf so mancherlei Art durch methodischen Gebrauch auf

die Probe stellen, nicht so leicht |91.15| wie im gemeinen Erkenntnisse

geheime Beimischung empirischer Erkenntnißgründe zu besorgen hat)

ganz leicht und evident bewiesen werden. Aber daß reine Vernunft

ohne Beimischung irgend eines empirischen Bestimmungsgrundes für

sich allein auch praktisch sei: das mußte man aus dem =gemeinsten

praktischen Vernunftgebrauche= darthun können, |91.20| indem man den

obersten praktischen Grundsatz als einen solchen, den jede natürliche

Menschenvernunft als völlig _a priori_, von keinen sinnlichen Datis

abhängend, für das oberste Gesetz seines Willens erkennt, beglaubigte.

Man mußte ihn zuerst der Reinigkeit seines Ursprungs nach selbst =im

Urtheile dieser gemeinen Vernunft= bewähren und rechtfertigen, |91.25|

ehe ihn noch die Wissenschaft in die Hände nehmen konnte, um Gebrauch

von ihm zu machen, gleichsam als ein Factum, das vor allem Vernünfteln

über seine Möglichkeit und allen Folgerungen, die daraus zu ziehen

sein möchten, vorhergeht. Aber dieser Umstand läßt sich auch aus dem

kurz vorher Angeführten gar wohl erklären: weil praktische reine

Vernunft |91.30| nothwendig von Grundsätzen anfangen muß, die also aller

Wissenschaft als erste Data zum Grunde gelegt werden müssen und nicht

allererst #164# aus ihr entspringen können. Diese Rechtfertigung der

moralischen Principien als Grundsätze einer reinen Vernunft konnte

aber auch darum gar wohl und mit gnugsamer Sicherheit durch bloße

Berufung auf |91.35| das Urtheil des gemeinen Menschenverstandes geführt

werden, weil sich alles Empirische, was sich als Bestimmungsgrund des

Willens in unsere Maximen einschleichen möchte, durch das Gefühl des

Vergnügens oder Schmerzens, das ihm so fern, als es Begierde erregt,

nothwendig anhängt, sofort =kenntlich macht=, diesem aber jene reine

praktische Vernunft geradezu =widersteht=, es in ihr Princip als

Bedingung aufzunehmen. Die Ungleichartigkeit der Bestimmungsgründe

(der empirischen und rationalen) |92.5| wird durch diese Widerstrebung

einer praktisch gesetzgebenden Vernunft wider alle sich einmengende

Neigung, durch eine eigenthümliche Art von =Empfindung=, welche aber

nicht vor der Gesetzgebung der praktischen Vernunft vorhergeht, sondern

vielmehr durch dieselbe allein und zwar als ein Zwang gewirkt wird,

nämlich durch das Gefühl einer Achtung, dergleichen |92.10| kein Mensch

für Neigungen hat, sie mögen sein, welcher Art sie wollen, wohl aber

fürs Gesetz, so kenntlich gemacht und so gehoben und hervorstechend,

daß keiner, auch der gemeinste Menschenverstand in einem vorgelegten

Beispiele nicht den Augenblick inne werden sollte, daß durch empirische

Gründe des Wollens ihm zwar ihren Anreizen zu folgen gerathen, |92.15|

#165# niemals aber einem anderen als lediglich dem reinen praktischen

Vernunftgesetze zu =gehorchen= zugemuthet werden könne.

Die Unterscheidung der =Glückseligkeitslehre= von der =Sittenlehre=,

in deren ersteren empirische Principien das ganze Fundament, von der

zweiten aber auch nicht den mindesten Beisatz derselben ausmachen,

ist |92.20| nun in der Analytik der reinen praktischen Vernunft die

erste und wichtigste ihr obliegende Beschäftigung, in der sie so

=pünktlich=, ja, wenn es auch hieße, =peinlich= verfahren muß, als je

der Geometer in seinem Geschäfte. Es kommt aber dem Philosophen, der

hier (wie jederzeit im Vernunfterkenntnisse durch bloße Begriffe, ohne

Construction derselben) mit |92.25| größerer Schwierigkeit zu kämpfen

hat, weil er keine Anschauung (reinem Noumen) zum Grunde legen kann,

doch auch zu statten: daß er beinahe wie der Chemist zu aller Zeit

ein Experiment mit jedes Menschen praktischer Vernunft anstellen

kann, um den moralischen (reinen) Bestimmungsgrund vom empirischen zu

unterscheiden; wenn er nämlich zu dem empirisch |92.30| afficirten

Willen (z. B. desjenigen, der gerne lügen möchte, weil er sich dadurch

was erwerben kann) das moralische Gesetz (als Bestimmungsgrund)

zusetzt. Es ist, als ob der Scheidekünstler der Solution der Kalkerde

in Salzgeist Alkali zusetzt; der Salzgeist verläßt sofort den Kalk,

vereinigt sich mit dem Alkali, und jener wird zu Boden gestürzt. Eben

so |92.35| #166# haltet dem, der sonst ein ehrlicher Mann ist (oder

sich doch diesmal nur in Gedanken in die Stelle eines ehrlichen Mannes

versetzt), das moralische Gesetz vor, an dem er die Nichtswürdigkeit

eines Lügners erkennt, sofort verläßt seine praktische Vernunft (im

Urtheil über das, was von ihm geschehen sollte) den Vortheil, vereinigt

sich mit dem, was ihm die Achtung für seine eigene Person erhält (der

Wahrhaftigkeit), und der Vortheil wird nun von jedermann, nachdem er

von allem Anhängsel der Vernunft (welche |93.5| nur gänzlich auf der

Seite der Pflicht ist) abgesondert und gewaschen worden, gewogen, um

mit der Vernunft noch wohl in anderen Fällen in Verbindung zu treten,

nur nicht wo er dem moralischen Gesetze, welches die Vernunft niemals

verläßt, sondern sich innigst damit vereinigt, zuwider sein könnte.

|93.10|

Aber diese =Unterscheidung= des Glückseligkeitsprincips von dem der

Sittlichkeit ist darum nicht sofort =Entgegensetzung= beider, und die

reine praktische Vernunft will nicht, man solle die Ansprüche auf

Glückseligkeit =aufgeben=, sondern nur, so bald von Pflicht die Rede

ist, darauf gar =nicht Rücksicht= nehmen. Es kann sogar in gewissem

Betracht Pflicht |93.15| sein, für seine Glückseligkeit zu sorgen: theils

weil sie (wozu Geschicklichkeit, Gesundheit, Reichthum gehört) Mittel

zu Erfüllung seiner Pflicht enthält, theils weil der Mangel derselben

(z. B. Armuth) Versuchungen #167# enthält, seine Pflicht zu übertreten.

