„Also hat man ain mansperson, gleichwol der jaren noch jung, +auf

einer closterfrawen im bet nackend gefunden+, die das wetter und

der dunst baide erstecket. wie nun gleich hernach strenge inquisition

gehalten, hat sich wahrhaftigclichen erfunden, das +etlich mehr

manspersonen im closter sich enthalten+, die doch bei zeiten darvon

kammen. diese sein in der jugendt kindsweis in der umbtreibenden

scheuben (gemeint ist die Drehscheibe, die zur Verhütung des

Kindsmordes und um die abliefernden Eltern nicht erkennen zu können,

an den Nonnenklöstern zur Deponierung der Findelkinder angebracht

waren) ins closter gezogen worden, darin sie +biß in ire manbare jar

behalten und nach der haut sein gebraucht worden. ohne zweifel haben

sie ir köstle wol verdienen+ und an den alten, garstigen, stinkenden

böcken ir junges leben, den leib und alle chreften verschinden muessen;

dann under anderm herfurkomen, das die eltesten under inen in disem

tahl die prerogativ oder preminenz gehapt, die jungern aber, die der

arbait villeucht baß werd gewesen, haben die weil fasten muesen und

sich ander closterarbait behelfen.“ +Bei solchen Klöstern befanden

sich Weiher, die nicht abgelassen werden durften, damit man die dort

versenkten Kinderleichen nicht fand.+

Aus dem Kloster Heistal bei Bregenz besuchte einst eine Nonne die

Gräfin von Kirchberg. Nicht ohne Schalkhaftigkeit erzählt Zimmern von

ihr (Chronik I, S. 330): „Dise guet closterfraw het wol kunden mit

gueten ehren Eptissin oder +mutter+ im closter sein, und wer an

ir der nam nit verloren gewesen. aber der sachen beschehen vil bei

nechtlicher weil, darzu man nit gesicht, vil weniger soll hernach vil

darvon gesagt werden.“

Mag es auch Ausnahmen gegeben haben, die hier geschilderten Zustände

werden von dem Katholiken Zimmern als Zeitgenossen ausdrücklich als

die +Regel+ bezeichnet und über die Lässigkeit der Obrigkeit, die

gerne die Augen zudrückt, Klage geführt.

Der Adel suchte die Klöster zu Abenteuern auf und kam auch auf seine

Rechnung, denn +nicht genug damit, sich selbst zu prostituieren,

verkuppelten die Nonnen auch vielfach andere Frauen, die dorthin zu

Besuch kamen+. (Zimmern III. S. 70ff.)

*

Geiler von Keisersberg, Prediger am Straßburger Münster, sagt in seinem

1517 erschienenen „Brösamlin“ (fol. 10a) über die Nonnenklöster: „Ich

weiß nicht, welches schier das best wer, +ein tochter in ein semlich

closter thuon oder in ein frawenhauß+. Wann warumb? ym closter ist

sie ein huor, so ist sie dennocht ein gnadfrauw dartzuo; aber wer sie

in dem frawenhuß, so schlüg man sie umb don grind und müst übel essen

unnd trincken; man würff sie ein steg auff die ander ab; denn so sie

gedechte, wer sie wer, unnd schlüg in sich selber, das sie in dem

closter nit thuon. Gebst du deiner tochter ein man, du hertest, du

fragtest, was ein man er were, was er hette, etc. Also wilt du dein

tochter in ein closter thuon, so frag auch, was man für ein wesen füre.

Du sihest wol, wa die thuren mit einem hanfstengel beschlossen seind,

und wa da ist ein uß und yngon als in einer batstuben.“

Wenn auch die Sittenprediger zu allen Zeiten über die unvergleichliche

Verworfenheit ihrer Zeitgenossen gezetert haben[171], so sind doch des

Franziskaners Thomas Murner Ansichten, die er in der Narrenbeschwörung

XXXIX, 49 ausspricht, recht charakteristisch, weil sie zeigen, wie aus

dem Schoße der Kirche selbst über das Treiben in den Nonnenklöstern

geurteilt wurde.

