Vor wenigen Jahren, vielleicht heute noch, besaß das Königsschloß in

Stockholm keine Aborte. Alles, auch fürstliche Gäste, mußte sich

auf den Korridor hinter eine spanische Wand begeben. Aber da diese

keineswegs alles verhüllte, so konnten die Vorübergehenden die Beine

oder wenigstens die Füße des dort Sitzenden sehen.

Noch im Jahre 1900 hatten große Trakte der Münchener Residenz keine

Aborte. Wie Verfasser aus zuverlässiger Quelle weiß, bedienten sich

höchste Herrschaften bis in die Gegenwart nicht des Wasserklosetts,

sondern ausschließlich des Nachtstuhles. Noch heute dient in Bayern

vielfach auf dem Lande -- nach Manövererfahrungen -- der Misthaufen den

gleichen Zwecken, und eine den oberen Teil des Sitzes -- aber nicht

etwa die Beine -- verhüllende Holzverschalung ist ein nicht überall

anzutreffender Luxus.

*

In einem Bericht, den der Chirurg Tenon im Jahre 1788 über den Befund

im Hospital Hôtel-Dieu auf königlichen Befehl abfaßte, findet sich

folgende Darstellung der dort herrschenden Zustände:

Ein einziges der Gebäude des Spitales barg 2627 Kranke, darunter

Fieberkranke, Wöchnerinnen, Blatternkranke usw. Die Betten, etwa

1,10 m breit, waren für je zwei bestimmt, wurden aber +mit sechs

belegt+, drei am Kopf-, drei am Fußende. +Dadurch lagen die Füße

auf den Schultern oder im Gesicht der anderen.+ Daher war es für die

Patienten, die hochkant liegen mußten, da ihnen nur je etwa 35 ctm.

Platz zur Verfügung stand, unmöglich zu schlafen.

Der Inhalt der +Nachtstühle+ wurde täglich im +Krankenzimmer

selbst in größere Gefäße übergeschüttet+. Dadurch und durch das

Herabfallen der Fäkalien auf den Fußboden war die +Luft in den Räumen

verpestet+.

In den Kleiderkammern hingen die Kleider der mit Krätze und Blattern

behafteten zwischen denen der anderen Patienten. Natürlich auch die

verlausten zwischen den reinen. Wer das Hospital verließ, bekam also

seine +Kleidungsstücke infiziert mit Pocken- und Blatterkeimen,

Krätze und Läusen zurück+. Auch die Gewandstücke der Verstorbenen

wurden hier aufbewahrt, bis sie -- sieben bis acht Tausend pro Jahr --

verkauft wurden, überall hin Krankheiten verbreitend.

Die Strohsäcke der Kranken, die Urin und Exkremente nicht halten

können, werden um vier Uhr morgens geöffnet und auf den Fußboden

ausgebreitet. Gleichzeitig werden die Strohfüllungen der anderen Betten

geleert. Statt den beschmutzten Inhalt an Ort und Stelle zu verbrennen,

wird das Stroh auf Karren ins Hospital Saint-Louis gefahren.

Die Mauern sind bedeckt mit Auswurf, der Fußboden mit Fäkalien, die aus

den Strohsäcken rinnen, oder beim Leeren der Nachtstühle verschüttet

werden. Danach ist auch die Luft in den Sälen.

Im Saale Saint-Jérôme in diesem famosen Hospital, damals dem +größten

chirurgischen Operationssaale Europas+, ist die Luft durch die

+benachbarte Leichenhalle verpestet+; die übrige Umgebung strömt

ebenfalls üble Gerüche aus. Sonne fällt nicht hinein.

In Gegenwart der zu operierenden werden die Instrumente hergerichtet,

+ja man operiert in Gegenwart der übrigen Patienten+.

Während in Versailles fast niemand an Trepanation stirbt, kommen in

diesem Hospital alle durch Infektion um.

+Die kranken Wöchnerinnen liegen mit den gesunden zusammen, drei bis

vier im selben Bett+, solche mit Krätze zusammen mit gesunden.

Der Auszug aus dem offiziellen Bericht dürfte genügen[228].

