Stockholm keine Aborte. Alles, auch fürstliche Gäste, mußte sich
auf den Korridor hinter eine spanische Wand begeben. Aber da diese
keineswegs alles verhüllte, so konnten die Vorübergehenden die Beine
oder wenigstens die Füße des dort Sitzenden sehen.
Noch im Jahre 1900 hatten große Trakte der Münchener Residenz keine
Aborte. Wie Verfasser aus zuverlässiger Quelle weiß, bedienten sich
höchste Herrschaften bis in die Gegenwart nicht des Wasserklosetts,
sondern ausschließlich des Nachtstuhles. Noch heute dient in Bayern
vielfach auf dem Lande -- nach Manövererfahrungen -- der Misthaufen den
gleichen Zwecken, und eine den oberen Teil des Sitzes -- aber nicht
etwa die Beine -- verhüllende Holzverschalung ist ein nicht überall
anzutreffender Luxus.
*
In einem Bericht, den der Chirurg Tenon im Jahre 1788 über den Befund
im Hospital Hôtel-Dieu auf königlichen Befehl abfaßte, findet sich
folgende Darstellung der dort herrschenden Zustände:
Ein einziges der Gebäude des Spitales barg 2627 Kranke, darunter
Fieberkranke, Wöchnerinnen, Blatternkranke usw. Die Betten, etwa
1,10 m breit, waren für je zwei bestimmt, wurden aber +mit sechs
belegt+, drei am Kopf-, drei am Fußende. +Dadurch lagen die Füße
auf den Schultern oder im Gesicht der anderen.+ Daher war es für die
Patienten, die hochkant liegen mußten, da ihnen nur je etwa 35 ctm.
Platz zur Verfügung stand, unmöglich zu schlafen.
Der Inhalt der +Nachtstühle+ wurde täglich im +Krankenzimmer
selbst in größere Gefäße übergeschüttet+. Dadurch und durch das
Herabfallen der Fäkalien auf den Fußboden war die +Luft in den Räumen
verpestet+.
In den Kleiderkammern hingen die Kleider der mit Krätze und Blattern
behafteten zwischen denen der anderen Patienten. Natürlich auch die
verlausten zwischen den reinen. Wer das Hospital verließ, bekam also
seine +Kleidungsstücke infiziert mit Pocken- und Blatterkeimen,
Krätze und Läusen zurück+. Auch die Gewandstücke der Verstorbenen
wurden hier aufbewahrt, bis sie -- sieben bis acht Tausend pro Jahr --
verkauft wurden, überall hin Krankheiten verbreitend.
Die Strohsäcke der Kranken, die Urin und Exkremente nicht halten
können, werden um vier Uhr morgens geöffnet und auf den Fußboden
ausgebreitet. Gleichzeitig werden die Strohfüllungen der anderen Betten
geleert. Statt den beschmutzten Inhalt an Ort und Stelle zu verbrennen,
wird das Stroh auf Karren ins Hospital Saint-Louis gefahren.
Die Mauern sind bedeckt mit Auswurf, der Fußboden mit Fäkalien, die aus
den Strohsäcken rinnen, oder beim Leeren der Nachtstühle verschüttet
werden. Danach ist auch die Luft in den Sälen.
Im Saale Saint-Jérôme in diesem famosen Hospital, damals dem +größten
chirurgischen Operationssaale Europas+, ist die Luft durch die
+benachbarte Leichenhalle verpestet+; die übrige Umgebung strömt
ebenfalls üble Gerüche aus. Sonne fällt nicht hinein.
In Gegenwart der zu operierenden werden die Instrumente hergerichtet,
+ja man operiert in Gegenwart der übrigen Patienten+.
Während in Versailles fast niemand an Trepanation stirbt, kommen in
diesem Hospital alle durch Infektion um.
+Die kranken Wöchnerinnen liegen mit den gesunden zusammen, drei bis
vier im selben Bett+, solche mit Krätze zusammen mit gesunden.
Der Auszug aus dem offiziellen Bericht dürfte genügen[228].
*
Der Friedhof des „Innocents“, der in Paris ein Jahrtausend zur
Bestattung gedient hatte, war so verpestet, daß der Generalleutnant
Berrier im Jahre 1746 mit eigenen Augen einen Schwaden aufsteigen sah
von dem Massengrab, das dort in der Regel etwa 1500 Personen aufnahm.
