Tschepke am 20. November 1906 auf einem Berliner Polizeirevier
erschienen, um einen Automobilführer, der sie falsch gefahren,
feststellen zu lassen. Die nächtliche Störung gefiel den wackern
Männern der Ordnung augenscheinlich gar nicht; deshalb stellten sie
zwar nicht den Autoführer fest, +behielten aber die beiden Kläger
auf der Wache+! Als Morell dagegen protestierte, schrie der
Wachthabende Korrhun dem Schutzmann Keppler zu: „Machen Sie den Mann
ruhig.“ Keppler kam dieser Aufforderung gründlich nach, faßte Morell an
beiden Schultern und schüttelte ihn gewaltsam so hin und her, daß er
mit dem Kopf gegen die Wand flog. Sein Hinweis auf seine Eigenschaft
als Referendar nützte gar nichts. Als Morell seinem sich entfernenden
Freunde nachfolgen wollte, stürzten sich beide Schutzmänner auf ihn,
hielten ihn mit Gewalt zurück, und während Keppler den Referendar
Tschepke hinausbeförderte, +würgte+ Korrhun, ein Hüne, den
ersteren, +schlug ihn+ auf den Kopf und ließ ihn schließlich in
+eine Zelle sperren+, wo er ihn hinter einem eisernen Gitter halb
bewußtlos bis 5½ Uhr festhielt.
Auf die Anzeige Morells hin, +lehnte die Staatsanwaltschaft ein
Verfahren gegen die Schutzleute ab, leitete dagegen das typische gegen
Morell+(!!) wegen „Beleidigung“ der Schutzleute, „Widerstandes
gegen die Staatsgewalt“ und „Hausfriedensbruch“ ein! Erst auf Anweisung
des Oberstaatsanwalts wurde die Anklage auch gegen die Schutzleute
wegen Beleidigung, Mißhandlung und Freiheitsberaubung erhoben, so daß
nunmehr neben Morell auch diese die Anklagebank zierten. Morell wurde
freigesprochen, da seine Angaben sich als +wahr+, die beider
Schutzleute als +unwahr+ herausstellten. Korruhn erhielt 5 Monate
Gefängnis, Keppler eine Geldstrafe von 100 M.
*
Eine Frau wollte, wie ein konservativer Abgeordneter im preußischen
Abgeordnetenhause 1908 ausführte, von Grunau nach Hirschberg fahren.
Das Geld, das sie zur Bezahlung der Fahrkarte hinlegte, war schmutzig
und wurde für falsch gehalten. Daraufhin sperrte man die Frau
+mit ihrem Kinde+, einem dreieinhalbjährigen Knaben, ein. Eine
Hausuntersuchung beim Ehemann, einem Arbeiter, verlief resultatlos.
Die Frau blieb +vier Tage+ eingesperrt, endlich kam das Geld
zur Reichsbanknebenstelle, von da an die Filiale des Schlesischen
Bankvereins und schließlich zu einem Goldarbeiter, aber es war und
blieb +absolut echt+. Der Staatsanwalt schickte es darauf zur kgl.
Münze, die den ganzen Betrag in funkelnagelneuen Stücken zurückzahlte.
Daraufhin wurde die Frau entlassen und meldete sich beim Redner. Die
Auslagen betrugen 17,90 M. Die Staatsanwaltschaft aber weigerte sich,
diese zurückzuerstatten. Redner setzte daraufhin einen Brief an die
Staatsanwaltschaft auf mit dem Hinweis, daß die Geschädigte sich im
Falle einer Ablehnung an den Justizminister wenden und der Vermittlung
eines Abgeordneten bedienen würde. Die Frau ließ diesen Brief von
einem Nachbarn abschreiben. Die Staatsanwaltschaft ordnete nun eine
+Feststellung+ an -- ob der Nachbar solche Briefe +berufsmäßig
abschreibe+, und ob etwa eine +Steuerkontravention+ vorliege!
Auch wurde die Frau noch einmal darüber vernommen, ob sie etwa
+Quecksilber+ in der Wohnung hatte!! Nach etwa 14 Tagen wies der
Justizminister 15 M. an, blieb also der armen Frau +noch drei Mark
schuldig+!
Risum teneatis amici!