Nur, seine Glückseligkeit zu befördern, kann unmittelbar niemals

Pflicht, noch weniger ein Princip aller Pflicht |93.20| sein. Da nun alle

Bestimmungsgründe des Willens außer dem einigen reinen praktischen

Vernunftgesetze (dem moralischen) insgesammt empirisch sind, als solche

also zum Glückseligkeitsprincip gehören, so müssen sie insgesammt vom

obersten sittlichen Grundsatze abgesondert und ihm nie als Bedingung

einverleibt werden, weil dieses eben so sehr allen sittlichen |93.25|

Werth, als empirische Beimischung zu geometrischen Grundsätzen alle

mathematische Evidenz, das Vortrefflichste, was (nach Platos Urtheile)

die Mathematik an sich hat, und das selbst allem Nutzen derselben

vorgeht, aufheben würde.

Statt der Deduction des obersten Princips der reinen praktischen

|93.30| Vernunft, d. i. der Erklärung der Möglichkeit einer dergleichen

Erkenntniß _a priori_, konnte aber nichts weiter angeführt werden, als

daß, wenn man die Möglichkeit der Freiheit einer wirkenden Ursache

einsähe, man auch nicht etwa blos die Möglichkeit, sondern gar die

Nothwendigkeit des moralischen Gesetzes als obersten praktischen

Gesetzes vernünftiger Wesen, |93.35| denen man Freiheit der Causalität

ihres Willens beilegt, einsehen würde: weil beide Begriffe so

unzertrennlich verbunden sind, daß man praktische Freiheit auch

durch Unabhängigkeit des Willens von jedem anderen außer #168#

allein dem moralischen Gesetze definiren könnte. Allein die Freiheit

einer wirkenden Ursache, vornehmlich in der Sinnenwelt, kann ihrer

Möglichkeit nach keinesweges eingesehen werden; glücklich! wenn wir

nur, daß kein Beweis ihrer Unmöglichkeit stattfindet, hinreichend

versichert werden können |94.5| und nun, durchs moralische Gesetz,

welches dieselbe postulirt, genöthigt, eben dadurch auch berechtigt

werden, sie anzunehmen. Weil es indessen noch viele giebt, welche diese

Freiheit noch immer glauben nach empirischen Principien wie jedes

andere Naturvermögen erklären zu können und sie als =psychologische=

Eigenschaft, deren Erklärung lediglich auf eine |94.10| genauere

Untersuchung der =Natur der Seele= und der Triebfeder des Willens

ankäme, nicht als =transscendentales= Prädicat der Causalität eines

Wesens, das zur Sinnenwelt gehört, (wie es doch hierauf wirklich allein

ankommt) betrachten und so die herrliche Eröffnung, die uns durch reine

praktische Vernunft vermittelst des moralischen Gesetzes widerfährt,

|94.15| nämlich die Eröffnung einer intelligibelen Welt durch

Realisirung des sonst transscendenten Begriffs der Freiheit, und hiemit

das moralische Gesetz selbst, welches durchaus keinen empirischen

Bestimmungsgrund annimmt, aufheben: so wird es nöthig sein, hier noch

etwas zur Verwahrung wider dieses Blendwerk und der Darstellung des

=Empirismus= in der |94.20| ganzen Blöße seiner Seichtigkeit anzuführen.

Der Begriff der Causalität als =Naturnothwendigkeit= zum Unterschiede

#169# derselben als =Freiheit= betrifft nur die Existenz der Dinge, so

fern sie =in der Zeit bestimmbar= ist, folglich als Erscheinungen im

Gegensatze ihrer Causalität als Dinge an sich selbst. Nimmt man nun die

Bestimmungen |94.25| der Existenz der Dinge in der Zeit für Bestimmungen

der Dinge an sich selbst (welches die gewöhnlichste Vorstellungsart

ist), so läßt sich die Nothwendigkeit im Causalverhältnisse mit der

Freiheit auf keinerlei Weise vereinigen; sondern sie sind einander

contradictorisch entgegengesetzt. Denn aus der ersteren folgt: daß

eine jede Begebenheit, |94.30| folglich auch jede Handlung, die in

einem Zeitpunkte vorgeht, unter der Bedingung dessen, was in der

vorhergehenden Zeit war, nothwendig sei. Da nun die vergangene Zeit

nicht mehr in meiner Gewalt ist, so muß jede Handlung, die ich ausübe,

durch bestimmende Gründe, =die nicht in meiner Gewalt sind=, nothwendig

sein, d. i. ich bin in dem Zeitpunkte, |94.35| darin ich handle, niemals

frei. Ja, wenn ich gleich mein ganzes Dasein als unabhängig von

irgend einer fremden Ursache (etwa von Gott) annähme, so daß die

Bestimmungsgründe meiner Causalität, sogar meiner ganzen Existenz, gar

nicht außer mir wären: so würde dieses jene Naturnothwendigkeit doch

nicht im mindesten in Freiheit verwandeln. Denn in jedem Zeitpunkte

stehe ich doch immer unter der Nothwendigkeit, durch das zum Handeln

bestimmt zu sein, =was nicht in meiner Gewalt ist=, |95.5| #170# und die

_a parte priori_ unendliche Reihe der Begebenheiten, die ich immer

nur nach einer schon vorherbestimmten Ordnung fortsetzen, nirgend von

selbst anfangen würde, wäre eine stetige Naturkette, meine Causalität

also niemals Freiheit.

