Lehrsatz II. |22.5|

Alle materiale praktische Principien sind, als solche, insgesammt von

einer und derselben Art und gehören unter das allgemeine Princip der

Selbstliebe oder eigenen Glückseligkeit.

Die Lust aus der Vorstellung der Existenz einer Sache, so fern sie

ein Bestimmungsgrund des Begehrens dieser Sache sein soll, gründet

sich |22.10| auf der =Empfänglichkeit= des Subjects, weil sie von

dem Dasein eines Gegenstandes =abhängt=; mithin gehört sie dem

Sinne (Gefühl) und nicht dem Verstande an, der eine Beziehung der

Vorstellung =auf ein Object= nach Begriffen, aber nicht auf das

Subject nach Gefühlen ausdrückt. Sie ist also nur so fern praktisch,

als die Empfindung der Annehmlichkeit, die |22.15| das Subject von

der Wirklichkeit des Gegenstandes erwartet, das Begehrungsvermögen

bestimmt. Nun ist aber das Bewußtsein eines vernünftigen Wesens

von der Annehmlichkeit des Lebens, die ununterbrochen sein ganzes

Dasein begleitet, die =Glückseligkeit=, und das Princip, diese sich

zum höchsten Bestimmungsgrunde der Willkür zu machen, das Princip

|22.20| der Selbstliebe. Also sind alle materiale Principien, die den

Bestimmungsgrund der Willkür in der aus irgend eines Gegenstandes

Wirklichkeit #41# zu empfindenden Lust oder Unlust setzen, so fern

gänzlich von =einerlei Art=, daß sie insgesammt zum Princip der

Selbstliebe oder eigenen Glückseligkeit gehören. |22.25|

Folgerung.

Alle =materiale= praktische Regeln setzen den Bestimmungsgrund des

Willens im =unteren Begehrungsvermögen=, und, gäbe es gar keine =blos

formale= Gesetze desselben, die den Willen hinreichend bestimmten, so

würde auch =kein oberes Begehrungsvermögen= eingeräumt werden |22.30|

können.

Anmerkung I.