*

Der Friedhof des „Innocents“, der in Paris ein Jahrtausend zur

Bestattung gedient hatte, war so verpestet, daß der Generalleutnant

Berrier im Jahre 1746 mit eigenen Augen einen Schwaden aufsteigen sah

von dem Massengrab, das dort in der Regel etwa 1500 Personen aufnahm.

Im Jahre 1765 beklagten sich -- nach zahlreichen Vorläufern -- die

Anwohner darüber, daß die Verpestung durch die Ausdünstungen des

Friedhofes derartig stark sei, daß +innerhalb weniger Stunden die

Nahrungsmittel in den benachbarten Häusern verdürben+.

Erst 1776 wurde die Beerdigung innerhalb der Kirchen behördlicherseits

eingeschränkt, aber noch keineswegs ganz untersagt. Über die damaligen

hygienischen Zustände klärt ein Brief Voltaires an den Dr. Paulet auf:

„Sie haben in Paris ein Hôtel-Dieu, wo ewige Ansteckung herrscht, wo

sich die Kranken, der eine auf den andern gehäuft, gegenseitig Pest und

Tod aufhängen. Sie haben in den kleinen Sackgassen Schlächtereien, die

im Sommer einen Kadavergeruch verbreiten, der imstande ist, ein ganzes

Stadtviertel zu vergiften. Die Ausdünstungen der Toten töten in euren

Kirchen die Lebenden, und die Beinhäuser des ‚Innocents‘ sind noch ein

Zeugnis von Barbarei, das uns weit unter Hottentotten und Neger stellt.“

Die Ausdünstungen des Friedhofes steigerten sich so, daß am Ende des

Jahres 1779 in einem benachbarten Hause das Licht im Keller erlosch.

Die Beschreibung der weiteren Details ist zu ekelhaft, um hier

wiedergegeben zu werden[229].

Elfter Abschnitt

Ehre

Wie das Kind den Stuhl schlägt, an dem es sich stieß, statt seiner

eigenen Ungeschicklichkeit gram zu sein, so suchte das Mittelalter

seinen ganzen Haß gegen die doch selbst gewollte Blutgerichtsbarkeit

und Grausamkeit am Henker auszulassen. Damit jeder ihm schon von

weitem ausweichen konnte, wurde im Jahre 1543 dem Scharfrichter

vorgeschrieben, in der Öffentlichkeit mit rot-weiß-grünen Lappen am

Rockärmel und Mantelarmloch zu erscheinen. Der Henker mußte außerhalb

der Stadtmauern wohnen, die Erwerbung des Bürgerrechtes war ihm

versagt, betrat er selbst eine Herberge, so bekam er Speise und Trank

abseits von den anderen Gästen am „Henkertischchen“ gereicht, wobei er

auf einem nur dreibeinigen Stuhle sitzen mußte. Zum Unterschied von den

anderen war sein Krug henkellos, eingegossen wurde ihm rückwärts über

die Hand. Wohl in Erinnerung an diesen Brauch gilt es heute noch am

Rhein als Unhöflichkeit, wenn der Gastgeber einem Gast über die Hand

eingießen wollte. Zahlte der Henker, so mußte er die Münze ablegen,

worauf der Empfänger darüber wegstrich oder darüber hinblies, bevor er

sie einsteckte. Auch in der Kirche hatte er einen von den „ehrlichen

Leuten“ strenge geschiedenen Platz. Wie es dem Henker erging, so auch

dem Schinder oder Abdecker. Bemerkenswert ist die große Ähnlichkeit der

die Verachtung ausdrückenden Gebräuche im Abendlande mit den in Indien

den Parias gegenüber üblichen.

*

Die Frauen der Stadt Husum hatten noch am Ende des 17. Jahrhunderts der

vom Rate besoldeten Wehe- und Bademutter +verboten, der Ehefrau des

Henkers oder Schinderknechtes in Kindsnöten beizustehen+! Da drohte

der Rat, „wofern sich nicht binnen 24 Stunden eine Frau fände, die

der Bewußten beispränge, so werde E. E. Rat überall keine Bademütter

weiter dulden, sondern dafür sorgen, daß künftighin Mannspersonen des

Barbieramtes den Frauen die benötigte Hülfe leisten sollten“. Aber auch

diese Drohung nützte den frommen Christinnen gegenüber nicht viel. Als

sich endlich ein armes altes Weib zu diesem Liebeswerk fand, mußte sie

selbst im Tode dafür büßen! Die rachsüchtigen Frauen entzogen ihr jede

Pflege und Guttat und ließen selbst ihre Leiche tagelang unbesorgt, bis

der Rat endlich den Nachtwächter zu ihrer Bestattung bewegen konnte.

