dem Prinzen von Tarent im Jahre 1348. Und das wiewohl die Königin im
begründeten Verdacht stand, ihren ersten Gemahl ermordet zu haben.
Allerdings machte sich diese Milde bezahlt, denn Johanna verkaufte
Avignon am 8. Juni des gleichen Jahres an den Papst um die kleine Summe
von 80000 Goldgulden[144].
Die Äußerung König Alfonsos des Großen von Neapel Kaiser Friedrich
III. gegenüber, er solle lieber in Neapel das Beilager mit Leonore
von Portugal halten, als in Deutschland, um sie, falls er von ihren
körperlichen Reizen nicht befriedigt sei, gleich bei ihm lassen
zu können, beweist hinlänglich, daß zu allen Zeiten der Mächtige
nach Belieben verfahren konnte. Allgemein bekannt ist auch Luthers
Einwilligung zur Doppelehe des Landgrafen von Hessen[145].
Siebenter Abschnitt
Sittlichkeit
Der hl. Hieronymus († 420) erzählt uns, daß zu seiner Zeit in Gallien
noch +Menschenfresserei+ existierte. In seiner Schrift gegen
Jovinian (II, 7) schreibt er nach Harnack: „Was soll ich von anderen
Völkerschaften sagen, da ich doch selbst als Jüngling in Gallien
die Attikoten, einen britannischen Stamm, +Menschenfleisch habe
essen sehen+. Wenn sie in den Wäldern auf Schweine-, Rindvieh-
und Schafherden stoßen, schneiden sie den Kindern und den Weibern
die Hinterbacken und Brüste ab und halten diese für einen köstlichen
Schmauß.“
*
König Chlodwig verleitete den Chloderich, seinen Vater, König Siegbert,
zu ermorden. Nach Ausführung dieser Bluttat sollten die Schätze des
Ermordeten geteilt werden. Als der Sohn den Kopf in die Schatztruhe
steckte, erschlug ihn einer von Chlodwigs Leuten mit der Axt. Zwar
beteuerte Chlodwig seine Unschuld am Ende Siegberts, setzte sich aber
in den Besitz seiner ganzen Hinterlassenschaft. Als er den Fürsten
von Cambrai, Ragnachar, und dessen Bruder Richar gefangen genommen
hatte, schlug er den ersteren mit seiner Streitaxt nieder, unter der
Motivierung, er habe durch seine Feigheit das königliche Geschlecht
entehrt. Dann tötete er auch den Richar, weil er seinem Bruder nicht
genügend Beistand geleistet habe. Von diesem König Chlodwig, der
bekanntlich das Christentum annahm, schreibt der fromme Bischof Gregor
von Tour: „Gott aber warf Tag für Tag seine Feinde vor ihm zu Boden und
vermehrte sein Reich, darum daß er +rechten Herzens vor ihm wandelte
und tat, was seinen Augen wohlgefällig+ war.“[146]
*
Im 9. Jahrhundert wurden +drei deutsche Kaiserinnen+, Judith,
Gemahlin Ludwigs des Frommen, Richenta, Gemahlin Karls des Dicken, und
Ota, Gemahlin Arnulfs des +Ehebruchs+ angeklagt. Bekanntlich ging
es Kunigunde, Gemahlin Heinrichs II., nicht besser. Bekannt ist auch
das lockere Leben der Töchter Karls des Großen; sogar sein Freund und
Biograph Einhard berührt im 19. Kapitel diesen Punkt. Karls Tochter
Hruotrud hatte vom Grafen Rorich einen illegitimen Sohn Ludwig, seine
zweite Tochter Bertha gebar dem Abt Angilbert zwei Söhne außer der Ehe.
*
Thietmar von Merseburg, ein Bischof, der zu Beginn des 11. Jahrhunderts
sein berühmtes Geschichtswerk verfaßte, lobt eine Matrone
ausdrücklich, weil sie nicht sei wie die anderen Frauen. „Denn diese
zeigen größtenteils, indem sie einzelne Teile ihres Körpers auf eine
unanständige Weise entblößen, allen Liebhabern ganz offen, was an ihnen
feil ist, und wandeln, obwohl das ein Greuel vor Gott und eine Schande
vor der Welt ist, ohne alle Scham allem Volke zur Schau einher. Es
ist schlimm und höchst beklagenswert, daß kein Sünder im Verborgenen
bleiben will, sondern daß alle, den Guten zum Ärgernis, den Bösen zum
Beispiel, stets öffentlich hervorzutreten trachten[147].“
Gleich im nächsten Kapitel wird von einer +Nonne+ Mathilde,
Tochter des Markgrafen Thiederich erzählt, die einen Slaven
+heiratet+, gebiert dann einem andern einen Sohn, wird aber
trotzdem +Äbtissin+ in Magdeburg!
