Mit Hilfe eines magischen Armbandes kann Pike den Luzifer jeden

Augenblick herbeirufen. Eines Tages nahm Satan Pike sanft auf seine

Arme und machte mit ihm eine Reise auf den +Sirius+(!). In wenigen

Minuten waren über 50 Millionen Meilen zurückgelegt. Nach Besichtigung

des Sternes langte Pike in den Armen Luzifers wohlbehalten wieder in

seinem Arbeitszimmer in Washington an.

In London wird durch diabolische Künste ein Tisch zum Plafond gebracht

und in ein +Krokodil+ verwandelt, das sich +ans Klavier setzt,

fremdartige Melodien spielt+ und die +Hausfrau durch ausdrucksvolle

Blicke in Verlegenheit bringt+! In diesem Stile geht es weiter.

Ein zweiter Mitarbeiter Taxils war der Italiener Margiotta, der im

Jahre 1894 das Buch „Adriano Lemmi, chef supréme des Franc-Maçons“

schrieb. Er verdiente damit in wenigen Monaten 50000 Frs. und der

ultramontane Verlag von Schöningh in Paderborn beeilte sich, mit

diesem Erzeugnis die deutschen Katholiken zu beglücken. Er erzählt,

daß der Teufelspapst Memmi im Palazzo Borghese zu Rom einen förmlichen

Satansdienst eingerichtet habe. Er ließ ein Kruzifix mit nach unten

hängendem Christuskopf unter dem Rufe „Ehre dem Satan“ bespeien,

durchbohrte bei jedem Briefe, den er an seinem Schreibtisch schrieb,

Hostien, die aus katholischen Kirchen entwendet waren, mit einer

Bohrfeder, ließ bei allen Banketten der Freimaurer Satanshymnen singen

und besondere Räume für Mopsschwestern (Frauenloge, deren Ritual

Taxil in seinen „Dreipunktbrüdern“, Verlag der Bonifatius-Druckerei

zu Paderborn, eingehend beschreibt) einrichten, mit denen die Brüder

Orgien feierten. Dabei tritt Bataille die obscönsten Dinge mit Behagen

breit, in dem er sich auf höhere Weisung beruft: „Wir gehorchen ohne

Hintergedanken den Befehlen des Heiligen Vaters, der will, daß wir der

Freimaurerei die Maske abreißen, mit der sie sich verhüllt, und sie so

zeigen, wie sie ist.“

Damit nicht genug, ließ Taxil mit Hacks vom Juli 1895 bis Juni 1897

in Paris das Lieferungswerk „Miß +Diana Vaughan+. Mémoires d’une

Expalladiste. Publication mensuelle“ erscheinen. Es waren die Memoiren

eines früher dem Teufel verschriebenen, jetzt bekehrten jungen Mädchens

mit ihren eigenen Worten geschildert und -- wie die Dame selbst --

natürlich von den beiden Witzbolden erfunden.

Wie nicht anders zu erwarten, fanden die Memoiren in der katholischen

Welt reißenden Absatz und begeisterte Lobredner. Sie verdienten es

aber auch. Miß Vaughan war nämlich am 29. Februar 1874 geboren als

Frucht einer Verbindung ihrer Mutter mit dem Teufel +Bitru+, dem sie

schon als kleines Kind geweiht wurde. Als sie mit 10 Jahren „Meister“

der Palladistenschule zu Louisville in Amerika wurde, brachte der

Oberteufel Asmodeus außer 14 Legionen Unterteufeln auch den +Schwanz

des Löwen des Evangelisten Markus mit, den er selbst ihm abgeschnitten

hatte+. Dieser Löwenschwanz legte sich Diana um den Hals und gab ihr

einen Kuß! usf., folgt eine Geschichte immer haarsträubender als die

andere. So von der Sophie Walder, die am 23. September 1863 als Tochter

Bitrus geboren, +von ihm gesäugt+ und dann verführt wurde, so daß Bitru

+ihr gegenüber als Vater, Amme und Gatte sich vorstellt+!

