Anmerkung. #55#

Die reine Geometrie hat Postulate als praktische Sätze, die

aber nichts weiter enthalten als die Voraussetzung, daß man

etwas thun =könne=, wenn etwa gefordert würde, man solle es

thun und diese sind die einzigen Sätze derselben, die ein

Dasein betreffen. Es sind also praktische Regeln unter einer

problematischen Bedingung |31.5| des Willens. Hier aber sagt

die Regel: man solle schlechthin auf gewisse Weise verfahren.

Die praktische Regel ist also unbedingt, mithin als kategorisch

praktischer Satz a priori vorgestellt, wodurch der Wille

schlechterdings und unmittelbar (durch die praktische Regel

selbst, die also hier Gesetz ist) objectiv bestimmt wird. Denn

=reine, an sich praktische Vernunft= ist hier unmittelbar

gesetzgebend. Der Wille |31.10| wird als unabhängig von

empirischen Bedingungen, mithin, als reiner Wille, =durch

die bloße Form des Gesetzes= als bestimmt gedacht und dieser

Bestimmungsgrund als die oberste Bedingung aller Maximen

angesehen. Die Sache ist befremdlich genug und hat ihres

gleichen in der ganzen übrigen praktischen Erkenntniß nicht.

Denn der Gedanke _a priori_ von einer möglichen allgemeinen

Gesetzgebung, |31.15| der also blos problematisch ist, wird,

ohne von der Erfahrung oder irgend einem äußeren Willen etwas zu

entlehnen, als Gesetz unbedingt geboten. Es ist aber auch nicht

eine Vorschrift, nach welcher eine Handlung geschehen soll,

dadurch eine begehrte Wirkung möglich ist (denn da wäre die

Regel immer physisch bedingt), sondern eine Regel, die blos den

Willen in Ansehung der Form seiner |31.20| Maximen _a priori_

bestimmt, und da ist ein Gesetz, welches blos zum Behuf der

=subjectiven= Form der Grundsätze dient, als Bestimmungsgrund

durch die =objective= Form eines Gesetzes überhaupt, wenigstens

zu denken nicht unmöglich. Man kann das Bewußtsein dieses

Grundgesetzes ein Factum der Vernunft nennen, #56# weil man

es nicht aus vorhergehenden Datis der Vernunft, z. B. dem

Bewußtsein |31.25| der Freiheit (denn dieses ist uns nicht

vorher gegeben), herausvernünfteln kann, sondern weil es sich

für sich selbst uns aufdringt als synthetischer Satz _a priori_,

der auf keiner, weder reinen noch empirischen, Anschauung

gegründet ist, ob er gleich analytisch sein würde, wenn man die

Freiheit des Willens voraussetzte, wozu aber, als positivem

Begriffe, eine intellectuelle Anschauung erfordert werden würde,

die |31.30| man hier gar nicht annehmen darf. Doch muß man, um

dieses Gesetz ohne Mißdeutung als =gegeben= anzusehen, wohl

bemerken: daß es kein empirisches, sondern das einzige Factum

der reinen Vernunft sei, die sich dadurch als ursprünglich

gesetzgebend (_sic volo, sic jubeo_) ankündigt.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 23 / 44 题