„Der sin kind nit vermähelen kan Und hat kein gelt ir nit zu geben, so

muoß sie klösterlichen leben. (57) Wann sie dann zuo den jaren gat Und

sich empfindt in irem stat Und sie der narr facht an zuo jucken, So

laßt sie sich herumher bucken (deponere) Und fluocht dem vater underm

grund, Das er sie nit versehen kunt, Und hette vil lieber ein armen

man, Dann das sie wolt zuo metten gan. (67) Spricht man dann: Das ist

nit recht; Du schendest do mit din frums geschlecht“, So antwurt sie

gar bald und geschwind: „Ich wolt, das ich vierhundert kind Uf erden

brecht, nun in zuo leid. Was stießens mich in dieses kleid! (86) Sie

ist doch jung, recht oder alt, Wer die meisten kinder macht, Die würt

aptissin hie geacht. (97) +Die frowenkloster sind jetzt all Gemeiner

edellüt spital.+“

*

Bezeichnend ist, daß die Inwohnerinnen des +Frauenhauses+ sich

+über die Konkurrenz der Klosterfrauen beklagten+! Hans Rosenplüt

sagt darüber in der „XV. clagen“: „Die gemeynen weib clagen auch ir

orden, Ir weyde sey vil zu mager worden. Die winkel weyber und die

haußmeyde, die fretzen teglich ab ir weide... Auch clagen sie über die

closterfrawen, Die können so hübschlich über die snur hauen, Wenn sie

zu ader lassen oder paden, So haben sie junkhar Conraden geladen[172].“

Auch nach der Gegenreformation war in den Klöstern keine übermäßige

Askese zu hause. Im St. Marienkloster zu Köln war es wenigstens

noch 1576 recht fidel. Schweinichen erzählt davon in seinen

„Denkwürdigkeiten“ (S. 108): „Darin hat es lauter Gräfin, Herren-

und Adelstandes, und wenn sie aus der Kirchen kamen, +legeten

sie den Habit ab und trugen sich weltlichen, mochten auch daraus

heiraten+... waren also lustig und guter Dinge mit den Nonnen,

tanzten und trunken sehr... wurden danach so bekannt im Kloster, daß

die eine Nonne, ein schön Mensch vom Adel, des Geschlechtes eine

Reckin, +ein klein Kindlein davon bracht+, weil wir noch zu Köln

und im Lande herum waren.“

*

+König Ludwig XV. von Frankreich besaß einen eigenen Beamten für

das Arrangement seiner Orgien+ in der Person des „Intendant des

Menus-Plaisirs“ La Ferté[173]!

Der berühmte Hirschgarten, jenes riesige Bordell, das die Marquise von

Pompadour König Ludwig XV. einrichtete, und zwecks dessen Füllung im

ganzen Lande Unterhändler tätig waren, um neue Schönheiten anzuwerben,

hat wohl die riesigsten Summen verschlungen, die je ähnlichen

Vergnügungen geopfert wurden. Man hat ausgerechnet, daß +jede

einzelne+ dieser Dämchen den öffentlichen Schatz +eine Million

Livres gekostet habe+. In Summa dürfte der Hirschpark während der

Zeit seines Bestehens +eine Milliarde Livres+ verschlungen haben,

die selbstverständlich nicht der König aus seiner Privatschatulle,

sondern das Volk zahlte. Bezeichnend ist die Erzählung Casanovas,

daß den Hirschpark, in dem die tollsten Orgien gefeiert wurden, die

sich vorstellen lassen, niemand besuchen durfte +außer die bei Hofe

vorgestellten Damen+[174]!

