In der dritten Stedingerbulle verlieh Gregor IX. allen gegen dieses

arme Volk Ziehenden die gleichen Ablässe, die den Kreuzfahrern im

Heiligen Lande zuteil wurden. Es war dem Statthalter Christi ernst

mit der Ausrottung des Bauernvolks. Als das „Kreuzfahrerheer“ am

Hemmelskamper Walde seine zweite schwere Niederlage erlitten harte, da

kam Erzbischof Gerhard auf einen Gedanken, würdig eines Kirchenfürsten:

er +wollte die Deiche zerstören und die Stedinger ersäufen+! Aber

wieder waren sie stärker als ihr Seelenhirte. Im Frühjahr 1234, nachdem

Predigermönche in Westfalen, Holland, Flandern und Brabant Fürsten

und Volk neuerdings nachdrücklich auf die billige Gelegenheit, sich

den christlichen oder doch päpstlichen Himmel zu sichern hingewiesen

und dadurch gewaltige Erbitterung und wohl auch geistige Habsucht

heraufbeschworen hatten, versammelte sich die Blüte des deutschen Adels

zu diesem gottgefälligen Vernichtungswerk. Selbst der Papst fühlte

ein menschliches Rühren und wollte die Möglichkeit eines Vergleiches

einräumen. Aber es war zu spät. Am 27. Mai 1234 beim Orte Altenesch

fiel die Entscheidung. Das blut- und beutegierige Kreuzheer, numerisch

und wohl auch an Bewaffnung dem Bauervolk weit überlegen, erdrückte die

Stedinger. Nur wenige wandten sich zur Flucht; +über sechstausend

wurden getötet+. Unterdessen stand auf einer Anhöhe die zahlreiche

Geistlichkeit mit Kreuz und Fahne und sang das schöne, hier wirklich

passende Lied: Media vita in morte sumus.

Für Bremen wurde die Schlacht bei Altenesch, eine der grausamsten

und blutigsten der deutschen mittelalterlichen Geschichte, ein

+kirchlicher Feiertag+! Man wußte Kulturtaten zu ehren.

*

+Konrad von Marburg+ eröffnete seine glorreiche Laufbahn

als Inquisitor im Jahre 1212 mit der +Verbrennung von achtzig

Waldensern+ in Straßburg! „Im Jahre 1214 fing Bruder Konrad von

Marburg an zu predigen, und welche Ketzer er immer wollte, ließ er

in ganz Deutschland, ohne Widerspruch zu finden, verbrennen. Und so

predigte er zehn Jahre lang.“

Dieser Streiter Gottes und seine Helfer hatten dabei ein sehr

praktisches Verfahren. „Sie ließen in Städten und Dörfern verhaften,

wen sie nur wollten, und übergaben diese Leute den Richtern +ohne

alle weiteren Beweise+ mit den Worten: das sind Ketzer, wir ziehen

unsere Hand von ihnen zurück. +So waren die Richter genötigt,

dieselben zu verbrennen.+ Indessen sahen diese Richter ohne Erbarmen

ein, daß sie ohne die Beihilfe der Herren nicht die Oberhand gewinnen

konnten. Daher wandten sie sich an den König Heinrich und andere Herren

und gewannen sie, indem sie sagten: wir verbrennen viele +reiche+

Ketzer, und +ihre Güter sollt ihr haben. In den bischöflichen

Städten soll die eine Hälfte der Bischof, die andere aber der König

oder ein anderer Richter bekommen+. Darüber +freuten sich+

nun diese Herren, leisteten den Inquisitoren Vorschub, beriefen sie

in ihre Städte und Dörfer. Auf diese Weise gingen viele Unschuldige

zugrunde, blos um der Güter willen, welche jetzt die Herren erhielten“.

Das Geschäft blühte also, zumal sie auf die Frage, weshalb sie so

barbarisch vorgingen, antworteten: „+Hundert Unschuldige verbrennen

wir, wenn nur ein Schuldiger darunter ist+“.

