6. _Société de Saint-Martin_ in Roubaix mit 840 Mitgliedern.

7. _Syndicat professionnel de patrons et ouvriers de l'Industrie

Fourmisienne_ in Fourmies.

Alle diese Syndikate sind nach demselben Muster eingerichtet und haben

im wesentlichen die gleichen Wohlfahrtsanstalten.

Im $Handwerk$ scheinen die Vorbedingungen für die gemeinschaftliche

Organisation günstiger zu liegen, als in der Großindustrie; stehen sich

doch Meister und Gesellen nach ihrer Lebenslage und den geschäftlichen

Beziehungen wesentlich näher. Auf der andern Seite ist hier das

Mißtrauen der Meister untereinander ein erhebliches Hindernis.

Auch auf diesem Gebiete ist es der Katholizismus, insbesondere die

schon erwähnte unter dem Namen _Oeuvre des cercles catholiques

d'ouvriers_ bestehende Organisation gewesen, von der die Bildung

der _syndicats mixtes_ ausgegangen ist. Naturgemäß mußte die Form

der Organisation eine andere sein, als in der Großindustrie, denn

die Schaffung eines _conseil d'atelier_, entsprechend dem _conseil

d'usine_, ist hier schon deshalb ausgeschlossen, weil der Meister mit

den wenigen Gesellen, die er beschäftigt, sich ohne Zwischeninstanz

verständigen kann. Ebenso haben Wahlen für den _conseil syndical_

keinen Wert, sondern Meister, Gehülfen und Lehrlinge bilden ohne

Vermittelung das Syndikat, dessen Leitung einfach einigen Meistern

übertragen ist, ähnlich den alten Zünften, an deren Traditionen

überhaupt die _syndicats mixtes_ sich stark anlehnen.

Auch die Art der Thätigkeit ist dementsprechend. Im Vordergrunde

steht die technische Ausbildung durch Unterricht und Prämierung,

insbesondere die Erziehung und die Fürsorge für die Lehrlinge. Daneben

stehen gewerbliche Ausstellungen und Einrichtung gemeinschaftlicher

Verkaufshallen, ebenso auch gemeinsame Beschaffung des Rohmaterials.

Vielfach hat man Darlehens- und Sparkassen, sowie Unterstützung in

Krankheitsfällen. Den Arbeitslosen gewährt man Hülfe zunächst durch

Arbeitsnachweis und, soweit dies erfolglos ist, auch durch Geld, ja

in Gewerben, in denen die Arbeitslosigkeit Monate dauert, hat man

besondere Einrichtungen zur Beschäftigung getroffen. Z. B. haben die

Maurer in Blois einen Steinbruch gepachtet, in dem sie im Winter

arbeiten. Auf die fertigen, aber noch nicht verkauften Steine werden

von einer nach dem System Raiffeisen eingerichteten Kasse Vorschüsse

gewährt. Endlich hat man zur gütlichen Beilegung oder Entscheidung von

Streitigkeiten Schiedsgerichte, die meist unter dem Vorsitze einer

angesehenen, unbeteiligten Person in Thätigkeit treten. Man betreibt

auch nicht allein praktische Dinge, sondern hat häufig Einrichtungen

zum Studium der sozialen Fragen (_cercles d'études sociales_) getroffen.

Uebrigens hat sich neben den _syndicats mixtes_ im engeren Sinne,

die eine völlige Verschmelzung von Arbeitern und Arbeitgebern

bedeuten und von der katholischen Partei unterstützt werden, in

neuester Zeit noch eine andere Form entwickelt, die gewöhnlich

als »christliche Syndikate»bezeichnet werden, weil sie von der

christlichen-demokratischen Partei ausgehen. Sie setzen die

Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber in selbständigen Vereinen

voraus, schaffen aber zwischen den letzteren ein festes Band durch

einen ständigen Ausschuß, dessen Befugnisse nach den Verhältnissen

mehr oder weniger weitgehende sind. Man hat deshalb diese Art der

gemeinsamen Organisation auch wohl _syndicats parallèles_ genannt. Auch

sie sind vorzugsweise im Norden von Frankreich vertreten.

Im allgemeinen handelt es sich bei allen diesen gemischten

Syndikaten um kleine Gruppen, doch giebt es auch größere. So umfaßt

die _corporation Saint-Antoine_ der Tischler in Paris, _Faubourg

Saint-Antoine_, 3000 Meister mit 7000 Gehülfen. Das Schneidersyndikat

in Paris hat 1043 Mitglieder. Das Webersyndikat in Lyon vereinigt 1460

Meister und 3500-4000 Gesellen.

