XVII[353].

Der bestehende Verband der Böttchermeister hat seine Wirksamkeit

auf ganz Deutschland ausgedehnt und führt deshalb jetzt den Namen:

»$Verband der Faßfabrikanten und Böttchermeister$«. Als Zweck wird in

den Statuten bezeichnet die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses

untereinander und der Schutz gegen irgend welche unberechtigten

Angriffe. Der jährlich zusammentretende Verbandstag hat das Recht,

neben den jährlichen auch außerordentliche Beiträge auszuschreiben,

deren Höhe nicht bestimmt ist. Wer trotz zweimaliger Aufforderung

den Beschlüssen des Verbandstages oder den Vorschriften des Statutes

zuwiderhandelt, kann aus dem Verbande ausgeschlossen werden. Auf dem

Verbandstage hat der Vorstand über die wichtigsten Angelegenheiten

des Verbandes, insbesondere über »Lohn-Streik-Bewegungen« Bericht zu

erstatten. Nähere Bestimmungen über die weitere Behandlung sind nicht

gegeben.

[353] Anschluß an S. 585.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 319 / 323 题