Clemens VI. bestätigte die unkanonische Ehe Johannas von Neapel mit

dem Prinzen von Tarent im Jahre 1348. Und das wiewohl die Königin im

begründeten Verdacht stand, ihren ersten Gemahl ermordet zu haben.

Allerdings machte sich diese Milde bezahlt, denn Johanna verkaufte

Avignon am 8. Juni des gleichen Jahres an den Papst um die kleine Summe

von 80000 Goldgulden[144].

Die Äußerung König Alfonsos des Großen von Neapel Kaiser Friedrich

III. gegenüber, er solle lieber in Neapel das Beilager mit Leonore

von Portugal halten, als in Deutschland, um sie, falls er von ihren

körperlichen Reizen nicht befriedigt sei, gleich bei ihm lassen

zu können, beweist hinlänglich, daß zu allen Zeiten der Mächtige

nach Belieben verfahren konnte. Allgemein bekannt ist auch Luthers

Einwilligung zur Doppelehe des Landgrafen von Hessen[145].

Siebenter Abschnitt

Sittlichkeit

Der hl. Hieronymus († 420) erzählt uns, daß zu seiner Zeit in Gallien

noch +Menschenfresserei+ existierte. In seiner Schrift gegen

Jovinian (II, 7) schreibt er nach Harnack: „Was soll ich von anderen

Völkerschaften sagen, da ich doch selbst als Jüngling in Gallien

die Attikoten, einen britannischen Stamm, +Menschenfleisch habe

essen sehen+. Wenn sie in den Wäldern auf Schweine-, Rindvieh-

und Schafherden stoßen, schneiden sie den Kindern und den Weibern

die Hinterbacken und Brüste ab und halten diese für einen köstlichen

Schmauß.“

*

König Chlodwig verleitete den Chloderich, seinen Vater, König Siegbert,

zu ermorden. Nach Ausführung dieser Bluttat sollten die Schätze des

Ermordeten geteilt werden. Als der Sohn den Kopf in die Schatztruhe

steckte, erschlug ihn einer von Chlodwigs Leuten mit der Axt. Zwar

beteuerte Chlodwig seine Unschuld am Ende Siegberts, setzte sich aber

in den Besitz seiner ganzen Hinterlassenschaft. Als er den Fürsten

von Cambrai, Ragnachar, und dessen Bruder Richar gefangen genommen

hatte, schlug er den ersteren mit seiner Streitaxt nieder, unter der

Motivierung, er habe durch seine Feigheit das königliche Geschlecht

entehrt. Dann tötete er auch den Richar, weil er seinem Bruder nicht

genügend Beistand geleistet habe. Von diesem König Chlodwig, der

bekanntlich das Christentum annahm, schreibt der fromme Bischof Gregor

von Tour: „Gott aber warf Tag für Tag seine Feinde vor ihm zu Boden und

vermehrte sein Reich, darum daß er +rechten Herzens vor ihm wandelte

und tat, was seinen Augen wohlgefällig+ war.“[146]

*

Im 9. Jahrhundert wurden +drei deutsche Kaiserinnen+, Judith,

Gemahlin Ludwigs des Frommen, Richenta, Gemahlin Karls des Dicken, und

Ota, Gemahlin Arnulfs des +Ehebruchs+ angeklagt. Bekanntlich ging

es Kunigunde, Gemahlin Heinrichs II., nicht besser. Bekannt ist auch

das lockere Leben der Töchter Karls des Großen; sogar sein Freund und

Biograph Einhard berührt im 19. Kapitel diesen Punkt. Karls Tochter

Hruotrud hatte vom Grafen Rorich einen illegitimen Sohn Ludwig, seine

zweite Tochter Bertha gebar dem Abt Angilbert zwei Söhne außer der Ehe.

