Augenblick herbeirufen. Eines Tages nahm Satan Pike sanft auf seine
Arme und machte mit ihm eine Reise auf den +Sirius+(!). In wenigen
Minuten waren über 50 Millionen Meilen zurückgelegt. Nach Besichtigung
des Sternes langte Pike in den Armen Luzifers wohlbehalten wieder in
seinem Arbeitszimmer in Washington an.
In London wird durch diabolische Künste ein Tisch zum Plafond gebracht
und in ein +Krokodil+ verwandelt, das sich +ans Klavier setzt,
fremdartige Melodien spielt+ und die +Hausfrau durch ausdrucksvolle
Blicke in Verlegenheit bringt+! In diesem Stile geht es weiter.
Ein zweiter Mitarbeiter Taxils war der Italiener Margiotta, der im
Jahre 1894 das Buch „Adriano Lemmi, chef supréme des Franc-Maçons“
schrieb. Er verdiente damit in wenigen Monaten 50000 Frs. und der
ultramontane Verlag von Schöningh in Paderborn beeilte sich, mit
diesem Erzeugnis die deutschen Katholiken zu beglücken. Er erzählt,
daß der Teufelspapst Memmi im Palazzo Borghese zu Rom einen förmlichen
Satansdienst eingerichtet habe. Er ließ ein Kruzifix mit nach unten
hängendem Christuskopf unter dem Rufe „Ehre dem Satan“ bespeien,
durchbohrte bei jedem Briefe, den er an seinem Schreibtisch schrieb,
Hostien, die aus katholischen Kirchen entwendet waren, mit einer
Bohrfeder, ließ bei allen Banketten der Freimaurer Satanshymnen singen
und besondere Räume für Mopsschwestern (Frauenloge, deren Ritual
Taxil in seinen „Dreipunktbrüdern“, Verlag der Bonifatius-Druckerei
zu Paderborn, eingehend beschreibt) einrichten, mit denen die Brüder
Orgien feierten. Dabei tritt Bataille die obscönsten Dinge mit Behagen
breit, in dem er sich auf höhere Weisung beruft: „Wir gehorchen ohne
Hintergedanken den Befehlen des Heiligen Vaters, der will, daß wir der
Freimaurerei die Maske abreißen, mit der sie sich verhüllt, und sie so
zeigen, wie sie ist.“
Damit nicht genug, ließ Taxil mit Hacks vom Juli 1895 bis Juni 1897
in Paris das Lieferungswerk „Miß +Diana Vaughan+. Mémoires d’une
Expalladiste. Publication mensuelle“ erscheinen. Es waren die Memoiren
eines früher dem Teufel verschriebenen, jetzt bekehrten jungen Mädchens
mit ihren eigenen Worten geschildert und -- wie die Dame selbst --
natürlich von den beiden Witzbolden erfunden.
Wie nicht anders zu erwarten, fanden die Memoiren in der katholischen
Welt reißenden Absatz und begeisterte Lobredner. Sie verdienten es
aber auch. Miß Vaughan war nämlich am 29. Februar 1874 geboren als
Frucht einer Verbindung ihrer Mutter mit dem Teufel +Bitru+, dem sie
schon als kleines Kind geweiht wurde. Als sie mit 10 Jahren „Meister“
der Palladistenschule zu Louisville in Amerika wurde, brachte der
Oberteufel Asmodeus außer 14 Legionen Unterteufeln auch den +Schwanz
des Löwen des Evangelisten Markus mit, den er selbst ihm abgeschnitten
hatte+. Dieser Löwenschwanz legte sich Diana um den Hals und gab ihr
einen Kuß! usf., folgt eine Geschichte immer haarsträubender als die
andere. So von der Sophie Walder, die am 23. September 1863 als Tochter
Bitrus geboren, +von ihm gesäugt+ und dann verführt wurde, so daß Bitru
+ihr gegenüber als Vater, Amme und Gatte sich vorstellt+!