*
Frau Marie Feuth, die Gattin eines jungen Architekten, der in
unglücklichen Geschäften sein Vermögen verloren hatte und von den
Gläubigern hart bedrängt ward, wurde im November 1906 in Berlin mit
ihrem Mann auf offener Straße verhaftet und in ein Polizeirevier
eingeliefert. Hier wurden beide in eine „Detentionszelle“ eingesperrt,
wo sie von 1½ Uhr mittags bis 8 Uhr abends sitzen mußten. Um diese
Stunde wurde das Ehepaar in den „grünen Wagen“ verladen und nach dem
Polizeipräsidium übergeführt.
Hatten sie den Wagen mit einigen Zuhältern geteilt, so trafen sie
dort noch Verbrecher, Dirnen und betrunkene Rowdys. Andern Tags gegen
11 Uhr wurde Frau Feuth in einem überfüllten Wagen voller Zuhälter
und Dirnen, die durch Zoten und Handgreiflichkeiten sich die Zeit
verkürzten, nach Moabit transportiert, dort zwei Weibern überwiesen,
die sie -- zum zweiten Male -- +bis auf die Haut entkleideten+.
Nach 10 Minuten kam die Oberin. Im +Evakostüm+ mußte die Dame
den Raum durchschreiten und mit dem Gesicht gegen die Wand eine ganze
Weile stehen, bis alle ihre Sachen ausreichend beschnüffelt und gebucht
waren. Dann wurde sie vermessen, bis sie glücklich die Erlaubnis
erhielt, sich wieder anzukleiden. Hierauf wurde sie in eine Zelle
gesperrt, nach einer halben Stunde wieder herausgelassen, um sich mit
schwarzer Schmierseife zu waschen und in einer keineswegs reinen Wanne
zu baden. Ihre Leibwäsche wurde ihr genommen und sie erhielt die grobe
Anstaltswäsche, ein grobes sackleinenes Hemd und ein Paar für ihre
Schuhe viel zu dicke Strümpfe, so daß sie nur mit großen Schmerzen
gehen konnte. Beinkleider wurden nicht verabfolgt. Endlich mußte sie
sich durch eine Strafgefangene auf +Ungeziefer+ untersuchen lassen!
In die Zelle zurückgeführt, wurde sie in schroffer Weise auf die
Obliegenheiten der Zellenreinigung usw. hingewiesen. Abends gab es
eine Art von Wassersuppe und ein Stück Brot. Der +Raum wimmelte von
Ungeziefer+, so daß die Dame angekleidet die Nacht über frierend
und weinend auf dem Bettrand sitzen blieb, weil sie sich nicht von der
Stelle zu rühren wagte. +Sie wußte immer noch nicht, aus welchem
Grunde sie verhaftet worden war!+ Auch die Oberin wußte keinen Grund
anzugeben!
Frau Feuth blieb im Untersuchungsgefängnis +10 Tage+, dann wurde
sie entlassen und das Verfahren gegen sie eingestellt. +Erst jetzt
erfuhr sie den Grund ihrer Verhaftung+: wegen des Verdachtes der
Beihilfe zum Arrestbruch.
Ihr Mann wurde nach 2½ Monaten von der Anklage der Urkundenfälschung
und der Verschleppung von Pfandgegenständen +freigesprochen+ und
wegen Arrestbruches zu einem Monat Gefängnis verurteilt, der durch die
Untersuchungshaft verbüßt war.
Mit diesem „Arrestbruch“ hatte es aber auch seine besondere
Bewandtnis. Der Verteidiger hatte Herrn Feuth gesagt, er würde auch
von dieser Anklage freigesprochen werden, müsse aber noch lange in
Untersuchungshaft sitzen, denn bevor das Aktenmaterial geprüft sei,
vergingen Monate. Daraufhin entschloß sich Herr Feuth, sich +ohne
Widerspruch+ wegen dieses Anklagepunktes +verurteilen zu lassen,
um nur die Freiheit wiederzugewinnen+! Seine Frau saß nämlich mit 85
Pfennigen an diesem Tage auf dem Berliner Pflaster!
*
Solche und ähnliche Fälle sind so zahlreich und wir könnten deren eine
solche Reihe anführen, daß wir sie als typischen Mißstand unseres
Rechtswesens bezeichnen können.