*

Thietmar von Merseburg, ein Bischof, der zu Beginn des 11. Jahrhunderts

sein berühmtes Geschichtswerk verfaßte, lobt eine Matrone

ausdrücklich, weil sie nicht sei wie die anderen Frauen. „Denn diese

zeigen größtenteils, indem sie einzelne Teile ihres Körpers auf eine

unanständige Weise entblößen, allen Liebhabern ganz offen, was an ihnen

feil ist, und wandeln, obwohl das ein Greuel vor Gott und eine Schande

vor der Welt ist, ohne alle Scham allem Volke zur Schau einher. Es

ist schlimm und höchst beklagenswert, daß kein Sünder im Verborgenen

bleiben will, sondern daß alle, den Guten zum Ärgernis, den Bösen zum

Beispiel, stets öffentlich hervorzutreten trachten[147].“

Gleich im nächsten Kapitel wird von einer +Nonne+ Mathilde,

Tochter des Markgrafen Thiederich erzählt, die einen Slaven

+heiratet+, gebiert dann einem andern einen Sohn, wird aber

trotzdem +Äbtissin+ in Magdeburg!

„In unseren Tagen, in denen die Freiheit zu sündigen mehr als je

ganz schrankenlos herrscht, treiben außer der Menge der verführten

Mädchen selbst noch gar manche verheiratete Frauen, denen geile Lust

den verderblichen Kitzel anreizt, Ehebruch und zwar noch zu Lebzeiten

ihres Mannes. Und damit nicht zufrieden überliefert manche noch,

indem sie ihren Buhlen heimlich dazu antreibt, ihren Ehemann der Hand

des Mörders, den sie darauf -- ein böses Beispiel für die übrigen --

öffentlich zu sich nimmt und mit ihm, wie schändlich! nach vollem

Belieben buhlt. Ihr rechtmäßiger Ehegemahl wird verschmäht und

zurückgestoßen und sein Vasall ihm vorgezogen. Weil dergleichen nicht

mit schweren Strafen verfolgt wird, so wird es, befürchte ich, von Tag

zu Tag von vielen als eine neue Mode mehr gepflegt werden[148].“

So sah es also ums Jahr 1000 bei unsern keuschen Ahnfrauen aus!

*

Die in der 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts dichtende fromme Nonne

Roswitha von Gandersheim hatte die Absicht, die unsittlichen

heidnischen Schriften zu verdrängen. Das hindert sie aber nicht, uns in

Bordelle zu führen, den Versuch eines Liebhabers, seine tote Geliebte

zu mißbrauchen, anzudeuten und in Marterszenen zu schwelgen.

*

Im Fragment „de rebus Alsaticis“ heißt es: „Um das Jahr 1200 hatten

auch die +Priester+ ziemlich allgemein +Beischläferinnen, weil

gewöhnlich die Bauern sie selbst dazu antrieben+. Dieselben sagten

nämlich: Enthaltsam wird der Priester nicht sein können; es ist darum

besser, daß er ein Weib für sich hat, als daß er mit den Weibern aller

sich zu schaffen macht.“ Ob die Bauern unrecht hatten?

Daß das Konkubinat nichts Anstößiges war, geht aus den Worten des

Caesarius von Heisterbach hervor, der von einem Mönch erzählt, der

Pfarrer wurde: „Er nahm, wie das bei vielen +Sitte+ ist, eine

+Beischläferin+ ins Haus, mit der er auch Kinder hatte.“ Schon

um 1200 hielt man im Bistum Salzburg denjenigen Geistlichen für einen

+Heiligen+, der sich mit +einer+ Konkubine behalf[149]!

Der Bischof Heinrich von Basel (1213-1238) „hinterließ bei seinem Tode

zwanzig vaterlose Kinder ihren Müttern“.

Bischof Heinrich von Lüttich, der vom Konzil von Lüttich abgesetzt

wurde und am 6. September 1281 seinen Nachfolger ermordete, hatte 61

Kinder.

Schon die Synode von Mainz hatte unter dem Vorsitz des Rhabanus Maurus

im Jahre 852 zur Steuerung des sittlichen Verfalls bestimmt, daß jeder

Mann vor der Ehe +eine+ Konkubine haben dürfe[150].

Noch nach der Gegenreformation mit ihrer zweifellos die Sitten hebenden

Wirkung war das nichts ungewöhnliches, wie u. a. aus Johann von Wedels

ganz beiläufigen Bemerkung hervorgeht: „In den Ehestand hat er sich

nicht begeben, weil er den +bischöflichen+ Stand geführet und im

+Konkubinat+ unehlich sein Leben führen +müssen+“[151].