Im Jahre 1765 beklagten sich -- nach zahlreichen Vorläufern -- die
Anwohner darüber, daß die Verpestung durch die Ausdünstungen des
Friedhofes derartig stark sei, daß +innerhalb weniger Stunden die
Nahrungsmittel in den benachbarten Häusern verdürben+.
Erst 1776 wurde die Beerdigung innerhalb der Kirchen behördlicherseits
eingeschränkt, aber noch keineswegs ganz untersagt. Über die damaligen
hygienischen Zustände klärt ein Brief Voltaires an den Dr. Paulet auf:
„Sie haben in Paris ein Hôtel-Dieu, wo ewige Ansteckung herrscht, wo
sich die Kranken, der eine auf den andern gehäuft, gegenseitig Pest und
Tod aufhängen. Sie haben in den kleinen Sackgassen Schlächtereien, die
im Sommer einen Kadavergeruch verbreiten, der imstande ist, ein ganzes
Stadtviertel zu vergiften. Die Ausdünstungen der Toten töten in euren
Kirchen die Lebenden, und die Beinhäuser des ‚Innocents‘ sind noch ein
Zeugnis von Barbarei, das uns weit unter Hottentotten und Neger stellt.“
Die Ausdünstungen des Friedhofes steigerten sich so, daß am Ende des
Jahres 1779 in einem benachbarten Hause das Licht im Keller erlosch.
Die Beschreibung der weiteren Details ist zu ekelhaft, um hier
wiedergegeben zu werden[229].
Elfter Abschnitt
Ehre
Wie das Kind den Stuhl schlägt, an dem es sich stieß, statt seiner
eigenen Ungeschicklichkeit gram zu sein, so suchte das Mittelalter
seinen ganzen Haß gegen die doch selbst gewollte Blutgerichtsbarkeit
und Grausamkeit am Henker auszulassen. Damit jeder ihm schon von
weitem ausweichen konnte, wurde im Jahre 1543 dem Scharfrichter
vorgeschrieben, in der Öffentlichkeit mit rot-weiß-grünen Lappen am
Rockärmel und Mantelarmloch zu erscheinen. Der Henker mußte außerhalb
der Stadtmauern wohnen, die Erwerbung des Bürgerrechtes war ihm
versagt, betrat er selbst eine Herberge, so bekam er Speise und Trank
abseits von den anderen Gästen am „Henkertischchen“ gereicht, wobei er
auf einem nur dreibeinigen Stuhle sitzen mußte. Zum Unterschied von den
anderen war sein Krug henkellos, eingegossen wurde ihm rückwärts über
die Hand. Wohl in Erinnerung an diesen Brauch gilt es heute noch am
Rhein als Unhöflichkeit, wenn der Gastgeber einem Gast über die Hand
eingießen wollte. Zahlte der Henker, so mußte er die Münze ablegen,
worauf der Empfänger darüber wegstrich oder darüber hinblies, bevor er
sie einsteckte. Auch in der Kirche hatte er einen von den „ehrlichen
Leuten“ strenge geschiedenen Platz. Wie es dem Henker erging, so auch
dem Schinder oder Abdecker. Bemerkenswert ist die große Ähnlichkeit der
die Verachtung ausdrückenden Gebräuche im Abendlande mit den in Indien
den Parias gegenüber üblichen.
*
Die Frauen der Stadt Husum hatten noch am Ende des 17. Jahrhunderts der
vom Rate besoldeten Wehe- und Bademutter +verboten, der Ehefrau des
Henkers oder Schinderknechtes in Kindsnöten beizustehen+! Da drohte
der Rat, „wofern sich nicht binnen 24 Stunden eine Frau fände, die
der Bewußten beispränge, so werde E. E. Rat überall keine Bademütter
weiter dulden, sondern dafür sorgen, daß künftighin Mannspersonen des
Barbieramtes den Frauen die benötigte Hülfe leisten sollten“. Aber auch
diese Drohung nützte den frommen Christinnen gegenüber nicht viel. Als
sich endlich ein armes altes Weib zu diesem Liebeswerk fand, mußte sie
selbst im Tode dafür büßen! Die rachsüchtigen Frauen entzogen ihr jede
Pflege und Guttat und ließen selbst ihre Leiche tagelang unbesorgt, bis
der Rat endlich den Nachtwächter zu ihrer Bestattung bewegen konnte.