Der Amtsrichter Emil Theisen war im Jahre 1894 am Amtsgericht in
Frankfurt a. M. beschäftigt. Hier machte er alltäglich die Erfahrung,
daß bei der Festnahme von Personen und deren Vorführung vor den Richter
die zum Schutze der persönlichen Freiheit erlassenen gesetzlichen
Bestimmungen von der Polizeibehörde nicht beachtet wurden. Als solche
Gesetzwidrigkeiten sich mehrten und ein Bericht an die Justizverwaltung
erfolglos blieb, machte er in der Überzeugung, daß der Tatbestand des §
341 St.G.B. vorliege, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wiewohl nun
der Disziplinarsenat des Kammergerichtes als erwiesen ansah, daß die
Vorführung der vorläufig festgenommenen Personen vor dem Amtsrichter in
einer großen Anzahl von Fällen +nicht+ dergestalt „ohne Verzug“
stattgefunden habe, als dies der Vorschrift der Strafprozeßordnung
entsprochen haben würde, erkannte er doch auf +Zwangsversetzung+
in ein anderes richterliches Amt von gleichem Range wegen der
beleidigenden Form der Anzeigen und Bruch des Amtsgeheimnisses.
Letzteres Delikt wurde darin gesehen, daß Theisen der „Frankfurter
Zeitung“, die den Fall gebracht hatte, zur Beseitigung einiger Schärfen
und um falsche Lesarten zu verhindern, einige +berichtigende
Mitteilungen+ gemacht hatte. Der Oberstaatsanwalt hatte Theisen
gedroht, er werde sein ganzes Leben lang darunter zu leiden haben, wenn
er seine Strafanträge nicht zurückzöge! Darin sollte er auch recht
behalten, denn Theisens Karriere war beendet, weil er nach Ansicht
seiner Vorgesetzten „die Justiz zu sehr kompromittiert“ hätte. So geht
es also einem preußischen Richter, der Ungesetzlichkeiten rügt[73]!
*
Der Turmwächter König in Wasungen bei Jena hatte mehrere Jahre
hintereinander die unheimliche Beobachtung gemacht, daß in der
Silvesternacht um 12 Uhr ein Licht über den dortigen Friedhof
wandle. Auf Grund einer Wette ging er nun am 31. Dezember 1906 mit
seinem Freunde Bach, einem befreundeten Kellner und seinen beiden
Schwestern zur geheimnisvollen Stunde dort hin. Tatsächlich tauchte das
unheimliche Licht Punkt 12 Uhr auf. Während die Schwestern ausrissen,
feuerte Bach seinen mitgebrachten Revolver auf das Gespenst und
traktierte es dann mit Säbelhieben übel. Daraufhin lüftete das Gespenst
sein Inkognito und entpuppte sich als Bernhard Günkel in Wasungen, der
seit Jahren in der Neujahrsnacht vom Friedhof einen Kreuzdornzweig
zu holen pflegte. Dieser, stillschweigend gebrochen, ist nämlich
ein sicheres Mittel gegen Krankheiten bei Mensch und Vieh. Auf den
Strafantrag des Gespenstes wurde Bach vom Wasunger Schöffengericht
wegen Körperverletzung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Meininger
Strafkammer bestätigte diese Strafe, wiewohl Bach, dessen Mut
jedenfalls größer war als seine Intelligenz, bekundete, er habe die
feste Überzeugung gehabt, nicht auf einen Menschen, sondern auf ein
Gespenst losgeschlagen zu haben.
Ob in diesem Falle der Staat nicht vielleicht besser getan hätte für
entsprechenden Schulunterricht zu sorgen, statt einem armen unwissenden
Menschen, der das glaubte, was die unfehlbare Kirche Jahrhunderte
gelehrt und mit Gewalt eingebläut hatte, streng zu strafen? Immerhin
ist die Tatsache ein wertvolles Kulturdokument, sowohl bezüglich der
Volksbildung als der Strafrechtspflege.
