arme Volk Ziehenden die gleichen Ablässe, die den Kreuzfahrern im
Heiligen Lande zuteil wurden. Es war dem Statthalter Christi ernst
mit der Ausrottung des Bauernvolks. Als das „Kreuzfahrerheer“ am
Hemmelskamper Walde seine zweite schwere Niederlage erlitten harte, da
kam Erzbischof Gerhard auf einen Gedanken, würdig eines Kirchenfürsten:
er +wollte die Deiche zerstören und die Stedinger ersäufen+! Aber
wieder waren sie stärker als ihr Seelenhirte. Im Frühjahr 1234, nachdem
Predigermönche in Westfalen, Holland, Flandern und Brabant Fürsten
und Volk neuerdings nachdrücklich auf die billige Gelegenheit, sich
den christlichen oder doch päpstlichen Himmel zu sichern hingewiesen
und dadurch gewaltige Erbitterung und wohl auch geistige Habsucht
heraufbeschworen hatten, versammelte sich die Blüte des deutschen Adels
zu diesem gottgefälligen Vernichtungswerk. Selbst der Papst fühlte
ein menschliches Rühren und wollte die Möglichkeit eines Vergleiches
einräumen. Aber es war zu spät. Am 27. Mai 1234 beim Orte Altenesch
fiel die Entscheidung. Das blut- und beutegierige Kreuzheer, numerisch
und wohl auch an Bewaffnung dem Bauervolk weit überlegen, erdrückte die
Stedinger. Nur wenige wandten sich zur Flucht; +über sechstausend
wurden getötet+. Unterdessen stand auf einer Anhöhe die zahlreiche
Geistlichkeit mit Kreuz und Fahne und sang das schöne, hier wirklich
passende Lied: Media vita in morte sumus.
Für Bremen wurde die Schlacht bei Altenesch, eine der grausamsten
und blutigsten der deutschen mittelalterlichen Geschichte, ein
+kirchlicher Feiertag+! Man wußte Kulturtaten zu ehren.
*
+Konrad von Marburg+ eröffnete seine glorreiche Laufbahn
als Inquisitor im Jahre 1212 mit der +Verbrennung von achtzig
Waldensern+ in Straßburg! „Im Jahre 1214 fing Bruder Konrad von
Marburg an zu predigen, und welche Ketzer er immer wollte, ließ er
in ganz Deutschland, ohne Widerspruch zu finden, verbrennen. Und so
predigte er zehn Jahre lang.“
Dieser Streiter Gottes und seine Helfer hatten dabei ein sehr
praktisches Verfahren. „Sie ließen in Städten und Dörfern verhaften,
wen sie nur wollten, und übergaben diese Leute den Richtern +ohne
alle weiteren Beweise+ mit den Worten: das sind Ketzer, wir ziehen
unsere Hand von ihnen zurück. +So waren die Richter genötigt,
dieselben zu verbrennen.+ Indessen sahen diese Richter ohne Erbarmen
ein, daß sie ohne die Beihilfe der Herren nicht die Oberhand gewinnen
konnten. Daher wandten sie sich an den König Heinrich und andere Herren
und gewannen sie, indem sie sagten: wir verbrennen viele +reiche+
Ketzer, und +ihre Güter sollt ihr haben. In den bischöflichen
Städten soll die eine Hälfte der Bischof, die andere aber der König
oder ein anderer Richter bekommen+. Darüber +freuten sich+
nun diese Herren, leisteten den Inquisitoren Vorschub, beriefen sie
in ihre Städte und Dörfer. Auf diese Weise gingen viele Unschuldige
zugrunde, blos um der Güter willen, welche jetzt die Herren erhielten“.
Das Geschäft blühte also, zumal sie auf die Frage, weshalb sie so
barbarisch vorgingen, antworteten: „+Hundert Unschuldige verbrennen
wir, wenn nur ein Schuldiger darunter ist+“.