*
Da das Angebot an Scharfrichtern sehr gering war, half sich der Rat
bisweilen, indem er einen zum Tode Verurteilten das Leben schenkte
unter der Bedingung, Henker zu werden. Ein aus einer anderen Stadt
erbetener Scharfrichter schnitt dann dem Gewählten in offener Zeremonie
zum Zeichen des Standeswechsels beide Ohren ab!
Nur mit Geld war der Henker gut dotiert. +Er stand im Gehalte dem
Stadtprediger oder Stadtphysikus gleich+, außerdem war er fast
überall Bordellwirt und verdiente durch Ausübung von ärztlicher
Praxis[230].
Erst die französische Revolution erlöste den Henker von der
jahrhundertelangen Unehre. Auch hier waren die Menschenrechte wirksamer
als die christliche Nächstenliebe.
*
Im Mittelalter wurden alle, die sich das Leben genommen hatten,
entweder ausgeschleift und verbrannt, oder in ein Faß getan und (in
Frankfurt) in den Main geworfen. Dabei war es gleichgültig, ob der
Selbstmörder eines Verbrechens bezichtigt war, ob er bei Vernunft
gewesen oder nicht. Nur wenn einer erwiesenermaßen nicht im Besitze
seiner Geisteskräfte war, wurde er nicht verbrannt, sondern ins Wasser
geworfen, bzw. am Ende des Mittelalters auf den Schindanger gebracht
und dort mit etwas Erde überdeckt.
Wer sich selbst erhenkt hatte, durfte durch niemand als den Henker
abgeschnitten werden. Um die Heiligkeit der Haustürschwelle nicht zu
entweihen, mußte dann die Leiche durch ein unter derselben gemachtes
Loch hinausgezogen werden. An einigen Orten warf man die Leiche zum
Fenster hinaus. Es wird als besondere Vergünstigung bezeichnet, daß man
1486 einer Frau gestattete, den Leichnam ihres Mannes, der sich aus
Wahnwitz selbst entleibt hatte, in den Main zu werfen, statt das durch
den Henker tun zu lassen.
*
Im Jahre 1522 wurden sogar die Güter eines Juden, der sich selbst
entleibt hatte, in Frankfurt konfisziert, was sonst nicht Brauch war.
*
Erst im Jahre 1723 kommt es in Frankfurt vor, daß man die Bestattung
eines wahrscheinlich geisteskranken Selbstmörders auf dem gewöhnlichen
Friedhofe erlaubte. Aber sie mußte ganz im stillen und auf dem
hintersten Teile geschehen.
*
Gegen aufgefundene Leichen, selbst wenn es sich um Ermordete handelte,
verfuhr man ganz ähnlich wie gegen Selbstmörder, und zwar aus
religiösen Bedenken. Wußte man doch nicht bestimmt, ob der Tote ein
Christ, und wenn schon, ob er auch ein +frommer+ Christ gewesen
sei, auch war die Möglichkeit, es handle sich doch um Selbstmord, nicht
ausgeschlossen! Deshalb mußte die Erlaubnis des Pfarrers zu einem
ehrlichen Begräbnis eingeholt werden[231].
Erst 1497 kam man in Frankfurt auf den Gedanken, dem zum Tode
Verurteilten den Selbstmord durch eine Art von Zwangsjacke unmöglich
zu machen. Man band den Delinquenten nämlich in einem besonders
konstruierten Stuhl fest[232]. Daß man bis dahin dem armen Sünder, der
unter Umständen zu einem höchst qualvollen Tode verurteilt war, nicht
jede Möglichkeit der Selbstentleibung nahm, dürfte wohl darin seinen
Grund haben, daß nur wenige es versuchten, sich dem Nachrichter durch
eine so schimpfliche Todesart zu entziehen.