*

Da das Angebot an Scharfrichtern sehr gering war, half sich der Rat

bisweilen, indem er einen zum Tode Verurteilten das Leben schenkte

unter der Bedingung, Henker zu werden. Ein aus einer anderen Stadt

erbetener Scharfrichter schnitt dann dem Gewählten in offener Zeremonie

zum Zeichen des Standeswechsels beide Ohren ab!

Nur mit Geld war der Henker gut dotiert. +Er stand im Gehalte dem

Stadtprediger oder Stadtphysikus gleich+, außerdem war er fast

überall Bordellwirt und verdiente durch Ausübung von ärztlicher

Praxis[230].

Erst die französische Revolution erlöste den Henker von der

jahrhundertelangen Unehre. Auch hier waren die Menschenrechte wirksamer

als die christliche Nächstenliebe.

*

Im Mittelalter wurden alle, die sich das Leben genommen hatten,

entweder ausgeschleift und verbrannt, oder in ein Faß getan und (in

Frankfurt) in den Main geworfen. Dabei war es gleichgültig, ob der

Selbstmörder eines Verbrechens bezichtigt war, ob er bei Vernunft

gewesen oder nicht. Nur wenn einer erwiesenermaßen nicht im Besitze

seiner Geisteskräfte war, wurde er nicht verbrannt, sondern ins Wasser

geworfen, bzw. am Ende des Mittelalters auf den Schindanger gebracht

und dort mit etwas Erde überdeckt.

Wer sich selbst erhenkt hatte, durfte durch niemand als den Henker

abgeschnitten werden. Um die Heiligkeit der Haustürschwelle nicht zu

entweihen, mußte dann die Leiche durch ein unter derselben gemachtes

Loch hinausgezogen werden. An einigen Orten warf man die Leiche zum

Fenster hinaus. Es wird als besondere Vergünstigung bezeichnet, daß man

1486 einer Frau gestattete, den Leichnam ihres Mannes, der sich aus

Wahnwitz selbst entleibt hatte, in den Main zu werfen, statt das durch

den Henker tun zu lassen.

*

Im Jahre 1522 wurden sogar die Güter eines Juden, der sich selbst

entleibt hatte, in Frankfurt konfisziert, was sonst nicht Brauch war.

*

Erst im Jahre 1723 kommt es in Frankfurt vor, daß man die Bestattung

eines wahrscheinlich geisteskranken Selbstmörders auf dem gewöhnlichen

Friedhofe erlaubte. Aber sie mußte ganz im stillen und auf dem

hintersten Teile geschehen.

*

Gegen aufgefundene Leichen, selbst wenn es sich um Ermordete handelte,

verfuhr man ganz ähnlich wie gegen Selbstmörder, und zwar aus

religiösen Bedenken. Wußte man doch nicht bestimmt, ob der Tote ein

Christ, und wenn schon, ob er auch ein +frommer+ Christ gewesen

sei, auch war die Möglichkeit, es handle sich doch um Selbstmord, nicht

ausgeschlossen! Deshalb mußte die Erlaubnis des Pfarrers zu einem

ehrlichen Begräbnis eingeholt werden[231].

Erst 1497 kam man in Frankfurt auf den Gedanken, dem zum Tode

Verurteilten den Selbstmord durch eine Art von Zwangsjacke unmöglich

zu machen. Man band den Delinquenten nämlich in einem besonders

konstruierten Stuhl fest[232]. Daß man bis dahin dem armen Sünder, der

unter Umständen zu einem höchst qualvollen Tode verurteilt war, nicht

jede Möglichkeit der Selbstentleibung nahm, dürfte wohl darin seinen

Grund haben, daß nur wenige es versuchten, sich dem Nachrichter durch

eine so schimpfliche Todesart zu entziehen.