Die Ketzerverfolgung, die von 1231 bis 1233 in Deutschland unter
diesem im Namen und mit Wissen des Statthalters Christi „arbeitenden“
Konrad wütete, wurde mit bewunderungswürdigem Eifer durchgeführt. Ein
Zeitgenosse schreibt: „+Niemand wurde Gelegenheit gegeben, sich zu
verteidigen+, oder auch nur die Zeit sich die Sache zu überlegen,
sondern sofort mußte man sich entweder als schuldig bekennen und wurde
dann als Büßer +geschoren+, oder man leugnete das Verbrechen, und
dann wurde man +verbrannt+. War man aber geschoren, so mußte man
die +Mitschuldigen angeben+, widrigenfalls man +verbrannt+
wurde. Daher glaubt man, daß +auch+ (!) Unschuldige verbrannt
wurden. Denn viele bekannten aus Liebe zum eigenen Leben und um ihrer
Erben willen, sie seien gewesen, was sie nie waren. Darauf wurden sie
gezwungen, Mitschuldige anzugeben. Sie verklagten Leute, ohne sie
verklagen zu wollen, Dinge aussagend, von denen sie nichts wußten. Auch
wagte es niemand, für jemand, der verklagt war, Fürsprache einzulegen
oder auch nur Milderungsgründe vorzubringen, denn dann wurde er als
+Verteidiger der Ketzer+ betrachtet, und für diese und die Hehler
der Ketzer war vom Papst die +gleiche Strafe wie für die Ketzer+
selbst bestimmt. Hatte jemand der Sekte abgeschworen und wurde er
rückfällig, so wurde er, ohne noch einmal widerrufen zu können,
verbrannt“.
Und wie verhielt sich der Papst zu diesen Greueltaten? Gregor IX.
erließ 1231 eine Verfügung: „+Berufungen+ derlei Personen (der
Ketzer) sind +nicht zuzulassen; kein Anwalt, kein Notar darf ihnen
seine Dienste leihen, sonst verlieren sie für immer ihr Amt+“.
Der Erzbischof Siegfried von Mainz schrieb, als Hekatomben der
Verfolgungswut dieses Konrad geopfert wurden, nach Rom: „Magister
Konrad +erlaubte keinem sich zu verteidigen+ und seinem eigenen
Pfarrer zu beichten. +Jeder mußte bekennen, er sei ein Ketzer+,
habe eine Kröte berührt und geküßt. Manche wollten lieber sterben,
als so Schreckliches von sich auszusagen; andere erkauften das Leben
durch Lüge und sollten nun angeben, wo sie solche Dinge gelernt hätten.
Da sie niemand zu nennen wußten, +baten sie um Bezeichnung der
Verdächtigen+, und als man ihnen die Grafen von Sayn und Arnsberg
und die Gräfin von Looz nannte, sagten sie: +Ja, diese sind schuldig.
So wurde der Bruder vom Bruder angeklagt+. Ich (der Erzbischof
von Mainz) habe den Meister Konrad zuerst unter vier Augen, dann in
Gemeinschaft mit den Erzbischöfen von Köln und Trier ersucht, er möge
mit mehr Mäßigung verfahren, aber er gab nicht Ruhe“.
Am 10. Juni 1233 schrieb der Statthalter Christi, Gregor IX.,
überfließend von Menschenliebe, dem frommen Konrad, „wenn lindernde
Arznei nicht hilft, müsse das faulende Fleisch +mit Feuer und
Schwert+ entfernt werden“. Gleichzeitig schrieb er an König
Heinrich: „Wo ist der Eifer eines Moses, der an einem Tage 23000
Götzendiener +vernichtete+? Wo ist der Eifer eines Phineas, der
den Juden und die Madianiterin mit einem Stoße +durchbohrte+? Wo
ist der Eifer eines Elias, der die 450 Baalspropheten mit dem Schwerte
+tötete+? Wo ist der Eifer eines Mathatias, der entflammt für das
Gesetz Gottes am Altare den Juden +tötete+?“
Als Konrad von Marburg endlich erschlagen worden war, schrieb
Gregor, ein Verbrechen, wie die Ermordung Konrads, „eines Mannes
von +vollendeter Tugend+ und eines +Heroldes des christlichen
Glaubens+“ könne überhaupt nicht nach Gebühr gezüchtigt werden!!!