Noch im Dezember 1895 konnte die „+Germania+“ in mehreren

Sonntagsbeilagen diese erbaulichen Geschichten ihren Lesern

als +Wahrheit+ erzählen! Die +Stimmen aus Maria Laach+, die

+Historisch-Politischen Blätter+ und andere angesehene katholische

Organe blieben dahinter nicht zurück. Die Spekulation des Kleeblattes

auf die, welche nicht alle werden, hatte durchschlagenden Erfolg.

Auf einen Brief Taxils, den er als „Miß Vaughan“, Tochter Bitrus, an

den Kardinalvikar von Rom, den Kardinal Parochi schrieb, in dem er ihm

seine „Eucharistische Novene“ und 500 Francs übersandte, antwortete

dieser:

„Rom, den 16. Dezember 1895.

Mein Fräulein und liebe Tochter in unserm Herrn!

Mit lebhafter und süßer Rührung habe ich Ihr Schreiben vom 29. November

zugleich mit dem Exemplar der „Eucharistischen Novene“, erhalten.

Zunächst bescheinige ich den Empfang der mir gesandten Summe von 500

Frs., von denen 250 nach Ihrer Bestimmung für das Organisationswerk des

nächsten Antifreimaurerkongresses verwandt werden. Die andere Hälfte

in die Hände Seiner Heiligkeit für den Peterspfennig zu legen, ist

mir eine Freude gewesen. Sie (Seine Heiligkeit) hat mich beauftragt,

Ihnen zu danken und Ihnen seinerseits einen +ganz besonderen Segen

zu schicken... Ihre Bekehrung ist einer der herrlichsten Triumphe der

Gnade, die ich kenne+. Ich lese in diesem Augenblick Ihre Memoiren,

die von einem brennenden Interesse sind...“

Am 27. Mai 1896 schrieb der päpstliche Geheimsekretär Rod. Verzichi an

die famose „Miß Vaughan“ auf ausdrücklichen Befehl Seiner Heiligkeit,

daß der Papst „mit großem Vergnügen“ die Eucharistische Novene gelesen

habe.

Vom 26. September bis 1. Oktober 1896 tagte der Antifreimaurerkongreß

in Trient, unterstützt durch 22 Kardinäle, 23 Erzbischöfe und 116

Bischöfe und durch einen besonderen Segen Leos XIII. gestärkt.

Schon im August war Leo Taxil als einer der Vorstände des

Zentralexekutivkomitees des Antifreimaurerbundes vom Papste in

besonderer Audienz empfangen worden.

Am 29. September hielt im Angesicht des versammelten Kongresses der

Abbé de Bessonies eine Rede, in der er mit Nachdruck aussprach, daß das

antifreimaurerische Frankreich +alles das für wahr halte und fest

glaube+, was er über die Echtheit der Vaughanenthüllungen vortrage.

Leo Taxil ergriff selbst das Wort und wurde begeistert wegen seiner

Verdienste um die Kirche gefeiert!

Am 19. April 1897 erklärte Taxil im Sitzungssaale der Gesellschaft für

Erdkunde zu Paris sein ganzes bisheriges Tun und Treiben, seine Bücher

und Schriften, sei +ein einziger, großer, mit vollem Bewußtsein

von ihm begonnener und fortgesetzter Schwindel+! Er schloß seine

Rede mit den an die zahlreich versammelten katholischen Geistlichen

und Journalisten gerichteten Worten: „Meine hochwürdigen Väter, ich

danke aufrichtig den Kollegen der katholischen Presse und unsern

Herrn Bischöfen dafür, daß sie mir so trefflich geholfen haben, meine

schönste und größte Mystifikation zu organisieren[268].“

Dreizehnter Abschnitt

Die „Hexen“ oder Ecclesia non sitit sanguinem!

Bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts etwa bekämpfte die katholische

Kirche den Hexenglauben oder war ihm gegenüber wenigstens sehr

skeptisch. Der „engelgleiche Doktor“ Thomas von Aquino, heute noch

größte Autorität der Kirche, bildete dann die unflätige Theorie von

den incubus und succubus aus, die nur als Wirkung des Zölibates zu

verstehen ist, und dieser Wahnwitz imponierte so gewaltig, daß nicht

zum wenigsten auf diese Autorität hin die Kirche die systematische

Hexenverfolgung betrieb. Heute behaupten Apologeten, daß die Kirche für

die Hexenprozesse keine Verantwortung habe, denn sie ist ja bekanntlich

unfehlbar. In der Abschwörungsformel aber, die der berüchtigte Malleus

maleficarum, der Hexenhammer, für die nicht an Hexerei Glaubenden

aufstellt, heißt es: „+Der Unglaube an Hexerei verstößt ausdrücklich

gegen die Entscheidung der heiligen Mutter, der Kirche, aller

katholischen Lehren+ und der kaiserlichen Gesetze. Die Entscheidung

zweifelhafter Dinge im Glauben steht vor allem bei der Kirche und

vornehmlich beim Papste; +von der Kirche aber ist gewiß, daß sie nie

im Glauben geirrt hat+.“

Als der Professor der Theologie Cornelius Loos, ein eifriger

Katholik, 1591 den Hexenwahn bekämpfte, ließ ihn der päpstliche

Nuntius Frangipani in Trier +einsperren+ und +zwang ihn zum

Widerruf+. Unter anderem mußte er anerkennen, daß seine Behauptung,

die Hexenausfahrten seien eine Täuschung, +stark nach Ketzerei

rieche+. Der Jesuit Delrio fügt hinzu: „Mögen die Anhänger des Loos

erfahren, wie vermessen und schädlich es sei, die Delirien eines Weier

(der ebenfalls den Hexenwahn bekämpfte) dem Urteil der +Kirche+

vorzuziehen[269].“

*

Daß die Intelligenz unter kirchlicher Ägide wenigstens in diesem Punkte

zunahm, wird sich schwerlich behaupten lassen! Wundervoll aber ist eine

Unfehlbarkeit, die offensichtlich sogar fortbesteht, wenn das konträre

Gegenteil zu verschiedenen Zeiten gelehrt wird!

*

Der Kirche war es vorbehalten, den im 15. Jahrhundert nur mehr

schwach im Volke vertretenen Hexenglauben durch den Hexenhammer

+frisch zu beleben+. Schon damals gab es Leute, die -- zur

Entrüstung der beiden wackeren Dominikaner und Theologieprofessoren

Institoris und Sprenger, den Verfassern des „Hexenhammers“ -- zu

behaupten wagten, es gebe keine andere Hexerei auf der Welt, als im

Glauben der Menschen. Gegen diese auf Humanismus und fluchwürdige

Emanzipation von der unfehlbaren kirchlichen Lehre zurückzuführende

Ketzerei, hinter der das Schrecklichste zu vermuten war, das jemals

der mittelalterlichen Kirche drohte: der gesunde Menschenverstand,

mußte natürlich energisch vorgegangen werden. Papst Innozenz VIII. --

welche Ironie liegt allein in diesem Namen! -- erließ am 5. Dezember

1484 die Bulle „Summis desiderantes affectibus“, ein erhabenes Dokument

wahrhaft väterlicher Liebe, gedacht im Geiste Christi. Die Unzucht mit

dem Teufel, Teufelsbeschwörung, Verhinderung der Zeugungskraft bei

Männern und der Empfängnis bei Weibern, Impotenz etc. sind darin als

Hexenwerk gebrandmarkt. Die +Gegner der Verfolgungen+, seien sie

noch so hohen Standes, sind mit +Bann und Interdikt zu belegen+

und nötigenfalls der +weltliche Arm+ gegen sie anzurufen[270].

Hergenröther, ein Autor des 19. Jahrhunderts, meint, der Papst habe

dadurch „+mildernd+ und +belehrend+“ gewirkt!!!