*

Vom Kloster Wolverhampton schreibt Petrus Blesensis: „Sie lebten

öffentlich und offenkundig in Unzucht und rühmten sich ihrer Sünde

wie Sodom, und im Angesichte der öffentlichen Schande nahmen sie

einer des andern Tochter oder Nichte zur Frau. Und so groß war die

verwandtschaftliche Verschwägerung unter ihnen, daß keiner imstande

war, ihre abscheulichen Verbindungen zu lösen.“

„Canonici und Ritter machten sich mit den edel geborenen Nonnen zu

schaffen.“ Das war schon im 11. Jahrhundert nichts Seltenes. In einem

Brief beschuldigt sogar die Geistlichkeit der Domkirche zu Bamberg

eine Äbtissin, +sie habe ihre Nonnen so Mangel leiden lassen,

daß sie durch Liebesverhältnisse sich ihren Unterhalt verschaffen

mußten+[152]!

*

In den Dekretalien des Bischofs Burchard von Worms (1000-1025) finden

wir u. a. (ed. Paris 1549 p. 277) folgende Stelle:

„Hast du dir, wie es manche Frauen zu tun pflegen, so eine Vorrichtung

oder einen Apparat in Form des männlichen Gliedes angefertigt nach

Maßgabe deiner Wünsche, und ihn an der Stelle deiner Schamteile oder

abwechselnd (alternis) mit einigen Bändern hingebunden und mit anderen

Weibern Unzucht getrieben oder taten es andere mit dem gleichen

Instrument oder mit einem andern mit dir? Wenn du es getan hast, sollst

du fünf Jahre lang an den gesetzlichen Feiertagen Buße tun.

Hast du, wie es manche Frauen zu tun pflegen, mit der vorgenannten

Vorrichtung oder irgendeinem anderen Apparat selbst mit dir allein

Unzucht getrieben? Tatest du es, dann sollst du ein Jahr lang an den

gesetzlichen Feiertagen Buße tun.

Tatest du, was manche Frauen zu tun pflegen, wenn sie die sie quälende

Geilheit löschen wollen, die sich vereinen und gleichsam den Beischlaf

ausüben müssen und es können, indem sie miteinander ihre Genitalien

vereinen und indem sie sich so an einander reiben ihr Jucken zu stillen

trachten? Tatest du es, dann sollst du drei vierzigtägige Fasten lang

während der gesetzlichen Feiertage Buße tun.“

Das spricht nicht für die Sittenreinheit unserer vielgepriesenen Ahnen.

*

Tribadinnen wurden schon im 13. Jahrhundert erwähnt, besonders in den

Nonnenklöstern. Bereits im 11. Jahrhundert spielten die Lustknaben

in England geradezu eine Rolle, und besonders in Klöstern wurde der

widernatürlichen Unzucht gefrönt. Dieses uns aus den Vorgängen der

Jahre 1907 und 1908 ja genügend bekannte Laster war zur Ritterzeit

so verbreitet, daß ein Mann, der nicht sofort bereit war, weiblichem

Entgegenkommen Folge zu leisten, Gefahr lief, sich in den Verdacht der

„Ketzerei“ zu setzen. Daran änderte auch die Todesstrafe durch Feuer

nichts, die z. B. König Rudolf 1277 über einen Ritter Haspinperch nach

den Baseler Annalen verhängte.

Einen Gedanken, der anläßlich des Harden-Moltkeprozesses oft genug

ausgesprochen wurde, äußert bereits Jacques de Vitry († etwa 1240)

gelegentlich seiner Schilderung des Treibens in Paris: „Eine einfache

Unzucht hielten sie für keine Sünde; öffentliche Dirnen schleppten

überall auf den Gassen und Straßen die vorübergehenden +Geistlichen+

in ihre +Bordelle+. Und wenn diese etwa einzutreten sich weigerten,

so riefen sie gleich den Schimpfnamen ‚Sodomit‘ hinter ihnen her.

Denn dies ekelhafte und abscheuliche Laster hatte wie ein unheilbarer

Aussatz oder ein verderbliches Gift in +dem Grade die Stadt ergriffen,

daß es für anständig galt, sich eine oder mehrere Mätressen zu halten+.

Ja, in ein und demselben Hause waren +oben die Schulzimmer, unten die

Behausungen der Dirnen+; im oberen Geschoß lasen die Magister, im

unteren trieben die Dirnen ihr schmähliches Gewerbe“[153].