„In unseren Tagen, in denen die Freiheit zu sündigen mehr als je
ganz schrankenlos herrscht, treiben außer der Menge der verführten
Mädchen selbst noch gar manche verheiratete Frauen, denen geile Lust
den verderblichen Kitzel anreizt, Ehebruch und zwar noch zu Lebzeiten
ihres Mannes. Und damit nicht zufrieden überliefert manche noch,
indem sie ihren Buhlen heimlich dazu antreibt, ihren Ehemann der Hand
des Mörders, den sie darauf -- ein böses Beispiel für die übrigen --
öffentlich zu sich nimmt und mit ihm, wie schändlich! nach vollem
Belieben buhlt. Ihr rechtmäßiger Ehegemahl wird verschmäht und
zurückgestoßen und sein Vasall ihm vorgezogen. Weil dergleichen nicht
mit schweren Strafen verfolgt wird, so wird es, befürchte ich, von Tag
zu Tag von vielen als eine neue Mode mehr gepflegt werden[148].“
So sah es also ums Jahr 1000 bei unsern keuschen Ahnfrauen aus!
*
Die in der 2. Hälfte des 10. Jahrhunderts dichtende fromme Nonne
Roswitha von Gandersheim hatte die Absicht, die unsittlichen
heidnischen Schriften zu verdrängen. Das hindert sie aber nicht, uns in
Bordelle zu führen, den Versuch eines Liebhabers, seine tote Geliebte
zu mißbrauchen, anzudeuten und in Marterszenen zu schwelgen.
*
Im Fragment „de rebus Alsaticis“ heißt es: „Um das Jahr 1200 hatten
auch die +Priester+ ziemlich allgemein +Beischläferinnen, weil
gewöhnlich die Bauern sie selbst dazu antrieben+. Dieselben sagten
nämlich: Enthaltsam wird der Priester nicht sein können; es ist darum
besser, daß er ein Weib für sich hat, als daß er mit den Weibern aller
sich zu schaffen macht.“ Ob die Bauern unrecht hatten?
Daß das Konkubinat nichts Anstößiges war, geht aus den Worten des
Caesarius von Heisterbach hervor, der von einem Mönch erzählt, der
Pfarrer wurde: „Er nahm, wie das bei vielen +Sitte+ ist, eine
+Beischläferin+ ins Haus, mit der er auch Kinder hatte.“ Schon
um 1200 hielt man im Bistum Salzburg denjenigen Geistlichen für einen
+Heiligen+, der sich mit +einer+ Konkubine behalf[149]!
Der Bischof Heinrich von Basel (1213-1238) „hinterließ bei seinem Tode
zwanzig vaterlose Kinder ihren Müttern“.
Bischof Heinrich von Lüttich, der vom Konzil von Lüttich abgesetzt
wurde und am 6. September 1281 seinen Nachfolger ermordete, hatte 61
Kinder.
Schon die Synode von Mainz hatte unter dem Vorsitz des Rhabanus Maurus
im Jahre 852 zur Steuerung des sittlichen Verfalls bestimmt, daß jeder
Mann vor der Ehe +eine+ Konkubine haben dürfe[150].
Noch nach der Gegenreformation mit ihrer zweifellos die Sitten hebenden
Wirkung war das nichts ungewöhnliches, wie u. a. aus Johann von Wedels
ganz beiläufigen Bemerkung hervorgeht: „In den Ehestand hat er sich
nicht begeben, weil er den +bischöflichen+ Stand geführet und im
+Konkubinat+ unehlich sein Leben führen +müssen+“[151].
