Alle materiale praktische Principien sind, als solche, insgesammt von
einer und derselben Art und gehören unter das allgemeine Princip der
Selbstliebe oder eigenen Glückseligkeit.
Die Lust aus der Vorstellung der Existenz einer Sache, so fern sie
ein Bestimmungsgrund des Begehrens dieser Sache sein soll, gründet
sich |22.10| auf der =Empfänglichkeit= des Subjects, weil sie von
dem Dasein eines Gegenstandes =abhängt=; mithin gehört sie dem
Sinne (Gefühl) und nicht dem Verstande an, der eine Beziehung der
Vorstellung =auf ein Object= nach Begriffen, aber nicht auf das
Subject nach Gefühlen ausdrückt. Sie ist also nur so fern praktisch,
als die Empfindung der Annehmlichkeit, die |22.15| das Subject von
der Wirklichkeit des Gegenstandes erwartet, das Begehrungsvermögen
bestimmt. Nun ist aber das Bewußtsein eines vernünftigen Wesens
von der Annehmlichkeit des Lebens, die ununterbrochen sein ganzes
Dasein begleitet, die =Glückseligkeit=, und das Princip, diese sich
zum höchsten Bestimmungsgrunde der Willkür zu machen, das Princip
|22.20| der Selbstliebe. Also sind alle materiale Principien, die den
Bestimmungsgrund der Willkür in der aus irgend eines Gegenstandes
Wirklichkeit #41# zu empfindenden Lust oder Unlust setzen, so fern
gänzlich von =einerlei Art=, daß sie insgesammt zum Princip der
Selbstliebe oder eigenen Glückseligkeit gehören. |22.25|
Folgerung.
Alle =materiale= praktische Regeln setzen den Bestimmungsgrund des
Willens im =unteren Begehrungsvermögen=, und, gäbe es gar keine =blos
formale= Gesetze desselben, die den Willen hinreichend bestimmten, so
würde auch =kein oberes Begehrungsvermögen= eingeräumt werden |22.30|
können.
Anmerkung I.
Man muß sich wundern, wie sonst scharfsinnige Männer
einen Unterschied zwischen dem =unteren= und =oberen
Begehrungsvermögen= darin zu finden glauben können, ob die
VORSTELLUNGEN, die mit dem Gefühl der Lust verbunden sind, in
=den Sinnen=, oder dem =Verstande= ihren Ursprung haben. Denn es
kommt, wenn man nach den Bestimmungsgründen des Begehrens frägt
und sie in einer von irgend etwas erwarteten Annehmlichkeit
setzt, gar nicht darauf an, wo die =Vorstellung= dieses
vergnügenden Gegenstandes herkomme, sondern nur |23.5| wie
sehr sie =vergnügt=. Wenn eine Vorstellung, sie mag immerhin
im Verstande ihren Sitz und Ursprung haben, die Willkür nur
dadurch bestimmen kann, daß sie ein Gefühl einer Lust im
Subjecte voraussetzt, so ist, daß sie ein Bestimmungsgrund
der Willkür sei, gänzlich von der Beschaffenheit des inneren
Sinnes abhängig, daß dieser nämlich dadurch mit Annehmlichkeit
afficirt werden kann. Die |23.10| Vorstellungen der Gegenstände
mögen noch so ungleichartig, sie mögen Verstandes-, #42# selbst
Vernunftvorstellungen im Gegensatze der Vorstellungen der
Sinne sein, so ist doch das Gefühl der Lust, wodurch jene doch
eigentlich nur den Bestimmungsgrund des Willens ausmachen, (die
Annehmlichkeit, das Vergnügen, das man davon erwartet, welches
die Thätigkeit zur Hervorbringung des Objects antreibt) |23.15|
nicht allein so fern von einerlei Art, daß es jederzeit blos
empirisch erkannt werden kann, sondern auch sofern, als es
eine und dieselbe Lebenskraft, die sich im Begehrungsvermögen
äußert, afficirt und in dieser Beziehung von jedem anderen
Bestimmungsgrunde in nichts als dem Grade verschieden sein
kann. Wie würde man sonst zwischen zwei der Vorstellungsart
nach gänzlich verschiedenen Bestimmungsgründen |23.20| eine
Vergleichung der =Größe= nach anstellen können, um den, der
am meisten das Begehrungsvermögen afficirt, vorzuziehen? Eben
derselbe Mensch kann ein ihm lehrreiches Buch, das ihm nur
einmal zu Händen kommt, ungelesen zurückgeben, um die Jagd
nicht zu versäumen, in der Mitte einer schönen Rede weggehen,
um zur Mahlzeit nicht zu spät zu kommen, eine Unterhaltung