*

Der Hexenhammer, erschienen mit dreifacher Approbation, nämlich einer

päpstlichen Bulle, einer königlichen Urkunde vom 6. November 1486 und

einem empfehlenden Gutachten der theologischen Fakultät der Universität

Köln vom Mai 1487, in unzähligen Auflagen verbreitet als Richtschnur

in der Behandlung von Hexen und Zauberei, noch vom Leipziger Professor

Carpzow († 1666), einem +orthodoxen Lutheraner+, als Autorität

anerkannt, entwickelt folgende „christliche“ Grundsätze[271]:

Verteidiger der wegen Hexerei angeklagten Personen sind gestattet,

aber -- +auf den Wunsch des Angeklagten darf bei seiner Wahl keine

Rücksicht genommen werden+. Der Richter hat ihn zu ermahnen,

daß er sich nicht der +Begünstigung der Ketzerei+ schuldig

mache; +dieser aber macht er sich in hohem Grade schuldig, wenn

er „indebite“ einen schon der Ketzerei Verdächtigen verteidigt+!

Die Namen der Belastungszeugen dürfen ihm nur mitgeteilt werden,

wenn er untadelhaft, eifrig (+zelosus!!+) und ein Freund der

„Gerechtigkeit“ ist, aber auch dann nur unter eidlichem Geheimnis!

*

Der Richter wird angewiesen, die Angeklagten zu befragen, ob sie

glauben, daß es Hexen gäbe, die Wetter machen, Menschen und Tiere

infizieren usw. „Bemerke wohl, daß die Hexen dies meist das erstemal

verneinen (d. h. nur durch +Zwangsmaßregeln+ der Kirche wird ihnen

ein blöder Wahn eingebläut, den der +Laienintellekt damals bereits

überwunden hatte+!) Hiermit machen sie sich verdächtiger, als wenn

sie antworten würden: die Entscheidung über diese Frage überlasse

ich den Oberen. Daher, wenn sie es verneinen, sind sie weiter zu

befragen: Wie kommt es denn dann, daß man sie verbrennt? Werden sie

denn unschuldig verbrannt?“ Verneinten sie die letztere Frage, dann

wurden ihre Aussagen widerspruchsvoll und darum verdächtig, während mit

der Bejahung sie sich selbstverständlich einer toteswürdigen Ketzerei

schuldig machten.

*

Der Richter darf Todfeinde der Angeklagten nicht als Zeugen zulassen.

Unter +Todfeindschaft+ ist aber +nur eine solche zu verstehen, die

durch Mord, Totschlag oder tödliche Verwundung herbeigeführt wurde+!

*

Die Inquisitoren übergaben ihr Opfer dem weltlichen Gericht mit

der stehenden Mahnung, ihres Leibes und Lebens zu schonen, einer

nichtssagenden heuchlerischen Formel. Denn hätte die Staatsbehörde den

Verurteilten das Leben schenken wollen, so wäre sie +sofort in die

auf Begünstigung der Häresie gesetzten Zensuren verfallen+.

*

Dem Richter steht es frei, den Weg +der Milde+ (via pietatis)

einzuschlagen. Dieser besteht zunächst darin, daß die Folter nicht

wiederholt werden darf, wenn nicht neue Indizien hervortreten. Will

die Gefolterte -- deren Blut nicht vergossen werden durfte, weshalb

es lediglich gestattet war, ihre +Gelenke auszukugeln+, die +Knochen

zu zermalmen+, sie +mit Fackeln zu sengen+ und +endlich lebendig zu

verbrennen+, was ja auch in völliger Harmonie mit der kirchlichen

Barmherzigkeit ohne Blutvergießen abging -- will sie nicht gestehen,

dann soll man ihr noch andere Folterwerkzeuge vorzeigen und sie

damit bedrohen. Wird sie auch dadurch nicht eingeschüchtert, dann

ist die Folter am zweiten oder dritten Tage +fortzusetzen, nicht zu

wiederholen+!

Läßt sich die Angeklagte trotz langer Gefangenschaft zu einem

Geständnis nicht bewegen, dann soll der Richter sie im Gefängnis

besuchen, ihr versprechen, +Gnade+ walten zu lassen, „+indem er

aber darunter nicht Gnade für sie, sondern für sich oder den Staat

versteht+“. In diesem Punkte folgte der Staat der erhabenen Moral

der Seelenhirten nicht. Die bayerische Instruktion von 1622 hat die

Anwendung dieses Mittels ausdrücklich verboten.