*
Im alten Rom wurden bekanntlich die Christen auch verfolgt, es genügte
aber die Teilnahme der Angeschuldigten am Götterdienst und dem Kaiser
dargebrachte Opfer als Beweise der Unschuld! Und zwar selbst bei einer
im Verdacht des Christentums stehenden Priesterin. Die Ausstellung
einer Urkunde über Opfer, Libation und verzehrtes Opferfleisch genügte
als Schutz gegen Verfolgungen. Origines sagt ausdrücklich, daß
„+wenige und nur sehr leicht zu zählende+“ bis zur Verfolgung des
Decius +den Märtyrertod erlitten haben+[77]. Aber selbst in dieser
haben in der großen Gemeinde in Alexandria nur 10 Männer und 7 Frauen
für den Glauben geblutet! Ein Vergleich mit den der Inquisition zum
Opfer Gefallenen ist weder numerisch noch hinsichtlich der Grausamkeit
in der Verfolgung auch nur im allerentferntesten zulässig. Allerdings
waren die Römer auch nur Heiden.
*
Die maurischen Herrscher Spaniens gewährten den unterworfenen Christen
und Juden +volle Glaubensfreiheit+, sie durften Kirchen und
Klöster haben und ihren Gottesdienst frei üben. Weit entfernt, zum
Abfall vom Christenglauben zu zwingen, sahen die mohammedanischen
Herrscher der Pyrenäenhalbinsel ihn nicht einmal gern. Trotzdem
gingen viele zum Glauben des höheren Kulturvolkes über. Juden standen
sogar hohe Staatsämter offen, während sie unter christlichem Regiment
furchtbar bedrückt worden waren. Damals war Spanien geistig und
materiell das blühendste Land Europas[78].
*
Unter Isabella von Kastilien und Ferdinand dem Katholischen wurden die
letzten Mauren aus Spanien vertrieben, und die Segnungen der Kirche
ergossen sich über das Land. 1480 begann die vom Papst Sixtus IV.
geförderte Tätigkeit der Inquisition besonders gegen die Reichsten und
Vornehmsten. Thomas von Torquemada wurde 1483 Oberinquisitor. 1492
erging ein Edikt, das alle Juden ohne Ausnahme aus Spanien vertrieb.
Sie durften ihre Habe +veräußern oder vertauschen+, aber die
mindestens 160000 (nach andern 800000) Vertriebenen durften den
+Erlös+ dafür, Gold, Silber und andre verbotene Ware +nicht
mit sich nehmen+! Beim Fall von Granada, 1492, wurde den Mauren
+Glauben, Moscheen und Recht vertraglich zugebilligt+, und ganze
10 Jahre lang hielten die katholischen Fürsten ihre Zusagen. 1502
+wurden alle freien Mauren ausgewiesen+[79].
*
Nach der geringsten Schätzung wurden unter Karls V. Regierung in den
Niederlanden 50000, nach andern 100000 +Ketzer hingerichtet+.
Herzog Alba rühmte sich, in den 5 bis 6 Jahren seiner Regierung mehr
als 18000 mit kaltem Blute hingerichtet zu haben. Auf dem Schlachtfelde
habe er noch viel mehr getötet. Demnach war er der Henker von
mindestens 40000 Menschen.
Philipp II. von Spanien führte gegen die Ketzer einen 30 Jahre
dauernden Krieg. Er ließ jeden Ketzer, der nicht widerrufen wollte,
verbrennen. Widerrief er, wurde ihm +Gnade erwiesen+; da er sich
aber einmal befleckt hatte, mußte er natürlich auch +sterben+, nur
genügte statt des Feuertodes in diesem Falle der durch das Schwert[80].
Man hat die allein in Spanien während des 16. Jahrhunderts wegen
protestantischer, jüdischer oder mohammedanischer „Ketzerei“
Verbrannten auf etwa 18000 berechnet. Mag diese Zahl auch um etliche
Tausende übertrieben sein, so muß doch berücksichtigt werden, daß außer
in Spanien und den Niederlanden noch in Mexiko, Cartagena, Lima, sowie
dem damals noch spanischen Sizilien und Sardinien gleichzeitig in
derselben Weise die Religion der Liebe verbreitet wurde[81].
*
Die letzte Verbrennung in Rom dürfte am 22. August 1761 stattgefunden
haben; in Spanien fand in Sevilla am 7. November 1781 das letzte
Autodafé statt. Im römischen Falle war der Delinquent vorher gehängt
worden[82].