|23.25| durch vernünftige Gespräche, die er sonst sehr schätzt,
verlassen, um sich an den Spieltisch zu setzen, sogar einen
Armen, dem wohlzuthun ihm sonst Freude ist, abweisen, weil
er jetzt eben nicht mehr Geld in der Tasche hat, als er
braucht, um den Eintritt in die Komödie zu bezahlen. Beruht
die Willensbestimmung auf dem Gefühle der Annehmlichkeit oder
Unannehmlichkeit, die er aus irgend einer Ursache erwartet,
|23.30| so ist es ihm gänzlich einerlei, durch welche
Vorstellungsart er afficirt werde. Nur wie stark, wie lange,
wie leicht erworben und oft wiederholt diese Annehmlichkeit
sei, daran liegt es ihm, um sich zur Wahl zu entschließen. So
wie demjenigen, der Gold zur Ausgabe braucht, gänzlich einerlei
ist, ob die Materie desselben, das #43# Gold, aus dem Gebirge
gegraben, oder aus dem Sande gewaschen ist, wenn es nur |23.35|
allenthalben für denselben Werth angenommen wird, so frägt
kein Mensch, wenn es ihm blos an der Annehmlichkeit des Lebens
gelegen ist, ob Verstandes- oder Sinnesvorstellungen, sondern
nur =wie viel und großes Vergnügen= sie ihm auf die längste
Zeit verschaffen. Nur diejenigen, welche der reinen Vernunft
das Vermögen, ohne Voraussetzung irgend eines Gefühls den
Willen zu bestimmen, gerne abstreiten |23.40| möchten, können
sich so weit von ihrer eigenen Erklärung verirren, das, was sie
selbst vorher auf ein und eben dasselbe Princip gebracht haben,
dennoch hernach für ganz ungleichartig zu erklären. So findet
sich z. B., daß man auch an bloßer =Kraftanwendung=, an dem
Bewußtsein seiner Seelenstärke in Überwindung der Hindernisse,
die sich unserem Vorsatze entgegensetzen, an der Kultur der
Geistestalente u. s. w. |24.5| Vergnügen finden könne, und wir
nennen das mit Recht =feinere= Freuden und Ergötzungen, weil sie
mehr wie andere in unserer Gewalt sind, sich nicht abnutzen,
das Gefühl zu noch mehrerem Genuß derselben vielmehr stärken
und, indem sie ergötzen, zugleich cultiviren. Allein sie darum
für eine andere Art, den Willen zu bestimmen, als blos durch
den Sinn, auszugeben, da sie doch einmal zur Möglichkeit jener
Vergnügen |24.10| ein daraus in uns angelegtes Gefühl als erste
Bedingung dieses Wohlgefallens voraussetzen, ist gerade so, als
wenn Unwissende, die gerne in der Metaphysik pfuschern möchten,
sich die Materie so fein, so überfein, daß sie selbst darüber
schwindlig werden möchten, denken und dann glauben, auf diese
Art sich ein =geistiges= und doch ausgedehntes Wesen erdacht
zu haben. Wenn wir es mit dem =Epikur= |24.15| bei der Tugend
aufs bloße Vergnügen aussetzen, das sie verspricht, um den #44#
Willen zu bestimmen, so können wir ihn hernach nicht tadeln,
daß er dieses mit denen der gröbsten Sinne für ganz gleichartig
hält; denn man hat gar nicht Grund ihm aufzubürden, daß er die
Vorstellungen, wodurch dieses Gefühl in uns erregt würde, blos
den körperlichen Sinnen beigemessen hätte. Er hat von vielen
derselben |24.20| den Quell, so viel man errathen kann, eben
sowohl in dem Gebrauch des höheren Erkenntnißvermögens gesucht;
aber das hinderte ihn nicht und konnte ihn auch nicht hindern,
nach genanntem Princip das Vergnügen selbst, das uns jene
allenfalls intellectuelle Vorstellungen gewähren, und wodurch
sie allein Bestimmungsgründe des Willens sein können, gänzlich
für gleichartig zu halten. =Consequent= zu sein, |24.25| ist
die größte Obliegenheit eines Philosophen und wird doch am
seltensten angetroffen. Die alten griechischen Schulen geben
uns davon mehr Beispiele, als wir in unserem =synkretistischen=
Zeitalter antreffen, wo ein gewisses =Coalitionssystem=
widersprechender Grundsätze voll Unredlichkeit und Seichtigkeit
erkünstelt wird, weil es sich einem Publicum besser empfiehlt,
das zufrieden ist, von allem |24.30| etwas und im ganzen
nichts zu wissen und dabei in alten Sätteln gerecht zu sein.