*

War es nicht gelungen, den Angeklagten durch Zeugenaussagen oder

mittels des Gefängnisses, gestellter Fallen und der Folter zu einem

Geständnis zu bewegen, und bestanden überhaupt gegen ihn keine anderen

Indizien, als sein schlechter Ruf in bezug auf Ketzerei -- in diesen zu

kommen war aber schon deshalb sehr leicht, weil ausdrücklich auf die

Familie der „Hexe“ als meistens auch der Hexerei ergeben das Augenmerk

des Richters gelenkt wurde, so daß schon allein die +Verwandtschaft der

Hexerei hochverdächtig+ (vehementer suspectus) +machte+ -- dann wurde

der „Weg +der Milde+“ beschritten.

Dieser bestand darin, daß der verstockte Sünder nicht etwa

freigesprochen, sondern mit der kanonischen Purgation belegt wurde.

Katholische und bewährte Männer, die seinen Wandel schon längere Zeit

kennen, müssen 7, 10, 20 oder 30 +an der Zahl+, und zwar +seines

Standes+, also Geistliche, Weltliche oder Adelige, als Eideshelfer ihm

beistehen. Will der Angeklagte auf dieses Reinigungsverfahren nicht

eingehen, dann verfällt er der Exkommunikation und wenn er in dieser

ohne Purgation ein Jahr verblieb, wird er +als Ketzer verurteilt d. h.

verbrannt+! Ebenso geht es ihm, wenn er die ihm auferlegte Anzahl von

Eideshelfern nicht herbeischaffen kann. Da das außerordentlich schwer

war, da jeder darum angegangene fürchten mußte, selbst in den Ruf der

Hexerei zu kommen, wird wohl die Nächstenliebe der Inquisitoren sich

zumeist -- wenn auch erst nach Jahresfrist -- in gewohnter Weise haben

betätigen können.

*

Diesem Hexenhammer ist in erster Linie zuzuschreiben, daß alle

drei christlichen Religionen in hingebender Weise um die Palme

wetteiferten, am meisten den Glauben an Hexerei auszubreiten und am

rücksichtslosesten gegen Hexen vorzugehen. Das amtliche Suchen nach

ihnen begann erst zu einem Zeitpunkt, wo ohne Kirche in Deutschland

Vernunft und Humanität gesiegt hätten.

*

Görres, der Abgott ultramontaner Geschichtsschreibung und Bannerträger

einer „modernen“ historischen Schule, nennt diesen Hexenhammer ein

„+in den Intentionen reines und untadelhaftes Werk+, aber in einem

unzureichenden Grunde tatsächlicher Erfahrungen aufgesetzt, nicht immer

mit geschärfter Urteilskraft durchgeführt und darum oft unvorsichtig

auf die scharfe Seite hinüberneigend.“ Welche Milde! welche

Gerechtigkeit! nur schade, daß sie auf keine bessere Sache verwendet

wird.

*

Es ist merkwürdig, daß dieselbe Kirche, die nicht müde wurde, durch

Jahrhunderte mit Feuer und Folter ihre wirklichen und vermeintlichen

Widersacher zu verfolgen, die mit den gewaltsamsten Mitteln den größten

Blödsinn propagierte, heute noch von mimosenhafter Empfindlichkeit

und mädchenhaftem Zartgefühl ist, wenn man +ihr+ im geringsten

zu nahe tritt, und zwar nicht etwa wie sie es tat, durch grausame

Verfolgung und qualvollen Tod im Namen des Gottes der Liebe, sondern

lediglich durch Wort und Schrift und Suchen nach Wahrheit. Sollte das

im Unterbewußtsein schlummernde Gefühl, der historischen, logischen und

naturwissenschaftlichen Wahrheit nicht standhalten zu können, Ursache

sein dafür, daß Polizei und Gefängnis bis zum heutigen Tage dem Kämpfer

für Licht und Freiheit drohen? Ist es das Gefühl der Überlegenheit,

daß jeden Wohlerzogenen zwingt, im Verkehr mit Strenggläubigen und der

Geistlichkeit eine Rücksicht walten zu lassen, die im allgemeinen nur

Damen zu beanspruchen pflegen?