*
„Die Zünfte müssen so rein sein, als wären sie von den Tauben gelesen.“
Dieser schöne Grundgedanke wurde gehandhabt wie folgt:
Die bloße Tatsache, daß ein Zunftgenosse einen Hund auf irgendwelche
Weise tötete, hatte zur Folge, daß ihm +das Handwerk gelegt
wurde+, d. h. daß er und eventuell seine Familie +brotlos+
gemacht wurden. Man betrachtete den Totschlag eines Hundes als Eingriff
in das verachtete Gewerbe des Scharfrichters.
Im Mittelalter wurden Adelige zur Strafe des Hundetragens verurteilt,
und Widukind erzählt, daß die Übersendung eines räudigen oder
verstümmelten Hundes als Absage an den Feind galt.
Erst durch den § 23 des Reichsschlusses vom 16. August 1731 wurde die
Bestimmung, den Totschläger eines Hundes aus der Zunft auszuschließen,
beseitigt[233].
Im Jahre 1690 wurde dem jüngsten Sohne eines ehelich geborenen Bauern,
der das Schneiderhandwerk erlernen wollte, die Aufnahme in die
Bunzlauer Schneiderzunft versagt, weil -- seine +Großmutter+ vor
50 Jahren, als sie noch unverheiratet war, mit ihrem Dienstherrn ein
Kind hatte!
Im Jahre 1656 legte die Tuchmacherzunft in Grünberg einem Lehrling das
Handwerk, weil seine Mutter im Dreißigjährigen Kriege von einem Reiter
genotzüchtigt worden war, wiewohl der Rat feststellte, daß gegen die
Frau +nichts Ehrenrühriges vorlag+.
Der Sohn eines Bauern und Gerichtsmannes, der die Weißgerberei erlernen
soll, wird 1691 abgewiesen, weil sein +Großvater+, ein begüterter
Bauer, vor 30-40 Jahren als gräflicher Diener bei der Kastration von
Pferden geholfen hatte.
*
Damals wurde in die Zünfte nur aufgenommen, wer außer ehelicher Geburt
auch +eheliche Erzeugung seiner Eltern und Voreltern nachweisen
konnte+! Dasselbe wurde von den Frauen der Zunftgenossen gefordert.
Die Verzeihung eines Ehebruches genügte zum Ausschluß aus der Zunft.
Hammurabi dachte darin milder. § 129 seines Gesetzes lautet: Wenn
jemandes Ehefrau mit einem Zweiten ruhend ertappt wird, soll man sie
(beide) binden und ins Wasser werfen. Wenn der Eheherr der Frau
verzeiht, so soll auch der König seinen Untertan begnadigen[234].
*
Im Jahre 1696 war eine Frau in Hernstadt an der Bartsch im
Fieberdelirium ins Wasser gesprungen und ertrunken. Der Witwer mietete
einen Taglöhner und fuhr mit ihm im Kahn zur Leiche, um sie aus dem
Wasser ziehen zu lassen. Dieser seiner Frau erwiesene Liebesdienst
wurde ihm und seiner Tochter aus zweiter Ehe noch ein Menschenalter
nachgetragen, denn als diese sich mit einem Schneider verheiraten
wollte, wurde ihr wegen der einstigen Schiffsführung ihres Vaters
ein +Zeugnis ihrer ehelichen Geburt+ und ihrem Bräutigam die
+Aufnahme in die Zunft verweigert+[235].
*
Als im Jahre 1757 der Winterthurer Rittmeister Hegner zur „Sonne“
vier Pferde, die in der Eulach ertrunken waren, herausziehen half,
machte er sich die Tragweite wohl nicht klar: „In raschem Eifer hatte
er an einem Seil gezogen, ohne zu fragen, wer es befestigt, und ohne
sich umzusehen, wer neben ihm ziehe. Bald war er nach Zürich zitiert,
um sich zu legitimieren, daß er +nie an einem Seil gezogen oder
eins angerührt, das der Henker angemacht+. Auf seine ehrliche
Verantwortung ward ihm auferlegt, ein Attest vorzulegen, daß dies
nicht geschehen. Man ging nämlich damit um, den Rittmeister Hegner
für einen anrüchigen Mann, und somit des ehrenvollsten Dienstes, des
Kommandos einer Dragonerschwadron, für unwürdig zu erklären. In dieser
ehrenhaften Not trat er vor Schultheiß und Rat mit der Bitte, daß
Kundschaft angehört und ihm ein Attest gegeben werde. Allein ‚die
Bedenklichkeit und anscheinende Weitläufigkeit dieses Handels‘ setzte
den Rat in Furcht. Er willfahrte dem Begehren des Bürgers nicht und
+ließ um des Scharfrichters willen den Rittmeister im Stich+“[236].