Die Ketzerverfolgung, die von 1231 bis 1233 in Deutschland unter

diesem im Namen und mit Wissen des Statthalters Christi „arbeitenden“

Konrad wütete, wurde mit bewunderungswürdigem Eifer durchgeführt. Ein

Zeitgenosse schreibt: „+Niemand wurde Gelegenheit gegeben, sich zu

verteidigen+, oder auch nur die Zeit sich die Sache zu überlegen,

sondern sofort mußte man sich entweder als schuldig bekennen und wurde

dann als Büßer +geschoren+, oder man leugnete das Verbrechen, und

dann wurde man +verbrannt+. War man aber geschoren, so mußte man

die +Mitschuldigen angeben+, widrigenfalls man +verbrannt+

wurde. Daher glaubt man, daß +auch+ (!) Unschuldige verbrannt

wurden. Denn viele bekannten aus Liebe zum eigenen Leben und um ihrer

Erben willen, sie seien gewesen, was sie nie waren. Darauf wurden sie

gezwungen, Mitschuldige anzugeben. Sie verklagten Leute, ohne sie

verklagen zu wollen, Dinge aussagend, von denen sie nichts wußten. Auch

wagte es niemand, für jemand, der verklagt war, Fürsprache einzulegen

oder auch nur Milderungsgründe vorzubringen, denn dann wurde er als

+Verteidiger der Ketzer+ betrachtet, und für diese und die Hehler

der Ketzer war vom Papst die +gleiche Strafe wie für die Ketzer+

selbst bestimmt. Hatte jemand der Sekte abgeschworen und wurde er

rückfällig, so wurde er, ohne noch einmal widerrufen zu können,

verbrannt“.

Und wie verhielt sich der Papst zu diesen Greueltaten? Gregor IX.

erließ 1231 eine Verfügung: „+Berufungen+ derlei Personen (der

Ketzer) sind +nicht zuzulassen; kein Anwalt, kein Notar darf ihnen

seine Dienste leihen, sonst verlieren sie für immer ihr Amt+“.

Der Erzbischof Siegfried von Mainz schrieb, als Hekatomben der

Verfolgungswut dieses Konrad geopfert wurden, nach Rom: „Magister

Konrad +erlaubte keinem sich zu verteidigen+ und seinem eigenen

Pfarrer zu beichten. +Jeder mußte bekennen, er sei ein Ketzer+,

habe eine Kröte berührt und geküßt. Manche wollten lieber sterben,

als so Schreckliches von sich auszusagen; andere erkauften das Leben

durch Lüge und sollten nun angeben, wo sie solche Dinge gelernt hätten.

Da sie niemand zu nennen wußten, +baten sie um Bezeichnung der

Verdächtigen+, und als man ihnen die Grafen von Sayn und Arnsberg

und die Gräfin von Looz nannte, sagten sie: +Ja, diese sind schuldig.

So wurde der Bruder vom Bruder angeklagt+. Ich (der Erzbischof

von Mainz) habe den Meister Konrad zuerst unter vier Augen, dann in

Gemeinschaft mit den Erzbischöfen von Köln und Trier ersucht, er möge

mit mehr Mäßigung verfahren, aber er gab nicht Ruhe“.

Am 10. Juni 1233 schrieb der Statthalter Christi, Gregor IX.,

überfließend von Menschenliebe, dem frommen Konrad, „wenn lindernde

Arznei nicht hilft, müsse das faulende Fleisch +mit Feuer und

Schwert+ entfernt werden“. Gleichzeitig schrieb er an König

Heinrich: „Wo ist der Eifer eines Moses, der an einem Tage 23000

Götzendiener +vernichtete+? Wo ist der Eifer eines Phineas, der

den Juden und die Madianiterin mit einem Stoße +durchbohrte+? Wo

ist der Eifer eines Elias, der die 450 Baalspropheten mit dem Schwerte

+tötete+? Wo ist der Eifer eines Mathatias, der entflammt für das

Gesetz Gottes am Altare den Juden +tötete+?“

Als Konrad von Marburg endlich erschlagen worden war, schrieb

Gregor, ein Verbrechen, wie die Ermordung Konrads, „eines Mannes

von +vollendeter Tugend+ und eines +Heroldes des christlichen

Glaubens+“ könne überhaupt nicht nach Gebühr gezüchtigt werden!!!

