Der Referendar Morell war zusammen mit dem Kammergerichtsreferendar

Tschepke am 20. November 1906 auf einem Berliner Polizeirevier

erschienen, um einen Automobilführer, der sie falsch gefahren,

feststellen zu lassen. Die nächtliche Störung gefiel den wackern

Männern der Ordnung augenscheinlich gar nicht; deshalb stellten sie

zwar nicht den Autoführer fest, +behielten aber die beiden Kläger

auf der Wache+! Als Morell dagegen protestierte, schrie der

Wachthabende Korrhun dem Schutzmann Keppler zu: „Machen Sie den Mann

ruhig.“ Keppler kam dieser Aufforderung gründlich nach, faßte Morell an

beiden Schultern und schüttelte ihn gewaltsam so hin und her, daß er

mit dem Kopf gegen die Wand flog. Sein Hinweis auf seine Eigenschaft

als Referendar nützte gar nichts. Als Morell seinem sich entfernenden

Freunde nachfolgen wollte, stürzten sich beide Schutzmänner auf ihn,

hielten ihn mit Gewalt zurück, und während Keppler den Referendar

Tschepke hinausbeförderte, +würgte+ Korrhun, ein Hüne, den

ersteren, +schlug ihn+ auf den Kopf und ließ ihn schließlich in

+eine Zelle sperren+, wo er ihn hinter einem eisernen Gitter halb

bewußtlos bis 5½ Uhr festhielt.

Auf die Anzeige Morells hin, +lehnte die Staatsanwaltschaft ein

Verfahren gegen die Schutzleute ab, leitete dagegen das typische gegen

Morell+(!!) wegen „Beleidigung“ der Schutzleute, „Widerstandes

gegen die Staatsgewalt“ und „Hausfriedensbruch“ ein! Erst auf Anweisung

des Oberstaatsanwalts wurde die Anklage auch gegen die Schutzleute

wegen Beleidigung, Mißhandlung und Freiheitsberaubung erhoben, so daß

nunmehr neben Morell auch diese die Anklagebank zierten. Morell wurde

freigesprochen, da seine Angaben sich als +wahr+, die beider

Schutzleute als +unwahr+ herausstellten. Korruhn erhielt 5 Monate

Gefängnis, Keppler eine Geldstrafe von 100 M.

*

Eine Frau wollte, wie ein konservativer Abgeordneter im preußischen

Abgeordnetenhause 1908 ausführte, von Grunau nach Hirschberg fahren.

Das Geld, das sie zur Bezahlung der Fahrkarte hinlegte, war schmutzig

und wurde für falsch gehalten. Daraufhin sperrte man die Frau

+mit ihrem Kinde+, einem dreieinhalbjährigen Knaben, ein. Eine

Hausuntersuchung beim Ehemann, einem Arbeiter, verlief resultatlos.

Die Frau blieb +vier Tage+ eingesperrt, endlich kam das Geld

zur Reichsbanknebenstelle, von da an die Filiale des Schlesischen

Bankvereins und schließlich zu einem Goldarbeiter, aber es war und

blieb +absolut echt+. Der Staatsanwalt schickte es darauf zur kgl.

Münze, die den ganzen Betrag in funkelnagelneuen Stücken zurückzahlte.

Daraufhin wurde die Frau entlassen und meldete sich beim Redner. Die

Auslagen betrugen 17,90 M. Die Staatsanwaltschaft aber weigerte sich,

diese zurückzuerstatten. Redner setzte daraufhin einen Brief an die

Staatsanwaltschaft auf mit dem Hinweis, daß die Geschädigte sich im

Falle einer Ablehnung an den Justizminister wenden und der Vermittlung

eines Abgeordneten bedienen würde. Die Frau ließ diesen Brief von

einem Nachbarn abschreiben. Die Staatsanwaltschaft ordnete nun eine

+Feststellung+ an -- ob der Nachbar solche Briefe +berufsmäßig

abschreibe+, und ob etwa eine +Steuerkontravention+ vorliege!

Auch wurde die Frau noch einmal darüber vernommen, ob sie etwa

+Quecksilber+ in der Wohnung hatte!! Nach etwa 14 Tagen wies der

Justizminister 15 M. an, blieb also der armen Frau +noch drei Mark

schuldig+!