Voltaire hat in seiner Schrift „Dieu et les hommes“ berechnet, daß
während der Glanzperiode des Papsttumes 10 Millionen von Menschen der
„Mutter Kirche“ zum Opfer fielen. Von ihr befreiten die Menschheit die
Philosophen der verhaßten Aufklärung, die französische Revolution und
die Naturwissenschaften. Als die Religion der Liebe in ihrer bisherigen
Form abgewirtschaftet hatte, fing die Menschenliebe an; gewiß nicht aus
Verschulden ihres erhabenen Stifters.
Vierter Abschnitt
Toleranz und Ähnliches
Melanchthon, wegen seiner Milde bekannt, rühmte Kalvin ausdrücklich
wegen der Verbrennung des Servet und verlangt „+die Verhängung
bürgerlicher Strafen bis zur Todesstrafe gegen die Katholiken+“[83].
Das war noch ganz der Geist der Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507,
die bestimmte: „Wer durch die ordentlichen geistlichen Richter für
einen Ketzer erkannt und dafür dem weltlichen Richter überantwortet
wurde, der soll auf dem Feuer vom Leben zum Tode bestraft werden“.
Die Exkommunikationsformel gegen den Rat der Stadt Magdeburg lautete:
„Er scheide sie (die Katholiken) als +faule, stinkende Glieder+
ab von der Gemeinde Christi, er schließe ihnen den Himmel zu und die
Hölle weit auf, er übergebe sie dem leidigen Teufel, sie +am Leibe
zu martern, zu quälen und zu plagen+,... er gebiete auch von Amts
wegen, daß andere Christen sich solcher verbannten Menschen gänzlich
enthalten, mit ihnen nicht essen oder trinken, sie zur Hochzeit oder
ehrlicher Gesellschaft nicht laden,... sie auf der Straße nicht grüßen
und in Summa für +Heiden+ oder +Unchristen+ halten sollen mit
allen ihren Sünden teilhaftigen Anhängern, bis sie ihre Sünden bekennen
und Kirchenbuße tun“[84].
*
Über die von den Protestanten unter Karl II. in England unternommene
große Katholikenverfolgung schreibt Macaulay: „Inzwischen waren
die Gerichtshöfe, welche inmitten politischer Bewegungen sichere
Zufluchtsstätten für die Unschuldigen jeder Partei sein sollen, durch
wildere Leidenschaften und schmutzigere Bestechungen beschimpft, als
selbst bei den Wahlbühnen zu finden waren... Bald strömten aus allen
Bordellen, Spielhäusern und Bierkneipen Londons falsche Zungen hervor,
um Römisch-Katholische um ihr Leben zu schwören.“ Damals fielen
Tausende und Abertausende den Protestanten zum Opfer[85].
Wie Felix Platter berichtet, wurden im Jahre 1554 +Protestanten+
in Frankreich mit dem +Tode+ bestraft, ein Vornehmer aber an die
Galeere geschmiedet. Im gleichen Jahre sah er in Avignon oben am Palast
Reformierte im +eisernen Käfig zu Tode eingesperrt+.
*
Das lutherische Sachsen war ängstlich darauf bedacht, jeglichen
kalvinistischen „Irrglauben“ fern zu halten. Da der Kanzler Christians
I., Dr. Krell, einer weitherzigeren Ansicht huldigte, wurde er am Tage
der Beerdigung seines Herrn (1591) verhaftet und ihm der Prozeß als
Kryptokalvinisten gemacht. Zehn Jahre lang mußte er Sommer und Winter
in einem fast überall offenen Kerker sitzen, wo er „in dem Stank
und Unflat ganz verderben“ mußte. Als älterer, von der Gicht schwer
heimgesuchter Mann, mußte er im +Krankenstuhl aufs Schafott getragen
werden+[86]. Hinsichtlich der Toleranz haben sich die verschiedenen
christlichen Konfessionen gegenseitig nichts vorzuwerfen; sie alle
befolgen gewissenhaft das +Bibelwort+: „So jemand zu euch kommt
und bringet diese Lehre nicht, den nehmet nicht (auf) zu Hause und
grüßet ihn auch nicht. Denn wer ihn grüßet, der machet sich teilhaftig
seiner bösen Werke!“ (II. Joh. 10) und „Wer glaubet und sich taufen
läßt, wird selig werden; wer aber nicht glaubet, wird verdammet
werden.“ (Mark. 16, 16).