*

Im alten Rom wurden bekanntlich die Christen auch verfolgt, es genügte

aber die Teilnahme der Angeschuldigten am Götterdienst und dem Kaiser

dargebrachte Opfer als Beweise der Unschuld! Und zwar selbst bei einer

im Verdacht des Christentums stehenden Priesterin. Die Ausstellung

einer Urkunde über Opfer, Libation und verzehrtes Opferfleisch genügte

als Schutz gegen Verfolgungen. Origines sagt ausdrücklich, daß

„+wenige und nur sehr leicht zu zählende+“ bis zur Verfolgung des

Decius +den Märtyrertod erlitten haben+[77]. Aber selbst in dieser

haben in der großen Gemeinde in Alexandria nur 10 Männer und 7 Frauen

für den Glauben geblutet! Ein Vergleich mit den der Inquisition zum

Opfer Gefallenen ist weder numerisch noch hinsichtlich der Grausamkeit

in der Verfolgung auch nur im allerentferntesten zulässig. Allerdings

waren die Römer auch nur Heiden.

*

Die maurischen Herrscher Spaniens gewährten den unterworfenen Christen

und Juden +volle Glaubensfreiheit+, sie durften Kirchen und

Klöster haben und ihren Gottesdienst frei üben. Weit entfernt, zum

Abfall vom Christenglauben zu zwingen, sahen die mohammedanischen

Herrscher der Pyrenäenhalbinsel ihn nicht einmal gern. Trotzdem

gingen viele zum Glauben des höheren Kulturvolkes über. Juden standen

sogar hohe Staatsämter offen, während sie unter christlichem Regiment

furchtbar bedrückt worden waren. Damals war Spanien geistig und

materiell das blühendste Land Europas[78].

*

Unter Isabella von Kastilien und Ferdinand dem Katholischen wurden die

letzten Mauren aus Spanien vertrieben, und die Segnungen der Kirche

ergossen sich über das Land. 1480 begann die vom Papst Sixtus IV.

geförderte Tätigkeit der Inquisition besonders gegen die Reichsten und

Vornehmsten. Thomas von Torquemada wurde 1483 Oberinquisitor. 1492

erging ein Edikt, das alle Juden ohne Ausnahme aus Spanien vertrieb.

Sie durften ihre Habe +veräußern oder vertauschen+, aber die

mindestens 160000 (nach andern 800000) Vertriebenen durften den

+Erlös+ dafür, Gold, Silber und andre verbotene Ware +nicht

mit sich nehmen+! Beim Fall von Granada, 1492, wurde den Mauren

+Glauben, Moscheen und Recht vertraglich zugebilligt+, und ganze

10 Jahre lang hielten die katholischen Fürsten ihre Zusagen. 1502

+wurden alle freien Mauren ausgewiesen+[79].

*

Nach der geringsten Schätzung wurden unter Karls V. Regierung in den

Niederlanden 50000, nach andern 100000 +Ketzer hingerichtet+.

Herzog Alba rühmte sich, in den 5 bis 6 Jahren seiner Regierung mehr

als 18000 mit kaltem Blute hingerichtet zu haben. Auf dem Schlachtfelde

habe er noch viel mehr getötet. Demnach war er der Henker von

mindestens 40000 Menschen.

Philipp II. von Spanien führte gegen die Ketzer einen 30 Jahre

dauernden Krieg. Er ließ jeden Ketzer, der nicht widerrufen wollte,

verbrennen. Widerrief er, wurde ihm +Gnade erwiesen+; da er sich

aber einmal befleckt hatte, mußte er natürlich auch +sterben+, nur

genügte statt des Feuertodes in diesem Falle der durch das Schwert[80].

Man hat die allein in Spanien während des 16. Jahrhunderts wegen

protestantischer, jüdischer oder mohammedanischer „Ketzerei“

Verbrannten auf etwa 18000 berechnet. Mag diese Zahl auch um etliche

Tausende übertrieben sein, so muß doch berücksichtigt werden, daß außer

in Spanien und den Niederlanden noch in Mexiko, Cartagena, Lima, sowie

dem damals noch spanischen Sizilien und Sardinien gleichzeitig in

derselben Weise die Religion der Liebe verbreitet wurde[81].

*

Die letzte Verbrennung in Rom dürfte am 22. August 1761 stattgefunden

haben; in Spanien fand in Sevilla am 7. November 1781 das letzte

Autodafé statt. Im römischen Falle war der Delinquent vorher gehängt

worden[82].