Will man also einem Wesen, dessen Dasein in der Zeit bestimmt ist,

|95.10| Freiheit beilegen, so kann man es so fern wenigstens vom Gesetze

der Naturnothwendigkeit aller Begebenheiten in seiner Existenz, mithin

auch seiner Handlungen nicht ausnehmen; denn das wäre so viel, als es

dem blinden Ungefähr übergeben. Da dieses Gesetz aber unvermeidlich

alle Causalität der Dinge, so fern ihr =Dasein in der Zeit= bestimmbar

ist, |95.15| betrifft, so würde, wenn dieses die Art wäre, wornach man

sich auch das =Dasein dieser Dinge an sich selbst= vorzustellen hätte,

die Freiheit als ein nichtiger und unmöglicher Begriff verworfen

werden müssen. Folglich wenn man sie noch retten will, so bleibt

kein Weg übrig, als das Dasein eines Dinges, so fern es in der Zeit

bestimmbar ist, folglich auch die |95.20| Causalität nach dem Gesetze

der =Naturnothwendigkeit blos der Erscheinung=, die =Freiheit= aber

eben =demselben Wesen als Dinge an sich selbst= beizulegen. So ist es

allerdings unvermeidlich, wenn man beide einander widerwärtige Begriffe

zugleich erhalten will; allein in der Anwendung, wenn man sie als

in einer und derselben Handlung vereinigt |95.25| #171# und also diese

Vereinigung selbst erklären will, thun sich doch große Schwierigkeiten

hervor, die eine solche Vereinigung unthunlich zu machen scheinen.

Wenn ich von einem Menschen, der einen Diebstahl verübt, sage,

diese That sei nach dem Naturgesetze der Causalität aus den

Bestimmungsgründen |95.30| der vorhergehenden Zeit ein nothwendiger

Erfolg, so war es unmöglich, daß sie hat unterbleiben können: wie kann

denn die Beurtheilung nach dem moralischen Gesetze hierin eine Änderung

machen und voraussetzen, daß sie doch habe unterlassen werden können,

weil das Gesetz sagt, sie hätte unterlassen werden sollen, d. i. wie

kann derjenige in |95.35| demselben Zeitpunkte in Absicht auf dieselbe

Handlung ganz frei heißen, in welchem, und in derselben Absicht, er

doch unter einer unvermeidlichen Naturnothwendigkeit steht? Eine

Ausflucht darin suchen, daß man blos die =Art= der Bestimmungsgründe

seiner Causalität nach dem Naturgesetze einem =comparativen= Begriffe

von Freiheit anpaßt (nach welchem das bisweilen freie Wirkung heißt,

davon der bestimmende Naturgrund =innerlich= im wirkenden Wesen liegt,

z. B. das was ein geworfener Körper verrichtet, |96.5| wenn er in freier

Bewegung ist, da man das Wort Freiheit braucht, weil er, während daß

er im Fluge ist, nicht von außen wodurch getrieben wird, oder wie wir

die Bewegung einer Uhr auch eine freie Bewegung nennen, weil sie ihren

Zeiger selbst treibt, der also nicht äußerlich geschoben #172# werden

darf, eben so die Handlungen des Menschen, ob sie gleich durch |96.10|

ihre Bestimmungsgründe, die in der Zeit vorhergehen, nothwendig sind,

dennoch frei nennen, weil es doch innere, durch unsere eigene Kräfte

hervorgebrachte Vorstellungen, dadurch nach veranlassenden Umständen

erzeugte Begierden und mithin nach unserem eigenen Belieben bewirkte

Handlungen sind), ist ein elender Behelf, womit sich noch immer

einige |96.15| hinhalten lassen und so jenes schwere Problem mit einer

kleinen Wortklauberei aufgelöset zu haben meinen, an dessen Auflösung

Jahrtausende vergeblich gearbeitet haben, die daher wohl schwerlich so

ganz auf der Oberfläche gefunden werden dürfte. Es kommt nämlich bei

der Frage nach derjenigen Freiheit, die allen moralischen Gesetzen und

der ihnen |96.20| gemäßen Zurechnung zum Grunde gelegt werden muß, darauf

gar nicht an, ob die nach einem Naturgesetze bestimmte Causalität

durch Bestimmungsgründe, die =im= Subjecte, oder =außer= ihm liegen,

und im ersteren Fall, ob sie durch Instinct oder mit Vernunft gedachte

Bestimmungsgründe nothwendig sei; wenn diese bestimmende Vorstellungen

nach dem |96.25| Geständnisse eben dieser Männer selbst den Grund ihrer

Existenz doch in der Zeit und zwar dem =vorigen Zustande= haben,

dieser aber wieder in einem vorhergehenden &c., so mögen sie, diese

Bestimmungen, immer innerlich sein, sie mögen psychologische und nicht

mechanische Causalität #173# haben, d. i. durch Vorstellungen und nicht

durch körperliche Bewegung |96.30| Handlung hervorbringen, so sind es

immer =Bestimmungsgründe= der Causalität eines Wesens, so fern sein

Dasein in der Zeit bestimmbar ist, mithin unter nothwendig machenden

Bedingungen der vergangenen Zeit, die also, wenn das Subject handeln

soll, =nicht mehr in seiner Gewalt sind=, die also zwar psychologische

Freiheit (wenn man ja dieses Wort |96.35| von einer blos inneren

Verkettung der Vorstellungen der Seele brauchen will), aber doch

Naturnothwendigkeit bei sich führen, mithin keine =transscendentale

Freiheit= übrig lassen, welche als Unabhängigkeit von allem Empirischen

und also von der Natur überhaupt gedacht werden muß, sie mag nun als

Gegenstand des inneren Sinnes blos in der Zeit, oder auch äußeren Sinne

im Raume und der Zeit zugleich betrachtet werden, ohne welche Freiheit

(in der letzteren eigentlichen Bedeutung), die allein |97.5| _a priori_

praktisch ist, kein moralisch Gesetz, keine Zurechnung nach demselben

möglich ist. Eben um deswillen kann man auch alle Nothwendigkeit

der Begebenheiten in der Zeit nach dem Naturgesetze der Causalität

den =Mechanismus= der Natur nennen, ob man gleich darunter nicht

versteht, daß Dinge, die ihm unterworfen sind, wirkliche materielle

=Maschinen= |97.10| sein müßten. Hier wird nur auf die Nothwendigkeit

der Verknüpfung der Begebenheiten in einer Zeitreihe, so wie sie sich

nach dem Naturgesetze entwickelt, gesehen, man mag nun das Subject, in

welchem dieser #174# Ablauf geschieht, _Automaton materiale_, da das

Maschinenwesen durch Materie, oder mit Leibnizen _spirituale_, da es

durch Vorstellungen betrieben |97.15| wird, nennen, und wenn die Freiheit

unseres Willens keine andere als die letztere (etwa die psychologische

und comparative, nicht transscendentale, d. i. absolute, zugleich)