*
Als Gegenstück zum subtilen Ehrbegriff der Zünfte seien hier einige
Daten aus der Familiengeschichte der mächtigen Grafen von Cilli
angeführt. Aus diesem Geschlecht hatte Kaiser Sigismund sich seine
berüchtigte Gemahlin Barbara erwählt. Wir werden sie später näher
kennen lernen.
Ulrich II., der Schwager Sigismunds, war ein wilder Knabe. Als er mit
einer Frau ein Verhältnis hatte und deren Mann, den er deshalb in
seine Dienste genommen hatte, ihn um Entlassung bat, gab er sie ihm,
schickte aber Diener nach, die ihn ermordeten. Das ereignete sich etwa
1455, und kein Hahn krähte danach. Sein Vater Friedrich II. war nicht
besser (c. 1370-1454). Zuerst war er vermählt mit Elisabeth, Tochter
des Grafen Stephan Frangipani. Er verließ sie, um sich heimlich mit
der Veronica von Teschewitz zu verbinden. Als der Wüterich dann zur
ersten Frau zurückkehrte, um Versöhnung zu feiern, erstach er sie
mit seinem Jagdmesser. Diesmal war es eine Gräfin, und da konnte die
Sache denn doch nicht vertuscht werden. Friedrich wurde sogar zum Tode
verurteilt, dann begnadigt und seinem Vater übergeben, der ihn längere
Zeit gefangen hielt. Als er frei gelassen wurde, war keine Frau oder
Jungfrau vor ihm sicher. Hatte er eine geschändet, dann schickte er
sie einfach ohne jede Entschädigung wieder zum Mann oder Vater zurück.
Einem Ehemann, der seine Frau nicht ohne weiteres wieder zurücknehmen
wollte, +legte er, empört über diese Anmaßung, eine Geldstrafe auf+!
Wie könne er es wagen, ihm Schwierigkeiten zu machen, wo doch er
selbst, ein edler Graf, die Umarmungen einer Frau nicht verachtet habe,
die vorher von diesem Plebejer +entweiht+ worden sei! Einen Adeligen
ließ er aus Eifersucht grausam töten, weil er ihn im Verdacht hatte,
mit einer seiner zahlreichen Geliebten sich eingelassen zu haben. Seine
heimliche Gemahlin Veronica ließ sein Vater Herrmann (1385-1435) im
Bade ertränken (c. 1428). Als dieser edle Graf das Zeitliche segnete,
schrieb die Chronik von Cilli -- und das ist bezeichnend -- „Nach dem
was groß Clag, denn er war ein +frommer+ Mann und ein +rechter Sühner
und Friedmacher+, wo er mocht zwischen Armen und Reichen“[237].
*
David Teniers d. J., der sich um den Adel bewarb, sollte ihn 1657 unter
der Bedingung erhalten, daß er keine Malereien mehr ausstelle oder für
Geld male[238].
Die Künstler gehörten ja das ganze Mittelalter hindurch zum
+Handwerkerstande+ und waren genau so +zunftmäßig inkorporiert+ wie
etwa die Metzger oder Tuchmacher. Noch im 17. Jahrhundert galten die
Erzeugnisse der Malerei im allgemeinen gar nicht höher als ein Stück
Tischler- oder Schmiedearbeit, und die größten Künstler sehen wir mit
industriellen Arbeiten, Ladenschildern, Ofenschirmen usw. beschäftigt.