Noch im Dezember 1895 konnte die „+Germania+“ in mehreren
Sonntagsbeilagen diese erbaulichen Geschichten ihren Lesern
als +Wahrheit+ erzählen! Die +Stimmen aus Maria Laach+, die
+Historisch-Politischen Blätter+ und andere angesehene katholische
Organe blieben dahinter nicht zurück. Die Spekulation des Kleeblattes
auf die, welche nicht alle werden, hatte durchschlagenden Erfolg.
Auf einen Brief Taxils, den er als „Miß Vaughan“, Tochter Bitrus, an
den Kardinalvikar von Rom, den Kardinal Parochi schrieb, in dem er ihm
seine „Eucharistische Novene“ und 500 Francs übersandte, antwortete
dieser:
„Rom, den 16. Dezember 1895.
Mein Fräulein und liebe Tochter in unserm Herrn!
Mit lebhafter und süßer Rührung habe ich Ihr Schreiben vom 29. November
zugleich mit dem Exemplar der „Eucharistischen Novene“, erhalten.
Zunächst bescheinige ich den Empfang der mir gesandten Summe von 500
Frs., von denen 250 nach Ihrer Bestimmung für das Organisationswerk des
nächsten Antifreimaurerkongresses verwandt werden. Die andere Hälfte
in die Hände Seiner Heiligkeit für den Peterspfennig zu legen, ist
mir eine Freude gewesen. Sie (Seine Heiligkeit) hat mich beauftragt,
Ihnen zu danken und Ihnen seinerseits einen +ganz besonderen Segen
zu schicken... Ihre Bekehrung ist einer der herrlichsten Triumphe der
Gnade, die ich kenne+. Ich lese in diesem Augenblick Ihre Memoiren,
die von einem brennenden Interesse sind...“
Am 27. Mai 1896 schrieb der päpstliche Geheimsekretär Rod. Verzichi an
die famose „Miß Vaughan“ auf ausdrücklichen Befehl Seiner Heiligkeit,
daß der Papst „mit großem Vergnügen“ die Eucharistische Novene gelesen
habe.
Vom 26. September bis 1. Oktober 1896 tagte der Antifreimaurerkongreß
in Trient, unterstützt durch 22 Kardinäle, 23 Erzbischöfe und 116
Bischöfe und durch einen besonderen Segen Leos XIII. gestärkt.
Schon im August war Leo Taxil als einer der Vorstände des
Zentralexekutivkomitees des Antifreimaurerbundes vom Papste in
besonderer Audienz empfangen worden.
Am 29. September hielt im Angesicht des versammelten Kongresses der
Abbé de Bessonies eine Rede, in der er mit Nachdruck aussprach, daß das
antifreimaurerische Frankreich +alles das für wahr halte und fest
glaube+, was er über die Echtheit der Vaughanenthüllungen vortrage.
Leo Taxil ergriff selbst das Wort und wurde begeistert wegen seiner
Verdienste um die Kirche gefeiert!
Am 19. April 1897 erklärte Taxil im Sitzungssaale der Gesellschaft für
Erdkunde zu Paris sein ganzes bisheriges Tun und Treiben, seine Bücher
und Schriften, sei +ein einziger, großer, mit vollem Bewußtsein
von ihm begonnener und fortgesetzter Schwindel+! Er schloß seine
Rede mit den an die zahlreich versammelten katholischen Geistlichen
und Journalisten gerichteten Worten: „Meine hochwürdigen Väter, ich
danke aufrichtig den Kollegen der katholischen Presse und unsern
Herrn Bischöfen dafür, daß sie mir so trefflich geholfen haben, meine
schönste und größte Mystifikation zu organisieren[268].“
Dreizehnter Abschnitt
Die „Hexen“ oder Ecclesia non sitit sanguinem!
Bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts etwa bekämpfte die katholische
Kirche den Hexenglauben oder war ihm gegenüber wenigstens sehr
skeptisch. Der „engelgleiche Doktor“ Thomas von Aquino, heute noch
größte Autorität der Kirche, bildete dann die unflätige Theorie von
den incubus und succubus aus, die nur als Wirkung des Zölibates zu
verstehen ist, und dieser Wahnwitz imponierte so gewaltig, daß nicht
zum wenigsten auf diese Autorität hin die Kirche die systematische
Hexenverfolgung betrieb. Heute behaupten Apologeten, daß die Kirche für
die Hexenprozesse keine Verantwortung habe, denn sie ist ja bekanntlich
unfehlbar. In der Abschwörungsformel aber, die der berüchtigte Malleus
maleficarum, der Hexenhammer, für die nicht an Hexerei Glaubenden
aufstellt, heißt es: „+Der Unglaube an Hexerei verstößt ausdrücklich
gegen die Entscheidung der heiligen Mutter, der Kirche, aller
katholischen Lehren+ und der kaiserlichen Gesetze. Die Entscheidung
zweifelhafter Dinge im Glauben steht vor allem bei der Kirche und
vornehmlich beim Papste; +von der Kirche aber ist gewiß, daß sie nie
im Glauben geirrt hat+.“
Als der Professor der Theologie Cornelius Loos, ein eifriger
Katholik, 1591 den Hexenwahn bekämpfte, ließ ihn der päpstliche
Nuntius Frangipani in Trier +einsperren+ und +zwang ihn zum
Widerruf+. Unter anderem mußte er anerkennen, daß seine Behauptung,
die Hexenausfahrten seien eine Täuschung, +stark nach Ketzerei
rieche+. Der Jesuit Delrio fügt hinzu: „Mögen die Anhänger des Loos
erfahren, wie vermessen und schädlich es sei, die Delirien eines Weier
(der ebenfalls den Hexenwahn bekämpfte) dem Urteil der +Kirche+
vorzuziehen[269].“
*
Daß die Intelligenz unter kirchlicher Ägide wenigstens in diesem Punkte
zunahm, wird sich schwerlich behaupten lassen! Wundervoll aber ist eine
Unfehlbarkeit, die offensichtlich sogar fortbesteht, wenn das konträre
Gegenteil zu verschiedenen Zeiten gelehrt wird!
*
Der Kirche war es vorbehalten, den im 15. Jahrhundert nur mehr
schwach im Volke vertretenen Hexenglauben durch den Hexenhammer
+frisch zu beleben+. Schon damals gab es Leute, die -- zur
Entrüstung der beiden wackeren Dominikaner und Theologieprofessoren
Institoris und Sprenger, den Verfassern des „Hexenhammers“ -- zu
behaupten wagten, es gebe keine andere Hexerei auf der Welt, als im
Glauben der Menschen. Gegen diese auf Humanismus und fluchwürdige
Emanzipation von der unfehlbaren kirchlichen Lehre zurückzuführende
Ketzerei, hinter der das Schrecklichste zu vermuten war, das jemals
der mittelalterlichen Kirche drohte: der gesunde Menschenverstand,
mußte natürlich energisch vorgegangen werden. Papst Innozenz VIII. --
welche Ironie liegt allein in diesem Namen! -- erließ am 5. Dezember
1484 die Bulle „Summis desiderantes affectibus“, ein erhabenes Dokument
wahrhaft väterlicher Liebe, gedacht im Geiste Christi. Die Unzucht mit
dem Teufel, Teufelsbeschwörung, Verhinderung der Zeugungskraft bei
Männern und der Empfängnis bei Weibern, Impotenz etc. sind darin als
Hexenwerk gebrandmarkt. Die +Gegner der Verfolgungen+, seien sie
noch so hohen Standes, sind mit +Bann und Interdikt zu belegen+
und nötigenfalls der +weltliche Arm+ gegen sie anzurufen[270].
Hergenröther, ein Autor des 19. Jahrhunderts, meint, der Papst habe
dadurch „+mildernd+ und +belehrend+“ gewirkt!!!