wäre, so würde sie im Grunde nichts besser, als die Freiheit eines

Bratenwenders sein, der auch, wenn er einmal aufgezogen worden, von

selbst seine Bewegungen verrichtet. |97.20|

Um nun den scheinbaren Widerspruch zwischen Naturmechanismus und

Freiheit in ein und derselben Handlung an dem vorgelegten Falle

aufzuheben, muß man sich an das erinnern, was in der Kritik der reinen

Vernunft gesagt war oder daraus folgt: daß die Naturnothwendigkeit,

welche mit der Freiheit des Subjects nicht zusammen bestehen kann,

blos |97.25| den Bestimmungen desjenigen Dinges anhängt, das unter

Zeitbedingungen steht, folglich nur denen des handelnden Subjects

als Erscheinung, daß also so fern die Bestimmungsgründe einer jeden

Handlung desselben in demjenigen liegen, was zur vergangenen Zeit

gehört und =nicht mehr in seiner Gewalt ist= (wozu auch seine schon

begangene |97.30| Thaten und der ihm dadurch bestimmbare Charakter in

seinen eigenen Augen, als Phänomens, gezählt werden müssen). Aber

ebendasselbe Subject, #175# das sich anderseits auch seiner als

Dinges an sich selbst bewußt ist, betrachtet auch sein Dasein, =so

fern es nicht unter Zeitbedingungen steht=, sich selbst aber nur als

bestimmbar durch Gesetze, die es sich durch |97.35| Vernunft selbst

giebt, und in diesem seinem Dasein ist ihm nichts vorhergehend vor

seiner Willensbestimmung, sondern jede Handlung und überhaupt jede dem

innern Sinne gemäß wechselnde Bestimmung seines Daseins, selbst die

ganze Reihenfolge seiner Existenz als Sinnenwesen ist im Bewußtsein

seiner intelligibelen Existenz nichts als Folge, niemals aber als

Bestimmungsgrund seiner Causalität, als =Noumens=, anzusehen. In

diesem Betracht nun kann das vernünftige Wesen von einer |98.5| jeden

gesetzwidrigen Handlung, die es verübt, ob sie gleich als Erscheinung

in dem Vergangenen hinreichend bestimmt und so fern unausbleiblich

nothwendig ist, mit Recht sagen, daß er sie hätte unterlassen können;

denn sie mit allem Vergangenen, das sie bestimmt, gehört zu einem

einzigen Phänomen seines Charakters, den er sich selbst verschafft,

und nach |98.10| welchem er sich als einer von aller Sinnlichkeit

unabhängigen Ursache die Causalität jener Erscheinungen selbst

zurechnet.

Hiemit stimmen auch die Richteraussprüche desjenigen wundersamen

Vermögens in uns, welches wir Gewissen nennen, vollkommen überein.