Ein Dürer, Holbein, Burgkmair, die ersten Größen ihrer Zeit,
unterstanden dem +Zunftzwang+ und wurden, wenn auch als sehr tüchtige,
so doch immerhin als +Handwerker+ eingeschätzt. Jean von Goyen, Aart
van der Neer, Hobbema, Jan Steen, Jakob van Ruisdael II, J. Collaert,
also hervorragende Meister des 17. Jahrhunderts, verdienten noch neben
der Malerei ihr Brot als Garköche, Gastwirte, Strumpfhändler, Bäcker
usw.[239]
*
Erst im Jahre 1773 wurde durch einen vom 20. März datierten Erlaß
der Kaiserin Maria Theresia auf eine Anregung von Antwerpen hin
bestimmt, daß die Maler, Bildhauer, Stecher und Architekten von jedem
Gildenzwang befreit sein sollten und die Ausübung ihrer Künste mit dem
Adelsstande für vereinbar erklärt[240]. Allerdings waren schon lange
vorher einzelnen großen Meistern fürstliche Ehren erwiesen worden. Z.
B. machten weder Rubens noch Guido Reni Besuche, sondern empfingen nur
solche im Atelier. Als letzterer aus Bologna nach Rom zurückkehrte, das
er im Zorn über Honorarschwierigkeiten verlassen hatte, fuhren ihm die
Wagen der Kardinäle bis Ponte Molle entgegen. Als Bernini die erste
französische Stadt betrat, wurden ihm deren Schlüssel überreicht, und
drei Tage vor Paris holte ihn die königliche Sänfte ein[241]. Dagegen
suchten noch bis ins 18. Jahrhundert Mitglieder der Gilden ihre
Arbeiten durch Hausieren an den Mann zu bringen, und es verstieß nicht
gegen den Ehrenkodex, wenn ein Maler oder ein Maler-Kunsthändler sich
an einer Brücke oder sonst einem öffentlichen Platz mit seinen Bildern
aufstellte[242].
*
Auch in Griechenland zur Zeit der höchsten Kunstblüte wurde der
bildende Künstler unter die Handwerker gezählt. Bezeichnend sind
dafür Plutarchs Worte: „Wir schätzen ein Werk, aber wir verachten
seinen Schöpfer“ oder: „Kein anständiger junger Mensch, der den Zeus
in Pisa oder die Hera in Argos sieht, wird sich deshalb wünschen, ein
Phidias oder Apelles zu sein; denn, wenn uns ein Werk angenehm und
gefällig ist, braucht darum doch noch keineswegs sein Schöpfer unsere
Nacheiferung zu verdienen“[243].
*
Wenn uns auch selbst aus dem frühen Mittelalter eine Reihe von
Künstlernamen überliefert sind[244], so war im allgemeinen doch die
Person des Schöpfers eines Kunstwerkes von ganz geringer Bedeutung
gegenüber der, die es +bezahlte+. Wichtiger als die Meister sind
die Stifter, deren Porträts und Namen sich auf zahllosen Gemälden und
Skulpturen erhalten haben.
Zwölfter Abschnitt
Religion und Glaube
Die sogenannten +Sieben Todsünden+ sind, wie Zielinski
nachgewiesen hat, aus der heidnischen Astrologie entnommen und haben
wahrscheinlich durch Vermittlung der stoischen Philosophie ihre
Ausbildung erhalten. Auch Horaz kennt sie[245].
*
Der Vers 7 in der 1. Epistel Johannis, Kapitel 5, den die Dogmatiker
als Hauptbeweis für die Lehre von der +Dreifaltigkeit+ brauchen,
ist nach der Untersuchung des katholischen Theologieprofessors
Karl Künstle (Das Comma Joanneum, auf seine Herkunft untersucht.
Freiburg 1905) von dem +Häretiker+ Priscillian im 4. Jahrhundert
eingeschoben worden!! Von demselben Vers erklärte die Indexkongregation
1897, daß es nicht gestattet sei, an seinem authentischen Charakter zu
zweifeln. Künstles Schrift erschien mit bischöflicher Approbation!
*
Demeter, die Mutter des Dionysios, heißt „+heilige Jungfrau+“,
Isis, die Mutter des Horus, spielt eine besondere Rolle, Sargon, Gudea,
Asernasipal, Asurbanipal usw. behaupten von sich die Jungfrauengeburt
von der Göttin Istar, und diese wunderbare Herkunft wird von ihnen
beansprucht, wiewohl wir ihre wirkliche Herkunft kennen. Das hängt mit
dem +Tierkreisbild der Jungfrau+ zusammen und der Konstellation
der Wintersonnenwende. Um Mitternacht am 25. Dezember geht am
östlichen Punkte des Himmels das Sternbild der Jungfrau auf. Daher die
Festsetzung der Geburt Christi auf diesen Tag und die Legende seiner
jungfräulichen Geburt[246].