*
Vom Kloster Wolverhampton schreibt Petrus Blesensis: „Sie lebten
öffentlich und offenkundig in Unzucht und rühmten sich ihrer Sünde
wie Sodom, und im Angesichte der öffentlichen Schande nahmen sie
einer des andern Tochter oder Nichte zur Frau. Und so groß war die
verwandtschaftliche Verschwägerung unter ihnen, daß keiner imstande
war, ihre abscheulichen Verbindungen zu lösen.“
„Canonici und Ritter machten sich mit den edel geborenen Nonnen zu
schaffen.“ Das war schon im 11. Jahrhundert nichts Seltenes. In einem
Brief beschuldigt sogar die Geistlichkeit der Domkirche zu Bamberg
eine Äbtissin, +sie habe ihre Nonnen so Mangel leiden lassen,
daß sie durch Liebesverhältnisse sich ihren Unterhalt verschaffen
mußten+[152]!
*
In den Dekretalien des Bischofs Burchard von Worms (1000-1025) finden
wir u. a. (ed. Paris 1549 p. 277) folgende Stelle:
„Hast du dir, wie es manche Frauen zu tun pflegen, so eine Vorrichtung
oder einen Apparat in Form des männlichen Gliedes angefertigt nach
Maßgabe deiner Wünsche, und ihn an der Stelle deiner Schamteile oder
abwechselnd (alternis) mit einigen Bändern hingebunden und mit anderen
Weibern Unzucht getrieben oder taten es andere mit dem gleichen
Instrument oder mit einem andern mit dir? Wenn du es getan hast, sollst
du fünf Jahre lang an den gesetzlichen Feiertagen Buße tun.
Hast du, wie es manche Frauen zu tun pflegen, mit der vorgenannten
Vorrichtung oder irgendeinem anderen Apparat selbst mit dir allein
Unzucht getrieben? Tatest du es, dann sollst du ein Jahr lang an den
gesetzlichen Feiertagen Buße tun.
Tatest du, was manche Frauen zu tun pflegen, wenn sie die sie quälende
Geilheit löschen wollen, die sich vereinen und gleichsam den Beischlaf
ausüben müssen und es können, indem sie miteinander ihre Genitalien
vereinen und indem sie sich so an einander reiben ihr Jucken zu stillen
trachten? Tatest du es, dann sollst du drei vierzigtägige Fasten lang
während der gesetzlichen Feiertage Buße tun.“
Das spricht nicht für die Sittenreinheit unserer vielgepriesenen Ahnen.
*
Tribadinnen wurden schon im 13. Jahrhundert erwähnt, besonders in den
Nonnenklöstern. Bereits im 11. Jahrhundert spielten die Lustknaben
in England geradezu eine Rolle, und besonders in Klöstern wurde der
widernatürlichen Unzucht gefrönt. Dieses uns aus den Vorgängen der
Jahre 1907 und 1908 ja genügend bekannte Laster war zur Ritterzeit
so verbreitet, daß ein Mann, der nicht sofort bereit war, weiblichem
Entgegenkommen Folge zu leisten, Gefahr lief, sich in den Verdacht der
„Ketzerei“ zu setzen. Daran änderte auch die Todesstrafe durch Feuer
nichts, die z. B. König Rudolf 1277 über einen Ritter Haspinperch nach
den Baseler Annalen verhängte.
Einen Gedanken, der anläßlich des Harden-Moltkeprozesses oft genug
ausgesprochen wurde, äußert bereits Jacques de Vitry († etwa 1240)
gelegentlich seiner Schilderung des Treibens in Paris: „Eine einfache
Unzucht hielten sie für keine Sünde; öffentliche Dirnen schleppten
überall auf den Gassen und Straßen die vorübergehenden +Geistlichen+
in ihre +Bordelle+. Und wenn diese etwa einzutreten sich weigerten,
so riefen sie gleich den Schimpfnamen ‚Sodomit‘ hinter ihnen her.
Denn dies ekelhafte und abscheuliche Laster hatte wie ein unheilbarer
Aussatz oder ein verderbliches Gift in +dem Grade die Stadt ergriffen,
daß es für anständig galt, sich eine oder mehrere Mätressen zu halten+.
Ja, in ein und demselben Hause waren +oben die Schulzimmer, unten die
Behausungen der Dirnen+; im oberen Geschoß lasen die Magister, im
unteren trieben die Dirnen ihr schmähliches Gewerbe“[153].