Das Gesamtergebnis der Bewegung zu Gunsten der _syndicats mixtes_ ist

hiernach auf industriellem Gebiete ein recht bescheidenes. Wenn die

Zahl derselben für das Kleingewerbe auf etwa 250 angegeben wird[315],

so steht das nicht im Einklang mit den offiziellen Ziffern des

_annuaire_, die oben[316] mitgeteilt sind.

Mit eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben im engeren Sinne, also

insbesondere Regelung der Löhne und der Arbeitszeit, haben sie sich

bisher nur ganz vereinzelt beschäftigt, und ihre Verteidiger, die ihnen

nachrühmen, daß sie sehr segensreich in der Richtung einer Abschwächung

der Gegensätze gewirkt haben, glauben eine Thätigkeit in dem gedachten

Sinne nur erwarten zu können, wenn die Gesetzgebung den Syndikaten

einen Zwangskarakter verleihte.

Weit günstiger ist die äußere Entwickelung der _syndicats

agricoles_, die ebenfalls überwiegend aus Arbeitgebern und Arbeitern

zusammengesetzt sind. In der That ist in der Landwirtschaft der

Gegensatz beider Klassen weniger stark, und bisher ist es im

wesentlichen gelungen, deren Interessen zu vereinigen. Die Organisation

begann von entgegengesetzten Punkten: an einigen Orten nahm man den

Ausgang von kleinen örtlichen Vereinen, anderwärts gründete man sofort

Organisationen für ganze Departements oder Provinzen. Schließlich aber

gelang es, eine strenge Gliederung nach Gemeinden, größeren Bezirken

und ganzen Departements durchzuführen, und endlich hat man in der

unter dem Einflusse der französischen Landwirtschaftsgesellschaft

ins Leben gerufenen _Union centrale des syndicats agricoles_ einen

Zentralverband für ganz Frankreich geschaffen. Seit 1894 wird auch

jährlich ein allgemeiner Kongreß abgehalten. Die Gesamtzahl der

_syndicats agricoles_ wird in dem _annuaire_ für 1897 auf 1371 mit

438596 Mitgliedern angegeben[317], doch sind dabei häufig die bei der

Gründung angemeldeten Zahlen zu Grunde gelegt, und es wird deshalb

der wahre Bestand auf 800000 Mitglieder geschätzt. Diese setzen sich

aus allen Kreisen der landwirtschaftlichen Bevölkerung zusammen,

insbesondere gehören dazu sowohl Großgrundbesitzer und Großbauern, wie

kleine Besitzer, Gärtner, Weinbauer, Pächter, Angestellte und Arbeiter.

In einigen Syndikaten bestehen auch besondere Gruppen, während die

meisten hiervon absehen.

[315] Von $Boissart$ a. a. O. S. 141.

[316] Vgl. S. 83.

[317] Vgl. hinsichtlich der genaueren Ziffer oben S. 83.

Die Aufgaben, welche sich die Syndikate neben dem allgemeinen Zwecke

der Vertretung der landwirtschaftlichen Interessen im einzelnen

gestellt haben, sind in den Statuten meist wörtlich gleichlautend

bezeichnet und zwar in folgender Weise:

1. Durchführung gesetzlicher Reformen sowie aller sonstigen Mittel,

insbesondere zur Ermäßigung der Lasten des Grundbesitzes, der

Eisenbahntarife, der Zölle und Steuern, Standgelder u. s. w.

2. Schaffung von Kassen für Kulturen, Dünger, Maschinen und Geräte,

sowie anderer Mittel zur Erleichterung der Arbeit, Ermäßigung der

Bestellungskosten und Erhöhung der Produktion.

3. Verbreitung landwirtschaftlicher und gewerblicher Kenntnisse durch

Unterrichtskurse, Versammlungen, Broschüren und Bibliotheken.

4. Begünstigung wirtschaftlicher Einrichtungen wie landwirtschaftlicher

Kreditgenossenschaften, Verkaufsgenossenschaften, Unterstützungskassen,

Versicherung gegen Schäden, Auskunfterteilung durch Angebot und

Nachfrage hinsichtlich der Produkte, des Düngers, des Viehes, des

Saatgutes, der Maschinen und der Arbeit.

Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. · 第 299 / 323 题