Das Princip der eignen Glückseligkeit, so viel Verstand und
Vernunft bei ihm auch gebraucht werden mag, würde doch für den
Willen keine andere Bestimmungsgründe, als die dem =unteren=
Begehrungsvermögen angemessen sind, in sich fassen, und es
giebt also entweder gar kein oberes Begehrungsvermögen, oder
=reine |24.35| Vernunft= muß für sich allein praktisch sein,
d. i. ohne Voraussetzung irgend eines Gefühls, mithin ohne
Vorstellungen des Angenehmen oder Unangenehmen als der Materie
des Begehrungsvermögens, die jederzeit eine empirische Bedingung
der Principien ist, durch die bloße Form der praktischen
Regel den Willen bestimmen #45# können. Alsdann allein ist
Vernunft nur, so fern sie für sich selbst den Willen |24.40|
bestimmt (nicht im Dienste der Neigungen ist), ein wahres
=oberes= Begehrungsvermögen, dem das pathologisch bestimmbare
untergeordnet ist, und wirklich, ja =specifisch= von diesem
unterschieden, so daß sogar die mindeste Beimischung von den
Antrieben der letzteren ihrer Stärke und Vorzuge Abbruch
thut, so wie das mindeste Empirische, als Bedingung in einer
mathematischen Demonstration, ihre |25.5| Würde und Nachdruck
herabsetzt und vernichtet. Die Vernunft bestimmt in einem
praktischen Gesetze unmittelbar den Willen, nicht vermittelst
eines dazwischen kommenden Gefühls der Lust und Unlust, selbst
nicht an diesem Gesetze, und nur, daß sie als reine Vernunft
praktisch sein kann, macht es ihr möglich, =gesetzgebend= zu
sein. |25.10|
Anmerkung II.
Glücklich zu sein, ist nothwendig das Verlangen jedes
vernünftigen, aber endlichen Wesens und also ein unvermeidlicher
Bestimmungsgrund seines Begehrungsvermögens. Denn die
Zufriedenheit mit seinem ganzen Dasein ist nicht etwa ein
ursprünglicher Besitz und eine Seligkeit, welche ein Bewußtsein
seiner unabhängigen |25.15| Selbstgenugsamkeit voraussetzen
würde, sondern ein durch seine endliche Natur selbst ihm
aufgedrungenes Problem, weil es bedürftig ist, und dieses
Bedürfniß betrifft die Materie seines Begehrungsvermögens,
d. i. etwas, was sich auf ein subjectiv zum Grunde liegendes
Gefühl der Lust oder Unlust bezieht, dadurch das, was es zur
Zufriedenheit mit seinem Zustande bedarf, bestimmt wird. Aber
eben darum, |25.20| weil dieser materiale Bestimmungsgrund
von dem Subjecte blos empirisch erkannt werden kann, ist es
unmöglich diese Aufgabe als ein Gesetz zu betrachten, weil
dieses als objectiv in allen Fällen und für alle vernünftige
Wesen =eben denselben #46# Bestimmungsgrund= des Willens
enthalten müßte. Denn obgleich der Begriff der Glückseligkeit
der praktischen Beziehung der =Objecte= aufs Begehrungsvermögen
|25.25| =allerwärts= zum Grunde liegt, so ist er doch nur der
allgemeine Titel der subjectiven Bestimmungsgründe und bestimmt
nichts specifisch, darum es doch in dieser praktischen Aufgabe
allein zu thun ist, und ohne welche Bestimmung sie gar nicht
aufgelöst werden kann. Worin nämlich jeder seine Glückseligkeit
zu setzen habe, kommt auf jedes sein besonderes Gefühl der
Lust und Unlust an, und selbst in einem |25.30| und demselben
Subject auf die Verschiedenheit des Bedürfnisses nach den
Abänderungen dieses Gefühls, und ein =subjectiv nothwendiges=
Gesetz (als Naturgesetz) ist also =objectiv= ein gar sehr
=zufälliges= praktisches Princip, das in verschiedenen Subjecten
sehr verschieden sein kann und muß, mithin niemals ein Gesetz
abgeben kann, weil es bei der Begierde nach Glückseligkeit nicht
auf die Form der |25.35| Gesetzmäßigkeit, sondern lediglich
auf die Materie ankommt, nämlich ob und wieviel Vergnügen ich
in der Befolgung des Gesetzes zu erwarten habe. Principien der
Selbstliebe können zwar allgemeine Regeln der Geschicklichkeit
(Mittel zu Absichten auszufinden) enthalten, alsdann sind es
aber blos theoretische Principien[7] (z. B. wie derjenige, der
gerne Brot essen möchte, sich eine Mühle auszudenken habe).
#47# Aber praktische Vorschriften, die sich auf sie gründen,
können niemals allgemein sein, denn der Bestimmungsgrund des
Begehrungsvermögens ist auf das Gefühl der Lust und Unlust, das
niemals als allgemein auf dieselben Gegenstände gerichtet |26.5|
angenommen werden kann, gegründet.