Dabei ist kaum zu bezweifeln, daß die kirchliche Weltanschauung,

sofern sie in den Grenzen der Religion und Metaphysik bleibt und

sich weder in die Sphäre der Politik noch Erfahrungswissenschaft

einschmuggelt, was gar nicht nötig ist -- so berechtigt ist wie

irgend eine andere, daß der an Gott, Offenbarung und Unsterblichkeit

Glaubende nicht um ein Quentchen weniger intelligent zu sein braucht,

als der Leugner. Bestünde Trennung von Kirche und Staat und damit

auch tatsächliche, nicht nur papierne Glaubensfreiheit, würde die

Kirche ihre Irrtumsmöglichkeit zugeben, wobei sie immerhin an den

geoffenbarten Grundwahrheiten ihrer Lehre festhalten könnte, dann

würde auch der fortschrittlich Gesinnte keinen Grund haben, sie mit

Erbitterung zu bekämpfen, sondern selbst der Gegner würde dieser

gewaltigen Organisation, der erhebenden Schönheit ihres Kultus und

der Unwiderlegbarkeit -- allerdings auch Unbeweisbarkeit ihrer

metaphysischen Basis Ehrfurcht zollen müssen.

*

Ein Kulturkuriosum ersten Ranges ist der Feuereifer, mit dem

Katholiken und Protestanten sich +gegenseitig die Schuld an den

Hexenverbrennungen+ oder -- da die Priorität der katholischen Kirche

sich nicht wohl leugnen läßt -- die größte Heftigkeit der Verfolgungen

vorwerfen. Denn daß auch die Protestanten verbrannten, und zwar eifrig,

steht fest[272].

Die unfehlbare Kirche -- der Papst war es damals bekanntlich noch nicht

-- dekretiert etwas, was überall, wenn auch nicht ohne Widerspruch,

Eingang findet; durch Naturwissenschaft und Aufklärung wird der

Wahnwitz selbst der Geistlichkeit allmählich klar gemacht, nun ist es

Aufgabe jedes Frommen, zu beweisen, daß die Kirche gar nichts dafür

kann! Also Unfehlbarkeit auf alle Fälle!

Übrigens ist die Hexenverbrennung eine direkte Konsequenz der

Evangelien[273]!

*

Der Würzburger Bischof Philipp Adolf von Ehrenberg (1623-1631) ließ in

den acht Jahren seiner Regierung 900 Personen verbrennen. Im Herzogtum

Lothringen wurden in 16 Jahren 800 Hexen verbrannt. Was im ersten Falle

die alleinseligmachende Kirche tat, ist im zweiten der hingebenden

Frömmigkeit eines katholischen Fürsten zu danken[274].

*

Das Buch des Kalvinisten Weier „de praestigiis daemonorum,“ mit dem

er 1563 als erster Deutscher den Hexenwahn bekämpft; -- wiewohl es

stets Leute, selbstredend Laien gab, die den Wahn nicht mitmachten

-- wurde in Rom und anderwärts auf den +Index+ der verbotenen

Bücher gesetzt. Der Verfasser selbst wurde von katholischer und von

protestantischer Seite als +Mitschuldiger und Genosse der Hexen

verdächtigt+. Er war nicht Theologe, sondern Arzt. Fast auf allen

Gebieten sind ja gute Gedanken und Neuerungen nicht Zünftlern, sondern

Außenstehenden zu danken. Die von Diefenbach in seinem „Hexenwahn“

angeführten katholischen Vorläufer Weiers sind, wie Riezler nachweist,

sämtlich bona oder mala fide zu Unrecht genannt[275].

*

Als Balthasar Bekker sein Buch „Verzauberte Welt“ 1691 herausgab,

kostete ihn sein Auftreten gegen Hexenwahn und Teufel, den er nach

der Bibel höchstens als einen machtlosen gefallenen Geist anerkennen

wollte, seine Stelle. Christian Thomasius, der 1701 sein Werk „Theses

de crimine magiae“ publizierte, wurde von Juristen und Theologen aufs

heftigste angegriffen. Der gesunde Menschenverstand und die Liebe

zum Fortschritt waren eben seit je nicht gerade die hervorragendsten

Eigenschaften der Gelehrten- so gut wie der Handwerkerzünfte.