Voltaire hat in seiner Schrift „Dieu et les hommes“ berechnet, daß

während der Glanzperiode des Papsttumes 10 Millionen von Menschen der

„Mutter Kirche“ zum Opfer fielen. Von ihr befreiten die Menschheit die

Philosophen der verhaßten Aufklärung, die französische Revolution und

die Naturwissenschaften. Als die Religion der Liebe in ihrer bisherigen

Form abgewirtschaftet hatte, fing die Menschenliebe an; gewiß nicht aus

Verschulden ihres erhabenen Stifters.

Vierter Abschnitt

Toleranz und Ähnliches

Melanchthon, wegen seiner Milde bekannt, rühmte Kalvin ausdrücklich

wegen der Verbrennung des Servet und verlangt „+die Verhängung

bürgerlicher Strafen bis zur Todesstrafe gegen die Katholiken+“[83].

Das war noch ganz der Geist der Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507,

die bestimmte: „Wer durch die ordentlichen geistlichen Richter für

einen Ketzer erkannt und dafür dem weltlichen Richter überantwortet

wurde, der soll auf dem Feuer vom Leben zum Tode bestraft werden“.

Die Exkommunikationsformel gegen den Rat der Stadt Magdeburg lautete:

„Er scheide sie (die Katholiken) als +faule, stinkende Glieder+

ab von der Gemeinde Christi, er schließe ihnen den Himmel zu und die

Hölle weit auf, er übergebe sie dem leidigen Teufel, sie +am Leibe

zu martern, zu quälen und zu plagen+,... er gebiete auch von Amts

wegen, daß andere Christen sich solcher verbannten Menschen gänzlich

enthalten, mit ihnen nicht essen oder trinken, sie zur Hochzeit oder

ehrlicher Gesellschaft nicht laden,... sie auf der Straße nicht grüßen

und in Summa für +Heiden+ oder +Unchristen+ halten sollen mit

allen ihren Sünden teilhaftigen Anhängern, bis sie ihre Sünden bekennen

und Kirchenbuße tun“[84].

*

Über die von den Protestanten unter Karl II. in England unternommene

große Katholikenverfolgung schreibt Macaulay: „Inzwischen waren

die Gerichtshöfe, welche inmitten politischer Bewegungen sichere

Zufluchtsstätten für die Unschuldigen jeder Partei sein sollen, durch

wildere Leidenschaften und schmutzigere Bestechungen beschimpft, als

selbst bei den Wahlbühnen zu finden waren... Bald strömten aus allen

Bordellen, Spielhäusern und Bierkneipen Londons falsche Zungen hervor,

um Römisch-Katholische um ihr Leben zu schwören.“ Damals fielen

Tausende und Abertausende den Protestanten zum Opfer[85].

Wie Felix Platter berichtet, wurden im Jahre 1554 +Protestanten+

in Frankreich mit dem +Tode+ bestraft, ein Vornehmer aber an die

Galeere geschmiedet. Im gleichen Jahre sah er in Avignon oben am Palast

Reformierte im +eisernen Käfig zu Tode eingesperrt+.

*

Das lutherische Sachsen war ängstlich darauf bedacht, jeglichen

kalvinistischen „Irrglauben“ fern zu halten. Da der Kanzler Christians

I., Dr. Krell, einer weitherzigeren Ansicht huldigte, wurde er am Tage

der Beerdigung seines Herrn (1591) verhaftet und ihm der Prozeß als

Kryptokalvinisten gemacht. Zehn Jahre lang mußte er Sommer und Winter

in einem fast überall offenen Kerker sitzen, wo er „in dem Stank

und Unflat ganz verderben“ mußte. Als älterer, von der Gicht schwer

heimgesuchter Mann, mußte er im +Krankenstuhl aufs Schafott getragen

werden+[86]. Hinsichtlich der Toleranz haben sich die verschiedenen

christlichen Konfessionen gegenseitig nichts vorzuwerfen; sie alle

befolgen gewissenhaft das +Bibelwort+: „So jemand zu euch kommt

und bringet diese Lehre nicht, den nehmet nicht (auf) zu Hause und

grüßet ihn auch nicht. Denn wer ihn grüßet, der machet sich teilhaftig

seiner bösen Werke!“ (II. Joh. 10) und „Wer glaubet und sich taufen

läßt, wird selig werden; wer aber nicht glaubet, wird verdammet

werden.“ (Mark. 16, 16).

