I. #72#

=Von der Deduction der Grundsätze der reinen praktischen Vernunft.=

Diese Analytik thut dar, daß reine Vernunft praktisch sein, d. i. für

sich, unabhängig von allem Empirischen, den Willen bestimmen könne --

|42.5| und dieses zwar durch ein Factum, worin sich reine Vernunft

bei uns in der That praktisch beweiset, nämlich die Autonomie in dem

Grundsatze der Sittlichkeit, wodurch sie den Willen zur That bestimmt.

-- Sie zeigt zugleich, daß dieses Factum mit dem Bewußtsein der

Freiheit des Willens unzertrennlich verbunden, ja mit ihm einerlei

sei, wodurch der Wille |42.10| eines vernünftigen Wesens, das, als zur

Sinnenwelt gehörig, sich gleich anderen wirksamen Ursachen nothwendig

den Gesetzen der Causalität unterworfen erkennt, im Praktischen doch

zugleich sich auf einer andern Seite, nämlich als Wesen an sich selbst,

seines in einer intelligibelen Ordnung der Dinge bestimmbaren Daseins

bewußt ist, zwar nicht einer besondern |42.15| Anschauung seiner

selbst, sondern gewissen dynamischen Gesetzen gemäß, die die Causalität

desselben in der Sinnenwelt bestimmen können; denn daß Freiheit, wenn

sie uns beigelegt wird, uns in eine intelligibele Ordnung der Dinge

versetze, ist anderwärts hinreichend bewiesen worden.

Wenn wir nun damit den analytischen Theil der Kritik der reinen

|42.20| #73# speculativen Vernunft vergleichen, so zeigt sich ein

merkwürdiger Contrast beider gegen einander. Nicht Grundsätze,

sondern reine sinnliche =Anschauung= (Raum und Zeit) war daselbst

das erste Datum, welches Erkenntniß _a priori_ und zwar nur für

Gegenstände der Sinne möglich machte. -- Synthetische Grundsätze aus

bloßen Begriffen ohne Anschauung |42.25| waren unmöglich, vielmehr

konnten diese nur in Beziehung auf jene, welche sinnlich war, mithin

auch nur auf Gegenstände möglicher Erfahrung stattfinden, weil die

Begriffe des Verstandes, mit dieser Anschauung verbunden, allein

dasjenige Erkenntniß möglich machen, welches wir Erfahrung nennen.

-- Über die Erfahrungsgegenstände hinaus, also von Dingen |42.30|

als Noumenen, wurde der speculativen Vernunft alles Positive einer

=Erkenntniß= mit völligem Rechte abgesprochen. -- Doch leistete diese

so viel, daß sie den Begriff der Noumenen, d. i. die Möglichkeit, ja

Nothwendigkeit dergleichen zu denken, in Sicherheit setzte und z. B.

die Freiheit, negativ betrachtet, anzunehmen als ganz verträglich mit

jenen Grundsätzen |42.35| und Einschränkungen der reinen theoretischen

Vernunft wider alle Einwürfe rettete, ohne doch von solchen

Gegenständen irgend etwas Bestimmtes und Erweiterndes zu erkennen zu

geben, indem sie vielmehr alle Aussicht dahin gänzlich abschnitt.

Dagegen giebt das moralische Gesetz, wenn gleich keine =Aussicht=,

#74# dennoch ein schlechterdings aus allen Datis der Sinnenwelt und

dem |43.5| ganzen Umfange unseres theoretischen Vernunftgebrauchs

unerklärliches Factum an die Hand, das auf eine reine Verstandeswelt

Anzeige giebt, ja diese sogar =positiv bestimmt= und uns etwas von ihr,

nämlich ein Gesetz, erkennen läßt.

Dieses Gesetz soll der Sinnenwelt, als einer =sinnlichen Natur=,

|43.10| (was die vernünftigen Wesen betrifft) die Form einer

Verstandeswelt, d. i. einer =übersinnlichen Natur=, verschaffen,

ohne doch jener ihrem Mechanism Abbruch zu thun. Nun ist Natur im

allgemeinsten Verstande die Existenz der Dinge unter Gesetzen. Die

sinnliche Natur vernünftiger Wesen überhaupt ist die Existenz derselben

unter empirisch bedingten Gesetzen, |43.15| mithin für die Vernunft

=Heteronomie=. Die übersinnliche Natur eben derselben Wesen ist dagegen

ihre Existenz nach Gesetzen, die von aller empirischen Bedingung

unabhängig sind, mithin zur =Autonomie= der reinen Vernunft gehören.