*

Nach Polizeiberichten ist festgestellt, daß im Oktober 1793 alltäglich

der Pariser Revolutionsgarten und namentlich die Galerien bei dem

Theater Montansier mit ganz jungen Burschen und Mädchen im Alter von

7-14 und 15 Jahren angefüllt waren, die sich fast öffentlich den

Ausschweifungen der infamsten Unzucht hingaben. Dabei waren sie „fast

nackt wie die Hand und boten den Vorübergehenden das entwürdigendste

Schauspiel.“

In derselben Zeit traten die berüchtigten pornologischen Klubs an

die Öffentlichkeit und veranstalteten +im Opernhaus nackte Bälle,

bei denen nur das Gesicht maskiert war+. Die Zahl der täglichen

Dirnenbälle stieg damals auf mehrere Hundert, auf denen die „Naktheiten

der Griechen und Römer“ zur Schau getragen wurden, wo in 23 Theatern

der Unzucht gefrönt wurde.

*

Paris hatte 1770 etwa 600000 Einwohner. Von diesen waren 20000 Dirnen.

Während der Revolution stieg die Zahl der letzteren auf 30000.

*

Wenn auch die Damen vom Ballett im allgemeinen nicht gegen den Vorwurf

der Askese in Schutz genommen werden müssen, so ist doch folgende

von Casanova erzählte Geschichte kennzeichnend für den Tiefstand der

Moral im damaligen Paris. Casanova sah eines Tages beim Ballettmeister

der Oper 5-6 junge Mädchen von 13-14 Jahren, sämtlich von ihren

Müttern begleitet und von bescheidenem, feinem Wesen. Er sagte ihnen

Schmeicheleien, die sie mit niedergeschlagenen Augen anhörten. Eine

von ihnen beklagte sich über Kopfschmerzen. Während Casanova ihr sein

Riechfläschchen bot, sagte eine ihrer Gefährtinnen: „Ohne Zweifel

hast du schlecht geschlafen.“ „Nein, das ist es nicht,“ erwiderte die

unschuldige Agnes, „ich glaube, ich bin in anderen Umständen.“

Casanova war erstaunt, da er das junge Mädchen natürlich für eine

Jungfrau gehalten hatte, und sagte: „Ich glaubte nicht, daß Madame

verheiratet wären.“ Sie sah ihn einen Augenblick überrascht an.

Dann wandte sie sich gegen ihre Gefährtin und beide lachten um die

Wette[175].

*

Die damalige französische Dame betrachtete die respektvolle

Zurückhaltung ihr gegenüber als eine ihren Reizen zugefügte

+Beleidigung+[176]!

*

Der Klerus unterschied sich moralisch durchaus nicht von der übrigen

Bevölkerung. Die bei der Erstürmung der Bastille 1789 gefundenen Akten

über die Sittlichkeitsvergehen der Priester füllen zwei Bände! Ludwig

XV. wurde +jeden Morgen+ über die Auffindung von +Priestern in

Pariser Bordellen+ berichtet[177]!

*

Dafür verdanken wir heute den Klerikalen den famosen Entwurf, der unter

dem Namen „Lex Heinze“ fortleben wird, und in den Nonnenklöstern müssen

die jungen Mädchen +im Hemd ins Bad gehen+. So tugendhaft sind wir

jetzt!

Achter Abschnitt

Schicklichkeit und anderes

Brantôme erzählt von einem französischen Prinzen, der häufig die

+Damen des Hofes+ zu Festlichkeiten einlud. Dabei wurde ihnen der

Wein in einem sehr schönen Becher von vergoldetem Silber gereicht,

der über und über mit lasziven und erotischen Darstellungen bedeckt

war. Die Damen hatten nun die Wahl, Durst zu leiden oder den Becher zu

benutzen. Die Mehrzahl, auch junge Mädchen, amüsierten sich köstlich

und führten an die Darstellungen anknüpfend die pikantesten Gespräche.