Risum teneatis amici!

*

Frau Marie Feuth, die Gattin eines jungen Architekten, der in

unglücklichen Geschäften sein Vermögen verloren hatte und von den

Gläubigern hart bedrängt ward, wurde im November 1906 in Berlin mit

ihrem Mann auf offener Straße verhaftet und in ein Polizeirevier

eingeliefert. Hier wurden beide in eine „Detentionszelle“ eingesperrt,

wo sie von 1½ Uhr mittags bis 8 Uhr abends sitzen mußten. Um diese

Stunde wurde das Ehepaar in den „grünen Wagen“ verladen und nach dem

Polizeipräsidium übergeführt.

Hatten sie den Wagen mit einigen Zuhältern geteilt, so trafen sie

dort noch Verbrecher, Dirnen und betrunkene Rowdys. Andern Tags gegen

11 Uhr wurde Frau Feuth in einem überfüllten Wagen voller Zuhälter

und Dirnen, die durch Zoten und Handgreiflichkeiten sich die Zeit

verkürzten, nach Moabit transportiert, dort zwei Weibern überwiesen,

die sie -- zum zweiten Male -- +bis auf die Haut entkleideten+.

Nach 10 Minuten kam die Oberin. Im +Evakostüm+ mußte die Dame

den Raum durchschreiten und mit dem Gesicht gegen die Wand eine ganze

Weile stehen, bis alle ihre Sachen ausreichend beschnüffelt und gebucht

waren. Dann wurde sie vermessen, bis sie glücklich die Erlaubnis

erhielt, sich wieder anzukleiden. Hierauf wurde sie in eine Zelle

gesperrt, nach einer halben Stunde wieder herausgelassen, um sich mit

schwarzer Schmierseife zu waschen und in einer keineswegs reinen Wanne

zu baden. Ihre Leibwäsche wurde ihr genommen und sie erhielt die grobe

Anstaltswäsche, ein grobes sackleinenes Hemd und ein Paar für ihre

Schuhe viel zu dicke Strümpfe, so daß sie nur mit großen Schmerzen

gehen konnte. Beinkleider wurden nicht verabfolgt. Endlich mußte sie

sich durch eine Strafgefangene auf +Ungeziefer+ untersuchen lassen!

In die Zelle zurückgeführt, wurde sie in schroffer Weise auf die

Obliegenheiten der Zellenreinigung usw. hingewiesen. Abends gab es

eine Art von Wassersuppe und ein Stück Brot. Der +Raum wimmelte von

Ungeziefer+, so daß die Dame angekleidet die Nacht über frierend

und weinend auf dem Bettrand sitzen blieb, weil sie sich nicht von der

Stelle zu rühren wagte. +Sie wußte immer noch nicht, aus welchem

Grunde sie verhaftet worden war!+ Auch die Oberin wußte keinen Grund

anzugeben!

Frau Feuth blieb im Untersuchungsgefängnis +10 Tage+, dann wurde

sie entlassen und das Verfahren gegen sie eingestellt. +Erst jetzt

erfuhr sie den Grund ihrer Verhaftung+: wegen des Verdachtes der

Beihilfe zum Arrestbruch.

Ihr Mann wurde nach 2½ Monaten von der Anklage der Urkundenfälschung

und der Verschleppung von Pfandgegenständen +freigesprochen+ und

wegen Arrestbruches zu einem Monat Gefängnis verurteilt, der durch die

Untersuchungshaft verbüßt war.

Mit diesem „Arrestbruch“ hatte es aber auch seine besondere

Bewandtnis. Der Verteidiger hatte Herrn Feuth gesagt, er würde auch

von dieser Anklage freigesprochen werden, müsse aber noch lange in

Untersuchungshaft sitzen, denn bevor das Aktenmaterial geprüft sei,

vergingen Monate. Daraufhin entschloß sich Herr Feuth, sich +ohne

Widerspruch+ wegen dieses Anklagepunktes +verurteilen zu lassen,

um nur die Freiheit wiederzugewinnen+! Seine Frau saß nämlich mit 85

Pfennigen an diesem Tage auf dem Berliner Pflaster!

*

Solche und ähnliche Fälle sind so zahlreich und wir könnten deren eine

solche Reihe anführen, daß wir sie als typischen Mißstand unseres

Rechtswesens bezeichnen können.