Und da die Gesetze, nach welchen das Dasein der Dinge vom Erkenntniß

abhängt, praktisch sind: so ist die übersinnliche |43.20| Natur, so

weit wir uns einen Begriff von ihr machen können, nichts anders als

=eine Natur unter der Autonomie der reinen praktischen Vernunft=.

Das Gesetz dieser Autonomie aber ist das moralische Gesetz, welches

also das Grundgesetz einer übersinnlichen Natur und einer reinen

Verstandeswelt ist, deren Gegenbild in der Sinnenwelt, aber doch

|43.25| #75# zugleich ohne Abbruch der Gesetze derselben existiren

soll. Man könnte jene die =urbildliche= (_natura archetypa_), die

wir blos in der Vernunft erkennen, diese aber, weil sie die mögliche

Wirkung der Idee der ersteren als Bestimmungsgrundes des Willens

enthält, die nachgebildete (_natura ectypa_) nennen. Denn in der That

versetzt uns das moralische Gesetz der |43.30| Idee nach in eine Natur,

in welcher reine Vernunft, wenn sie mit dem ihr angemessenen physischen

Vermögen begleitet wäre, das höchste Gut hervorbringen würde, und

bestimmt unseren Willen die Form der Sinnenwelt, als einem Ganzen

vernünftiger Wesen, zu ertheilen.

Daß diese Idee wirklich unseren Willensbestimmungen gleichsam als

|43.35| Vorzeichnung zum Muster liege, bestätigt die gemeinste

Aufmerksamkeit auf sich selbst.

Wenn die Maxime, nach der ich ein Zeugniß abzulegen gesonnen bin, durch

die praktische Vernunft geprüft wird, so sehe ich immer darnach, wie

sie sein würde, wenn sie als allgemeines Naturgesetz gölte. Es ist

offenbar, in dieser Art würde es jedermann zur Wahrhaftigkeit nöthigen.

Denn es kann nicht mit der Allgemeinheit eines Naturgesetzes bestehen,

Aussagen |44.5| für beweisend und dennoch als vorsetzlich unwahr gelten

zu lassen. Eben so wird die Maxime, die ich in Ansehung der freien

Disposition über mein #76# Leben nehme, sofort bestimmt, wenn ich mich

frage, wie sie sein müßte, damit sich eine Natur nach einem Gesetze

derselben erhalte. Offenbar würde niemand in einer solchen Natur sein

Leben =willkürlich= endigen können, |44.10| denn eine solche Verfassung

würde keine bleibende Naturordnung sein, und so in allen übrigen

Fällen. Nun ist aber in der wirklichen Natur, so wie sie ein Gegenstand

der Erfahrung ist, der freie Wille nicht von selbst zu solchen Maximen

bestimmt, die für sich selbst eine Natur nach allgemeinen Gesetzen

gründen könnten, oder auch in eine solche, die nach ihnen |44.15|

angeordnet wäre, von selbst paßten; vielmehr sind es Privatneigungen,

die zwar ein Naturganzes nach pathologischen (physischen) Gesetzen,

aber nicht eine Natur, die allein durch unsern Willen nach reinen

praktischen Gesetzen möglich wäre, ausmachen. Gleichwohl sind wir

uns durch die Vernunft eines Gesetzes bewußt, welchem, als ob durch

unseren Willen zugleich |44.20| eine Naturordnung entspringen müßte,

alle unsere Maximen unterworfen sind. Also muß dieses die Idee einer

nicht empirisch-gegebenen und dennoch durch Freiheit möglichen,

mithin übersinnlichen Natur sein, der wir, wenigstens in praktischer

Beziehung, objective Realität geben, weil wir sie als Object unseres

Willens als reiner vernünftiger Wesen |44.25| ansehen.