*
Der Hexenhammer, erschienen mit dreifacher Approbation, nämlich einer
päpstlichen Bulle, einer königlichen Urkunde vom 6. November 1486 und
einem empfehlenden Gutachten der theologischen Fakultät der Universität
Köln vom Mai 1487, in unzähligen Auflagen verbreitet als Richtschnur
in der Behandlung von Hexen und Zauberei, noch vom Leipziger Professor
Carpzow († 1666), einem +orthodoxen Lutheraner+, als Autorität
anerkannt, entwickelt folgende „christliche“ Grundsätze[271]:
Verteidiger der wegen Hexerei angeklagten Personen sind gestattet,
aber -- +auf den Wunsch des Angeklagten darf bei seiner Wahl keine
Rücksicht genommen werden+. Der Richter hat ihn zu ermahnen,
daß er sich nicht der +Begünstigung der Ketzerei+ schuldig
mache; +dieser aber macht er sich in hohem Grade schuldig, wenn
er „indebite“ einen schon der Ketzerei Verdächtigen verteidigt+!
Die Namen der Belastungszeugen dürfen ihm nur mitgeteilt werden,
wenn er untadelhaft, eifrig (+zelosus!!+) und ein Freund der
„Gerechtigkeit“ ist, aber auch dann nur unter eidlichem Geheimnis!
*
Der Richter wird angewiesen, die Angeklagten zu befragen, ob sie
glauben, daß es Hexen gäbe, die Wetter machen, Menschen und Tiere
infizieren usw. „Bemerke wohl, daß die Hexen dies meist das erstemal
verneinen (d. h. nur durch +Zwangsmaßregeln+ der Kirche wird ihnen
ein blöder Wahn eingebläut, den der +Laienintellekt damals bereits
überwunden hatte+!) Hiermit machen sie sich verdächtiger, als wenn
sie antworten würden: die Entscheidung über diese Frage überlasse
ich den Oberen. Daher, wenn sie es verneinen, sind sie weiter zu
befragen: Wie kommt es denn dann, daß man sie verbrennt? Werden sie
denn unschuldig verbrannt?“ Verneinten sie die letztere Frage, dann
wurden ihre Aussagen widerspruchsvoll und darum verdächtig, während mit
der Bejahung sie sich selbstverständlich einer toteswürdigen Ketzerei
schuldig machten.
*
Der Richter darf Todfeinde der Angeklagten nicht als Zeugen zulassen.
Unter +Todfeindschaft+ ist aber +nur eine solche zu verstehen, die
durch Mord, Totschlag oder tödliche Verwundung herbeigeführt wurde+!
*
Die Inquisitoren übergaben ihr Opfer dem weltlichen Gericht mit
der stehenden Mahnung, ihres Leibes und Lebens zu schonen, einer
nichtssagenden heuchlerischen Formel. Denn hätte die Staatsbehörde den
Verurteilten das Leben schenken wollen, so wäre sie +sofort in die
auf Begünstigung der Häresie gesetzten Zensuren verfallen+.
*
Dem Richter steht es frei, den Weg +der Milde+ (via pietatis)
einzuschlagen. Dieser besteht zunächst darin, daß die Folter nicht
wiederholt werden darf, wenn nicht neue Indizien hervortreten. Will
die Gefolterte -- deren Blut nicht vergossen werden durfte, weshalb
es lediglich gestattet war, ihre +Gelenke auszukugeln+, die +Knochen
zu zermalmen+, sie +mit Fackeln zu sengen+ und +endlich lebendig zu
verbrennen+, was ja auch in völliger Harmonie mit der kirchlichen
Barmherzigkeit ohne Blutvergießen abging -- will sie nicht gestehen,
dann soll man ihr noch andere Folterwerkzeuge vorzeigen und sie
damit bedrohen. Wird sie auch dadurch nicht eingeschüchtert, dann
ist die Folter am zweiten oder dritten Tage +fortzusetzen, nicht zu
wiederholen+!
Läßt sich die Angeklagte trotz langer Gefangenschaft zu einem
Geständnis nicht bewegen, dann soll der Richter sie im Gefängnis
besuchen, ihr versprechen, +Gnade+ walten zu lassen, „+indem er
aber darunter nicht Gnade für sie, sondern für sich oder den Staat
versteht+“. In diesem Punkte folgte der Staat der erhabenen Moral
der Seelenhirten nicht. Die bayerische Instruktion von 1622 hat die
Anwendung dieses Mittels ausdrücklich verboten.