*

„Die Zünfte müssen so rein sein, als wären sie von den Tauben gelesen.“

Dieser schöne Grundgedanke wurde gehandhabt wie folgt:

Die bloße Tatsache, daß ein Zunftgenosse einen Hund auf irgendwelche

Weise tötete, hatte zur Folge, daß ihm +das Handwerk gelegt

wurde+, d. h. daß er und eventuell seine Familie +brotlos+

gemacht wurden. Man betrachtete den Totschlag eines Hundes als Eingriff

in das verachtete Gewerbe des Scharfrichters.

Im Mittelalter wurden Adelige zur Strafe des Hundetragens verurteilt,

und Widukind erzählt, daß die Übersendung eines räudigen oder

verstümmelten Hundes als Absage an den Feind galt.

Erst durch den § 23 des Reichsschlusses vom 16. August 1731 wurde die

Bestimmung, den Totschläger eines Hundes aus der Zunft auszuschließen,

beseitigt[233].

Im Jahre 1690 wurde dem jüngsten Sohne eines ehelich geborenen Bauern,

der das Schneiderhandwerk erlernen wollte, die Aufnahme in die

Bunzlauer Schneiderzunft versagt, weil -- seine +Großmutter+ vor

50 Jahren, als sie noch unverheiratet war, mit ihrem Dienstherrn ein

Kind hatte!

Im Jahre 1656 legte die Tuchmacherzunft in Grünberg einem Lehrling das

Handwerk, weil seine Mutter im Dreißigjährigen Kriege von einem Reiter

genotzüchtigt worden war, wiewohl der Rat feststellte, daß gegen die

Frau +nichts Ehrenrühriges vorlag+.

Der Sohn eines Bauern und Gerichtsmannes, der die Weißgerberei erlernen

soll, wird 1691 abgewiesen, weil sein +Großvater+, ein begüterter

Bauer, vor 30-40 Jahren als gräflicher Diener bei der Kastration von

Pferden geholfen hatte.

*

Damals wurde in die Zünfte nur aufgenommen, wer außer ehelicher Geburt

auch +eheliche Erzeugung seiner Eltern und Voreltern nachweisen

konnte+! Dasselbe wurde von den Frauen der Zunftgenossen gefordert.

Die Verzeihung eines Ehebruches genügte zum Ausschluß aus der Zunft.

Hammurabi dachte darin milder. § 129 seines Gesetzes lautet: Wenn

jemandes Ehefrau mit einem Zweiten ruhend ertappt wird, soll man sie

(beide) binden und ins Wasser werfen. Wenn der Eheherr der Frau

verzeiht, so soll auch der König seinen Untertan begnadigen[234].

*

Im Jahre 1696 war eine Frau in Hernstadt an der Bartsch im

Fieberdelirium ins Wasser gesprungen und ertrunken. Der Witwer mietete

einen Taglöhner und fuhr mit ihm im Kahn zur Leiche, um sie aus dem

Wasser ziehen zu lassen. Dieser seiner Frau erwiesene Liebesdienst

wurde ihm und seiner Tochter aus zweiter Ehe noch ein Menschenalter

nachgetragen, denn als diese sich mit einem Schneider verheiraten

wollte, wurde ihr wegen der einstigen Schiffsführung ihres Vaters

ein +Zeugnis ihrer ehelichen Geburt+ und ihrem Bräutigam die

+Aufnahme in die Zunft verweigert+[235].

*

Als im Jahre 1757 der Winterthurer Rittmeister Hegner zur „Sonne“

vier Pferde, die in der Eulach ertrunken waren, herausziehen half,

machte er sich die Tragweite wohl nicht klar: „In raschem Eifer hatte

er an einem Seil gezogen, ohne zu fragen, wer es befestigt, und ohne

sich umzusehen, wer neben ihm ziehe. Bald war er nach Zürich zitiert,

um sich zu legitimieren, daß er +nie an einem Seil gezogen oder

eins angerührt, das der Henker angemacht+. Auf seine ehrliche

Verantwortung ward ihm auferlegt, ein Attest vorzulegen, daß dies

nicht geschehen. Man ging nämlich damit um, den Rittmeister Hegner

für einen anrüchigen Mann, und somit des ehrenvollsten Dienstes, des

Kommandos einer Dragonerschwadron, für unwürdig zu erklären. In dieser

ehrenhaften Not trat er vor Schultheiß und Rat mit der Bitte, daß

Kundschaft angehört und ihm ein Attest gegeben werde. Allein ‚die

Bedenklichkeit und anscheinende Weitläufigkeit dieses Handels‘ setzte

den Rat in Furcht. Er willfahrte dem Begehren des Bürgers nicht und

+ließ um des Scharfrichters willen den Rittmeister im Stich+“[236].

