Die reine Geometrie hat Postulate als praktische Sätze, die
aber nichts weiter enthalten als die Voraussetzung, daß man
etwas thun =könne=, wenn etwa gefordert würde, man solle es
thun und diese sind die einzigen Sätze derselben, die ein
Dasein betreffen. Es sind also praktische Regeln unter einer
problematischen Bedingung |31.5| des Willens. Hier aber sagt
die Regel: man solle schlechthin auf gewisse Weise verfahren.
Die praktische Regel ist also unbedingt, mithin als kategorisch
praktischer Satz a priori vorgestellt, wodurch der Wille
schlechterdings und unmittelbar (durch die praktische Regel
selbst, die also hier Gesetz ist) objectiv bestimmt wird. Denn
=reine, an sich praktische Vernunft= ist hier unmittelbar
gesetzgebend. Der Wille |31.10| wird als unabhängig von
empirischen Bedingungen, mithin, als reiner Wille, =durch
die bloße Form des Gesetzes= als bestimmt gedacht und dieser
Bestimmungsgrund als die oberste Bedingung aller Maximen
angesehen. Die Sache ist befremdlich genug und hat ihres
gleichen in der ganzen übrigen praktischen Erkenntniß nicht.
Denn der Gedanke _a priori_ von einer möglichen allgemeinen
Gesetzgebung, |31.15| der also blos problematisch ist, wird,
ohne von der Erfahrung oder irgend einem äußeren Willen etwas zu
entlehnen, als Gesetz unbedingt geboten. Es ist aber auch nicht
eine Vorschrift, nach welcher eine Handlung geschehen soll,
dadurch eine begehrte Wirkung möglich ist (denn da wäre die
Regel immer physisch bedingt), sondern eine Regel, die blos den
Willen in Ansehung der Form seiner |31.20| Maximen _a priori_
bestimmt, und da ist ein Gesetz, welches blos zum Behuf der
=subjectiven= Form der Grundsätze dient, als Bestimmungsgrund
durch die =objective= Form eines Gesetzes überhaupt, wenigstens
zu denken nicht unmöglich. Man kann das Bewußtsein dieses
Grundgesetzes ein Factum der Vernunft nennen, #56# weil man
es nicht aus vorhergehenden Datis der Vernunft, z. B. dem
Bewußtsein |31.25| der Freiheit (denn dieses ist uns nicht
vorher gegeben), herausvernünfteln kann, sondern weil es sich
für sich selbst uns aufdringt als synthetischer Satz _a priori_,
der auf keiner, weder reinen noch empirischen, Anschauung
gegründet ist, ob er gleich analytisch sein würde, wenn man die
Freiheit des Willens voraussetzte, wozu aber, als positivem
Begriffe, eine intellectuelle Anschauung erfordert werden würde,
die |31.30| man hier gar nicht annehmen darf. Doch muß man, um
dieses Gesetz ohne Mißdeutung als =gegeben= anzusehen, wohl
bemerken: daß es kein empirisches, sondern das einzige Factum
der reinen Vernunft sei, die sich dadurch als ursprünglich
gesetzgebend (_sic volo, sic jubeo_) ankündigt.