Die Leipziger theologische Fakultät (Neuer Pitaval, Band 32) hat

gelegentlich des Teufelsbeschwörungsprozesses in Jena im Jahre 1715

folgendes Urteil abgegeben: „.... Wir halten dafür, daß bei diesem

casu tragico singulari nicht nur auf die Exhalationes der angezündeten

Kohlen, welche Menschen zuweilen naturali modo ersticken, sondern auch

auf die causam primam, nämlich den gerechten und allgewaltigen Gott zu

sehen, der je zuweilen dem Satan zuläßt, daß er bei den causis secundis

sein Werk praeter ordinem naturae a creatore constitutam mithabe; denn

was solche Philosophi vorgeben, als wenn die Spiritus keine Operationes

in materiam et corpora hätten, ist wider die notorische Erfahrung,

sonderlich auch wider die Heilige Schrift, die von Operationibus

Daemonum in corpora et animam genug Exempel anführt, daher des

fascinierten Bekkers in Holland vorgebliche Meinung sowohl von

christlichen Philosophiis als Theologiis billigst widerlegt, verworfen

und verdammt ist, weil sie +der christlichen Religion einen Grundstoß

gibt+ und die +Leute vollends vor dem Teufel sicher macht+...“

Das war also die offizielle protestantische Meinung im Todesjahre des

Sonnenkönigs, in den Tagen von Newton und Leibniz[276]!

*

Das von Kreittmayer 1751 ausgearbeitete bayerische Strafgesetzbuch

bestimmte über Hexerei und Zauberei: +Bündnis+ oder +fleischliche

Vermischung mit dem Teufel+ oder dessen Anbetung und Verunehrung der

Hostien werden mit +lebendiger Verbrennung+ bestraft. Die Strafe des

Schwertes steht auf Gemeinschaft mit dem Teufel und Beschwörungen

oder zauberische Mittel, wodurch jemand an seinem Leben, Leibes- oder

Gemütsgesundheit, Vieh, Früchten, Hab und Gut Schaden geschieht[275].

Noch im Jahre 1713 wurde eine Hexe nach dem Spruch der protestantischen

Tübinger Juristenfakultät verbrannt, während beim Hexenprozeß in Berlin

im Jahre 1728 das Urteil auf lebenslängliches Arbeitshaus lautete.

In Deutschland gebührt der Fürstabtei Kempten der Ruhm der letzten

Hinrichtung einer Hexe. Es war das im Jahre 1775. Lessing zählte

damals 46 Jahre, Goethe 26! Das protestantische Glarus hat gar noch

im Jahre 1782 ein Opfer zu verzeichnen, wiewohl die Hexenverfolgungen

im allgemeinen in den protestantischen Ländern um eine bis zwei

Generationen früher eingestellt wurden, als in den katholischen. Noch

im Jahre 1836 wurde eine „Hexe“ von den Fischern der Halbinsel Hela

der Wasserprobe unterzogen. Sie ertrank bei dieser Prozedur. Die

griechisch-katholische Kirche hat bekanntlich diesen Wahn überhaupt

nie mitgemacht. Sie hatte auch keinen Papst, auf dessen unheilvolles

Eingreifen allein nicht nur das Wiederaufleben eines im Absterben

begriffenen Wahnes, sondern auch dessen lange Dauer zurückgeführt

werden muß.

Die Begriffe Hexerei, Ketzerei und Zauberei fehlen erst im bayerischen

Strafgesetzbuch vom Jahre 1813[277]! Die Aufklärung und die infolge

der französischen Revolution beginnende Befreiung der Geister und

Schätzung der Menschenrechte haben auch hier endlich getilgt, was die

„unfehlbare“ und die andern Kirchen an der Menschheit verschuldet

hatten.

*

Kultur-Kuriosa, Erster Band · 第 14 / 18 段