*

Erst im Laufe des 17. Jahrhunderts läßt man in der Praxis den Grundsatz

cuius regio, eius religio ganzen Völkern gegenüber fallen und versucht

nicht mehr, ihnen die Konfession des Landesherren aufzuzwingen, wenn

etwa der Landesherr konvertiert, oder durch Erbschaft in den Besitz

von Landesteilen mit anderer Konfession kommt[87]. Früher wurde in

rücksichtsloser Weise auch in solchen Fällen zum Glaubenswechsel

gezwungen. Man denke etwa an die Pfalz! Natürlich erwartete man, daß

die Untertanen nun auch +aus Überzeugung+ der neuen Konfession

anhingen.

Im Jahre 1634 tat der Hofprediger des Herzogs Johann Georg I. von

Sachsen den Ausspruch: „Den Kalvinisten zu ihrer Religionsübung helfen

ist wider Gott und Gewissen und nichts anderes, als dem Urheber der

kalvinistischen Greuel, dem Teufel, einen Ritterdienst leisten.“

In Kassel, einer reformierten Stadt, durften die Lutheraner noch in

der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts in ihrer Kirche keine Orgel haben,

auch war ihnen das Taufen und Kopulieren verboten, das beides von

reformierten Geistlichen vollzogen werden mußte.

*

Als im Jahre 1747 ein im Brückenturm zu Frankfurt a. M. befindliches

Spottgemälde auf die Juden nächtlicherweile zerstört worden war, ließ

der Magistrat es wieder erneuern.

Noch 1756 war den Juden verboten, die sogenannte Allee, den jetzigen

Goetheplatz, in Frankfurt zu betreten. Erst im Jahre 1806 wurde allen

Einwohnern ohne Ausnahme der Gebrauch der öffentlichen Spaziergänge

gestattet.

Bekanntlich trugen die Juden im Mittelalter zum Unterschied von den

Christen gewisse Abzeichen, spitze Hüte, gelbe Ringe usw. Noch im

Jahre 1786 wurde den Juden in Frankfurt eingeschärft, sie müßten

schwarze Mäntel als Abzeichen tragen, zugleich wurde ihnen untersagt,

Spazierstöcke zu führen. Bis zum Schluß des 18. Jahrhunderts durften

sie ihre Gasse an Sonn- und Feiertagen erst nach Beendigung des

Nachmittagsgottesdienstes verlassen.

Im Jahre 1800 hielt ein Doktor der Medizin, der in Frankfurt ein

öffentliches Badhaus besaß, es für nötig, folgende Bekanntmachung zu

erlassen: Es laufe das Gerücht um, die Juden könnten sich eines jeden

seiner Bäder bedienen; er zeige daher an, daß nur zwei der letzteren

zur Benutzung durch Juden bestimmt seien, also kein Christ in ein

Juden- und kein Jude in ein Christenbad eingelassen werde, sowie daß

auch das Weißzeug für beide Teile besonders gezeichnet sei.

Noch im Jahre 1807 ließ man die Juden in den Kaffeehäusern Frankfurts

nicht zu, und doch war damals bereits ein toleranter und aufgeklärter

Fürst Gebieter der Stadt.

Im Jahre 1817 brach in Frankfurt, wie in vielen anderen deutschen

Städten, eine Judenverfolgung aus. Erst 1832 wurde ihnen das Recht

gewährt, mehr als +ein+ Haus und +einen+ Garten besitzen zu

dürfen. Bis 1834 bestand eine Vorschrift, nach der jedes Jahr nur eine

bestimmte Anzahl jüdischer Ehen geschlossen werden durfte. Vollständige

Gleichberechtigung mit den Christen wurde den Juden erst 1864 in

Frankfurt eingeräumt!