Dritter Abschnitt
Die „Ketzer“ und die römisch-katholische Kirche
Wilhelm Pelisso, ein zwischen 1220 und 1240 im Bezirke von Toulouse
tätiger Dominikaner hat ein Tagebuch „Chronikon“ hinterlassen, dessen
Handschrift die Bibliothek von Carcassonne (n. 6449) bewahrt. Er
schreibt: „Zum Ruhme und Lobe Gottes und der seligen Jungfrau Maria
und des hl. Dominicus, unseres Vaters, und der ganzen himmlischen
Heerschar will ich einiges aufzeichnen, das der Herr in der Gegend
von Toulouse gewirkt hat durch die Brüder des Predigerordens
(Dominikaner) und auf die Bitten hin des hl. Dominicus...: Damals
starb ein ketzerischer Kleriker, der im Kreuzgang der Kirche beerdigt
wurde. Als dies Magister Rollandus hörte, ging er mit den Brüdern
(Dominikaner) dorthin, +sie gruben ihn aus, schleiften ihn durch die
Straßen und verbrannten ihn+. Zu gleicher Zeit starb ein Ketzer
namens Galvanus. Das entging dem Magister Rollandus nicht; er rief die
Brüder (Dominikaner), den Klerus und das Volk zusammen; sie gingen in
das Haus, wo der Ketzer gestorben war, sie zerstörten es von Grund
aus und machten es zu einer Dungstätte; den Galvanus +gruben sie
aus+. +Seinen Leichnam schleppten sie in ungeheurem Zuge durch
die Stadt+ (Toulouse) und +verbrannten ihn+ außerhalb der
Stadt. Das ist geschehen im Jahre 1231 +zur Ehre unseres Herrn Jesu
Christi+ und +des hl. Dominikus+, und +zur Ehre der römischen
und katholischen Kirche+, unserer Mutter.“ Arnoldus Catalanus,
damals Inquisitor, vom päpstlichen Legaten ernannt, verurteilte zum
lebendig verbrannt werden zwei Ketzer, Peter von Puechperdut und Peter
Bomassipio; beide wurden zu verschiedenen Zeiten +verbrannt+.
Auch einige Verstorbene verurteilte er, ließ sie +ausgraben+ und
+verbrennen+. Der Inquisitor Bruder Ferrarius (Dominikaner) ließ
viele Ketzer ergreifen, ließ sie +einmauern+; einige ließ er auch
+verbrennen, unter Beistand des gerechten Gerichtes Gottes+.. Der
Ketzer Johannes Textor wurde mit anderen +verbrannt+. Zur selben
Zeit ließen die Inquisitoren Bruder Peter Cellani und Bruder Wilhelm
Arnaldi (Dominikaner) einige +Verstorbene ausgraben+, +durch
die Straßen schleifen+ und +verbrennen+. In Montemsegurum
(Montsegur) ließen sie den Johannes da Garda mit +210 anderen Ketzern
verbrennen+. Und ein großer Schrecken entstand unter den Ketzern der
ganzen Gegend. (Dieser Wilhelm Arnaud wurde zur Belohnung für dieses
christliche Wirken am 1. September 1866 von Papst Pius IX. +„selig“
gesprochen+!!!) Inzwischen ließ der Bruder Pontius de S. Egidio,
Prior (des Dominikanerkonvents) zu Toulouse, den Handwerker Arnold
Sancerius vorfordern und nahm gegen ihn viele eidliche Zeugnisse
entgegen. +Er selbst aber leugnete alles.+ Der Prior und die
Brüder aber verurteilten ihn. Er wurde zum Scheiterhaufen geführt,
rief aber fortwährend: „man tut mir unrecht, ich bin ein guter Christ
und glaube an die römische Kirche“. Dennoch wurde er +verbrannt+.
Im Jahre 1234 wurde die Heiligsprechung unseres hl. Vaters Dominikus
in Toulouse verkündet. Der Bischof Raimundus von Miromonte feierte die
Messe im Dominikanerkloster, und nachdem der Gottesdienst fromm und
feierlich beendet war, wuschen sie sich die Hände, um im Speisesaal
zu speisen. Da kam, durch göttliche Fügung und wegen der Verdienste
des hl. Dominikus, dessen Fest man feierte, einer aus der Stadt und
meldete, daß einige Ketzer zu einer kranken Ketzerin gegangen seien.