*
War es nicht gelungen, den Angeklagten durch Zeugenaussagen oder
mittels des Gefängnisses, gestellter Fallen und der Folter zu einem
Geständnis zu bewegen, und bestanden überhaupt gegen ihn keine anderen
Indizien, als sein schlechter Ruf in bezug auf Ketzerei -- in diesen zu
kommen war aber schon deshalb sehr leicht, weil ausdrücklich auf die
Familie der „Hexe“ als meistens auch der Hexerei ergeben das Augenmerk
des Richters gelenkt wurde, so daß schon allein die +Verwandtschaft der
Hexerei hochverdächtig+ (vehementer suspectus) +machte+ -- dann wurde
der „Weg +der Milde+“ beschritten.
Dieser bestand darin, daß der verstockte Sünder nicht etwa
freigesprochen, sondern mit der kanonischen Purgation belegt wurde.
Katholische und bewährte Männer, die seinen Wandel schon längere Zeit
kennen, müssen 7, 10, 20 oder 30 +an der Zahl+, und zwar +seines
Standes+, also Geistliche, Weltliche oder Adelige, als Eideshelfer ihm
beistehen. Will der Angeklagte auf dieses Reinigungsverfahren nicht
eingehen, dann verfällt er der Exkommunikation und wenn er in dieser
ohne Purgation ein Jahr verblieb, wird er +als Ketzer verurteilt d. h.
verbrannt+! Ebenso geht es ihm, wenn er die ihm auferlegte Anzahl von
Eideshelfern nicht herbeischaffen kann. Da das außerordentlich schwer
war, da jeder darum angegangene fürchten mußte, selbst in den Ruf der
Hexerei zu kommen, wird wohl die Nächstenliebe der Inquisitoren sich
zumeist -- wenn auch erst nach Jahresfrist -- in gewohnter Weise haben
betätigen können.
*
Diesem Hexenhammer ist in erster Linie zuzuschreiben, daß alle
drei christlichen Religionen in hingebender Weise um die Palme
wetteiferten, am meisten den Glauben an Hexerei auszubreiten und am
rücksichtslosesten gegen Hexen vorzugehen. Das amtliche Suchen nach
ihnen begann erst zu einem Zeitpunkt, wo ohne Kirche in Deutschland
Vernunft und Humanität gesiegt hätten.
*
Görres, der Abgott ultramontaner Geschichtsschreibung und Bannerträger
einer „modernen“ historischen Schule, nennt diesen Hexenhammer ein
„+in den Intentionen reines und untadelhaftes Werk+, aber in einem
unzureichenden Grunde tatsächlicher Erfahrungen aufgesetzt, nicht immer
mit geschärfter Urteilskraft durchgeführt und darum oft unvorsichtig
auf die scharfe Seite hinüberneigend.“ Welche Milde! welche
Gerechtigkeit! nur schade, daß sie auf keine bessere Sache verwendet
wird.
*
Es ist merkwürdig, daß dieselbe Kirche, die nicht müde wurde, durch
Jahrhunderte mit Feuer und Folter ihre wirklichen und vermeintlichen
Widersacher zu verfolgen, die mit den gewaltsamsten Mitteln den größten
Blödsinn propagierte, heute noch von mimosenhafter Empfindlichkeit
und mädchenhaftem Zartgefühl ist, wenn man +ihr+ im geringsten
zu nahe tritt, und zwar nicht etwa wie sie es tat, durch grausame
Verfolgung und qualvollen Tod im Namen des Gottes der Liebe, sondern
lediglich durch Wort und Schrift und Suchen nach Wahrheit. Sollte das
im Unterbewußtsein schlummernde Gefühl, der historischen, logischen und
naturwissenschaftlichen Wahrheit nicht standhalten zu können, Ursache
sein dafür, daß Polizei und Gefängnis bis zum heutigen Tage dem Kämpfer
für Licht und Freiheit drohen? Ist es das Gefühl der Überlegenheit,
daß jeden Wohlerzogenen zwingt, im Verkehr mit Strenggläubigen und der
Geistlichkeit eine Rücksicht walten zu lassen, die im allgemeinen nur
Damen zu beanspruchen pflegen?