Brantôme, der selbst als Augenzeuge wiederholt zugegen war und aus dem

Becher trank, erzählt: „Bref, cent mille brocards et sornettes sur

ce sujet s’entredonnoient les gentilshommes et dames ainsi à table,

comme j’ay veu, que c’estoit une très-plaisante gausserie, et chose à

voir et ouir; mais surtout, à mon gré, le plus et le meilleur estoit à

contempler ces filles innocentes, ou qui feignoyent l’estre, et autres

dames nouvellement venues, à tenir leur mine froide, riante du bout

du nez et des lèvres, ou à se contraindre et faire des hypocrites,

comme plusieurs dames en faisoyent le mesme. Et notez que, quand elles

eussent deu mourir de soif, les sommelliers n’eussent osé leur donner

à boire en une autre coupe ny verre. Et, qui plus est, juroyent

aucunes, pour faire bon minois, qu’elles ne tourneroyent jamais à ces

festins; +mais elles ne lassoient pour cela à y tourner souvent+,

car ce prince estoit très-splendide et friand. D’autres disoyent,

quand on les convioit: „J’irai, mais en protestation qu’on ne nous

baillera point à boire dans la coupe;“ et quand elles y estoient,

elles y beuvoient plus que jamais. Enfin elles s’y avezarent si bien

qu’elles ne firent plus de scrupule d’y boire; et si firent bien mieux

aucunes, quelles se servirent de telles visions en temps et lieu; et,

qui plus est, aucunes s’en desbauchèrent pour en faire l’essay; car

+toute personne d’esprit veut essayer tout+. Voilà les effets

de cette belle coupe si bien histoirée. A quoy se faut imaginer les

autres discourts, les songes, les mines et les paroles que celles dames

disoyent et faisoyent entre elles, à part ou en compagnie[178].“

In der französischen Hofgesellschaft des 16. Jahrhunderts waren solche

kleinen Scherze an der Tagesordnung. Brantôme erzählt in unmittelbarem

Anschluß an diese Geschichte von einem schönen Bilde im Besitze des

Grafen Chasteau-Vilain, auf dem unbekleidete Frauen in allen möglichen

Stellungen und Beschäftigungen dargestellt waren derart, daß ein

Asket in Wallung geraten wäre. Eine Anzahl Damen mit ihren Kavalieren

besichtigten die Galerie und besonders dieses Gemälde sehr eingehend,

und eine von hohem Rang wandte sich „comme enragée de cette rage

d’amour“ zu ihrem Galan und sagte: „C’est trop demeuré icy: montons

en carosse promptement, et allons en mon logis, car je ne puis plus

contenir cette ardeur; il la faut aller esteindre: c’est trop bruslé.“

„Et ainsi partit, et alla avec son serviteur prendre de cette bonne

eau qui est si douce sans sucre, et que son serviteur luy donna de sa

petite burette.“

*

Wie es im 16. Jahrhundert bisweilen in Deutschland bei Hofe zuging,

lehrt die saftige Geschichte, die Zimmern in seiner Chronik (I, S.

439) von der Herzoginwitwe von Rochlitz geb. Landgräfin von Hessen in

Rochlitz erzählt. „Wie die Fraw gewesen, also auch das Frawenzimmer und

ire Jungfrawen; daher sagt man als Marggraf Albrecht von Brandenburg in

der schmalkaldischen Vechte von ir geen Rochlitz geladen, alda er auch

gefangen, da haben seine Edelleut allerlei Kurzweil mit den Jungfrawen

triben, under denen eine gewesen, die hat ein Edelman für sich uf den

Schoß gesetzt und mit andern seinen Gesellen gespillt. Nit wais ich,

wie es gangen, oder was sie für ain warme ader befonden, sie ist dem

Edelman in der Schoß über sich gesprungen und gehotzet, sprechend: ‚Ei,

er kutzelt mich.‘“

*

Als Herzog Wilhelm von Gülch im Jahre 1540 die erst 12jährige Königin

von Navarra in Chatellerault heiratete, sie aber zur Vollziehung der

Ehe noch zu jung war, ließ, wie Zimmern erzählt (III, S. 343), König

Franz ihm für die Brautnacht eine +andere adelige Jungfrau+

zuführen. „Man sagt, der Herzog von Gülch hab des Kunigs Gnad mit

Willen angenommen, auch sich die Nacht erwisen, +darob die Kunigin

von Navarra, sein Schwiger, und ir Dochter abnemen kunden, das er

gentil compaignon seie+, und soll der Jungfrawen des Morgens

ein Tausendt Guldin geschenkt haben. Die hets noch ein Monat also

angenommen. Dieser Hurenhandel (anders kan ich in nit haißen) ward

dozumal am Hof und menigclichem in Frankreich +fur ein sondere

gentilese gehalten+.“

Auch hinter den Kulissen ging es nach demselben Gewährsmann fidel zu:

„Hiebei kan ich nit underlassen zu vermelden, als der Herzog und die

jung Kunigin mit der Deckin beschlagen warden und die Ceremonia mit dem

Gesegnen und andern Solenniteten lang wereten, dowarden hiezwischen

etliche große Frawen und Jungfrawen hünder den Tapissereien und

courtines nach allem vorteil gepletzt; dann des Königs Söne und etliche

Cardinal und Fursten halfen einander und sahe ie einer dem andern durch

die Finger. Do must mancher gueter Gesell, der sein Weib, Schwester

oder Döchter deren emden het, schweigen und verdrucken, war dennost

fro, das er so wol daran war.“

*

Daß man in Deutschland nicht gerade sehr zimperlich war, lehrt folgende

Geschichte, die derselbe Zimmern erzählt: „In gleichem Fahl haben

wir ein +erbare und namhafte Matron zu Augspurg+ kent, die hat

offentlich in einem Panket zu Augspurk alle Schleckbißle und Wollust

der Music und anders erzelt, ordentlich und mit sonderm Ufmerken der

Zuhörer, und letstlich den Beschluß irer Rede ohne ainiche Schew deren

gegenwurtigen angehankt: ‚Aber ein spanischer... ubertref solche

Delicias alle mit ainandern.‘“ Zimmern (III, S. 385) setzt natürlich

das richtige Wort.

Mag man gegen diese Geschichte einwenden, sie sei ein einzelner Fall,

also kein charakteristisches Kulturdokument, so ist dem entgegen zu

halten -- selbst wenn man den sonstigen Ton vieler Chroniken gar

nicht in Rechnung setzen wollte -- daß Zimmern ausdrücklich von einer

„ehrbaren und namhaften Matron“ spricht.

*

Ein Seitenstück ist folgende Erzählung Zimmerns: „Bei wenig jaren

haben wir ain +Closterfraw+ zu Hapstal gehapt, ist ein Erkmenin

gewesen, sie hat gehaisen..., die hat kains sollichen Instruments

(wie Königin Marie, +Schwester Kaiser Karls V.+, von der eine

ähnliche Geschichte berichtet wird) bedorft, dann sie uf ain Zeit mit

dem Hanns Wolfen von Zulnhart und Jacob Gremlichen von Meningen umb

ain Gulden Wert Fisch verwettet, sie +welle in ain klainen silbernin

Becher+... (von mir ausgelassen!), +das kain Dröplin neben ab

gehen soll+; ist auch darauf +in ir aller Beisein und Insehen

uf ain Disch gestanden+ und das, wie oblaut und sie sich ußgethan

verricht, auch das Gewet damit gewonnen. Die andern Nunnen haben gleich

die Fisch holen lassen und kochen, haben sich nidergesetzt zu Tisch

und den Zulnhart und Gremlich dermaßen getrunken, das sie baid den

selbig Tag mit Muhe ire Heuser wider erraicht.“ (III, S. 284.)