Sogleich gingen sie (der Bischof und die Dominikaner) dorthin. Der
Bischof setzte sich an das Bett der Kranken und sprach ihr viel von der
Verachtung der Welt. Und +weil die Kranke im Glauben war, es sei der
Vorsteher der Ketzer+, so antwortete sie frei auf alle Fragen. Der
Bischof entlockte ihr mit vieler Vorsicht ein Bekenntnis dessen, was
sie glaubte. Dann fügte er hinzu: +Du darfst nicht lügen und nicht an
diesem elenden Leben hängen. Deshalb sage ich dir, du sollst standhaft
sein in deinem Glauben+ und nicht aus Todesfurcht anders aussagen,
als du in deinem Herzen denkst. Sie antwortete: Herr, wie ich sage, so
glaube ich, und wegen dieses elenden Lebens ändere ich meinen Vorsatz
nicht. Da sagte der Bischof: Du bist eine Ketzerin, was du bekannt
hast ist ketzerisch. Ich bin der Bischof von Toulouse und verkünde den
römisch-katholischen Glauben, den ich dich ermahne anzunehmen. Aber er
richtete nichts aus. Da verurteilte sie der Bischof in +Kraft Jesu
Christi+(!) als Ketzerin. Er ließ sie +mit dem Bett, in dem sie
lag, zum Scheiterhaufen tragen und sofort verbrennen+. Nachdem dies
geschehen, gingen der Bischof und die Brüder (Dominikaner) +zurück
in den Speisesaal, und was dort bereitet war, aßen sie mit großer
Fröhlichkeit, Dank sagend Gott+ und dem hl. Dominikus. Dies hatte
der Herr gewirkt am ersten Festtage des hl. Dominikus, +zur Ehre und
zum Ruhme seines Namens+ und seines Dieners, des hl. Dominikus,
+zur Erhöhung des Glaubens+ und zur Niederwerfung der Ketzer[74].
In dieser Tonart geht es fort, doch dürfte die Probe genügen, um eine
Vorstellung von dem kirchlichen Wirken in christlicher Liebe zu geben,
das für Südfrankreich noch so segensvoll werden sollte.
*
Als die ersten Katharer -- darunter 10 Domherren -- 1022 zu Orleans
verbrannt wurden, sträubten sich noch vereinzelt die zwar rohen aber
nicht raffinierten Gemüter gegen diese Art der Verbreitung der Religion
der Liebe. Bischof Wazon von Lüttich (1042-1048) antwortete auf die
Frage des Bischofs Roger von Chalons, ob er die Ketzer verbrennen
lassen dürfe, daß Blutvergießen gegen den Geist und die Aussprüche
Christi sei, der das Unkraut mit dem Weizen stehen lassen will, bis
zum Tage +seines+ Gerichtes. Gab es damals, wenn auch nur sehr
sporadisch, noch unter den Christen Menschen, so hörte das bald genug
auf, wenigstens soweit die tonangebenden Diener der Mutter Kirche in
Frage kommen.
*
Dem Kardinal Heinrich, Bischof von Albano, der 1180 von Innocenz
III. (1198-1216) gegen die Albigenser in Südfrankreich geschickt
wurde, gebührt der Ruhm, den +ersten Kreuzzug von Christen gegen
Christen+ gepredigt zu haben. Er hatte glänzenden Erfolg. Ein auf
päpstlicher Seite stehender Augenzeuge schreibt, daß er +„ein weit
und breit verwüstetes Land, zerstörte Dörfer und Städte, ein Bild des
Todes“ hinterließ+.
Papst Innocenz III. forderte mit glühenden Worten zur Vertilgung der
„Gottlosen“ auf. Unter Berufung auf des Apostels Paulus (!) Worte
„Dieweil ich tückisch war, habe ich euch mit Hinterlist gefangen“,
mahnt der Statthalter Christi in einem Schreiben an seine Legaten,
den Grafen von Toulouse, die Hauptstütze der „Ketzer“, schlau zu
+täuschen+, als ob man es nicht so sehr auf ihn abgesehen habe.
Dadurch werde verhindert, daß der Graf sich mit den Streitkräften
der übrigen Ketzer vereinige. Es sei dann leichter, ihn später, nach
Niederwerfung der übrigen, allein zu besiegen.