*

In Italien ging es den Juden nicht besser. Keyßler erzählt in

seinen „Reisen“ (Hannover 1776, S. 177) im Jahre 1730 von strengen

Judengesetzen. Z. B. wurde jede auch noch so geringe Lästerung gegen

Maria, Heilige oder deren Bilder mit dem Tode bestraft. „Manns- und

Frauenpersonen der jüdischen Nation müssen, sobald sie über 14 Jahre

alt sind, auf der rechten Brust ein gelbes Zeichen von Wolle oder

Seide, ein Drittel Ellen lang, tragen, damit man sie von Christen

unterscheiden könne. Die jüdischen Eltern müssen ihren Kindern, welche

sich zum Christentum wenden, alles das hinterlassen, was diese bekommen

hätten, wenn ihre Aeltern ohne Testament gestorben wären. Zu solchem

Ende wird gleich bei der Bekehrung des Sohnes ein Inventarium über

das Vermögen des Vaters errichtet. Die Kinder bekommen auch den Genuß

der Güter, welchen sonst ihre Väter würden gezogen haben, so lange

sie unter der väterlichen Gewalt geblieben wären. In der Charwoche

dürfen die Juden von Mittwochen an bis daß Sonnabends die Glocken

geläutet werden, nicht aus ihren Häusern gehen, und müssen ihre Thüren

und Fenster, bey Strafe eines dreytägigen Gefängnisses mit Wasser

und Brodten, zu halten. Sie dürfen auch diese Zeit über auf keinem

musikalischen Instrument in ihrem Hause spielen oder singen, wo sie

nicht den öffentlichen Staupenschlag zur Vergeltung haben wollen.“

*

Frankfurt war eine protestantische Stadt, und deshalb nahm man in echt

christlicher Milde und Nächstenliebe seit 1591 keinen katholischen

Mitbürger mehr in den Rat auf.

Noch am 2. Juli 1781 sprach ein Schöffendekret in betreff des

Sporerhandwerks aus: einen Katholiken oder Reformierten als Lehrling

anzunehmen sei allerdings erlaubt, nicht aber ihm das Meisterrecht zu

gewähren.

Der im Jahre 1796 zugelassene Dr. med. Lejeune aus Verviers war der

erste als Arzt rezipierte katholische Bürger von Frankfurt. Seit 1624

hatte in Frankfurt kein Katholik den ärztlichen Beruf ausüben dürfen.

*

Im 18. Jahrhundert gestattete man den jüdischen und katholischen

Verbrechern in Frankfurt weder den Besuch ihrer Geistlichen im

Gefängnis noch deren Begleitung bei der Hinrichtung, was beides im 17.

Jahrhundert mehrmals zugelassen worden war. Statt dessen +drang man

den Delinquenten lutherische Geistliche auf+. Als im Jahre 1750 ein

Katholik hingerichtet wurde und ein Dechant ihn im Vorbeigehen aus dem

Fenster heraus absolvierte, wurde das Volk aufs höchste erbittert und

hätte ihn fast gesteinigt. Der Rat aber faßte ein Memorandum ab, das

eine Protestation und den Ausspruch des Vertrauens enthielt, daß der

Dechant und die übrige katholische Geistlichkeit künftig in ähnlichen

Fällen nicht wieder derartige Neuerungen sich anmaßen würde, da

andernfalls die rechtliche Ahndung folgen würde.

In Frankfurt, einer gleich Hamburg streng lutherischen Stadt, durften

die Reformierten ihre Ehen und Taufen nur von lutherischen Geistlichen

vollziehen lassen. Diese Vorschrift blieb auch dann noch bestehen,

als 1781 den Reformierten erlaubt worden war, für ihre beiden Teile,

die Wallonen und die Deutschen, zwei Bethäuser in der Stadt selbst

zu errichten, und als 1792 und 1793 der Gottesdienst in diesen

neuen Räumen eröffnet worden war. Bisher hatten die +Frankfurter

Reformierten selbst in ihren Privathäusern keinen Gottesdienst halten

dürfen+. Erst im Jahre 1806 wurde die Gleichberechtigung aller

christlichen Konfessionen dort proklamiert.

Fast alle Handwerksinnungen nahmen Reformierte nicht als Meister

auf. Noch 1774 versagte man in Frankfurt einem Schneider, 1779 einem

Kürschner das Meisterrecht für ihre reformierten Ehefrauen. Der erste

mit einem bezahlten städtischen Amt bedachte Reformierte war -- vom

Physikus Peter de Spina, der 1640 angestellt wurde, abgesehen -- ein

1780 angenommener Lazarettchirurg und der 1783 zum Fähnrich ernannte

Hassel. Also auch in Goethes Zeit noch war es eine große Ausnahme,

wenn die lutherische Stadt einen Reformierten anstellte, was einem

Katholiken gegenüber überhaupt +ausgeschlossen+ war[88].

