7. _Syndicat professionnel de patrons et ouvriers de l'Industrie
Fourmisienne_ in Fourmies.
Alle diese Syndikate sind nach demselben Muster eingerichtet und haben
im wesentlichen die gleichen Wohlfahrtsanstalten.
Im $Handwerk$ scheinen die Vorbedingungen für die gemeinschaftliche
Organisation günstiger zu liegen, als in der Großindustrie; stehen sich
doch Meister und Gesellen nach ihrer Lebenslage und den geschäftlichen
Beziehungen wesentlich näher. Auf der andern Seite ist hier das
Mißtrauen der Meister untereinander ein erhebliches Hindernis.
Auch auf diesem Gebiete ist es der Katholizismus, insbesondere die
schon erwähnte unter dem Namen _Oeuvre des cercles catholiques
d'ouvriers_ bestehende Organisation gewesen, von der die Bildung
der _syndicats mixtes_ ausgegangen ist. Naturgemäß mußte die Form
der Organisation eine andere sein, als in der Großindustrie, denn
die Schaffung eines _conseil d'atelier_, entsprechend dem _conseil
d'usine_, ist hier schon deshalb ausgeschlossen, weil der Meister mit
den wenigen Gesellen, die er beschäftigt, sich ohne Zwischeninstanz
verständigen kann. Ebenso haben Wahlen für den _conseil syndical_
keinen Wert, sondern Meister, Gehülfen und Lehrlinge bilden ohne
Vermittelung das Syndikat, dessen Leitung einfach einigen Meistern
übertragen ist, ähnlich den alten Zünften, an deren Traditionen
überhaupt die _syndicats mixtes_ sich stark anlehnen.
Auch die Art der Thätigkeit ist dementsprechend. Im Vordergrunde
steht die technische Ausbildung durch Unterricht und Prämierung,
insbesondere die Erziehung und die Fürsorge für die Lehrlinge. Daneben
stehen gewerbliche Ausstellungen und Einrichtung gemeinschaftlicher
Verkaufshallen, ebenso auch gemeinsame Beschaffung des Rohmaterials.
Vielfach hat man Darlehens- und Sparkassen, sowie Unterstützung in
Krankheitsfällen. Den Arbeitslosen gewährt man Hülfe zunächst durch
Arbeitsnachweis und, soweit dies erfolglos ist, auch durch Geld, ja
in Gewerben, in denen die Arbeitslosigkeit Monate dauert, hat man
besondere Einrichtungen zur Beschäftigung getroffen. Z. B. haben die
Maurer in Blois einen Steinbruch gepachtet, in dem sie im Winter
arbeiten. Auf die fertigen, aber noch nicht verkauften Steine werden
von einer nach dem System Raiffeisen eingerichteten Kasse Vorschüsse
gewährt. Endlich hat man zur gütlichen Beilegung oder Entscheidung von
Streitigkeiten Schiedsgerichte, die meist unter dem Vorsitze einer
angesehenen, unbeteiligten Person in Thätigkeit treten. Man betreibt
auch nicht allein praktische Dinge, sondern hat häufig Einrichtungen
zum Studium der sozialen Fragen (_cercles d'études sociales_) getroffen.
Uebrigens hat sich neben den _syndicats mixtes_ im engeren Sinne,
die eine völlige Verschmelzung von Arbeitern und Arbeitgebern
bedeuten und von der katholischen Partei unterstützt werden, in
neuester Zeit noch eine andere Form entwickelt, die gewöhnlich
als »christliche Syndikate»bezeichnet werden, weil sie von der
christlichen-demokratischen Partei ausgehen. Sie setzen die
Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber in selbständigen Vereinen
voraus, schaffen aber zwischen den letzteren ein festes Band durch
einen ständigen Ausschuß, dessen Befugnisse nach den Verhältnissen
mehr oder weniger weitgehende sind. Man hat deshalb diese Art der
gemeinsamen Organisation auch wohl _syndicats parallèles_ genannt. Auch
sie sind vorzugsweise im Norden von Frankreich vertreten.
Im allgemeinen handelt es sich bei allen diesen gemischten
Syndikaten um kleine Gruppen, doch giebt es auch größere. So umfaßt
die _corporation Saint-Antoine_ der Tischler in Paris, _Faubourg
Saint-Antoine_, 3000 Meister mit 7000 Gehülfen. Das Schneidersyndikat
in Paris hat 1043 Mitglieder. Das Webersyndikat in Lyon vereinigt 1460
Meister und 3500-4000 Gesellen.