Dieser Kreuzzug führte 1209 im Juli und August zur Eroberung von
Beziers und Carcassonne. Da man nicht wußte, welche von den Bewohnern
Beziers ketzerisch, welche rechtgläubig waren, ließ der päpstliche
Legat mit den von echt christlicher Milde zeugenden Worten „+Tötet
sie alle, Gott wird die Seinen zu erkennen wissen+“, +alle
hinschlachten+. Es waren ihrer +zwanzigtausend+, Männer, Frauen
und Kinder! In der einen Kirche Maria Magdalena mordete man 7000
Menschen, die sich dorthin geflüchtet hatten. In Carcassonne wurden
zu gleicher Zeit +400 Ketzer verbrannt+ und +50 gehängt+.
Triumphierend berichtete der Legat dies dem Papst: die göttliche Rache
habe die Ketzer wunderbar vernichtet.
Im weiteren Verlaufe dieses Kreuzzuges, der so glänzend die
zivilisatorische Macht der Kirche dokumentiert, wurden 1211 in Lavour
über 100 Ketzer mit Feuer und Schwert gemordet. Und zwar vollzogen die
päpstlichen Scharen dieses Blutbad, laut Berichten „+mit ungeheuerer
Freude+“. Am 20. Februar 1213 richteten zahlreiche zu Lavour
versammelte Bischöfe an Innocenz folgendes Schreiben: „Wir bitten
Euere Gütigkeit mit gebührender Ehrfurcht, kniend und unter Tränen
(die bekanntlich im frühen Mittelalter nie fehlen durften), daß Ihr,
gemäß dem Eifer des Phineas, den Ihr besitzt, diese schlechteste Stadt
(Toulouse) mit all ihren Verbrechern, mit all ihrer Unreinheit und
ihrem Schmutz, der sich angesammelt hat in dem aufgeschwollenen Leibe
dieser giftigen Schlange, die in ihrer Bosheit nicht geringer ist als
Sodoma und Gomorrha, von Grund aus der gebührenden +Vernichtung+
anheimfallen zu lassen“. Papst Innocenz entsprach diesen frommen
Bitten. Man unterzog sich dem Liebeswerk mit solchem Eifer, „+daß
nicht nur offenbare Ketzer, sondern wer immer verdächtig erschien, dem
Scheiterhaufen überliefert wurde+“.
*
Als unter Papst Honorius III. die Stadt Marmande gestürmt wurde, fielen
dem Rat der Bischöfe, alle Einwohner zu töten, +5000 Männer, Frauen
und Kinder+, zum Opfer. Der Kardinal Bertrand wiederholte in seinen
Predigten beständig, daß „+Tod und Schwert die ständigen Begleiter
des Kreuzheeres sein müßten; alles Leben müßte vertilgt werden+.“
*
Der päpstliche Vernichtungskrieg gegen die Albigenser dauerte noch bis
zum Ende des 13. Jahrhunderts mit glänzendem Erfolge: Südfrankreich,
die Heimat der Troubadours und feinen ritterlichen Sitten, war
zur Wüstenei geworden, der heimische Adel verdrängt, die geistige
Führung endgültig an den Norden abgetreten. Es herrschte Ruhe,
Grabesfrieden[75].
Den Waldensern ging es nicht viel besser. Innocenz IV. forderte durch
eine Bulle vom Jahre 1248 in der Bourgogne auf. „Die Inquisitoren
verfolgten die Waldenser und verbrannten, wen sie auffinden konnten.“
Der von Papst Gregor IX. entsandte Franziskanerinquisitor Lorelli
schlachtete in den Alpentälern Savoyens und der Dauphiné die Waldenser
zu Hunderten.
Der 22. Mai 1393 wurde in Embrun festlich begangen. Die Stadt und
die Altäre der Kirchen waren geschmückt, die Priester in kostbaren
Gewändern umstanden sie. Die Christenheit hatte auch Grund sich zu
freuen, denn 80 +Waldenser+ aus den Tälern von Freyssinières
und Argentière und 150 +Waldenser+ von Vallouise wurden +zum
Feuertode verurteilt. Die Hälfte der Gesamtbevölkerung dieser Täler
verschwand, ganze Familien: Vater, Mutter, Kinder.+
*
Ein Jahrhundert später drang der Kardinallegat des Papstes Innocenz
VIII., Albert von Cremona, in das Tal Vallouise ein. Da die Waldenser
sich in eine große Höhle des Berges Pelvoux geflüchtet hatten, ließ der
fromme Vertreter des Statthalters Christi am Eingang der Höhle Feuer
anzünden. +Fünfzehnhundert Menschen, darunter Frauen und Kinder,
kamen teils durch Feuer und Rauch, teils durch das Schwert um.+ Den
päpstlichen Vizelegat Mormoiron ließen Alberts Lorbeeren nicht ruhen.