*

Im Jahre 1855 fällte das Konsistorium zu Speier wegen einer Mischehe

zwischen einem Christen und einer Jüdin folgende Entscheidung:

„Daraufhin (auf die Mischehe) hat das kgl. Konsistorium unterm 29.

September 1855 im Namen des dreieinigen Gottes und kraft des Befehles

Jesu Christi die +definitive Exkommunikation+ über den besagten

M. ausgesprochen und ihn hierdurch aus der christlichen Gemeinde

ausgeschlossen“[89].

*

In dem Buche von Gottfried Thomasius „Grundlinien zum

Religionsunterricht an den oberen Klassen gelehrter Schulen“, 8.

Aufl., bearbeitet von Karl Christ. Burger, Oberkonsistorialrat,

Erlangen 1893, einem an bayerischen Gymnasien eingeführten Lehrbuch,

findet sich auf S. 97 folgende Stelle: „Daß.. die Einheit des

Glaubens vielfach gebrochen ist, daß verschiedene und in wesentlichen

Glaubensartikeln einander widersprechende Konfessionen bestehen, das

ist ein schweres Übel und ein bitterer Schmerz für alle Christen.“ --

Da entsteht die Frage, welche Kirche die wahre sei? Und darauf ist

die Antwort A(ugsburgische) K(onfession) VII: Diejenige, die sich in

ihrem Bekenntnis und in der Verwaltung der Gnadenmittel der Heiligen

Schrift gemäß hält. „+Die evangelisch-lutherische Kirche hat dieses

Zeugnis und will daher mit der menschlich-gemachten Union unverworren

bleiben+.“ Der glaubensstarke Autor möchte augenscheinlich am

liebsten heute noch Zustände, wie sie oben geschildert sind. Gottlob

kümmern sich gegenwärtig die wenigsten Menschen um solche Finessen. Für

sie dürfte kaum noch jemand Zeit haben, es sei denn ein versöhnlicher

Prediger des Evangeliums. Ist es unter diesen Umständen ein Wunder,

wenn oft gerade die Besten, vom konfessionellen Gezänk angewidert, der

Kirche den Rücken kehren?

Im gleichen Werkchen S. 51 ist der eben nicht leichte Versuch gemacht

zu beweisen, daß die bei Horaz (Ep. I, 16, 52) im Satze Oderunt peccare

boni virtutis amore aufgestellte Moral weniger erhaben ist als die

christliche. Dort guttun um der Sache willen, hier für Lohn, wenn auch

erst im Jenseits. Die Entscheidung dürfte nicht schwer sein.

*

Der erste Fürst, der seinen Untertanen völlige Religionsfreiheit, zwar

nicht de jure, aber de facto gewährte, war Friedrich der Große von

Preußen. Im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 wurde diese

Freiheit erst kodifiziert, aber nicht etwa als Geschenk des Fürsten,

sondern als +angeborenes Recht des Bürgers+[90]. Wie sich doch die

Zeiten ändern!

*

Früher schon hatte der edle Kaiser Joseph II. seine Völker von

Glaubens- und Gewissenszwang befreien wollen, aber das Resultat war

recht dürftig. Das Zirkular Josephs II. vom 30. April 1783 bestimmt

z. B.:

Personen, die aus der katholischen Kirche austreten wollen, „sollen

sechs Wochen lang in Klöstern oder von ihrem Pfarrer unterrichtet

werden, wobei die Pfarrer angewiesen sind, alles mögliche zu versuchen,

sie von ihrem +Irrtum+ zurückzuführen.“ Zu den tolerierten

Kirchen wurden, trotz Josephs persönlicher Weitherzigkeit, nur die

„augsburgischen und helvetischen Religionsverwandten“, „Lutheraner

und Reformierte“ und die „nichtuniierten Griechen“ gezählt, denen

„Privatexerzition“ ihrer Religionen eingeräumt wurde. „Sollten aber

einige Untertanen zu einem anderen, in dem Toleranzgesetz nicht

begriffenen Religion oder Sekte sich erklären wollen, so seien diese

mit ihrer Erklärung auf der Stelle abzuweisen und ihnen zu bedeuten,

daß +eine derlei Religion nicht bestehe+ und +je werde geduldet

werden+.“ Trotzdem empfand man das Gesetz als Erlösung!

Kultur-Kuriosa, Erster Band · 第 4 / 18 段