*

Wer zur Ritterzeit ein Weib mit Gewalt sich zu Willen machte, wurde

mit dem Tode bestraft, in England gar geblendet und entmannt. +König

Adolf von Nassau+ wurde unter anderem abgesetzt, weil er sich derartige

Gewalttaten, die recht häufig waren, hatte zuschulden kommen lassen.

In diesem Punkte waren eben die Untertanen immer kitzlich, und

Machiavelli, sonst gewiß nicht schüchtern, ermahnt deshalb im Principe

ausdrücklich den Landesherren, sich etwas zu menagieren.

Mag die Höhe der Strafe bei Gewalttaten auch befremden, die Tatsache

der schweren Sühne ist gewiß kein Kuriosum, wohl aber sind es die

Ausnahmen; im Kriege +gefangene Weiber+, ja, +reisende Damen+, deren

Ritter man im ehrlichen Kampfe besiegt hatte, durfte man +mit Gewalt

sich gefügig machen+, wenn es auch nicht für sehr chevaleresque

galt[154].

Die Geliebte des Ritters (Amie) ist geradezu gesetzlich anerkannt;

sie genoß alle möglichen Ehren, begleitete ihren Freund auf Turniere

und wurde von anderen Frauen keineswegs geringschätzig behandelt. Ihr

gegenüber durfte der Liebhaber nicht Gewalt anwenden[155].

*

Während das ganze Mittelalter hindurch ein außerehelicher Verkehr

für ganz und gar nicht unsittlich galt, ging zur Ritterzeit das

Edelfräulein, das vor der Ehe Kinder hat oder sich gegen die

Keuschheitstugend vergeht, jedes Anspruchs auf ihr Erbteil verlustig.

Wenigstens nach den Establissements de Saint Louis, livre I, chap. XII,

wo es heißt: „Gentisfame, quand elle a eu enfans, ains que’elle soit

mariagée, ou quand elle se faitdepuceler, elle perd son heritage par

droit, quand elle en est prouvée“[156].

Was die Folgen betrifft, so scheint man allerdings bereits im 11.

Jahrhundert dagegen Vorkehrungen getroffen zu haben. Wenigstens wird

von der Gräfin Clementia von Flandern berichtet, sie habe, als sie

binnen drei Jahren ihrem Manne drei Söhne geboren hatte, aus Furcht,

sie würden um das Land in Streit geraten, „durch Frauenkünste“ bewirkt,

daß sie nicht mehr Mutter wurde. Natürlich wurde sie dafür von Gott

dadurch bestraft, daß ihr alle Söhne lange vor ihrem Tode entrissen

wurden[157].

*

Zu dem 1394 in Frankfurt gehaltenen Reichstage waren den Fürsten und

Herren mehr als achthundert Freudenmädchen nachgefolgt. Als in den

Jahren 1414 bis 1418 in Konstanz die große +Kirchenversammlung+

tagte, waren dort etwa 1500 +Dirnen+ anwesend. Sie kamen auch

auf ihre Kosten, wenigstens wird von einer berichtet, sie habe sich

achthundert Goldgulden erworben[158].

Auf dem Reichstage von 1521 in Worms ging es „+ganz auf Römisch+

(das läßt tief blicken!) zu mit Morden und Stehlen, und schöne Frauen

(d. h. feile Dirnen) saßen alle Gassen voll, es war ein solch Wesen wie

in Frau Venus Berg.“

*

Als König Sigismund im Jahre 1414 mit achthundert Pferden nach Bern

kam, um daselbst einige Tage zu verweilen, hatte der Stadtrat eine

zarte Aufmerksamkeit ausgedacht: Er befahl nämlich den Insassinnen der

Frauenhäuser, alle Herren vom Hofe freundlich und +unentgeltlich+

zu empfangen, und er selbst bezahlte nachher die Dämchen statt des

Königs und seines Gefolges. +Sigismund aber rühmte laut diese

Zuvorkommenheit des Magistrates+! Zwanzig Jahre später besuchte

Sigismund als Kaiser mit seinem Gefolge das Frauenhaus in Ulm, und der

Magistrat bezahlte die Kosten der +Festbeleuchtung+. Im Jahre 1435

ließ der Wiener Stadtrat gelegentlich Sigismunds Besuch die Dirnen der

beiden Frauenhäuser mit +Samtkleidern versehen+.