Daher machte er es später fünfundzwanzig Waldensern gegenüber ebenso.
Er ließ vor einer Höhle Feuer anmachen und alle kamen um.
Bis zum Jahr 1550 schätzt man die in der Provence geschlachteten
und verbrannten Waldenser, Männer, Frauen und Kinder, auf +über
dreitausend+!
*
Wenigstens wußten die Legaten immer, was sie der Mutter Kirche schuldig
waren: Der päpstliche Franziskanerinquisitor verbindet sich im Jahre
1382 mit einer +Räuberbande+ von 22 Mann, um Ketzer zu ergreifen
und zu töten! Dem Räuberhauptmann Girardo Burgarone wurde dafür ein
+Preis gezahlt+!
*
Im Jahre 1373 starb ein Ketzer fünf Tage vor dem Urteil. Deshalb wurde
seine Leiche in ungelöschtem Kalk aufbewahrt, um möglichst unversehrt
verbrannt zu werden.
*
Leo X. verdammte den Satz Luthers „Häretiker zu verbrennen ist gegen
den Willen des Hl. Geistes“ als häretisch[76].
Unter diesen Umständen ist es befremdend, daß die Kirche noch heute
gegen die Feuerbestattung ist. Etwa weil es sich ausschließlich um
+Leichen+ handelt?
Um welcher Sünden willen wurden die Waldenser so verfolgt? --
Hoensbroech stellt noch eine Fülle von Daten zusammen -- waren
sie keine Christen? verfluchten sie die Bibel? führten sie einen
unmoralischen Lebenswandel? Das Gegenteil war der Fall: sie lasen die
Bibel, führten ein von den Vorschriften der Bergpredigt geleitetes
Leben und verwarfen den Ablaß.
*
Eine Bischofsversammlung in Goslar verurteilte im Jahre 1051 mehrere
Ketzer zum Tode, weil sie sich geweigert hatten Hühner zu töten und
ausschließlich von Pflanzennahrung lebten. +Sogar die Vegetarianer
können auf Märtyrer zurückblicken!+
*
Als im Jahre 1184 Disputationen mit den Ketzern in Straßburg zu keinem
Ergebnis führten, weil sie alles aus der Bibel belegen konnten, wurden
die Lehren der Kirche als allein maßgebend hingestellt und -- ohne
Rücksicht auf Übereinstimmung mit dem Evangelium -- wer gegen sie
verstieß ohne Urteil verbrannt. +Achtzig+ fanden gemeinsam auf dem
Scheiterhaufen den +Feuertod+.
*
Erzbischof Gerhard II. von Bremen hatte sich mit den +Stedingern+,
einem Bauernvolk in den Weserflußmarschen im heutigen Oldenburg,
überworfen, wohl weil sie gegen kirchliche Bedrückung sich aufgelehnt
hatten. Deshalb erklärte Papst Gregor IX., erfüllt von Milde und
Nächstenliebe, ihnen am 29. Oktober 1232 und am 19. Januar 1233
den +Kreuzzug+. Aus ganz Norddeutschland strömten die Scharen
zu diesem gottgefälligen Werk, ein freies deutsches Bauernvolk auf
Pfaffengeheiß hin zu vernichten, herbei. „Raub und Plünderung wüteten
weit und breit; auch Weiber und Kinder wurden erschlagen; wie die
Erde blutig sich färbte, so auch der Himmel; aber nicht bloß der
Brand der Ortschaften zeigte die Wut der Sieger. Auch die Lohe der
Scheiterhaufen, auf denen die Gefangenen verbrannt wurden, verkündete
die Grausamkeit, die im Namen der christlichen Kirche verübt ward.“