Man muß sich wundern, wie sonst scharfsinnige Männer

einen Unterschied zwischen dem =unteren= und =oberen

Begehrungsvermögen= darin zu finden glauben können, ob die

VORSTELLUNGEN, die mit dem Gefühl der Lust verbunden sind, in

=den Sinnen=, oder dem =Verstande= ihren Ursprung haben. Denn es

kommt, wenn man nach den Bestimmungsgründen des Begehrens frägt

und sie in einer von irgend etwas erwarteten Annehmlichkeit

setzt, gar nicht darauf an, wo die =Vorstellung= dieses

vergnügenden Gegenstandes herkomme, sondern nur |23.5| wie

sehr sie =vergnügt=. Wenn eine Vorstellung, sie mag immerhin

im Verstande ihren Sitz und Ursprung haben, die Willkür nur

dadurch bestimmen kann, daß sie ein Gefühl einer Lust im

Subjecte voraussetzt, so ist, daß sie ein Bestimmungsgrund

der Willkür sei, gänzlich von der Beschaffenheit des inneren

Sinnes abhängig, daß dieser nämlich dadurch mit Annehmlichkeit

afficirt werden kann. Die |23.10| Vorstellungen der Gegenstände

mögen noch so ungleichartig, sie mögen Verstandes-, #42# selbst

Vernunftvorstellungen im Gegensatze der Vorstellungen der

Sinne sein, so ist doch das Gefühl der Lust, wodurch jene doch

eigentlich nur den Bestimmungsgrund des Willens ausmachen, (die

Annehmlichkeit, das Vergnügen, das man davon erwartet, welches

die Thätigkeit zur Hervorbringung des Objects antreibt) |23.15|

nicht allein so fern von einerlei Art, daß es jederzeit blos

empirisch erkannt werden kann, sondern auch sofern, als es

eine und dieselbe Lebenskraft, die sich im Begehrungsvermögen

äußert, afficirt und in dieser Beziehung von jedem anderen

Bestimmungsgrunde in nichts als dem Grade verschieden sein

kann. Wie würde man sonst zwischen zwei der Vorstellungsart

nach gänzlich verschiedenen Bestimmungsgründen |23.20| eine

Vergleichung der =Größe= nach anstellen können, um den, der

am meisten das Begehrungsvermögen afficirt, vorzuziehen? Eben

derselbe Mensch kann ein ihm lehrreiches Buch, das ihm nur

einmal zu Händen kommt, ungelesen zurückgeben, um die Jagd

nicht zu versäumen, in der Mitte einer schönen Rede weggehen,

um zur Mahlzeit nicht zu spät zu kommen, eine Unterhaltung

|23.25| durch vernünftige Gespräche, die er sonst sehr schätzt,

verlassen, um sich an den Spieltisch zu setzen, sogar einen

Armen, dem wohlzuthun ihm sonst Freude ist, abweisen, weil

er jetzt eben nicht mehr Geld in der Tasche hat, als er

braucht, um den Eintritt in die Komödie zu bezahlen. Beruht

die Willensbestimmung auf dem Gefühle der Annehmlichkeit oder

Unannehmlichkeit, die er aus irgend einer Ursache erwartet,

|23.30| so ist es ihm gänzlich einerlei, durch welche

Vorstellungsart er afficirt werde. Nur wie stark, wie lange,

wie leicht erworben und oft wiederholt diese Annehmlichkeit

sei, daran liegt es ihm, um sich zur Wahl zu entschließen. So

wie demjenigen, der Gold zur Ausgabe braucht, gänzlich einerlei

ist, ob die Materie desselben, das #43# Gold, aus dem Gebirge

gegraben, oder aus dem Sande gewaschen ist, wenn es nur |23.35|

allenthalben für denselben Werth angenommen wird, so frägt

kein Mensch, wenn es ihm blos an der Annehmlichkeit des Lebens

gelegen ist, ob Verstandes- oder Sinnesvorstellungen, sondern

nur =wie viel und großes Vergnügen= sie ihm auf die längste

Zeit verschaffen. Nur diejenigen, welche der reinen Vernunft

das Vermögen, ohne Voraussetzung irgend eines Gefühls den

Willen zu bestimmen, gerne abstreiten |23.40| möchten, können

sich so weit von ihrer eigenen Erklärung verirren, das, was sie

selbst vorher auf ein und eben dasselbe Princip gebracht haben,

dennoch hernach für ganz ungleichartig zu erklären. So findet

sich z. B., daß man auch an bloßer =Kraftanwendung=, an dem

Bewußtsein seiner Seelenstärke in Überwindung der Hindernisse,

die sich unserem Vorsatze entgegensetzen, an der Kultur der

Geistestalente u. s. w. |24.5| Vergnügen finden könne, und wir

nennen das mit Recht =feinere= Freuden und Ergötzungen, weil sie

mehr wie andere in unserer Gewalt sind, sich nicht abnutzen,

das Gefühl zu noch mehrerem Genuß derselben vielmehr stärken

und, indem sie ergötzen, zugleich cultiviren. Allein sie darum

für eine andere Art, den Willen zu bestimmen, als blos durch

den Sinn, auszugeben, da sie doch einmal zur Möglichkeit jener

Vergnügen |24.10| ein daraus in uns angelegtes Gefühl als erste

Bedingung dieses Wohlgefallens voraussetzen, ist gerade so, als

wenn Unwissende, die gerne in der Metaphysik pfuschern möchten,

sich die Materie so fein, so überfein, daß sie selbst darüber

schwindlig werden möchten, denken und dann glauben, auf diese

Art sich ein =geistiges= und doch ausgedehntes Wesen erdacht

zu haben. Wenn wir es mit dem =Epikur= |24.15| bei der Tugend

aufs bloße Vergnügen aussetzen, das sie verspricht, um den #44#

Willen zu bestimmen, so können wir ihn hernach nicht tadeln,

daß er dieses mit denen der gröbsten Sinne für ganz gleichartig

hält; denn man hat gar nicht Grund ihm aufzubürden, daß er die

Vorstellungen, wodurch dieses Gefühl in uns erregt würde, blos

den körperlichen Sinnen beigemessen hätte. Er hat von vielen

derselben |24.20| den Quell, so viel man errathen kann, eben

sowohl in dem Gebrauch des höheren Erkenntnißvermögens gesucht;

aber das hinderte ihn nicht und konnte ihn auch nicht hindern,

nach genanntem Princip das Vergnügen selbst, das uns jene

allenfalls intellectuelle Vorstellungen gewähren, und wodurch

sie allein Bestimmungsgründe des Willens sein können, gänzlich

für gleichartig zu halten. =Consequent= zu sein, |24.25| ist

die größte Obliegenheit eines Philosophen und wird doch am

seltensten angetroffen. Die alten griechischen Schulen geben

uns davon mehr Beispiele, als wir in unserem =synkretistischen=

Zeitalter antreffen, wo ein gewisses =Coalitionssystem=

widersprechender Grundsätze voll Unredlichkeit und Seichtigkeit

erkünstelt wird, weil es sich einem Publicum besser empfiehlt,

das zufrieden ist, von allem |24.30| etwas und im ganzen

nichts zu wissen und dabei in alten Sätteln gerecht zu sein.