Ein Mensch mag künsteln, so viel als er will, um ein gesetzwidriges

Betragen, |98.15| #176# dessen er sich erinnert, sich als

unvorsetzliches Versehen, als bloße Unbehutsamkeit, die man niemals

gänzlich vermeiden kann, folglich als etwas, worin er vom Strom der

Naturnothwendigkeit fortgerissen wäre, vorzumalen und sich darüber

für schuldfrei zu erklären, so findet er doch, daß der Advocat, der

zu seinem Vortheil spricht, den Ankläger in ihm |98.20| keinesweges

zum Verstummen bringen könne, wenn er sich bewußt ist, daß er zu der

Zeit, als er das Unrecht verübte, nur bei Sinnen, d. i. im Gebrauche

seiner Freiheit, war, und gleichwohl =erklärt= er sich sein Vergehen

aus gewisser übeln, durch allmählige Vernachlässigung der Achtsamkeit

auf sich selbst zugezogener Gewohnheit bis auf den Grad, daß er es

als |98.25| eine natürliche Folge derselben ansehen kann, ohne daß

dieses ihn gleichwohl wider den Selbsttadel und den Verweis sichern

kann, den er sich selbst macht. Darauf gründet sich denn auch die Reue

über eine längst begangene That bei jeder Erinnerung derselben; eine

schmerzhafte, durch moralische Gesinnung gewirkte Empfindung, die so

fern praktisch leer ist, als |98.30| sie nicht dazu dienen kann, das

Geschehene ungeschehen zu machen, und sogar ungereimt sein würde (wie

=Priestley= als ein ächter, consequent verfahrender =Fatalist= sie

auch dafür erklärt, und in Ansehung welcher Offenherzigkeit er mehr

Beifall verdient als diejenige, welche, indem sie den Mechanism des

Willens in der That, die Freiheit desselben aber mit |98.35| #177#

Worten behaupten, noch immer dafür gehalten sein wollen, daß sie jene,

ohne doch die Möglichkeit einer solchen Zurechnung begreiflich zu

machen, in ihrem synkretistischen System mit einschließen), aber als

Schmerz doch ganz rechtmäßig ist, weil die Vernunft, wenn es auf das

Gesetz unserer intelligibelen Existenz (das moralische) ankommt, keinen

Zeitunterschied anerkennt und nur frägt, ob die Begebenheit mir als

That angehöre, alsdann aber immer dieselbe Empfindung damit moralisch

verknüpft, sie mag |99.5| jetzt geschehen oder vorlängst geschehen

sein. Denn das =Sinnenleben= hat in Ansehung des =intelligibelen=

Bewußtseins seines Daseins (der Freiheit) absolute Einheit eines

Phänomens, welches, so fern es blos Erscheinungen von der Gesinnung,

die das moralische Gesetz angeht, (von dem Charakter) enthält, nicht

nach der Naturnothwendigkeit, die ihm als |99.10| Erscheinung zukommt,

sondern nach der absoluten Spontaneität der Freiheit beurtheilt werden

muß. Man kann also einräumen, daß, wenn es für uns möglich wäre, in

eines Menschen Denkungsart, so wie sie sich durch innere sowohl als

äußere Handlungen zeigt, so tiefe Einsicht zu haben, daß jede, auch die

mindeste Triebfeder dazu uns bekannt würde, imgleichen |99.15| alle

auf diese wirkende äußere Veranlassungen, man eines Menschen Verhalten

auf die Zukunft mit Gewißheit, so wie eine Mond- oder Sonnenfinsterniß

ausrechnen könnte und dennoch dabei behaupten, daß der Mensch #178#

frei sei. Wenn wir nämlich noch eines andern Blicks (der uns aber

freilich gar nicht verliehen ist, sondern an dessen Statt wir nur

den Vernunftbegriff |99.20| haben), nämlich einer intellectuellen

Anschauung desselben Subjects, fähig wären, so würden wir doch inne

werden, daß diese ganze Kette von Erscheinungen in Ansehung dessen, was

nur immer das moralische Gesetz angehen kann, von der Spontaneität des

Subjects als Dinges an sich selbst abhängt, von deren Bestimmung sich

gar keine physische Erklärung |99.25| geben läßt. In Ermangelung dieser

Anschauung versichert uns das moralische Gesetz diesen Unterschied der

Beziehung unserer Handlungen als Erscheinungen auf das Sinnenwesen

unseres Subjects von derjenigen, dadurch dieses Sinnenwesen selbst auf

das intelligibele Substrat in uns bezogen wird. -- In dieser Rücksicht,

die unserer Vernunft natürlich, obgleich |99.30| unerklärlich ist,

lassen sich auch Beurtheilungen rechtfertigen, die, mit aller

Gewissenhaftigkeit gefällt, dennoch dem ersten Anscheine nach aller

Billigkeit ganz zu widerstreiten scheinen. Es giebt Fälle, wo Menschen

von Kindheit auf, selbst unter einer Erziehung, die mit der ihrigen

zugleich andern ersprießlich war, dennoch so frühe Bosheit zeigen und

so |99.35| bis in ihre Mannesjahre zu steigen fortfahren, daß man sie

für geborne Bösewichter und gänzlich, was die Denkungsart betrifft,

für unbesserlich hält, gleichwohl aber sie wegen ihres Thuns und

Lassens eben so richtet, #179# ihnen ihre Verbrechen eben so als Schuld

verweiset, ja sie (die Kinder) selbst diese Verweise so ganz gegründet

finden, als ob sie ungeachtet der ihnen beigemessenen hoffnungslosen

Naturbeschaffenheit ihres Gemüths eben so verantwortlich blieben, als

jeder andere Mensch. Dieses würde |100.5| nicht geschehen können,

wenn wir nicht voraussetzten, daß alles, was aus seiner Willkür

entspringt (wie ohne Zweifel jede vorsetzlich verübte Handlung), eine

freie Causalität zum Grunde habe, welche von der frühen Jugend an

ihren Charakter in ihren Erscheinungen (den Handlungen) ausdrückt,

die wegen der Gleichförmigkeit des Verhaltens einen Naturzusammenhang

|100.10| kenntlich machen, der aber nicht die arge Beschaffenheit des

Willens nothwendig macht, sondern vielmehr die Folge der freiwillig

angenommenen bösen und unwandelbaren Grundsätze ist, welche ihn nur

noch um desto verwerflicher und strafwürdiger machen.

Aber noch steht eine Schwierigkeit der Freiheit bevor, so fern sie

|100.15| mit dem Naturmechanism in einem Wesen, das zur Sinnenwelt

gehört, vereinigt werden soll; eine Schwierigkeit, die, selbst nachdem

alles bisherige eingewilligt worden, der Freiheit dennoch mit ihrem

gänzlichen Untergange droht. Aber bei dieser Gefahr giebt ein Umstand

doch zugleich Hoffnung zu einem für die Behauptung der Freiheit noch

glücklichen |100.20| Ausgange, nämlich daß dieselbe Schwierigkeit viel

stärker (in der #180# That, wie wir bald sehen werden, allein) das

System drückt, in welchem die in Zeit und Raum bestimmbare Existenz für

die Existenz der Dinge an sich selbst gehalten wird, sie uns also nicht

nöthigt, unsere vornehmste Voraussetzung von der Idealität der Zeit

als bloßer Form sinnlicher Anschauung, |100.25| folglich als bloßer

Vorstellungsart, die dem Subjecte als zur Sinnenwelt gehörig eigen ist,

abzugehen, und also nur erfordert sie mit dieser Idee zu vereinigen.