*
Wer zur Ritterzeit ein Weib mit Gewalt sich zu Willen machte, wurde
mit dem Tode bestraft, in England gar geblendet und entmannt. +König
Adolf von Nassau+ wurde unter anderem abgesetzt, weil er sich derartige
Gewalttaten, die recht häufig waren, hatte zuschulden kommen lassen.
In diesem Punkte waren eben die Untertanen immer kitzlich, und
Machiavelli, sonst gewiß nicht schüchtern, ermahnt deshalb im Principe
ausdrücklich den Landesherren, sich etwas zu menagieren.
Mag die Höhe der Strafe bei Gewalttaten auch befremden, die Tatsache
der schweren Sühne ist gewiß kein Kuriosum, wohl aber sind es die
Ausnahmen; im Kriege +gefangene Weiber+, ja, +reisende Damen+, deren
Ritter man im ehrlichen Kampfe besiegt hatte, durfte man +mit Gewalt
sich gefügig machen+, wenn es auch nicht für sehr chevaleresque
galt[154].
Die Geliebte des Ritters (Amie) ist geradezu gesetzlich anerkannt;
sie genoß alle möglichen Ehren, begleitete ihren Freund auf Turniere
und wurde von anderen Frauen keineswegs geringschätzig behandelt. Ihr
gegenüber durfte der Liebhaber nicht Gewalt anwenden[155].
*
Während das ganze Mittelalter hindurch ein außerehelicher Verkehr
für ganz und gar nicht unsittlich galt, ging zur Ritterzeit das
Edelfräulein, das vor der Ehe Kinder hat oder sich gegen die
Keuschheitstugend vergeht, jedes Anspruchs auf ihr Erbteil verlustig.
Wenigstens nach den Establissements de Saint Louis, livre I, chap. XII,
wo es heißt: „Gentisfame, quand elle a eu enfans, ains que’elle soit
mariagée, ou quand elle se faitdepuceler, elle perd son heritage par
droit, quand elle en est prouvée“[156].
Was die Folgen betrifft, so scheint man allerdings bereits im 11.
Jahrhundert dagegen Vorkehrungen getroffen zu haben. Wenigstens wird
von der Gräfin Clementia von Flandern berichtet, sie habe, als sie
binnen drei Jahren ihrem Manne drei Söhne geboren hatte, aus Furcht,
sie würden um das Land in Streit geraten, „durch Frauenkünste“ bewirkt,
daß sie nicht mehr Mutter wurde. Natürlich wurde sie dafür von Gott
dadurch bestraft, daß ihr alle Söhne lange vor ihrem Tode entrissen
wurden[157].
*
Zu dem 1394 in Frankfurt gehaltenen Reichstage waren den Fürsten und
Herren mehr als achthundert Freudenmädchen nachgefolgt. Als in den
Jahren 1414 bis 1418 in Konstanz die große +Kirchenversammlung+
tagte, waren dort etwa 1500 +Dirnen+ anwesend. Sie kamen auch
auf ihre Kosten, wenigstens wird von einer berichtet, sie habe sich
achthundert Goldgulden erworben[158].
Auf dem Reichstage von 1521 in Worms ging es „+ganz auf Römisch+
(das läßt tief blicken!) zu mit Morden und Stehlen, und schöne Frauen
(d. h. feile Dirnen) saßen alle Gassen voll, es war ein solch Wesen wie
in Frau Venus Berg.“
*
Als König Sigismund im Jahre 1414 mit achthundert Pferden nach Bern
kam, um daselbst einige Tage zu verweilen, hatte der Stadtrat eine
zarte Aufmerksamkeit ausgedacht: Er befahl nämlich den Insassinnen der
Frauenhäuser, alle Herren vom Hofe freundlich und +unentgeltlich+
zu empfangen, und er selbst bezahlte nachher die Dämchen statt des
Königs und seines Gefolges. +Sigismund aber rühmte laut diese
Zuvorkommenheit des Magistrates+! Zwanzig Jahre später besuchte
Sigismund als Kaiser mit seinem Gefolge das Frauenhaus in Ulm, und der
Magistrat bezahlte die Kosten der +Festbeleuchtung+. Im Jahre 1435
ließ der Wiener Stadtrat gelegentlich Sigismunds Besuch die Dirnen der
beiden Frauenhäuser mit +Samtkleidern versehen+.