*
Erst im Laufe des 17. Jahrhunderts läßt man in der Praxis den Grundsatz
cuius regio, eius religio ganzen Völkern gegenüber fallen und versucht
nicht mehr, ihnen die Konfession des Landesherren aufzuzwingen, wenn
etwa der Landesherr konvertiert, oder durch Erbschaft in den Besitz
von Landesteilen mit anderer Konfession kommt[87]. Früher wurde in
rücksichtsloser Weise auch in solchen Fällen zum Glaubenswechsel
gezwungen. Man denke etwa an die Pfalz! Natürlich erwartete man, daß
die Untertanen nun auch +aus Überzeugung+ der neuen Konfession
anhingen.
Im Jahre 1634 tat der Hofprediger des Herzogs Johann Georg I. von
Sachsen den Ausspruch: „Den Kalvinisten zu ihrer Religionsübung helfen
ist wider Gott und Gewissen und nichts anderes, als dem Urheber der
kalvinistischen Greuel, dem Teufel, einen Ritterdienst leisten.“
In Kassel, einer reformierten Stadt, durften die Lutheraner noch in
der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts in ihrer Kirche keine Orgel haben,
auch war ihnen das Taufen und Kopulieren verboten, das beides von
reformierten Geistlichen vollzogen werden mußte.
*
Als im Jahre 1747 ein im Brückenturm zu Frankfurt a. M. befindliches
Spottgemälde auf die Juden nächtlicherweile zerstört worden war, ließ
der Magistrat es wieder erneuern.
Noch 1756 war den Juden verboten, die sogenannte Allee, den jetzigen
Goetheplatz, in Frankfurt zu betreten. Erst im Jahre 1806 wurde allen
Einwohnern ohne Ausnahme der Gebrauch der öffentlichen Spaziergänge
gestattet.
Bekanntlich trugen die Juden im Mittelalter zum Unterschied von den
Christen gewisse Abzeichen, spitze Hüte, gelbe Ringe usw. Noch im
Jahre 1786 wurde den Juden in Frankfurt eingeschärft, sie müßten
schwarze Mäntel als Abzeichen tragen, zugleich wurde ihnen untersagt,
Spazierstöcke zu führen. Bis zum Schluß des 18. Jahrhunderts durften
sie ihre Gasse an Sonn- und Feiertagen erst nach Beendigung des
Nachmittagsgottesdienstes verlassen.
Im Jahre 1800 hielt ein Doktor der Medizin, der in Frankfurt ein
öffentliches Badhaus besaß, es für nötig, folgende Bekanntmachung zu
erlassen: Es laufe das Gerücht um, die Juden könnten sich eines jeden
seiner Bäder bedienen; er zeige daher an, daß nur zwei der letzteren
zur Benutzung durch Juden bestimmt seien, also kein Christ in ein
Juden- und kein Jude in ein Christenbad eingelassen werde, sowie daß
auch das Weißzeug für beide Teile besonders gezeichnet sei.
Noch im Jahre 1807 ließ man die Juden in den Kaffeehäusern Frankfurts
nicht zu, und doch war damals bereits ein toleranter und aufgeklärter
Fürst Gebieter der Stadt.
Im Jahre 1817 brach in Frankfurt, wie in vielen anderen deutschen
Städten, eine Judenverfolgung aus. Erst 1832 wurde ihnen das Recht
gewährt, mehr als +ein+ Haus und +einen+ Garten besitzen zu
dürfen. Bis 1834 bestand eine Vorschrift, nach der jedes Jahr nur eine
bestimmte Anzahl jüdischer Ehen geschlossen werden durfte. Vollständige
Gleichberechtigung mit den Christen wurde den Juden erst 1864 in
Frankfurt eingeräumt!