Wenn man uns nämlich auch einräumt, daß das intelligibele Subject

in Ansehung einer gegebenen Handlung noch frei sein kann, obgleich

|100.30| es als Subject, das auch zur Sinnenwelt gehörig, in Ansehung

derselben mechanisch bedingt ist, so scheint es doch, man müsse, so

bald man annimmt, Gott als allgemeines Urwesen sei =die Ursache=

auch =der Existenz der Substanz= (ein Satz, der niemals aufgegeben

werden darf, ohne den Begriff von Gott als Wesen aller Wesen und

hiemit seine Allgenugsamkeit, |100.35| auf die alles in der Theologie

ankommt, zugleich mit aufzugeben), auch einräumen, die Handlungen des

Menschen haben in demjenigen ihren bestimmenden Grund, =was gänzlich

außer ihrer Gewalt ist=, nämlich in der Causalität eines von ihm

unterschiedenen höchsten Wesens, von welchem das Dasein des erstern

und die ganze Bestimmung seiner Causalität ganz und gar abhängt. In

der That: wären #181# die Handlungen des Menschen, so wie sie zu seinen

Bestimmungen in der |101.5| Zeit gehören, nicht bloße Bestimmungen

desselben als Erscheinung, sondern als Dinges an sich selbst, so

würde die Freiheit nicht zu retten sein. Der Mensch wäre Marionette,

oder ein Vaucansonsches Automat, gezimmert und aufgezogen von dem

obersten Meister aller Kunstwerke, und das Selbstbewußtsein würde es

zwar zu einem denkenden Automate |101.10| machen, in welchem aber das

Bewußtsein seiner Spontaneität, wenn sie für Freiheit gehalten wird,

bloße Täuschung wäre, indem sie nur comparativ so genannt zu werden

verdient, weil die nächsten bestimmenden Ursachen seiner Bewegung und

eine lange Reihe derselben zu ihren bestimmenden Ursachen hinauf zwar

innerlich sind, die letzte und höchste |101.15| aber doch gänzlich

in einer fremden Hand angetroffen wird. Daher sehe ich nicht ab, wie

diejenige, welche noch immer dabei beharren, Zeit und Raum für zum

Dasein der Dinge an sich selbst gehörige Bestimmungen anzusehen, hier

die Fatalität der Handlungen vermeiden wollen, oder, wenn sie so

geradezu (wie der sonst scharfsinnige =Mendelssohn= that) |101.20|

beide nur als zur Existenz endlicher und abgeleiteter Wesen, aber

nicht zu der des unendlichen Urwesens nothwendig gehörige Bedingungen

einräumen, sich rechtfertigen wollen, woher sie diese Befugniß nehmen,

einen solchen Unterschied zu machen, sogar wie sie auch nur dem

Widerspruche #182# ausweichen wollen, den sie begehen, wenn sie das

Dasein in der Zeit als |101.25| den endlichen Dingen an sich nothwendig

anhängende Bestimmung ansehen, da Gott die Ursache dieses Daseins ist,

er aber doch nicht die Ursache der Zeit (oder des Raums) selbst sein

kann (weil diese als nothwendige Bedingung _a priori_ dem Dasein der

Dinge vorausgesetzt sein muß), seine Causalität folglich in Ansehung

der Existenz dieser Dinge |101.30| selbst der Zeit nach bedingt

sein muß, wobei nun alle die Widersprüche gegen die Begriffe seiner

Unendlichkeit und Unabhängigkeit unvermeidlich eintreten müssen.

Hingegen ist es uns ganz leicht, die Bestimmung der göttlichen

Existenz als unabhängig von allen Zeitbedingungen zum Unterschiede

von der eines Wesens der Sinnenwelt als die =Existenz eines |101.35|

Wesens an sich selbst= von der eines =Dinges in der Erscheinung= zu

unterscheiden. Daher, wenn man jene Idealität der Zeit und des Raums

nicht annimmt, nur allein der =Spinozism= übrig bleibt, in welchem Raum

und Zeit wesentliche Bestimmungen des Urwesens selbst sind, die von ihm

abhängige Dinge aber (also auch wir selbst) nicht Substanzen, sondern

blos ihm inhärirende Accidenzen sind: weil, wenn diese Dinge blos als

seine Wirkungen =in der Zeit= existiren, welche die Bedingung |102.5|

ihrer Existenz an sich wäre, auch die Handlungen dieser Wesen blos

seine Handlungen sein müßten, die er irgendwo und irgendwann ausübte.

Daher schließt der Spinozism unerachtet der Ungereimtheit seiner

Grundidee #183# doch weit bündiger, als es nach der Schöpfungstheorie

geschehen kann, wenn die für Substanzen angenommene und an sich =in der

Zeit existirende |102.10| Wesen= als Wirkungen einer obersten Ursache

und doch nicht zugleich zu ihm und seiner Handlung gehörig, sondern für

sich als Substanzen angesehen werden.

Die Auflösung obgedachter Schwierigkeit geschieht kurz und einleuchtend

auf folgende Art: Wenn die Existenz =in der Zeit= eine bloße |102.15|

sinnliche Vorstellungsart der denkenden Wesen in der Welt ist, folglich

sie als Dinge an sich selbst nicht angeht: so ist die Schöpfung dieser

Wesen eine Schöpfung der Dinge an sich selbst, weil der Begriff

einer Schöpfung nicht zu der sinnlichen Vorstellungsart der Existenz

und zur Causalität gehört, sondern nur auf Noumenen bezogen werden

kann. Folglich, wenn |102.20| ich von Wesen in der Sinnenwelt sage: sie

sind erschaffen, so betrachte ich sie so fern als Noumenen. So wie

es also ein Widerspruch wäre, zu sagen, Gott sei ein Schöpfer von

Erscheinungen, so ist es auch ein Widerspruch, zu sagen, er sei

als Schöpfer Ursache der Handlungen in der Sinnenwelt, mithin als

Erscheinungen, wenn er gleich Ursache des Daseins der handelnden

|102.25| Wesen (als Noumenen) ist. Ist es nun möglich (wenn wir nur das

Dasein in der Zeit für etwas, was blos von Erscheinungen, nicht von

Dingen an sich selbst gilt, annehmen), die Freiheit unbeschadet

dem Naturmechanism #184# der Handlungen als Erscheinungen zu

behaupten, so kann, daß die handelnden Wesen Geschöpfe sind, nicht

die mindeste Änderung hierin |102.30| machen, weil die Schöpfung ihre

intelligibele, aber nicht sensibele Existenz betrifft und also nicht

als Bestimmungsgrund der Erscheinungen angesehen werden kann; welches

aber ganz anders ausfallen würde, wenn die Weltwesen als Dinge an sich

selbst =in der Zeit= existirten, da der Schöpfer der Substanz zugleich

der Urheber des ganzen Maschinenwesens an |102.35| dieser Substanz sein

würde.

Von so großer Wichtigkeit ist die in der Kritik der reinen

speculativen Vernunft verrichtete Absonderung der Zeit (so wie des

Raums) von der Existenz der Dinge an sich selbst.