*
Als 1450 eine von Friedrich III. nach Neapel geschickte österreichische
Gesandtschaft dort erschien, wurde sie in ähnlicher Weise geehrt: „In
allen Städten und Kastellen waren die Türen der Häuser offen, Streu
und Heu zugerichtet; was jeder haben wollte, das gab man ihm; die
Frauen im Frauenhause waren alle bestellt, +durften keinen Pfennig
annehmen+, weil alles nur auf einen Rabisch geschnitten wurde (d. h.
auf dasselbe Kerbholz); da fand man Mohrinnen und sonst schöne Frauen,
so daß es eine Lust war.“
Nicht Ehrenjungfrauen, sondern das +Gegenteil+ empfingen mit
Blumen im Mittelalter am Stadttor den einziehenden Monarchen. Es war
für anständige Frauen zu bedenklich, mit dem Herrscher und seinem
Gefolge in Berührung zu kommen. Da Ferdinand I. ein sittenstrenger Mann
war, war bei seinem Einzug in Wien 1522 diese Vorsicht nicht nötig, und
die Dirnen blieben zu Hause.
Als Kaiser Maximilian 1512 in Regensburg einzog, kam eine ganze Anzahl
ausgewiesener liederlicher Frauenzimmer, sich am Saum seines Kleides
und am Schweif des Rosses haltend und vom alten Schutzrecht des Königs
Gebrauch machend, wieder in die Stadt.
Als 1557 in Frankfurt ein Fürstentag abgehalten wurde, zog der Rat
in Erwägung, ob nicht „zu Verhütung allerlei Unrats“ das Frauenhaus
geschlossen bleiben solle! Hierzu ist zu berücksichtigen, daß mit der
Reformation und Gegenreformation, vor allem aber seit dem Auftreten
der Syphilis im Beginn des 16. Jahrhunderts die Sittlichkeit sich
unbedingt gehoben hatte.
In Ulm gingen um 1527 selbst verheiratete Frauen mitunter ins
Frauenhaus.
*
Ein +Abgeordneter+, den im Jahre 1446 der Rat von Frankfurt nach
Köln schickte, führte in seiner +Kostenberechnung+ auch die
Ausgabe für den +Besuch des Frauenhauses+ auf[159].
Der Beamte, der in Straßburg die von einem Frauenhause zu zahlenden
Gelder zu erheben hatte, schrieb in sein Rechenbuch auch die Worte
ein: „+Hab a gebickt, thut 30 Pfennig+“. Bicken ist der im Elsaß
gebräuchliche Ausdruck für die Tätigkeit, um derentwillen man das
Frauenhaus aufsuchte[160].
*
Das non olet war den Frauenhäusern gegenüber stark ausgeprägt.
+Bischöfe bezogen Einkünfte aus ihnen+, und der +Papst+ soll
gar im 16. Jahrhundert mitunter 20000 Dukaten eingenommen haben! In
Frankfurt zahlte der Rat bis 1561 aus dem Ertrag der Frauenhäuser an
der Mainzer Pforte einen Grundzins an das Leonhardstift.
Sogar als +Lehen+ wurden +Frauenhäuser vergeben+, von
Fürsten, Bischöfen, ja selbst vom Reich! Der Bischof von Würzburg
belehnte am Ende des Mittelalters die Grafen von Henneberg als
Marschälle des Bistums mit dem Würzburger Frauenhause. In Ober-Ehenheim
wurde noch 1577 Michael Kuhle vom Kaiser mit dem Frauenhause belehnt,
und die Grafen von Pappenheim bezogen bis 1614 ein Schutzgeld von
den fremden Krämern, Fechtern, Spielleuten und den „unzüchtigen
Weibern“.[161]
Der +Domdechant+ von Würzburg besaß noch 1544 das Recht, daß
das Dorf Martinsheim ihm auf +Verlangen eine „schöne Frau“ liefern
mußte+[162]!
*
Als der Rat von Schaffhausen den benachbarten Edelleuten im Jahre 1527
ein Fastnachtsfest gab, wurden auch feile Dirnen zugezogen[163].
*
Wie sehr die Geistlichkeit neben dem Seelenheil auf körperliche
Wohlfahrt von jeher bedacht war, folgt aus der niedlichen Tatsache, daß
bereits im Jahre 1347 in Avignon, bekanntlich der damaligen päpstlichen
Residenzstadt, eine +wöchentliche Untersuchung der Dirnen+ durch
einen Wundarzt vorgeschrieben war. Erst ein ganzes Jahrhundert später
läßt sich eine ähnliche Maßnahme in Ulm nachweisen[164].