Das Gesamtergebnis der Bewegung zu Gunsten der _syndicats mixtes_ ist
hiernach auf industriellem Gebiete ein recht bescheidenes. Wenn die
Zahl derselben für das Kleingewerbe auf etwa 250 angegeben wird[315],
so steht das nicht im Einklang mit den offiziellen Ziffern des
_annuaire_, die oben[316] mitgeteilt sind.
Mit eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben im engeren Sinne, also
insbesondere Regelung der Löhne und der Arbeitszeit, haben sie sich
bisher nur ganz vereinzelt beschäftigt, und ihre Verteidiger, die ihnen
nachrühmen, daß sie sehr segensreich in der Richtung einer Abschwächung
der Gegensätze gewirkt haben, glauben eine Thätigkeit in dem gedachten
Sinne nur erwarten zu können, wenn die Gesetzgebung den Syndikaten
einen Zwangskarakter verleihte.
Weit günstiger ist die äußere Entwickelung der _syndicats
agricoles_, die ebenfalls überwiegend aus Arbeitgebern und Arbeitern
zusammengesetzt sind. In der That ist in der Landwirtschaft der
Gegensatz beider Klassen weniger stark, und bisher ist es im
wesentlichen gelungen, deren Interessen zu vereinigen. Die Organisation
begann von entgegengesetzten Punkten: an einigen Orten nahm man den
Ausgang von kleinen örtlichen Vereinen, anderwärts gründete man sofort
Organisationen für ganze Departements oder Provinzen. Schließlich aber
gelang es, eine strenge Gliederung nach Gemeinden, größeren Bezirken
und ganzen Departements durchzuführen, und endlich hat man in der
unter dem Einflusse der französischen Landwirtschaftsgesellschaft
ins Leben gerufenen _Union centrale des syndicats agricoles_ einen
Zentralverband für ganz Frankreich geschaffen. Seit 1894 wird auch
jährlich ein allgemeiner Kongreß abgehalten. Die Gesamtzahl der
_syndicats agricoles_ wird in dem _annuaire_ für 1897 auf 1371 mit
438596 Mitgliedern angegeben[317], doch sind dabei häufig die bei der
Gründung angemeldeten Zahlen zu Grunde gelegt, und es wird deshalb
der wahre Bestand auf 800000 Mitglieder geschätzt. Diese setzen sich
aus allen Kreisen der landwirtschaftlichen Bevölkerung zusammen,
insbesondere gehören dazu sowohl Großgrundbesitzer und Großbauern, wie
kleine Besitzer, Gärtner, Weinbauer, Pächter, Angestellte und Arbeiter.
In einigen Syndikaten bestehen auch besondere Gruppen, während die
meisten hiervon absehen.
[315] Von $Boissart$ a. a. O. S. 141.
[316] Vgl. S. 83.
[317] Vgl. hinsichtlich der genaueren Ziffer oben S. 83.
Die Aufgaben, welche sich die Syndikate neben dem allgemeinen Zwecke
der Vertretung der landwirtschaftlichen Interessen im einzelnen
gestellt haben, sind in den Statuten meist wörtlich gleichlautend
bezeichnet und zwar in folgender Weise:
1. Durchführung gesetzlicher Reformen sowie aller sonstigen Mittel,
insbesondere zur Ermäßigung der Lasten des Grundbesitzes, der
Eisenbahntarife, der Zölle und Steuern, Standgelder u. s. w.
2. Schaffung von Kassen für Kulturen, Dünger, Maschinen und Geräte,
sowie anderer Mittel zur Erleichterung der Arbeit, Ermäßigung der
Bestellungskosten und Erhöhung der Produktion.
3. Verbreitung landwirtschaftlicher und gewerblicher Kenntnisse durch
Unterrichtskurse, Versammlungen, Broschüren und Bibliotheken.
4. Begünstigung wirtschaftlicher Einrichtungen wie landwirtschaftlicher
Kreditgenossenschaften, Verkaufsgenossenschaften, Unterstützungskassen,
Versicherung gegen Schäden, Auskunfterteilung durch Angebot und
Nachfrage hinsichtlich der Produkte, des Düngers, des Viehes, des
Saatgutes, der Maschinen und der Arbeit.