Der Amtsrichter Emil Theisen war im Jahre 1894 am Amtsgericht in

Frankfurt a. M. beschäftigt. Hier machte er alltäglich die Erfahrung,

daß bei der Festnahme von Personen und deren Vorführung vor den Richter

die zum Schutze der persönlichen Freiheit erlassenen gesetzlichen

Bestimmungen von der Polizeibehörde nicht beachtet wurden. Als solche

Gesetzwidrigkeiten sich mehrten und ein Bericht an die Justizverwaltung

erfolglos blieb, machte er in der Überzeugung, daß der Tatbestand des §

341 St.G.B. vorliege, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wiewohl nun

der Disziplinarsenat des Kammergerichtes als erwiesen ansah, daß die

Vorführung der vorläufig festgenommenen Personen vor dem Amtsrichter in

einer großen Anzahl von Fällen +nicht+ dergestalt „ohne Verzug“

stattgefunden habe, als dies der Vorschrift der Strafprozeßordnung

entsprochen haben würde, erkannte er doch auf +Zwangsversetzung+

in ein anderes richterliches Amt von gleichem Range wegen der

beleidigenden Form der Anzeigen und Bruch des Amtsgeheimnisses.

Letzteres Delikt wurde darin gesehen, daß Theisen der „Frankfurter

Zeitung“, die den Fall gebracht hatte, zur Beseitigung einiger Schärfen

und um falsche Lesarten zu verhindern, einige +berichtigende

Mitteilungen+ gemacht hatte. Der Oberstaatsanwalt hatte Theisen

gedroht, er werde sein ganzes Leben lang darunter zu leiden haben, wenn

er seine Strafanträge nicht zurückzöge! Darin sollte er auch recht

behalten, denn Theisens Karriere war beendet, weil er nach Ansicht

seiner Vorgesetzten „die Justiz zu sehr kompromittiert“ hätte. So geht

es also einem preußischen Richter, der Ungesetzlichkeiten rügt[73]!

*

Der Turmwächter König in Wasungen bei Jena hatte mehrere Jahre

hintereinander die unheimliche Beobachtung gemacht, daß in der

Silvesternacht um 12 Uhr ein Licht über den dortigen Friedhof

wandle. Auf Grund einer Wette ging er nun am 31. Dezember 1906 mit

seinem Freunde Bach, einem befreundeten Kellner und seinen beiden

Schwestern zur geheimnisvollen Stunde dort hin. Tatsächlich tauchte das

unheimliche Licht Punkt 12 Uhr auf. Während die Schwestern ausrissen,

feuerte Bach seinen mitgebrachten Revolver auf das Gespenst und

traktierte es dann mit Säbelhieben übel. Daraufhin lüftete das Gespenst

sein Inkognito und entpuppte sich als Bernhard Günkel in Wasungen, der

seit Jahren in der Neujahrsnacht vom Friedhof einen Kreuzdornzweig

zu holen pflegte. Dieser, stillschweigend gebrochen, ist nämlich

ein sicheres Mittel gegen Krankheiten bei Mensch und Vieh. Auf den

Strafantrag des Gespenstes wurde Bach vom Wasunger Schöffengericht

wegen Körperverletzung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Meininger

Strafkammer bestätigte diese Strafe, wiewohl Bach, dessen Mut

jedenfalls größer war als seine Intelligenz, bekundete, er habe die

feste Überzeugung gehabt, nicht auf einen Menschen, sondern auf ein

Gespenst losgeschlagen zu haben.

Ob in diesem Falle der Staat nicht vielleicht besser getan hätte für

entsprechenden Schulunterricht zu sorgen, statt einem armen unwissenden

Menschen, der das glaubte, was die unfehlbare Kirche Jahrhunderte

gelehrt und mit Gewalt eingebläut hatte, streng zu strafen? Immerhin

ist die Tatsache ein wertvolles Kulturdokument, sowohl bezüglich der

Volksbildung als der Strafrechtspflege.