*

Als 1450 eine von Friedrich III. nach Neapel geschickte österreichische

Gesandtschaft dort erschien, wurde sie in ähnlicher Weise geehrt: „In

allen Städten und Kastellen waren die Türen der Häuser offen, Streu

und Heu zugerichtet; was jeder haben wollte, das gab man ihm; die

Frauen im Frauenhause waren alle bestellt, +durften keinen Pfennig

annehmen+, weil alles nur auf einen Rabisch geschnitten wurde (d. h.

auf dasselbe Kerbholz); da fand man Mohrinnen und sonst schöne Frauen,

so daß es eine Lust war.“

Nicht Ehrenjungfrauen, sondern das +Gegenteil+ empfingen mit

Blumen im Mittelalter am Stadttor den einziehenden Monarchen. Es war

für anständige Frauen zu bedenklich, mit dem Herrscher und seinem

Gefolge in Berührung zu kommen. Da Ferdinand I. ein sittenstrenger Mann

war, war bei seinem Einzug in Wien 1522 diese Vorsicht nicht nötig, und

die Dirnen blieben zu Hause.

Als Kaiser Maximilian 1512 in Regensburg einzog, kam eine ganze Anzahl

ausgewiesener liederlicher Frauenzimmer, sich am Saum seines Kleides

und am Schweif des Rosses haltend und vom alten Schutzrecht des Königs

Gebrauch machend, wieder in die Stadt.

Als 1557 in Frankfurt ein Fürstentag abgehalten wurde, zog der Rat

in Erwägung, ob nicht „zu Verhütung allerlei Unrats“ das Frauenhaus

geschlossen bleiben solle! Hierzu ist zu berücksichtigen, daß mit der

Reformation und Gegenreformation, vor allem aber seit dem Auftreten

der Syphilis im Beginn des 16. Jahrhunderts die Sittlichkeit sich

unbedingt gehoben hatte.

In Ulm gingen um 1527 selbst verheiratete Frauen mitunter ins

Frauenhaus.

*

Ein +Abgeordneter+, den im Jahre 1446 der Rat von Frankfurt nach

Köln schickte, führte in seiner +Kostenberechnung+ auch die

Ausgabe für den +Besuch des Frauenhauses+ auf[159].

Der Beamte, der in Straßburg die von einem Frauenhause zu zahlenden

Gelder zu erheben hatte, schrieb in sein Rechenbuch auch die Worte

ein: „+Hab a gebickt, thut 30 Pfennig+“. Bicken ist der im Elsaß

gebräuchliche Ausdruck für die Tätigkeit, um derentwillen man das

Frauenhaus aufsuchte[160].

*

Das non olet war den Frauenhäusern gegenüber stark ausgeprägt.

+Bischöfe bezogen Einkünfte aus ihnen+, und der +Papst+ soll

gar im 16. Jahrhundert mitunter 20000 Dukaten eingenommen haben! In

Frankfurt zahlte der Rat bis 1561 aus dem Ertrag der Frauenhäuser an

der Mainzer Pforte einen Grundzins an das Leonhardstift.

Sogar als +Lehen+ wurden +Frauenhäuser vergeben+, von

Fürsten, Bischöfen, ja selbst vom Reich! Der Bischof von Würzburg

belehnte am Ende des Mittelalters die Grafen von Henneberg als

Marschälle des Bistums mit dem Würzburger Frauenhause. In Ober-Ehenheim

wurde noch 1577 Michael Kuhle vom Kaiser mit dem Frauenhause belehnt,

und die Grafen von Pappenheim bezogen bis 1614 ein Schutzgeld von

den fremden Krämern, Fechtern, Spielleuten und den „unzüchtigen

Weibern“.[161]

Der +Domdechant+ von Würzburg besaß noch 1544 das Recht, daß

das Dorf Martinsheim ihm auf +Verlangen eine „schöne Frau“ liefern

mußte+[162]!

*

Als der Rat von Schaffhausen den benachbarten Edelleuten im Jahre 1527

ein Fastnachtsfest gab, wurden auch feile Dirnen zugezogen[163].

*

Wie sehr die Geistlichkeit neben dem Seelenheil auf körperliche

Wohlfahrt von jeher bedacht war, folgt aus der niedlichen Tatsache, daß

bereits im Jahre 1347 in Avignon, bekanntlich der damaligen päpstlichen

Residenzstadt, eine +wöchentliche Untersuchung der Dirnen+ durch

einen Wundarzt vorgeschrieben war. Erst ein ganzes Jahrhundert später

läßt sich eine ähnliche Maßnahme in Ulm nachweisen[164].