Der Unterschied also zwischen den Gesetzen einer Natur, welcher =der

#77# Wille unterworfen ist=, und einer =Natur, die einem Willen= (in

Ansehung dessen, was Beziehung desselben auf seine freie Handlungen

hat) unterworfen ist, beruht darauf, daß bei jener die Objecte Ursachen

der |44.30| Vorstellungen sein müssen, die den Willen bestimmen, bei

dieser aber der Wille Ursache von den Objecten sein soll, so daß

die Causalität desselben ihren Bestimmungsgrund lediglich in reinem

Vernunftvermögen liegen hat, welches deshalb auch eine reine praktische

Vernunft genannt werden kann. |44.35|

Die zwei Aufgaben also: wie reine Vernunft =einerseits= _a priori_

Objecte =erkennen= und wie sie =andererseits= unmittelbar ein

Bestimmungsgrund des Willens, d. i. der Causalität des vernünftigen

Wesens in Ansehung der Wirklichkeit der Objecte, (blos durch den

Gedanken der Allgemeingültigkeit ihrer eigenen Maximen als Gesetzes)

sein könne, sind sehr verschieden.

Die erste, als zur Kritik der reinen speculativen Vernunft gehörig,

|45.5| erfordert, daß zuvor erklärt werde, wie Anschauungen, ohne

welche uns überall kein Object gegeben und also auch keines synthetisch

erkannt werden kann, _a priori_ möglich sind, und ihre Auflösung

fällt dahin aus, daß sie insgesammt nur sinnlich sind, daher auch

kein speculatives Erkenntniß möglich werden lassen, das weiter ginge,

als mögliche Erfahrung reicht, |45.10| und daß daher alle Grundsätze

jener reinen speculativen Vernunft nichts #78# weiter ausrichten, als

Erfahrung entweder von gegebenen Gegenständen, oder denen, die ins

Unendliche gegeben werden mögen, niemals aber vollständig gegeben sind,

möglich zu machen.

Die zweite, als zur =Kritik= der praktischen Vernunft gehörig, fordert

|45.15| keine Erklärung, wie die Objecte des Begehrungsvermögens

möglich sind, denn das bleibt als Aufgabe der theoretischen

Naturerkenntniß der Kritik der speculativen Vernunft überlassen,

sondern nur, wie Vernunft die Maxime des Willens bestimmen könne, ob

es nur vermittelst empirischer Vorstellungen als Bestimmungsgründe

geschehe, oder ob auch reine Vernunft |45.20| praktisch und ein

Gesetz einer möglichen, gar nicht empirisch erkennbaren Naturordnung

sein würde. Die Möglichkeit einer solchen übersinnlichen Natur,

deren Begriff zugleich der Grund der Wirklichkeit derselben durch

unseren freien Willen sein könne, bedarf keiner Anschauung _a priori_

(einer intelligibelen Welt), die in diesem Falle, als übersinnlich,

|45.25| für uns auch unmöglich sein müßte. Denn es kommt nur auf

den Bestimmungsgrund des Wollens in den Maximen desselben an, ob

jener empirisch, oder ein Begriff der reinen Vernunft (von der

Gesetzmäßigkeit derselben überhaupt) sei, und wie er letzteres sein

könne. Ob die Causalität des Willens zur Wirklichkeit der Objecte

zulange, oder nicht, bleibt den |45.30| theoretischen Principien

der Vernunft zu beurtheilen überlassen, als Untersuchung #79# der

Möglichkeit der Objecte des Wollens, deren Anschauung also in der

praktischen Aufgabe gar kein Moment derselben ausmacht. Nur auf die

Willensbestimmung und den Bestimmungsgrund der Maxime desselben als

eines freien Willens kommt es hier an, nicht auf den Erfolg. |45.35|

Denn wenn der =Wille= nur für die reine Vernunft gesetzmäßig ist, so

mag es mit dem =Vermögen= desselben in der Ausführung stehen, wie es

wolle, es mag nach diesen Maximen der Gesetzgebung einer möglichen

Natur eine solche wirklich daraus entspringen, oder nicht, darum

bekümmert sich die Kritik, die da untersucht, ob und wie reine Vernunft

praktisch, d. i. unmittelbar willenbestimmend, sein könne, gar nicht.