Dritter Abschnitt

Die „Ketzer“ und die römisch-katholische Kirche

Wilhelm Pelisso, ein zwischen 1220 und 1240 im Bezirke von Toulouse

tätiger Dominikaner hat ein Tagebuch „Chronikon“ hinterlassen, dessen

Handschrift die Bibliothek von Carcassonne (n. 6449) bewahrt. Er

schreibt: „Zum Ruhme und Lobe Gottes und der seligen Jungfrau Maria

und des hl. Dominicus, unseres Vaters, und der ganzen himmlischen

Heerschar will ich einiges aufzeichnen, das der Herr in der Gegend

von Toulouse gewirkt hat durch die Brüder des Predigerordens

(Dominikaner) und auf die Bitten hin des hl. Dominicus...: Damals

starb ein ketzerischer Kleriker, der im Kreuzgang der Kirche beerdigt

wurde. Als dies Magister Rollandus hörte, ging er mit den Brüdern

(Dominikaner) dorthin, +sie gruben ihn aus, schleiften ihn durch die

Straßen und verbrannten ihn+. Zu gleicher Zeit starb ein Ketzer

namens Galvanus. Das entging dem Magister Rollandus nicht; er rief die

Brüder (Dominikaner), den Klerus und das Volk zusammen; sie gingen in

das Haus, wo der Ketzer gestorben war, sie zerstörten es von Grund

aus und machten es zu einer Dungstätte; den Galvanus +gruben sie

aus+. +Seinen Leichnam schleppten sie in ungeheurem Zuge durch

die Stadt+ (Toulouse) und +verbrannten ihn+ außerhalb der

Stadt. Das ist geschehen im Jahre 1231 +zur Ehre unseres Herrn Jesu

Christi+ und +des hl. Dominikus+, und +zur Ehre der römischen

und katholischen Kirche+, unserer Mutter.“ Arnoldus Catalanus,

damals Inquisitor, vom päpstlichen Legaten ernannt, verurteilte zum

lebendig verbrannt werden zwei Ketzer, Peter von Puechperdut und Peter

Bomassipio; beide wurden zu verschiedenen Zeiten +verbrannt+.

Auch einige Verstorbene verurteilte er, ließ sie +ausgraben+ und

+verbrennen+. Der Inquisitor Bruder Ferrarius (Dominikaner) ließ

viele Ketzer ergreifen, ließ sie +einmauern+; einige ließ er auch

+verbrennen, unter Beistand des gerechten Gerichtes Gottes+.. Der

Ketzer Johannes Textor wurde mit anderen +verbrannt+. Zur selben

Zeit ließen die Inquisitoren Bruder Peter Cellani und Bruder Wilhelm

Arnaldi (Dominikaner) einige +Verstorbene ausgraben+, +durch

die Straßen schleifen+ und +verbrennen+. In Montemsegurum

(Montsegur) ließen sie den Johannes da Garda mit +210 anderen Ketzern

verbrennen+. Und ein großer Schrecken entstand unter den Ketzern der

ganzen Gegend. (Dieser Wilhelm Arnaud wurde zur Belohnung für dieses

christliche Wirken am 1. September 1866 von Papst Pius IX. +„selig“

gesprochen+!!!) Inzwischen ließ der Bruder Pontius de S. Egidio,

Prior (des Dominikanerkonvents) zu Toulouse, den Handwerker Arnold

Sancerius vorfordern und nahm gegen ihn viele eidliche Zeugnisse

entgegen. +Er selbst aber leugnete alles.+ Der Prior und die

Brüder aber verurteilten ihn. Er wurde zum Scheiterhaufen geführt,

rief aber fortwährend: „man tut mir unrecht, ich bin ein guter Christ

und glaube an die römische Kirche“. Dennoch wurde er +verbrannt+.

Im Jahre 1234 wurde die Heiligsprechung unseres hl. Vaters Dominikus

in Toulouse verkündet. Der Bischof Raimundus von Miromonte feierte die

Messe im Dominikanerkloster, und nachdem der Gottesdienst fromm und

feierlich beendet war, wuschen sie sich die Hände, um im Speisesaal

zu speisen. Da kam, durch göttliche Fügung und wegen der Verdienste

des hl. Dominikus, dessen Fest man feierte, einer aus der Stadt und

meldete, daß einige Ketzer zu einer kranken Ketzerin gegangen seien.