*

Als Gegenstück zum subtilen Ehrbegriff der Zünfte seien hier einige

Daten aus der Familiengeschichte der mächtigen Grafen von Cilli

angeführt. Aus diesem Geschlecht hatte Kaiser Sigismund sich seine

berüchtigte Gemahlin Barbara erwählt. Wir werden sie später näher

kennen lernen.

Ulrich II., der Schwager Sigismunds, war ein wilder Knabe. Als er mit

einer Frau ein Verhältnis hatte und deren Mann, den er deshalb in

seine Dienste genommen hatte, ihn um Entlassung bat, gab er sie ihm,

schickte aber Diener nach, die ihn ermordeten. Das ereignete sich etwa

1455, und kein Hahn krähte danach. Sein Vater Friedrich II. war nicht

besser (c. 1370-1454). Zuerst war er vermählt mit Elisabeth, Tochter

des Grafen Stephan Frangipani. Er verließ sie, um sich heimlich mit

der Veronica von Teschewitz zu verbinden. Als der Wüterich dann zur

ersten Frau zurückkehrte, um Versöhnung zu feiern, erstach er sie

mit seinem Jagdmesser. Diesmal war es eine Gräfin, und da konnte die

Sache denn doch nicht vertuscht werden. Friedrich wurde sogar zum Tode

verurteilt, dann begnadigt und seinem Vater übergeben, der ihn längere

Zeit gefangen hielt. Als er frei gelassen wurde, war keine Frau oder

Jungfrau vor ihm sicher. Hatte er eine geschändet, dann schickte er

sie einfach ohne jede Entschädigung wieder zum Mann oder Vater zurück.

Einem Ehemann, der seine Frau nicht ohne weiteres wieder zurücknehmen

wollte, +legte er, empört über diese Anmaßung, eine Geldstrafe auf+!

Wie könne er es wagen, ihm Schwierigkeiten zu machen, wo doch er

selbst, ein edler Graf, die Umarmungen einer Frau nicht verachtet habe,

die vorher von diesem Plebejer +entweiht+ worden sei! Einen Adeligen

ließ er aus Eifersucht grausam töten, weil er ihn im Verdacht hatte,

mit einer seiner zahlreichen Geliebten sich eingelassen zu haben. Seine

heimliche Gemahlin Veronica ließ sein Vater Herrmann (1385-1435) im

Bade ertränken (c. 1428). Als dieser edle Graf das Zeitliche segnete,

schrieb die Chronik von Cilli -- und das ist bezeichnend -- „Nach dem

was groß Clag, denn er war ein +frommer+ Mann und ein +rechter Sühner

und Friedmacher+, wo er mocht zwischen Armen und Reichen“[237].

*

David Teniers d. J., der sich um den Adel bewarb, sollte ihn 1657 unter

der Bedingung erhalten, daß er keine Malereien mehr ausstelle oder für

Geld male[238].

Die Künstler gehörten ja das ganze Mittelalter hindurch zum

+Handwerkerstande+ und waren genau so +zunftmäßig inkorporiert+ wie

etwa die Metzger oder Tuchmacher. Noch im 17. Jahrhundert galten die

Erzeugnisse der Malerei im allgemeinen gar nicht höher als ein Stück

Tischler- oder Schmiedearbeit, und die größten Künstler sehen wir mit

industriellen Arbeiten, Ladenschildern, Ofenschirmen usw. beschäftigt.

