Der bestehende Verband der Böttchermeister hat seine Wirksamkeit
auf ganz Deutschland ausgedehnt und führt deshalb jetzt den Namen:
»$Verband der Faßfabrikanten und Böttchermeister$«. Als Zweck wird in
den Statuten bezeichnet die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses
untereinander und der Schutz gegen irgend welche unberechtigten
Angriffe. Der jährlich zusammentretende Verbandstag hat das Recht,
neben den jährlichen auch außerordentliche Beiträge auszuschreiben,
deren Höhe nicht bestimmt ist. Wer trotz zweimaliger Aufforderung
den Beschlüssen des Verbandstages oder den Vorschriften des Statutes
zuwiderhandelt, kann aus dem Verbande ausgeschlossen werden. Auf dem
Verbandstage hat der Vorstand über die wichtigsten Angelegenheiten
des Verbandes, insbesondere über »Lohn-Streik-Bewegungen« Bericht zu
erstatten. Nähere Bestimmungen über die weitere Behandlung sind nicht
gegeben.
[353] Anschluß an S. 585.