Das Princip der eignen Glückseligkeit, so viel Verstand und

Vernunft bei ihm auch gebraucht werden mag, würde doch für den

Willen keine andere Bestimmungsgründe, als die dem =unteren=

Begehrungsvermögen angemessen sind, in sich fassen, und es

giebt also entweder gar kein oberes Begehrungsvermögen, oder

=reine |24.35| Vernunft= muß für sich allein praktisch sein,

d. i. ohne Voraussetzung irgend eines Gefühls, mithin ohne

Vorstellungen des Angenehmen oder Unangenehmen als der Materie

des Begehrungsvermögens, die jederzeit eine empirische Bedingung

der Principien ist, durch die bloße Form der praktischen

Regel den Willen bestimmen #45# können. Alsdann allein ist

Vernunft nur, so fern sie für sich selbst den Willen |24.40|

bestimmt (nicht im Dienste der Neigungen ist), ein wahres

=oberes= Begehrungsvermögen, dem das pathologisch bestimmbare

untergeordnet ist, und wirklich, ja =specifisch= von diesem

unterschieden, so daß sogar die mindeste Beimischung von den

Antrieben der letzteren ihrer Stärke und Vorzuge Abbruch

thut, so wie das mindeste Empirische, als Bedingung in einer

mathematischen Demonstration, ihre |25.5| Würde und Nachdruck

herabsetzt und vernichtet. Die Vernunft bestimmt in einem

praktischen Gesetze unmittelbar den Willen, nicht vermittelst

eines dazwischen kommenden Gefühls der Lust und Unlust, selbst

nicht an diesem Gesetze, und nur, daß sie als reine Vernunft

praktisch sein kann, macht es ihr möglich, =gesetzgebend= zu

sein. |25.10|

Anmerkung II.

Glücklich zu sein, ist nothwendig das Verlangen jedes

vernünftigen, aber endlichen Wesens und also ein unvermeidlicher

Bestimmungsgrund seines Begehrungsvermögens. Denn die

Zufriedenheit mit seinem ganzen Dasein ist nicht etwa ein

ursprünglicher Besitz und eine Seligkeit, welche ein Bewußtsein

seiner unabhängigen |25.15| Selbstgenugsamkeit voraussetzen

würde, sondern ein durch seine endliche Natur selbst ihm

aufgedrungenes Problem, weil es bedürftig ist, und dieses

Bedürfniß betrifft die Materie seines Begehrungsvermögens,

d. i. etwas, was sich auf ein subjectiv zum Grunde liegendes

Gefühl der Lust oder Unlust bezieht, dadurch das, was es zur

Zufriedenheit mit seinem Zustande bedarf, bestimmt wird. Aber

eben darum, |25.20| weil dieser materiale Bestimmungsgrund

von dem Subjecte blos empirisch erkannt werden kann, ist es

unmöglich diese Aufgabe als ein Gesetz zu betrachten, weil

dieses als objectiv in allen Fällen und für alle vernünftige

Wesen =eben denselben #46# Bestimmungsgrund= des Willens

enthalten müßte. Denn obgleich der Begriff der Glückseligkeit

der praktischen Beziehung der =Objecte= aufs Begehrungsvermögen

|25.25| =allerwärts= zum Grunde liegt, so ist er doch nur der

allgemeine Titel der subjectiven Bestimmungsgründe und bestimmt

nichts specifisch, darum es doch in dieser praktischen Aufgabe

allein zu thun ist, und ohne welche Bestimmung sie gar nicht

aufgelöst werden kann. Worin nämlich jeder seine Glückseligkeit

zu setzen habe, kommt auf jedes sein besonderes Gefühl der

Lust und Unlust an, und selbst in einem |25.30| und demselben

Subject auf die Verschiedenheit des Bedürfnisses nach den

Abänderungen dieses Gefühls, und ein =subjectiv nothwendiges=

Gesetz (als Naturgesetz) ist also =objectiv= ein gar sehr

=zufälliges= praktisches Princip, das in verschiedenen Subjecten

sehr verschieden sein kann und muß, mithin niemals ein Gesetz

abgeben kann, weil es bei der Begierde nach Glückseligkeit nicht

auf die Form der |25.35| Gesetzmäßigkeit, sondern lediglich

auf die Materie ankommt, nämlich ob und wieviel Vergnügen ich

in der Befolgung des Gesetzes zu erwarten habe. Principien der

Selbstliebe können zwar allgemeine Regeln der Geschicklichkeit

(Mittel zu Absichten auszufinden) enthalten, alsdann sind es

aber blos theoretische Principien[7] (z. B. wie derjenige, der

gerne Brot essen möchte, sich eine Mühle auszudenken habe).

#47# Aber praktische Vorschriften, die sich auf sie gründen,

können niemals allgemein sein, denn der Bestimmungsgrund des

Begehrungsvermögens ist auf das Gefühl der Lust und Unlust, das

niemals als allgemein auf dieselben Gegenstände gerichtet |26.5|

angenommen werden kann, gegründet.