Sogleich gingen sie (der Bischof und die Dominikaner) dorthin. Der

Bischof setzte sich an das Bett der Kranken und sprach ihr viel von der

Verachtung der Welt. Und +weil die Kranke im Glauben war, es sei der

Vorsteher der Ketzer+, so antwortete sie frei auf alle Fragen. Der

Bischof entlockte ihr mit vieler Vorsicht ein Bekenntnis dessen, was

sie glaubte. Dann fügte er hinzu: +Du darfst nicht lügen und nicht an

diesem elenden Leben hängen. Deshalb sage ich dir, du sollst standhaft

sein in deinem Glauben+ und nicht aus Todesfurcht anders aussagen,

als du in deinem Herzen denkst. Sie antwortete: Herr, wie ich sage, so

glaube ich, und wegen dieses elenden Lebens ändere ich meinen Vorsatz

nicht. Da sagte der Bischof: Du bist eine Ketzerin, was du bekannt

hast ist ketzerisch. Ich bin der Bischof von Toulouse und verkünde den

römisch-katholischen Glauben, den ich dich ermahne anzunehmen. Aber er

richtete nichts aus. Da verurteilte sie der Bischof in +Kraft Jesu

Christi+(!) als Ketzerin. Er ließ sie +mit dem Bett, in dem sie

lag, zum Scheiterhaufen tragen und sofort verbrennen+. Nachdem dies

geschehen, gingen der Bischof und die Brüder (Dominikaner) +zurück

in den Speisesaal, und was dort bereitet war, aßen sie mit großer

Fröhlichkeit, Dank sagend Gott+ und dem hl. Dominikus. Dies hatte

der Herr gewirkt am ersten Festtage des hl. Dominikus, +zur Ehre und

zum Ruhme seines Namens+ und seines Dieners, des hl. Dominikus,

+zur Erhöhung des Glaubens+ und zur Niederwerfung der Ketzer[74].

In dieser Tonart geht es fort, doch dürfte die Probe genügen, um eine

Vorstellung von dem kirchlichen Wirken in christlicher Liebe zu geben,

das für Südfrankreich noch so segensvoll werden sollte.

*

Als die ersten Katharer -- darunter 10 Domherren -- 1022 zu Orleans

verbrannt wurden, sträubten sich noch vereinzelt die zwar rohen aber

nicht raffinierten Gemüter gegen diese Art der Verbreitung der Religion

der Liebe. Bischof Wazon von Lüttich (1042-1048) antwortete auf die

Frage des Bischofs Roger von Chalons, ob er die Ketzer verbrennen

lassen dürfe, daß Blutvergießen gegen den Geist und die Aussprüche

Christi sei, der das Unkraut mit dem Weizen stehen lassen will, bis

zum Tage +seines+ Gerichtes. Gab es damals, wenn auch nur sehr

sporadisch, noch unter den Christen Menschen, so hörte das bald genug

auf, wenigstens soweit die tonangebenden Diener der Mutter Kirche in

Frage kommen.

*

Dem Kardinal Heinrich, Bischof von Albano, der 1180 von Innocenz

III. (1198-1216) gegen die Albigenser in Südfrankreich geschickt

wurde, gebührt der Ruhm, den +ersten Kreuzzug von Christen gegen

Christen+ gepredigt zu haben. Er hatte glänzenden Erfolg. Ein auf

päpstlicher Seite stehender Augenzeuge schreibt, daß er +„ein weit

und breit verwüstetes Land, zerstörte Dörfer und Städte, ein Bild des

Todes“ hinterließ+.

Papst Innocenz III. forderte mit glühenden Worten zur Vertilgung der

„Gottlosen“ auf. Unter Berufung auf des Apostels Paulus (!) Worte

„Dieweil ich tückisch war, habe ich euch mit Hinterlist gefangen“,

mahnt der Statthalter Christi in einem Schreiben an seine Legaten,

den Grafen von Toulouse, die Hauptstütze der „Ketzer“, schlau zu

+täuschen+, als ob man es nicht so sehr auf ihn abgesehen habe.

Dadurch werde verhindert, daß der Graf sich mit den Streitkräften

der übrigen Ketzer vereinige. Es sei dann leichter, ihn später, nach

Niederwerfung der übrigen, allein zu besiegen.