In diesem Geschäfte kann sie also ohne Tadel und muß sie von reinen

|46.5| praktischen Gesetzen und deren Wirklichkeit anfangen. Statt der

Anschauung aber legt sie denselben den Begriff ihres Daseins in der

intelligibelen Welt, nämlich der Freiheit, zum Grunde. Denn dieser

bedeutet nichts anders, und jene Gesetze sind nur in Beziehung auf

Freiheit des Willens möglich, unter Voraussetzung derselben aber

nothwendig, oder |46.10| umgekehrt, diese ist nothwendig, weil jene

Gesetze als praktische Postulate nothwendig sind. Wie nun dieses

Bewußtsein der moralischen Gesetze oder, welches einerlei ist, das

der Freiheit möglich sei, läßt sich nicht weiter erklären, nur die

Zulässigkeit derselben in der theoretischen Kritik gar wohl #80#

vertheidigen. |46.15|

Die =Exposition= des obersten Grundsatzes der praktischen Vernunft ist

nun geschehen, d. i. erstlich, was er enthalte, daß er gänzlich _a

priori_ und unabhängig von empirischen Principien für sich bestehe,

und dann, worin er sich von allen anderen praktischen Grundsätzen

unterscheide, gezeigt worden. Mit der =Deduction=, d. i. der

Rechtfertigung seiner objectiven |46.20| und allgemeinen Gültigkeit

und der Einsicht der Möglichkeit eines solchen synthetischen Satzes

_a priori_, darf man nicht so gut fortzukommen hoffen, als es mit

den Grundsätzen des reinen theoretischen Verstandes anging. Denn

diese bezogen sich auf Gegenstände möglicher Erfahrung, nämlich auf

Erscheinungen, und man konnte beweisen, daß nur dadurch, |46.25| daß

diese Erscheinungen nach Maßgabe jener Gesetze unter die Kategorien

gebracht werden, diese Erscheinungen als Gegenstände der Erfahrung

=erkannt= werden können, folglich alle mögliche Erfahrung diesen

Gesetzen angemessen sein müsse. Einen solchen Gang kann ich aber

mit der Deduction des moralischen Gesetzes nicht nehmen. Denn es

betrifft nicht das |46.30| Erkenntniß von der Beschaffenheit der

Gegenstände, die der Vernunft irgend wodurch anderwärts gegeben werden

mögen, sondern ein Erkenntniß, so fern es der Grund von der Existenz

der Gegenstände selbst werden kann und die Vernunft durch dieselbe

Causalität in einem vernünftigen Wesen #81# hat, d. i. reine Vernunft,

die als ein unmittelbar den Willen bestimmendes |46.35| Vermögen

angesehen werden kann.

Nun ist aber alle menschliche Einsicht zu Ende, so bald wir zu

Grundkräften oder Grundvermögen gelangt sind; denn deren Möglichkeit

kann durch nichts begriffen, darf aber auch eben so wenig beliebig

erdichtet und angenommen werden. Daher kann uns im theoretischen

Gebrauche der Vernunft nur Erfahrung dazu berechtigen, sie anzunehmen.