Die hier vorgetragene Auflösung der Schwierigkeit hat aber, wird man

sagen, doch viel Schweres in sich und ist einer hellen Darstellung kaum

empfänglich. Allein ist denn jede andere, die man versucht hat oder

|103.5| versuchen mag, leichter und faßlicher? Eher möchte man sagen,

die dogmatischen Lehrer der Metaphysik hätten mehr ihre Verschmitztheit

als Aufrichtigkeit darin bewiesen, daß sie diesen schwierigen Punkt

so weit wie möglich aus den Augen brachten, in der Hoffnung, daß,

wenn sie davon gar nicht sprächen, auch wohl niemand leichtlich an

ihn denken würde. |103.10| Wenn einer Wissenschaft geholfen werden

soll, so müssen alle Schwierigkeiten =aufgedeckt= und sogar diejenigen

=aufgesucht= werden, die ihr noch #185# so ingeheim im Wege liegen;

denn jede derselben ruft ein Hülfsmittel auf, welches, ohne der

Wissenschaft einen Zuwachs, es sei an Umfang, oder an Bestimmtheit, zu

verschaffen, nicht gefunden werden kann, wodurch also |103.15| selbst

die Hindernisse Beförderungsmittel der Gründlichkeit der Wissenschaft

werden. Dagegen, werden die Schwierigkeiten absichtlich verdeckt, oder

blos durch Palliativmittel gehoben, so brechen sie über kurz oder lang

in unheilbare Übel aus, welche die Wissenschaft in einem gänzlichen

Scepticism zu Grunde richten. |103.20|

* * * * *

Da es eigentlich der Begriff der Freiheit ist, der unter allen Ideen

der reinen speculativen Vernunft allein so große Erweiterung im Felde

des Übersinnlichen, wenn gleich nur in Ansehung des praktischen

Erkenntnisses verschafft, so frage ich mich: =woher denn ihm

ausschließungsweise eine so große Fruchtbarkeit zu Theil geworden sei=,

indessen |103.25| die übrigen zwar die leere Stelle für reine mögliche

Verstandeswesen bezeichnen, den Begriff von ihnen aber durch nichts

bestimmen können. Ich begreife bald, daß, da ich nichts ohne Kategorie

denken kann, diese auch in der Idee der Vernunft von der Freiheit,

mit der ich mich beschäftige, zuerst müsse aufgesucht werden, welche

hier die Kategorie der =Causalität= |103.30| ist, und daß, wenn gleich

dem =Vernunftbegriffe= der Freiheit als überschwenglichem Begriffe

keine correspondirende Anschauung untergelegt #186# werden kann,

dennoch dem =Verstandesbegriffe= (der Causalität), für dessen Synthesis

=jener= das Unbedingte fordert, zuvor eine sinnliche Anschauung

gegeben werden müsse, dadurch ihm zuerst die objective Realität

|103.35| gesichert wird. Nun sind alle Kategorien in zwei Classen,

die =mathematische=, welche blos auf die Einheit der Synthesis in der

Vorstellung der Objecte, und die =dynamische=, welche auf die in der

Vorstellung der Existenz der Objecte gehen, eingetheilt. Die erstere

(die der Größe und der Qualität) enthalten jederzeit eine Synthesis des

=Gleichartigen=, in |104.5| welcher das Unbedingte zu dem in der

sinnlichen Anschauung gegebenen Bedingten in Raum und Zeit, da

es selbst wiederum zum Raume und der Zeit gehören und also immer

wiederum bedingt sein müßte, gar nicht kann gefunden werden; daher

auch in der Dialektik der reinen theoretischen Vernunft die einander

entgegengesetzte Arten, das Unbedingte und die |104.10| Totalität der

Bedingungen für sie zu finden, beide falsch waren. Die Kategorien der

zweiten Classe (die der Causalität und der Nothwendigkeit eines Dinges)

erforderten diese Gleichartigkeit (des Bedingten und der Bedingung

in der Synthesis) gar nicht, weil hier nicht die Anschauung, wie sie

aus einem Mannigfaltigen in ihr zusammengesetzt, sondern nur |104.15|

wie die Existenz des ihr correspondirenden bedingten Gegenstandes

zu der Existenz der Bedingung (im Verstande als damit verknüpft)

hinzukomme, #187# vorgestellt werden sollte, und da war es erlaubt,

zu dem durchgängig Bedingten in der Sinnenwelt (sowohl in Ansehung

der Causalität als des zufälligen Daseins der Dinge selbst) das

Unbedingte, obzwar übrigens |104.20| unbestimmt, in der intelligibelen

Welt zu setzen und die Synthesis transscendent zu machen; daher denn

auch in der Dialektik der reinen speculativen Vernunft sich fand, daß

beide dem Scheine nach einander entgegengesetzte Arten das Unbedingte

zum Bedingten zu finden, z. B. in der Synthesis der Causalität zum

Bedingten in der Reihe der Ursachen und Wirkungen |104.25| der

Sinnenwelt der Causalität, die weiter nicht sinnlich bedingt ist, zu

denken, sich in der That nicht widerspreche, und daß dieselbe Handlung,

die, als zur Sinnenwelt gehörig, jederzeit sinnlich bedingt, d. i.