*
Eine sehr humane Bestimmung findet sich überall: Daß unter keinen
Umständen, auch nicht wegen Schulden, die Dirne am Austritt aus dem
Bordell und an der Aufgabe des bisherigen Lebenswandels verhindert
werden durfte. Auch der Kirchenbesuch mußte ihnen jederzeit gestattet
werden[165].
Entgegen den sonst herrschenden Gesetzen, die den Dirnen das Tragen
von kostbaren Kleidern und Schmuck verboten, erließ der Züricher
Bürgermeister Waldmann 1485 die entgegengesetzte Bestimmung: +nur
sie durften uneingeschränkt Putz tragen+. Damit hoffte er auf den
Kleiderluxus der ehrbaren Frauen einzuwirken[166]. Übrigens gab es in
Venedig ein ähnliches Gesetz.
Die Kirche erklärte es als ein +Verdienst, Dirnen zu heiraten+[167]!
*
Als der junge Heinrich von England 1431 in Paris einzog, machte der Zug
in der St. Denysstraße vor einem Brunnen halt, in dessen Bassin +drei
nackte junge Mädchen+ umherschwammen. Aus der Mitte dieses Brunnens
wuchs ein Lilienstengel empor, dessen Knospen und Blumen Ströme von
Milch und Wein entsandten. Den bigotten Ludwig XI. empfing man 30 Jahre
später mit dem gleichen Schauspiel in den Mauern seiner Residenz. In
Lille wurde Karl dem Kühnen von Burgund die Ehre zuteil, vor einer
ungeheuren Zuschauermenge das Urteil des Paris an drei lediglich
mit dem Mantel der christlichen Nächstenliebe bekleideten Grazien
wiederholen zu dürfen[168].
Als sich Kaiser Friedrich III. 1471 in Nürnberg aufhielt, schlugen
eines Tages, als er vom Kornhaus kam, „zwo hurn“ eine lange silberne
Kette um ihn, aus der er sich mit einem Gulden lösen mußte. Ehe er
seine Herberge erreichte, wiederholte sich dies Spiel nochmals[169].
Im Jahre 1492 sprach eine getaufte Jüdin in Basel öffentlich aus, es
gäbe keine fromme Jungfrau und Ehefrau in der Stadt, und wenn man
eine solche finden wolle, so müsse man sie in der Wiege suchen. Sie
ließ sich lieber ewig aus der Stadt verbannen, als diese Anklage
zurückzunehmen[170].
In Regensburg beklagte sich 1512 die Besitzerin des +Frauenhauses+
schriftlich beim Rat über den Eintrag, den sie in ihrem Gewerbe
erleide. Zur Fastenzeit würden in +Klöstern+ und bei +Weltgeistlichen
Dirnen beherbergt+, um die gesetzliche Abgabe von ihrem Gewerbe zu
ersparen. Sie hatte die Dreistigkeit mit den Worten zu schließen: „Ich
will geschweigen der Frauen, die fromm Ehemann haben und leider auch
viel Abenteuer treiben.“
Selbst 12jährige Knaben besuchten am Ende des Mittelalters, d. h. zur
Reformationszeit -- wirklich beendet wurde das Mittelalter erst durch
die französische Revolution -- das Frauenhaus, und zwar anscheinend
gar nicht selten. In Ulm beschloß der Rat 1527, Knaben von 12-14
Jahren in die Frauenhäuser nicht mehr einzulassen, sondern mit Ruten
hinauszujagen.
*
Die Sittenlosigkeit des mittelalterlichen Klerus spottet jeder
Beschreibung. In +Nördlingen wagte+ im Jahre 1472 z. B. +der
Magistrat nicht in seiner Frauenhausordnung die Zulassung von
Geistlichen zu verbieten+, sondern beschränkte sich darauf, zu
untersagen, daß sie eine ganze Nacht darin blieben!
Als man 1526 in Nürnberg das +Klarissinnenkloster+ aufhob, lief
ein Teil der Laienschwestern unmittelbar in die +Frauenhäuser+!