*
In Italien ging es den Juden nicht besser. Keyßler erzählt in
seinen „Reisen“ (Hannover 1776, S. 177) im Jahre 1730 von strengen
Judengesetzen. Z. B. wurde jede auch noch so geringe Lästerung gegen
Maria, Heilige oder deren Bilder mit dem Tode bestraft. „Manns- und
Frauenpersonen der jüdischen Nation müssen, sobald sie über 14 Jahre
alt sind, auf der rechten Brust ein gelbes Zeichen von Wolle oder
Seide, ein Drittel Ellen lang, tragen, damit man sie von Christen
unterscheiden könne. Die jüdischen Eltern müssen ihren Kindern, welche
sich zum Christentum wenden, alles das hinterlassen, was diese bekommen
hätten, wenn ihre Aeltern ohne Testament gestorben wären. Zu solchem
Ende wird gleich bei der Bekehrung des Sohnes ein Inventarium über
das Vermögen des Vaters errichtet. Die Kinder bekommen auch den Genuß
der Güter, welchen sonst ihre Väter würden gezogen haben, so lange
sie unter der väterlichen Gewalt geblieben wären. In der Charwoche
dürfen die Juden von Mittwochen an bis daß Sonnabends die Glocken
geläutet werden, nicht aus ihren Häusern gehen, und müssen ihre Thüren
und Fenster, bey Strafe eines dreytägigen Gefängnisses mit Wasser
und Brodten, zu halten. Sie dürfen auch diese Zeit über auf keinem
musikalischen Instrument in ihrem Hause spielen oder singen, wo sie
nicht den öffentlichen Staupenschlag zur Vergeltung haben wollen.“
*
Frankfurt war eine protestantische Stadt, und deshalb nahm man in echt
christlicher Milde und Nächstenliebe seit 1591 keinen katholischen
Mitbürger mehr in den Rat auf.
Noch am 2. Juli 1781 sprach ein Schöffendekret in betreff des
Sporerhandwerks aus: einen Katholiken oder Reformierten als Lehrling
anzunehmen sei allerdings erlaubt, nicht aber ihm das Meisterrecht zu
gewähren.
Der im Jahre 1796 zugelassene Dr. med. Lejeune aus Verviers war der
erste als Arzt rezipierte katholische Bürger von Frankfurt. Seit 1624
hatte in Frankfurt kein Katholik den ärztlichen Beruf ausüben dürfen.
*
Im 18. Jahrhundert gestattete man den jüdischen und katholischen
Verbrechern in Frankfurt weder den Besuch ihrer Geistlichen im
Gefängnis noch deren Begleitung bei der Hinrichtung, was beides im 17.
Jahrhundert mehrmals zugelassen worden war. Statt dessen +drang man
den Delinquenten lutherische Geistliche auf+. Als im Jahre 1750 ein
Katholik hingerichtet wurde und ein Dechant ihn im Vorbeigehen aus dem
Fenster heraus absolvierte, wurde das Volk aufs höchste erbittert und
hätte ihn fast gesteinigt. Der Rat aber faßte ein Memorandum ab, das
eine Protestation und den Ausspruch des Vertrauens enthielt, daß der
Dechant und die übrige katholische Geistlichkeit künftig in ähnlichen
Fällen nicht wieder derartige Neuerungen sich anmaßen würde, da
andernfalls die rechtliche Ahndung folgen würde.
In Frankfurt, einer gleich Hamburg streng lutherischen Stadt, durften
die Reformierten ihre Ehen und Taufen nur von lutherischen Geistlichen
vollziehen lassen. Diese Vorschrift blieb auch dann noch bestehen,
als 1781 den Reformierten erlaubt worden war, für ihre beiden Teile,
die Wallonen und die Deutschen, zwei Bethäuser in der Stadt selbst
zu errichten, und als 1792 und 1793 der Gottesdienst in diesen
neuen Räumen eröffnet worden war. Bisher hatten die +Frankfurter
Reformierten selbst in ihren Privathäusern keinen Gottesdienst halten
dürfen+. Erst im Jahre 1806 wurde die Gleichberechtigung aller
christlichen Konfessionen dort proklamiert.
Fast alle Handwerksinnungen nahmen Reformierte nicht als Meister
auf. Noch 1774 versagte man in Frankfurt einem Schneider, 1779 einem
Kürschner das Meisterrecht für ihre reformierten Ehefrauen. Der erste
mit einem bezahlten städtischen Amt bedachte Reformierte war -- vom
Physikus Peter de Spina, der 1640 angestellt wurde, abgesehen -- ein
1780 angenommener Lazarettchirurg und der 1783 zum Fähnrich ernannte
Hassel. Also auch in Goethes Zeit noch war es eine große Ausnahme,
wenn die lutherische Stadt einen Reformierten anstellte, was einem
Katholiken gegenüber überhaupt +ausgeschlossen+ war[88].