mechanisch nothwendig ist, doch zugleich auch, als zur Causalität

des handelnden Wesens, so fern es zur intelligibelen Welt gehörig

ist, eine sinnlich unbedingte |104.30| Causalität zum Grunde haben,

mithin als frei gedacht werden könne. Nun kam es blos darauf an, daß

dieses =Können= in ein =Sein= verwandelt würde, d. i., daß man in

einem wirklichen Falle gleichsam durch ein Factum beweisen könne: daß

gewisse Handlungen eine solche Causalität (die intellectuelle, sinnlich

unbedingte) voraussetzen, sie mögen nun wirklich, oder auch |104.35|

nur geboten, d. i. objectiv praktisch nothwendig sein. An wirklich in

der Erfahrung gegebenen Handlungen, als Begebenheiten der Sinnenwelt,

konnten #188# wir diese Verknüpfung nicht anzutreffen hoffen, weil die

Causalität durch Freiheit immer außer der Sinnenwelt im Intelligibelen

gesucht werden muß. Andere Dinge außer den Sinnenwesen sind uns aber

zur Wahrnehmung und Beobachtung nicht gegeben. Also blieb nichts übrig,

als daß etwa ein unwidersprechlicher und zwar objectiver Grundsatz

der |105.5| Causalität, welcher alle sinnliche Bedingung von ihrer

Bestimmung ausschließt, d. i. ein Grundsatz, in welchem die Vernunft

sich nicht weiter auf etwas =Anderes= als Bestimmungsgrund in Ansehung

der Causalität beruft, sondern den sie durch jenen Grundsatz schon

selbst enthält, und wo sie also als =reine Vernunft= selbst praktisch

ist, gefunden werde. Dieser |105.10| Grundsatz aber bedarf keines

Suchens und keiner Erfindung; er ist längst in aller Menschen Vernunft

gewesen und ihrem Wesen einverleibt und ist der Grundsatz der

=Sittlichkeit=. Also ist jene unbedingte Causalität und das Vermögen

derselben, die Freiheit, mit dieser aber ein Wesen (ich selber),

welches zur Sinnenwelt gehört, doch zugleich als zur intelligibelen

|105.15| gehörig nicht blos unbestimmt und problematisch =gedacht=

(welches schon die speculative Vernunft als thunlich ausmitteln

konnte), sondern sogar in =Ansehung des Gesetzes= ihrer Causalität

=bestimmt= und assertorisch =erkannt= und so uns die Wirklichkeit der

intelligibelen Welt, und zwar in praktischer Rücksicht =bestimmt=,

gegeben worden, und diese Bestimmung, |105.20| #189# die in

theoretischer Absicht =transscendent= (überschwenglich) sein würde,

ist in praktischer =immanent=. Dergleichen Schritt aber konnten wir in

Ansehung der zweiten dynamischen Idee, nämlich der eines =nothwendigen

Wesens=, nicht thun. Wir konnten zu ihm aus der Sinnenwelt ohne

Vermittelung der ersteren dynamischen Idee nicht hinauf kommen. Denn

|105.25| wollten wir es versuchen, so müßten wir den Sprung gewagt

haben, alles das, was uns gegeben ist, zu verlassen und uns zu dem

hinzuschwingen, wovon uns auch nichts gegeben ist, wodurch wir die

Verknüpfung eines solchen intelligibelen Wesens mit der Sinnenwelt

vermitteln könnten (weil das notwendige Wesen als =außer uns= gegeben

erkannt werden sollte); |105.30| welches dagegen in Ansehung =unseres

eignen= Subjects, so fern es sich durchs moralische Gesetz

=einerseits= als intelligibeles Wesen (vermöge der Freiheit) bestimmt,

=andererseits= als nach dieser Bestimmung in der Sinnenwelt thätig

selbst erkennt, wie jetzt der Augenschein darthut, ganz wohl möglich

ist. Der einzige Begriff der Freiheit verstattet es, daß wir |105.35|

nicht außer uns hinausgehen dürfen, um das Unbedingte und Intelligibele

zu dem Bedingten und Sinnlichen zu finden. Denn es ist unsere Vernunft

selber, die sich durchs höchste und unbedingte praktische Gesetz und

das Wesen, das sich dieses Gesetz bewußt ist, (unsere eigene Person)

als zur reinen Verstandeswelt gehörig und zwar sogar mit Bestimmung

der Art, #190# wie es als ein solches thätig sein könne, erkennt. So

läßt es sich begreifen, warum in dem ganzen Vernunftvermögen =nur

das Praktische= dasjenige |106.5| sein könne, welches uns über die

Sinnenwelt hinaushilft und Erkenntnisse von einer übersinnlichen

Ordnung und Verknüpfung verschaffe, die aber eben darum freilich nur

so weit, als es gerade für die reine praktische Absicht nöthig ist,

ausgedehnt werden können.

Nur auf Eines sei es mir erlaubt bei dieser Gelegenheit noch

aufmerksam |106.10| zu machen, nämlich daß jeder Schritt, den man

mit der reinen Vernunft thut, sogar im praktischen Felde, wo man auf

subtile =Speculation= gar nicht Rücksicht nimmt, dennoch sich so genau

und zwar von selbst an alle Momente der Kritik der theoretischen

Vernunft anschließe, als ob jeder mit überlegter Vorsicht, blos um

dieser Bestätigung zu verschaffen, |106.15| ausgedacht wäre. Eine

solche auf keinerlei Weise gesuchte, sondern (wie man sich selbst

davon überzeugen kann, wenn man nur die moralischen Nachforschungen

bis zu ihren Principien fortsetzen will) sich von selbst findende

genaue Eintreffung der wichtigsten Sätze der praktischen Vernunft

mit den oft zu subtil und unnöthig scheinenden Bemerkungen |106.20|

der Kritik der speculativen überrascht und setzt in Verwunderung und

bestärkt die schon von andern erkannte und gepriesene Maxime, in jeder

wissenschaftlichen Untersuchung mit aller möglichen Genauigkeit und

Offenheit seinen Gang ungestört fortzusetzen, ohne sich an das zu

kehren, #191# wowider sie außer ihrem Felde etwa verstoßen möchte,

sondern sie für sich |106.25| allein so viel man kann, wahr und

vollständig zu vollführen. Öftere Beobachtung hat mich überzeugt, daß,

wenn man dieses Geschäfte zu Ende gebracht hat, das, was in der Hälfte

desselben in Betracht anderer Lehren außerhalb mir bisweilen sehr

bedenklich schien, wenn ich diese Bedenklichkeit nur so lange aus den

Augen ließ und blos auf mein Geschäft Acht |106.30| hatte, bis es

vollendet sei, endlich auf unerwartete Weise mit demjenigen vollkommen

zusammenstimmte, was sich ohne die mindeste Rücksicht auf jene Lehren,

ohne Parteilichkeit und Vorliebe für dieselbe von selbst gefunden

hatte. Schriftsteller würden sich manche Irrthümer, manche verlorne

Mühe (weil sie auf Blendwerk gestellt war) ersparen, wenn sie sich

|106.35| nur entschließen könnten, mit etwas mehr Offenheit zu Werke zu

gehen.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 28 / 44 题