Die Klarissinnenklöster waren eigentlich zur Minderung der Unzucht
und zur Rettung gefallener Mädchen gestiftet worden! Verordnungen
der Städte, die die Insassen und Insassinnen der Klöster zur Zucht
ermahnten, waren an der Tagesordnung.
Im 16. Jahrhundert hatte nach Sleidanus und Fra Paolo in der
Schweiz jeder Priester seine +Konkubine+, und zwar soll ein
eidgenössisches +Gesetz+ allen +Priestern+ zur Sicherstellung
der ehrbaren Frauen +vorgeschrieben+ haben, +eine solche zu
halten+.
Im Jahre 1433 motivierte der Züricher Rat eine sittenpolizeiliche
Maßnahme damit, daß Frauen und Männer, Pfaffen und Laien nachts
vermummt auf den Straßen erschienen, „unter ihnen +auch die Frau
Äbtissin zum Frauenmünster+ und ihre Jungfrau Ursula“.
Daß Beginen die Konkubinen von Priestern waren, geschah so häufig,
daß in einer Verordnung des Mainzer Erzbischofs Gerhard II. der Name
+Begine+ für +gleichbedeutend mit Pfaffenmagd+ gebraucht wird.
Für die sittliche Schätzung der Geistlichkeit spricht ein Eintrag im
Bürgermeisterbuch Frankfurts von 1463, in dem „Pfaffen, pfaffenmede,
horen, bubenknechte, bekynen“ zusammen genannt werden!!
Die Moralität des Züricher Klerus war derart, daß der Rat im Jahre 1487
gebot, Verführer von Mädchen dürften nicht mehr vor das geistliche
Gericht geladen werden, sondern er selbst werde sie richten.
*
Der Freiherr von Zimmern erzählt in seiner Chronik (III, S. 69) vom
Leben im Nonnenkloster Oberndorf im Tal folgendes: „Was für guet leben,
sover anders das ür guet leben zu achten, in disem closter gewesen,
ist sonderlich bei dem abzunemen, das vil adels ab dem Schwarzwaldt
und am Necker in disem closter den ufritt gehapt, und het damals mit
gueten ehren und der warhait +vilmehr des adels hurhaus dann des
adels spittal mögen genempt werden+. vor andern haben die von Ow,
Rosenfeldt, Brandegk, Stain, Newneck vil gelts darin verthon, und hat
dise hohe schuel bös ehemenner und unnutze kindsvätter geben. beschaint
sich an dem, es sein uf am zeit vil vom adel und guet gesellen im
closter gewesen, die haben ain abentdanz zimlich spat gehalten.
hat sich mit fleis ohngefferdt begeben, +das in allem danz die
liechter sein verlescht worden. do ist ain wunderbarliches Blaterspill
entstanden und sich menigclich anfahen zu paren+. under anderm ist
versehen worden, daß die thurn (Türen) verhept und kain prinendt liecht
in sal kommen, noch gelassen. und gleichwol alldo niemands verschonet
worden, so hat sich doch niemands ob dem andern beclagt, allain ain
edelman under dem haufen, dem ist in seim sinn ein widerwertiger casus
begegnet, dann er in ainer ungeduld, wie er vermaint die zeit sei im
zu kurz und man werd villeucht bald ain liecht einhertragen, überlaut
geschreien: ‚lieben freundt, eilendt nit, +lassendts noch einmal
umbher geen! ich hab mein schwester erwuschet+‘. Nit mag ich wissen,
was er hernach für ain gestin überkommen. es ist kain eilen bei inen
gewesen, sondern haben inen gleichwol der weil gelassen.“ Damals ging
dort alles hin, was man kaum für Unrecht hielt, und die Güter des
Klosters mehrten sich infolgedessen.
Zimmern sagt ausdrücklich, daß +Nonnenklöster sehr häufig die
Rolle von Bordellen spielten+, und zwar gilt dies noch vom 16.
Jahrhundert. Natürlich kam das -- außer bei den Eingeweihten --
nur durch Zufall auf. So als in Straßburg nachts ein Blitz ins
Frauenkloster einschlägt und die Bürger es gewaltsam öffnen, um das
Feuer zu löschen. Da kam das nächtliche Treiben, das wohl fast überall
herrschte, ans Licht. Zimmern schreibt darüber (III, S. 70):