*
Im Jahre 1855 fällte das Konsistorium zu Speier wegen einer Mischehe
zwischen einem Christen und einer Jüdin folgende Entscheidung:
„Daraufhin (auf die Mischehe) hat das kgl. Konsistorium unterm 29.
September 1855 im Namen des dreieinigen Gottes und kraft des Befehles
Jesu Christi die +definitive Exkommunikation+ über den besagten
M. ausgesprochen und ihn hierdurch aus der christlichen Gemeinde
ausgeschlossen“[89].
*
In dem Buche von Gottfried Thomasius „Grundlinien zum
Religionsunterricht an den oberen Klassen gelehrter Schulen“, 8.
Aufl., bearbeitet von Karl Christ. Burger, Oberkonsistorialrat,
Erlangen 1893, einem an bayerischen Gymnasien eingeführten Lehrbuch,
findet sich auf S. 97 folgende Stelle: „Daß.. die Einheit des
Glaubens vielfach gebrochen ist, daß verschiedene und in wesentlichen
Glaubensartikeln einander widersprechende Konfessionen bestehen, das
ist ein schweres Übel und ein bitterer Schmerz für alle Christen.“ --
Da entsteht die Frage, welche Kirche die wahre sei? Und darauf ist
die Antwort A(ugsburgische) K(onfession) VII: Diejenige, die sich in
ihrem Bekenntnis und in der Verwaltung der Gnadenmittel der Heiligen
Schrift gemäß hält. „+Die evangelisch-lutherische Kirche hat dieses
Zeugnis und will daher mit der menschlich-gemachten Union unverworren
bleiben+.“ Der glaubensstarke Autor möchte augenscheinlich am
liebsten heute noch Zustände, wie sie oben geschildert sind. Gottlob
kümmern sich gegenwärtig die wenigsten Menschen um solche Finessen. Für
sie dürfte kaum noch jemand Zeit haben, es sei denn ein versöhnlicher
Prediger des Evangeliums. Ist es unter diesen Umständen ein Wunder,
wenn oft gerade die Besten, vom konfessionellen Gezänk angewidert, der
Kirche den Rücken kehren?
Im gleichen Werkchen S. 51 ist der eben nicht leichte Versuch gemacht
zu beweisen, daß die bei Horaz (Ep. I, 16, 52) im Satze Oderunt peccare
boni virtutis amore aufgestellte Moral weniger erhaben ist als die
christliche. Dort guttun um der Sache willen, hier für Lohn, wenn auch
erst im Jenseits. Die Entscheidung dürfte nicht schwer sein.
*
Der erste Fürst, der seinen Untertanen völlige Religionsfreiheit, zwar
nicht de jure, aber de facto gewährte, war Friedrich der Große von
Preußen. Im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 wurde diese
Freiheit erst kodifiziert, aber nicht etwa als Geschenk des Fürsten,
sondern als +angeborenes Recht des Bürgers+[90]. Wie sich doch die
Zeiten ändern!
*
Früher schon hatte der edle Kaiser Joseph II. seine Völker von
Glaubens- und Gewissenszwang befreien wollen, aber das Resultat war
recht dürftig. Das Zirkular Josephs II. vom 30. April 1783 bestimmt
z. B.:
Personen, die aus der katholischen Kirche austreten wollen, „sollen
sechs Wochen lang in Klöstern oder von ihrem Pfarrer unterrichtet
werden, wobei die Pfarrer angewiesen sind, alles mögliche zu versuchen,
sie von ihrem +Irrtum+ zurückzuführen.“ Zu den tolerierten
Kirchen wurden, trotz Josephs persönlicher Weitherzigkeit, nur die
„augsburgischen und helvetischen Religionsverwandten“, „Lutheraner
und Reformierte“ und die „nichtuniierten Griechen“ gezählt, denen
„Privatexerzition“ ihrer Religionen eingeräumt wurde. „Sollten aber
einige Untertanen zu einem anderen, in dem Toleranzgesetz nicht
begriffenen Religion oder Sekte sich erklären wollen, so seien diese
mit ihrer Erklärung auf der Stelle abzuweisen und ihnen zu bedeuten,
daß +eine derlei Religion nicht bestehe+ und +je werde geduldet
werden+.“ Trotzdem empfand man das Gesetz als Erlösung!