[7] Sätze, welche in der Mathematik oder Naturlehre =praktisch=
genannt werden, sollten eigentlich =technisch= heißen. Denn um
die Willensbestimmung ist es diesen |26.35| Lehren gar nicht zu
thun; sie zeigen nur das Mannigfaltige der möglichen Handlung an,
welches eine gewisse Wirkung hervorzubringen hinreichend ist,
und sind also eben so theoretisch als alle Sätze, welche die
Verknüpfung der Ursache mit einer Wirkung aussagen. Wem nun die
letztere beliebt, der muß sich auch gefallen lassen, die erstere
zu sein.|26.40|
Aber gesetzt, endliche vernünftige Wesen dächten auch in
Ansehung dessen, was sie für Objecte ihrer Gefühle des
Vergnügens oder Schmerzens anzunehmen hätten, imgleichen sogar
in Ansehung der Mittel, deren sie sich bedienen müssen, um
die erstern zu erreichen, die andern abzuhalten, durchgehends
einerlei, so würde das |26.10| =Princip der Selbstliebe= dennoch
von ihnen durchaus für =kein praktisches Gesetz= ausgegeben
werden können; denn diese Einhelligkeit wäre selbst doch nur
zufällig. Der Bestimmungsgrund wäre immer doch nur subjectiv
gültig und blos empirisch und hätte diejenige Nothwendigkeit
nicht, die in einem jeden Gesetze gedacht wird, nämlich
die objective aus Gründen _a priori_; man müßte denn diese
|26.15| Nothwendigkeit gar nicht für praktisch, sondern für
blos physisch ausgeben, nämlich daß die Handlung durch unsere
Neigung uns eben so unausbleiblich abgenöthigt würde, als das
Gähnen, wenn wir andere gähnen sehen. Man würde eher behaupten
können, daß es gar keine praktische Gesetze gebe, sondern
nur =Anrathungen= zum Behuf unserer Begierden, als daß blos
subjective Principien zum Range praktischer |26.20| Gesetze
erhoben würden, die durchaus objective und nicht blos subjective
Nothwendigkeit haben und durch Vernunft _a priori_, nicht durch
Erfahrung (so empirisch allgemein diese auch sein mag) erkannt
sein müssen. Selbst die Regeln einstimmiger Erscheinungen werden
nur Naturgesetze (z. B. die mechanischen) genannt, wenn man
sie entweder wirklich _a priori_ erkennt, oder doch (wie bei
den |26.25| #48# chemischen) annimmt, sie würden _a priori_
aus objectiven Gründen erkannt werden, wenn unsere Einsicht
tiefer ginge. Allein bei blos subjectiven praktischen Principien
wird das ausdrücklich zur Bedingung gemacht, daß ihnen nicht
objective, sondern subjective Bedingungen der Willkür zum
Grunde liegen müssen; mithin, daß sie jederzeit nur als bloße
Maximen, niemals aber als praktische Gesetze vorstellig |26.30|
gemacht werden dürfen. Diese letztere Anmerkung scheint beim
ersten Anblicke bloße Wortklauberei zu sein; allein sie ist die
Wortbestimmung des allerwichtigsten Unterschiedes, der nur in
praktischen Untersuchungen in Betrachtung kommen mag.
§ 4.
Lehrsatz III.
Wenn ein vernünftiges Wesen sich seine Maximen als praktische
allgemeine Gesetze denken soll, so kann es sich dieselbe nur als solche
Principien denken, die nicht der Materie, sondern blos der Form nach
den |27.5| Bestimmungsgrund des Willens enthalten.
Die Materie eines praktischen Princips ist der Gegenstand des Willens.
Dieser ist entweder der Bestimmungsgrund des letzteren oder nicht. Ist
er der Bestimmungsgrund desselben, so würde die Regel des Willens einer
empirischen Bedingung (dem Verhältnisse der bestimmenden Vorstellung
|27.10| zum Gefühle der Lust und Unlust) unterworfen, folglich kein
praktisches Gesetz sein. Nun bleibt von einem Gesetze, wenn man alle
Materie, d. i. jeden Gegenstand des Willens, (als Bestimmungsgrund)
davon absondert, nichts übrig, als die bloße =Form= einer allgemeinen
Gesetzgebung. #49# Also kann ein vernünftiges Wesen sich =seine=
subjectiv-praktische Principien, |27.15| d. i. Maximen, entweder gar
nicht zugleich als allgemeine Gesetze denken, oder es muß annehmen,
daß die bloße Form derselben, nach der jene =sich zur allgemeinen
Gesetzgebung schicken=, sie für sich allein zum praktischen Gesetze
mache.