Dieser Kreuzzug führte 1209 im Juli und August zur Eroberung von

Beziers und Carcassonne. Da man nicht wußte, welche von den Bewohnern

Beziers ketzerisch, welche rechtgläubig waren, ließ der päpstliche

Legat mit den von echt christlicher Milde zeugenden Worten „+Tötet

sie alle, Gott wird die Seinen zu erkennen wissen+“, +alle

hinschlachten+. Es waren ihrer +zwanzigtausend+, Männer, Frauen

und Kinder! In der einen Kirche Maria Magdalena mordete man 7000

Menschen, die sich dorthin geflüchtet hatten. In Carcassonne wurden

zu gleicher Zeit +400 Ketzer verbrannt+ und +50 gehängt+.

Triumphierend berichtete der Legat dies dem Papst: die göttliche Rache

habe die Ketzer wunderbar vernichtet.

Im weiteren Verlaufe dieses Kreuzzuges, der so glänzend die

zivilisatorische Macht der Kirche dokumentiert, wurden 1211 in Lavour

über 100 Ketzer mit Feuer und Schwert gemordet. Und zwar vollzogen die

päpstlichen Scharen dieses Blutbad, laut Berichten „+mit ungeheuerer

Freude+“. Am 20. Februar 1213 richteten zahlreiche zu Lavour

versammelte Bischöfe an Innocenz folgendes Schreiben: „Wir bitten

Euere Gütigkeit mit gebührender Ehrfurcht, kniend und unter Tränen

(die bekanntlich im frühen Mittelalter nie fehlen durften), daß Ihr,

gemäß dem Eifer des Phineas, den Ihr besitzt, diese schlechteste Stadt

(Toulouse) mit all ihren Verbrechern, mit all ihrer Unreinheit und

ihrem Schmutz, der sich angesammelt hat in dem aufgeschwollenen Leibe

dieser giftigen Schlange, die in ihrer Bosheit nicht geringer ist als

Sodoma und Gomorrha, von Grund aus der gebührenden +Vernichtung+

anheimfallen zu lassen“. Papst Innocenz entsprach diesen frommen

Bitten. Man unterzog sich dem Liebeswerk mit solchem Eifer, „+daß

nicht nur offenbare Ketzer, sondern wer immer verdächtig erschien, dem

Scheiterhaufen überliefert wurde+“.

*

Als unter Papst Honorius III. die Stadt Marmande gestürmt wurde, fielen

dem Rat der Bischöfe, alle Einwohner zu töten, +5000 Männer, Frauen

und Kinder+, zum Opfer. Der Kardinal Bertrand wiederholte in seinen

Predigten beständig, daß „+Tod und Schwert die ständigen Begleiter

des Kreuzheeres sein müßten; alles Leben müßte vertilgt werden+.“

*

Der päpstliche Vernichtungskrieg gegen die Albigenser dauerte noch bis

zum Ende des 13. Jahrhunderts mit glänzendem Erfolge: Südfrankreich,

die Heimat der Troubadours und feinen ritterlichen Sitten, war

zur Wüstenei geworden, der heimische Adel verdrängt, die geistige

Führung endgültig an den Norden abgetreten. Es herrschte Ruhe,

Grabesfrieden[75].

Den Waldensern ging es nicht viel besser. Innocenz IV. forderte durch

eine Bulle vom Jahre 1248 in der Bourgogne auf. „Die Inquisitoren

verfolgten die Waldenser und verbrannten, wen sie auffinden konnten.“

Der von Papst Gregor IX. entsandte Franziskanerinquisitor Lorelli

schlachtete in den Alpentälern Savoyens und der Dauphiné die Waldenser

zu Hunderten.

Der 22. Mai 1393 wurde in Embrun festlich begangen. Die Stadt und

die Altäre der Kirchen waren geschmückt, die Priester in kostbaren

Gewändern umstanden sie. Die Christenheit hatte auch Grund sich zu

freuen, denn 80 +Waldenser+ aus den Tälern von Freyssinières

und Argentière und 150 +Waldenser+ von Vallouise wurden +zum

Feuertode verurteilt. Die Hälfte der Gesamtbevölkerung dieser Täler

verschwand, ganze Familien: Vater, Mutter, Kinder.+

*

Ein Jahrhundert später drang der Kardinallegat des Papstes Innocenz

VIII., Albert von Cremona, in das Tal Vallouise ein. Da die Waldenser

sich in eine große Höhle des Berges Pelvoux geflüchtet hatten, ließ der

fromme Vertreter des Statthalters Christi am Eingang der Höhle Feuer

anzünden. +Fünfzehnhundert Menschen, darunter Frauen und Kinder,

kamen teils durch Feuer und Rauch, teils durch das Schwert um.+ Den

päpstlichen Vizelegat Mormoiron ließen Alberts Lorbeeren nicht ruhen.

