5. Vermittelung der genannten Geschäfte zum Vorteile der Mitglieder.

6. Ueberwachung der Lieferungen, die von oder an Mitglieder erfolgen,

um Betrügereien vorzubeugen.

7. Auskunfterteilung über alles, was die Landwirtschaft betrifft, sowie

Abgabe von Gutachten und Schiedssprüchen in Streitfällen.

Daneben beschäftigen sich einige Syndikate auch mit Beleihung von Waren.

Die Aufzählung dieser Aufgaben ergiebt, daß die Syndikate bis

jetzt überwiegend die Interessen der landwirtschaftlichen Besitzer

gefördert haben. Allerdings haben einige derselben auch Kranken- und

Unterstützungskassen eingerichtet, aber im allgemeinen ist die soziale

Thätigkeit stark zurückgetreten. Die Folge ist gewesen, daß sich schon

mehrfach besondere landwirtschaftliche Arbeitersyndikate gebildet

haben, deren am 1. Juli 1894 65 bei der Zentralstelle angemeldet waren.

Von den Führern der Bewegung ist auch schon nachdrücklich auf die

Gefahr hingewiesen, die hieraus den _syndicats agricoles_ drohe, indem

die Interessen der Arbeiter und der Besitzer auseinanderfielen und der

Schwerpunkt in die Vertretung des Großgrundbesitzes verlegt werde. Auf

den Kongressen der letzten Jahre ist deshalb die Mehrheit darüber einig

gewesen, daß es eine falsche Richtung sei, wenn die Thätigkeit der

Syndikate anstatt einer sozialen vielmehr eine vorwiegend geschäftliche

werde, und man hat als Hauptmittel, um dem entgegenzuwirken, die

möglichste Begrenzung auf dieselbe Gemeinde bezeichnet. Immerhin bleibt

es zweifelhaft, ob sich diese Entwickelung wird aufhalten lassen. --

Außer den _syndicats mixtes_ und _agricoles_ giebt es übrigens in

Frankreich auch noch andere gemeinsame Organisationen von Arbeitern und

Unternehmern. Es haben nämlich in einigen Fällen die beiderseitigen

Syndikate gemeinsame Ausschüsse eingesetzt, denen die Regelung gewisser

gemeinsamer Angelegenheiten übertragen ist.

Schon vor dem Gesetze vom 24. März 1884 bestand eine sog. chambre

mixte unter den Arbeitern und Arbeitgebern der Buntpapierindustrie in

Paris. Diese von beiden Organisationen gewählte Behörde hatte neben der

Regelung des Lohntarifs auch die Fragen des Lehrlingswesens und der

Fachschulen zu behandeln. Sie hat die Herabsetzung der Arbeitszeit auf

10 Stunden und gewisse gesundheitliche Maßregeln, wie die Ausschließung

des Schweinfurter Grüns, durchgeführt.

In der Webereiindustrie von $Cholet$ besteht schon längere Zeit ein

Ausschuß zur schiedsgerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, dessen

Befugnisse aber seit dem 29. Oktober 1892 erheblich erweitert sind. Er

besteht aus 6 Unternehmern und 6 Arbeitern, die aber auf eigenartige

Weise gewählt werden. Es werden nämlich von den Unternehmern 20 und

von jeder der beiden bestehenden Webergewerkschaften 10 Wahlmänner

bestimmt, die als einheitlicher Wahlkörper die 12 Ausschußmitglieder

wählen, und zwar muß jeder Gewählte mindestens 3/4 der Stimmen

erhalten. So fühlt sich jedes Ausschußmitglied als Vertrauensmann

beider Teile und hat demgemäß auch größere Autorität. Im Jahre 1894

haben auch die Arbeiter- und Unternehmer-Syndikatsverbände der Friseure

in Paris eine gemischte Kammer mit schiedsgerichtlichen Befugnissen

gebildet.

Am weitesten ist, wie in Deutschland so auch in Frankreich, die

gemeinsame Organisation unter den Buchdruckern vorgeschritten. Bei der

Feier der 300 jährigen Einführung der Buchdruckerkunst in Marseille

1895 beschlossen die beiden gleichzeitig dort tagenden Kongresse der

Prinzipale und der Gehülfen, die Einsetzung eines aus je 9 Vertretern

beider Gruppen bestehenden Ausschusses für ganz Frankreich, der

jährlich einmal zusammentritt. Daneben bestehen noch gemeinsame

örtliche Kommissionen.

Am 26. November 1893 wurde von dem Kongreß der Bergarbeiter im

Departement _Nord_ und _Pas de Calais_ beschlossen, dem Verbande der

Bergwerksbesitzer den Vorschlag eines gemeinsamen Schiedsgerichts und

Einigungsamtes zu machen. Diese haben aber den Vorschlag abgelehnt.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 300 / 323 题