*

Eine sehr humane Bestimmung findet sich überall: Daß unter keinen

Umständen, auch nicht wegen Schulden, die Dirne am Austritt aus dem

Bordell und an der Aufgabe des bisherigen Lebenswandels verhindert

werden durfte. Auch der Kirchenbesuch mußte ihnen jederzeit gestattet

werden[165].

Entgegen den sonst herrschenden Gesetzen, die den Dirnen das Tragen

von kostbaren Kleidern und Schmuck verboten, erließ der Züricher

Bürgermeister Waldmann 1485 die entgegengesetzte Bestimmung: +nur

sie durften uneingeschränkt Putz tragen+. Damit hoffte er auf den

Kleiderluxus der ehrbaren Frauen einzuwirken[166]. Übrigens gab es in

Venedig ein ähnliches Gesetz.

Die Kirche erklärte es als ein +Verdienst, Dirnen zu heiraten+[167]!

*

Als der junge Heinrich von England 1431 in Paris einzog, machte der Zug

in der St. Denysstraße vor einem Brunnen halt, in dessen Bassin +drei

nackte junge Mädchen+ umherschwammen. Aus der Mitte dieses Brunnens

wuchs ein Lilienstengel empor, dessen Knospen und Blumen Ströme von

Milch und Wein entsandten. Den bigotten Ludwig XI. empfing man 30 Jahre

später mit dem gleichen Schauspiel in den Mauern seiner Residenz. In

Lille wurde Karl dem Kühnen von Burgund die Ehre zuteil, vor einer

ungeheuren Zuschauermenge das Urteil des Paris an drei lediglich

mit dem Mantel der christlichen Nächstenliebe bekleideten Grazien

wiederholen zu dürfen[168].

Als sich Kaiser Friedrich III. 1471 in Nürnberg aufhielt, schlugen

eines Tages, als er vom Kornhaus kam, „zwo hurn“ eine lange silberne

Kette um ihn, aus der er sich mit einem Gulden lösen mußte. Ehe er

seine Herberge erreichte, wiederholte sich dies Spiel nochmals[169].

Im Jahre 1492 sprach eine getaufte Jüdin in Basel öffentlich aus, es

gäbe keine fromme Jungfrau und Ehefrau in der Stadt, und wenn man

eine solche finden wolle, so müsse man sie in der Wiege suchen. Sie

ließ sich lieber ewig aus der Stadt verbannen, als diese Anklage

zurückzunehmen[170].

In Regensburg beklagte sich 1512 die Besitzerin des +Frauenhauses+

schriftlich beim Rat über den Eintrag, den sie in ihrem Gewerbe

erleide. Zur Fastenzeit würden in +Klöstern+ und bei +Weltgeistlichen

Dirnen beherbergt+, um die gesetzliche Abgabe von ihrem Gewerbe zu

ersparen. Sie hatte die Dreistigkeit mit den Worten zu schließen: „Ich

will geschweigen der Frauen, die fromm Ehemann haben und leider auch

viel Abenteuer treiben.“

Selbst 12jährige Knaben besuchten am Ende des Mittelalters, d. h. zur

Reformationszeit -- wirklich beendet wurde das Mittelalter erst durch

die französische Revolution -- das Frauenhaus, und zwar anscheinend

gar nicht selten. In Ulm beschloß der Rat 1527, Knaben von 12-14

Jahren in die Frauenhäuser nicht mehr einzulassen, sondern mit Ruten

hinauszujagen.

*

Die Sittenlosigkeit des mittelalterlichen Klerus spottet jeder

Beschreibung. In +Nördlingen wagte+ im Jahre 1472 z. B. +der

Magistrat nicht in seiner Frauenhausordnung die Zulassung von

Geistlichen zu verbieten+, sondern beschränkte sich darauf, zu

untersagen, daß sie eine ganze Nacht darin blieben!

Als man 1526 in Nürnberg das +Klarissinnenkloster+ aufhob, lief

ein Teil der Laienschwestern unmittelbar in die +Frauenhäuser+!