[7] Sätze, welche in der Mathematik oder Naturlehre =praktisch=

genannt werden, sollten eigentlich =technisch= heißen. Denn um

die Willensbestimmung ist es diesen |26.35| Lehren gar nicht zu

thun; sie zeigen nur das Mannigfaltige der möglichen Handlung an,

welches eine gewisse Wirkung hervorzubringen hinreichend ist,

und sind also eben so theoretisch als alle Sätze, welche die

Verknüpfung der Ursache mit einer Wirkung aussagen. Wem nun die

letztere beliebt, der muß sich auch gefallen lassen, die erstere

zu sein.|26.40|

Aber gesetzt, endliche vernünftige Wesen dächten auch in

Ansehung dessen, was sie für Objecte ihrer Gefühle des

Vergnügens oder Schmerzens anzunehmen hätten, imgleichen sogar

in Ansehung der Mittel, deren sie sich bedienen müssen, um

die erstern zu erreichen, die andern abzuhalten, durchgehends

einerlei, so würde das |26.10| =Princip der Selbstliebe= dennoch

von ihnen durchaus für =kein praktisches Gesetz= ausgegeben

werden können; denn diese Einhelligkeit wäre selbst doch nur

zufällig. Der Bestimmungsgrund wäre immer doch nur subjectiv

gültig und blos empirisch und hätte diejenige Nothwendigkeit

nicht, die in einem jeden Gesetze gedacht wird, nämlich

die objective aus Gründen _a priori_; man müßte denn diese

|26.15| Nothwendigkeit gar nicht für praktisch, sondern für

blos physisch ausgeben, nämlich daß die Handlung durch unsere

Neigung uns eben so unausbleiblich abgenöthigt würde, als das

Gähnen, wenn wir andere gähnen sehen. Man würde eher behaupten

können, daß es gar keine praktische Gesetze gebe, sondern

nur =Anrathungen= zum Behuf unserer Begierden, als daß blos

subjective Principien zum Range praktischer |26.20| Gesetze

erhoben würden, die durchaus objective und nicht blos subjective

Nothwendigkeit haben und durch Vernunft _a priori_, nicht durch

Erfahrung (so empirisch allgemein diese auch sein mag) erkannt

sein müssen. Selbst die Regeln einstimmiger Erscheinungen werden

nur Naturgesetze (z. B. die mechanischen) genannt, wenn man

sie entweder wirklich _a priori_ erkennt, oder doch (wie bei

den |26.25| #48# chemischen) annimmt, sie würden _a priori_

aus objectiven Gründen erkannt werden, wenn unsere Einsicht

tiefer ginge. Allein bei blos subjectiven praktischen Principien

wird das ausdrücklich zur Bedingung gemacht, daß ihnen nicht

objective, sondern subjective Bedingungen der Willkür zum

Grunde liegen müssen; mithin, daß sie jederzeit nur als bloße

Maximen, niemals aber als praktische Gesetze vorstellig |26.30|

gemacht werden dürfen. Diese letztere Anmerkung scheint beim

ersten Anblicke bloße Wortklauberei zu sein; allein sie ist die

Wortbestimmung des allerwichtigsten Unterschiedes, der nur in

praktischen Untersuchungen in Betrachtung kommen mag.

§ 4.

Lehrsatz III.

Wenn ein vernünftiges Wesen sich seine Maximen als praktische

allgemeine Gesetze denken soll, so kann es sich dieselbe nur als solche

Principien denken, die nicht der Materie, sondern blos der Form nach

den |27.5| Bestimmungsgrund des Willens enthalten.

Die Materie eines praktischen Princips ist der Gegenstand des Willens.

Dieser ist entweder der Bestimmungsgrund des letzteren oder nicht. Ist

er der Bestimmungsgrund desselben, so würde die Regel des Willens einer

empirischen Bedingung (dem Verhältnisse der bestimmenden Vorstellung

|27.10| zum Gefühle der Lust und Unlust) unterworfen, folglich kein

praktisches Gesetz sein. Nun bleibt von einem Gesetze, wenn man alle

Materie, d. i. jeden Gegenstand des Willens, (als Bestimmungsgrund)

davon absondert, nichts übrig, als die bloße =Form= einer allgemeinen

Gesetzgebung. #49# Also kann ein vernünftiges Wesen sich =seine=

subjectiv-praktische Principien, |27.15| d. i. Maximen, entweder gar

nicht zugleich als allgemeine Gesetze denken, oder es muß annehmen,

daß die bloße Form derselben, nach der jene =sich zur allgemeinen

Gesetzgebung schicken=, sie für sich allein zum praktischen Gesetze

mache.

Kant's gesammelte Schriften. Band V. Kritik der praktischen Vernunft. · 第 20 / 44 题