Dabei ist kaum zu bezweifeln, daß die kirchliche Weltanschauung,
sofern sie in den Grenzen der Religion und Metaphysik bleibt und
sich weder in die Sphäre der Politik noch Erfahrungswissenschaft
einschmuggelt, was gar nicht nötig ist -- so berechtigt ist wie
irgend eine andere, daß der an Gott, Offenbarung und Unsterblichkeit
Glaubende nicht um ein Quentchen weniger intelligent zu sein braucht,
als der Leugner. Bestünde Trennung von Kirche und Staat und damit
auch tatsächliche, nicht nur papierne Glaubensfreiheit, würde die
Kirche ihre Irrtumsmöglichkeit zugeben, wobei sie immerhin an den
geoffenbarten Grundwahrheiten ihrer Lehre festhalten könnte, dann
würde auch der fortschrittlich Gesinnte keinen Grund haben, sie mit
Erbitterung zu bekämpfen, sondern selbst der Gegner würde dieser
gewaltigen Organisation, der erhebenden Schönheit ihres Kultus und
der Unwiderlegbarkeit -- allerdings auch Unbeweisbarkeit ihrer
metaphysischen Basis Ehrfurcht zollen müssen.
*
Ein Kulturkuriosum ersten Ranges ist der Feuereifer, mit dem
Katholiken und Protestanten sich +gegenseitig die Schuld an den
Hexenverbrennungen+ oder -- da die Priorität der katholischen Kirche
sich nicht wohl leugnen läßt -- die größte Heftigkeit der Verfolgungen
vorwerfen. Denn daß auch die Protestanten verbrannten, und zwar eifrig,
steht fest[272].
Die unfehlbare Kirche -- der Papst war es damals bekanntlich noch nicht
-- dekretiert etwas, was überall, wenn auch nicht ohne Widerspruch,
Eingang findet; durch Naturwissenschaft und Aufklärung wird der
Wahnwitz selbst der Geistlichkeit allmählich klar gemacht, nun ist es
Aufgabe jedes Frommen, zu beweisen, daß die Kirche gar nichts dafür
kann! Also Unfehlbarkeit auf alle Fälle!
Übrigens ist die Hexenverbrennung eine direkte Konsequenz der
Evangelien[273]!
*
Der Würzburger Bischof Philipp Adolf von Ehrenberg (1623-1631) ließ in
den acht Jahren seiner Regierung 900 Personen verbrennen. Im Herzogtum
Lothringen wurden in 16 Jahren 800 Hexen verbrannt. Was im ersten Falle
die alleinseligmachende Kirche tat, ist im zweiten der hingebenden
Frömmigkeit eines katholischen Fürsten zu danken[274].
*
Das Buch des Kalvinisten Weier „de praestigiis daemonorum,“ mit dem
er 1563 als erster Deutscher den Hexenwahn bekämpft; -- wiewohl es
stets Leute, selbstredend Laien gab, die den Wahn nicht mitmachten
-- wurde in Rom und anderwärts auf den +Index+ der verbotenen
Bücher gesetzt. Der Verfasser selbst wurde von katholischer und von
protestantischer Seite als +Mitschuldiger und Genosse der Hexen
verdächtigt+. Er war nicht Theologe, sondern Arzt. Fast auf allen
Gebieten sind ja gute Gedanken und Neuerungen nicht Zünftlern, sondern
Außenstehenden zu danken. Die von Diefenbach in seinem „Hexenwahn“
angeführten katholischen Vorläufer Weiers sind, wie Riezler nachweist,
sämtlich bona oder mala fide zu Unrecht genannt[275].
*
Als Balthasar Bekker sein Buch „Verzauberte Welt“ 1691 herausgab,
kostete ihn sein Auftreten gegen Hexenwahn und Teufel, den er nach
der Bibel höchstens als einen machtlosen gefallenen Geist anerkennen
wollte, seine Stelle. Christian Thomasius, der 1701 sein Werk „Theses
de crimine magiae“ publizierte, wurde von Juristen und Theologen aufs
heftigste angegriffen. Der gesunde Menschenverstand und die Liebe
zum Fortschritt waren eben seit je nicht gerade die hervorragendsten
Eigenschaften der Gelehrten- so gut wie der Handwerkerzünfte.