*

Was im 16. Jahrhundert an deutschen Höfen alles passierte, erhellt

unter anderem aus des schlesischen Ritters Hans von Schweinichen

„Denkwürdigkeiten“ (S. 26). Im Jahre 1568 wurde die Hochzeit der

Elena, Herzogin zur Liegnitz, mit Siegmund Kurzbach auf dem Schlosse

Liegnitz gefeiert. „Den ersten Abend, wie sich Braut und Bräutigam

zusammengeleget haben, und sich nun die Fürstlichen Personen auch zur

Ruhe geben wollen, indessen führet die Braut im hohen Zimmer, gen

Schloß Raunstein, ein groß Geschrei an: ‚O herzer Herr Siegmund!‘ und

das gar oft wiederholet. Wenn ich denn als Kammerjunge in JFG. Zimmer

aufwarte und die Herzogin das Geschrei höret, heißt sie mich Lichter

anstecken, läuft in dem engen Gang hin nunter, schlägt in der hintern

Thür an, schreiet: ‚Herr Siegmund, seid Ihr thöricht, schonet doch,

meinet Ihr, Ihr habet eine Viehmagd bei Euch?‘ Herr Siegmund kehret

sich nicht daran, bis letztlichen alles stille ward (wie wohl zu

gedenken ist, was die Ursache des Stillschweigens gewest sei); also zog

die Herzogin nach dem Stillschweigen wiederum ab. Auf dem Morgen hielt

die Herzogin den Herrn Kurzbach bald das vor und fraget, warum er nicht

aufgemacht hätte. Der Herr Kurzbach saget, er hätte es nicht gehöret,

weil er gebalzet hätte wie der Auerhahn, und gab ein Lachen daran

und ging davon. Es wollte sich hernach ferner kein Geschrei erheben,

sondern die Hochzeit ward in allen Freuden verbracht.“

*

Johann Wedel erzählt in seinem „Hausbuch“ (S. 511 f.) von einem

merkwürdigen Gesellschaftsspiele, das am Hof zu Stettin im Beginn des

17. Jahrhunderts gepflegt wurde und zwar nicht etwa nur im Fasching,

sondern das ganze Jahr hindurch:

„Es werden viel zettel, drinn der könig und hoffes-ampter benannt,

geschrieben, welche alle, gleich wie mans mit den glückstöpffen hält,

zusammen vermischet, blindlings herausgenommen und allen hofsgenossen,

auch wohl bürgern in der stadt und andern, die man gerne bei der

gelächter-spiele haben wil, derer nahmen aufgeschrieben, jederm

einer derselben zugeschaft. Was nun für eine dignität oder ampt auf

den zettel verzeichnet, auf des nahmen es fällt, daß muß der, dem

derselbe zukömmt, annehmen und geschieht oft, daß der geringste diener

könig und hinwiederumb der fürst feuerbüter wird, das wird dann mit

großem gelächter angefangen, müssen sich die personen nach gebühr

des ampts, so ihnen zufällt, verkleiden, werden drauf sämtlich in

einer procession und ordnung mit trompeten herumbgeführet, darnach

mit einem freuden-mahl, drinn der diener, so nun könig ist, zu tische

oben ansitzet und der fürst, der ihm dienen muß, vorm tische stehet,

essen zuträgt und aufwartet, gemittelt, endlich mit dantzen, springen,

gesöffen und guten räuschen geschlossen und dann nichts weiter, denn

dabei keine rittermäßige übungen vermerckt werden. Welches affenwerk

ich so groß nicht zu tadeln, weniger aber zu loben weiß, vornemlich

wenn mans in einem stetigen gebrauch halten (Alles ding hat seine zeit)

und ein beständig jahrfest daraus machen und ohn unterscheid, so wol in

zeit der trauer, wie kurtz nach hertzog Barnims christmilder gedächtniß

todesfall geschehn, als freude üben wollte.“

*

Ein Hauptvergnügen beim Tanzen der Bürgerschaft -- auf Hofbällen

war man anständiger -- im 15. und beginnenden 16. Jahrhundert war,

die Tänzerin hoch zu heben und zu schwenken „+das man jhn hinden

und vorne hinauff siehet biß in die weich, also das man jhr die

hübsche weiße beinle siehet+..“ Bei den Reigentänzen ging es

auch entsprechend zu, „da werden auch nit minder unzucht und schand

begangen, weder inn den andern, von wegen der schadtlichen und

schamparen hurenlieder, so darin gesungen werden, damit man das

weiblich geschlecht zu der geilheit und unkeuschheit anreizet“ sagt

Geiler.[179]

In Zürich mußte im späteren Mittelalter von der +Behörde

verboten werden, nicht „bei nacktem Leibe“ auf dem Tanzboden zu

erscheinen+.[180] Geiler sagt, „bis auf den halben Rücken ist

alles bloß und nackt und vorn bis zu den Büsten, daß sie auch die

enthaltsamsten Männer locken können“.