Dieses Surrogat, statt einer Deduction aus Erkenntnißquellen _a priori_

empirische |47.5| Beweise anzuführen, ist uns hier aber in Ansehung des

reinen praktischen Vernunftvermögens auch benommen. Denn was den

Beweisgrund seiner Wirklichkeit von der Erfahrung herzuholen bedarf,

muß den Gründen seiner Möglichkeit nach von Erfahrungsprincipien

abhängig sein, für dergleichen aber reine und doch praktische Vernunft

schon ihres Begriffs |47.10| wegen unmöglich gehalten werden kann. Auch

ist das moralische Gesetz gleichsam als ein Factum der reinen Vernunft,

dessen wir uns _a priori_ bewußt sind und welches apodiktisch gewiß

ist, gegeben, gesetzt daß man auch in der Erfahrung kein Beispiel,

da es genau befolgt wäre, auftreiben könnte. Also kann die objective

Realität des moralischen Gesetzes durch |47.15| keine Deduction, durch

alle Anstrengung der theoretischen, speculativen oder empirisch

unterstützten Vernunft, bewiesen und also, wenn man auch #82# auf die

apodiktische Gewißheit Verzicht thun wollte, durch Erfahrung bestätigt

und so _a posteriori_ bewiesen werden, und steht dennoch für sich

selbst fest. |47.20|

Etwas anderes aber und ganz Widersinnisches tritt an die Stelle dieser

vergeblich gesuchten Deduction des moralischen Princips, nämlich daß

es umgekehrt selbst zum Princip der Deduction eines unerforschlichen

Vermögens dient, welches keine Erfahrung beweisen, die speculative

Vernunft aber (um unter ihren kosmologischen Ideen das Unbedingte

seiner |47.25| Causalität nach zu finden, damit sie sich selbst nicht

widerspreche) wenigstens als möglich annehmen mußte, nämlich das

der Freiheit, von der das moralische Gesetz, welches selbst keiner

rechtfertigenden Gründe bedarf, nicht blos die Möglichkeit, sondern die

Wirklichkeit an Wesen beweiset, die dies Gesetz als für sie verbindend

erkennen. Das moralische Gesetz ist in |47.30| der That ein Gesetz der

Causalität durch Freiheit und also der Möglichkeit einer übersinnlichen

Natur, so wie das metaphysische Gesetz der Begebenheiten in der

Sinnenwelt ein Gesetz der Causalität der sinnlichen Natur war, und

jenes bestimmt also das, was speculative Philosophie unbestimmt lassen

mußte, nämlich das Gesetz für eine Causalität, deren |47.35| Begriff

in der letzeren nur negativ war, und verschafft diesem also zuerst

objective Realität.

Diese Art von Creditiv des moralischen Gesetzes, da es selbst als

ein #83# Princip der Deduction der Freiheit als einer Causalität der

reinen Vernunft aufgestellt wird, ist, da die theoretische Vernunft

wenigstens die Möglichkeit einer Freiheit =anzunehmen= genöthigt war,

zu Ergänzung eines Bedürfnisses derselben statt aller Rechtfertigung

_a priori_ völlig hinreichend. |48.5| Denn das moralische Gesetz

beweiset seine Realität dadurch auch für die Kritik der speculativen

Vernunft genugthuend, daß es einer blos negativ gedachten Causalität,

deren Möglichkeit jener unbegreiflich und dennoch sie anzunehmen

nöthig war, positive Bestimmung, nämlich den Begriff einer den Willen

unmittelbar (durch die Bedingung einer allgemeinen |48.10| gesetzlichen

Form seiner Maximen) bestimmenden Vernunft, hinzufügt und so der

Vernunft, die mit ihren Ideen, wenn sie speculativ verfahren wollte,

immer überschwenglich wurde, zum erstenmale objective, obgleich nur

praktische Realität zu geben vermag und ihren =transscendenten=

Gebrauch in einen =immanenten= (im Felde der Erfahrung durch |48.15|

Ideen selbst wirkende Ursachen zu sein) verwandelt.

Die Bestimmung der Causalität der Wesen in der Sinnenwelt als einer

solchen konnte niemals unbedingt sein, und dennoch muß es zu aller

Reihe der Bedingungen nothwendig etwas Unbedingtes, mithin auch eine

sich gänzlich von selbst bestimmende Causalität geben. Daher war

die |48.20| #84# Idee der Freiheit als eines Vermögens absoluter

Spontaneität nicht ein Bedürfniß, sondern, =was deren Möglichkeit

betrifft=, ein analytischer Grundsatz der reinen speculativen Vernunft.

Allein da es schlechterdings unmöglich ist, ihr gemäß ein Beispiel

in irgend einer Erfahrung zu geben, weil unter den Ursachen der

Dinge als Erscheinungen keine Bestimmung |48.25| der Causalität, die

schlechterdings unbedingt wäre, angetroffen werden kann, so konnten wir

nur den =Gedanken= von einer freihandelnden Ursache, wenn wir diesen

auf ein Wesen in der Sinnenwelt, so fern es andererseits auch als

Noumenon betrachtet wird, anwenden, =vertheidigen=, indem wir zeigten,

daß es sich nicht widerspreche, alle seine Handlungen |48.30| als

physisch bedingt, so fern sie Erscheinungen sind, und doch zugleich die

Causalität derselben, so fern das handelnde Wesen ein Verstandeswesen

ist, als physisch unbedingt anzusehen und so den Begriff der Freiheit

zum regulativen Princip der Vernunft zu machen, wodurch ich zwar den

Gegenstand, dem dergleichen Causalität beigelegt wird, gar nicht

erkenne, |48.35| was er sei, aber doch das Hinderniß wegnehme, in dem

ich einerseits in der Erklärung der Weltbegebenheiten, mithin auch der

Handlungen vernünftiger Wesen, dem Mechanismus der Naturnothwendigkeit,

vom Bedingten zur Bedingung ins Unendliche zurückzugehen, Gerechtigkeit

widerfahren lasse, andererseits aber der speculativen Vernunft den für

sie leeren #85# Platz offen erhalte, nämlich das Intelligibele, um

das Unbedingte dahin zu versetzen. Ich konnte aber diesen =Gedanken=

nicht =realisiren=, d. i. ihn |49.5| nicht in =Erkenntniß= eines so

handelnden Wesens auch nur blos seiner Möglichkeit nach verwandeln.