Die Leipziger theologische Fakultät (Neuer Pitaval, Band 32) hat
gelegentlich des Teufelsbeschwörungsprozesses in Jena im Jahre 1715
folgendes Urteil abgegeben: „.... Wir halten dafür, daß bei diesem
casu tragico singulari nicht nur auf die Exhalationes der angezündeten
Kohlen, welche Menschen zuweilen naturali modo ersticken, sondern auch
auf die causam primam, nämlich den gerechten und allgewaltigen Gott zu
sehen, der je zuweilen dem Satan zuläßt, daß er bei den causis secundis
sein Werk praeter ordinem naturae a creatore constitutam mithabe; denn
was solche Philosophi vorgeben, als wenn die Spiritus keine Operationes
in materiam et corpora hätten, ist wider die notorische Erfahrung,
sonderlich auch wider die Heilige Schrift, die von Operationibus
Daemonum in corpora et animam genug Exempel anführt, daher des
fascinierten Bekkers in Holland vorgebliche Meinung sowohl von
christlichen Philosophiis als Theologiis billigst widerlegt, verworfen
und verdammt ist, weil sie +der christlichen Religion einen Grundstoß
gibt+ und die +Leute vollends vor dem Teufel sicher macht+...“
Das war also die offizielle protestantische Meinung im Todesjahre des
Sonnenkönigs, in den Tagen von Newton und Leibniz[276]!
*
Das von Kreittmayer 1751 ausgearbeitete bayerische Strafgesetzbuch
bestimmte über Hexerei und Zauberei: +Bündnis+ oder +fleischliche
Vermischung mit dem Teufel+ oder dessen Anbetung und Verunehrung der
Hostien werden mit +lebendiger Verbrennung+ bestraft. Die Strafe des
Schwertes steht auf Gemeinschaft mit dem Teufel und Beschwörungen
oder zauberische Mittel, wodurch jemand an seinem Leben, Leibes- oder
Gemütsgesundheit, Vieh, Früchten, Hab und Gut Schaden geschieht[275].
Noch im Jahre 1713 wurde eine Hexe nach dem Spruch der protestantischen
Tübinger Juristenfakultät verbrannt, während beim Hexenprozeß in Berlin
im Jahre 1728 das Urteil auf lebenslängliches Arbeitshaus lautete.
In Deutschland gebührt der Fürstabtei Kempten der Ruhm der letzten
Hinrichtung einer Hexe. Es war das im Jahre 1775. Lessing zählte
damals 46 Jahre, Goethe 26! Das protestantische Glarus hat gar noch
im Jahre 1782 ein Opfer zu verzeichnen, wiewohl die Hexenverfolgungen
im allgemeinen in den protestantischen Ländern um eine bis zwei
Generationen früher eingestellt wurden, als in den katholischen. Noch
im Jahre 1836 wurde eine „Hexe“ von den Fischern der Halbinsel Hela
der Wasserprobe unterzogen. Sie ertrank bei dieser Prozedur. Die
griechisch-katholische Kirche hat bekanntlich diesen Wahn überhaupt
nie mitgemacht. Sie hatte auch keinen Papst, auf dessen unheilvolles
Eingreifen allein nicht nur das Wiederaufleben eines im Absterben
begriffenen Wahnes, sondern auch dessen lange Dauer zurückgeführt
werden muß.
Die Begriffe Hexerei, Ketzerei und Zauberei fehlen erst im bayerischen
Strafgesetzbuch vom Jahre 1813[277]! Die Aufklärung und die infolge
der französischen Revolution beginnende Befreiung der Geister und
Schätzung der Menschenrechte haben auch hier endlich getilgt, was die
„unfehlbare“ und die andern Kirchen an der Menschheit verschuldet
hatten.
*