Ein Dürer, Holbein, Burgkmair, die ersten Größen ihrer Zeit,

unterstanden dem +Zunftzwang+ und wurden, wenn auch als sehr tüchtige,

so doch immerhin als +Handwerker+ eingeschätzt. Jean von Goyen, Aart

van der Neer, Hobbema, Jan Steen, Jakob van Ruisdael II, J. Collaert,

also hervorragende Meister des 17. Jahrhunderts, verdienten noch neben

der Malerei ihr Brot als Garköche, Gastwirte, Strumpfhändler, Bäcker

usw.[239]

*

Erst im Jahre 1773 wurde durch einen vom 20. März datierten Erlaß

der Kaiserin Maria Theresia auf eine Anregung von Antwerpen hin

bestimmt, daß die Maler, Bildhauer, Stecher und Architekten von jedem

Gildenzwang befreit sein sollten und die Ausübung ihrer Künste mit dem

Adelsstande für vereinbar erklärt[240]. Allerdings waren schon lange

vorher einzelnen großen Meistern fürstliche Ehren erwiesen worden. Z.

B. machten weder Rubens noch Guido Reni Besuche, sondern empfingen nur

solche im Atelier. Als letzterer aus Bologna nach Rom zurückkehrte, das

er im Zorn über Honorarschwierigkeiten verlassen hatte, fuhren ihm die

Wagen der Kardinäle bis Ponte Molle entgegen. Als Bernini die erste

französische Stadt betrat, wurden ihm deren Schlüssel überreicht, und

drei Tage vor Paris holte ihn die königliche Sänfte ein[241]. Dagegen

suchten noch bis ins 18. Jahrhundert Mitglieder der Gilden ihre

Arbeiten durch Hausieren an den Mann zu bringen, und es verstieß nicht

gegen den Ehrenkodex, wenn ein Maler oder ein Maler-Kunsthändler sich

an einer Brücke oder sonst einem öffentlichen Platz mit seinen Bildern

aufstellte[242].

*

Auch in Griechenland zur Zeit der höchsten Kunstblüte wurde der

bildende Künstler unter die Handwerker gezählt. Bezeichnend sind

dafür Plutarchs Worte: „Wir schätzen ein Werk, aber wir verachten

seinen Schöpfer“ oder: „Kein anständiger junger Mensch, der den Zeus

in Pisa oder die Hera in Argos sieht, wird sich deshalb wünschen, ein

Phidias oder Apelles zu sein; denn, wenn uns ein Werk angenehm und

gefällig ist, braucht darum doch noch keineswegs sein Schöpfer unsere

Nacheiferung zu verdienen“[243].

*

Wenn uns auch selbst aus dem frühen Mittelalter eine Reihe von

Künstlernamen überliefert sind[244], so war im allgemeinen doch die

Person des Schöpfers eines Kunstwerkes von ganz geringer Bedeutung

gegenüber der, die es +bezahlte+. Wichtiger als die Meister sind

die Stifter, deren Porträts und Namen sich auf zahllosen Gemälden und

Skulpturen erhalten haben.

Zwölfter Abschnitt

Religion und Glaube

Die sogenannten +Sieben Todsünden+ sind, wie Zielinski

nachgewiesen hat, aus der heidnischen Astrologie entnommen und haben

wahrscheinlich durch Vermittlung der stoischen Philosophie ihre

Ausbildung erhalten. Auch Horaz kennt sie[245].

*

Der Vers 7 in der 1. Epistel Johannis, Kapitel 5, den die Dogmatiker

als Hauptbeweis für die Lehre von der +Dreifaltigkeit+ brauchen,

ist nach der Untersuchung des katholischen Theologieprofessors

Karl Künstle (Das Comma Joanneum, auf seine Herkunft untersucht.

Freiburg 1905) von dem +Häretiker+ Priscillian im 4. Jahrhundert

eingeschoben worden!! Von demselben Vers erklärte die Indexkongregation

1897, daß es nicht gestattet sei, an seinem authentischen Charakter zu

zweifeln. Künstles Schrift erschien mit bischöflicher Approbation!

*

Demeter, die Mutter des Dionysios, heißt „+heilige Jungfrau+“,

Isis, die Mutter des Horus, spielt eine besondere Rolle, Sargon, Gudea,

Asernasipal, Asurbanipal usw. behaupten von sich die Jungfrauengeburt

von der Göttin Istar, und diese wunderbare Herkunft wird von ihnen

beansprucht, wiewohl wir ihre wirkliche Herkunft kennen. Das hängt mit

dem +Tierkreisbild der Jungfrau+ zusammen und der Konstellation

der Wintersonnenwende. Um Mitternacht am 25. Dezember geht am

östlichen Punkte des Himmels das Sternbild der Jungfrau auf. Daher die

Festsetzung der Geburt Christi auf diesen Tag und die Legende seiner

jungfräulichen Geburt[246].