Diesen leeren Platz füllt nun reine praktische Vernunft durch ein

bestimmtes Gesetz der Causalität in einer intelligibelen Welt (durch

Freiheit), nämlich das moralische Gesetz, aus. Hiedurch wächst nun

zwar der speculativen Vernunft in Ansehung ihrer Einsicht |49.10|

nichts zu, aber doch in Ansehung der =Sicherung= ihres problematischen

Begriffs der Freiheit, welchem hier =objective= und, obgleich nur

praktische, dennoch unbezweifelte =Realität= verschafft wird. Selbst

den Begriff der Causalität, dessen Anwendung, mithin auch Bedeutung

eigentlich nur in Beziehung auf Erscheinungen, um sie zu Erfahrungen

zu verknüpfen, |49.15| stattfindet (wie die Kritik der reinen Vernunft

beweiset), erweitert sie nicht so, daß sie seinen Gebrauch über

gedachte Grenzen ausdehne. Denn wenn sie darauf ausginge, so müßte

sie zeigen wollen, wie das logische Verhältniß des Grundes und der

Folge bei einer anderen Art von Anschauung, als die sinnliche ist,

synthetisch gebraucht werden könne, d. i. wie |49.20| _causa noumenon_

möglich sei; welches sie gar nicht leisten kann, worauf sie aber auch

als praktische Vernunft gar nicht Rücksicht nimmt, indem sie nur den

=Bestimmungsgrund= der Causalität des Menschen als Sinnenwesens #86#

(welche gegeben ist) =in der reinen Vernunft= (die darum praktisch

heißt) setzt und also den Begriff der Ursache selbst, von dessen

Anwendung |49.25| aus Objecte zum Behuf theoretischer Erkenntnisse sie

hier gänzlich abstrahiren kann (weil dieser Begriff immer im Verstande,

auch unabhängig von aller Anschauung, _a priori_ angetroffen wird),

nicht um Gegenstände zu erkennen, sondern die Causalität in Ansehung

derselben überhaupt zu bestimmen, also in keiner andern als praktischen

Absicht |49.30| braucht und daher den Bestimmungsgrund des Willens in

die intelligibele Ordnung der Dinge verlegen kann, indem sie zugleich

gerne gesteht, das, was der Begriff der Ursache zur Erkenntniß dieser

Dinge für eine Bestimmung haben möge, gar nicht zu verstehen. Die

Causalität in Ansehung der Handlungen des Willens in der Sinnenwelt

muß sie allerdings |49.35| auf bestimmte Weise erkennen, denn sonst

könnte praktische Vernunft wirklich keine That hervorbringen. Aber

den Begriff, den sie von ihrer eigenen Causalität als Noumenon

macht, braucht sie nicht theoretisch zum Behuf der Erkenntniß ihrer

übersinnlichen Existenz zu bestimmen und also ihm so fern Bedeutung

geben zu können. Denn Bedeutung bekommt er ohnedem, obgleich nur

zum praktischen Gebrauche, nämlich durchs moralische Gesetz. Auch

theoretisch betrachtet bleibt er immer ein reiner, |50.5| _a priori_

gegebener Verstandesbegriff, der auf Gegenstände angewandt #87# werden

kann, sie mögen sinnlich oder nicht sinnlich gegeben werden; wiewohl er

im letzteren Falle keine bestimmte theoretische Bedeutung und Anwendung

hat, sondern blos ein formaler, aber doch wesentlicher Gedanke des

Verstandes von einem Objecte überhaupt ist. Die Bedeutung, die |50.10|

ihm die Vernunft durchs moralische Gesetz verschafft, ist lediglich

praktisch, da nämlich die Idee des Gesetzes einer Causalität (des

Willens) selbst Causalität hat, oder ihr Bestimmungsgrund ist.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 25 / 44 题