Die Klarissinnenklöster waren eigentlich zur Minderung der Unzucht

und zur Rettung gefallener Mädchen gestiftet worden! Verordnungen

der Städte, die die Insassen und Insassinnen der Klöster zur Zucht

ermahnten, waren an der Tagesordnung.

Im 16. Jahrhundert hatte nach Sleidanus und Fra Paolo in der

Schweiz jeder Priester seine +Konkubine+, und zwar soll ein

eidgenössisches +Gesetz+ allen +Priestern+ zur Sicherstellung

der ehrbaren Frauen +vorgeschrieben+ haben, +eine solche zu

halten+.

Im Jahre 1433 motivierte der Züricher Rat eine sittenpolizeiliche

Maßnahme damit, daß Frauen und Männer, Pfaffen und Laien nachts

vermummt auf den Straßen erschienen, „unter ihnen +auch die Frau

Äbtissin zum Frauenmünster+ und ihre Jungfrau Ursula“.

Daß Beginen die Konkubinen von Priestern waren, geschah so häufig,

daß in einer Verordnung des Mainzer Erzbischofs Gerhard II. der Name

+Begine+ für +gleichbedeutend mit Pfaffenmagd+ gebraucht wird.

Für die sittliche Schätzung der Geistlichkeit spricht ein Eintrag im

Bürgermeisterbuch Frankfurts von 1463, in dem „Pfaffen, pfaffenmede,

horen, bubenknechte, bekynen“ zusammen genannt werden!!

Die Moralität des Züricher Klerus war derart, daß der Rat im Jahre 1487

gebot, Verführer von Mädchen dürften nicht mehr vor das geistliche

Gericht geladen werden, sondern er selbst werde sie richten.

*

Der Freiherr von Zimmern erzählt in seiner Chronik (III, S. 69) vom

Leben im Nonnenkloster Oberndorf im Tal folgendes: „Was für guet leben,

sover anders das ür guet leben zu achten, in disem closter gewesen,

ist sonderlich bei dem abzunemen, das vil adels ab dem Schwarzwaldt

und am Necker in disem closter den ufritt gehapt, und het damals mit

gueten ehren und der warhait +vilmehr des adels hurhaus dann des

adels spittal mögen genempt werden+. vor andern haben die von Ow,

Rosenfeldt, Brandegk, Stain, Newneck vil gelts darin verthon, und hat

dise hohe schuel bös ehemenner und unnutze kindsvätter geben. beschaint

sich an dem, es sein uf am zeit vil vom adel und guet gesellen im

closter gewesen, die haben ain abentdanz zimlich spat gehalten.

hat sich mit fleis ohngefferdt begeben, +das in allem danz die

liechter sein verlescht worden. do ist ain wunderbarliches Blaterspill

entstanden und sich menigclich anfahen zu paren+. under anderm ist

versehen worden, daß die thurn (Türen) verhept und kain prinendt liecht

in sal kommen, noch gelassen. und gleichwol alldo niemands verschonet

worden, so hat sich doch niemands ob dem andern beclagt, allain ain

edelman under dem haufen, dem ist in seim sinn ein widerwertiger casus

begegnet, dann er in ainer ungeduld, wie er vermaint die zeit sei im

zu kurz und man werd villeucht bald ain liecht einhertragen, überlaut

geschreien: ‚lieben freundt, eilendt nit, +lassendts noch einmal

umbher geen! ich hab mein schwester erwuschet+‘. Nit mag ich wissen,

was er hernach für ain gestin überkommen. es ist kain eilen bei inen

gewesen, sondern haben inen gleichwol der weil gelassen.“ Damals ging

dort alles hin, was man kaum für Unrecht hielt, und die Güter des

Klosters mehrten sich infolgedessen.

Zimmern sagt ausdrücklich, daß +Nonnenklöster sehr häufig die

Rolle von Bordellen spielten+, und zwar gilt dies noch vom 16.

Jahrhundert. Natürlich kam das -- außer bei den Eingeweihten --

nur durch Zufall auf. So als in Straßburg nachts ein Blitz ins

Frauenkloster einschlägt und die Bürger es gewaltsam öffnen, um das

Feuer zu löschen. Da kam das nächtliche Treiben, das wohl fast überall

herrschte, ans Licht. Zimmern schreibt darüber (III, S. 70):

Kultur-Kuriosa, Erster Band · 第 8 / 18 段