Heute noch lehrt die römisch-katholische Kirche die +Jungfräulichkeit
Mariä+ und die +Gottheit Christi+ in dem Sinne, daß Gott
durch den hl. Geist sein Vater wurde. Letzteres wird auch von der
protestantischen Kirche noch aufrecht erhalten. Dazu seien zwei Stellen
des Neuen Testamentes zitiert: Matthäus Kapitel 1 Vers 25: „+Und
erkannte sie nicht, bis sie ihren ersten Sohn gebar+; und hieß
seinen Namen Jesus.“
Matthäus Kapitel 13 Vers 55 und 56 lauten: „Ist er nicht eines
Zimmermanns Sohn? Heißt seine Mutter nicht Maria? Und +seine Brüder
Jakob und Joses und Simon und Judas+? Und +seine Schwestern+,
sind sie nicht alle bei uns?“
Die Evangelien sind eben nur unfehlbar, wenn es gewissen Kreisen und
Institutionen paßt.
Zur +Gotteskindschaft Christi+ finden sich zahlreiche Analogien
in der Antike. Vom Philosophen Plato war schon zu seinen Lebzeiten die
Sage aufgekommen, seine Mutter Periktione habe ihn vom Gott Apollo
empfangen, ebenso war Augustus Apollos Sohn, während Alexanders und
Scipios Vater Zeus war, der auch den Wundermann Apollonius von Tyana
gezeugt haben soll. Origines sagt diesbezüglich: „Der einfache Antrieb,
so etwas von Platon zu erdichten, war, daß man glaubte, ein Mann,
der mit größerer Weisheit und Kraft als die Durchschnittsmenschen
ausgestattet war, +müsse auch aus höherem und göttlichem Samen seinen
leiblichen Ursprung gehabt haben+.“ Die Nutzanwendung daraus auf
Christus zu ziehen, überließ Origines seinen Lesern[247].
Seit 1870 ist nicht nur Christus von Maria, sondern auch diese von
ihrer Mutter Anna „unbefleckt“ empfangen worden. Wenigstens hat das
Vatikanische Konzil diese Feststellung gemacht.
*
Auch von +Buddha+ wird erzählt, daß er von der jungfräulichen
Königin Maja geboren wurde, in deren Leib das himmlische Geistwesen
Buddha unbefleckt und unbefleckend einging. Auch bei seiner Geburt
erstrahlte überirdisches Licht und erschienen Scharen himmlischer
Geister, die einen Lobgesang anstimmten zum Preise des Kindes, das der
Welt Heil, aller Kreatur Freude und Frieden bringen, die Feindschaft
zwischen Gottheit und Menschheit versöhnen werde. Auch hier erkennt ein
frommer Seher im Kinde den künftigen Erlöser[248].
*
Die +Auferstehung Christi+ nach drei Tagen erinnert an das große
Auferstehungsfest der Babylonier in Nisan, also etwa gleichzeitig
mit dem Tode und der Auferstehung Jesu. In feierlichen Prozessionen
und Riten wurde in Babel in der Frühlingszeit die +Auferstehung
des Marduk+ gefeiert. Die drei Tage, die Auferstehung Jesu
gleichzeitig mit Sonnenaufgang, die Feier des „Herrentages“, die
+Sonnenfinsternis+ bei Jesu Tode, die +Engelerscheinungen+
zeigen in die Richtung jener babylonischen Gedanken. Auch der
+Satan+, die +bösen Dämonen+, besonders die sieben bösen
Geister, sowie Jesu Selbstbezeichnung „der +Menschensohn+“ = „der
+Mensch+“ weisen nach Babylonien[249].
*
Auch der Hexenwahn ist, wie Friedrich Delitzsch in „Mehr Licht“
(Leipzig 1907) feststellt, chaldäischen Ursprungs, und zwar genau in
der Form der römisch-katholischen Kirche. Auch die Verbrennung durch
Feuer -- durch solche in Effigie ersetzt -- geht auf dieses uralte Volk
zurück.
*