Daher machte er es später fünfundzwanzig Waldensern gegenüber ebenso.

Er ließ vor einer Höhle Feuer anmachen und alle kamen um.

Bis zum Jahr 1550 schätzt man die in der Provence geschlachteten

und verbrannten Waldenser, Männer, Frauen und Kinder, auf +über

dreitausend+!

*

Wenigstens wußten die Legaten immer, was sie der Mutter Kirche schuldig

waren: Der päpstliche Franziskanerinquisitor verbindet sich im Jahre

1382 mit einer +Räuberbande+ von 22 Mann, um Ketzer zu ergreifen

und zu töten! Dem Räuberhauptmann Girardo Burgarone wurde dafür ein

+Preis gezahlt+!

*

Im Jahre 1373 starb ein Ketzer fünf Tage vor dem Urteil. Deshalb wurde

seine Leiche in ungelöschtem Kalk aufbewahrt, um möglichst unversehrt

verbrannt zu werden.

*

Leo X. verdammte den Satz Luthers „Häretiker zu verbrennen ist gegen

den Willen des Hl. Geistes“ als häretisch[76].

Unter diesen Umständen ist es befremdend, daß die Kirche noch heute

gegen die Feuerbestattung ist. Etwa weil es sich ausschließlich um

+Leichen+ handelt?

Um welcher Sünden willen wurden die Waldenser so verfolgt? --

Hoensbroech stellt noch eine Fülle von Daten zusammen -- waren

sie keine Christen? verfluchten sie die Bibel? führten sie einen

unmoralischen Lebenswandel? Das Gegenteil war der Fall: sie lasen die

Bibel, führten ein von den Vorschriften der Bergpredigt geleitetes

Leben und verwarfen den Ablaß.

*

Eine Bischofsversammlung in Goslar verurteilte im Jahre 1051 mehrere

Ketzer zum Tode, weil sie sich geweigert hatten Hühner zu töten und

ausschließlich von Pflanzennahrung lebten. +Sogar die Vegetarianer

können auf Märtyrer zurückblicken!+

*

Als im Jahre 1184 Disputationen mit den Ketzern in Straßburg zu keinem

Ergebnis führten, weil sie alles aus der Bibel belegen konnten, wurden

die Lehren der Kirche als allein maßgebend hingestellt und -- ohne

Rücksicht auf Übereinstimmung mit dem Evangelium -- wer gegen sie

verstieß ohne Urteil verbrannt. +Achtzig+ fanden gemeinsam auf dem

Scheiterhaufen den +Feuertod+.

*

Erzbischof Gerhard II. von Bremen hatte sich mit den +Stedingern+,

einem Bauernvolk in den Weserflußmarschen im heutigen Oldenburg,

überworfen, wohl weil sie gegen kirchliche Bedrückung sich aufgelehnt

hatten. Deshalb erklärte Papst Gregor IX., erfüllt von Milde und

Nächstenliebe, ihnen am 29. Oktober 1232 und am 19. Januar 1233

den +Kreuzzug+. Aus ganz Norddeutschland strömten die Scharen

zu diesem gottgefälligen Werk, ein freies deutsches Bauernvolk auf

Pfaffengeheiß hin zu vernichten, herbei. „Raub und Plünderung wüteten

weit und breit; auch Weiber und Kinder wurden erschlagen; wie die

Erde blutig sich färbte, so auch der Himmel; aber nicht bloß der

Brand der Ortschaften zeigte die Wut der Sieger. Auch die Lohe der

Scheiterhaufen, auf denen die Gefangenen verbrannt wurden, verkündete

die Grausamkeit, die im Namen der christlichen Kirche verübt ward.“

Kultur-Kuriosa, Erster Band · 第 3 / 18 段