Über die noch Ende des 16. Jahrhunderts herrschenden Gepflogenheiten

beim Tanz und zwar in +guter Gesellschaft+ belehrt uns der

badische Rat und Obervogt zu Pforzheim Johann von Münster in seinem

1594 erschienenen „gott seligen Traktat vom ungottseligen Tanz“. Danach

kommt es gar nicht selten vor, daß der Kavalier „die Jungfrau oder

Frau, sobald sie ihm den Tanz geweigert hat, wider alle Billigkeit,

Rechtlichkeit und Recht +aufs Maul zu schlagen+ sich unterfing!“

Wenn aber die Person bewilligt hat, den Tanz mit dem Tänzer zu halten,

treten sie beide herfür, geben einander die Hände, und +umfangen und

küssen sich nach Gelegenheit des Landes+. Wenn aber der Tanz zu Ende

gelaufen ist, bringt der Tänzer die Tänzerin wiederum an ihren Ort,

da er sie hergenommen hat, mit voriger Reverentz, nimmt Urlaub und

+bleibet auch wol auf ihrem Schoß sitzen+ und redet mit ihr.

Übrigens war es in Südfrankreich, und wohl auch anderwärts, noch 1552

Sitte, daß Männer Frauen mit einem Kuß begrüßten. Auch in England wurde

noch im 16. Jahrhundert der Gast durch küssen begrüßt[181].

*

Im Jahre 1575 wollte die Herzogin von Liegnitz einem Bankett nicht

beiwohnen, weil die Hofmeisterin von Kittlitz, Freundin ihres Mannes

und ihre Feindin, anwesend war. Deshalb stellt der Herzog seine

Gemahlin zur Rede. Schweinichen, der als Kammerjunker zugegen war,

erzählt (S. 60 ff.): „JFG. redeten die Herzogin hart an, warum sie

nicht zum Tische kommen wollt, derwegen so wollten es JFG. haben,

daß sie zu Tische gehen sollte, weil JFG. viel ehrliche Leut und

Frauenzimmer eingeladen hätte. JFG. die Herzogin wollten zwar so gute

Worte nicht geben, sondern nach vielen Entschuldigungen fuhren JFG.

die Herzogin ’raus, sie möchte bei der Hure, der Kittlitzin, nicht

sitzen. Welches zwar den Herzog sehr verdroß, dutzet die Herzogin

und sprach: ‚Du sollst wissen, die Frau Kittlizin ist keine Hure;‘

+schläget der Herzogin ein gut Maulschelle, davon die Fürstin auch

taumelt+. Also fahre ich zu, und fasse JFG. in die Armen, halte

etwas auf, bis sich die Fürstin in die Kammer salvieren kann. +Mein

Herr aber wollte der Herzogin nach und sie besser schlagen.+“ Die

Ohrfeige, die der Herzogin ein blaues Auge eintrug, alteriert den guten

Schweinichen sonst weiter nicht, nicht mehr jedenfalls als das Dutzen.

Noch am gleichen Tage wird Frieden geschlossen, wobei die Herzogin die

von Schweinichen zu übermittelnde +Bedingung+ stellt: „+Daß

freilichen der JFG. auf die Nacht in ihrer Kammer liegen wollten+

(denn mein Herr sonsten in einem Vierteljahr bei der Herzogin nicht

gelegen)“. Außerdem nimmt die Hofmeisterin am Bankett nicht teil. Daß

die Herzogin aus Rache später die Ohrfeige ihrem Bruder, dem Markgrafen

von Ansbach, klagt, gehört nicht mehr hierher und wurde von ihr selbst

später bereut.

*

Kultur-Kuriosa, Erster Band · 第 9 / 18 段