Heute noch lehrt die römisch-katholische Kirche die +Jungfräulichkeit

Mariä+ und die +Gottheit Christi+ in dem Sinne, daß Gott

durch den hl. Geist sein Vater wurde. Letzteres wird auch von der

protestantischen Kirche noch aufrecht erhalten. Dazu seien zwei Stellen

des Neuen Testamentes zitiert: Matthäus Kapitel 1 Vers 25: „+Und

erkannte sie nicht, bis sie ihren ersten Sohn gebar+; und hieß

seinen Namen Jesus.“

Matthäus Kapitel 13 Vers 55 und 56 lauten: „Ist er nicht eines

Zimmermanns Sohn? Heißt seine Mutter nicht Maria? Und +seine Brüder

Jakob und Joses und Simon und Judas+? Und +seine Schwestern+,

sind sie nicht alle bei uns?“

Die Evangelien sind eben nur unfehlbar, wenn es gewissen Kreisen und

Institutionen paßt.

Zur +Gotteskindschaft Christi+ finden sich zahlreiche Analogien

in der Antike. Vom Philosophen Plato war schon zu seinen Lebzeiten die

Sage aufgekommen, seine Mutter Periktione habe ihn vom Gott Apollo

empfangen, ebenso war Augustus Apollos Sohn, während Alexanders und

Scipios Vater Zeus war, der auch den Wundermann Apollonius von Tyana

gezeugt haben soll. Origines sagt diesbezüglich: „Der einfache Antrieb,

so etwas von Platon zu erdichten, war, daß man glaubte, ein Mann,

der mit größerer Weisheit und Kraft als die Durchschnittsmenschen

ausgestattet war, +müsse auch aus höherem und göttlichem Samen seinen

leiblichen Ursprung gehabt haben+.“ Die Nutzanwendung daraus auf

Christus zu ziehen, überließ Origines seinen Lesern[247].

Seit 1870 ist nicht nur Christus von Maria, sondern auch diese von

ihrer Mutter Anna „unbefleckt“ empfangen worden. Wenigstens hat das

Vatikanische Konzil diese Feststellung gemacht.

*

Auch von +Buddha+ wird erzählt, daß er von der jungfräulichen

Königin Maja geboren wurde, in deren Leib das himmlische Geistwesen

Buddha unbefleckt und unbefleckend einging. Auch bei seiner Geburt

erstrahlte überirdisches Licht und erschienen Scharen himmlischer

Geister, die einen Lobgesang anstimmten zum Preise des Kindes, das der

Welt Heil, aller Kreatur Freude und Frieden bringen, die Feindschaft

zwischen Gottheit und Menschheit versöhnen werde. Auch hier erkennt ein

frommer Seher im Kinde den künftigen Erlöser[248].

*

Die +Auferstehung Christi+ nach drei Tagen erinnert an das große

Auferstehungsfest der Babylonier in Nisan, also etwa gleichzeitig

mit dem Tode und der Auferstehung Jesu. In feierlichen Prozessionen

und Riten wurde in Babel in der Frühlingszeit die +Auferstehung

des Marduk+ gefeiert. Die drei Tage, die Auferstehung Jesu

gleichzeitig mit Sonnenaufgang, die Feier des „Herrentages“, die

+Sonnenfinsternis+ bei Jesu Tode, die +Engelerscheinungen+

zeigen in die Richtung jener babylonischen Gedanken. Auch der

+Satan+, die +bösen Dämonen+, besonders die sieben bösen

Geister, sowie Jesu Selbstbezeichnung „der +Menschensohn+“ = „der

+Mensch+“ weisen nach Babylonien[249].

*

Auch der Hexenwahn ist, wie Friedrich Delitzsch in „Mehr Licht“

(Leipzig 1907) feststellt, chaldäischen Ursprungs, und zwar genau in

der Form der römisch-katholischen Kirche. Auch die Verbrennung durch

Feuer -- durch solche in Effigie ersetzt -- geht auf dieses uralte Volk

zurück.

*

Kultur-Kuriosa, Erster Band · 第 12 / 18 段